Ausgabe 
2.12.1915
 
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und Nachbargeb ite.

Gießen und Umgebung. Ueber die Wirkung der fleisch⸗ und settlosen Tage

gehen die Ansichten weit auseinander. Während von ein; Beobachtern behauptet wird, daß die Maßregel ein 8 A sei, weil die Familien den Bedarf an Fleisch und 5 0 decken, damit sie in gewohnter Weise weiter 1455 e wird von anderer Seite das Gegenteil behauptet S steht von vornherein fest, daß das Einschränken des 1 5 und Fottgebrauchs in Gasthäusern, Speisewirts after 1 5 triebskantinen usw. unbedingt einen merklichen Eindruc machen muß, falls auch in den privaten Haushaltunger 10 elte Lebensweise sortgesetzt werden sollte. Der 4 1 Steinborn in Berlin⸗Wilmersdorf hat Gelegenheit chabt au der Hand einer genau geführten Statistik den Einfluß d 5 sleisch. und fettlosen Tage auf den Verzehr zu N Seiner Angabe nach wies die städtische Fleischhalle Berlin Wilmersdorf, die seit Januar 1913 an jedermann, aber nur direkt au Konsumenten, Fleisch aller Sorten verkauft un täglich don mehreren tausend Käufern aller Stände aufgesucht wird(1915 bis Oktober 541 500 Personer), schon in den ersten beiden Wochen der fleischlosen Tage einen Umsatzrück⸗ gang von 26,6 Prozent gegenüber den beiden vorherge gangenen Wochen auf, während die Kopfquote des einzelnen Käufers ungefähr dieselbe blieb. Daraus erhellt, daß sich Taufende Einfichtiger des Fleischgenusses an einigen Tagen der Woche enthalten. Interessant ist nun, zu beobachten, wie in demselben Verhältnis, in dem der Konsum im War blüterfleisch zurückgeht, derjenige im Kaltblüterfleisch steigt ja, darüber hinausgeht. Die städt. Fischhalle in Wilmersdorf, die, wie die Fleischhalle, täglich an Tausende aller Stände, aber wiederum nur direkt an Konsumenten verkauft, weist in den ersten beiden Wochen der fleischlosen Tage einen Mehrumsatz von 32,09 Prozent auf gegenüber dem in den beiden unmittelbar vorhergegangenen Wochen. Die Kopfquote des einzelnen Käufers steigt hier von 44,8 auf 82,2 Prozent in den Wochen der fleischlosen Tage, während die Verkaufspreise ungefähr die gleichen blieben.

Diese an und für sich erfreuliche Tatsache birgt aber den großen Nachteil in sich, daß die Fischpreise schnell in die Höhe gehen. Aus diesem Grunde hat man die Festsetzung von Höchstpreisen gefordert. Ueberhaupt zeigt sich auch hier wieder, daß, wenn sich in der menschlichen Ernährung Ver änderungen vollziehen, die betreffende Ware, die mehr als bisher verbraucht wird, infolge der vermehrten Nachfrage sofort im Preise steigt. So befinden sich denn die Kon⸗ sumenten in einer richtigen Zwickmühle. Hier hilft, solange nicht eine Vergesellschaftung unseres gesamten Wirtschafts⸗ lebens durchgeführt ist, nichts anderes, als die Organisierung der Güterverteilung und der Uebergang zur genossenschaft⸗ lichen Eigenproduktion, wie dies die Konsumvereine an⸗ streben.

Höchstpreise für Leder und Beschlagnahme bestimmter Ledersorten. Gleichzeitig mit der Bekanntmachung, die die Höchstpreise für Großviehhäute und Kalbfelle regelt, tritt am 1. Dezember 1915 eine weitere Bekanntmachung in Kraft, die Höchstpreise für Leder festsetzt und eine Beschlagnahme bestimmter für Militärzwecke zu verwendender Sorten aus⸗ Apricht. Die Höchstpreise betreffen Leder jeder Herkunft, jeder Gerbart und jeder Zurichtungsart. Eine Preistafel verzeich⸗ net die Preise für die einzelnen Arten und Sorten von Leder. Der Verkaufspreis im Großhandel darf den festgesetzten Grundpreis um nicht mehr als 3 v. H., der Verkaufspreis im Kleinhandel um nicht mehr als 10 v. H. überschreiten. Die sestgesetzten Preise sind für Leder von bester Beschaffenheit angenommen. Beschlagnahmt sind bestimmte Lederarten, soweit sie sich im Eigentum, Besitz oder Gewahrsam einer Gerberei, Zurichterei oder Gerbervereinigung befinden. Die Veräußerung und Ablieferung derartigen beschlagnahmten Leders ist nur auf unmittelbaren schriftlichen Antrag einer amtlichen Beschaffungsstelle der Heeres⸗ oder Marineverwal⸗ tung oder auf Grund eines von der Meldestelle der Kriegs⸗ rohstoff-Abteilung für Leder und Lederrohstoffe ausgestellten Freigabescheins erlaubt. Alle übrigen Ledersorten unter⸗ liegen keiner Verfügungsbeschränkung.

Butterpreise. In Bezug auf Regelung der Butter⸗ preise herrscht jetzt ein ziemliches Durcheinander. Es sei des⸗ halb darauf nochmals hingewiesen, daß für Gießen noch im⸗ mer die vor einiger Zeit vom Sberbürgermeister festgesetzten Höchstpreise gelten, nämlich 220 Mk. für Süßrahmbutter und 1.90 Mk. für Landbutter. Wer höhere Preise fordert, nimmt oder bezahlt, verfällt in Strafe.

Lebensmittel-⸗Versorgnug. Wie wir höxen, wird die Stadt Gießen in nächster Zeit ein Quantum Reis etwa 200 Zentner zum Verkauf bringen, auch ein Posten Seife soll zu einem verhältnismäßig billigen Preise abgegeben wer⸗ den. Ferner etwas Gries. Der Verkauf soll nur an Minder⸗ bemittelte erfolgen. 5

Gegen Erhöhung der Bierpreis sich lommando des 11. Armeekorps in Kassel mit einem Verbote gewendet. Der dortige Konsumenten-Ausschuß hatte gegen die neue Vierpreiserhöhung Einspruch erhoben, worauf das Generalkommando den Brauereien untersagte, den Bierpreis zu erhöhen. Allerdings machen diese ohnehin ganz erkleck⸗ liche Gewinne.

Die neue Bahnlinie nach Sie gen⸗Ost wird heute de nachdem die Strecke schon seit etwa benutzt wird. Durch die neue, Strecke wird der Weg zwischen um etwa 22 Kilometer abgekürzt, w dorf vermieden wird. Es wird da

e hat sich das General

von Dillenburg⸗Haiger m Vollverkehr übergeben, 14 Tagen von Güterzügen etwa 36 Kilometer Gießen und Siegen⸗Hagen

bessere Verbindung zwischen Frankfurt mit ö N rgestellt. 2 inge Ban dieser Strecke nicht ge⸗ hergestellt. Allerdings bot der W

ringe Schwierigkeiten, es mußte unter

lange eil der Umweg über Betz⸗

durch auch eine erheblich t mit dem Ruhrgebiet

werden, der mit zu den

Ueber Jahrpreisermäßigung für Kriegsbeschädigte bringt ber Verkehrsanzeiger der preußischen Staatsbahnverwaltung folgende neue Bestimmungen: Kriegsteilnehmer, die eine Verletzung oder dauernde Schädigung ihrer Gesundheit erlitten haben und in die Fürsorge einer öffentlichen oder behördlich anerkannten Organi⸗ sation für Kriegsbeschädigte aufgenommen sind, werden bei Reisen zur Behandlung durch Fachärzte sowie zur Unterbringung in Heil oder Ausbildungsanstalten oder zum Besuch in Kurorten oder Aus⸗ bildungslehrgängen für Kriegsbeschädigte in der 2. und 3. Klasse zum halben Preise, in Schnellzügen außerdem gegen tarifmäßigen Zuschlag befördert, und zwar zur Hinfahrt von dem Wohnort oder Aufenthaltsort des Kriegsbeschädigten zum Facharzt, nach Heil⸗ und Ausbildungsanstalten usw., nötigenfalls vom Wohnort des Facharztes zur Weiterfahrt nach solchen, ferner zur Rückfahrt vom Facharzt, von Heil- und Ausbildungsanstalten usw. unmittelbar nach dem Wohn- oder Aufenthaltsort des Kriegsbeschädigten. Im Falle nochmaliger Untersuchung durch den Facharzt nach Aufent⸗ halt in Heil- und Ausbildungsanstalten auch zunächst nach dessen Wohnort. Sofern der Kriegsbeschädigte eines Begleiters bedarf, wird diesem für die Hin- und Rückfahrt die gleiche Ermäßigung gewährt. Die Fahrkarten zum halben Fahrpreis werden von den Fahrkartenausgaben auf Grund von Ausweisen nach vorge⸗ schriebenem Muster verabfolgt. In dringenden Fällen werden Ausweise anderer Art zugelassen. Bei Beförderung in besonderem Krankenabteil usw. wird die Fahrpreisermäßigung nicht gewährt.

Eine angebrachte Warnung. Das Treiben der auf schwindel⸗ hafter Grundlage beruhenden Photovergr ößerungs⸗ und eperkleinerungsgeschäfte hat sich während des Krieges zu einer Ge⸗ fahr ausgewachsen. In Scharen überschwemmen, die Vertreter dieserKunstanstalten, Männer und Frauen, das flache Land und suchen in betrügerischer Weise, insbesondere unter der Angabe, die Vergrößerung werde zu Reklamezwecken völlig umsonst hergestellt, die Angehörigen von im Felde stehenden und auch bereits gefallenen Kriegern zu unbedachten, über ihre Verhältnisse weit hinaus⸗ gehenden Bestellungen zu verleiten. Die geschäftsunkundigen Frauen fallen diesen Volksausbeutern in Massen zum Opfer. Sie unter⸗ schreiben unbedachterweise raffiniert abgefaßte Bestellscheine, ohne sie vorher durchgelesen zu haben, und verpflichten sich, die an sich wertlose Rohvergrößerung auch noch ausmalen und einrahmen zu lassen. Die Gesamtausgaben ffir ein fertig eingerahmtes Bild beziffern sich in der Regel auf über 20 Mark, eine Summe, die den wahren Wert des Bildes un verhältnismäßig übersteigt. Für die meist unbemittelten und minderbemittelten Besteller, insbesondere die alleinstehenden Frauen, bedeutet eine solche Ausgabe elne wesentliche Vermögensverfügung, zu der sie sich bei Kenntnis der wahren Sachlage nie verstehen würden. Um die unbarmherzig mit Klage und Anwalt drängendeKunstanstalt zufriedenzustellen, werden die notwendigen, an sich durch die Teuerung schon sehr be⸗ schränkten Ausgaben für den Lebensunterhalt noch mehr einge⸗ schränkt. Die ganze Familie muß unter der unbedachten Bestellung leiden. Die Bevölkerung kann vor der Aufgabe derartiger Be⸗ stellungen an Reisende nur dringend gewarnt werden; dringend gewarnt werden überhaupt vor dem Unterschreiben irgendwelcher Bestellzettel, deren Inhalt sie nicht genau Wort für Wort durch⸗ gelesen und verstanden haben. Die kupfernen Waschkessel usw., welche beschlagnahmt wor⸗ den sind, brauchen erst bis 1. April mächsten Jahres abgeliefert zu werden. Hoffentlich sind sie bis dahin nicht mehr nötig! Das ganze Volk erwartet, daß viel früher mit dem Kriege Schluß ge⸗ macht wird.

Schweinefleischpreise in Frankfurt. Von den in Frankfurt festgosetzten Höchstpreisen für Schweinefleisch und Wurstwaren seien hier folgende angeführt: frisches, rohes Schweinefleisch mit einge⸗ wachsenen Knochen das Pfund 1,52 Mk., Kotelettze 1,70 Mk., Schulitzel, Frikando, Lendchen 2 Mk., gesalzenes Solberfleisch 1.70 Mk., gekochtes 2 Mk, geräucherter Knochen⸗Schinken 2 Mk., Schinken ohne Knochen 2,40 Mk., geräuchertes Dörrfleisch und Speck 2,10 Mk., ausgelassenes Fett(Schmalz) 2,20 Mk. Wurst: Gelb⸗, Haus⸗ macherleberwurst, Preßkopf 1,75 Mk., Leber⸗ und Blutwurst 1,25 Mark, Leber⸗ und Blutwurst in breiten Därmen 1,45 Mk. Kopf und Schnauze und sogenannteHaspel sind auf 70 Pfg. das Pfund festgefetzt. Das sind Preise, welche die gering bemittelte Bevölbe⸗ rung nicht anlegen kann. In Gießen wird man's aber auch nicht billiger machen. Von der Universität. Der Privatdozent der klassischen Philologie Dr. L. Hepding wurde zum außeretatsmäßigen a. o. Professor ernannt.

Kreis Friedberg⸗Büdingen.

c Schlagfertiger Pfarrer. Wegen Ueberschreitung des tigungsrechts wurde der Pfarrer von Ob erwöllsta bt zu Mark Geldstrafe verurteilt.

Kreis Alsfeld⸗Lauterbach. = Kriegsopfer. Nicht weniger als 30 Mann sind bis setzt aus Schlitz im Kriege gefallen. Ferner werden noch 13 Vermißte gezählt, worunter sich einige befinden, von denen man seit langer Zeit nichts mehr gehört hat. Zwei befinden sich in russischer, einer in französischer Gefangenschaft.

Kreis Wetzlar.

n. Der Wetzlar⸗Braunfelser Konsumverein hält nächsten Sonn⸗ tag, nachmitags 3 Uhr, seine Generalversammlung im Hotel Kaltwasser ab. Die Verwaltung hat einen ausführlichen Be⸗ richt über das letzte Geschäftsjahr(das am 30. Juni schloß) er⸗ stattet; dieser ist den Mitgliedern gedruckt zugestellt. Daraus geht hervor, daß der Verein im verflossenen Jahre schlimme Zeiten durchzumachen hatte. Besonders hatte er unter

Zlich⸗ 50

der Schwierigkeit

der Warenbeschafsung zu leiden, da besonders von den Mehl⸗ lieferanten die schon vor Ausbruch des Krieges abgeschlossenen Lieferungsverträge nicht eingehalten wurden; dann aber ver⸗

die Lieferanten sofortige Barzahlung verlangten, ohne daß übliche Skonto gewährt wurden. Weiterhin wird den früheren beiden Vorstandsmitgliedern zur weitreichende

zu haben waren,

mäßig niedrige Preise bestände anzusammeln. dazu nicht die nötigen Geldmitte! vorhanden gewesen wären! ursacht, daß vom Personal nicht weniger als 15 Mann

rufen wurden, für die nicht leicht Ersatz zu schaffen war. vier der besten Pferde wurden vom Militär weggenommen. Bericht hebt noch hervor, daß die zu Friedenszeiten Warenbestände nach Ausbruch des Krieges nicht

dern die Verkaufspreise wurden entsprechend dem halten. Dadurch hatten die Mitglieder natürlich

teile. Die verschiedenen ungünstigen Umstände, führt wurden, besonders aber auch noch die Tatsache,

50 000 Mk. vorhanden

Mk. Verluste entstanden, nötigen dazu daß eine Rückvergütung in diesem Jahre nicht werden kann. Die Bilanz verzeichnet in den Aktiven Grundbesitz 79 039 Mk., Betriebsbestände 22570 Mk., bestände 147 896 Mk., verfligbare Werte 42090 Mk., Forderungen 40971 Mk., angelegte Werte 29 964 Mk. Aus deu Passiven se erwähnt: Mitglieder-Anteile, 111279 Mark, Spareinlagen usw

Schuhwaren etwa 24000 an

schärften die sprunghaften Preissteigerungen und der Umstand, daß das

Last gelegt, daß sie es versäumt hätten, gleich nach Kriegsausbruch, als Waren noch für verhältnis⸗

Waren⸗ Es wird aber gleich auch hinzugefügt, daß

Erhebliche Schwierigkeiten wurden dem Verein auch agen uur einbe⸗

Auch Der

eingekauften 0 zu höheren Preisen verkauft wurden, wie. das im Handel überall geschah, son⸗ Einkauf ge⸗

erhebliche Vor- die hier kurz ange⸗ daß Außen⸗ stände(den Mitgliedern kreditierte Waren) in der Höhe von rund sind, auf die 10 000 Mk. abgeschrieben wer den sollen; daß ferner bei dem Ausverkauf der Manufaktur⸗ und

gewährt

Waren⸗

76 489 Mk., Hypotheken und Verbindlichkeiten rund 86 000. Mk., Re⸗ serven 87 776 Mk. Es verbleibt ein Reingewinn von 4710 Mk.

hältnisse bes Vereins sich in erfreulicher Weise zum Besseren gr stalten. Bemerkt sei noch, daß der Verein in früheren Jahren nicht weniger als 14000 Mk. jährlich Waren haussteuer zahlen mußte, was ihn natürlich furchtbar belastete. Das Kontrollsystem in den Fabriken. hat die Frauenarbeit in der Industrie stark zugenommen. Die allgemein gefügige Arbeitskraft der Frau läßt aber eine Ver⸗ schlechterung der Arbeitsbedingungen befürchten, nicht allein in der Lohnhöhe, sondern auch in manchen anderen Betriebseinrichtungen⸗ Schon jetzt ist in manchen Fabriken zu beobachten, daß heute noch vielmehr als vor dem Krieg auf die vollständigste Ausnutzung ber Arbeitskraft gesehen wird. Vorhandene Kontrolleinrichtungen werden erweitert, neue Kontrolleure eingestellt und die Kontrolle selbst wird in einer Weise gehandhabt, wie nie zuvor. Bei Krupp in Essen werden die Frauen, von denen dort gegenwärtig zirkoe⸗ 7000 beschäftigt sind, an glatte Arbeiten gestellt und auf ihre Leist⸗ ungen derart kontrolliert, daß sie stellenweise mehr leisten, als bis⸗ her männliche Arbeiter. Daß diese Arbeitsweise von den Frauen

Während des Krieges

auf die Dauer mit gesundheitlichen Schädigungen bezahlt wird, unterliegt keinem Zweifel. Nach berühmten Mustern wird bet

Krupp, wo jährlich sast 100 Millionen Mark Reingewinn erzielt werden, genau kontrolliert, welche Zeit die Frauen zum Besuch des Aborts gebrauchen, die Kontrolleurin geht den Frauen zu diesem Zweck bis in den Abort nach. Den Gewerkschaften ist das Ein⸗ dringen solcher Mißstände nicht unbekannt. Um aber auf gründ⸗ liche Abstellung zu dringen, müßten die Arbeiterinnen sich den ge⸗ werkschaftlichen Verbänden anschließen. Bei einem Vorgehen gegen solche Mißstände müßten die Gewerkschaftsleitungen, gewissermaßen. durch die organisterten Arbeiterinnen legitimiert, sich eben auf die Wünsche und Forderungen der gewerkschaftlich organisierten Ar⸗ beiterinnen des Betriebes stützen können. Westerwald und Unterlahn.

n. Großfeuer in Nassau. Gestern, kurz vor Mitternacht, brach in dem Hotel Bellevue, das jetzt als Vereinslazarett benutzt wird, Feuer aus, das sich sehr schnell über die Haupte und Nebengebäude verbreitete. Das Nebengebäude ist fast gänzlich ausgebrannt, vom Hauptgebäude Dachstuhl und oberstes Stockwerk. Gegen 3 Uhr ge⸗ lang es, des Feuers Herr zu werden. Neunzehn Verwundcte, die jetzt dort untergebracht sind, konnten sich rechtzeitig retten.

Von Nah und Fern.

Der Sparkassenkrach von Heusenstamm.

Am Montag standen die Schuldigen des Zusammenbruchs der Heusenstämmer Spar⸗ und Darlehnskasse vor der Darmstädter Strafkammer. Es sind dies der 41 Jahre alte Nabelfabrikant und 4 7 Rechner der Kaffe, Fr. G. Holzammer und der frühere

orsitzende des Aufsichtsrats dieser Kasse, der jetzt 64 Jahre alte Landwirt G. A. Winter. Holzammer ist beschuldigt, den ihm von der Kasse als Mitinhaber einer Nadelfabrik eingeräumten Kredit um etwa 10 000 Mk. überschritten zu haben. Er hat weiter zur Peschaffung einer Bürgschaft die Unterschrift seines Schwagers Mayer gefälscht und hat sich weiter der Bilanzverschleierung fort⸗ gesetzt schuldig gemacht, indem er seinem Vorstand

und Aussichts⸗ rat dauernd gefälschte Bilanzen vorlegte, in denen

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ein Konto Winter mit etwa 35 000 Mk. geführt wurde, obwohl dies fast ganz wertlos war, und endlich hat er die Kasse dadurch geschädigt, daß er unbefugter Weise eine Bürgschaft der Familie Winter in Höhe von etwa 10000 Mk. ablöste. Der Angeklagte Winter soll bei der Bilanzverschleierung mitgewirkt und sich vor allem bei der Be⸗ freiung von der Bürgschaft gegen das Gesetz vergangen haben. Aus der Verhandlung und besonders aus dem Gutachten des Büchersach⸗ verständigen Zindorf ging hervor, daß die Seele der ganzen Tätig⸗ keit Holzammer war, allerdings die Unterschlagungen, die sein Vorgänger und Schwiegervater Wiemer schon gemacht, durch Bi⸗ lanzverschleierungen zu verdecken suchte. Was er dem Aussichtsrat vorlegte, wurde anstandslos unterschrieben. Beanstandungen der Repisoren blieben unbeachtet, und so kam es, daß die Kasse, die in⸗ zwischen aus dem Revisionsverbande ausgeschlossen wurde, zu⸗ sammenbrach und sich jetzt bei einer Unterbilanz von 107 000 Mk. in Liquidation befindet. H. hat das Geld teilweise zu Geschäfts⸗ zwecken verwendet, teilweise in leichtfertiger Weise Kredite einge⸗ räumt, die von seinem Schwiegervater übernommene Schuld ist durch die Zinsen usw. immer höher angewachsen. Im allgemeinen ist er geständig und sucht die Veranlassung vielfach auf Winter ab⸗ zuschieben. Der Angeklagte Winter dagegen hat sich angeblich ganz auf Holzammer verlassen. Er hat auch das Amt als Vorsitzender des Nufsichtsrats im Jahre 1889 übernommen, als sein Bruder in sehr schlechten Verhältnissen gestorben war, sodaß er auch an die Kasse über 30 000 Mk. nach seinem Tode schuldete.

Das Urteil lautet gegen Holzammer wegen Vergehen gegen das Genossenschaftsgesetz(Kreditüberschreitung), Besreiung von der Bürgschaft, Bilanzverschleierung und Urkundenfälschung, auf 9 Monate Gefängnis und zweimal 300 Mk. Geldstrafe, Winter wird mit Rücksicht auf seine allgemeine Bildung von der Frage der Bilanzverschleierung freigesprochen, dagegen wegen Bürgschafts⸗ befreiung usw. zu 2 Monaten Gefängnis und 500 Mk. Geldstrafe verurteilt. Von der durch den Staatsanwalt beantragten so⸗ fortigen Verhaftung des Holzammer sah das Gericht ab, da keine Veranlassung hierzu vorliege. 5 Ein erblindeter Krieger von seinem Vater verstoßen. Ein er⸗ blindeter Soldat, geschmückt mit dem Eisernen Kreuz, geleitet von einem Schulknaben, kann, wie die Post berichtet, in den Straßen von Augsburg oft gesehen werden. Er ist der Sohn eines Bauern von Agawang bei Gessertshausen. Als er daheim erblindet ankam, wurde ihm buchstäblich die Tür gewiesen, da der Vater seinen Sohn nicht blind in den Krieg geschickt habe, man solle ihn nur in eine Anstalt aufnehmen. Der Soldat wurde von seiner verheirateten Schwester in Augsburg⸗Pfersee aufgenommen, hat beveits im Schreiben(Blindenschrift) gu Fortschritte gemacht unnd hat hat sich mit seinem Schicksal abgefunden. Jetzt aber hörte sein Vater, daß der Sohn Kriegsinvalidenpension e 1

möchte er den abgewiesenen Sohn wieder daheim baden. Anerdieten tete nun aber der Sohn.

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Der Jahresbilanz ist noch eine

Meter langer Tunnel durchschlagen längsten in Deutschland zählt.

neuen Geschäftsjahre Binzugefligt, welche beweist, daß die Ver

solche für das erste Vierteljahr des

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