555 Die Hungersnot der Serben. Liondon, 23. Nov.(W. T. B. Nichtamtljch.) Der Mit⸗ arbeiter des Daily Telegraph meldet aus Salonik vom 21. November: Wie der serbische Kriegsminister ihm in Monastir mitgeteilt habe, sei es den serbischen Truppen ge⸗ lungen, bei ihrem Rückzuge die Waffen zu behalten und die Verbände aufrecht zu erhalten. Das müsse aber nicht als ein Beweis aufgefaßt werden, daß der Zustand gebessert sei. Den Truppen drohe eine große Gefahr, gegen die Tapferkeit nichts helfe, die Hungersnot. Um ihr zu entgehen, müßten sie sich entweder durch die Stellungen der Bulgaren bei Uesküb einen Weg bahnen, oder nach der Adria marschieren. Die Serben würden den letzteren Weg wählen, da die Bulgaren alle Streitkräfte in Mazedonien zusammengezogen hätten. Augenblicklich befände sich die serbische Regierung mit den Gesandten der Entente in Prizren.
General Bojadjeff über den Feldzug gegen Serbien.
T. U. Budapest, 23. Nov. Der Pester Lloyd veröffentlicht eine Unterredung seines Spez ialkorrespondenten mit dem Kommandant der ersten bulgarischen Armee, General Bojadjeff, der u. a. aus⸗ führte: Der Feind steht jetzt im Raume zwischen Novipazar, Pri⸗ stina, Boljew und Prizrend und hat nur noch die Möglichkeit, auf sast unwirtsamen Wegen nach Montenegro oder Albanien zu flüchten. Die serbische Armee im wahren Sinne des Wortes existiert nicht mehr; es gibt nur noch geschlagene Gruppen, meist ohne Offiziere und Unterolsigtere. Es handelt sich mehr um Flüchtlinge, als um Soldaten. Die Moral der serbischen Truppen ist gänzlich geschwun⸗
den. Die meisten von ihnen erklären, nach Gefangenen⸗Aussagen, Ueberall Feigen sich Die zweite,
sie wollen nicht auf fremden Boden kämpfen. Anzeichen von der Auflösung der serbischen Truppen. bulgtrische Armee, die in Macedonien operiert. steht. im Raume Rankovce. Kuratin RobawatzOehintze—egoische. schließt alle nach Macedonien führenden Straßen. die Hoffnung aus, daß er in ganz kurzer Zeit die serbische Armee, die anfänglich noch 200 000 Mann zühlte, niederringen werde, wie er auch büld ohne große Krastanstrengung mit den Ententetruppen fertig zu werden gewiß ist. Von einem ernsten Widerstand könne bei der serbischen Armee, so meint der General, nicht mehr die Rede sein. Auch aus Altserbien werden die Serben in höchstens einem Monat hinausgedrängt sein.
Keine Blockade griechischer Häfen. Reuter meldet aus London: Das Ministerium des Aeußern macht bekannt, daß kein Beschlag auf griechische Schiffe gelegt wird und daß sie nicht in den Häfen des ver— einigten Königreichs aufgehalten werden, daß also keine Blockade griechischer Häfen bestimmt ist und durchgeführt wird.
Sie
Vor den griechischen Wahlen.
Aus Athen wird gemeldet: Die liberale Partei hatte Sonntag morgen eine Versammlung und beschloß, sich desinitiv der S. timmenabgabe bei den Wahlen zu enthalten. Sie wird hierüber ein Manifest an die Bevölkerung richten.
Russische Balkanpläne.
Aus Berlin wird der Frankf. Ztg. geschrieben:
Bisher sehlen zuverlässige Nachrichten, aus denen sich erkennen ließe, wieviel Wahres an der pomphaften Ankündigung ist, daß eine große russische Armee in Bessarabien zusammen—
gezogen werde, deren Führer dann Kuropatkin sein soll. Französische Blätter verraten bereits den Kriegsplan dieser vor—
läufig wohl noch in bescheidenem Umfange vorhandenen Armee: Sie soll durch Rumänien marschieren und die Verbindung der Mittelmächte nach Konstantinopel zerstören. Man ist an die An- kündigung großer offensiver Kriegspläne der Ententemächte nach— gerade gewöhnt und auch daran gewöhnt, daß sie entweder garnicht oder erfolglos ausgeführt werden. In hiesigen diplomatischen Kreisen verfolgt man daher diese Nachrichten über die große russtsche Armee in Bessarabien zwar aufmerksam, aber recht ruhig. Auch der Gedanke, daß Rußland einfach durch das neutrale Rumänien marschiere, sei es, ohne zu fragen, oder in Miß⸗ achtung eines formellen Protestes, ist nach der Behandlung, die die Ententemächte anderen neutralen Staaten haben zuteil werden
lassen, und nach ihren neuerlichen Versuchen in Gri echenland
nicht mehr überraschend. Die Verhältnisse in Rumänien liegen aber etwas anders als in Griechenland, das unter den Bedroh— ungen durch die Engländer und Franzosen eine schwierige Aufgabe hat. Rumänien ist weniger leicht zu bedrohen und kann sich nach der ganzen Lage, die militärisch die Dinge auf dem Balkan genom⸗ men haben, nicht im Zweifel darüber befinden, daß es sich der Drohungen, mögen sie nun diplomatischer sein, mit guter Aussicht auf Erfolg erwehren kann. Pläne Art, wie sie in der Ansammlung einer großen russischen Armee in Besfarabien liegen, pflegt der, der sie ernstlich beabsichtigt, nicht vorher der Welt und den Gegnern zu verraten, denn diese Gegner sind 8 und nicht schwach. Daher mag es auch kommen, daß diplomatisch unterrichtete Persönlichkeiten an diese große russische 5 5 und an ihren Durchmarsch durch Rumänien nicht glauben werden.
Verantwortlicher Aedattenr F. Velters, Gießen. Verlag von Krumm& r Cie., Gießen. Druck: Verlag Offenbacher Abendblatt, G. m. b. H., Offenbach a. M.
Bekanntmachung.
Die Stadtverordneten-Versammlung hat durch ede vom 30. Juli 1914 für das Gelände Flur 21 Nr. 85, 865/ 66 und 87 der Gemarkung Gießen östlich der Marburgerstraße oberhalb des Weges nach dem neuen Friedhof einen Be— . aufgestellt und es soll dazu die nachstehende
Ortsbausatzung erlassen werden.
Bebauungsplan und Ortsbausatzung liegen bis zum 46. Dezember d. J. bei dem Tiefbauamt zur Einsicht offen.
Einwendungen dagegen sind binnen der gleichen Frist bei Meidung des Ausschlusses bei mir vorzubringen.
Gießen, den 18. November 1915.
Der Oberbürgermeister Ke r ler.
General Bojadjeff sprach
oder militärischer Art!“ dieser
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Eutwurf zu einer Ortsbausatzung.
Auf Grund der Bestimmungen in Artikel 2, 13, 29, 31, 39, 44 und 59 der„2 Allgemeinen Bauordnung“ vom 30. April 1881 und in§s 3, 5, 6 usw. der Verordnung vom 1. Februar 1882, die Ausführung der„Allgemeinen Bauord⸗ nung“ betreffend, wird auf Beschluß der Stadtve erordneten⸗ Versammlung, nach Anhörung des Oberbürgermeisters und Begutachtung durch den Kreisausschuß mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom zu dem Bebauungsplan östlich der Marburgerstraße und oberhalb des Weges nach dem neuen Friedhof, Gewann: Auf die Chaussee, folgende Ortsbausatzung erlassen. Zu Art. 13, 31 und 59 der„Allgemeinen Bauordnung.“ § 1. Für die vorgenannten Bauquartiere mit Ausnahme der beiden Eckplätze bei AF wird offene Bauweise vorge⸗ schrieben. Die Gebäude können einzeln stehen oder zu Doppelhäusern vereinigt werden. Der Bauwich muß von Gebäude zu Gebäude gemessen mindestens 5,00 Meter be⸗ tragen.
Die Grundstücksbreite darf nicht unter 11,00 Meter bemessen sein. Die Doppelhäuser müssen ein architektonisch Ganzes bilden, und die Gebäude dürfen in der Marburger straße und in der Straße F nicht weniger als zwei und nicht mehr als 2½ Stockwerke enthalten.
In den übrigen Straßenzügen dürfen nur Gebäude mit nicht weniger als 1½ und mit nicht mehr als 2 Stock⸗ werken errichtet werden.
Bewohnbare Hinterhäuser dürfen nicht erbaut werden.
Die Erbauung von Autogaragen, kleineren Pferde⸗ ställen usw. unterliegt besonderer Genehmigung.
Zu Art. 44 der„Allgemeinen Bauordnung“.
Die Umfassungswände der Gebäude können in den oberen Geschossen und Giebeln in architektonisch gefälliger Holzkonstruktion hergestellt werden.
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2.
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Zu Art. 30 der. i 25
g. An Gebäuden, welche direkt an die Straße zu kommen, können Balkone und Erher bis zu 60 Zentit Ausladung im 1. Obergeschoß zugelassen werden.
8 Loggien, Veranden und Erker können bis zur Gden reichen, wenn gleichartige Anlagen des anstoßenden
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bäudes durch eine Awischenmanen getrennt werden. Balkone
müssen die Breite ihres Vorsprungs als Abstand von der Grenze erhalten. an den Straßenseiten Erker, Balkone und Veranden bis zu. 4,00 Meter Ausladung zugelassen werden.
Anlagen, Säulengänge, Treppen usw. vor der Straßen-
fluchtlinie muß besondere Genehmigung in jedem Einzel.
falle erwirkt werden. Die Zurückstellung von Gebäuden hinter die Bauflucht. linie kann die Stadtoerordneten-Versammlung zulassen. Zu Art. 29 der„Allgemeinen Bauordnung“.
§ 4. Anlagen der in§ 16 der Gewerbeordnung erwähnten Art sind nicht zulässig. § 5. Die durch Ortspolizeiverordnung bestimmte Höhe der
die Straße F—G—H unberührt. Die Einfriedigungen längs
Für die Gebäude mit Vorgärten können
Für besondere
der Straßen B—G und
D sollen dagegen nur eine Gesamthöhe von mindestens ö
1,30 Meter erhalten.
Die Einfriedigungen müssen aus
einem massiven Sockel und aus Metall oder Holzgitter be⸗
stehen
Der Sockel, der entweder verputzt oder aus Hau⸗ oder
Blendsteinen herzustellen ist, soll in den letztgenannten Straßen in einer Höhe von mindestens 40 Zentimeter und nicht über 50 Zentimeter errichtet werden.
Gitter und Tore sind in gefälliger Weise auszuführen. An Stelle solcher Eunfriedigungen können auch Mauern auf deren ganze derselben zugelassen werden, insoweit dadurch das gesamte Straßenbild keine Peeimträchtigung erleidet.
Die Marktpreise für Vieh und Frucht und die Gießener Fleisch⸗ und Brotpreise am 22. November 1915
Schlachtviehpreise in Frankfurt a. M.
Getreidepreise in Mannheim.
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eee 25. November 1915
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