Ausgabe 
10.11.1915
 
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stellen und die Versorgungsregelung

8 rum muß auch dafür gesorgt werden,

und Nachbargebiete.

Gießen und Umgebung.

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Glisere Hentinderett in det Abensnitttbbe

Unter den Bekanntmachungen, die der Bundesrat neue dings erlassen hat, fällt besonders eine Ere 1

0.. 155 gänzung 4 Bekanntmachung über die Errichtung von Mueispeisan

Dom 25. Septen 1915. In dieser Ergänzung liegt erftemischerweise eier tiefgreifende Erweiterung der Wem rechte, eine Vergrößerung ihrer Machtbefugnisse und 8 eine gründlichere Sicherung dafür, daß die Gemeinden auch wirklich kraft des Gesetzes das ausführen können, was ste bisher nur auszuführen wünschten oder ausführen wollten Die Verordnung enthält einen großen Teil jener Forde⸗ rungen, die schon vor Wochen einmal offiziös angekündigt wurden, dann aber spurlos unter den Tisch fielen, weil 8

was in eingeweihten Kreisen kein Geheimnis ist das preußische Staatsministerium, besonders Herr v. Schorlemer,

mit Erfolg Einspruch dagegen erhoben hatten. Es ist erfreu⸗ lich, daß der Reichskanzler jetzt gründlich durchgegriffen und seinen Willen durchgesetzt hat.

Die Versorgungsregelung für bestimmte enstände des notwendigen Lebensbedarfs zu 7 0 Prein kann nunmehr von den Gemeinden zwangsweise gegen Er⸗ zeuger und Händler der betreffenden Branchen durchgeführt werden. Die neue Verordnung sieht ausdrücklich vor, daß mit Zustimmung der Landesbehörden oder der von ihnen bestimmten Behörden die Gemeinden für ihre Bezirke an⸗ ordnen können, daß bestimmte Gewerbe, die sich den Anordnungen und Wünschen der Gemeinde nicht fügen, durch gemeindliche Eigenwirtschaft ersetzt werden. Die Gemeinden können dabei direkt ent⸗ eignen, sie können selbständig die Preise fest⸗ setzen und die sonstigen Vorschriften zur Regelung des Verbrauchs erlassen. Dieser Zwang ist zweifellos eine außer⸗ ordentliche Macht, die die Gemeinden bekommen haben, denn wir wissen aus den üblen Erfahrungen der letzten Wochen und Monate, daß alle moralischen Ermahnungen, alles Zu⸗ reden, Schreiben und Reden nichts hilft, wo die nackten Profit⸗ interessen entscheiden. Diese alte sozialistische Erkenntnis, daß in wirtschaftlichen Dingen nur Macht gegen Macht etwas bedeutet, wird hier selbst von der höchsten Reichsbehörde jetzt mit aller wünschenswerten Deutlichkeit anerkannt und man kann das zweifellos als einen guten Erfolg unserer Arbeit buchen.

Im besonderen ist es das Recht der Enteignung, das

große Befriedigung in allen Volksschichten hervorrufen wird,

soweit sie nicht zu den Lebensmittelwucherern selbst gehören. Es heißt in dem§ 14 der neuen Ergänzung, daß, wenn die Ueberlassung von Vorräten aus den Branchen der Lebens mittelversorgung nicht freiwillig auf Antrag und Wunsch der Gemeinden erfolgt, das Eigentum dann der Gemeinde durch Beschluß der zuständigen Behörde übertragen werden kann. Das Eigentum geht über, sobald der Beschluß dem Besitzer zugestellt ist. In diesem Fall wird auch der Ueber⸗ nahmepreis, falls eine Einigung mit den Besitzern nicht zu⸗ stande kommt, unter Berücksichtigung des Einkaufs-, Her⸗ stellungs⸗ oder Erzeugungspreises und der Güte und Ver wertbarkeit der Gegenstände von der höheren Verwaltungs behörde nach Anhörung der Preisprüfungsstelle endgültig festgesetzt. Sehr erfreulich ist die Bestimmung, daß solche Enteignungspreise bestehende Höchstpreise nicht überschreiten dürfen. Damit ist den Lebensmittelwuchern der Boden für jede weitere Ausbeutung ihrer Nebenmenschen gründlich ent⸗ zogen und wir wiederholen durchaus unsere Anerkennung für diese neue Maßnahme der Reichsregierung. 1

Die große Frage besteht nun aber darin, ob und inwie⸗ weit die Gemeinden willens sein werden, diese ihre Macht. befugnisse auszunutzen. Wir wissen leider, wie z. B. das preußische Kommunalwahlrecht beschaffen ist. In dieser Hin⸗ sicht werden die sozialdemokratischen Gemeindevertreter eine neue Aufgabe erhalten, nämlich dafür zu sorgen, daß die Gemeinden nunmehr von ihren großen Rechten wirklich den entsprechenden Gebrauch machen. Wenn das geschieht, so be deutet die neue Verordnung einen wichtigen Schritt zu einem Kommunalsozialismus, der hoffentlich nicht nur während des Krieges, sondern auch für die Friedenszeit dem deutschen Volke erhalten bleibt!

Eins, zwei, drei.

Ein erschütterndes 5 11 750 Tage eine Frau in einem Zuge zwischen Bremen un enburg. 0 5

915 dem Abteil, in das sie einstieg, saßen i e 111 junge Mädchen, und ein Mann in Begleitung 1 1515 5 0 noch ein. Dlese Frau saß noch nicht lange, daun, 115 iber sam an den Fingern zu zählen:Eins, zwei, 1 ungen d das in kurzen Zwischenräumen immer wieder. 5 D chen kicherten und machten untereinander 10 1 e das sonderbare Gebaren der Frau, so oft die nen J nahm, obgleich sie sich F hätten sag etwas nicht seine Richtigkeit hatte.. 3 5

Dem Hagletter der Frau ward es sgneßlich Kues Lachen 0 fuhr die jungen Dinger an:Sie werden, 1 dien Sehe wohl lassen, wenn ich Ihnen sage, daß mei e Auftalt Felde verloren hat. Ich bringe sie jetzt 1171

Da ward es entsetzlich still in dem?**

dleisch. und Fettkarten sollen in d, 1 zur Ausgabe kommen, eine Klesbengich eme 10 8 nung ist demnächst zu erwarten. Diese e ae ee aus zu billigen, denn es kann keinem l e daß wohlhabende Leute sich erheblich e haben, die anderen entzogen werden, 1 bat. Wie die übermäßigen Preissteigerung mit beig och nicht felt, sehen Sache organistert werden wird, steht 905 1 falls dürfte die Durchführung nicht! ee keiten bieten als die Brotkarte. Reisch i nur noch der;: viele können kein F aber kein Geld!

teuer ist. Sie haben dann wohl e daß die Preise erträg⸗ find. sonst ist nichts geholfen.

die Viehpreise zeigten auch auf dem Frankfurter Viehmarkte am Montag einen erheblichen Rückgang. Groß vieh verzeichnete bei Ochsen 49 Mk., Bullen 5 Mk., Färsen und Kühe 416 Mk. niedrigere Preise für den Zentner Schlachtgewicht als am vorhergegangenen Markt tage. Kälber gingen 814 Mk. zurück. Besonders stark machte sich der Preissturz bei Schweinen bemerkbar, die bereits in den letzten Wochen etwas, wenn auch nur wenig zurückgingen, welcher Umstand auf Rechnung der jetzt in Kraft tretenden Verordnung zu setzen ist. In allen Gewichts⸗ gruppen ging der Preis um 2530 Mk. der Zentner Schlacht gewicht herab. Hoffentlich werden nun endlich die Fleisch⸗ und Wurstpreise eine Herabminderung erfahren. Viele Leute können sich schon seit langem kein Stückchen Fleisch mehr erlauben.

Fisch⸗Höchstpreise. Wie aus Berlin berichtet wird, ist der Erlaß einer Verordnung über Höchstpreise für Fische

in den nächsten Tagen zu erwarten. Hoffentlich werden die Heringe billiger! Unterstützung von Familienangehörigen aktiver Militär⸗

sonen. Das Armeeverordnungsblatt enthält u. a. folgende Be⸗ Uümmungen: Das Gesetz über Unterstützung von Familien in den Dienst Getretener und seine Aussührungsbestimmungen sind wie folgt erweitert worden:

1. Zu unterstlitzen sind auch die erwerbunfähigen E Ute rn und Großeltern solcher aktiver Mannschaften, dle im Frieden als deren einzige Ernährer nach§ 83 der Wehrordnung infolge bürgerlicher Verhältnisse aus dem aktiven Dienst hätten entlassen werden können. Diese Voraussetzung für die Unter⸗ stützungsbewilligung muß von dem Zivilvorsitzenden der zuständi⸗ gen Ersatzkommission anerkannt sein.

2. Vom 1. September 1915 ab sind auch die noch nicht er⸗ werbsfähigen Geschwister unter 15 Jahren und die erwerbs unfähigen Geschwister über 15 Fahre zu unter⸗ stützen, sofern die zur Erfüllung ihrer aktiven Dienstpflicht einge⸗ tretenen Mannschaften zur Zeit ihres Eintritts tatfächlich ihre einzigen Ernährer gewesen sind und die erwerbsunfähigen Eltern sie nicht unterhalten können.

3. Die Familienunterstützung wird während dreier Mo⸗ nate über den Zeitpunkt hinaus, von dem an den Hinterbliebenen auf Grund des Gesetzes vom 17. Mai 1907 zu zahlende Hinter⸗

bliebenenbezüge zustehen, weitergewährt. Etwa darüber hinaus gezahlte Familienunterstützungen gelten als Vorschuß⸗

zahlungen auf die Hinterbliebenenbezüge und sind bei deren Aus⸗ zahlung einzubehalten. Alle früheren Bestimmungen über die An⸗ rechnung von Familienunterstützungen auf Hinterbliebenenbezüge ändern sich entsprechend.

Die Mindestsätze der Familienunterstützungen sind für die Monate November 1915 bis einschließlich April 1916 auf 15 Mark für die Ehefrauen und auf 7,50 Mark für die sonstigen unterstützungsberechtigten Personen erhöht worden.

Das Krlegsministerinm ersucht erneut um Belehrung der Maunschaften, daß ein Anspruch auf Familienunterstützung nicht allgemein, sondern nur im Falle der Bedürftigkeit ge⸗ geben ist.

Lohnbewegung in der Tabakindustrie. Wegen der noch immer steigenden Teuerung aller Lebensmittel und Bedarfsartikel haben die Tabakarbeiter ihren Verbandsvertreter beauftragt, an die Fabrikanten eine Lohn forderung einzureichen. Es wird darin ersucht, für das Tausend Zigarren 50 Pfg. für Roller und 25 Pfg. für Wickelmacher mehr zu bewilligen; ferner für Sortierer 10 Pfg. das Tausend und Ausripper 10 Prozent mehr. Es ist wohl zu erwarten, daß die Fabrikanten im Hinblick auf die drückende Teuerung, die furchtbar auf dem Arbeiter lastet, die be⸗ scheibenen Forderungen bewilligen werden.

Musterung von Landsturmpflichtigen und Militärpflichtigen. Die Musterung und Aushebung der beim Ersatzgeschäft im Mai dieses Jahres zurückgestellten, in den Jahren 1895, 1804 und früher geborenen Militärpflichtigen, sowie der im Jahre 1897 geborenen Landsturmpflichtigen findet in der Turnhalle der Stadtmädchen⸗ schule(Schillerstraße 8) in Gießen wie solgt statt:

Freitag, den 12. November 1915, vormittags 7/. Uhr, für die

Militärpflichtigen und Landsturmpflichtigen aus den Gemeinden Allertshausen, Beltershain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Kesselbach, Lauter, Lindenstruth, Londorf,

Lumda, Odenhausen, Queckborn, Reinhardshain, Rüddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain, Weitershain, Albach, Bellersheim, Bettenhaufen und Birklar.

Samstag, den 13. November 1915, vormittags 794 Uhr: Dorf Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Garbenteich, Grüningen, Hausen, Holzheim, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Lich, Münster, Muschenheim und Nieder-Bessingen.

Montag, den 15. November 1915, vormittags 7% Uhr: Nonnenroth, Obbornhofen, Ober-Bessingen, Oberhörgern, Raberts⸗ hausen, Rodheim, Röthges, Steinheim, Steinbach. Trais-Horloff, Utphe, Villingen, Watzenborn mit Steinberg, Allendork(Lahn), Allendorf(Lumda), Alten-Buseck und Annerod.

Dienstag, den 16. November 1915, vormittags 794 Uhr: Bers⸗ rod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, Daubringen, Großen⸗ Buseck, Großen-Linden, Heuchelheim, Hattenrod und Kleln-Linden.

Mittwoch, den 17. November 1915, vormittags 734 Uhr: Lang⸗ Göns, Leihgestern, Lollar, Mainzlar, Oppenrod, Reiskirchen, Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Treis(Lumda), Trohe und Wieseck.

Für die Pflichtigen aus Gießen findet die Musterung am 18., 19. und 20. November statt. Anmeldung von Kupfer usw. Es wird wiederholt darauf

hingewiesen, daß die Anmeldung der beschlagnahmten Gegenstände aus Kupfer, Messing und Reinnickel unter Verwendung des Melde vordrucks bis zum 16. November 1915 auf dem Stadthaus Zimmer Nr. 7 zu erfolgen hat. Die vorgeschriebenen Meldevor drucke sind im Stadthaus Zimmer Nr. 7, sowie in den Brotmarken⸗ ausgabestellen zu erhalten. Letztere sind täglich von 89 Uhr vor- mittags geöffnet. Nichtanmeldung, und wer unrichtige oder un⸗ vollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu 6 Mo⸗ naten oder mit Geldͤstrafe bis zu 10 000 Mk. bestraft.

Kreis Wetzlar.

Landsturmleute sind bei Stadtverordnetenwahlen wahlberech⸗ tigt. Eine interessante Entscheidung fällte das preußische Oberver⸗ waltungsgericht. Bei zwei Ersatzwahlen zur Stadtverordpeten⸗ versammlung in Stendal(Provinz Sachsen) hatte Herr Petersen auch die Stimme des Landwehr⸗Unteroffiziers Wessel erhalten, der in der Wählerliste eingetragen war. Mit dieser Stimme hatte Petersen von 75 in der ersten Abteilung abgegebenen Stimmen 38 erhalten, also gerade die absolute Mehrheit. Der Wahlvorstand er⸗ klärte aber bei der Zusammenrechnung die Stimme Wessels als un⸗ giltig, weil er als aktive Militärperson an den Stadtverordneten⸗ wahlen nicht teilnehmen dürfe. Fehlte die Stimme Wessels, so mußte eine Stichwahl zwischen Petersen und dem Mühlenbesitzer Weidling stattfinden. Der Wahlvorstand ordnete auch die Stichwahl an. In dieser wurde Weidling gewählt.

Petersen focht Weidlings Wahl mit der Begründung an, daß die Stimme des Landsturmmannes(Landsturm⸗linteroffiziers) hätte mitgezählt werden miüssen. Dann wäre aber er(Petersen) im ersten Wahlgang gewählt gewesen und die Stichwahl hätte nicht statt⸗ finden brauchen.

Der Bezirksausschuß in Magdeburg erklärte darauf die Wahl des Weidling für ungiltig. Die Stadtverordneten⸗Versammlung legte Berufung ein und machte geltend, der Landsturmmann habe weder ein materielles, noch ein formelles Recht zur Stimmabgabe gehabt, Das Oberverwaltungsge richt bestätigte die Un⸗ a1 tserklärung der Wahl Weidlings. Es ging aber weiter als

der Bezirksausschuß, indem es den Landsturmleuten auch das materielle aktive Wahlrecht für die Stadtverordnetenwahlen zu⸗ erkannte. In der Begründung führte das Gericht aus:Un⸗ zutreffend sei die Annahme, daß Wessel als Landsturmmann materiell nicht im Besitze des aktiven Stimmrechts gewesen sei. Nach Anmahme des Oberverwaltungsgerichts gehörten zu den vom Wahl⸗ recht ausgeschlossenen sexvisbe rechtigten Militärpersonen des aktiven Dienststandes nur die Personen des aktiven Friedensstandes, die § 38 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 unter Buchstaben A aufführte. Zu diesem könne aber Wessel als Landsturmmann nicht gerechnet werden. Er habe also das aktive Wahlrecht sowohl materiell, als sormell gehabt. Seine Stimme hälte deshalb bei der Hauptwahl mitgezählt werben miissen. Dann hätte sich die Stichwahl erübrigt. Die in dieser erfolgte Wahl Weidlings sei demzufolge ungültig.

Tagesbericht des Großen Haupttuartierz.

Wiederholte russische Angriffe abgewiesen. . Erhöhte Beute bei Krusevac W. B. Großes Hauptquartier, 9. Nov., vorm.(Amtlich.) Westlicher Kriegsschauplatz Es sind keine Ereignisse von Bedeutung zu melden. Ver⸗

suche der Franzosen, das ihnen am Hilsenfirst entrissene

Grabeustück zurückzugewinnen, wurden vereitelt. Oestlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls v. Hindenburg.

Die russischen Angriffe wurden auch gestern westlich und südlich von Riga, westlich von Jakobstadt und vor Dünaburg ohne jeden Erfolg fortgesetzt. In der Nacht vom 7. auf den 8. November waren feindliche Abteilungen westlich von Dünaburg in einen kleinen Teil unserer vorderen Stellungen eingedrungen. Unfere Truppen warfen sie im Gegenangriff wieder zurück und machten einen Offizier, dreihundertzwei⸗ undsiebzig Mann zu Gefangenen.

Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls Prinzen Leopold von Bayern.

Im Laufe der Nacht fanden an verschiedenen Stellungen

Patrouillenkämpfe statt. Heeresgruppe des Generals v. Linsingen.

Bei dem erfolgreichen Gefecht westlich von Komarow wurden dreihundertundsechsundsechzig Russen gefangen ge⸗ nommen.

Balkan.

Südlich von Kraljewo und südlich von Krasrvac ist der Feind aus seinen Nachtstellungen geworfen. Unsere Truppen sind im weiteren Vordringen. Die Höhen bei Gjunis auf dem linken Ufer der Südlichen Morava sind erstürmt. Die Beute von Krusevac erhöht sich auf fünfzig Geschütze, darunter zehn schwere, die Gefaugenenzahl auf über sieben⸗ tausend. Die Armee des Generals Bojadjieff hat am 7. No⸗ vember abends nordwestlich von Aleksinac, sowie westlich und südwestlich von Nisch die Südliche Morava erreicht und hat im Verein mit anderen, von Süden vorgehenden bulgarischen Heeresteilen Leskovge genommen. Oberste Heeresleitung.

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Der österreichisch⸗ungarische Tagesbericht Die Verfolgung in Serbien. Wien, 9. Nov.(W. T. B.) Amtlich wird verlautbart: 9. November 1915. Russischer Kriegsschauplatz.

Nörblich von Jazloviez an der unteren Strypa und westlich von Czartoryst am Styr wurden russische Angriffe abgeschlagen. Sonst nichts Neues.

JItalienischer Kriegsschauplatz.

Die Lage ist unverändert.

Mehrere feindliche Angriffe an der Isonzo⸗Front auf Zagora in den Dolomiten, auf den Col di Lana und den Siefsaltel wurden abgewiesen.

Südöstlicher Kriegsschauplatz.

An der montenegrinischen Grenze ist die Lage unverändert.

Von den in Serbien kämpfenden K. und K. Truppen hat eine Gruppe Ivanijica besetzt, eine andere den Feind aus seinen, an der Straße IvanijicaKraljewo angelegten Höhenstellungen geworfen. Deutsche Kräfte vertrieben den Gegner aus seinen Verschanzungen südlich von Kraljewo. Südlich von Trstnik stehen unsere Bataillone im Kampf. Die im Raume von Krujevae operierenden deutschen Divisionen dringen süd wärts vor. Die Bulgaren haben Leskovge in Besitz genommen.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Höfer, Feldmarschalleutnant.

* Die Situation in Serbien.

Aus Wien wird der Frankf. Ztg, telegraphiert:

Nach der vergeblich erwarteten Entscheidungsschlacht im Raume von Kragujewatz vertrösten sich die Freunde Serbiens mit einer zu erwartenden Entscheidung an den Rändern jener Gebirgszüge, welche von Süden her an die Golijska⸗ Morawa und östlich Kruschewatz an die Binatzka-Morawa herantreten. Nun ist auch diese Hoffnung zunichte geworden. Die berühmten Stellungen bei Kruschewatz haben sich im allgemeinen als sehr einfache Feldstellungen erwiesen und südlich der Morawa haben nur schwächere Nachhuten den mit blitzartiger Schnelligkeit vorrückenden Armeen v. Köveß und Gallwitz Widerstand zu leisten versucht. Der Wider stand der Serben wird trotz des für die Verteidigung aus- nehmend günstigen Geländes immer schwächer. Ihre Kolonnen drängen sich jetzt durch das rauhe Gebirge zurück, das sich südlich der Golijska-Morawa und westlich der Binatzka⸗Morawa erhebt und durch den Ibar in zwei Hälften geteilt wird. Der rechte Flügel der Armee Köveß hat bereits die Stadt Iwanfitza besetzt. Von hier aus ist diese Gruppe nur mehr etwa 28 Kilometer von der Grenze des ehemaligen Sandschak Nowibazar entfernt. Die westlich von ihr von Uschitze gegen Süden vorrückenden österreichisch-ungarischen Truppen dürften mit dieser Kolonne mindestens auf gleicher Höhe sein. Beiderseits des Ibar dringt von Kraljewo her gegen Rasca eine deutsche Kolonne vor, während von Kruschewatz durch das Tal der Rasing und das Jastrebatz⸗ Gebirge und am unteren Laufe der Binatzka-Morawa die Truppen der Armee v. Gallwitz nach Süden vordringen.