Ausgabe 
9.11.1915
 
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reichisch ungarischen Kolonnen

Der österreichisch ungarische Tagesbericht

(W. T. B.) Amtlich wird verlautbart:

Russischer Kriegsschauplatz 5 Bei Sapanow an der Ikwa, am Kormin⸗Bach und westlich von Chartoryst wurden rufsische Angriffe abgeschlagen.

Wien, 8. Nov.

8. November 1915.

Sonst nicht Neues.

Jtalfenischer Kriegsschauplatz.

Die Ruhe an der Sübwestfront hielt im allgemeinen auch gestern an. Im Nordabschnitte, an der Hochfläche von Doberdo hatten unsere Truppen wieder einzelne Vorstöße des Feindes abzu⸗ weisen. Um den Eol di Lana wurde heftig gekämpft. Nachmittags fiel die Spitze dieses Berges in die Hände der Italiener; abends Furhe sie von unseren Truppen durch einen Gegenangriff zurückgewonnen. Die feindliche Artillerie hat das Feuer auf die Südwestfront von Riva eröffnet.

Südöstlicher Kriegsschauplatz..

Die beiderseits des Moravica⸗Tales vordringenden öster⸗ warfen den Feind aus seinen Höhenstellungen nördlich von Jvpanfica.

Die deutschen Truppen der Armee des Generals der In⸗ lanterie von Köveß kämpfen auf den Höhen südlich von Kraljewo. Flußabwärts, bei Trstenik, haben sich unsere Streitkräfte den Uebergang über die hochgehende Morava erkämpft. Krusevac und die Höhen östlich davon sind in der Hand des Generals von Gallwitz.

Die bulgarische Armee gewinnt im erfolgreichen Fortschreiten die Ausgänge in das Becken von Leskovac.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Höfer, Feldmarschalleutnant.

* Glänzende Erfolge im Südosten.

Ueber die militärischen Erfolge der Deutschen und ihrer Verbündeten in Mazedonien und Serbien wird der Frankf. Ztg. über Wien telegraphiert:

In geradezu glänzender Weise schreitet die Offen sive der verbündeten Truppen in Serbien vorwärts. Gestern hat sich die Armee Gallwitz, nachdem sie sich bereits zwei Talecken erobert und im Tale der westlichen Morawa den Ort Graskovee durchschritten hat, auch Krusche⸗ watz und die Höhe westlich davon, die mit der 546 Meter hohen Trenova⸗Glava in der Nojemce-Planina kulminiert, erobert, die eine neue Verbindung nach Aleksinatz durch das

Tal der Gaglowacka und der Gjuniska von Kruschewatz nach

Aleksinatz eröffnet. Oesterreichisch-ungarische Streitkräfte be mächtigten sich nach hartnäckigen Kämpfen des Ueberganges

über die Goliviska⸗Morawa, zwischen Grabovac und Treste

nik und ersteigen die südlich davon gelegene Ragovi-Planina. Südlich von Kraljewo kämpfen auf den Höhen des 780 Meter hohen Mitos und dem östlich der Ribniza ansteigenden Erni Vrh deutsche Truppen der Armee von Koeveß. Das ganze

Tal der westlichen Morawa ist von seinem Ursprung

bis zu seiner Mündung in den Händen der Ver⸗ bündeten. Beiderseits der Moravitza haben die dort vor rückenden österreichisch-ungarischen Truppen die Serben von ihren Höhenstellungen nördlich von Ivanjetza herabgeworfen und folgen dem Feinde auf dem Fuße. Sie erstürmten dabei die 896 Meter hohe Vijenac⸗Höhe an der Straße von Ivan jiza nach Kraljewo.

Auch die Bulgaren folgen auf der ganzen Front dem in hastigen Rückzuge befindlichen geschlagenen Feind. Nörd lich der Nischawa sind sie schon bis in das Morawa.⸗Tal, zwischen Paratschin und Aleksinatz herangestürmt. Der Nord- flügel der Armeegruppe Bojadjew befindet sich bereits in engstem Kontakt mit der östlichen Kolonne der Armee von Gallwitz. Im Tale der bulgarischen Morawa ist dasLes Tawack Polje und das Tal südlich davon fest in den Händen der dort vorrückenden bulgarischen Kolonnen, und auch die Offensive gegen das Kocovo Polje schreitet günstig fort.

Die Angriffe der Franzosen und Engländer gegen die Linie Rabrowo, südlich von Strumitza, dann gegen Kriwolatz und Prilep wurden unter bedeutenden Verlusten für die Alliierten von den Bulgaren siegreich zurückgeschlagen, wobei zahlreiche Gefangene und eine Menge Kriegsmaterial aller Art in den Händen der Sieger zurückblieb. Sowohl Franzosen als auch Engländer, die nach glaubwürdigen Meldungen bereits eine Stärke von 100 000 Mann erreicht haben sollen, erleiden in Mazedonien einen Mißerfolg nach dem andern. Nun sollen im Verein mit Italien von Süd⸗ albanien aus Unternehmungen zugunsten der Serben er folgen, wozu behufs Niederhaltung der widerspenstigen Albaner bereits 20 000 Italiener dorthin entsendet sein sollen.

Rußland sieht die Lage Serbiens als hoffnungslos an.

T. U. Rotterdam, 8. Nov. Wie aus Paris hierher ge meldet wird, sind dort aus Petersburg Nachrichten einge troffen, die besagen, daß man in maßgebenden russischen Militärkreisen die Lage der serbischen Armee als hoffnungs los ansieht, seitdem die Zufuhr von Munition und anderem Kriegsmaterial unmöglich geworden ist. Leider verhindere Rußlands geographische Lage, kräftig zugunsten Serbiens mit seiner militärischen Macht einzusetzen. Aber nicht nur das, man sehe in Rußland jetzt auch ein, daß es dem Vier verband unmöglich sei, Serbien Hilfe zu bringen.

Von der bulgarisch⸗französischen Front.

N T. U. Kopenhagen, 8. Nov. Auch nach französischen Meldungen scheinen die bisherigen Zusammenstöße zwischen der bulgarischen Südarmee und dem Landungskorps von Saloniki nicht sehr glücklich für die englisch-französi⸗ schen Truppen verlaufen zu sein Das Journal berichtet aus Saloniki, daß die französischen Truppen zur Defensive übergegangen seien. Die Verbindung mit den serbischen Truppen, die um Istip in verzweifelter Lage kämpfen, sei noch nicht hergestellt.

Paris, 8. Nov.(W. T. Nichtamtlich.) Blättermeldungen aus Solonik zufolge sind die Bewegungen des Expeditions⸗ korps in Südmazedonien wegen des Mangels an Eisenbahnen und Straßen äußerst langsam. Die Hilfsquellen des Landes sind außerdem durch die Balkankriege erschöpft. Man begegnet immer wieder unerwarteten Schwierigkeiten. Kürzlich müßten die Franzosen, da keine Pferde da waren, ihre Batterien mit Büffeln in Stellung bringen. Ferner ist die Witterung äußerst ungünstig. Alle Straßen und Wege sind von den letzten Regengüssen aufgeweicht und grundlos.

Verantwortlicher Redakteur: F. Vetters, Gießen.

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Ern: Verlag

Bekanntmachung.

Der Kleinverkauf von Kartoffeln seitens der Stadt beginnt Dienstag, 1155 a e 4. Is.

Der Verkauf findet statt bis auf weiter 5 Dienstag und Freitag vormittags von 812 Uhr in der Hofreite Asterweg Nr. 25(vorm. Gewerbeschule)

Der Verkaufspreis beträgt 4 Pfg. für das Pfund.

Die Abgabe erfolgt in Mengen bis zu 20 Pfund.

Gießen, den 8. November 1915.

5 Der Oberbürgermeister. Keller.

Bekanntmachung.

Die im Oktober 1898 geborenen Landsturmpflichtigen der Stadt Gießen müssen sich am 15. November d. J., vormittags von 812 Uhr und nachmittags von 26 Uhr im Rathaus am Markt⸗ platz zur Landsturmrolle zu melden.

Auswärts Geborene haben ihren Geburtsschein vorzulegen.

Gießen, den 8. November 1915.

Der Oberbürgermeister. Keller.

Bekanntmachung.

Aus der Minna Keil⸗Vogt⸗Stiftung sind für das Jahr 1915 drei Gaben von je 70 Mk. an drei in Gießen wohnhafte, würdige und bedürftige Handwerksmeister oder Witwen von Hand⸗ werksmeister, evangelischer Konfession, zu vergeben.

Nur selbständige Handwerker oder Witwen selbst⸗ ständiger Handwerker können berücksichtigt werden. l

Meldungen nimmt das städtische Armenamt, Asterweg 9, bis 30. November d. J. entgegen.

Gießen, den 8. November 1915.

Der Oberbürgermeister. (Armen verwaltung) Keller.

Bekanntmachung.

Nachstehende Bekanntmachung bringe ich hiermit lichen Kenntnis. Gießen, den 4. November 1915. Der Oberbürgermeister. Keller.

zur öffent⸗

Bekanntmachung betreffend: Ergänzung der Verordnung über den Verkehr mit Gerste aus dem Erntejahr 1915 vom 28. Juni 1915(Reichsgesetz⸗ blatt S. 384). Vom 21. Oktober 1915.

Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914(Reichs⸗Gesetzblatt S. 327) folgende Verord⸗ nung erlassen:

Artikel I.

In der Verordnung über den Verkehr mit Gerste Erntejahr 1915 vom 28. Juni 1915(Reichsgesetzblatt werden folgende Aenderungen vorgenommen:

1. Der§ 11 Abs. 3 erhält folgenden Zusatz: Unternehmer, die weniger als 20 Doppelzentuer Gerste ge- erntet haben, können im Falle nachgewiesenen Bedürfnisses durch den Kommunalverband von der Lieferungspflicht nach

Absatz 1 insoweit befreit werden, als ihnen im Falle der

Lieferung weniger als 10 Doppelzentner verbleiben würden;

die ihnen hiernach über die Hälfte ihrer Ernte verbleibenden

Mengen sind auf die dem

dritten Abschnitte obliegenden Lieferungen anzurechnen.

2.§ 24 erhält folgenden Satz 2: Anzurechnen sind ferner die nach 8 11 Abs. 3 Satz 2 freige⸗ lassenen Mengen. 3. Im S 236 ist hinter den Wortenherausgegangen ist einzu⸗ fügen: wieviel Gerste nach 8 11, Abs. 3 Satz 2 freigelassen ist. Artikel II.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündigung in Kraft.

Berlin, den 21. Oktober 1015. 8

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

aus dem S. 384)

Alle diejenigen, die glauben, daß die Vergünstigung nämlich die ihnen zur Verfügung stehende Gerstenhälfte bis zum Betrag von 10 Doppelzentnern zu erhöhen auf sie anzuwenden sei, haben unter genauer Darlegung ihrer Verhältnisse entsprechenden Antrag zu stellen. Der Antrag hat zu enthalten:

1. Name des Gerstenbesitzers. 2. Gesamternte aus dem Erntejahr 1915 in Doppelzentnern, 3. bereits erfolgte Verkäufe von Kontingentsgerste hieraus in Doppelzentnern. 4. Weitere, noch beabsichtigte Verkäufe von Kontingentsgerste hieraus in Doppelzentnern, bereits verfüttert in Doppelzentnern, weiterer Bedarf an Fuüttergerste in Doppelzentnern. .Anzahl der Tiere, an die Gerste verfüttert werden soll: a) Pferde, b) Rindvieh, c) Schweine, d) Ziegen, e) Gänse, 1) Hühner, g) Tauben. 8. Etwaiger Zukauf von Futtergerste in früheren Jahren in Doppelzentnern.

Es wird von der landwirtschaftlichen Bevölkerung bestimmt erwartet, daß sie nunmehr, da es sich um eine ihr zugedachte Be⸗ günstigung handelt, in allen vorerwähnten Punkten wahrheits⸗ gemäße Angaben macht.

Die Anträge sind bis reichen.

288

spätestens 20. November 1915 einzu⸗

Kommunalverbande nach dem

Bekanntmachung. Nachstehende Bekanntmachung bringe ich hiermit zur lichen Kenntnis. 4 5 Gießen, den 4. November 1915.

Der Oberbürgermeister. Keller.

a Bekanntmachung zun betreffend: Aenderung der Verordnung vom 26. August 1915 fiber den Verkehr mit Hülsenfrüchten(Reichs⸗Gesetzblatt S. 5200 8 vom 21. Oktober 1915. Der Bundesrat hat auf Grund des Ss des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914(Reichs⸗Gesetzblatt S. 327) folgende Ver⸗ ordnung erlassen: 7 70 en 50 1 g 198 1 In der Verordnung fiber den Verkehr mit Hülsenfrüchten vom 26. August 1915 dane 1 520) fällt 8 1 Abs. 3 fort. a Artikel II. 5 1 Diese Verordnung tritt mit dem 25. Oktober 1915 in Kraft. Berlin, den 21. Oktober 1915. 5 1 l Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 0 99

Delbrück. a

Der Wortlaut der nunmehr in Wegfall gekom⸗

menen Stelle ist folgender: 1 5 1 Besitzer von Hülsenfrüchten dürfen aus ihren Vorräten ins⸗

gesamt 1 Doppelzentner von jeder Art ohne Vermittelung der

Zentral⸗Einkaufsgesellschaft absetzen. a

Bekanntmachung.

Es sind drei lebenslängliche Pfründen aus der Plockischen Stiftung an geborene Gießenerinnen zu vergeben. 1 Die Bedachten sind gehalten, in die Provinzjal⸗Siechenanstalt hier einzutreten. 73 55 Meldungen nimmt das städtische Armenamt, Asterweg 9 part, bis zum 30. November ds. Js. entgegen. 5 3 Gießen, den 4. November 1915.

Der Oberbürgermeister: 0 5 5 (Armenverwaltung.) 2 Keller. a Bekanntmachung.

1500 Mark in 10 Gaben von je 150 Mark an bedürftige und 0 Bewohner Gießens, Familienhäupter oder einzelstehende Personen, zu vergeben. 5 Anmeldungen sind bis spätestens 90. November 1915 Asterwag 9, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 3, einzureichen. J Gießen, den 4. November 1915. l 1 Der Oberbürgermeister. 1

(Armenverwaltung). Keller. 3

Bekanntmachung. 17

Aus der Echternach⸗Stroh. und der Louis Labroisse⸗Stiftung kommen demnächst etwa 140 Zentner Kohlen an Stadtarme zur Ver⸗

Aus der Friedrich Bücking⸗Stiftung sind um Weihnachten de 8. ge

teilung. 21 Meldungen nimmt das städtische Armenamt, Asterweg 0, bis 20 November d. J. entgegen. 1 Gießen, den 4. November 1915. 3 Der Oberbürgermeister. W (Armenverwaltung.) Keller.

T Verftorbene. Peer Wüler, Verwalter t. B. in AlBfek Frau Luise Judt geb. Drescher, in Atzbach, 36 Jahre alt.

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