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Kilo geltenden Höchstpreise nicht übersteigen.

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und Nachbargebiete G iessen und achbhargel iete.

Einst.

Einst wird dies alles vergangen sein und wie ein tiefer Traum. Wir liegen wieder im Sonnenschein bei einem blühenden Baum. Einst wird dies alles vergangen sein? Wer kann es denn verstehn? Ich hör einen Bruder„Mich dürstet!“ hn und kann nicht zu ihm gehn. Wir üben das bitterste Herzeleid, das Mensch dem Menschen tut.“ Wir tragen alle auf unserm Kleid ein fremdes dunkles Blut. Einst wird dies alles vergangen sein Und wenn es denn geschieht, wird alles eine Sage sein und ein unsterblich Lied. Will Lesper im Tag.

Amtliche Preise für Schlachtschweine und Schweinefleisch.

Nunmehr hat der Bundesrat die angekündigte Bekannt machung betr. Regelung der Preise für Schlachtschweine und für Schweinefleisch erlassen und zwar mit Wirkung vom 12. November an. Die Verordnung setzt drei Gewichtsklassen mit entsprechenden Preisabstufungen für Schlachtschweine fest. Je nach der geographischen Lage sind die Preise steigend. Während in Königsberg und den angrenzenden Bezirken der Preis für 50 Kilogramm Lebendgewicht für Schweine über 60 bis 100 Klg. 90 Mk., für solche von 60—80 Klg. 75 Mk. und

für Schweine unter 60 Klg. 60 Mk., der Preis für Sauen 85 Mk. beträgt, steigt er allmählich an und beträgt in Elsaß— Lothringen, als dem teuersten Bezirk, in den entsprechenden Klassen 110 Mk., 95 Mk., 80 Mk. und 105 Mk.(für Sauen), für den Bezirk Frankfurt q. M. sind die betreffenden Zahlen 108 Mk., 93 Mk., 78 Mk. und(für Sauen) 103 Mk., steht also der Höchstgrenze sehr nahe. 5 Der Preis der ersten Gewichtsklasse erhöht sich bei Schweinen mit Lebendgewicht von über 100 bis 120 Kilo um 10 Prozent, von über 120 Kilo um 20 Prozent. In Ge— meinden, die öffentli che Schlachthäuser besitzen, Verkaufe zur Schlachtung 1

genannten Orte nicht übersteigen.

fernung von zweien dieser Orte ist die Höhe der beiden Höchst— preise maßgebend. Die Landeszentralbehörden sind befugt, die sich ergebenden Höchstpreise herabzusetzen. Der Verkauf von Schweinen zur Schlachtung darf nur na ch Jebendgewicht erfolgen. Die Landeszentralbehörden sind befugt, Ausnahmen zuzulassen. Sie haben dabei festzu- setzen, nach welchen Verhältnissen das Lebendgewicht in Schlachtgewicht umgerechnet wird.

Der§ 3 der Verordnung bestimmt dann, daß die zu ständige Behörde an den in der Verordnung genannten Orten Bestimmungen über die Zulassung der Käufer und dier Ver⸗ teilung der Schweine an sie auf den Schlachtviehhofmärkten erlassen kann. Schweine, die bis zum Marktabschluß un- berkauft bleiben, müssen der Gemeinde des Marktes auf ihr Verlangen käuflich überlassen werden. Der Ueber- lassungspreis beträgt 5 Mk. weniger für den Zentner als der Höchstpreis. In Gemeinden mit öffentlichen Schlachthäusern können die zuständigen Behörden bestimmen, daß von au ß er- halb eingeführtes Schweinefleisch nur an den

bon ihr bezeichneten Stellen verkauft werden f 0

Zur Regelung der Schweinefleischpreise

ird in der Verordnung folgendes bestimmt: Bei Abg a be

unden Verbraucher darf der Preis für frisches(rohe)

Schweinefleisch 140 Prozent, für frisches(rohes) Fett 180

rozent der in der nächstgelegenen Schlachthausgemeinde für

N 2 1 ar S dine im Gewicht von 80 bis 100 das Lebendgewicht der Schweine im 1

zentralbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde können

ie Verhältnissätze niedriger festsetzen. W Die Gemeinden können Höchstpreise für. die einzelnen Fleischsorten fe stsetzen; sie dürfen bafür den oben genannten Preis nicht ent ber st eigen, N Verstöße gegen die Bestimmungen werden mit Gefängnis bis zu sechs Monaten, mit Geldbuße bis zu 1500 Ml. bestrofte Die zugsändigen Behörden können nach§ 10 der 1 0 da lie Geschäftsbetriebe, deren Unternehmer o 10 15 kriebsleiter sich in Befolgung der Pflichten, dis ihnen durch hiese Verordnung oder die dazu erlassenen mie ee estimmungen auferlegt sind, Unzulässigkeiten zu Schulden kommen lassen, schlie ßen. a. b Die Wirkung der Preisbestimmungen. wird eine 1 amerhebliche Verbilligung des Schweinefleisches sein. an welchem Maße diese im einzelnen eintreten rd 15 arst von den berufenen Stellen ausgeruchmet be lacht⸗ Veit die erhebliche Herabdrückung des Preises der 19 5 175 achweine auf die Schweineproduktion etwa hem 1 0 1100 wirken wird, muß abgewartet werden. Die Landwir 7 5 Fird jedenfalls lebhafte Klagen über Schäd gun 11 berechtigten Interessen“ erheben, während 9 170 nit einiger Befriedigung das endlich einne 1 ichlossenere Vorgehen des Bundesrats begrüßen werden.

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eilage zur Oberhessischen Volkszeitung Nr. 261 Lessen

Gießen, Zamstag, den 6. November 1915.

2 2 Regelung der Milchpreise und des Milchverbrauchs.

Eine neue Bundesratsverordnung setzt sich die Regelung der Milchpreise und des Milchverbrauchs zum Ziel. Die wesentlichen Vestimmungen dieser Verordnung lauten:

Die Gemeinden sind berechtigt, Höchstpreise für Milch bein Verkaufe durch den Erzeuger, sowie im Groß- und Kleinhandel sestzusetzen. Gemeinden mit mehr als 40000 Ein wohnern sind zur Festsetzung von Höchstpreisen im Kleinhandel verpflichtet.

Die Höchstpreissestsetzung bedarf der Zustümmung der Landes, zentralbehörden oder der von ihnen bestimmten Behörde. Der Reichskanzler ist befugt, allgemeine Anordnungen über die oberste Grenze für die Höchstpreise zu treffen.

Gemeinden mit mehr als 140000 Einwohnern sind verpflichtet, andere Gemeinden sind berechtigt, die vorzugswesse Beck ich tigung der Kinder, stilleuder Mitter und Kypan der bei der Verteilung der vorhandenen Milchmengen sicherzu stellen.

Die Sicherstellung kann durch Einrichtung eigener Verkaufs— stellen, durch Vereinbarung mit den Landwirten und Milchhänd lern, durch Ausgabe von Bezugsberechtigungen, durch Regelung des Milchverlauses zu bestimmten Stunden oder sonst in einer den örtlichen Verhältnissen angepaßten Weise ersolgen.

Die Gemeinden sind besugt, die zur Durchführung der Sicher stellung erforderlichen Anordnungen zu treffen. Sie haben daffir zu sorgen, daß den Vorzugsberechtigten keine höheren Preise als den übrigen Vezjehern berechnet werden.

Der Reichskanzler kann Vorschriften über den Maßstab er lassen, nach dem Kinder, stillende Mütter und Kranke zu berliick sichtigen sind.

Die Besugnisse, die in dieser Verordnung den Gemeinden übertragen sind, stehen auch Komemungalverbänden, Ge— meinden- und Kreisbezirken zu.

Die Landesgentralbehörden können Kommunalverbände, Ge— meinde- und Kreisbezirke zur Regelung der Milchpreise und des Milchverbrauches vereinigen und ihnen die Besugnisse der§§ bis 3 ganz oder teilweise übertragen.

Die Landeszentralbehörden lönnen die preise und den Vebrauch selbst regeln. entsprechende Anwendung.

Soweit Milchpreise oder der Milchverbrauch für einen größe⸗ ren Bezirk geregelt wird, ruhen die Besugnisse und Verpflichtun gen der zu den Bezirken gehörenden Gemeinden oder Kommunal- verbände.

Milch- § findet

Erhebung der Vorräte von Brotgetreide, Hafer und Mehl am 16. November 1915.

Die Zuteilung der Brotration, serner die Festsetzung der Hafermenge für die Pferde und dergleichen Maßnahmen sind bisher erfolgt auf Grund der im Juli d. J. vorge— nommenen Ernteschätzungen. Diese waren naturgemäß un— sicher. Um nun für alle Maßnahmen auf dem Gebiete der Volksernährung und der Viehhaltung eine zuverlässige Grund— lage zu gewinnen, hat der Bundesrat angeordnet, daß am 16. November d. J. die Vorräte von Brotgetreide, Hafer und Mehl durch eine Bestandsaufnahme feslgestellt werden. Erst wenn das Ergebnis dieser Erhebung vorliegt, wird sich über— blicken lassen, ob die der Bevölkerung zugewiesene Brotration erhöht werden und ob Getreide zu Futterzwecken freigemacht werden kann. Die Vorräte von Gerste werden nicht fest⸗ gestellt. Mit der Durchführung der Erhebung im Großherzog— tum Hessen ist die Großh. Zentralstelle für die Landesstatistil in Darmstadt beauftragt worden. Als Besitzer von Brot— getreide, Hafer und Mehl kommen lediglich die landwirtschaft- liche Bevölkerung und die Kommunalverbände in Bekracht. Die Vorräte der Kommunalverbände werden getrennt festgestellt. Vorräte von Mehl, welche den Bäckern, Kon, ditoren und Mehlkleinhändlern vom Kommmnalberband aus dessen Beständen überwiesen worden und am 16. November noch vorhanden sind, sollen zu den Vorräten des Kommunal— verbandes gerechnet werden. Das gleiche gilt für diejenigen Hasermengen, die der Kommunalverband aus sojnen Be— ständen den Pferdebesitzern abgegeben hat. Die genannten Personen haben also getrennte Angaben zu machen, ie nachdem die Vorräte aus ihrer eigenen Ernte stammen, oder vom Kommunalverbande aus dessen Beständen überwiesen worden sind.

Die Angaben können von den Landwirten entweder mündlich dem Zähler gemacht, oder in ein Anzeigeformular eingetragen werden. Letzteres empfiehlt sich ganz besonders für die Selbstversorger. Aber in beiden Fällen muß der Anzeigepflichtige seine Angaben durch seine Unterschrift als richtig anerkennen. Wer unrichtige Angaben macht, kann mit Geldstrase bis zu zehntausend Mark oder mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft werden. Es empfiehlt sich, die betreffende Bekanntmachung betr. die Erhebung der Vorräte pon Brotgetreide, Haser und Mehl im Amtsverkfündigungs— blatt genau zu beachten.

Eine gemeindliche Schweinemastanstalt.

Zu den wenigen Städten, die eine eigene Schweinemastaustalt, errichtet haben, gehört Karlsruhe(Baden), Die Stadt hat im Hahre 4913 eine ehemalige chemische Fabrit erworben in der Ab sicht, einen städtisch⸗landwürtschaß lichen Vetrieb bei geeigneter Ge. legenheit darauf zu errichten. Als dann im Jahre vor dem K viege die Fleischpreise bedeutend zu stelgen begannen, gab die Schlacht hofdirektion ein Gutachten ab, datz neben den Ursachen der Flelsch teuerung die Möglichkeiten und Ausssichten eines eigenen Vetriebs erörterte. Grundlage daftir war ein Versuch einer Schwelne— mästerei gus dem Jahre 1906. i

Damals hatte die Stadt in einem Stalle des städtischen Vieh, hofs 200 Schweine mit Gersteuschrot, den Abfällen vom Schlachthof und vom Fischmarkt, und hauptsächlich den Kilchengbfällen aus den slädtischen Anstalten gesstttert und innerhalb sechs Jahren bei der Mästung von 1055 Stlick einen Reingewinn von 6955 Mark erzielt. Der Vetrieb mußte wegen anderweitigen Gebrauchs der Räumlich leiten und der Seuchengesahr infolge der Verbreitung der Maul und Klauenseuche eingestellt werden, hatte aber praktische Ersah— rungen genug geliefert, um die Rentabllltät zu erwessen. Freslsch halte sich herausgestellt, daß zur Vermeidung der Seuchengefahr mit der Schweinemast eine Schwefnezucht verbunden sein muß. Die der Stadt zur Verfligung stehenden Räume in dem erworbenen Fab ribgebäude eignen sich zu dieson Zwecken gang außerordentlich,

do sie die Unterbringung von zirka 2000 Mastschweinen und 100 Mutterschweinen nebst Ferkeln gestatten. Um den Betrieb rentabel zu machen, müssen' maschinelle Einvichtungen in weitgehendem Maße verwandt werden, sowohl bei der Beschaffung dess Futters, wie bei der Wegschaffung des Dungs. Die letztexe wird gang reu⸗ tabel, da für den Jeutner ein Preis von 35 Pfg. erzielt wurde. Die Jucht der Schweine soll vor allem dem Fleischmangel abhelsen, weshalb die Fütterung darauf gerichtet sein muß, daß in ungefähr fünf Monaten schlachtrelse Tiere gezilchtet werden, die mehr Fleisch als Fett liefern. Man rechnet mit den Ferkeln mit einex täglichen Gewichtszunahme von mindesteus f bis n Pfund, so daß die Mast in längstens fünf Monaten vollendet ist, wenn die Tiere ein Gewicht von dülrchschnättlich 150 Pfund erreicht haben. Die Rentabilität der Mast⸗ und Zuchtanstalt ist in erster Linie abhängig von den Verkaufspreisen und von den Futterpreisen. Von nicht minderer Bedeutung ist aber auch, daß der Betrieb rationell geführt und nach kausmäunischen Gesichtspunkten geleitet wird. Der seinerzeit im Vorschlag gebrachte Gedanke, das Unternehmen nicht als reim städtisches zu betreiben, hatte zu Verhandlungen mit Nachbarstädtem über die Gründung einer Gesellschaft zur Errichtung eines gemein⸗ samen Betriebes geführt, die aber ergebnislos verlaufen waren.

Als sich dann bei Ausbruch des Krieges die Notwendigkeit her⸗ ausstellte, daß sich die Stadt möglichst große Vestände an eigenem Schweinen aulegte, wurden zuerst im städtischen Viehhof 400 Läufer⸗ schweine eingestellt, dann aber der alte Plan der Errichtung einer eigenen Mast- und Juchtaustalt aufgenommen. Zum Leiter des Betriebes wurde ein fachmäunisch ausgebildeter Landwirt bestellt, und Aufaag Mai konnte der Vetrieb mit 200 Schweinen eröffnet werden. Der Betrieb würde bald vergrößert, der Schweineanstalt eine Schweinezucht angegliedert, wozu freilich größere Aufwen- dungen für die Baulichkeiten nötig waren, da der Fußboden mit Gesälle und Entwässerung versehen werden mußte und ähnliches mehr. Die Aufwendungen haben bisher ungefähr 55000 Mark be⸗ tragen, die zum Teil aus Anlehensmitteln gedeckt sind, zum Teil, wie die Auschassungskosten der Schweine aus den im diesjährigen, Voranschlag in ausreichendem Umfange dafür vorgesehenen Mitteln bestritten werden. Gegenwärtig befinden sich etwa 400 Schweine im der Mästerei im Viehhof und etwa ebensoviel in der, ehemaligem Fabrik. Ein Teil ist bereits als Mastschuveine verkauft und durch neue Bestände ersetzt. ö

Was die Fütterung der Tiere angeht, so mußte wegen der durch den Kriegszustand bedingten Verhältnisse guf dem Futtermittel⸗ markte von der ursprünglich vorgesehenen Trockenfüttevung mit Gerste Abstand genommen werden, und es miissen als geeigneter und billiger Ersgtz die Kischenabfälle der Haushaltungen verffittert. werden. Das Verfahren des Einsammelns, das von der Stadt⸗ verwaltung eingeschlagen ist, hat sich außerordentlich bewährt, so daß jetzt täglich m Durchschnitt 80 bis 90 Zentner Klichenabfälle aus vund 5000 Haushaltungen zusammengebracht werden, die iw, der Hauptsache zur Mast der Tiere, gekocht und vermischt mit ganz geringen Mengen Maisschrot, sowie reichlich mit Eicheln, aus⸗ reichen. Freilich dauert bei dieser Fütterung die Mast naturge⸗ mäß etwas länger.

Zur ordnungsmäßigen Vestellung der zu dem Fabrikanwesen gehörenden Felder, zur Abführung des Dunges und zu sonstigen mit dem Betriebe des Unternehmens zusanmneuhängenden Dienst⸗ leistungen hat sich die Beschafffung von zwei Paax Zugochsen als notwendig erwiesen. Außerdem sind aus Wirtschaftsmitteln 13 200 Mark bewilligt worden zum Aukause von 15 Milchkühen, für deren Erwerb eine günstige Gelegenheit war. Der sich daxaus erge ende Milchwirtschaftsbetrieb hat sich unschwer an den übrigen Betrteb angliedern lassen, und es ist sogar außerdem für später eine Massen⸗ aufzucht von Geflügel in Aussicht genommen.

Damit hat die Stadt Karlsruhe ein landwirtschastliches Unter⸗ nehmen geschassen, über dessen Rentabilität voxläusig noch keine Ergebnisse vorliegen können, da es sich erst im Versuchsstadium be⸗ findet. Es darf jedoch angenommen werden, daß, von unvorher⸗ gesehenen Zwischenfällen, wie Seuchen und dergleichen abgesehen, die laufenden Betriebskosten durch die Einnahme, die Verwertung der Mastschweine, den Verkauf der Milch usw. gedeckt werden.

(Aus der Kriegswohlfahrtspflege.)

Fleisch⸗ und fettlose Speisezettel.

Die Einführung der fleisch- und settlosen Tage sollte nicht uur Ersparnis au Fleisch und Fett bringen, sondern auch der besitzenden Klasse, für die der Preis keine Rolle spielt, den Ernst der Sitzugtion etwas deutlicher zu Gemüte führen. Wie vortrefflich das gelungen ist, das zeigt die Speisenfolge, die das sehr exklüstve Hotel Adlon, in Verlin seinen Gästen bietet. Das Gabelfrühstiick bestand am ersten fettlosen Tage aus:

Kraftbrühe. Tapiocasuppe. Eirer mit Spinat. Kabeljau

gekocht. Rinderbrust, Moerrettich. Hanmmelkeule, Kapern.

tunke mit Gemtsen. Kalter Aufschnitt. Karamelspeise. Käse.

Für den erstenshelschlosen Tag wupde siir das Abendessen folgende Speisenfolge festgeseht:

Rotkohlsuppe oder Krebssuppe. Barbenschnitten nach Ad-

miralsart oder gebackene Eier mit Tomaten. Lachskroket⸗

teu, Tritffeltunke, Spinat und Kartoffelbrei oder Hummer⸗ pasteten oder Seezungenschuktten geröstet oder Belegtes Brot. Gemischtos Eis. Vackwerk. Käse. g

Die Einschränkung, die sich die Besitzenden auferlegen, ist wiyklich rührend, bei der Masse des Volles freilich langt es kaun mech un, täglichen Hering

Legende und Phrase.

Die Kriegslegende ist des Spießers altverbrieftes Recht. Sie läßt— so lesen wir in der Berliner Schaubühne— sich bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts verfolgen. Damals sollte nach den Berichten der Berliner Presse Friedrich der Große am Abend der Torgauer Schlacht auf einem Ritte mutterseelenallein in ein Schloß gekommen sein, das voll versprengter österreichischer Offigztere steckte. Der König sei eingetreten und habe durch seine Entschlossen⸗ heit die Feinde glauben gemacht, seine ganze Stabswache zum mindesten sei mit ihm. Den wahren Sachverhalt findet man in Friedrichs Werk über den Krieg also dargestellt: Er sel am Abend über das Schlachtfeld geritten und habe eine Menge weithin leuchten der Lagerfeuer bemerkt, die er und seine Umgebung sich nicht habe erklären können.„Einige Husaxen,“ erzählt er selbst,„wurden zur Erkundung ausgeschickt und brachten die Meldung, rings um die Feuer säßen Leute teils in weißen, teils in blauen Unkformen. Nun wurden zur genaueren Jusormterung Offtgtere abgesendet, und schließlich erfuhr man eine seltsame Tatsache, die in der Geschschte wohl ohne Veispiel dasteht. Die Soldaten beider Armeen hatten hier im Walde Zuflucht gesucht und unter sich ausgemacht, sie wollten die Entscheidung zwischen Preußen und Oesterreichern in voller Neutralität abwarten, sich dem Ausfall des Schlachtenloses fügen und sich dem Sieger ergeben.“

Das ist glaublicher und ür die Wesensgrt des Soldaten von damals wohl auch keunzeschnender. Aber wie der Spleßer von heute brauchte der von damals einen kerzenbeleuchtenden Sagal, mt, zechenden Offigteren, einen ebenso verblllüften wie gesstesgegen— wärtigen König, die Gefahr einer Staatskatastrophe am Abend einer siegreichen Schlacht: er brauchte, inkt einem Worte, llitschiges, Theater in der Geschichte und bereitete sie sich entsprechend zu.

In unsern Tagen 4st das krasseste Belspiel die Schlacht bet Tannenberg. Deren Grundidee hatte Hindenburg angeblich schon lange ersonnen, ludem er in seinen Urfonhstagen der Schmock sprach gern von elner Sommerfrische— untt einem geltehenen Ge—