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für die Kriegerfamilien hat in allen, die sich mit Kriegsfürsorge auch nur oberflächlich befassen, wi
alleinige Ernährer genommen ist. stehenden Müttern unverheirateter Kriegsteilnehmer ist viel— . fach dadurch jegliche Einnahme abgeschnitten. Diese Frauen j sind dann in einer ganz besonderen Notlage. Sie befinden sich meist in vorgeschrittenem Alter und waren in der Regel früher nicht erwerbstätig. schwierig, sich durch Erwerbsarbeit Einnahmen zu verschaffen. In den Arbeiterfamilien zahlen die erwachsenen Kinder für KLost, Wohnung, Wäsche usw. einen bestimmten Betrag. Dieser
Familie zu finden.
gedürftigen Hilfe zu bringen.
und Nachbargebiete.
Gießen und Umgebung.
Die Not der Kriegsmütter.
Die am 1. November eingetretene wenn au
so doch begrüßenswerte Erhöhung der Reichun e
iterstützung Fragen der
f b 8 eder ei das berechtigte Erstaunen darüber ausgelöst, daß 518.
sonderen Gruppe Angehöriger von Kriegsteilnehme
5 a 985 rn wenig Beachtung bei Regelung der Fürsorge geschenkt 1090 Es sind das die Angehörigen unverheirateter Kriegsteil nehmer, vor allen Dingen ihre Mütter, deren Sohn oder
Söhne ihre Ernährer waren. Diese erhalten ohne Riicksicht auf die Zahl der Söhne, die sie im Felde haben, 9 700 1 5
eine monatliche Unterstützung von 7,50 Mark. Dazu kommt gerade auf dem Lande, wo diese Kriegsmütter am zahlreichsten ind, in den meisten Fällen höchstens noch eine Kreisunter⸗ stützung, für den Kreis Offenbach z. B. 80 Pfg. monatlich für den Kreis Dieburg 3,75 Mark monatlich, und nur in den allerseltensten Fällen, wie z. B. in der Stadt Offenbach, eine
örtliche Unterstützung. Der gesamte Betrag deckt aber in den
meisten Fällen noch nicht einmal die Wohnungsmiete. Den Kriegerfrauen wird eine höhere Unterstützung gewährt in der
Voraussetzung, daß ihnen und den Kindern durch Einziehung
des Gatten und Vaters der Haupternährer, ja oftmals der Aber auch den allein
Für sie ist es deshalb besonders
ist meist so bemessen, daß er im Einzelfalle nicht eine Be—
zahlung der Arbeit der Mutter oder eine Unterstützung an sie bedeutet. Weise zusammenwirtschaften, hatte auch die Mutter ihr Aus— kommen, und die Familien konnte sich sogar die Annehmlich— keiten einer größeren Wohnung verschaffen. mehrerer erwachsener Kinder blieb bei ihrer Arbeit für diese und für die Wirtschaft übrig. für die Mütter auch gar keine Notwendigkeit dazu gegeben war.
Wo aber mehrere Familienangehörige in dieser
Den Müttern
gar keine Zeit für Nebenverdienst Für Kleidung sorgten die Kinder gemeinsam, so daß
Nun stehen nicht selten mehrere Söhne einer Familie im Felde, und die Mütter sind mit einem Schlage jeglicher Mittel beraubt. Außerdem haben sie vielfach noch eine größere Wohnung auf dem Halse. Besondere Unterstützungen zu erhalten, ist nicht so einfach, einmal, weil die Fonds dafür sehr zusammengeschmolzen sind, und weiter, weil der Nach— weis schwer zu erbringen ist, daß die Kinder die Mütter unter⸗ stützt haben. Das, was im Einzelfalle gezahlt worden ist, war eben, absolut genommen, keine Unterstützung, sondern nur Erstattung der durch sie entstandenen Kosten. Praktisch wirkte es aber wie eine Unterstützung, besonders in größeren Fafnilien. Aehnlich, vielleicht noch schlimmer, wirken die Bestimmungen der Militärhinterbliebenenversorgung. Hier ist die Gewährung des Kriegselterngeldes ausdrücklich an den Nachweis gebunden, daß der Gefallene ganz oder teil— weise den Unterhalt der Mutter bestritten hat. Das kann unter Umständen sogar zur Ablehnung jeglichen Anspruches führen. In den angeführten Fällen besteht freilich noch die Möglichkeit, den Anspruch zu begründen. Es werden aber Fälle vorkommen, wo dies nach den geltenden Bestimmungen nicht geschehen kann und wo dennoch der Tod des Kriegsteil—
nehmers die zukünftige Existenz der Mutter— manchmal auch
des Vaters oder beider Eltern— vernichtet hat. Nicht selten werden alle verfügbaren Mittel in der Familie aufgewendet für die Ausbildung der Kinder, insbesondere der Knaben. Wie oft legen sich z. B. Arbeiterwitwen größte Entbehrungen auf, um die Söhne etwas lernen zu lassen, alles in der Er⸗ wartung, daß sie später dafür materiell entschädigt werden oder doch ihr Auskommen durch Zusammenleben in der Wir haben nun leider unter den Ge⸗ fallenen bereits eine ganze Anzahl, deren Ausbildung kaum oder noch nicht einmal ganz beendet war. In diesen Fällen besteht gar kein Anrecht auf Unterstützung und doch sind— ganz abgesehen von den seelischen Wirkungen, die der Tod des Sohnes, auf den alle Hoffnungen aufgebaut waren, im Wefolge hat— die Hinterbliebenen schwer geschädigt. Wo
nun ein Unterstützungsanspruch anerkannt, wird, sind auch
Hei der Hinterbliebenenversorgung die Mütter gegenüber den
Witwen gefallener Krieger im Nachteil. Der geringste Be. trag, den eine Hrieger ine erhält, sind 400 Mark im 7 Kriegselterngeld wird nur in Höhe von 250 Mark gezahlt, ind außerdem kann hierauf kein Rechtsanspruch geltend ge. nacht werden, denn das Elterngeld gehört nur zu den akultativen Leistungen, die nach dem geltenden Recht nur gewährt werden können. f 2 8 5
Es wäre deshalb dringend notwendig, daß bei del 1 Aündigten Reform des Militärhinterbliebenengesotzes, 5 bieser Wirkungen gedacht wird, selbst auf die 7 1 der Gesamtheit dadurch größere Lasten auferlegt wer 8 Ebenso notwendig aber ist es, daß bei der un e Familienangehörigen von Kriegsteilnehmere ilch der Miitter mehr Verücksichtigung findet. 1 1 1 15 sichen Schädigungen, die der Krieg im Gefolge icht 19 0 mancherlei, und die beste Fürsorge kann auch 5 5 inen Ausgleich schaffen. Es muß deshalb 3 155 die er Hauptsache das Bestreben; darauf 1 e dn beige piezen gehören aber
N iweifellos die Kriegermütter.
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Dem ieh das Gute— den Mens
Vertreter organisierten Landwirts
chen das Schlechte. Die chaft haben bestritten,
daß von agrartscher Seite Kartoffeln zurückgehalten wurden, Dabei mehren sich von Tag zu Tag die Nachrichten, nach denen— nicht von irgendwem, sondern von Amtspersonen— bestätigt wird, daß jener Vorwurf zu Recht erhoben wurde und wird. In der im Regierungsbezirk Magdeburg belegenen kleinen Landstadt Genthin hat sich dieser Tage der Bürgermeister Neumann in einer Stadtverordnetensitzung mit außergewöhnlich scharfen Worten gegen die Mißstände gewandt, die bei der Kartoffelversorgung zutage treten. Das ganze System, nach welchem die Versorgung„geregelt“ werde, sei verfehlt, die Preise viel zu hoch. Es stehe fest, daß die Landwirte die Kartoffeln zurückhalten, um höhere Preise zu erzielen. Eine Beschlagnahme führe dazu, daß den Schweinen die guten Sorten vorgeworfen würden, die Menschen aber die minderwertigen zusessen bekämen. Auch die Höchstpreispolitik des Land⸗ rats, zu dessen Kreis Genthin gehört, geißelte der Bürger— meister. 4 Mark für einen Zentner Kartoffeln sei viel zu hoch, ebenso 2,70 Mark für ein Pfund Butter, wie auch der Preis der Milch mit 25 Pfg. pro Liter für den Hersteller(ö)) und 26 Pfg. für den Verkäufer. Die Höchstpreise seien doch zum Schutze der Konsumenten geschaffen und nicht zum Schutze der Landwirtschaft, damit diese recht hohe Preise erziele. Auf Vorschlag des Bürgermeisters wurde von den Stadtverordneten eine Resolution angenommen, in der von der Regierung die Sicherstellung der Versorgung der Be— völkerung mit Nahrungsmitteln verlangt wird.— In einer Landstadt ist man sicherlich über die Verhältnisse auf dem Lande einigermaßen insormiert. Wollen die Agrarier nicht gelten lassen, was die Presse und was Großstädter sagen, so haben sie hier einmal ein Urteil eines Landbürgermeisters.
g Die Reutenansprüche der Kriegsbeschädigten. Sehr viele kriegsverwundete und kranke Soldaten sind über ihre An— sprüche auf Invalidenrente nicht richtig unterrichtet. Wer die Anwartschaft aus seiner Invalidenversicherung erhalten hat und wenigstens 200 Beitragsmarken durch verwendete Marken, anrechnungsfähige Kranken- oder Militärdienst⸗ zeiten nachweisen kann, hat auch in folgenden Fällen An⸗ spruch auf
a) Invalidenrente, wenn er infolge Kriegsver⸗ wundung oder Kraukheit dauernd mehr als“ erwerbsbeschränkt ist, vom Beginn dieser dauernden Erwerbsbeschränkung ab;
b) Kranken rente, wenn er länger als 26 Wochen oder nach Wegfall des Krankengeldes noch vorübergehend mehr als/ erwerbsbeschränkt oder in Lazarettbehandlung bleibt, für die fernere Dauer dieser Erwerbsbeschränkung.— Diese Renten werden auch neben der Militärrente gezahlt. Auf sie haben auch Personen, die bei Kriegsbeginn ihrer aktiven Militärpflicht ge⸗ nügten, Anspruch.
Der Antrag auf Bewilligung dieser Renten von Kriegs⸗ beschädigten, die in Offenbach wohnen, sich in hiesigen Laza⸗ retten befinden, oder sich bis zum Wiedereintritt in die Truppe hier befunden haben, ist zweckmäßig beim hiesigen Versicherungsamt, Frankfurterstraße 63 II., anzubringen. Die letzte Invalidenquittungskarte, wenn möglich auch Ge⸗ burtsurkunde oder Traubuch, sind dabei vorzulegen. Weil diese Renten für solche Zeiten, die länger als 1 Jahr vor der Antragsstellung liegen, nicht nachgezahlt werden, empfiehlt sich frühzeitige Anbringung des Antrags.
— Kartoffelbezug durch die Stadt. Wie wir hören, sollen in den nächsten Tagen die bei der Stadt bestellten Kartoffeln zur Ausgabe gelangen. Diejenigen, die eine größere Menge bestellt haben, sollen nicht gehalten sein, diese auf einmal abzunehmen, sondern es soll gestattet sein, das bestellte Quantum nach und nach abzurufen, natürlich muß das Gelieferte sofort bezahlt werden. Die Kartoffeln werden zum Preise von 7,40 Mk. bis 7,50 Mk, für den Doppelzentner frei Keller geliefert.— Ferner soll noch Dörrfleisch von der Stadt beschafft werden und später soll auch Fischverkauf ein⸗ gerichtet werden, wie das früher bereits mitgeteilt wurde.
— Bezüglich der Schweinefleischpreise enthielt unsere gestrige Notiz einen kleinen Fehler. Richtig ist, daß der Preis um 10 Pfg. ermäßigt wurde; dieser betrug aber nicht 1,80 Mk., wie es in unserer Notiz hieß, sondern 1,90 Mk. Nach der„Ermäßigung“ kostet also Schweinefleisch 1,80 Mk.
— Gefallene aus Oberhessen und Nachbargebieten. Musketier Heinrich Lepper s aus Altenbuseck, Inf.-Regt. 81. — Unteroffizier Heinrich Hofmann aus Lollar, Res.⸗Inf.⸗ Regiment 116.— Landsturmmann Wilhelm Happel aus Hausen, Inf.-Regt. 118.— Landsturmmann Wilhelm Haus⸗ mann aus Röthges, Inf.-Reg. 349.— Reservist Wilhelm Seipp aus Ober-Bessingen, Inf.-Regt. 253.— Grenadier Otto Müller aus Lang⸗Göns, Inf.-Regt. 262.
— Die Zwiebeln sind in diesem Jahre unerhört teuer, wie mit allen Bedarfsartikeln sind auch bei diesem die Preise in wuche⸗ rischer Weise in die Höhe getrieben worden. Im einzelnen kostet das Pfund hier bereits 25 Pfg., das um diese Jahreszeit vor dem Kriege flir 8—10 Pfg. zu haben war. Anderwärts empfindet man diese Preistreiberei ebenfalls höchst unangenehm; so wurde vor einigen Tagen vom Konsumenten-Ausschuß in Saargemünd gegen einen Zwiebelgroßhändler aus Herxheim(Pfalz) Strafan⸗ trag wegen Forderung unberechtigt hoher Preise gestellt. Der Händler hatte in verschiedenen Zeitungen des Saargebiets und der Westpfalz Zwiebeln zu 20 Mark den Zentner angeboten. In Friedenszeiten kostete der Zentner 4 bis 6 Mk., auf den großen Zwiebelmärkten Zabern, Wasselnheim und Brumath nur 1,50 bis 3,50 Mk. Die diesjährige Zwiebelernte ist im allgemeinen ganz gut ausgefallen, ein fünf- bis sechsfach höherer Preis als in Frie— denszeiten also keineswegs begründet.
Es gibt doch noch patriotische Bauern. Wie das Kreisblatt von Delmenhorst mitteilt, liefern zahlreiche Landwirte in der Um⸗ gegend von Delmenhorst an ihre langjährigen Abnehmer in der Stadt Delmenhorst die Butter zu den der Jahreszeit entsprechen⸗ den Preisen(1,60 Mk. bis 1,90 Mk.) weiter, da sie an dem Treiben auf dem Buttermarkt keinen Anteil haben möchten und im Hinblick damit, daß alle Kreise der Bevölkerung sich das Durchhalten gegen— seitig erleichtern müßten. Deshalb wollten sie für ihre Butter lediglich Preise nehmen, mit denen sie auskommen könnten.— Also mit 1,00 Mk. kann man auskommen. Alles was darsiber hinaus gefordert wird, ist Wucher. Es ist nicht rühmlich für das Bauern⸗ tum, daß solche Nachrichten wie die von Delmenhornst und vor einiger Zeit die von Iserlohn so selten kommen.
Kreis Wetlar.
= Kartoffelhöchstpreise sür Preußen. Nach 8 3 der Bundes⸗ ratsverordnung vom 28. Oktober über die Regelung der Kartoffel— 0 sind die Landeszentralbehörden befugt, Abweichungen von en durch den Reichskanzler angeordneten Groß⸗ und Kleinhandels⸗
höchstoreisen für Kartoffeln festzusetzen. d. h. sie können diese
Preise nicht erhohen, wohl aver für einzelne Wirtschaftsgebiete usw. ermäßigen. Von dieser Befugnis hat jetzt die preußische Staatsregierung für den größten Teil der Monarchie in einem an die Oberpräsidenten ergangenen Ministerialerlaß Gebrauch gemacht. Für Berlin, Brandenburg, die Rheinprovinz, Westfalen und die Hohenzollernschen Lande bleibt es bei der Spannung von 1,30 Mark pro Zentner zwischen dem Erzeuger- und dem Kleinhandels⸗ preis, d. h. bei einem Höchstpreise von 4,05 Mk. pro Zentner, für alle übrigen Provinzen wird ein neuer, verschieden abgestufter, aber durchweg niedrigerer Kleinhandelspreis festgesetzt.— Für 1 sind jedenfalls die für die Rheinprovinz festgesetzten Preise viel zu hoch.
n. Die Landwirtschaftliche Winterschule in Wetzlar wird dieses Jahr nicht eröffnet, da der Krieg keine genügende Schlilerzahl auf⸗
kommen ließ.
Kreis Marburg⸗Kirchhain. Höchstpreise für Butter. Im Kreise Biedenkopf dürfen die Produzenten nicht mehr wie 2,10 Mark für Molkereibutter und 1,60 Mark für Landbutter nehmen.
Von Nah und Fern.
— Verurteilung wegen Lebensmittelwuchers. Das Schöfsen⸗ gericht in Köln verurteilte den dortigen Großschlächter Peter Lummerzheim zu 14 Tagen Gefängnis, weil er Rinderfett pro Kilo⸗ gramm für 4 Mark angeboten und schließlich für 3.60 Mk. abgegeben hotte, aber erst, nachdem ihm der Käufer auch einen halben Ochsen abgekauft hatte. Das Gericht nahm an, daß sich der Angeklagte einen übermäßigen Gewinn verschafft hat.
— Einen großen Mehlschwindel kam die Schöneberger Polizei auf die Spur. Die Firma Kösterlitz war vom Magistrat mit Mehllieferungen für die Kleinhändler betraut. Durch minder⸗ wertiges Mehl, das sie in Verkehr brachte, wurden die Verbraucher geschädigt. Dabei brachte es die Firma sertig, unter der Hand sich einen größeren Vorrat an Mehl zu beschaffen, als ihr nach der Zahl ihrer Abnehmer zustand, wodurch die Allgemeinheit benachteiligt wurde. Der stellvertretende Inhaber der Firma wurde gestern festgenommen, da die Polizei die Schließung des Geschäfts verfügte. — Beli der Geschichte sind auch zwei Magistratsbeamte beteiligt. Der stellvertretende Geschäftsinhaber soll die Leute bestochen haben.
Mord im Polizeibureau. Als Dienstag nachmittag der Polizei⸗ beamte Luedecke im Bureau des Elberfelder Polizeigefängnisses zwei Einbrecher vernahm, die in Essen 1100 Mark gestohlen hatten, feuerte plötzlich einer der beiden Burschen drei Revolverschüsse auf den Beamten ab, die ihn auf der Stelle töteten. Die Verbrecher ver⸗ suchten, zu entfliehen, wurden aber noch im Hausflur des Gebäudes festgenommen. Die Burschen, die 15 und 18 Jahre alt sind, geben sich als Gebrüder Neumann aus Essen aus.
Mord und Brandstiftung. In Hoch stüblau bei Preußisch⸗ Slargard sind die Schwiegermutter, die Ehefrau. ein vierjähriger und ein fünfzehnjähriger Sohn des Müllers Schwedowsky letzte Nacht ermordet worden. Die Mörder zündeten das Haus an, so daß alle Leichen verbrannten, Ein siebzehnjähriger Sohn des Mlillers wurde von den Mördern schwer verletzt, rettete sich aber durch einen Sprung aus dem Fenster und wurde dann ins Krankenhaus gebracht. Die Mörder sind vermutlich drei entwichene Zöglinge der Erziehungsanstalt Konitz.
Ugesberict bes Großen Hauptgunrtiers.
Im Westen ein englischer Flieger abgeschossen. Fortgesetzte Kämpfe im Osten. 8 Weitere Siege und Siegesbeute in Serbien.
W. B. Großes Hauptquartier, 3. Nov., vorm.(Amtlich.)
Westlicher Kriegsschauplatz.
Keine wesentlichen Veränderungen. Am Souchezbach nordöstlich des gleichnamigen Ortes) wurde ein vorge⸗ schobenes der Umfassung ausgesetztes Grabenstück von etwa 100 Meter Breite nachts planmäßig geräumt.
Oestlich Pieronne mußte ein englischer Flieger im Feuer unserer Infanterie landen. Der Führer(Offizier) ist ge⸗ fangen genommen.
Oestlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls v. Hindenburg.
Vor Dünaburg setzten die Russen ihre Angriffe fort. Bei Illuxt und Dardomask wurden sie abgewiesen, viermal stürmten sie unter außergewöhnlichen Verlusten gegen unsere Stellungen bei Gateni an. Zwischen Sventen- und Ilsen⸗ See mußte unsere Linie zurückgebogen werden, es gelang dort den Russen, das Dorf Mikulischki zu besetzen.
Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls Prinzen Leopold von Bayern.
Die Lage ist unverändert.
Heeresgruppe des Generals v. Linsingen.
Am Opynski⸗Kanal wurde ein feindlicher Vorstoß gegen die Schleuse von Osaritschi abgeschlagen.
Beiderseits der Straße Lisowo-Catysk sind die Russen erneut zu weiterem Rückzug gezwungen, fünf Offiziere, sechs⸗ hundertsechzig Mann sind gefangen genommen, fünf Maschinengewehre erbeutet.
Bei den Truppen des Generals Grafen von Bothmer wird noch im Nordteile von Siemikowee gekämpft.
Balkan.
Usice ist besetzt. Die Straße Cacack-Krakujewac ist über⸗ schritten. Beiderseits der Morava leistete der Feind hart— näckigen Widerstand.
In Krakujewac wurden sechs Geschütze, zwanzig Geschütz⸗ rohre, zwölf Minenwerfer, mehrere tausend Gewehre, viel Munition und Material gestern erbeutet.
Die deutschen Truppen der Armee des Generals von Koeveß machten dreihundertfünfzig Gefangene und erbeuteten vier Geschütze. Die Armee des Generals von Gallwitz nahm in den letzten drei Tagen elfhundert Pferde gefangen.
Die Armee des Generals Bojadjeff hat westlich von Plaeinica beiderseits der Straße Zajajezar-Paracin den Svrljig genommen, den Svrljiski-Timok überschritten und und vier Geschütze erbeutet. Südwestlich von Knajacevge verfolgen die bulgarischen Truppen, haben den Brückenkopf Svrljig genommen, den Svrljiski-⸗Tiomk überschritten und dringen über den Ples-Berg(1327 Meter) und den Guli⸗ janska(1369 Meter) nach dem Nisavatal vor. Dreihundert Gefangene und zwei Maschniengewehre fielen in ihre Hand. Die im Nisavatal vorgegangenen Kräfte wichen überlegenen Angriffen aus. Der Brgov-Berg(1154 Meter) westlich von Bela⸗Palanka ist behauptet. Oberste Heeresleitung.


