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Hessen und Nachbargebiete.
Gießen und umgebung.
Im Herbst. 1 15 Der Wald wird falb, die Blätter fallen, N f Wie öd und still der Raum! Die Bächlein nur gehn durch die Buchenhallen Lind rauschend wie im Traum, Und Abendglocken schallen Fern von des Waldes Saum. Was wollt ihr mich so wild verlocken In dieser Einsamkeit? 10 Wie in der Heimat klingen diese Glocken 5 Aus stiller Kinderzeit— 1 ch wende mich erschrocken Ach, was mich liebt, ist weit! So brecht hervor nur, alte Lieder, Und brecht das Herz mir ab!
5 0 Nur einmal grüß ich aus der Ferne wieder, * Was ich nur Liebes hab.
Mich aber zieht es nieder '01 0 Vor Wehmut wie ins Grab. Eichendorff. ah.; 5 1. Wie wird eine Kriegsbeschädigung abgeschätzt?
Die Heeresangehörigen erhalten für Dienstbeschädigun— en eine Rente. Als Dienstbeschädigungen gelten Gesund— heitsstörungen, die infolge einer Dienstverrichtung oder durch e dem Militärdienst eigentümlichen Verhältnisse verursacht ber verschlimmert sind. Voraussetzung des Anspruchs auf ersorgung ist eine meßbare Verminderung der Erwerbsun—
gkeit. Dabei ist es belanglos, ob der Schaden in einer iußeren Verletzung oder einer inneren Erkrankung(wie Gcheumatismus) usw. besteht. Bei der Beurteilung des Gra— s der Erwerbsunfähigkeit ist der von dem Verletzten vor er Einstellung in den Militärdienst ausgeübte Beruf zu rücksichtigen. Hat der Verletzte keinen besonderen Beruf tesgeübt, so erfolgt die Beurteilung nach der allgemeinen kEwerbsfähigkeit. Unter diesem Begriff ist„die zur gewöhn— lien auf Erwerb gerichteten Arbeit erforderliche körperliche ird geistige Befähigung“ zu verstehen. Der dem Einzelnen Erch die Beschränkung in der Ausnützung seiner Arbeitskraft d Arbeitsbefähigung erwachsende wirtschaftliche Schaden ist li der Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit ebenso zu berück— stztigen, wie die eigentliche Einbuße an der rohen Arbeits⸗ t. Augenfällige Entstellungen, Beschränkungen in der ahl der Arbeitsgelegenheit, dadurch bedingte Herabsetzung i Fähigkeit zum wirtschaftlichen Wettbewerb mit andern Abeitern usw. sind in Betracht zu ziehen.
Als geschädigt gelten alle Personen, die in ihrer Er— berbsfähigkeit um mehr als 10 Prozent beschränkt sind. Teil⸗ wise Erwerbsunfähigkeit liegt bei einer Beschränkung um bis 90 Prozent vor. Völlige Erwerbsunfähigkeit liegt vor bis Personen, die auch nach Abschluß der ärztlichen Behandlung lperlich um mehr als 90 Prozent beeinträchtigt sind oder e bef Wiederaufnahme der Erwerbsfähigkeit eine Verschlim⸗ wrung des Leidens zu gewärtigen haben. Die Feststellung des Maßes und Grades der teilweisen Arbeitsfähigkeit wird bl den Aerzten vorgenommen. Wie aus dem Gesagten schon servorgeht, gibt es für die einzelnen Leiden und Verletzun— an keine feststehenden Entschädigungssätze. Im Laufe der güt haben sich aber doch durch die Rechtsprechung usw. An⸗ letspunkte herausgebildet. Hier sind einige Beispiele; die Rfern bedeuten in Prozenten den Schaden, den man als lroch die Verletzung begründet, angenommen hat: Verlust des ußten Daumens 30 bis 35, Steifheit des Daumens 15 bis J Verlust des linken Daumens 20 bis 30, Steifheit 15 bis Verlust des rechten Zeigefingers 10 bis 20, Verkrüppelung bir Steifheit desselben ebensoviel, Verlust des Nagelgliedes e linken Zeigefingers 10 bis 20, Verlust der Hälfte des eiten Mittelfingers 10, Verlust des ganzen Mittelfingers b.bis 15, Verlust des linken Mittelfingers 10, Verlust des umens, Zeige⸗ und Mittelfingers der rechten Hand 50, zeifheit des rechten Daumens und Zeigefingers 25, Verlust beiden ersten Glieder des Zeigefingers sowie des ganzen Kutelfingers 33 J völlige Versteifung der rechten Hand und Handgelenks 60 bis 665, Verkrüppelung der linken Hand Verlust des rechten Daumens und der Hälfte des linken umens 40, gänzlicher Verlust der rechten Hand 65 bis 75, zlicher Verlust der linken Hand 50 bis 60, Verlust des zeiten Armes 70 bis 80, Gebrauchsunfähigkeit und Steifheit Armes 70, Verlust des linken Armes 60 bis 75, völlige
kkäfheit dieses Armes 50 bis 60, Verlust der großen rechten de nichts oder 10, Verlust des größeren Teiles des linken uizes 38, Verlust des linken Fußes 50 bis 60, Verlust des aten Fußes 60, Amputation des linken Beines unterhalb Kniegelenks 50 bis 60, Verlust des rechten Unterschenkels Amputation des rechten Beines im Oberschenkel 70 bis 75, ige Steifheit des rechten Beines 33, Versteifung eines megelenks 33, Verlust eines Auges 33 ¼, Verlust eines zuges mit Herabsetzung der Sehschärfe des andern 50, Trii⸗
ett. d
Die so Geschädigten erhalten nun einen Teil der Voll Arte, die für einen Gemeinen 540 Mark, Unteroffizier 600 1 beträgt. Ist so tritt
Für
Gießen, Samstag, den 23. Oktober 1915. Hand, eines Fußes, der Sprache, des Gehörs Ohren monatlich je 27 Mk., bei Verlust oder Erblindung beider Augen 54 Mk. Bei geringeren Verstümmelungen wie dem Verlust eines Auges, der Störung der Bewegungs- und Gebrauchsfähigteit einer Hand, eines Armes, eines Fußes, eines Beines usw. kann Zulage gewährt werden. Ist die Schädigung so schlimm, daß die Erwerbsfähigkeit um mehr wie 66 Prozent beeinträchtigt ist, so tritt zu den Renten vom Staate noch die Invalidenrente aus der Invali⸗ denversicherung. Nehmen wir an, ein gewöhnlicher Kriegs⸗ teilnehmer hätte das rechte Bein völlig verloren und er hätte die hierfür höchste Rente von 80 Prozent zugebilligt erhalten. Er erhält nun:
Grundrente pro Jahr 424 Mk., pro Monat
35,0 Mk.
Kriegszulage ee Verstümmelungszulage 2700 Invalidenrente aus der Invalidenversicherung 16,00
zusammen pro Monat 93,0 Mk. Die Grundrente kann und wird gekürzt werden, wenn nach einiger Zeit Besserung oder Gewöhnung festgestellt wird. Der Arbeitsverdienst allein soll hier ohne Einfluß sein. andern Zulagen bleiben. Es könnte nur noch die Invaliden⸗ rente wegfallen, wenn angenommen wird, daß die Erwerbs— beschränkung weniger wie 662¾ Prozent beträgt und Inva— lidität nicht mehr vorliegt. Es steht zu erwarten, daß die einschlägigen Gesetze nach dem Kriege geändert werden.
8 Die
Chrysanthemen.
Zu unseren beliebtesten Herbstblumen gehört das Chrysanthe⸗ mum, das jetzt mit Tausenden von Blüten Gärten und Anlagen schmückt. Die Heimat der Blume ist Japan; sie wird dort in vielen Abarten gezogen und ist die Lieblingsblume der Japaner. Eine nahe Verwandte des Chrysanthemum ist die bei uns heimische „Wucherblume“ oder„weiße Wucherblume“, die in manchen Gigen⸗ den auch„Sternblume“ genannt wird. Wir sagen„das Chry⸗ santhemum“, und wenn es sich um mehrere handelt,„die Chry⸗ santhemen“; manche gebrauchen die aus dieser Mehrzahlform gebil⸗ dete Einzelform„die CEhrysantheme“. Diese Bezeichnung ist an sich unrichtig; es gibt aber manche Bildungen dieser Art, die unser Sprachgebrauch schon längst gebilligt hat. Wir sagen„der Typus“ und bilden davon die Mehrzahl„die Typen“; aus dieser ist die Einzelform„die Type“ hervorgegangen, der wir dann eine ganz andere Bedeutung verliehen haben als dem Wort„der Typus“.
Aus Gründen der Sprachrichtigkeit sollten wir freilich darauf achten, daß wir an der Einzelform„das Chrysauthemum“ festhalten.
Zur gefl. Beachtung!
Unsere Träger werden wiederholt ersucht, all monatlich bis zum 29. ihre Bestellungen auf den ihnen zitgeftellten Karten zu machen.
Wir können nicht einfach die Zahl des Vormonats senden, da gerade jetzt durch die Einberufungen die Abonneutenzahl sehr häufig wechselt. Deshalb müssen wir unbedingt auf regel⸗ mäßiger Bestellung besteheu.
Ferner bitten wir die Träger, die noch im Rückstande sind,
sofort mit uns abzurechnen. Oberhessischen Volfozeilung.
Die Erpdition, de
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In den Auslagen der Blumenhandlungen findet man jetzt über⸗ all Chrysanthemen mit Riesenblüten, die oft die Größe eines Kinder⸗ kopfes erreichen. Allgemein hält man diese großen Blumen für eine Abart des gewöhnlichen Chrysanthemums. Das ist aber ein Irr⸗ tum; es handelt sich um ein und dieselbe Pflanze. Die Riesen⸗ chryfanthemen sind durch Hypertrophie(Ueberernährung) zu ihrer eigenartigen Form gelangt. Jeder kann dies zu Hause durch einen interessanten Versuch seststellen, indem er zwei gleichartige junge Chrysanthemumpflanzen in zwei Blumentöpfen nebeneinander auf den Balkon stellt. Die eine Pflanze behandelt man auf dieselbe Weise wie alle übrigen Balkonblumen, und sie entwickelt sich zu einem Strauch, der viele Blüten trägt. An der anderen Pflanze aber läßt man nur einen einzigen Stengel aufkommen und beläßt auch an diesem nur einige wenige Blätter. Zeigen sich die Blüten⸗ knospen, so werden diese bis auf eine einzige abgeschnitten. Die zarte Pflanze wird ferner überreichlich gedüngt, und man sieht bald, daß die dicken, fleischigen Blumenblätter der einzigen Blüte eine ungewöhnliche Länge erreichen; infolge ihrer Länge und Schwere können sich die Blumenblätter nicht aufrecht erhalten, und sie hängen gleich langen Locken von der Blüte herab, die selhst einen ungewöhn⸗ lichen Umfang annimmt. Dazu tritt noch der Einfluß der starken Düngung. Das, was jeder auf seinem Balkon im kleinen vornehmen kann, tut der Gärtner in seinem Treibhaus im großen.
Lohnhöhe und Kriegsrente.
Immer wieder tritt bei den Unternehmern die Tendenz zutage, den Kriegsverletzten ihre Renten auf den Lohn in Anrechung zu bringen. Das ist sicher eine offenbare Un⸗ gerechtigkeit, die, wenn sie von einzelnen Unternehmern ver⸗ übt wird, schon schärfste Zurückweisung fordert. Anscheinend treffen jetzt aber Unternehmerverbände solche Anweisungen an ihre Mitglieder, wie nachstehender Fall zeigt:
Ein Arbeiter, der im Kriege ein Bein einbüßte und jetzt ein künstliches Bein trägt, übte vor dem Kriege in einer Dresdener Fabrik eine Spezialarbeit aus, für die es bisher nur eine kleine Anzahl Arbeitskräfte gab. Seinem früheren Arbeitgeber war es sehr lieb, den geübten Arbeiter wieder zu bekommen. Die Firma kam dem Arbeiter in der ersten Zeit mit Erleichterungen in der Arbeitszeit entgegen, damit sich seine Verkrüppelung erst an die meistens im Stehen aus⸗ geübte Tätigkeit gewöhnen sollte. Schon nach einigen Tagen ergab sich die volle Arbeitsfähigkeit des Arbeiters, wodurch er
auch dig regelrechte Arbeitszeit einhalten konnte und in der
auf beiden
U Beilage zur Oberhessischen Volkszeitung Nr. 249
Güte wie auch in der Menge das volle Arbeitsergebnis wie
vor dem Kriege erreichte. Für die Zeit seiner Einrichtung war ihm ein um 11 Mark niedrigerer Lohn, als er vor dem Kriege bezogen hatte, angesetzt worden. Während sonst in dieser Fabrik jede Einstellung der Arbeiter von dem zu⸗ ständigen Betriebsabteilungsleiter vorgenommen wird, wurde dieser im vorliegenden Falle ausgeschaltet und die Verhand- lungen über die Wiedereinstellung nur vom Direktor geführt. Dabei wurde dem Arbeiter auch der Militärschein mit dem Rentenvermerk abgefordert. Nach ausdrücklicher Feststellung seiner normalen Leistungen forderte der Arbeiter nun die Zahlung des vollen vor dem Kriege bezogenen Lohnes. Es wurde ihm gesagt, daß darüber nur mit dem Direktor selbst gesprochen werden könnte. Der Arbeiter hatte nun zweimal, Auseinandersetzungen mit dem Direktor, der dabei folgendes sagte:„Wenn Sie 21 Mark bekommen, haben Sie mit der Rente 44 Mark die Woche und das ist doch ein schöner Lohn.“ Auf die Frage, was denn die Rente mit dem Lohne zu tun habe, es käme doch nur die Arbeitsleistung in Betracht, er⸗ klärte der Direktor:„Kein Arbeitgeber wird die Rente aus⸗ lassen bei der Lohnfestsetzung. Das will der Industrie⸗ schutzverband nicht haben.“ Da der Arbeiter die Rechtmäßigkeit solcher Entlohnung bestritt, erklärte der Direktor:„Der Industrieschutzverband will es nicht haben, daß zu der Rente auch noch der volle Lohn bezahlt wird. Ich kann es nicht, ich komme mit dem Industrieschutz⸗ verband in Konflikt. Das ist so festgesetzt.“ Als der Arbeiter sofort festnagelte, der Industrieschutzverband verlange also, die Arbeitgeber sollten sich an den Kriegs- krüppeln bereichern, schwenkte der Direktor etwas ein und sagte:„Nun, das will ich nicht sagen. Aber kein Arbeitgeber wird Ihnen den vollen Lohn zahlen und das muß ich auch so halten.“ Schließlich bot der Direktor 3 Mark mehr, er wollte 24 Mark Lohn geben, wobei er bemerkte:„Dann mache ich Sie zum Vorarbeiter, damit ich es verantworten kann.“ Der Hinweis auf den Industrieschutzverband ist bei der Unter⸗ redung mehrfach gefallen und zuletzt die Aeußerung:„Ich lann nicht anders, ich gehöre dem Industrieschutzverbande an.“ Der Arbeiter bedankte sich für solchen Dank an die Vaterlandsverteidiger, er kündigte und hörte wieder auf.
Aus dem Vorgange ergibt sich mit hoher Wahrscheinlich⸗ keit, daß der deutsche Industrieschutzverband seinen 5328 an⸗ geschlossenen Betrieben die Anweisung gegeben hat, kriegs⸗ beschädigten Arbeitern unter allen Umständen, also auch bei voller Arbeitsfähigkeit, niedrigere Löhne zu zahlen als den anderen Arbeitern. Um nicht zu viel solche Personen in diese Methode einzuweihen, soll nur der Unternehmer bezw. der oberste Fabrikleiter selbst die beschädigten Arbeiter annehmen und deren Löhne nach der Höhe der Kriegsbeschädigtenrente sestsetzen. Um dieses Rentenanrechnungsprinzip so gut wie möglich durchzuführen, hat der Industrieschutzverband einen eigenen Arbeitsnachweis für Kriegsbeschädigte errichtet, trotz- dem er auch in bürgerlichen Kreisen und bei Staats⸗ und Stadtbehörden damit Verdrossenheit erregte. Das unbedingte Rentenanxechnungsprinzip muß jedenfalls von jedem recht⸗ lich und sittlich empfindenden Menschen in jeder Hinsicht als verwerflich angesehen werden. Die Rente soll nicht dem Unternehmertum Extraprofite ermöglichen, sondern in vollem Umfange den Kriegsverletzten zugute kommen, die auf den Schlachtfeldern ihre gesunden Glieder eingebüßt haben.
Demgegenüber ist das Verlangen durchaus berechtigt, daß der durch eine Kriegsverletzung in der Erwerbsfähigkeit Beschränkte nicht allein nach der militärischen Charge, sondern“ auch nach seinem bisherigen Lohneinkommen eine Entschädigung bekommen müßte. Also eine Rentenberech⸗ nung analog der in der Unfallversicherung.
Zur Geschichte der Butter.
Wir sind gar keine starken Butteresser, wie man glauben sollte, wenn man täglich darüber klagen hört, daß die Butterpreise in die Höhe gehen und damit dem Volke ein unent⸗ behrliches Nahrungsmittel versagt wird. Nach fachmännischer Schätzung ist der Verbrauch in Deutschland auf 18 Gramm für den Kopf und Tag berechnet, was 13% Pfund im Jahr, also etwas über ein Pfund im Monat ausmachen würde. Die Tatsache mag richtig sein, man muß aber im Zusammenhang damit den Verbrauch an anderen Speisefetten. Margarine und Schweineschmalz, berechnen und bedenken, daß diese beiden nicht mehr wie vor dem Kriege zu den billigen Nährstoffen gehören, ja überhaupt nur noch schwer zu haben sind.
Seit wann die Naturbutter zu den mitteln gehört, ist sehr schwer festzustellen. Unsere ältesten Litera⸗ turdenkmäler berichten nichts darüber. Selbst Homer, in dessen Umwelt die Viehzucht eine so große Rolle spielt, weiß nur von Käse und immer wieder Käse zu erzählen. Käse und Brot und saftiges fettes Fleisch vertilgen seine Helden genug; aber niemand denkt ans Buttern. Gelehrte wollen wissen, daß auch die Römer noch nicht gebuttert haben und daß diese Kunst erst von ihnen in Germanien gelernt sei. Aber auch hier gibt die Literatur keinen Anhalt. Tacitus erwähnt wohl das Bier und die Wildbraten der alten Deutschen, aber von Butter weiß er auch nichts.
In den ersten Jahrhunderten des Mittelalters muß es mit der Butter noch schwach bestellt gewesen sein, denn nichts wird zu ihrem Ruhme verkündet. Nur läßt sich mit Bestimmtheit voraus⸗ setzen, daß sie zahlreiche Liebhaber hinter den Klostermauern ge— funden hat. Nichtsdestoweniger haben die geistlichen Herren auch in ihren inhaltsreichen Folianten die Butter nicht erwähnt. Be⸗ zeichnend ist auch, daß in den mittelalterlichen Städten unter den Namen der Plätze zunächst der„Milchmarkt“ und erst später der „Buttermarkt“ auftaucht; nicht minder, daß in den Rechnungen für die großen Gastereien, die der Rat zu Nürnberg während des Karnevals 1496 dem Markgrafen Friedrich von Ansbach und an⸗ deren Fürstlichkeiten gab, die Ausgabe für Butter fehlt, obwohl alle gelieferten Nahrungs- und Genußmittel genau spezifiziert sind, darunter auch 1002 Pfund Schmalz, das Pfund zu acht Pfennig. Möglich, daß ein Teil dieses Schmalzes mit Butter identisch ist, denn in spätmittelalterlichen Polizeiverordnungen ist öfter von „Milchschmalz“ die Rede. Später, in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, spricht Hans von Schweinichen von„Butterschmalz“. Sein Bericht über die Hochzeit des böhmischen Edelmannes Wilhelm von Rosenberg zählt wahre Chimborassos aller möglichen Fressa—
vielleich.
menschlichen Nahrungs-
lien auf: an Butterschmalz allein wurden 117 Zentner verbraucht


