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Hessen

Urnterstützung des Konsumentenausschusses

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5 4Sicherung der Milchversorgung, sondern müsse von einer N

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1 Jaehandelt hatten.

Die Strafkammer in Osnabrück trifft

0 und Nachbargebiete.

Gießen und Umgebung.

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Mit seiner schon wiederholt bewiesenen Entschlossenheit bei der Regelung kriegswirtschaftlicher Fragen hat das stell⸗ vertretende Generalkommando in München jetzt auch die Versorgung der Bevölkerung mit Milch und Milcherzeugnissen in die Hand genommen. Mit Wirkung vom 1. Oktober treten die nach eingehenden Beratungen mit den Interessengruppen festgelegten Bestimmungen über Höchstpreise für die Pro⸗ duktion, den Groß⸗ und Kleinhandel und über seine Ver teilungsstelle in Kraft. Eine solche Regelung hatte die Haupt leitung des Kriegsausschusses für Konsumenteninteressen wie uns von dort geschrieben wird, vor längerer Zeit bereits dei der Reichsregierung beantragt. Sie ging dabei von der Annahme aus, daß durch mäßige Höchstpreise für die Börsen⸗ artikel Butter und Käse die Milch in geringerem Umfange hierzu verarbeitet und in größerer Menge zu geringerem Preise als Rohprodukt auf den Markt kommen würde. Die Regierung hat sich damals diesen Gedanken zu eigen gemacht und ihn in einer am 17. August aus Vertretern der Land wirtschaft, Fabrikanten, Händler und Verbraucher bestehenden Sachverständigenkonferenz im Reichsamt des Innern mit 0 su e 0 auch tatkräftig verfochten. In der Zwischenzeit scheinen sich dann Einflüsse geltend gemacht zu haben, die wie schon häufiger die Reichs⸗ leitung von derUnmöglichkeit der Höchst⸗ oder Richtpreise für Molkereierzeugnisse überzeugt haben. Die bayerische Militärbehörde hat sich aber durch diese bekannten Wider stände gegen die obrigkeitliche Regelung der Volksernährung nicht beirren lassen und dasUnmögliche durch rasches und tiefgehendes Zugreifen möglich gemacht. Die Konsumenten erhoffen von diesem bahnbrechenden Vorgehen, daß es schnellstens die gleiche Nachahmung für das Reichsgebiet finde wie das energische Einschreiten des bayerischen General kommandos gegen den Lebensmittelwucher. In der Milch frage erscheint dies dem Kriegsausschuß besonders notwendig, weil in der Reichsregierung die Absicht besteht, die ländlichen Molkereien durch Kraftfuttermittellieferung gegenüber den städtischen Molkereien zu begünstigen und deren Weiterbetrieb dadurch in Frage zu stellen. Nach Ansicht der Konsumenten⸗ organisation würde dies offenbar ohne Absicht der Re gierung eine ganz gewaltige Verringerung der Milchzufuhr

und eine noch unerhörtere Preissteigerung als jetzt, also eine

weitere Benachteiligung der Verbraucher ergeben. Man dürfe

dann nicht mehr, wie in den Pressemeldungen, von einer

N Sicherung des Milchprofits sprechen.

Wer jetzt keine Zeitung liest!

Wer jetzt keine Zeitung liest, handelt fahr⸗ fässig! So hat die Strafkammer Osnabrück in einer Anklage gegen zwei Leute aus einer abgelegenen Gemeinde der Grafschaft Bentheim entschieden. Die Angeklagten hatten gegen die Verord⸗ nung über die Beschlagnahme der Schafwolle gehandelt, indem sie ein Kaufgeschäft über einige Pfund Wolle abschlossen. Sie beriefen

9 sich in ihrer Verteidigung darauf, daß sie die Verordnung nicht ge⸗

kannt hätten, die in ihrer Gemeinde nicht auf die sonst übliche Weise bekannt gemacht wäre. Auf den Einwand, daß sie im Kreisblatt veröffentlicht worden sei, erwiderten sie und stellten es auch unter Beweis, daß sie keine Zeitung läsen.

Das Gericht glaubte ihnen, daß sie in Unkenntnis der Vorschrift Wer aber in

Gefängnis. durchaus das Richtige. Wer jetzt keine Zeitung liest, handelt fahrlässig. Er läuft gar oft Gefahr, bestraft zu werden, weil er die eine oder die andere Verord⸗ zung nicht beachtet hat. Er weiß aber auch nicht, welche Rechte m aus den verschiedenen Bekanntmachungen und Gesetzen zustehen ond kommt dadurch zu großem Schaden.

Wohl zu keiner Zeit sind in wenigen Monaten so viel sehr

vichtige Verordnungen und Gesetze gegeben worden, wie jetzt im

Kriege. Da muß jeder, ganz gleich ob Mann, ob Frau eine täg⸗ iche Zestung lesen. Wer das nicht tut, darf sich über Strafen und

cchwere Nachteile nicht wundern.

Vom hessischen Landtag. Am letzten Dienstag waren

bie Fraktionen oder Mitgliedervereinigungen, wie es jetzt

eißen soll der Zweiten Kammer zu Besprechungen zu⸗ ammen, um über die Richtlinien sich zu einigen, die für die Jerhandlungen der Kammer über das vom Kriegsausschuß vorbereitete Material gelten sollen. Eine Einigung kam ustande. Die Zweite Kammer wird zu ihrer 11. Sitzung

Dienstag den 12. Oktober, vormittags 10 Uhr, zusammen⸗

kreten. Die zu erledigenden Vorlagen betreffen neben der Nandatsverlängerung in der Hauptsache kriegswirtschaftliche Naßnahmen. Erhöhung der Reichsfamilienunterstützung. Auf das an en Reichskanzler gerichtete Gesuch des Reichsverbandes deut⸗ her Städte um Erhöhung der Unterstützungen für die samilien der Kriegsteilnehmer ist bei dem Verbandsvor⸗ stzenden die Nachricht eingegangen, daß eine Erhöhung vom November ab in Aussicht genommen ist und eine ent⸗

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brechende Verfügung demnächst ergehen wird. Die An⸗

legenheit ist natürlich nicht etwa erst, wie man aus dieser in die bürgerliche Presse gegebene Notiz schließen könnte, lurch den Vorstand des Reichsverbandes deutscher Städte in Fluß gebracht worden. Vielmehr liegen Resolutionen des

eichstags vor, die eine ganz wesenllich Erhöhung der zamilienunterstützung fordern. Die Renierung hat auch

indig erklärt, daß eine Erhöhung eintreten werde

Die Kartoffelpreise bilden noch immer die größte Sorge aller gering bemittelten Konsumenten, ganz besonders derjenigen, die starke Familien haben. Trotz der riesigen, it noch nie dagewesenen Ernte behaupten die Kartoffeln uch einen Preis, wie er höher nicht in Jahren schlimmsten

E ses zu verzeichnen war. Es geht ähnlich wie voriges lahr:

nicht angehören.

Höhe getrieben wird. Nun wird gewiß jeder Vernünftige einsehen, daß bei der allgemeinen Teuerung der Bauer seine Produkte auch nicht zum gleichen Preise wie in normalen Jahren hergeben kann, was aber jetzt mit den Kartoffeln ge⸗ schieht, geht doch über alles Maß hinaus. Bei durchschnitt⸗ lichen Ernten wurden auf dem Markte 4,50 bis etwa 5 Mk. und 5,20 Mk. für den Doppelzentner bezahlt. Für diesen Betrag erhielt man die Kartoffeln in den Keller geliefert. Würde man dieses Jahr 5,50 Mk. bis 6 Mk. verlangen, so ließe sich das noch ertragen und die Landwirte würden dabei ein sehr schönes Stück Geld verdienen. Es werden aber jetzt 7 Mk. ja sogar 8 Mk. gefordert, und hier und da wollen sie die Landwirte noch nicht mal dafür hergeben. Das über⸗ steigt doch alle Grenzen und jeder Denkende fragt sich, wo das noch hinführen soll. Den ärmeren Familien ist es einfach nicht möglich, sich Winterkartoffeln anschaffen zu können und diese sehen dem kommenden Winter mit Bangen entgegen. Man fragt sich überall, warum die Behörden micht eingreifen, die doch oft genug um weniger wichtige Dinge sich recht eingehend kümmern. Es wäre unbedingt notwen⸗ dig, die Kartoffelvorräte durch den Kommunal⸗ verband zu beschlagnahmen, sonst wird der Lebens⸗ mittelwucher noch ins Endlose getrieben. Mit Mahnungen und Bitten ist da nichts getan, es anuß gründlich und ener⸗ gisch durchgegriffen werden. Uns wird mitgeteilt, daß auch die Militärverwaltung an den hohen Ppeisen nicht ganz un⸗ schuldig ist. In Gießen wären von dieser einfach 8 Mk. für den Doppelzentner glatt bezahlt worden, wo es sich auch noch um große Mengen gehandelt hat. Werden solche Preise be⸗ zahlt, ist es kein Wunder, wenn auf dem Markt noch mehr verlangt wird. Auch in anderen Gegenden wird von Pro⸗ duzenten und Händlern das preistreibende Verfahren ange⸗ wendet, wie es hier bei uns beobachtet wird. So erläßt der Vorsitzende des Bezirksverbandes der Amtshauptmannschaft Zwickau, Amtshauptmann Dr. Jani, folgende Mahnung: In den letzten Tagen sind mir gegenüber mehrfach Klagen aus dem Bezirk darüber laut geworden, daß die Kartoffeln, obwohl die Ernte in vollem Gange ist und gute Ergebnisse verspricht, von den Landwirten und Händlern nur zu Preisen abgegeben werden, die für die jetzige Jahreszeit ungewöhnlich hoch sind, ja daß vielfach mit dem Verkauf der Kartoffeln überhaupt zurückgehalten werde. An die Landwirte und Händler meines Bezirks richte ich daher die Aufforderung, dafür besorgt zu sein, daß den berechtigten Wünschen der Be⸗ völkerung, die Kartoffeln, dieses wichtige Volksernährumgs⸗ mittel, preiswert zit erwerben, dadurch ermöglicht wird, daß der Verkauf derselben nun alsbald in größerem Umfang und zu niedrigeren Preisen, als bisher, erfolgt. Wir können nur immer raten, mit dem Einkauf noch zu warten!

Gefallene aus Oberhessen und Nachbargebieten: Gefr. Philipp Hörr aus Fellingshausen, Inf.⸗Regt. 167. Wehrmann Karl Heinrich Momberger aus Stumperten⸗ rod, Inf.⸗Regt. 116. Leutnant Carl Krämer, Gerichts⸗ assessor aus Werdorf, Landw.⸗Inf.⸗Regt. 85. Unteroffizier Stanislaus Sieg aus Wetzlar, Landw.⸗Inf.⸗Regt. 349.

e Gewiune der Rüstungsindustrie. Das Geschäft der Waffen⸗ fabriken blüht. Das zeigt der Abschluß der Firma Weyersberg, Kirschbaum& Cie., Aktiengesellschaft für Waffen und Fahrradteile, Solingen. In der Hauptversammlung der Gesellschaft wurde die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung des letzten Ge⸗ schäftsjahres, die einen Reingewinn von 963 435,45 Mark nachweist, genehmigt und der Verwaltung und dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt. Aus dem Reingewinn sollen 120000 Mark für einen Neu- bau zurückgestellt, 53000 Mark dem Reservefonds, 50 000 Mark dem Arbeiterunterstützungsfonds, 50000 Mark einem zu gründenden Beamten-Pensions⸗ und Unterstützungsfonds und 42 176,24 Mark dem Aufsichtsrat als Gewinnanteil überwiesen, sowie 15000 Mark für Talonsteuer zurückgestellt, 504000 Mark als 18prozen⸗ tige Dividende gezahlt und 129 259,21 Mark auf neue Rech⸗ nung vorgetragen werden. Im Vorjahre betrug die Dividende 8 Prozent. Ein Aktionär meinte, ob die Dividende nicht zu hoch gegriffen sei und man mit der Möglichkeit eines schlechteren Geschäftsganges in den nächsten Jahren gerechnet habe. Der Vor sitzende erklärte demgegenüber, daß die Dividende äußerst vorsichtig abgeschätzt sei und durchaus den Verhältnissen entspreche. Hätte man eine hohe Dividende ausschütten wollen, so würden andere Vorschläge gemacht worden sein. Einstimmig wurde die Gewinn⸗ verteilung genehmigt und dem Vorstande und Aufsichtsrat Ent- lastung erteilt. Glückliche Aktionäre!

Zur Arbeitszeit in den Bäckereien. In einem Strafver⸗ fahren gegen den Breslauer Konsum verein, der eine eigne große Dampfbäckerei betreibt, erkannte das Oberlandesgericht Breslau letztinstanzlich, daß das Anheizen der Backöfen vor 7 Uhr morgens nicht dem Nachtbackverbot des Bundesrats zuwiderlaufe.

Der Arbeiter lebt schlechter als ein Gefangener. Diese Ent⸗ deckung hat ein Schweizer Metallarbeiter gemacht für die Schweiz. Sie dürfte aber auch noch auf andere Länder zutreffen, weshalb wir uns in nachstehendem mit ihr ein wenig beschäftigen wollen. Sie besteht darin, daß für die Erhaltung eines Gefangenen im Bezirksgefängnis Regensdorf bei Zürich mehr ausgegeben wird als ein freier Arbeiter für sich und seine Familie ausgeben kann. Nach der Aufstellung der Gefängnisverwaltung wird dort pro Tag im Durchschnitt für einen Insassen für gesamten Unterhalt täglich 1.11 Frank, also etwa 89 Pfg., ausgegeben. Das erscheint nun ge⸗ rade nicht als viel und der ledige freie Arbeiter kann wohl auch soviel für seine Person ausgeben, wogegen es doch bei dem verhei⸗ rateten, mit Kindern gesegneten schon anders ist. Für eine fümnf⸗ köpfige Familie, bestehend aus den Eltern und drei Kindern, die nichts einbringen, aber ebensoviel verbrauchen wie drei Erwachsene, würde das eine tägliche Ausgabe von 5,55 Frank sein oder eine Jahresausgabe von 2025 Frank. Rechnet man dazu noch eine Woh⸗ mungsmiete, schreibt der Entdecker, von 375 Frank, so kommt eine Jahresausgabe von 2400 Mark zusammen. Bei einem Stunden⸗ lohn von 71 Centimes pro Stunde und 9½stündiger Arbeitszeit würde in 300 Arbeitstagen ein Jahresgewinn von 2025 Frank herauskommen.(Das ist der Durchschnitt des Verdienstes von 768 Arbeitern.) Es würde dem Familienvater also gerade die Woh⸗ nungsmiete fehlen. Da er sie nicht schuldig bleiben bann, muß er sie mit seiner damflie herausdarben, also mit ihr schlechter leben als ein Gefangener. Viele wären aber zufrieden, wenn sie noch über 2000 Frank berdiente; manche Arbeiter, besonders die Ungelernten, verfügen nut über Jahresverdienste von 1400 Frank, müssen sich also noch viel mehr einschränken. Zu den vorstehenden Feststellungen be⸗ merkt treffend Der Textilarbeiter, das Organ des deutschen Textilar⸗ beiterverbandes: Die auffallende Tatsache, daß man als Arbeiter unter Umständen im Gefängnis besser aufgehoben ist, deun als freser Arbeiter im Zivilleben, sollte alle Arbefter zum Nachdenken ranlassen und den Gewerkschaften zuführen, soweit sie ihnem moch Den Gewerkschaften wird es hoffentlich doch überall einmal gelingen, die Lebenshaltung der freien Arbeiter

die Landwirte je Kartoffeln zurück und e halten die K Ares in 5

Markte, wodurch der

zu der der im Gefängnis untergebrachten emworzuheben.

Bon Nah und Fern.

Mainz, 5. Okt. Folgen des Wuchers. Der Volksztg. wird geschrieben: Ein Auflauf fand gestern abend vor dem Laden des Metzgermeisters A. Neidinger, Ecke Stadthausstraße, statt. Ur⸗ sache war die Bewucherung der Konsumenten durch den Metzger. En ließ sich für sein im Ladenfenster stehendes Ninderfett zuerst 1.30 Mark, dann 1.60 Mk., 1.80 Mk. und zuletzt 2.10 Mk. geben. Die Empörung der Frauen über diese Art Preistreiberei war berechtigt, besonders deshalb, weil der Mann gerade den armen Frauen höhere Preise forderte. Die Handlung fällt zweifelsohne unter die Bestim⸗ mungen der Bundesratsverordnung, den Wucher betreffend, denm flir Rindersett, das vor dem Kriege 40 Pfg. das Pfund kostete, jetzt 2.10 Mk. zu verlangen, ist nichts als Wucher!

Der Mord in Lampertheim. Das Urteil des Schwurgerichts Darmstadt in der Lampertheimer Mordassaire über die Verhand⸗ lung berichteten wir gestern lautet: gegen den Angeklagten Drabik: 15 Jahre Zuchthaus, 10 Zahre Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte, Zulässigkeit der Stellung unter Politzei⸗ aufsicht, gegen Parliga ebenfalls auf 15 Jahre Zuchthaus, 10 Jahre Verlust der bürgerlichen Ehren rechte, Zulässigkeit der Stel⸗ lung unter Polizeiaufsicht und auf Tragung der Unkosten. Beide Angeklagten erkannten das Urteil an.

Schwerer Unfall in der Kirche. Am Dienstag stürzte in Mümster(Westfalen) das Glockengerüst der dortigen Antonjus⸗ kirche ein, wobei drei Arbeiter getötet und zwei schwer verletzt wurden. 1

Fünfmal zum Tode verurteilt.

Das Kriegszustandsgericht in Allenstein in Ostpreußen ver⸗ handelte am Samstag gegen den 20 Jahre alten Knecht Sowa Deutsch-Eylau. Dieser hat im August ds. Is. zu Deutsch⸗Eylau i der Nacht die Abdecker- und Händlersfrau Schmelzer, deren zwei⸗ jähriges Kind Adolf, die zwei älteren Kinder Fritz und Lina, sowie Fräulein Auguste Grosse, die Schwester der Frau Schmelzer vorsätz⸗ lich getötet und diese Tötungen mit Ueberlegung ausgeführt. Dieser Mensch hat nach den Festellungen diese scheußlichen Mordtaten mit großer Rohheit und Kaltblütigkeit ausgeführt und legte au während der Gerichtsverhandlung keine Spur von Reue an den Tag. Eine Untersuchung durch Sachverständige hatte ergeben, daß er geistig ganz gesund ist. Das Kriegszustandsgericht erkannte: Der Angeklagte wird wegen fünffachen Mordes fünfmal zum Tode und dauerndem Ehrverlust verurteilt. Gegen das Urteil gibt es kein

Rechtsmittel. 1

Lagebericht des Großen Hauptgunttts

Eine neue Allgemeinoffensive in der Champagne zusammengebrochen. Nutzlose Angriffsversuche der Russen. W. B. Großes Hauptquartier, 6. Okt., vorm.(Amtlich.)

Westlicher Kriegsschauplatz 4 Au der Höhe nordöstlich Neuville wurde ein französü scher Handgranatenaugriff abgewiesen. 0

In der Champagne versuchten die Frauzosen gestern auf der bisherigen Angriffsfront die Offensive wiede aufzunehmen. Mit starkem Artilleriefeuer, das sich nach mittags zu größter Heftigkeit steigerte, glaubte der Feind unsere Stellung für den allgemein beabsichtigten Angriff sturmreif machen zu können, während er auf der ganzen Front seine Sturmtruppen bereit stellte. Unter unserem auf de ganzen feindlichen Ausgangsstellung liegenden Artillerie feuer gelang es den Franzosen nur an einigen Stellen, ih Truppen zum Sturme vorzubringen, und wo sie stürmten, wurden sie unter schweren Verlusten zurückgeworfen. So brachen die an der Straße Somme PySouain mehr⸗ fach wiederholten Sturmanläufe gänzlich zusammen. Auch nördlich wie nordöstlich der Beau-Sejour Ferme und nordwestlich von Ville sur Tourbe waren die Angriffe völlig erfolglos.

In dem englischen Bericht vom 1. Oktober 1915 wird be⸗ hauptet, daß die Engländer im Luftkampfe die Oberhand über unsere Flieger gewonnen hätten. Hierüber gibt folgende Zusammenstellung den besten Aufschluß. 1

Im Monat September sind an deutschen Flugzeugen verloren gegangen: 5

im Luftkampfe vermißt durch Abschuß von der Erde im ganzen 7 Flugzeuge. Im gleichen Zeitraume verloren unsere Gegner: im Luftkampfe Engländer 4, Franzosen 11, durch Abschuß pon der Erde aus Engländer 1, Franzosen 4, durch Landung in und hinter unserer Linie Enländer 3

Franzosen 7, 7 zusamemn Engländer 8, Franzosen 22, im ganzen 30 Flug⸗ zeuge.

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Oestlicher Kriegsschauplatz. g Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls v. Hindenburg. ö Der Feind hat gestern zwischen Dryswjaty⸗See und Krewo erneut zu größeren Angriffen angesetzt. Sie sind abgeschlagen oder im Feuer zusammengebrochen. An⸗ fangserfolge erzielte der Feind bei Kosjany und hart süd⸗ lich des Wisznie w. Durch Gegenangriff wurde die Lage für uns unter schweren Verlusten für den Feind wieder her⸗ gestellt. 0 Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls Prinzen Leopold von Bayern und Mackensen. Die Lage ist unverändert. ö Heeresgruppe des Generals v. Linsingen. In der Gegend westlich von Czartorysk haben sich Kämpfe entwickelt. Oberste Heeresleitung.

1 7 L Der österreichisch⸗ungarische Tagesbericht

Wien, 6. Oktober.(W. T. B.) Amtlich wird verlautbart: 6. Oktober 1915.

Russischer Kriegsschauplatz.

Keine Aenderung.

Italienischer Kriegsschauplatz.

Auf der Hochfläche von Vilgereuth wurde um Mitternacht ein starker italienischer Angriff, der stellenweise nahe an unsere Hindere nisse herankam, restlos abgewiesen.

Südöstlicher Kriegsschauplaß.

Nichts Neues. f

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes.

von 1 er, Feldmarschalleutnant.