35sische Generaloffensive bis vor die dritte und stärkste deut⸗

sche Verteidigungslinie, die zahlreiche permanente Stütz⸗ punkte aufweist, so wächst der Durchbruch in die Entscheidung

und muß entweder mit einer Katastrophe der Angriffstruppen

oder mit einem allgemeinen Rückzug der Deutschen enden. Die Entwicklung wird lehren, ob es überhaupt soweit komnit und wie diese entscheidende Kraftprobe im Westen endet.

Zur Beschießung des Spitals in Görz durch die

Italiener.

Der B. Z. wird aus dem K. und K. Kriegspressequartier ge⸗ meldet: Die Nachricht von der Beschießung des Reservespitals in Görz durch die Italiener hat überall in der Armee tiefste Ent⸗ üstung hervorgerufen. Die Spitäler an der Südwestfront sind daß der Feind durch seine Flieger wissen muß, wo sich unter dem Schutze der Genfer Konvention stehende Gebäude befinden. Daß die Italiener, die auf das Spital schossen, dies mit Absicht taten, geht aus der großen Präzt⸗ sion hervor, mit der die Geschosse einschlugen. Der völkerrechts⸗ widrige Akt kann nur als Ausdruck blinder Wut über die bis⸗ herigen Mißerfolge am Isonzo gedeutet werden.

5

überall zu gekenntzeichnet,

Uebereinstimmung zwischen König und Kabinett

in Griechenland.-

(W. T. B. Nichtamtlich.) Der Berichterstatter des Corriere della Sera drahtet aus Athen: Von Samstag abend bis gestern mittag hielten die Zeitungen aller Parteien den Rücktritt von Veniselos für unvermeidlich. Die öffentliche Erregung in Athen war sehr stark. Große Volksmengen umlagerten die Redaktionen. Die Ministerien waren ge⸗ schlossen. Gestern morgen um 10 Uhr begab sich Veniselos, in das Königsschloß von Dekelia, um dem König die Lage zu schildern. Kurz vor 12 Uhr kehrte der Ministerpräsident zurück. Bald darauf wurde eine amtliche Mitteilung her⸗ ausgegeben, daß die Ansichten des Kabinetts und des Königs über die getroffenen künftigen Maßnahmen vollkommen übereinstimmen.

Bulgarien und Serbien.

Sofia, 27. Sept. Der russische Gesandte hat die bulgarische Re⸗ gierung ersucht, ehe sie zu weiteren Maßnahmen schreitet, eine Note Serbiens abzuwarten, die Serbien auf Wunsch der Entente am 25. September, abends abgesandt haben soll. Bulgarien soll darauf erklärt haben, zwischen Bulgarien und Serbien beständen so schwer⸗ wiegende Differenzen, daß jetzt auf dem Wege des Notenaustausches keine Aenderung der Lage herbeigeführt werden könne.

Der Stand der Dardanellenerpedition.

Paris, 27. Sept.(W. T. B. Nichtamtlich.) Der Petit Parisien veröffentlicht eine Zuschrift des Deputierten Merlin, der namens des Hygiene⸗Ausschusses der Kammer in der Kontrollkommission nach den Dardanellen gesandt worden war. Merlin legt in einer Zuschrift dar, daß die Dardanellen⸗ expedition schlecht eingeleitet wurde und nunmehr zum Still⸗ stand gekommen sei. Gerade die Dardanellenexpedition sei für die Verbündeten von höchster Wichtigkeit. Es sei not⸗ wendig, ein neues Programm und einen neuen Plan für die Expedition aufzustellen, sie drohe sonst ruhmlos im Sande zu verlaufen und das Ansehen der Verbündeten im Orient und bei den Mohammedanern zu schwächen.

Englische Studenten begrüßen ihre

österreichischen Genossen.

Die Freie Vereinigung sozialistischer Studenten in Wien erhielt von den sozialistischen Studenten Amerikas folgenden Brief:

. Werte Genossen! Die in Barrow House abgehaltene Jahresversammlung der University Socialist Federation of Great Britain(Verband der sozialistischen Studenten Großbritanniens) ersucht uns, den österreichischen Studenten ihre Grüße zu übermitteln.

Wir, die Intercollegiate Socialist Society of America

(Organisation der sozialistischen Studenten Amerikas) schließen uns den herzlichen Grüßen der englischen sozia⸗ listischen Studenten an und hoffen, daß in nicht zu ferner Zeit es uns allen möglich sein wird, gemeinsam einen Kongreß abzuhalten zur Förderung unseres gemeinsamen Zieles, eine bessere Zukunft herbeizuführen.

7 25 Mit sozialistischem Brudergruß 5 Harry W. Laidler, Sektretär.

Die Freie Vereinigung sozialistischer Studenten hat hier⸗

kuf die amerikanischen Genossen gebeten, den englischen Ge

nossen den herzlichsten Dank und brüderliche Grüße der sozialistischen Studenten Oesterreichs zu übersenden.

Briefkasten. K. St.⸗Krofdorf. Nach dem Gesetz betreffend die Unterstützung don Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften(p. 28. 2. 1888) war Unterstützung von Angehörigen der ihre aktive Dienst zeit ableistenden Leute nicht vorgesehen. Eine gegen Ende vorigen Jahres erlassene Bundesratsverordnung hat aber angeordnet, daß auch den Angehörigen der aktiv Dienenden Unterstützung gewährt werden soll. wenn auf sie die Voraussetzungen zutreffen, unter denen die Familien der übrigen Mannschaften Unterstützung er⸗ halten. Vor allem also, wenn der Eingezogene vor seiner Dienst⸗ geit zur Ernährung der betreffenden Angehörigen verpflichtet war.

Vereinskalender.

K Donnerstag, 30 September Gießen. Wahlverein. Abends 9 Uhr: Mitgliederver- ammlung. Vortrag des Genossen S. Katzenstein-Berlin

über: Die gegenwärtige Lage. Verantwortlicher Redakteur: F. Vetters, Gießen. 8 Verlag von Krumm& Cie., Gießen. Druck: Verlag Offenbacher Abendblatt, G. m. b. H., Offenbach a. M.

Bekanntmachung. Aus der Elisabethe Schmidt⸗Stiftung sind zu vergeben: 0 4 Gaben von je 17 Mk. an bedürftige, unbescholtene, ledige Dienstmädchen im Alter von über 50 Jahren und 10 Gaben an arme Witwen. Meldungen nimmt das städtische Armenamt, Asterweg 9, bis 45. Oktober ds. Is. entgegen. Gießen, den 27. September 1915. 0 Der e(Armenverwaltung): Keller.

Bekanntmachung.

Sämtliche Viehhalter werden aufgefordert, ihren Bedarf an Häcksel und Torfmelasse, Zuckerfutter und nassen Schnitzeln für die Zeit bis zum 1. Dezember ds. Is. längstens bis zum 7. Oktober ds. Is. bei der Futtermittelverteilungsstelle, Stadthaus, Zimmer Nr. 2, schriftlich aufzugeben.

Gießen, den 25. September 1915. 2* Der Oberbürgermeister. Keller.

Bekanntmachung. Nachstehende Bekanntmachung 1 Gießen bringe ich zur öffentlichen Kenntnis. Gießen, den 22. September 1915. 0 5 Der Oberbürgermeisterr

b 5 Keller. 9

F 7. . Bekanntmachung. 5 Betr.: Regelung des Verkehrs mit Hafer.. 9 Erläuternd und ergänzend zu den im Kreisblatt Nr. 63 vom des Verkehrs mit Hafer vom 28. Juni 1915 und 15. Juli 1915 wird bemerkt: 5 Die erwähnte Hafer neuer Ernte.

nahmt.

Mischfrucht kann jedoch als Grünfutter verwendet werden. Hülsen⸗

liche Gemenge, d. h. solche Gemenge, die durch nachträgliche Ver⸗ mischung des Hasers mit anderem Brotgetreide, Hülsenfrüchten usw. entstanden sind, ohne weiteres als beschlagnahmt, weil der be⸗ schlagnahmte Hafer durch die mischung nicht frei wird. Auch das Stroh unterliegt so lange der Beschlagnahme, als der Hafer nicht ausgedroschen ist. Anspruch auf Hafer zum Verfüttern haben lediglich die Halter von Einhufern und von Zuchtbullen. Bis auf weiteres dürfen an einen Einhufer 3 Pfund und an einen Zuchtbullen 1 Pfund Hafer täglich verfüttert werden. Aus den für einen Einhufer bestimmten Rationen darf ihr Besitzer Hafer auch an sein übriges Vieh ab⸗ geben. Es ist jedoch nicht zulässig, daß hierdurch die seinen Ein⸗ hufern grundsätzlich zustehenden Futtermengen überschritten werden. Von den den Einhufern und den Zuchtbullen in der Gemeinde ins⸗ gesamt zustehenden Mengen kann in Fällen besonderen Bedürfnisses auch an Spann⸗ und Zuchttiere(3. B. Zugochsen, Kälber, Lämmer, Eber, Ziegenböcke usw.) anderen Besitzern Hafer abgegeben werden. Ob ein Bedürfnis hierzu vorliegt, hat der Gemeinderat zu ent⸗ scheiden, der dann anzuordnen hat, in welcher Weise die den Ein⸗ hufern und Zuchtbullen zustehenden Rationen gekürzt und wieviel den anderen Tieren zugewiesen werden soll. 8 Bezüglich der Versorgung solcher Einhufer und Zuchtbullen, eren Besitzer oder Halter nicht über Haferbestände verfügen, ver⸗ bleibt es bei dem seitherigen Verfahren, wonach die letzteren sich wegen Zuweisung der zulässigen Hafermenge an die zuständige Blirgermeisterei zur Veranlassung des weiteren zu wenden haben. Gießen, den 15. September 1915. 85 5 Großherzogliches Kreisamt Gießen. N J. V: Hechler. 2

Bekanntmachung.

Es sind drei lebenslängliche Pfründen aus der Plockischen Stif⸗ tung an geborene Gießenerinnen zu vergeben. i Die Bedachten sind gehalten, in die Provinzial⸗Siechenanstalt hier einzutreten.

Meldungen nimmt das städtische Armenamt, Afterweg 9 part., bis zum 15. Oktober ds. Is. entgegen.

Gießen, den 24. September 1915.

Der e ee(Armenverwaltung): ere

Bekanntmachung. Die Auszahlung der Familienunterstützung für 1.15. Oktober ag Angehörigen der zum Heeresdienst Einberufenen findet att:

a. Reichs⸗ und Kreisunterstützung an diejenigen, deren Namen beginnen mit AK Freitag, den 1. Oktober 2 Samstag, den 2. Oktober. b. Städtische Unterstützung(Mietszuschuß) an diejenigen, deren Namen beginnen AK Montag, den 4. Oktober IZ Dienstag, den 5. Oktober. c. An Vermieter, die Mietbeträge abholen Mittwoch, den 6. Oktober. Die Auszahlungen finden statt von 81 Uhr vormittags im Stadthaus Zimmer Nr. 16. Gießen, den 27. Oktober 1915. Der Oberbürgermeister: Keller.

Bekanntmachung.

Nachdem durch Verordnung des Stellvertretenden Generalkom⸗ mandos des 18. Armeekorps vom 24. September 1915 die Frist zur freiwilligen Ablieferung bis zum 16. Oktober 1915 verlängert wor⸗ den ist, wird unter Bezugnahme auf die im Kreisblatt für den Kreis Gießen vom 24. September 1915 abgedruckte Bekanntmachung und in Abänderung der Ausführungsbestimmungen für die Stadt Gießen vom 23. August 1915 und unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 21. September 1915 betreffend die Anmeldung der beschlag⸗ nahmten Gegenstände aus Kupfer, Messing und Reinnickel hiermit für den Bezivk der Stadt Gießen folgendes bestimmt:

1) Bis zum 16. Oktober 1915 dürfen bei der städtischen Metall⸗ sammelstelle abgeliefert und müssen von ihr angenommen werden:

Klasse A: Gegenstände aus Kupfer und Messing:

1) Geschirre und Wirtschaftsgeräte jeder Art für Küchen und Backstuben, wie beispielsweise Koch und Einlegekessel, Marmeladen⸗

und Speiseeiskessel, Töpfe, Fruchtkocher, Pfannen, Backformen,

Kasserollen, Kühler, Schüsseln, Mörser usw.

Waschkessel, Türen an Kachelöfen und Kochmaschinen bezw. Herden;

3) Badewannen, Warmwasserschiffe, behälter, ⸗blasen, ⸗schlau⸗ gen, Drurkkessel, Warmwasserbereiter(Boiler) in Koch⸗ maschinen und Herden; Wasserkasten, eingebaute Kessel aller Art.

1

Klasse B: Gegenstände aus Reinnickel: Geschirre und Wirtschaftsgeräte jeder Art für Küchen und Backstuben, wie beispielsweise Koch⸗ und Einlegekessel. Marmeladen⸗ und Speiseeiskessel, Fruchtkocher, Servierplatten, Pfannen, Backformen, Kasserollen, Kühler, Schüsseln usw. Einsätze für Kocheinrichtungen, wie Kessel, Deckelschalen, Innentöpfe nebst Deckeln an Kipptöpfen, Kartoffel⸗, Fisch⸗ und Fleischeinsätze usw. nebst Reinnickelarmaturen.

II. Bürstenbleche, Eimer, Kaffeekannen, Teekannen, Kuchen⸗ platten, Milchkannen, Kaffeemaschinen. Teemaschinen, Samo⸗ vare, Zuckerdosen, Teeglashalter, Menagen, Messerbänke, Zahnstochgestelle, Tafelaufsätze aller Art, Taselgeschirre, Rauchservice, Lampen, Leuchter, Kronen, Plätten, Nippes⸗ sachen, Thermometer, Schreibgarnituren, Bettwärmer, Säu⸗ lenwagen, Badeöfen aus Kupfer, Messing und Reinnickel.

Für die vorgenannten Gegenstände werden folgende Ueber⸗

nahmepreise vergütet:

1

1 2

Uebernahmepreise für jedes Kilogramm 5 für Gegenstände aus Kupfer Messing Nickel Mk. Mk. Mk. ohne Beschläge 3 3,. 18

mit Beschlägen 2,80. 2,10 10,50 Die Gegenstände werden mit den Beschlägen gewogen: auf Grund dieses Gewichtes ergibt sich der Preis wah obiger Tabelle.

des Großherzoglichen Kreisantts

20. Julf 1915 abgedruckten Bekanntmachungen über die Regelung

Wundes rats verordnung bezieht sich nur auf den Etwa noch vorhandene Vorräte von Hafer ausß

ber alten Ernte sind nicht etwa in das Eigentum von Privaten über⸗

gegangen, sondern zugunsten des Kommunalverbandes beschlag⸗⸗

Der Beschlagnahme unterworfen sind auch solche Gemenge, bei 15 i

früchte dürfen aus ihr ausgesondert werden. Dagegen gelten künst⸗⸗

ea erforderliche Ausbauarbeiten wird 1 f.

8 abgeliefert und müssen angenommen

Materialien und Gegenstände aus Kupfer, Mes⸗ Tombak,

sie nicht auf Grund der Ver⸗ treffendBestandsmeldung etallmeldestelle

Preußischen

e

stoff⸗Abteilung 0 2 gemeldet worden sind.

bet 5 1 Gegenstände aus Kupfer 1,70 Mk. für n ände aus Messi

denen Hafer mit anderen Getreidearten(Mengkorn) oder mit und usilber(Alf Hülsenfrüchten(Mischfrucht) zusam men gewachsen ist. Die] Mark e e

s Kilogramm. 55 darf zu diesen Preisen augenommen werden: l den solche Gegenstände angesehen, die sich in einem Zustand befinden, im dem sie nicht mehr für den durch ihre Gestaltung gegebenen Zweck benutzt werden können. 1 Gießen, den 24. September 1915. 2

5 Der Oberbürgermeister.

Keller. 5

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Täglich abends 8 Uhr: Große Vorstellung.

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2. Teil. 2 2 Sellnette's wunderbarer Dressur⸗Akt mit ihren exotischen Vögeln. Anni Ippenstein, Operetten⸗Liedersängerin. Victor Kayser. beliebter Komiker. Frankonia Sextett alsFlotte Matrosen. Wilson und Emmy als Flachturn⸗Künstler. Eli Romain, Vorkrags⸗Soubrette.

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