Unveränderte Lage an der italienischen Front.
reitete die öffentliche Meinung
lawow mit der Auflehnung der parlamentarischen Opposition
einen Einmarsch deutscher Truppen in Serbien mit der Mo-
sichern.
Der österreichisch⸗ungarische Tagesbericht Heftige Artilleriekämpfe an der Ikwa.
Wien, 22. Sept. Amtlich wird verlautbart: 22. September 1915.
Russischer Kriegsschauplatz.
In Ostgalizien und in Wolhynien ist die Lage un⸗
verändert. An der Ikwa kam es in einigen Abschnitten zu
heftigen Artillerietämpfen. Vereinzelte Versuche der Russen, über
den Fluß vorzudringen, scheiterten im Feuer unserer Batterien.
Die in Litauen kämpfenden k. ung k. Streitkräfte haben gestern
im Raume Nowaja⸗Mysch eine russische Stellung durchbrochen,
900 Mann zu Gefangenen gemacht und 3 Maschinengewehre er⸗
vobert. 5 Italienischer Kriegsschauplatz. Gegenüber dem Nordabschnitt der Hochfläche von Lafraun unterhielt die feindliche Infanterie heute durch mehrere Stunden vor Tagesanbruch ein sehr heftiges Feuer, ohne jedoch vor⸗ wärts zu kommen. Im Dolomitengebiete erhöhte die italienische Artillerie ihre Tätigkeit gegen den Monte Piano und das Gebiet beiderseits dieses Berges. Die Gesamtlage ist unverändert. Südöstlicher Kriegsschauplatz. An der Save und unteren Drina Artilleriekämpfe und Ge⸗ plänkel. Pozarevac und vk. Gradiste wurden mit Bomben belegt. Montenegrinische Artillerie beschoß Teodo. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Höfer, Feldmarschalleutnant.
8 Beunruhigung in Paris.
Die Pariser Presse verzeichnete gestern nach der Frankf. Ztg. nicht ohne Unruhe das Eingveifen der deut⸗ schen Artillerie an der serbischen Front und be⸗ im Zusammenhang damit auf die Wahrscheinlichkeit vor, daß die Verhandlungen der Alliierten mit Bulgarien am Ende angelangt sind und daß Bulgarien die letzten englisch⸗russisch⸗französischen Anerbie⸗ tungen ablehnen werde. Die vom Ministerium des Aeußern informierte Presse hält aber noch an der Hoffnung fest, daß Bulgarien sich nicht aktiv an die Seite der Oesterreicher und Türken stellen werde, und sie droht der Regierung Rados⸗
(W. T. B.)
und dem Untergange Bulgariens. Der Figaro läßt sich aus London melden, daß Rumänien
bilmachung beantworten dürfte. Das Echo de Paris ist der Meinung, daß die Würfel bereits gefallen seien und daß Deutschland, wie einzelne Zeitungen hätten erkennen lassen., entschlossen sei, sich durch serbisches Gebiet einen Weg nach Konstantinopel 3 u
Italienische Unzufriedenheit mit England.
Rom, 22. Sept.(W. T. B. Nichtamtlich.) In einem Leit⸗ artikel der Tribung werden diejenigen getadelt, welche England beschuldigen, seine Pflicht im Kriege nicht zu tun, weil es statt Blut nur Geld gebe. England habe seinen Teil am Kriege geleistet, sogar mehr. Nach diesem Kompliment fährt jedoch die Tribung mit der Beschuldigung gegen England fort, daß es mit ebenso leichtsinniger wie stoischer Gleichmütigkeit den endlosen Fortgang des Krieges betrachte. Dies käme daher, daß Eng⸗ land von seiner eigenen Unverwundbarkeit überzeugt sei. Es gebe aber Nationen, die nicht auf einer unzugänglichen Insel wohnen und daher den Fortgang des Krieges nicht mit derselben Gelassen⸗ heit betrachten könnten. England müsse seiner Inselpsychologie Gewalt antun, aus seiner allzugroßen Gleichmütigkeit heraustreten und durch schnelleres intensiveres Eingreifen Rücksicht auf die Nöte anderer Nationen nehmen.
Die Idea Nazionale weist in einem Leitartikel darauf hin, daß die Einführung der militärischen Dienstpflicht in England zum internationalen Problem des ganzen Vier verbandes geworden sei. Die Verbündeten Englands hätten an dessen Lösung ein vitales und unmittelbares Interesse, ja sogar ein Recht auf die Forderung der Dienstpflicht, denn in einem Kampf, der England den größten Gewinn einbringen soll, wäre es nicht recht, wenn die Opfer Englands in irgend einem Gebiete geringer seien, als die— jenigen seiner Kampfgenossen.
Ein russisches Unterseeboot zerstört. Petersburg, 22. Sept. Eine private Meldung des Rußkoje Slowo meldet den Tod des Kommandanten des russischen Unterseebootes„Delfin“, Kapitän⸗ leutnants Tscherkassoff, mit der gesamten Mannschaft
in der Ostsee. Aus Nußland.
Russische Greuel gegen die eigene Bevölkerung.
Amtlich wird geschrieben: Die deutsche Oberste Heeres⸗ leitung hat schon mehrfach in ihren Berichten die unmensch⸗ liche Behandlung erwähnt, die die zurückflutende russische Armee den eigenen Landsleuten zuteil werden läßt. ausführlicheren Meldungen unserer Armeegruppen brachten und bringen immer wieder Einzelheiten darüber, wie schonungslos die Russen um kurzer Augenblicksvorteile willen die unschuldige Bevölkerung opfern. Gegenüber den Ab— leugnungsversuchen des russischen Generalstabes seien einige
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feldmarschall v. Mackensen, daß die Russen den vor⸗ dringenden deutschen Kolonnen Tausende von Einwohnern, darunter Weiber und Kinder, entgegentrieben, von denen leider im Gefecht einige getötet worden seien.— Am Tage darauf lief von derselben Heeresgruppe folgender Bericht ein:„Die Russen treiben unseren angreifenden Truppen zahllose Flüchtlinge aus der Zivilbevölkerung entgegen. Diese Maßnahme wurde erst in den letzten 24 Stunden von den Russen angewendet; sie kann nur auf die Absicht zurück⸗ geführt werden, wegen der Anhäufung bei Kobin(Kobrin lag im Rücken der russischen Stellung) und nördlich davon den weiteren Vormarsch unserer Truppen mit allen Mitteln aufzuhalten.“ Am 1. September meldete die Armeeabtei⸗ lung v. Woyrsch:„Eine wahre Völkerwanderung von Flücht⸗ lingen zieht über Prudzana westwärts. Sie sind von den Russen wieder in Freiheit gesetzt worden, als die russischen Bagagen Gefahr liefen, durch die Flüchtlingswagen an dem rechtzeitigen Entkommen gehindert zu werden. Zum Teil liegen die Flüchtlinge seitwärts der Dämme Waren, deren Pferde von den Kosaken mitgenommen worden sind.“— Spätere Berichte schildern die Zustände auf den russischen Rückzugsstraßen im Sumpfgebiet ebenfalls als äußerst traurig. Sobald durch die mit kümmerlicher Habe beladenen Flüchtlingswagen Störungen entstanden, haben die Rüssen rücksichtslos die fliehenden Bewohner samt Fahr⸗ zeug in den Sumpf geworfen. Die Pferde schnitten sie von den Wagen ab und gaben die eigene Zivilbevölkerung zu Hunderten hilflos dem Hungertode und dem Versinken im Sumpf preis. Die Gärung in Rußland. Kopenhagen, 22. Sept.(W. B. Nichtamtlich.) In einem Artikel über die Gärung in Rußland teilt das Blatt Sozialdemokraten mit, maßgebende Politiker in Rußland hätten erzählt, daß der Zar persönlich eine bestimmtere Hal⸗ tung in der inneren Politik Rußlands durch sein Eingreifen bewirkt habe und meint, deutlicher könne nicht ausgesprochen werden, daß anstelle der Versprechungen, die der Zar bei Kriegsbeginn den Polen, Juden und anderen Völkerschaften gemnacht habe, wieder die alte echte russische Reaktion träte. Es verstehe sich von selbst, daß man in England und Frankreich über die Entwicklung der Dinge nicht be⸗ geistert sei. Man sei sich dort klar, welche verhängnis⸗ vollen Folgen die Vertagung der Duma haben werde. Anknüpfend an den Aufruf Herveés in der Guerre Sociale meint das Blatt, die Gärung in allen Bevölkerungsschichten scheine mit dem Einsetzen der Reaktion zuzunehmen. Nach russischen Zeitungen seien selbst die wirtschaftlichen Verhält⸗ nisse nahezu verzweifelt und böten fürchterliche Bilder des Elends, in welchen Tausende Vertriebener und Flücht⸗ linge lebten. Gerüchte sprächen davon, daß itberall große Ausstände als Protest gegen die Ver⸗ tagung der Duma vorbereitet wurden. Man könne nicht wissen, ob der vorläufige Sieg der Reaktion nicht der Anfang vom Ende für sie sein werde.
Bulgarien und der Weltkrieg.
Das Abkommen mit der Türkei. Vor der Regierungsmehrheit erklärte Rados lawow, daß Bulgarien nunmehr bewaffnete Neutralität übe. Die Verhandlungen mit der Entente dauern fort. Das Ueber⸗ einkommen mit der Türkei sei von den beiderseitigen Staatsoberhäuptern sanktioniert. Bulgarien bekommt etwa dreitausend Quadratkilometer, kauft die Eisenbahn ab und wacrt mit der Türkei die freundschaftlichsten Beziehungen. Bei der Berührung der serbisch-bulgarischen Beziehungen sagte Radoslawow: Serbien bietet uns jetzt die sofortige Besetzung von Mazedonien bis zum Wardar durch uns an. Serbien macht die Abtretung von Mazedonien jen⸗ seits der Wardar davon abhängig, daß es selbst Bosnien, die Herzegowina, Kroatien und Dalmatien erhält. Diese Be⸗ dingungen sind für uns ungenügend. Rumänien und Griechenland werden neutral bleiben. Der Minister sprach nicht von Kawalla und Seres, die jetzt im Besitze Griechenlands sind. Die Besprechung wird am Nach⸗ mittag fortgesetzt werden.
Feindliche Flieger über Stuttgart. Berlin, 22. Sept.(W. T. B. Amtlich.) Um 8 Uhr 15 Minuten vormittags fand ein Angriff feindlicher Flieger mit dem deutschen Flugzeichen auf Stuttgart statt. Mehrere Bomben wurden auf die Stadt abgeworfen. Vier Leute wurden getötet, eine Anzahl Militär- und Zivilpersonen ver⸗ letzt. Der Sachschaden ist ganz unbedeutend. Die Flieger wurden von den Abwehrkommandos beschossen und entfernten sich gegen 8 Uhr 30 Minuten in südlicher Richtung. Auf die Benutzung deutscher Abzeichen und den zufälligen Umstand, daß kurz zuvor, 7 Uhr 45 Minuten, den zuständigen mili⸗
Beispiele angeführt: Am 28. August berichtete Generalfeld⸗
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war, ist es zurückzuführen, daß die Bevölkerung er Ai spät gewarnt werden konnte. Um 9 Uh nuten vormittags erschien der erwähnte deutsche Flieger ü Stuttgart und wurde kurz beschossen, bis er als deutsch Flieger sicher erkennbar war. Er landete unverletzt Nähe der Stadt. 1
Bekanntmachung.
Messing und Reinnickel. Auf Grund der Verordnung des Stellvertretenden Generalkom wanbvs des 18. Armeekorps vom 31. Juli 1915, betreffend Beschlag⸗ nahme, Meldepflicht und Ablieferung von fertigen, a und ungebrauchten e 5 und Reinn jordere ich die Besitzer der seit 31. Juli d. achts 1 kegnäpmnten Gegenstände auf, die Anmeldung dieser Gegenstän de unter Verwendung des vorgeschriebenen Meldevordrucks in der Heit vom 26. September bis 1. Oktober 1915 a uf Stadthause, Zimmer 7, zu erstatten. 2 15 Die i Meldevordrucke sind im Stadthaus, Zim. mer 7 sowie in den e zu erhalten. Letztere sind täglich von 8 bis 9 Uhr geöffnet. 4 g 3 15 Die beschlagnahmten Gegenstände bleiben bis auf werben in den Händen der Besitzer. 4. 5 1 3 Freiwillige Ablieferungen bla 5 mehr erfolgen, da die tädtische Metallabnahmestelle geschlossen ist. 5 55 Nachsehen 1 ich nochmals die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung vom 31. Juli 2 die Strafbestimmungen bekannt:
Von der Verordnung betroffene Gegenstände. 9 Klasse A. Gegenstände aus Kupfer und Messing:
1. Geschirre und Wirtschaftsgeräte jeder Art für Küchen und Back-
stuben, Speisekessel, Töpfe, Fruchtkocher, Pfannen, Kasserollen, Kühler, Schüsseln, Mörser usw.:
Herden; 15 5 5
3. Badewannen, Warmwasserschiffe, ⸗behälter, blasen,:schlan⸗
Druckkessel, Warmwasserbereiker(Boiler) in K 5
und Herden; Wasserkasten, eingebaute Kessel aller Art. Klasse B. Gegenstände aus Reinnickel:
Backstuben,
formen, Kasserollen, Kühler, Schüsseln usw.;
10
töpfe nebst Deckeln an Kipptöpfen, Kartoffel-, Fisch⸗ und Fleisch⸗ einsätze usw. nebst Meinte e armee g
§ 3. 1 Von der Verordnung betroffene Personen und Betriebe. Von der Verordnung werden betroffen:
verkaufen, oder die solche Gegenstände, die zum Verkauf stimmt sind, im Besitz oder in Gewahrsam haben; 2. Haushaltungen; 3. Hauseigentümer;
dere Gast⸗ und Schankwirtschaften, Penstonate. Kaffeehaus⸗ Konditorei⸗ und Küchenbetriebe, Kantinen, aller Art, auch solcher auf Schiffen, Bahnen u. dergl.;
Heil⸗, Pflege⸗ und Kuranstalten, Kliniken, Hospitäler, Heime, dergleichen. 94 8.30 79
Meldepflicht. ö Die von der Beschlagnahme Betroffenen haben unter Benutzult des vorgeschriebenen Meldevordrucks eine Bestandsmeldung der be⸗
Durchführung der Verordnung beauftragten Behörden innerhalb der von den letzteren festzusetzenden Frist einzureichen. sind diejenigen Gegenstände, die bereits nach der Bekauntmachung betr. Bestandsmeldung und Beschlagnahme für Metall N. ½ 15 K. R. A. vom 1. Mai 1915 der Meldepflicht unterlagen..
8
Ausnahmen.
anderen nicht beschlagnahmten Metall. Bestehen Zweisel, ob gewisse Gegenstände von der Verordnung
willigt werden. f inf führung der Verordnung e ue Behörde endgültig. 2
Strafbestimmungen.
Auch können Vorräte, die verschwiegen sind, im Urteil für dem Staate verfallen erklärt werden.. lunftspflicht wird mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark, im Un⸗ vermögenssalle mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft.. Ferner wird mit Gefängnis, zu einem Jahre bestraft, sofern nicht nach den allgemeinen Strasgesetzen höhere Strasen verwirkt
oder zur Uebertretung auffordert oder anreizt. Gießen, den 21. September 1915. Der Oberbürgermeister. 17 Keller. 1
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Anmeldung der beschlagnahmten Gegenstände aus Kupfer, 1 5
J, nachts 12 Uhr be. N
wie beispielsweise Koch- und Einlegekessel, Marmeladen⸗ und deen,
2. Waschkessel, Titren an Kachelöfen und Kochmaschinen bezw. ochmaschinen
1. Geschirre und Wirtschaftsgegenstände jeder Art für Küchen und 9
wie beispielsweise Koch⸗ und Einlegekessel, Marmeladen⸗ und 1 Speisetessel, Fruchtkocher, Servierplatten, Pfannen, Back, f
„Einsätze für Kocheinrichtungen, wie Kessel, Deckelschalen, Innen 5
1. Handlungen, Laden und Auttallationsgeschäfte, Fabriken und Privatpersonen, die obeggenannte Gegenstände erzeugen oder
4. Unternehmungen zur Verpflegung fremder Personen, insbeson. 0 Speiseanstalten ö
Kasernen, Erziehungs⸗ und Strafamstalten, Arbeitshäuser und
schlagnahmten, durch§ 2 gekennzeichneten Gegenstände an die mit der Nicht zu melden
Ausgenommen sind mit dem beschlagnahmten Metall überzogene a 0 (3. B. galvanisch) und plattierte Gegenstände aus Eisen oder einem
betroffen sind, so kann eine Befreiung von der Beschlagnahme be⸗ Ueber die Befreiung entscheidet die mit der Durch⸗
Wer vorsätzlich die Bestandsmeldung auf dem vorgeschriehenen Formular nicht in der gesetzlichen Frist einreicht oder wissentlich un⸗ richtige oder unvollständige Angaben macht, oder den erlassenen Aus⸗ führungsbestimmungen zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis u sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft. 0
Fahrlässige Verletzung der Aus⸗ a
sind, wer das Verbot gemäß§§ 4 und 5 dieser Verordnung übertritt
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5. öffentliche(einschl. kirchliche und stiftische usw.) und privat!“
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