Ausgabe 
16.9.1915
 
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nun also fest, daß Italien mit der Entente gegen die Türkei an den

faßten Standpunkt aufgeben.

Ssgeden. er ein Militäriranzportdampfer in See. Auf Hem riesigen Promenadendeck sehen wir eine Menge britischer Sol⸗ daten, daneben aber in hellen Tropenuniformen auch italienische Truppen. Niemand hat ihre Einschiffung gemerkt, aber jetzt, da der Dampfer aus dem Kriegshafen gleitet und einViva l Italia, Viva il Re vom Deck herübertönt, besteht kein Zweifel mehr, daß es Italiens erste Bundeshilfe ist, die nach dem Schlachtfeld auf Gallipoli gebracht wird. Während der Dampfer, langsam eskor⸗ tiert von mehreren Torpedobooten, in den im Lichte des Sonnen⸗ unterganges aufleuchtenden Golf hinausgleitet, wird das Ereignis eifrig auf unserm palermitanischen Postdampfer besprochen, und jeder der zahlreichen Passagiere will von andern in aller Stille vor⸗ genommenen Truppentransporten wissen, als deren Ziele bald Lemnos, bald der Dodelanesos genannt werden. Natürlich ist die Neugier aller aufs höchste gespannt, ob Italien nunmehr überhaupt nur seine Verbündeten auf Gallipoli unterstützt oder auch wie man uns in Rom gerüchtweise sagte in Kleinasien bei Smyrna und Adalia Truppen landen und hier neue weite Okkupations⸗ gebiete besetzen wird. 5 2

Wenn die Beobachtungen des Reisenden richtig sind, so steht es

Dardanellen oder in Kleinasien kämpft und sich nicht damit be⸗ gnügt, nach der tripolitanischen Kolonie Verstärkungen zu schicken. Der Fall derArabic.

Hamburg, 15. Sept.(W. T. B. Nichtamtlich.) Die Ham⸗ burger Nachrichten melden: Wie ein in London aus Washington eingelaufenes Telegramm berichtet, ist Präsident Wilson jetzt be⸗ reit, die Frage derArabic einem Haager Schiedsge⸗ richt zu überweisen. Dagegen will der Präsident bei den librigen grundsätzlichen Fragen, die in der amerikani- schen Note bekanntgegeben worden sind, nichts von seinem ge⸗

Für die allgemeine Dieustpflicht in England. Ein Manifest für die Dienstpflicht in England ist er⸗ schienen. Es ist unterzeichnet von 30 Parlamentsmitgliedern und 22 Lords, die alle unter den Fahnen stehen. Die neuen Milliarden⸗Kredite in Frankreich. Genf, 15. Sept. Der Gesetzvorschlag, den der Finanzminister Ribot morgen in der französischen Kammer über die. zwölftel für die letzten drei Monate 1915 unterbreiten wird, setzt den Betrag der zu gewährenden Kredite auf 6 Milliarden 100 Mil⸗ lionen Franes fest. Die neuen Anleihebemühungen in New Pork. London, 15. Sept.(W. T. B. Nichtamtlich.) Die Central News melden aus Washington: Pierpont Morgan hat die französischen und englischen Finanz leute zusammen mit 175 Bankiers und sonstigen hervor⸗ ragenden Geschäftsleuten zu einem Empfangsfeste eingeladen. Man glaubt mit Sicherheit, daß es den Alliierten glücken wird, eine fünfprozentige Anleihe von 100 Millionen Pfund Sterling aufzunehmen. Die deutsche Presse Amerikas tadelt scharf den Anleiheplan und bezeichnet ihn als schwerwiegende Verletzung der Neutralität. E

Reuter meldet aus Washington, daß sich die Re⸗ gierung der Vereinigten Staaten weder für noch gegen den Versuch der englisch⸗französischen Kommission, eine Anleihe von einer Milliarde Dollars aufzunehmen, er⸗ klären wird. Man stellt sich auf den Standpunkt, daß sich die beteiligten Bankiers nicht an die Regierung gewandt haben, daß sie deshalb auf eigene Verantwortung handeln, und daß dieser geschäftlichen Transaktion gesetzliche Hinder⸗ nisse nicht im Wege stehen. Obwohl es sich um Riesensummen handelt, sind die höheren Regierungskreise der Ansicht, daß sich der Abschluß dieser Anleihe nicht von andern Handels

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Die Beiträge zur Kranken- und Invaliden⸗ zersicherung für Monat Juli 1915 können noch bis um 30. Sept. 1915 ohne Kosten bezahlt werden.

Gießen, den 15. Sept. 1915.

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transaktionen unterscheide, die ohne Hindernisse im ver⸗ gangenen Jahr zustande gekommen sind. 8 Verantwortlicher Redakteur: F. Vetters, Gießen. 8 Verlag von Krumm& Cie., Gießen. Drug: Verlag Oftenbacher Abendblatt, G. m. b. H. Offenbach a. M. Dekauntmachung Die Vergütungen für die im e N 4 guartieren untergebrachten Mannschaften er 1 0 fanterie⸗Ersatzbataillone Gießen werden bezahlt: 5 Der Oberbürgermeister. an die Empfangsberechtigten, deren Namen beginnen mit: Keller.

5% Deutsche Reichsanleihe.

(Dritte Kriegsanleihe.)

Zur Bestreitung der durch den Krieg erwachsenen Ausgaben werden weitere 5% Schuldverschreibungen des Reichs hiermit zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt. 5 155.

Die Schuldverschrelbungen sind seitens des Reichs bis zum 1. Oktober 1924 nicht kündbar; bis dahin kann also auch ihr Zinsfuß nicht herabgesetzt werden. Die Inhaber können jedoch darüber wie über jedes andere Wertpapier jederzeit(durch Verkauf, Verpfändung usw.) verfügen.

Bedingungen. 1. nungsstelle ist die Reichsbank. Zeichnungen werden . von Sonnabend, den 4. September an g bis Mittwoch, den 22. September, mittags 1 uhr b 8 bei dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin(Postscheckkonto Berlin Nr. 99 und bei allen Zweiganstalten der Reichsbank mit Kasseneinrichtung entgegengenommen. Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung der Königlichen Seehandlung(Preußischen Staatsbank) und der Preußischen Central⸗Genossenschaftskasse in Berlin, der Königlichen Hauptbank in Nürnberg und ihrer Zweiganstalten, sowie f sämtlicher deutschen Banken, Bankiers und ihrer Filialen, 5 sämtlicher deutschen öffentlichen Sparkassen und ihrer Verbände, jeder deutschen Lebensversicherungsgesellschaft und jeder deutschen Kreditgenossenschaft erfolgen. 185 1. Auch die Post nimmt Zeichnungen an allen Orten am Schalter entgegen. Auf diese die Vollzahlung zu leisten. a

2. Die Anleihe ist in Slücken zu 20 000, 10000, 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 Mark mit Zinsscheinen, zahlba⸗ am 1. April und 1. Oktober jedes Jahres ausgefertigt. Der Zinsenlauf beginnt am 1. April 1916, der erste Zinsschein ist am 1. Oktober 1946 fällig. 5 f 3 5

3. Der Zeichnungspreis beträgt, wenn Stücke verlangt werden, 99 Mark, 5

wenn Eintragung in das Reichsschuldbuch mil Sperre bis 15. Oktober 1916 beasstragt wird, 93,30 Mark für je 100 Mark Nennwert unter Verrechnung der üblichen Stückzinsen(vergl. Z. 8). J

4. Die zugeteilten Stücke werden auf Antrag der Zeichner von dem Kontor der Reichshauplbank für Werlpapiere in Berlin bis zum 1. Oktober 1916 vollständig kostenfrei aufbewahrt und verwaltet. Eine Sperre wird durch diese Niederlegung nicht bedingt; der Zeichner kann sein Depot jederzeit auch vor Ablauf dieser Frist zurücknehmen. Die von dem Konter für Werlpapiere ausgefertigten Depotscheine werden von den Darlehnskassen wie die Wertpapiere selbst beliehen.

5. Zeichnungsscheine sind bei allen Reichbankanstalten, Bankgeschäften, öffentlichen Sparkassen, Lebensversicherungsgesellschaften und Kreditgenossenschaften zu haben. Die Zeichnungen können aber auch ohne Verwendung von Zeichnungsscheinen brieflich erfolgen. Die Zeichnungsscheine für die Zeichnungen bei der Post werden durch die Postanstalten ausgegeben.

6. Die Zuteilung findet lunlichst bald nach der Zeichnung statt. Ueber die Höhe der Zuteilung entscheidet das Ermessen der Zeichnungsstelle. Besondere Wünsche wegen der Stückelung find in dem dafür vorgesehenen Raum auf der Vorderseitt des Zeichnungsscheines anzugeben. Werden derartige Wünsche nicht zum Ausdruck gebracht, so wird die Stückelung von den Vermittlungsstellen nach ihrem Ermessen vorgenommen. Späteren Anträgen auf Abänderung der Stückelung kann nicht stattgegeben werden. 0

7. Die Zeichner können die ihnen zugeteilten Beträge vom 30. September d.

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abzuholen.

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des zugeteilten Betrages spätestens am 18. Oktober 1915 0 7 15 5 24. November 1915 2⁵ 7 5 7 10 22. Dezember 1915 25%% VFR 22. Januar 1946 a 5 zu bezahlen. Frühere Teilzahlungen sind zulässig, jedoch nur in runden, durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwerks, Auch die Zeichnungen bis zu 1000 Mark brauchen diesmal nicht bis zum ersten Einzahlungs⸗ termin voll bezahlt zu werden. Teilzahlungen sind auch auf sie jederzeit, indes nur in runden durch 100 leil⸗ baren Beträgen des Nennwertes gestattet; doch braucht die Zahlung erst geleistet zu werden, wenn die Summe der fällig gewordenen Teilbeträge wenigstens 100 Mark ergibt. f 5 Beispiel: Es müssen also spätestens zahlen: die Zeichner von Mk. 300 Mk. 100 am 24. November, Mk. 100 am 22. Dezember, die Zeichner von Mk. 200 Mk. 100 am 24. November, Mk. 100 am 22. Januar, die Zeichner von Mk. 100 Mk. 100 am 22. Januar. Die Zahlung hat bei derselben Stelle zu erfolgen, bei der die Zeichnung angemeldet worden ist. Die im Laufe befindlichen unverzinslichen Schatzanweisungen des Reichs werden unter Abzug von 5% Diskont vom Zahlungstage, frühestens aber vom 30. September ab, bis zu dem Tage ihrer Fälligkeit in Zahlung genommen. 8. Da der Zinsenlauf der Anleihe erst am 1. April 4916 beginnt, werden auf sämtliche Zahlungen 50% Stückzinsen vou Zahlungstage, frühestens aber vom 30. September ab, bis zum 31. März 1916 zu Gunsten des Zeichners verrechnet.

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Mk. 100 am 22. Januar,

für Schulbuch tücke eintrugungen 96,50 Mt. 96,30

Beispiel: Von dem in Z. 3 genannten Kaufpreis gehen demnach ab für S bei Zahlung bis zum 30. September Stückzinsen für ein halbes Jahr= 0, tatsächlich zu zahlender Betrag also nur Mk 5 am 18. Otkober für 162 Tage 225 0% Mk. 96,75 W 56,565 5 t. Novembes für 126 Tage 1,75% M. 9% W 97,08 für je 100 Mk. Nennwert. Für jede 18 Tage, um die sich die Einzahlung weiterhin verschiebt, ermäßigt sich der Stückzinsbetrag um 2 Pfg. 9. Zu den Stücken von 1000 Mark und mehr werden auf Antrag vom Reichsbank⸗Direktorium ausgestellte Zwischen⸗ scheine ausgegeben, über deren Umtausch in Schuldverschreibungen das Erforderliche später öffentlich bekannt gemacht wirr Die Stücke unter 1000 Mark, zu denen Zwischenscheine nicht vorgesehen sind, werden mit größtmöglicher Beschleun, 3 fertiggestellt und vorgussichtlich im Januar 1916 ausgegeben werden. e

Berlin, im August 1915.

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