Ausgabe 
15.9.1915
 
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Hessen Gießen und Umgebung. Frsaß der Petroleumbelenchtung durch Spiritusglählich

Trotz allen Bemühungen wird der Bedarf der Zivil bevölkerung an Leuchtpetroleum für den kommenden Herbst und Winter nur zu einem Teil gedeckt werden können. Die Reichs- und Staatsbehörden sind daher seit längerer Zeit bemüht, für die Schaffung von Ersatzbeleuchtung Sorge zu tragen. Wo es nach den örtlichen Verhältnissen nicht mög⸗ lich gewesen ist, elektrisches oder Gaslicht einzuführen, kommt für den Petroleumersatz im nächsten Winter hauptsächlich das Azetylenlicht und das Spirituslicht in Betracht.

Das für die Azetylenbeleuchtung erforderliche Karbid wird aber im kommenden Winter nur in mäßigen Mengen zur Verfügung stehen, da die Karbidfabrikanten vertraglich gebunden sind, das Karbid zum größten Teile für die Verwendung zu Stickstoffprodukten zu liefern. Ueber⸗ dies sind mit der Azetylenkleinbeleuchtung(Tischlampen) bei ungeeigneter Konstruktion, nicht sehr sorgfältiger Aus⸗ führung oder unzweckmäßiger Behandlung der Lampen eine Reihe von Mängeln verbunden, sodaß die Behörden auch aus diesem Grunde von einer Förderung dieser Beleuchtungsart absehen werden.

Ein nahezu vollwertiger Ersatz der Petroleumbeleuchtung

ist in der allerdings etwas teureren Spiritusbeleuch⸗

tung gegeben. Die Hauptschwierigkeit, nämlich die Be⸗ schaffung einer genügenden Anzahl der bisher aus Kupfer und Messing hergestellten Brenner, ist von der Industrie durch die Herstellung eines ohne Verwendung von Kupfer und Messing gefertigten Brenners von tadelloser Beschaffen beit überwunden worden. Nachdem weiter von den Behörden durch geeignete Maßnahmen die Bereitstellung hinreichender Mengen Spiritus gesichert worden war, ist unter Mitwirkung und Aufsficht der obersten Reichs⸗ und Staatsbehörden eine Vertriebsgesellschaft, die Spiritus Glühlicht⸗ Kriegsgesellschaft m. b. H. zu Berlin, Leipziger⸗ straße 2, gegründet worden mit dem Zwecke der Versorgung Deutschlands mit Kleinbeleuchtungsmitteln für Spiritus⸗ glühlicht, insbesondere des Vertriebes von Spiritusbrennern für Kleinbeleuchtungszwecke. Die Gesellschaft wird den neuen Spiritusbrenner unter der BezeichnungKriegslicht einschließlich Docht zum Kleinhandelspreis von 4 Mark ver⸗

treiben. In diesen Betrag ist der Preis für die Zubehör⸗ teile, wie Glühstrumpf, Zylinder, Füllkännchen, Füllstück,

deren Beschaffung etwa noch 1,25 Mark Unkosten verursacht, nicht eingeschlossen. Um die Einführung der neuen Brenner nach Möglichkeit zu fördern, sind die Staats⸗ und Kommunal⸗

behörden veranlaßt worden, Bestellungen auf die Brenner

zu sammeln und der Kriegslichtgesellschaft die Sammel⸗ aufträge zu übermitteln. Behörden und Kommunen werden die neuen Brenner, die etwa von Mitte September lieferbar sein werden, zu einem Vorzugspreis unter der Verpflichtung erhalten, sie zum Preise von 4 Mark an die Bevölkerung ab⸗ zugeben.

Die neuen Brenner lassen sich auf jede Petroleumlampe aufschrauben. Zumeist wird noch ein mit passendem An⸗ Achlußgewinde versehenes Füllstück zwischen Lampensockel und Brenner verwendet werden müssen.

Die Kriegslichtgesellschaft wird aus diesem Grunde den Kleinhändlern, die Kriegslichtbrenner vertreiben, die Ver⸗ pflichtung auferlegen, diese nur mit, Glühkörpern und Zylindern bestimmter Fabriken auszurüsten. Da die Um⸗ änderung vorhandener Petroleumlampen in eine Spiritus⸗ lampe immerhin eine gewisse Sachkunde voraussetzt, empfiehlt es sich, hiermit die Kleinhändler zu betrauen, bei denen die Brenner gekauft werden. Die Händler werden von der Krieglichtgesellschaft auf Einhaltung des Einheitspreises von 4 Mark für den Brenner sowie angemessener Preise für die Zubehörteile, deren Güte geppährleistet wird, verpflichtet werden. Die neuen Spiritusbrenner haben eine Lichtstärke von durchschnittlich 50 Hefnerkerzen gegenüber etwa 18 Kerzen der 14 Linien⸗Petroleumbrenner. Ihr Spiritus⸗ verbrauch beträgt etwa/ Liter in der Stunde, sodaß sich die Betriebskosten bei dem gegenwärtigen Preis des ver⸗ gällten Spiritus von 60 Pfg. für das Liter auf 5 Pfg. für die Brennstunde stellen. Eine Ermäßigung des jetzigen Spirituspreises ist aber nicht ausgeschlossen. Sollte nach längerer Brenndauer die Helligkeit zu stark abnehmen, so genügt in der Regel die Reinigung der Lampe und die Er⸗ neuerung des Dochtes(Preis etwa 25 Pfg.), um die Lampe wieder in den früheren Stand zu setzen. Die Reinigung wird man am besten dem Kleinhändler üüberlassen. Einem Bedürfnis nach Herstellung von Spirituslampen geringerer (etwa 30 Kerzen) oder größerer Helligkeit(bis zu 100 Kerzen) würden die Brennerfabrikanten durch Abänderung der 50 Kerzen⸗Brenner entsprechen können. Der Vorteil kleinerer Brenner würde in einem geringeren Spiritusverbrauch liegen, hingegen würde sich der Preis nicht ermäßigen lassen. Vorläufig beabsichtigt die Kriegslichtgesellschaft jedoch nur den normalen Brenner herstellen zu lassen. 1 f

Im Interesse der gewerbetreibenden und ärmeren Be⸗ völkerungskreise, denen das wenige im kommenden Winter zu Gebote stehende Petroleum wegen seiner Billigkeit vor⸗ zugsweise überlassen werden sollte, darf erwartet werden, daß jeder, dem es seine Mittel irgendwie gestatten, auf Petroleum verzichtet, und wenn Gas oder Elektrizität nicht zur Verfügung stehen, nur Spiritusbeleuchtung für Innen⸗ licht verwendet. Auch die Behörden werden aus diesem Grunde in eigenen Betrieben an Stelle der bisherigen Petroleumbeleuchtung Spiritusbeleuchtung, soweit irgend ongängig, einführen. 0

Weiter ist von der Reichsleitung angeregt worden, über⸗ all dort, wo der Bedarf an Licht nur teilweise gedeckt werden kann, größere Säle in Schulhäusern oder dergleichen für die Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Eine solche Schaffung ** W und Aufenthaltsräumen 155. arbeiterinnen Gelegenheit geben, ihre Arbeit auch ende . Tagesstunden 50 Eecigen und sich dem erforder⸗

und Nachbargebiete.

lichen Verdienst zu sichern. Zur Beleuchtung solcher Arbeits- stuben eignet sich das Spiritusglühlicht ganz besonders wegen seiner großen Leuchtkraft. i

Die Fortdauer der hessischen Landtagsmandate. Der Gesetzgebungsausschuß der Zweiten Kammer tagte am Sams- tag unter der Leitung seines zweiten Vorsitzenden, des Abg. Reh, und hatte zum einzigen Beratungsgegenstand die Re gierungsvorlage betr. die Abänderung des Wahl- gesetzes vom Juni 1911 und der vom Dezember v. J. dazu erlassenen Ergänzungsbestimmungen. Nach kurzer Beratung stimmte der Ausschuß der Vorlage einstimmig zu und vertagte sich dann. Das Plenum der Kammer wird Mittwoch den 29. September zu einer kurzen Tagung zu⸗ sammentreten, um über die Ausdehnung der Mandatsgültig⸗ keit zu beschließen.

Höchstpreise für Kartoffeln. DerKriegsausschuß für Konsumenteninteressen hat an den Stellvertreter des Reichs⸗ kanzlers eine Eingabe gerichtet, in der die Festsetzung von Höchstpreisen für Kartoffeln verlangt wird. Bei der Fest⸗ setzung dieser Höchstpreise soll nicht von dem Wert der Kar⸗ toffel als Futtermittel, sondern von den Erzeugungskosten und auch von der Zahlungsfähigkeit der Verbraucher aus- gegangen werden. Der Erzeugungswert stellt sich auf den Berliner städtischen Rieselgütern auf etwa 1,25 Mark für den Zentner. Wenn auch bei diesen Gütern infolge der höheren Löhne und der erheblichen Verzinsung und Amortisation des teueren Bodens in der Nähe der Großstadt (trotz der billigen Düngung) höhere Preise als bei den eigent⸗ lichen landwirtschaftlichen Großgütern am Platze sind, so will der Kriegsausschuß doch allen Erzeugern in Anbetracht der durch den Krieg verteuerten Herstellungsbedingungen einen Zuschlag von 100 v. H., also einen Verkaufshöchstpreis von 2,50 Mark zugestehen. Dem Großhandel sollen hierzu 70 Pfg. Aufschlag und dem Kleinhandel 60 Pfg. Aufschlag gewährt werden, sodaß sich der Zentner Kartoffeln beim Verkauf an die Verbraucher auf höchstens 3,80 Mark stellen würde. Bei dem 10 Pfund⸗Verkauf soll der Kleinhändler statt des genannten Aufschlages von 6 Pfg. einen solchen von 8 Pfg. nehmen dürfen. Der Preis für 10 Pfund Kar⸗ toffeln würde sich also auf höchstens 40 Pfg. stellen dürfen. Für unsere Gegend ist angesichts der überaus reichen Kartoffelernte dieser Preis für den Einzelverkauf entschieden zu hoch.

Aeichnet die dritte Kriegsanleihe!

Die Schweinefleischpreise, welche jetzt eine geradezu phantastische Höhe erreicht haben, zeigten auf dem Frank furter Viehmarkte vom Montag immer noch steigende Tendenz, obwohl auf dem Schweinemarkt gedrückter Ge⸗ schäftsgang herrschte und trotz geringen Auftriebs Ueberstand verblieb. Wo das noch hinführen soll, mögen die Götter wissen. Unverständlich ist es, daß die Regierung nicht ein⸗ greift, um der Preistreiberei ein Ende zu machen. Jeder weiß, daß die unerhörten Preise durch nichts gerechtfertigt sind; aber die Agrarier nehmen, was sie kriegen und fühlen sich dabei noch höchstpatriotisch. Bei den Wucherpreisen für Fleisch, Fett usw. wird den Leuten auch noch schlechtes, verdorbenes Zeug verkauft. Deswegen hatten sich dieser Tage zwei Metzger in Frankfurt vor Gericht zu ver⸗ antworten. Der Metzger und Wirt Jean Schäfer hat im Mai Schweineschmalz verkauft, das nach dem Gutachten des Nahrungsmittelchemikers Dr. Willecke unglaublich verdorben, sauer undranzig war. Die Verdorbenheit rührt zum Teil daher, daß bei der Herstellung das Wasser nicht ordentlich ausgeschieden war. Schäfer wurde von der Strafkammer wegen wissentlichen Vergehens gegen das sKahrungsmittel⸗ gesetz zu 300 Mark Geldstrafe verurteilt. Das Urteil soll auf seine Kosten veröffentlicht werden. Auch der Metzger Felix Mündler hat Schweineschmalz verkauft, das sauer und ranzig war. Außerdem war es durch den Zusatz von Rinder⸗ talg verfälscht. Das Urteil lautete wegen wissentlichen Ver gehens gegen das Nahrungsmittelgesetz auf 200 Mark Geld⸗ strafe.

Warum zeichnen wir die Kriegsanleihe? Ueber dieses Thema sprach gestern abend Prof. Skalweit in der neuen Aula vor sehr zahlreicher Zuhörerschaft. Der Redner führte aus, daß die finanzielle Seite des Krieges die gleiche Be deutung beanspruche wie die militärische. Er beleuchtete in seinen weiteren Ausführungen die wirtschaftlichen Verhält⸗ nisse der feindlichen Staaten, die erheblich ungünstiger da⸗ ständen als Deutschland. Sogar in England, dessen Finanzen alle Welt für unerschütterlich gehalten habe, machen sich die Folgen des Krieges auf das empfindlichste im Wirtschafts⸗ leben bemerkbar. Was noch nie dagewesen, sei jetzt einge treten: das Sinken des Sterlingkurses, der bei schwersten Finanzkrisen unerschütterlich fest gestanden habe. Dadurch erleide England große Verluste, da es seine von Amerika bezogenen Waren um soviel Prozent teurer bezahlen müsse, als der Sterlingkurs gesunken sei. Zum Schluß appellierte Redner an alle, die dritte Kriegsanleihe zu zeichnen, auch wer nur eine geringe Summe zeichnen könne, solle es tun, zumal er dabei Vorteile habe und kein Opfer bringe. Wir zeichnen die Anleihe, weil wir müssen und wollen! schloß der Redner unter lebhaftem Beifall. Oberbürgermeister Keller bemerkte, daß bei der ersten Kriegsanleihe Gießen von den hessischen Städten den größten Betrag geliefert habe, was ihn mit Stolz erfülle. Er hoffe, daß auch bei dieser Anleihe Gießen an erster Stelle stehe; unsere Kassen und Banken seien gefüllt. Die Hoffnung der Feinde auf den wirtschaftlichen Zusammenbruch Deutschlands müsse zu schanden werden. Auch die Ausführungen des Oberbürger meisters fanden starken Beifall. ö

Gefallene aus Oberhessen und Nachbargebieten. Freiwilliger Ludwig Schön aus Beuern, Inf.⸗Reg. 254. Musketier Heinrich Boppert aus Altenburg bei Alsfeld, Inf.⸗Reg. 146. i e N

geriff Fortschritte.

Abänderung des Margarinegesetzes. Oer Bundesrat vat durch Verordnung die nachstehende Abänderung des Margarinegesetzes bestimmt: Die Inschrist auf Gebinden oder Kisten, in denen Mar⸗ garine, Margarinekäse oder Kunstspeisefett gewerbsmäßig verkauft oder seilgehalten wird, kann bei ausländischen Erzeugnissen anstelle des Namens oder der Firma sowie der Zeichen(Fabrikmarke) des Fabrikanten den Namen und den Wohnort oder die Firma und den Sitz des Verkäufers, der die Ware eingeführt hat, enthalten. 0

Skandalöser Mehlwucher. In Mainz ist, sestgestellt worden, daß von Bäckern und Mehlhändlern Leute, die gegen Abgabe der Brotkarte Weizenauszugsmehl zum gesetzlichen Höchstpreise ver⸗ langten, mit dem Bemerken abgewiesen wurden, es sei nur beschlagnahmefreies Mehl zum Preise von 65 Pfg. das Pfund vor⸗ rätig. Die polizeiliche Untersuchung ergab, daß der Händler vom Kommunalverband überlassenes Weizenmehl als beschlagnahmefreies Mehl verkaufte und anstatt für 28 Pfg. das Pfund für 65 Pfg., also mit einem Wuchergewinn von nahezu 300 Prozent absetzte. Anzeige ist erstattet worden. 3

Die Gefährlichkeit der Tollkirsche. Aus Pforzheim wird be⸗ richtet, daß dort zwei Kinder des Fuhrunternehmers Mannal infolge des Genusses von Tollkirschen starben. Zwei Landwirte in 85 in der Oberpfalz büßten vor Kurzem insolge der gleichen Unvor⸗ sichtigkeit das Leben ein. Wir erwähnen diese traurigen Fälle, die zur Vorsicht mahnen, deshalb, weil in den Wäldern unserer Gegend die Tollkirsche häusig anzutreffen ist; Kinder, die im Walde Beeren suchen, oder dahin Ausflüge unternehmen, sollten daher vor dem Genuß dieser giftigen Beeren und überhaupt aller Frlichte, die sie nicht genau kennen, gewarnt werden. 5 0

Auf den Wochenmürkten suchen sich die Hausfrauen nach Möglichkeit selber zu helfen. In Marburg kauften am Sams⸗ tag viele keine Butter, weil die Verkäufer 1,80 bis 10 Mk. ver⸗ langten. Am Ende des Marktes waren infolgedessen noch be⸗ deutende Buttervorräte unverkauft. Das drückte dann doch auf den Preis; da die Händler und Bauern ihre Ware nicht wieder mitnehmen wollten, verkauften sie das Pfund nunmehr zu 1,50 Mk. In Zittau i. Sachsen benutzten die über die hohen Preise empörten Hausfrauen als Wurfgeschosse Eier und Butter. Der handelsübliche Preis für ein Stück Butter war dort 90 Pfg. Eine Händlerin soll nun 1,08 Mk. verlangt und, als die Käufer über diesen Preis empört waren, die Aeußerung gebraucht haben: Da freßt doch keine! Das hat dem Faß den Boden ausge⸗ schlagen. Die empörten Käufer nahmen den Eierkorb und stülpten ihn der Händlerin über den Kopf, und als diese den Korb dann hinter den Frauen herwarf, nahmen diese die Butter und warfen sie der Händlerin an den Kopf. Einem anderen Händler, er schleunigst den Markt mit seinem Wagen verlassen wollte, hat mau die Körbe vom Wagen gerissen und dem Händler an den Kopf ge⸗ worfen. Weithin trug der Platz die Spuren vernichteter Eier und Butter, aber auch die Kleidungsstücke verschiedener Marktbesucher nahmen Andenken davon mit nach Hause. Natürlich erschien auch bald die Polizei und suchte durch eine Ansprache die empörten Ge⸗ müter zu beruhigen, dabei die Regelung der Preise versprechend.

Einlösung der Zinsscheine der Reichskriegsanbeihen bei den Postanstalten. Zur Erleichterung der Einlösung der Zinsscheine der Kriegsanleihen sind die Reichspostaustalten angewiesen wor⸗ den, die Zinsscheine der Reichs-Kriegsanleihen künftig zunächst versuchsweise in Zahlung zu nehmen oder gegen bar umzu⸗ tauschen. Die am 1. Oktober fälligen Zinsscheine der ersten Kriegs⸗ anleihe werden bereits vom 21. September ab eingelöst. Hierdurch wird hoffentlich allen denen, die bisher wegen Schwierfgkeit, der. Einlösung der Zinsscheine von der Zeichnung auf die dritte Kriegsanleihe absahen, der Entschluß zum Zeichnen erleichtert wer⸗ den. Die Zeichnungen auf die dritte Kriegsanleihe werden noch bis zum 22. September, mittags 1 Uhr, bei allen Postanstalten ent⸗ gegengenommen. 155

Die Metall⸗Sammelstelle ist, wie der Oberbürgermeister in seiner heutigen Bekanntmachung bekannt gibt, von jetzt ab Montags und Donnerstags von vormittags 912 Uhr geöffnet. E

Kreis Alsfeld⸗Laukerbach.

Kartoffel⸗Versorgung im Kreise Alsfeld. Ein Aufruf des Kreisrats Dr. Heinrichs an die Bürgermeistereien betrifft die Ver⸗ sorgung der minderbemittelten Einwohner mit billigen Kartoffeln. In der Bekanntmachung heißt es u. a.:Da die Kartoffelernte reich⸗ lich ausfällt, braucht mit einem Mangel an Kartoffeln nicht gerech⸗ net zu werden. Infolgedessen muß der Bedarf für die minder⸗ bemittelten Kreise auf ein Jahr sichergestellt werden. Den Ge⸗ meinden ist deshalb zu empfehlen, beizeiten entsprechende Vorrät für genannten Zweck zu beschaffen, um sie im Laufe des Jahres billig abgeben zu können. Daß dabei infolge Kartoffelschwund und Verderben mit einem Ausfall gerechnet werden muß, darf kein Grund sein, das Nötige nicht zu tun.... Die Bürgermeister haben bis zum 22. September Bericht zu erstatten, welche Maßregeln sie zur Beschaffung billiger Kartoffeln ergriffen haben. Die Verord⸗ nung des Alsfelder Kreisrats verdient wärmste Beachtung und Nachahmung! J

Westerwald und Unterlahn.

Liebesdrama. Ju Limburg erschoß am Montag in der Nähe des Gymnasiums ein gewisser Höhmeisen aus Köln seine Geliebte, ein Fräulein Nied aus Nomborn i. W., und dann sich selbst. In einem Briese, der neben ihnen lag, hatten die beiden den Ver⸗ wandten von ihrer Absicht Mitteilung gemacht und Abschied ge⸗ nommen. N

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Telegramme.

Lugrstrridt zeöGiufen Funpark

Luftüberfälle auf süddeutsche Städte. Erfolgreiche Kämpfe im Osten. W. B. Großes Hauptquartier, 14. Sept., vorm.(Amtlich.) Westlicher Kriegsschauplatz.

Unter teilweise sehr heftiger Tätigkeit der Artillerit verlief der Tag sonst ohne wesentliche Ereignisse.

Ein schwacher Vorstoß gegen das Schleuseuhaus von Sapigneul(ruordwestlich von Reims) wurde zurückge⸗ schlagen. 0

Auf Trier, Mörchingen, Chäteau⸗Sa; lins und Donaueschingen wurden von feindlichen Fliegern Bomben abgeworfen. Bei Donau eschingen wurde ein Personenzug mit Maschinengewehrfeuer be⸗ schossen. Es sind einige Personen getötet oder verletzt.

Aus dem über Trier erschienenen Geschwader wurd ein Flugzeug(südwestlich von Feutsch) heruntergeschossen,

Oestlicher Kriegsschauplatz. 15 Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls 2 v. Hindenburg.

Auf der Front zwischen der Düna und der Wilijg (nordwestlich von Wilna) sind wir unter Kämpfen in weite⸗ rem Vorgehen. Es wurden 5200 Gefangene gemacht, 1 Gee schütz, 17 Munitionswagen, 13 Maschineugewehre und viel Vagage erbeutet. Auch östlich von Olita machte unser An⸗

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Im Niemen bog kn ⸗Guorböstlich von Gr du dhene