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Hessen

schriebenen Artikel. muß dem genannten Blatt ein Bericht der Niedersächsischen Handelskammer dienen. er im Auszug wiedergegeben ist,

verschlägt nichts, es finden sich ein paar Sätze in dem Bericht,

0 nehmer gegenseitig die Arbeiter nicht abspenstig machen. In diesem Rundschreiben soll es heißen:Die Löhne sind zue

und Nachbargebiete. Gießen ung NRehnebung⸗

Arbeitslöhne sind au der Lebeusmittel⸗ teuerung schuld!

Zu diesem Schlusse kommt die Kolonialwarenzeitung in einem Lebensmittelteuerung und Arbeitslöhne über⸗ Als Material für seine Behauptung

Die hohen

Zwar wird in diesem Bericht, soweit der Beweis für die Be⸗ hauptung des genannten Blattes gar nicht versucht; aber das die dem erhabenen Zwecke dienen müssen. In dem Handels kammerbericht wird ein Schreiben des Kriegsministeriums an die Generalkommandos abgedruckt, wonach die Handels kamern zur Vermittlung zwischen Unternehmern und Militär⸗ behörden mit herangezogen werden, damit sich die Unter⸗

Zeit teilweise derartig in die Höhe getrieben worden, daß eine vollständige Verrückung aller Produktionsfaktoren vor sich geht, und es wird außerordentlich große Schwierigkeiten und Kämpfe verursachen, diese Löhne allmählich, namentlich nach Friedensschluß, wieder auf ein normales Maß zurückzu- führen. Dies muß aber geschehen, will überhaupt unsre Industrie auf dem Weltmarkte wettbewerbsfähig bleiben.

Aus diesen Sätzen destilliert die Kolonialwarenzeitung ihren Beweis dafür, daß die Arbeitslöhne an den Wucher⸗ preisen für Lebensmittel schuld sind, in folgender Form:

Es ist eine alte wirtschaftliche Erfahrung, daß die Warenwerte allgemein steigen, wenn die Arbeitslöhne hoch sind. Das ist noch immer so gewesen, und wenn nun amtlich festgestellt wird, daß:

die Löhne zur Zeit teilweise derartig in die Höhe getrieben wurden, daß eine vollständige Verrückung aller Pro duktionsfaktoren vor sich geht, so darf man sich nicht wundern, daß auch die Lebensmittel⸗ preise steigen. Die Produktion und der Handel der Lebens mittel ist doch lediglich ein Glied des gesamten Wirtschafts⸗ lebens und unterliegt der Allgemeinwirkung ungünstiger Faktoren ebenso wie alle andern Geschäftszweige.

Gewiß ist die Lebensmittelerzeugung und der Lebens⸗ mittelhandel nur ein Teil des gesamten Wirtschaftslebens und unterliegt denselben Wirkungen wie der übrige Teil. Indes, was zu beweisen ist, ist, daß die Löhne in der Lebens⸗ mittelbranche so gestiegen sind, daß die Wucherpreise dadurch erklärt werden könnten. Die Löhne, von denen im Schreiben des Kriegsministeriums die Rede ist, beziehen sich auf die Kriegslieferungen im engeren Sinne. Deshalb ist es Spiegelfechterei, den Satz aus dem Schreiben herauszureißen und damit für die hohen Lebensmittelpreise zu operieren.

Eiserne Münzen.

eine deutsche Geschichte gibt, werden ju Deutschland eiserne Münzen im Umlauf sein, da der Bundesrat dae Ausprägung eiserner Fünspfennigstücke angeordnet hat. Schwer⸗ lsch wird das Reich in die Lage kommen, diese neuen Münzeu alle in solche von wertvollem Metall umtauschen zu müssen, denn jeder wird sich diese eisernen Erinnerungen an eine eiserne Zeit aufheben wollen. Aber nur der Anlaß der Prägung, nicht der Stoff, aus dem sie geprägt sind, macht sie zu Merkwürdigkeiten. 5 Denn in Deutschland, das ja Münzen erst spät durch Völker kennen lernte, die nur Edelmetall ausprägten, haben wir zwar Eisen⸗ münzen niemals gehabt, jedoch ist Eisen zur Münzprägung genau so gerwendet worden, wird es noch, wie hundert andere Stoffe. Noch heute ist uns geläufig der Ausdruck obolus für Entgelt überhaupt: nun, das war ursprünglich ein Eisenstab, der in Attika als Geld diente. 5 Auf gewissen Stufen des Handels ist Eisen zugleich Ware und Geld. Serasin berichtete, daß die Wedda, die Urbevölkerung von Ceylon, den Schmieden der Singhalesen erbeutetes Wild nachts vor die Hütte legt, aber erwartet, daß eiserne Pfeilspitzen die Gegengabe bilden. Ganz bekannt ist, daß die Gesetzgeber Spartas, Lykurgos, eiserne Münzen einführte, die den Handel und Wandel nicht zu fördern, sondern zu hemmen bestimmt waren. denn sie waren so schwer, daß es eines zweispännigen Wagens bedurfte, wollte man auch nur ein talentum mit sich führen. Auch in China galt früher Eisen als

Zum erstenmal, so lange es

sich einst die Italiker erfreuten. zen fand Julius Cäsar bei den Britanniern.

In Afrika läuft noch heute Eisengeld in den schied Formen um. Im achtzehnten Jahrhundert muß es noch in höheren

Maße der Fall gewesen sein, denn es war damals zum Beispiel in sondern auch

dort von einemStabe Rum

Senegambien nicht nur das allgemeine Tauschmitttel der einzige Wertmesser: man sprach oder zwei Stäben Tabak.

Eine beliebte Geldform ist das eiserne Hackenblatt, und zwar isengeld bei den Djur die

in den Bantuländern. Dagegen hat das Ei e 2 Form von verschnörkelten Lanzenspitzen, in Kongogebiet die vol riesengroßen Speerblättern, und in anderen Gegenden, dan Bei

spiel bei den Bongo, die Form gestielter runder Platten ran etwa Aber auch Asien kennt Tellergeld, so Kambodscha als So ist Eisen als Münzmetall

Tellergröße. 15 Zentimeter lange Rautenstäbe. nichts Ungewöhnliches.

Auszahlung der Familienunterstützung. zahlung der Reichs- und Kreisunterstützung September 1915 an die Familien der zum

Die Aus

Heeresdienst Ein

berufenen findet nächsten Donnerstag und Freitag, 16. und diejenigen, deren Namen

Die Aus⸗ de von 8 bis 1 Uhr. Von nächsten Obsternte der Stadt eschieht diese baum⸗ Zentner Obst. Obst⸗

17. September, statt. Am 16. für N mit Ak beginnen, am 17. für alle übrigen. zahlung erfolgt im Bürgermeistereigebäude

Obstversteigerung der Stadt Gießen. Montag, 20. September, ab gelangt die Gießen zur Versteigerung und zwar 9 weise. Es handelt sich dabei um 4500 5 händler sind vom Mietbieten ausgeschlossen. ö Bekanntmachung der Bürgermeisterei im heutigen verwiesen.

Es sei auf di

Die Neuregelung der Zuckerversorgung ein Fehlschlag.

Unter dieser Stichmarke kritistert auch die Tägliche Rundscha

mit Recht die behördlichen Maßnahmen,

Preis des Rohzuckers auf 12, den des Verbrauchszuckers sogar auf 22,60 Mark für 50 Kilo Produktionsverhältnisse für die neue Zuckerkampagne regelt,

Das Gewerbegericht in Charlottenburg hatte sich mit folgen⸗ der Streitsache zu beschäftigen. einem Geschäft angestellt, ohne daß über die Kündigungsfrist etwas ausgemacht war. 55 Norm gewordene tarifliche Abmachung in Frage kam ie Die Arbeiterin wurde fristlos entlassen, weil sie sich weigerte, an einem Sonntag zu arbeiten.

werbeinspektion den betreffenden Sonntag zur Arbeit frei⸗

vorgelegen habe.

Münzmetall, während es

sich heute schon bis zur Kupferwährung aufgeschwungen hat, deren Eiserne und Kupferstäbe als Mün⸗

verschiedensten

für 16. bis Ende

Blatte

die zur Versorgung Das

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erhöht und zugleich die

Ist der Gewerbegehilfe zur Sonntagsarbeit verpflichtet?

Eine Putzmacherin war in

Es galt also, da auch keine andere 1

vierzehntägige Kündigungsfrist der Gewerbeordnung. 0 Der verklagte Geschäfts⸗ inhaber schloß ohne weiteres aus dem Umstand, daß die Ge⸗

gegeben hatte, die Klägerin sei da auch zur Arbeit verpflichtet. Es wurde noch angegeben, daß außergewöhnlich viel Arbeit Das Gewerbegericht verurteilte den Ge⸗ schäftsinhaber zum Ersatz des Schadens, da es die fristlole Entlassung für nicht begründet hielt. Es hieß in der Urteils⸗ begründung, nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sei der, der Dienste zusage, zur Leistung der versprochenen Dienste ver⸗ pflichtet. Diese Bestimmung sei nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte dahin auszulegen, daß der Arbeiter ohne weiteres nur an den Werktagen, nicht aber auch an den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen zur Arbeit verbunden sei. Wegen der Leistung von Arbeit an Sonn⸗ und gesetzlichen Feiertagen sei vielmehr stets eine besondere Verabredung zwischen den Parteien des Dienstvertrages er⸗ forderlich, auch wenn die Sonn- oder Feiertagsarbeit erlaubt sei und wegen der außergewöhnlich verstärkten Tätigkeit besondere Arbeit beim Arbeitgeber vorliege. Eine still⸗ schweigende Verabredung könne im vorliegenden Falle schon deshalb nicht angenommen werden, weil am streitigen Tage das Ladengeschäft des Verklagten nicht geöffnet war, und die Klägerin bisher nur an Tagen, an denen das Ladengeschäft im Gegensatz zu der Arbeitsstube geöffnet war, an Sonn- und Festtagen Dienste geleistet hatte. Der Arbeiter, der sich weigere, an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten, komme nicht mit der Leistung der versprochenen Dienste in Verzug, seine Arbeitsweigerung sei keine widerrechtliche im Sinne der Gewerbeordnung. Wie schon in der Urteilsbegründung ausgesprochen ist, kommt es auf die Abmachung an. Die großen Werke im Dortmunder Bezirk haben ja durch die Bank in ihren Arbeitsordnungen Bestimmungen, wonach die Ar⸗ beiter unter Umständen auch zur Arbeit an Sonn- und Fost⸗ tagen verpflichtet sind. Ein Einverständnis mit dem An⸗ sinnen der Sonntagsarbeit kann auch durch Stillschweigen erfolgen, etwa dann, wenn ein Arbeiter die Uebung der Sonntagsarbeit eine Zeitlang mitmacht. Würde er dann ohne weiteres mit der Sonntagsarbeit aussetzen wollen, daun könnten ihm die Gerichte das stillschweigende Einverständnis mit einem Vertrag, auch Sonntags zu arbeiten, anhängen und ihn der Verletzung dieses Vertrages zeihen. Ist nach der Art einer Tätigkeit mit der Sonntagsarbeit zu rechnen, so kann die Annahme der Beschäftigung unter Umständen auch schon ohne weiteres die Einwilligung der Sonntagsarbeit einschließen. Bei dem ganzen Vertragswesen spielt nämlich immer die Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuches eine große Rolle, daß Verträge so auszulegen sind, wie es Tren und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte erfordern. Unter Beachtung dieser Bestimmungen halten wir es aber für gesetzwidrig, daß manche Unternehmer ihre Lehrlinge in der Kriegszeit zu erheblicher Ueberarbeit zwingen wollen, unter Hinweis auf zeitweise Außerkraftsetzung von Be stimmungen der Gewerbeordnung. Nach Treu und Glauben durfte beim Abschluß des Lehrvertrages auch dann damit gerechnet werden, daß der Lehrling von der Ueberarbeit be freit bleibe, wenn die Arbeitsordnung für den Unternehmer die Tür offen läßt. In einigen Fällen wurden Lehrlinge unter der Angabe aus der Lehre genommen, daß sie in der Kriegszeit zu lange arbeiten müßten. Das könnten die Lehr⸗ linge nicht aushalten. Da kann eine Verfügung der Be hörden, die dem Unternehmer eine gewisse Freiheit läßt, selbstredend nicht auch schon Grund sein, die Lehrlinge zur Ueberarbeit zu zwingen, wenn die jungen Leute oder ihre Vertreter nicht wollen. Teuere Heringe. Im Frühjahr meldeten die Zeitungen ungeheure Heringsfänge an der Ostseeküste. Ganz Deutsch⸗ land freute sich über das überaus gute Ergebnis. Man er 1 wartete allgemein, daß der Hering, dieses Fleisch der Armen, wenn vielleicht auch nicht billiger werden, so doch den alten Preis behalten würde. Diese Hoffnung hat sich leider nicht bestätigt. Die Preise für dieses Nahrungsmittel sind genau so gestiegen, wie die der anderen Lebensmittel, trotz der ungeheuren Fänge. Die Heringspreise sind im Verhältnis zum vorigen Jahre im Kleinhandel mindestens um 75 Prog. gestiegen. Es ist aber nicht der Kleinhandel, der die Preise in die Höhe getrieben hat. großen Hochseefischereien in dieser Kriegszeit höhere Gewinne als in normalen Zeiten machen. Brot-, Fleisch⸗, Milch-, eben nun auch noch der Fischwucher gekommen!

Zu dem

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werden.

Gefallene aus Wehrmann Jakob Dokter Landw.⸗Inf.⸗Reg. 83. Klinge aus Bieber, Inf.⸗Reg. 262.

Oberhessen aus Naunheim bei Wetzlar

lich der in den Bedingungen der driten Kriegsanleihe vorgesehenen Unkünbbarkeit bestehen noch immer in weiten Volkskreisen irrtlüm liche Vorstellungen. Es wird 1. Oktober 1924 ein Verkauf der Schuldverschreibungen nicht an gängig sei. daß die fragliche Bedingung.

dem dadurch eine ungestörte eines Zeitraums von wenigstens neun

Im übrigen wird durch

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gerade im Interesse des Zeichners ge

u legen ist, während leistet ist.

Jahren gewähr

dingungen soeben bekanntgegeben werden, ersten und zweiten Kriegsanleihe wesentlich

Schatzanweisungen, sondern nur Reichsanleihe Diese ist seitens des 0 2. 1 verzinslich und wird zum Kurse von 99, für Schuldbuchzeichnungen zu 98,80 aufgelegt. Fünf Prozent Stückzinsen bis gunsten des Zeichners verrechnet. 1916 fällig. 5 J geben, und es können daher alle Zeichner auf volle Zuteilung der gezeichneten Beträge rechnen.

und endet am 22. September. allen den Zeichnungs- und Vermittlungsstellen angebracht werden,

zember 1915 und die letzten 25 Proz. am 22. Bestimmung,

müssen, ist weggefallen; auch den kleinen

Teilzahlungen in runden, durch 100 teilbaren Beträgen gestattet⸗ die Zahlung braucht erst geleistet zu werden, wenn die Summe der

Es steht vielmehr fest, daß die erheblich

Kartoffel- und Gemüsewucher ist Es ist darum notwendig, daß auch hier alsbald im Interesse der Volksernährung entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen

und Nachbargebieten. Leutnant der Reserve Heinrich Die Unkündbarkeitsklausel der driten Kriegsanleihe. Hinsicht⸗

vielfach angenommen, daß vor dem Demgegenüber kann nur immer wieder betont werden, Sprozentige Verzinsung

die Unklündbarkeitsklausel kein

Die dritte Kriegsanleihe, deren Be⸗ unterscheidet sich von der dadurch, daß keine

ausgegeben wird. Reiches wieder bis 1924 unkündbar, zu 5 Proz.

Die dritte Kriegsanleihe!

Zinsenlauf beginnt am 1. April 1916. dahin werden bei der Zahlung zu⸗ Die Zinsscheine sind am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres, der erste Zinsschein am 1. Oktober Auch diese Anleihe wird ohne Begrenzung ausge⸗

Der

Die Zeichnungsfrist begann am 4. Die Zeichnungen können wieder bei

die bei der zweiten Kriegsanleihe tätig waren(Reichsbank und alle ihre Zweiganstalten, sämtliche deutsche Banken und Bankters, öffentliche Sparkassen und ihre Verbände, Lebensversicherungs⸗ gesellschaften und Kreditgenoffenschaften). Die Post nimmt diesmal Zeichnungen nicht nur an den kleinen Orten, sondern überall am Schalter entgegen. Zahlungen können vom 30. September au jederzeit geleistet werden. Es müssen gezahlt werden: 30 Proz. am 18. Oktober, 20 Proz. am 24. November, 25 Proz. am 22. De⸗ Januar 1916. Die wonach die Zeichnungen von Mk. 1000, und darunter bis zum ersten Einzahlungstermin voll bezahlt werden Zeichnern sind diesmal

fällig werdenden Teilbeträge wenigstens Mk. 100,. beträgt. Auf die Zeichnungen bei der Post ist zum 18. Oktober Vollzahlung zu leisten. Die im Umlauf befindlichen un verzinslichen Schatz⸗ anweisungen des Reiches werden unter, entsprechender Diskontver⸗ rechnung in Zahlung genommen. Um den bei allen Vermittlungs⸗ stellen gleichzeitig hervorgetretenen Klagen über die langsame Lieferung der Stlicke bei der zweiten Kriegsanleihe zu begegnen, werden diesmal wieder Zwischenscheine, aber nur zu Stücken von 1000 Mk. und mehr und nur auf Antrag ausgegeben. Auch für die kleinen Stücke Zwischenscheine auszugeben, ist nicht möglich, da die dadurch entstehende Arbeit nicht bewältigt werden könnte. Die kleinen Stücke werden aber zuerst gedruckt werden und voraus⸗ sichtlich im Januar zur Ausgabe gelangen. ö Tod bei der Arbeit. Beim Legen von Telegraphenleitungen an der Neubaustrecke Weidenau⸗Dillenburg stürzte am Freitag ein alter Mast mit dem an ihm beschäftigten Arbeiter Gustav Trap aus Rodenroth um. Dabei kam Trapp so unglücklich zu Fall, daß er sofort tot war. Der Bedauernswerte war verheiratet und hinterläßt Frau und Kind.

Kreis Alsfeld⸗Lauterbach.

Tödlicher Unfall an der Dreschmaschine. Am Samstag kam in Landenhausen der 690jährige Johannes Hofmann von dort durch einen schweren Unfall ums Leben. Hofmann half beim Dreschen mit der Dreschmaschine, dabei glitt er auf dem Dresch⸗ wagen aus und stürzte in die Trommel, wobei ihm ein Bein vom Leibe gerissen und das Rückgrat gebrochen wurde. Man konnte den Verunglückten nur tot aus dem Getriebe der Maschine entfernen. i E e Kreis Wetzlar. 3

n. Die Maul- und Klauenseuche ist in Wetzlar, sowie auch An Braunfels in mehreren Gehöften festgestellt worden. er

Von Nah und Fern.

* Verdienst eines städtischen Mehl⸗Kommissionärs In der Sitzung der Charlottenburger Stadtverordnetenversammlung wurde durch eine Anfrage des Stadtverordneten Katzenstein der Verdienst des städtischen Mehlkommissionärs für die Vermittlung von 61500 Säcken Mehl aufgedeckt. Der Bürgermeister mußte zu⸗ geben, daß der Mehlkommissionär Baumann in etwa vier Mo⸗ naten eineVermittlungsgeb n hr von 27000 Mark er⸗

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stellen, die laut Berl. Tagebl. einige hundert Mark betragen dürfte. Die Angelegenheit erhält dadurch einen besonderen Beigeschmack, daß der Charlottenburger städtische Mehlkommisstonär gleichzeitig Charlottenburger Stadtverordneter ist. Wenn so verfahren wird, ist es erklärlich, daß die Mehlpreise bedeutend höher sind, als es gerechtfertigt wäre.. e eee Schlagwetter⸗Explosion. F Fel N

Am Samstag ereignete sich auf der GrubeBruchstraße bel Langendreer eine Explosion, bei der acht Bergleute getötet und drei verletzt wurden.

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Telegramme.

Ahesberich bes Guufen Huuptturfket.

Abermals ein Luftangriff auf En gland. 0 Vorwärts auf Pinsk. a

Die wogende Schlacht am Sereth.

W. B. Großes Hauptquartier, 13. Sept, vorm. Amtlich.) Westlicher Kriegsschauplatz.

Die Lage ist unverändert.

Ein feindliches Flugzeug

zweites über dem Walde von

Verdun) abgeschossen. Die Insassen des

fangen, die des anderen tot.

In letzter Nacht wurde ein Luftangriff auf die Bez festigungen von Southend durchgeführt. W.

Oestlicher Kriegsschauplatz. e Heeresgruppe des Geueralfeldmarschalls v. Hindenburg.

Auf dem linken Ufer der Düna zwischen Friede rich stadtt und Jakobstadt ist der Feind aus mehreren Stellungen geworfen. Weiter südlich wich er aus. Die fol⸗ genden deutschen Spitzen erreichten die Straße Ecken⸗ graben(30 Kilometer südwestlich von Jakobstadt) Rakischki. Auch zwischen der Straße Kupischki Dünaburg und der Wilija unterhalb Wilna ist die Vorbewegung in flottem Gange. Die Bahnlinie Wiln a Dünaburg St. Petersburg wurde an mehreren Stellen erreicht.

Am Niemenbogen östlich von Grodu o blieb die Verfolgung im Flusse. An der unteren Zelwianka sind mehrere starke Gegenstöße des Feindes abgeschlagen.

1 Geschütz und 7

. wurde bei Coutvay, ein Montvacon(mnordwestlich ersten sind ge⸗

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.

f Es wurden gestern über 3300 Gefangene, 2 Maschinengewehre eingebracht. Heeresgruppe des Generalfeldmarsch alls

Der Feind ist im Rückzuge. Es wird dichtauf

Hindernis geschaffen,

der Bevölkerung mit Zucker getroffen worden sind. Blatt schreibt:Die neue Bundesratsverordnung, die de . a e

n Verkauf oder Verufändung über die Stücke eu verfsigen.

auch schon vor dem 1. Oktober 1924 durch 0

g Prinzen Leopold von Bayeru. aglolgt

Ueber 1000 Russen wurden zu Gefangenen gemacht.

halten habe. Hiervon hatte er die notwendige Schreibhilfe zu