Ausgabe 
13.9.1915
 
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setzungen erfüllt sind.

Hessen und Nachbargebiete.

Gießen und Umgebung. Kriegsinvalide und Invalidenversicherung.

Die Leistungen der Invalidenversicherung können neben den Renten, die die Kriegsinvaliden vom Reich für ihre Ver wundungen, Verletzungen und Erkrankungen beziehen, eben falls unverkürzt bezogen werden, wenn die anderen Voraus- Bei der Invalidenversicherung wird es sich in erster Linie um die Invaliden- und Krankenrente und in zweiter Linie um das Heilverfahren drehen. Letzteren Punkt wollen wir für heute ausschalten, weil die Militär- verwaltung hinsichtlich des Heilverfahrens in ausreichender Weise sorgt. Ueber die Rechte, die den versicherten Kriegs beschädigten an die Invalidenversicherung zustehen, sind diese nicht in wünschenswerter Weise orientiert. Die Invaliden rente nach den Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung wird gewährt, wenn der Versicherte mindestens 200 Beitrags⸗ wochen nachweisen kann und die Anwartschaft aufrecht er⸗ halten hat und dauernd zu mindestens 66 ¼ Prozent erwerbs beschränkt ist. Die Krankenrente wird gewährt, wenn die Voraussetzungen der Beitragsleistung in gleicher Weise er füllt sind wie bei der Invalidenversicherung, der Versicherte, 26 Wochen ununterbrochen erwerbsunfähig war und nach Ablauf dieser Zeit noch nicht erwerbsfähig ist, für die weitere Dauer der Erwerbsunfähigkeit. Invaliden- und Kranken⸗ rente sind gleichhoch, so daß es für die Versicherten gleich ist, welche Rente ihnen gewährt wird. Es kann auch bei Invalidenrente, die nur bei dauernder Erwerbsunfähigkeit gewährt wird, die Einstellung erfolgen, wenn im Zustand des Versicherten eine entsprechende Besserung eingetreten ist. Das Wortdauernd ist nicht so aufzufassen, daß die Rente zeitlebens bezogen werden kann. Mit dauernd soll nur gesagt sein, nach menschlicher Voraussicht werde in dem Zustand des Versicherten in absehbarer Zeit keine so wesentliche Ver⸗ änderung eintreten, daß die Rente wieder eingezogen werden kann. Kontrolluntersuchungen werden für die Kranken- wie für die Invalidenrentner in gewissen Zeitabschnftten an⸗ geordnet.

Um den engen Nock.

Die Mode ist sehr launisch. Was früher für schön und empfeh⸗ lenswert galt, wird nach Jahr und Tag für häßlich erklärt, um nach einiger Zeit von neuem als besonders hübsch und kleidsam gepriesen zu werden. So ist es auch dem engen und dem weiten Rock er⸗ gangen. Als der enge Rock Mode wurde, waren die Meinungen darüber sehr geteilt, zumal manche Trägerinnen die neue Mode auf die Spitze trieben. Seit einigen Tagen ist iu den Spalten der Zei⸗ tungen eine Auseinandersetzung entbrannt über den engen und den weiten Rock, eine in der Kriegszeit besondersbrennende Frage. Anlaß dazu bot eine vom Wolffschen Telegraphenbureau ver⸗ breitete Mahnung, den engen Rock zu bevorzugen. Die dem ge⸗ nannten Bureau vonberufener Seite zugegangene Meldung besagt:

Es ist erfreulich, zu sehen, daß unsere Mode mit Erfolg be⸗ müht ist, sich vom französischen und englischen Gängelbande zu befreien und sicher und selbständig neue Wege einzuschlagen. Not macht erfinderisch und sparsam, und so gelingt es uns, die Be⸗ rechnung unserer Feinde zuschanden zu machen und mit allem, was wir zum Leben und zum Kriegführen brauchen, durchzu⸗ halten bis zum siegreichen Ende.

Hat nun auch die Mode ihre Neuschöpfungen diesem Ge⸗ danken, der als höchstes Gesetz über all unserm Tun und Lassen heute stehen muß, untergeordnet? Es hat einige Zeit gedauert, ehe wir uns an die lächerlich beengenden Gewänder unserer Frauen und Mädchen gewöhnt hatten. Die Industrie hatte den Schaden davon. Jetzt aber, in demselben Augenblick, wo die Textilindustriellen des ganzen Reichs mit den Behörden Rat nehmen, geeignete Methoden ausfindig zu machen, auch die Vor⸗ räte der Gewebe zu strecken, um den Bedürfnissen des Heeres und der Bevölkerung auf möglichst lange Zeit durch eine weise Einschränkung gerecht werden zu können ich sage, in diesem selben Augenblick schickt sich die deutsche, ausgerechnet die neue deutsche Mode an, durch die üblichen Schaustellungen und Re⸗ klamen weite und faltige Röcke und Unterkleider einzuführen, die den Stoff geradezu verschwenden und einen Mehrbedarf von 60 bis 80 Prozent erfordern. Darf die Mode uns so weit tyranni⸗ sieren, daß, wenn sie in übermütiger Laune zum Extremen greift, auch wir gedankenlos genug sind, uns ihr in solcher Zeit zu unterwerfen? Noch ist es Zeit, dem Unheil zu steuern. Die Großkonfektion würde gut daran tun, namentlich soweit Baum⸗ wollgewebe in Betracht kommen, sich mit den maßgebenden Be⸗ ratungsstellen der Regierung ins Einvernehmen zu setzen, bevor diese sich gezwungen sieht, durch eine geeignete Warnung, nötigen⸗ falls durch empfindlichere Eingriffe, dafür zu sorgen, daß die von ihr getroffenen Maßnahmen ulcht leichtfertig durchkreuzt werden.

Unsere Frauen und Mädchen aber werden sich nicht der Be⸗ schämung aussetzen wollen, sie werden auch nicht den Vorwurf per⸗ dienen wollen, den Anforderungen und dem Geiste unserer ernsten Zeit sich nicht angepaßt zu haben. Haben sie in guten Zeiten aus Laune den denkbar sparsamsten Gebrauch von den ihnen gebotenen Bekleidungsstoffen gemacht, so mögen sie jetzt aus Einsicht und zum Wohl des Vaterlandes auch dabei verbleiben.

Nach dieser Auslassung ist es höchst unpatriotisch, den weiten Rock zu bevorzugen, zumal er als eine Verschwendung von Stoffen, bezeichnet wird. Der enge Rock läuft dagegen auf eineStreckung der Stoffvorräte hinaus. Gegen diese Mahnung wenden sich die verschiedensten Interessenten schon deswegen, well diese Maßnahme schon viel zu spät käme. Der weite Rock, der jetzt wieder zur Gel⸗ tung käme, sei längst fertig, die Lager sesen damit gefüllt, und so würde die Befolgung der neuen Mahnung darauf hinauskommen, die fertigen Waren liegen zu lassen und neue zu verarbeiten. Das bedeute aber eine neue Stofsverschwendung, was doch gerade ver⸗ mieden werden sollte. In der Vossischen Zeitung lesen wir über diefe Angelegenheit folgende Bemerkungen::. dnn

Bevor man eine Warnung erließ die jede Frau für un, patriotisch erklärt, die einen weiten Rock trägt, hätte man darauf Rlicksicht nehmen mlissen, daß man die Interessen der heimischen Industrie und damit die Interessen der deutschen Volkswirtschaft schädigt, wenn man die Fabrikanten daran hindert, die vorhan⸗ denen fertig hergestellten Waren unterzubringen. Diese halb⸗ amtliche Warnung schafft gerade erst die Verschwen dung, die man vermeiden will. Es hätte zur Wahrung des nationalen Inter⸗ esses viel mehr beigetragen, wenn man sich darauf besch ann hätte, vor Uebertreibungen zu warnen, und wenn man einen deutlicheren Unterschied zwischen den zu schonenden Baumwoll⸗ geweben und anderen Stoffen gemacht hätte. Hat der Staat das Interesse, den Umsatz einer ganz bestimmken, schonungsbedürf⸗ tigen Ware künstlich einzuschränken, so soll er dies in einer Weise tun, die die gleichzeitige Gefährdung anderer nicht knapper Waren vermeidet. Warum Wollstoffe, die in der Lausitz hergestellt wer⸗ den, unter etwagem Baumwollmangel leiden sollen, ist unerfind⸗ lich. Barum dle Kreselder Seidenindustrie, wenn sie genügend Rohmaterial hat, auf den Umfatz verzichten soll, weil Baumwolle besvart werden muß. it nicht minder unverstandlich.

[Tode des verstorbenen

Außerdem aber ist noch 1 bedenken, daß die gewählte Art des Kampfes gegen die befürchtete Baumwollverschwendung leicht zu einer Belästigung der Frauen durch unverständige Kreise führen kann, da sich das Auge des Publikums so sehr an über⸗ trieben euge Maße gewöhnt hatte, daß schon ein nach früheren Begrifsen ganz normal und solide gehaltener Rock vielen als unnormal weit erscheint. Darin liegt auch für diejenigen Ge⸗ schäftsleute eine Gefahr, die sich heute nicht betroffen wähnen, weil sie vermeinen, keine weiten Röcke zu führen. Denn was dle Leute alsweit odereng bezeichnen, hängt natürlich völlig von der Gewöhnung des Auges ab.

Eins ist sicher: Die Mahnung wird in der Tat dazu führen,

a erörtern, was ein enger oder weiter Rock ist. Das ist aber eine

Frage, die uns in heutiger Zeit eine recht müßige zu sein scheint.

Es gibt ernsthaftere Probleme, als darüber sich den Kopf zu zer⸗

brechen. Die breite Masse des Volkes ist au dieser Frage weniger

interessiert, da ihr setzt die Magenfrage und der Kriegsverlauf ganz andere Kopfschmerzen bereiten als die Frage des engen und des weiten Rockes.

Vortrag über die Kriegsanleihe. Wir weisen noch mals auf den Vortrag hin, den morgen(Dienstag) abend 7% Uhr Herr Prof. Skalweit in der neuen Aula über die neue Kriegsanleihe halten wird.

Gegen den Wahrsagereiunfug geht die Frankfurter Polizei mit einem drastischen Mittel vor. Sie gibt die Namen der Frauen, die bei Wahrsagerinnen erwischt wer⸗ den, öffentlich bekannt und macht zugleich mit vier Frauen den Anfang. In der Bekanntgabe heißt es dann weiter, daß die polizeilichen Kontrollen und die Veröffent⸗ lichung der neugierigen Frauen planmäßig fortgesetzt wür⸗ den. Hoffentlich nützt das!

Eine Richtpreiskommission in Mainz. Vom Oberbürger⸗ meister der Stadt Mainz und dem Kreisrat des Kreises Mainz wurde auf Grund der entsprechenden Bundesratsverordnung eine Richtpreiskommission gebildet, die als vorberatende Be hörde wirken soll, um dem Kreisrat und Oberbürgermeister die Richt⸗ und eventuell Höchstpreise zu empfehlen. Auch soll sie in allen Arten des Lebensmittel« und Bedarfsartikel⸗ marktes vorberatend und empfehlend wirken. Die Kommission setzt sich aus je einem Vertreter und einem Stellvertreter der Handelskammer, der Handwerkskammer und der Landprodu zenten nebst zwei Vertretern des Kriegsausschusses für Kon⸗ sumenteninteressen zusammen.

Jacet die deite Kriegganleihe!

Ein Landes⸗Preisamt zur Bekämpfung des Lebens⸗ mittelwuchers wird in Baden errichtet. Es gliedert sich an das Statistische Landesamt an und hat die Aufgabe, die Berechtigung der im Kleinhandel verlangten Preise nachzu⸗ prüfen. In geeigneten Fällen soll es die Festsetzung von Höchstpreisen beim Ministerium und bei den einzelnen Be zirksämtern beantragen. Vor allem soll es übermäßigen Preissteigerungen in den verschiedenen Orten vorbeugen und auf die Preisunterschiede in dieser oder jener Gegend

hinweisen. Das Landes-Preisamt wird durch einen Beirat unterstützt, der vom Ministerium ernannt wird und in welchem die Vertreter der Produzenten, des Groß⸗ und

Kleinhandels, sowie der Verbraucher zum Wort kommen. Damit das Preisamt seine Funktionen wirksam ausüben kann, sollen in allen badischen Städten mit mindestens 10000 Einwohnern, ebenso für die Amtsbezirke Aus schüsse zur Ueberwachung der Preise für die Gegenstände des täglichen Bedarfs gebildet werden. e

Gefallene aus Oberhessen und Nachbargebieten. Reservist Judwig Heidt aus Ruttershausen, Res.⸗Inf. Reg. 116. Unteroffizier Wilhelm Wallenfels aus Geilshausen, Inf-Reg. 254. Matrose Konrad Schmitt aus Fronhausen.

Die Kriegerfrau mit zwei Männern. In unerer Nummer vom Freitag druckten wir unter der StichmarkeEine merk⸗ würdige Geschichte eine Notiz ab, welche verschiedene auswärtige Blätter brachten. Danach solltein der Umgebung von Gießen eine Kriegerfrau sich wieder verheiratet haben, nachdem ihr mitge⸗ teilt worden sei, daß ihr Mann in den Karpathenkämpfen ge⸗ fallen sei. Bald nach ihrer Verheiratung habe ihr aber der erste Mann geschrieben, daß er in russtscher Gefangenschaft sei nun habe sie zwei Männer. Dazu bemerkten wir gleich, daß diese Ge⸗ schichte ins Reich der Fabel zu verweisen sei. Daß aber auch in rechtlicher Hinsicht die Sache mit einer Wiederverhetratung nicht so schnell geht und diverse Haken hat, wird in einer Zuschrift an unser Darmstädter Parteiblatt dargelegt, das die Geschichte eben- falls gebracht hatte. In der Zuschrift heißt es ganz richtig:Ob⸗ schon für den Kenner unserer gesetzlichen Verhältnisse die Er⸗ dichtung dieser Notiz sofort klar war, halten wir es doch aus ver⸗ schiedenen Gründen und nicht zuletzt im Interesse unserer vor dem Feind kämpfenden verheirateten Soldaten für angebracht, daß der Volksfreund seinen Lesern die Unmöglichkeit der Richtigkeit dieser Notiz mitteilen möchte. Zur, Erledigung der Formalitäten bei der

Wiederverheirotung einer Witwe gehört in erster Linie die standes amtliche Urtunde über den Tod des Mannes. Eine solche Urkunde ist aber nicht etwa schon zu erhalten,

wenn von Kameraden ein Soldat als gefallen gemeldet wird, viel⸗ mehr muß der Tod vom Kriegsministerium an das Justtlz⸗ ministerium, von letzterem an das Amtsgericht und von diesem dem Standesamt mitgeteilt werden. Daß dies alles erstens einmal nicht so rasch und zweitens auch nicht ohne einwandfreie Feststellung des Todes geschieht, dürfte auch weniger gesetzeskundige Personen ohne weiteres einleuchten. Abgesehen von noch weiteren Formalitäten (Vermögensauseinandersetzung usw.) darf aber nicht vergessen werden, daß nach dem bestehenden Recht, die Wiederver⸗ heiratung einer Witwe erst zehn Monate nach dem Mannes statthaft ist. Eine Dispens von dieser Vorschrift wird aber in der Regel nicht und in solchem Falle erst recht nicht erteilt werden, sodaß ein Heiratsschein nicht erhältlich und somit die Trauung nicht möglich ist. Sollte aber, was doch auch kaum anzunehmen ift, ein Standesbeamter die Trauung der Witwe ohne die Erledigung aller dieser Formali⸗ täten vorgenommen haben, so wäre diese Ehe einsach zu Unrecht ge⸗ schlossen und deshalb u ngültig. Aus alledem dürfte die dichterische Herkunft der in Frage stehenden Blättermeldung ohne Zweifel feststehen. 1

Nicht leichtfertig eine Unterschrist leisten. Ueberqus häusig kommt es vor, daß von redegewandten Reisenden beim Aupreisen von Gegenständen jeglicher Art Schriftstlcke zur Unterschrift vor⸗ gelegt werden, die nachher als Anerkennung einer Schuld dienen. Darum muß immer wieder darauf hingewiesen werden, daß von dem Inhalt einer solchen Vorlage erst genau Kenntnis zu nehmen ist, ehe man seinen Namen daruntersetzt. Besonders sei dies den Frauen ans Herz gelegt. Nachstehender Fall gibt hierfür den besten Beweis: Einem Gastwirt in Bentheim hatte der Ressende einer

Sprechautomatensabrit den Vorschlag gemacht, zu gestatreu, daß in seiner Wirtschaft ein Sprechautomat aufgestellt werde. Kosten wilrr⸗ den ihm dadurch nicht entstehen, da die Aufstellung auf Kosten der Firma erfolge, die auch das in ben Automaten geworfene Geld er⸗ halte. Der Gastwirt gab hierzu seine Genehmigung, und darauf er⸗ suchte der Reisende ihn, ein Papier zu unterschreiben, das erkenntnis der zur Aufstellung des Apparates in seiner 2 erhaltenen Erlaubnis sei und nur dazu dienen solle, die genaue Adresse des Wirtes für seine Firma festzustellen. Der Gastwirt unterschrieb, ohne den Schein durchgelesen zu haben. Dieser war in Wirklichkeit ein Kaufvertrag über den Automat, in dem der Gast⸗ wirt sich verpflichtete, ihn für 600 Mark und außerdem Schallplatten für 120 Mark zu kaufen. Als Zahlung nicht erfolgte, verklagte die Flrma die Witwe des inzwischen verstorbenen Gastwirts. Diese, die den Verhandlungen des Reisenden mit ihrem Manne seinerzeit beigewohnt hatte, berief sich darauf, daß der Reisende falsche An⸗ gaben gemacht habe und der Kaufvertrag wegen Täuschung nichtig sei. Der Reisende war inzwischen flüchtig geworden, sobaß ein anderer Zeuge nicht vorhanden war. Sowohl Landgericht Osna⸗ brück wie Oberlandesgericht Celle erklärten jedoch den, Vertrag für vechtsverbindlich und die Beklagte wäre ohne Zweifel verurteilt worden, wenn es ihr nicht gelungen wäre, zahlreiche andere Fälle nachzuweisen, in denen der Reisende in gleicher Weise vorgegangen war. Durch dicse nachgewiesenen Fälle hielten die Gerichte den Beweis für erbracht, daß der Reisende auch bei ihrem verstorbenen 2 2 75 die von ihr behaupteten betrügerischen Mittel angewandt habe.

Nieder mit dem Achtstundentag! der Gießener Anzeiger in seiner Samstagsnummer, oder läßt sie vielmehr durch einen gesangenen Kanadier verklünden. Nicht acht Stunden täglich soll der Mensch nur arbeiten, sondern zweimal acht Stunden, das führt zum Heile der Menschheit. Zu dieser höchst merkwürdigen Ueberzeugung ist der Kanadier bei der Landarbeit in Langsdorf gekommen. Allen Ernstes erzählt der Anzeiger über die Arbeit der Gefangenen:

Einem Kanadier gefiel anfangs die harte und lange Arbeits⸗ zeit gar nicht. Er sprach Deutsch und behauptete, die lauge Arbeit. müsse die Menschen kaput machen. Bei ihnen daheim sei der acht⸗ stündige Arbeitstag üblich, eine längere Arbeitszeit verweigere jeder Arbeiter mit der hauptsächlichen Begründung, daß sie gesundheits⸗ schädlich wirke. Unser Kanadier aber fügte sich in das Unvermeid⸗ liche und siehe da, von Tag zu Tag wurde er freudiger, bekam eine blühende Gesichtsfarbe, wie ein Drescher und schlief wie ein Sack. Ehrlich erklärte er, daß er sich über den Wert der Arbeit im Irrtum befunden habe. Er habe eingesehen, daß der zweimal Achtstundentag hintereinander den Menschen, wenn er sonst, vernünftig lebe, vor allen Untugenden am besten schütze und kein Unsegen, kein Gift genannt werden könne. Der intelligente Mann spricht sich voll Verwunderung über den hohen Kulturstand unserer Landbevölkerung aus, über deren Fleiß und Regsamkeit. Ein solches Volk, so meinte er neulich, kann nicht untergehen.Ihr seid die Starken, wir sind die Schwachen.

Das ist doch mal ein vernünftiger Arbeiter! werden gewisse Leute ausrufen, die gerne sehen, daß andere 16 Stunden täglich ar⸗ beiten, se lb st aber der Arbeit möglichst im weiten Bogen aus Wege gehen. Also, ihr deutschen Arbeiter, nehmt euch ein Beispiel an diesem zur Einsicht gelangten Kanadier, packt ein mit eurem Streben nach verkürzter Arbeitszeit und dem Achtstundentag; ar⸗ beitet 16 Stunden, dann schlaft ihr gut. Und das letztere ist die Hauptsache! Dann seid ihr brave Arbeiter, das heißt, neben⸗ bei müßt ihr auch so billig sein, wie dieser Kanadier!

s Falsches Papiergeld als Reklame unzulässig! Seit einigen Monaten hat sich in der Lederbrauche die Uebung eingeführt, die Banknotentaschen mit nachgemachtem Papiergeld zum Zwecke der leichteren Anpreisung auszustatten. Die verschiedenen Fächer der Banknotentaschen werden mit entsprechenden Ziffern bedruckt, die den Wert des einzuschiebenden Papiergeldes andeuten. Um die Sache noch besser zu veranschaulichen, hat nun eine Berliner Firma von dem verschiedenen zur Zeit sich im Umlaufe befindlichen Papier⸗ gelde Muster drucken lassen, und diese an die Lederfabrikanten ver⸗ teilt. Das nachgeahmte Geld wird in die entsprechenden Fächer ein⸗ geschoben, um der Tasche für den Käufer dadurch noch mehr Reiz zu verleihen. Eine Hauptverhandlung vor dem Offenbacher Schöffen⸗ gericht gegen einen hiesigen Fabrikanten bat ergeben, daß diese Art der Anpreisung unzulässig, und nach§ 360,6 Str.⸗G.⸗B. strafbar ist. Nach dieser Bestimmung ist verboten, Drucksachen und Abbildungen, die in Form oder Verzierung dem Papiergeld ähnlich sind, anzu⸗ fertigen oder zu verbreiten, und als solche Drucksachen ist das hier vorliegende Papiergeld nach. Ansicht des Gerichts zu betrachten, da es sie, als dem echten für äh nlich bezeichnet. Bestrasung mußte deshalb erfolgen. Für alle, die noch auf gleiche Weise ihre Leder⸗ taschen anpreisen, wird diese Entscheidung von Bedeutung sein und Anlaß geben, diese neue Art des Verkaufs zu vermeiden, um nicht auch mit dem Strafgesetz in Konflikt zu kommen.

Der Preis der Hülsenfrüchte. Zu den Verordunngen über Höchstpreise bezw. Beschlaguahme von, Hülsenfrüchten wird der Kölnischen Volkszeitung(Nr. 709) geschrieben:Von Hülsenfrüch⸗ ten werden Erbsen zuerst geerntet und zwar schon Mitte Juli. Der Preis dieses Artikels, der in Friedenszeit se nach Ernte und Beschaffenheit der Ware zwischen 25 und 35 Mark ab Sachsen schwankte, ging seit Beginn des Krieges bis auf 110, sogar 115 Mk. pro 100 Kilo. Der Preis für diesjährige Ware setzte nun gleich mit 110 Mark ein, ging aber in letzter Zeit, als die Festsetzung von Höchstpreisen in Aussicht stand, auf 90 Mark zurück. Der Höchst⸗ preis wird jetzt auf 60 Mark sestgesetzt, dabei sollen Käufe. welche vorher abgeschlossenaber noch nicht seitens des Verkäufers er⸗ ledigt sind berichtigt werden, Wie ist es aber nun mit den Käufen, die schon erledigt und mit 100 bis 110 Mark bezahlt sind? Der Bundesrat möge verordnen, daß auch Geschäfte, die in dies⸗ jährigen Erbsen bereits getätigt sind, auch unter die Verordnung fallen und dann mögen sich die Händler und Produzenten unterein⸗ alder auseinander setzen. Jeder Käuser von zeuer Ware zu hohen Preisen möge der zuständigen Behörde unter Vorlage von Belegen ein Verzeichnis geben und an Hand dieses Materials würde bald festzustellen sein, wer der schuldige Teil für die abnormen, nicht durch schlechte Ernte bedingten hohen Preise ist. Da noch nicht viele Geschäfte abgeschlossen sind, so würde diese Feststellung nicht allzu⸗ viel Arbeit verursachen..

Etwas vom törichten Gerede über dieschamlosen Weibs⸗ personen, die sich an Kriegsgefangene herandrängen sollen, wird jetzt aus Orb bekannt. Dort war Ende Juli eine polizeiliche Be⸗ kanntmachung erschienen, in der Klage darüber geführt wurde, daß schamlose Weibspersonen in späten Abendstunden sich an Kriegs- gefangene herangedrängt hätten. Die Stadtverordnetenversamm lung beschäftigte sich mit der Klarstellung der Angelegenheit in drei Sitzungen, und es kam zu einer völligen Erklärung der ganzen An⸗ gelegenheit. Ein kriegsgefangener Irländer war mit seinem Ar⸗ beitgeber in den Wald gefahren und kam mit diesem erst spät am Abend nach Hause. Da die Gefangenen zum Lager zurückgeführt werden müssen, eine männliche Person in diesem Haufe aber nicht vorhanden war, so führten die beiden Töchter des Hauses den Ge⸗ fangenen über den Kirchplatz zum Gefangenenlager. Ein Mann, der die beiden Mädchen mit dem Gefangenen sah und annahm, daß hier ein Unfug vorliege, machte der Behörde Mitteilung. Ein Stadtverordneter stellte in der Sitzung die Namen der beiden Mädchen der Polizeibehörde zur Verfügung; es handelt sich um durchaus einwandfreie Personen. Hoffentlich bekommt jetzt der sübereifrige Denunziant etwas aufs Dach.

Deffeutliche Bücherhalle. Im Aug ust wurden 2235 Bände ausgeliehen. Davon kommen auf: Erzählende Literatur 1252, Zeit⸗ schriften 100, Jugendschriften 250, Gedichte und Dramen 32, Litera⸗ turgeschichte 21, Länder- und Völkerkunde 35, Kulturgeschichte 20, Geschschte und Biographien 128, Kunstgeschichte 31, Naturwissen⸗ schaft und Technologie 103, Heer- und Seewesen 21, Haus- und Landwirtschaft 4, Gesundheitslehre 20, Religion und Philosophie 32. Staatswissenschaft 15, Sprachwissenschaft 24, Fremdsprachliches 48 Bände. Nach auswärts kommen 44 Bände.

Diese Losung verkündet