und Nachbargebiete.
Gießen und Umgebung.
Merkblatt
für die Hinterbliebenen der gefalleuen oder infolge vo unden und songigen Kriegödlensibeschadigungen gestarbenen Teilnehmer am Kriege 1914. (Ausschneiden und aufbewahren!) A. Gnadengebührnisse.
1. Hinterläßt ein gefallener usw. Kriegsteilnehmer eine Witwe oder eheliche oder legitimierte Abkömmlinge, so werden für einen gewissen Zeitraum nach dem Tode des Kriegsteilnehmers Gnaden⸗ gebührnisse gewährt.
2. Gnadengebührnisse können auch gewährt werden, wenn der Verstorbene Verwandte der aufsteigenden Linie, Geschwister, Ge⸗ schwisterkinder oder Pflegekinder, deren Ernährer er ganz oder über⸗ wiegend gewesen ist, in Bedürftigkeit hinterläßt, oder wenn und so⸗ weit der Nachlaß nicht ausreicht, um die Kosten der letzten Krankheit und der Beerdigung zu decken.
3. Der Antrag auf Zahlung der Gnadengebührnisse ist entweder an diejenige sstellvertretende Korpsintendantur, zu deren Geschäftsbereich der Truppenteil usw. des Verstorbenen ge⸗ hört, oder an das für den Wohn⸗ oder Aufenthaltsort zuständige Be⸗ zirkskommando zu richten. Letzteres sorgt dann für die Weitergabe. An Belegstücken sind dem Antrage beizufügen:
a) eine Bescheinigung des Truppenteils usw. über die Höhe des Gnadengehalts oder der Gnadenlöhnung des Verstorbenen und über die Dauer der Empfangsberechtigung,
p) eine militärdienstlich beglaubigte Bescheinigung über den Tod des Kriegsteilnehmers,
c) in den Fällen zu 2 außerdem eine amtliche Bescheinjigung über 925 Verwandtschaftsgrad und das Verhältnis zum Verstor⸗
enen.
Können Bescheinigungen der zu a und b erwähnten Art nicht gleich beigebracht werden, so sind bestimmte Angaben über den Dienstgrad, die Dienststellung und den Truppenteil oder die Behörde des Verstorbenen erforderlich und als Ausweise über den Tod die in Händen der Antragsteller befindlichen Mitteilungen der Truppen⸗ teile usw., Auszüge aus Kriegsranglisten oder Kriegsstammrollen, Todesanzeigen und Nachrufe der Truppenteile und Behörden im Militär⸗Wochenblatt oder in sonstigen Zeitungen und Zeitschriften beizufügen. Auch ein Hinweis auf die Nummer der amtlichen Ver⸗ lustlisten würde genügen.
Auf Antrag stellt das Zentral⸗Nachweise⸗Bureau des Kriegs⸗ ministeriums in Berlin NW. 7. Dorothenstraße 48, besondere Todes⸗ bescheinigungen aus.
B. Versorgungsgebührnisse.
4. Nach Ablauf der Gnadenzeit erhalten die Witwe und die Kinder— letztere bis zu 18 Jahren— Witwen⸗ und Waisengeld, sowie Kriegswitwen⸗ und Kriegswaisengeld.
5. Der Antrag auf Bewilligung der Versorgungsgebührnisse zu 4 ist an die Ortspolizeibehörde) des Wohnorts oder des anläßlich des Krieges gewählten Aufenthaltsortes zu richten.
An Belegstücken sind beizufügen:
I.**) die Geburtsurkunden der Eheleute können wegfallen, wenn die Geburtstage aus der Heiratsurkunde ersichtlich sind oder wenn nur Waisen⸗ und Kriegswaisengeld beansprucht wird oder wenn die Ehe über 9 Jahre bestanden hat): die Heiratsurkunde oder, wenn Waisen aus mehreren Ehen versorgungsberechtigt sind, die betreffenden Heiratsurkun⸗ den(Geburts- und Heiratsurkunden der vor dem 1. 4. 1887 verheirateten, bei der preußischen Militärwitwenkasse ver⸗ sicherten Offiziere und Beamten befinden sich in der Regel bei der Generaldirektion der preußischen Militär⸗Witwen⸗ pensionsanstalt in Berlin W. 66, Leipziger Straße 5); die standesamtliche Urkunde oder an ihrer Stelle andere Nachweife(Bescheinigung oder Mitteilung des Truppen⸗ teils, Beileidsschreiben des Kommandeurs, Kompagniechefs
usw.) über das Ableben des Ehemannes und, falls die ver⸗ 25 sorgungsberechtigten Kinder auch ihre leibliche Mutter ver⸗ loren haben, noch die standesamtliche Urkunde über das Ableben der Ehefrau: 8 5 IV.«) die standesamtliche Geburtsurkunde für jedes versorgungs⸗ berechtigte Kind unter 18 Jahren: V. amtliche Bescheinigung darüber, daß 5 J a) die Ehe nicht rechtskräftig geschieden oder die eheliche Ge⸗ meinschaft nicht rechtskräftig aufgehoben war(kann weg⸗ fallen, wenn in der Sterbeurkunde die Ehefrau des Ver⸗ storbenen mit ihrem Ruf⸗, Mannes⸗ und Geburtsnamen als dessen Witwe bezeichnet oder die Heiratsurkunde nach dem Tode des Ehemannes ausgestellt ist), 1 5 die Mädchen im Alter von 16 Jahren und darüber nicht verheiratet(oder verheiratet gewesen) sind, 5 5 keins der Kinder im Alter vom Beginne des 6, bis zum N vollendeten 12. Lebensfahre oder wer von ihnen in die An⸗ stalten des Potsdamschen Großen Militärwaisenhauses auf⸗ enommen ist(für Kinder von Offizieren und höheren Be⸗ mten nicht erforderlich):
gerichtliche Bestellung des Vormundes oder Pflegers. Außerdem ist in dem Antrag anzugeben,.
ob und wo der Verstorbene als Beamter im Reichs⸗
Staats⸗ oder Kommunaldienste, bei den Versicherungsan⸗ stalten für die Invalidenversicherung oder bei ständischen oder solchen Instituten angestellt war, die ganz oder zum Teil aus Mitteln des Reichs, Staates oder der Gemeinden unterhalten werden,
p) der zukünftige Wohnsitz der Witwe.
C. Kriegselterngeld.
6. Den Verwandten der aufsteigenden Großvater, Mutter und jede Großmutter) Bedürftigkeit ein Kriegselterngeld gewährt werden, storbene Kriegsteilnehmer
a) vor Eintritt in das Feldheer oder 1
p) nach seiner Entlassung aus diesem zur Zeit seines Todes oder bis zu seiner letzten Krankheit ihren Lebensunterhalt ganz oder überwiegend bestritten hat.
Der Antrag ist ebenfalls an die Wohnortes oder des anläßlich des Krieges l 0 den Aufenthaltsortes zu richten. Ihm ist eine standesamtliche Sterbeurkunde über den Gefallenen usw. oder, falls eine solche noch nicht zu erlangen ist, ein Ausweis der zu 3 bezeichneten Art beizu⸗ fügen.
) Hinterbliebenen von Zivilbeamten haben sich an die letzte vorgesetzte Behörde des Verstorbenen zu wenden.
% Anstelle der gebührenpflichtigen Auszüge aus den Standes⸗ amtsregistern sind Bescheinigungen in abgekürzter Form(nicht Ab⸗ schriften) zulässig, die in Preußen unter Siegel und Unterschrift des Standesbeamten kostenfrel ausgestellt werden, die entscheidenden Tatsachen ergeben und die maßgebenden Daten in Buchstaben aus⸗ geschrieben enthalten.
Von den Himmelserscheinungen im September.
Von Georg Kästner in Bremen.. 5
Der längste Tag dieses Jahres liegt bereits wieder über zwei Monate zurück; die Erde 2 fat einem Monat denjenigen Punkt ihrer Bahn überschritten, an dem sie dieses Jahr am weitesten von der Sonne entfernt war. So sind die astronomischen Zeichen des Hochfommers vorsiber und das Jahr neigt sich dem Niedergange zu. Am 24. September wird bereits wieder die Nacht dem Tage an
Länge gleich, und der Herbst beginnt. Der Sternenhimmel nimmt
ieder ei i sche Gepräge an, und nicht wieder ein anderes, das typisch herbstliche 2 1
mich es bauen. dann ind wir schan
Hessen
11. 5
1II. 0
5—* Linie(Vater und jeder kann für die Dauer der wenn der ver⸗
Ortspolizeiverwaltung des gewählten vorübergehen⸗
Die Milchstraße wird am Himmel wieder deutlicher sichtbar und dle Sterne strahlen heller auf dem schwarzen Himmelsteppich. Nur wenn der Mond über den Horizont steigt, vermindert sich der Glanz der Sterne. Wesentlich, allerdings nur, wenn seine Sichel nicht zu schmal ist. Das ist zu Anfang und zu Ende des Septembers der Fall; am 1. ist letztes Biertel, am 16. erstes und am 23. Voll⸗ mond. Neumond ist am 9., und dann können wir die Sterne am besten beobachten. Auch die Planeten, soweit sie sich zur Nachtzeit über dem Horizont und in günstiger Stellung befinden. Das ist bei einigen befonders interessanten der Fall. So geht Mars inner⸗ halb der ersten Stunde vor Mitternacht auf und ist Mitte des Mo⸗ nats fünf, am Ende 5% Stunden lang sichtbar. Auch Saturn geht in, den ersten Tagen des Monats um Mitternacht herum und späterhin immer früher am Abend auf. Die Dauer seiner Sicht⸗ barkeit nimmt bis etwa 6½ Stunden am Monatsende zu. Als glänzendstes Gestirn steht ja Jupiter schon seit Monaten am Abendhimmel. Am 17. September steht er für uns der Sonne ge⸗ rade gegenüber, ist also während der ganzen Nacht am Himmel sicht⸗ bar und wird es auch noch später geraume Zeit bleiben. Merkur und Venus dagegen sind im September nicht zu beobachten.
Im ganzen ist es natürlich stiller geworden in den Tempeln Uranias, da auch von dort mancher hinausgezogen ist in den gräß⸗ lichen Krieg. Begann er doch damit, die Beobachtung der Sonnen⸗ finsternis zu verhindern, da die russische Regierung in ihrem Kampfe gegen das Barbarentum auch die Männer an der Arbeit verhinderte, die hinausgezogen waren, um in den gastlichen Gefilden Sübrußlands die himmlische Verfinsterung zu beobachten. Wahr⸗ scheinlich hätte sie nicht vermocht, die Dunkelheit der russischen Re⸗ gierungsmethode in den Schatten zu stellen.
Ueber den Kriegskometen, den Kometen Delavan, der sechsten vom Jahre 1915, waren die Meinungen recht geteilt. Manche Soldaten, die in Feindesland Nachtwachen bildeten, haben den Anblick des Gestirns nicht unerheblich gefunden. Das mag viel⸗ leicht darauf zurlckzuführen gewesen sein, weil er in der Zeit seiner größten Helligkeit so am Himmel stand, daß er das allbekannte Sternbild des großen Bären nach Süden zu auffällig veränderte. Er wird daher mehr Leuten zu Gesicht gekommen sein, als es in anderer Stellung der Fall gewesen wäre. Der Komet wurde be⸗ kanntlich auf der La Plata⸗Sternwarte von Delavan aufgefunden. Er war damals 11. Größe, erforderte also ein lichtstarles Fernrohr; als solches diente ein deutscher Kometensucher. Das Gestirn be⸗ schrieb einen kleinen Bogen durch den Walfisch und konnte im Früh⸗ jahr bis zum Verschwinden in der Abenddämmerung verfolgt wer⸗ den. Der Komet durchzog den Stier und wurde Anfang August gegen Morgen im Fuhrmann für das unbewaffnete, Auge eben noch erkennbar. Mit einem Krimstecher konnte man auch zarte Schweif⸗ ausätze sehen. Im September 1914 wurde er von vielen gesehen, da er vierter Größe wurde, also so hell wie die Sterne des kleinen Bären. Am 22. September war er im Zwölfzöller der Berliner Urania mit einem acht Vollmonde langen Schweif zu sehen, der nach Norden gerichtet war. Er stand da im Bären und hatte seine größte Helligkeit(3. Größe) erreicht. Dann nahm seine Entfernung von der Sonne wieder ab und der Komet wurde von Mitte November ab wieder unsichtbar. Er zog nach Süden und wird jetzt von den südlichen Sternwarten beobachtet. Im Fernrohr wird man ihn noch mehrere Jahre sehen können.
Eine Kreiskonferenz des Wahlkreises Friedberg-Büdingen fand am 5. September in Friedberg statt. Die von ungefähr 50 Delegierten besuchte Konferenz war notwendig, um Stellung zu den Aenderungen in der Geschäftsführung zu nehmen, die durch den Tod des Genossen Busold hervor⸗ gerufen wurden. Zum Geschäfts⸗ und Kassenbericht erklärte Genosse Schaub⸗Büdesheim, daß im Kreise am 1. April 191⁵ nur noch 646 zahlende Parteimitglieder angegeben sind. Da von einer Reihe Parteiorten keine Mitteilungen über den Stand der Mitglieder gemacht worden sind, wird sich diese Zahl noch etwas erhöhen. Am 1. April 1914 betrug der Mit⸗ gliederbestand 3041. Der Kassenbericht schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 4912,78 Mark ab.— Eine lebhafte Debatte entspann sich beim Punkt Arbeits- und Agitations⸗ plan. Alle Redner erklärten sich mit scharfen Worten gegen die bisherige Politik der Fraktionsmehrheit und forderten eine Abkehr von dieser Politik. Insbesondere erblickt man in dem Verhalten von Partei und Gewerkschaften in der Lebensmittelteuerung ein vollständiges Versagen. Der Ver⸗ treter des Landesvorstandes sowie ein Vertreter der Volks- stimme wandten sich gegen diese Ausführungen und erklärten, daß gerade in der Frage der Lebensmittelteuerung die Partei alles nur Mögliche getan habe. Gegen eine Stimme bei einigen Stimmenthaltungen wurde eine Resolution ange⸗ nommen, die die Maßnahmen der Regierung in der Lebens⸗ mittelteuerung als vollständig unzureichend bezeichnet. Die Resolution bringt weiter zum Ausdruck, daß die Parteimehr⸗ heit und die Mehrheit der Gewerkschaften in dieser Frage vollständig versagt haben; das liege daran, daß den Führern das Verständnis für die Lage der Arbeiter und der unteren Volksklassen fehle.— Beim Punkt Presse wurde Kritik an der jetzigen Haltung der Volksstimme geübt. Mit der jetzigen Schreibweise würden die Interessen des arbeitenden Volkes nicht vertreten. Zum Streit in der Preßkommission verurteilte die Konferenz das Verhalten der Frankfurter Delegierten. Ferner wurde gefordert, daß die Presse wie seit⸗ her auch in diesem Jahre dem Kreis einen Zuschuß von 500 Mark gewährt. Eine Resolution im Sinne dieser Aus⸗ führungen wurde einstimmig angenommen. Der alte Kreis⸗ vorstand wurde wiedergewählt. Für zwei im Felde stehende Mitglieder wurden Ersatzmänner bestimmt.
— Weitere Verschiebung der Landtagswahlen. Dem Landtage hat die Regierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich mit den Wah lem zum nächsten Landtage beschäftigt. Diese hätten im Herbste vorigen Jahres stattfinden müssen, wurden aber durch das am 18. Dezember 1914 beschlossene Gesetz in die zweite Hälfte des Jahres 1915 verlegt. Man nahm an, daß der Krieg in der ersten Hälfte dieses Jahres zu Ende gehen werde. Da das leider nicht der Fall ist, schlägt die Regierung vor, die Neuwahlen in die zweite Hälfte des Jahres 1916 zu verlegen. Die Mandate der Abgeordneten, welche gesetzmäßig auszuscheiden gehabt hätten, laufen, wenn das Gesetz zur Annahme gelangt, was zweifellos geschehen wird, bis zum Tage der Neuwahlen.
— Das Wetter mutet jetzt schon recht herbstlich an. Die Temperatur ist bereits soweit heruntergegangen, daß man langsam die wärmeren Kleider herbeisuchen muß. Vorige Woche, in der Nacht zum Samstag wurde sogar beinahe der Gefrierpunkt erreicht, das Thermometer in der Südanlage zeigte eine Mindesttemperatur von nur 2 Grad R. Wärme. Es wäre zu wünschen, daß es noch einige Zeit warm bliebe, zumal die Kohlenpreise stets weiter in die Höhe getrieben worden sind.. 1
— Gefallene aus Oberhessen und Nachbargebieten.
Landsturmmann Willi Bruß aus Gießen, Inf Regt. 168.
— Landwehrmann Wilhelm Sippel aus Hutzdorf, Kreih Lauterbach.
Beschränkung der Liebesgabenpaletchen nach der Ostfront⸗ Amtlich wird bekannt gegeben: Die Versendung von Feldpostpaket⸗ chen(Feldpostbriese über 50 Gramm Gewicht) nach dem Osten hat einen solchen Umfang angenommen, daß die Feldpost bei den schwierigen Wegeverhältnissen in Rußland die ordnungsmäßige Zu⸗ stellung nicht mehr leisten kann. Von einigen Dienststellen ist des⸗ halb bereits beantragt worden, den Päckchenverkehr vollständig zu sperren. Im Interesse der Truppen liegt es, wenn die Ange⸗ hörigen in der Heimat die Gebefreudigkeit einschränken und weniger Päckchen zur Ostfront senden. Sollte dieser wohlgemeinte Rat nicht allseitige einsichtsvolle Beachtung finden, so würde die Heeres⸗ verwaltung gezwungen sein, den Päckchenverkehr nach dem Osten, vollkommen zu sperren.
— Verpflegungsgebührnisse Beurlaubter. Vom Verband der Handlungsgehilfen in Leipzig wurde an mehrere Kriegsministerien, eine Eingabe gerichtet, um darauf hinzuwirken, daß auch während der Dauer des Urlaubes allen Heeresangehörigen Verpflegungs⸗ gebührnisse gewährt würden und die Löhnung beim Urlaub in jedem Falle, wenn nötig im Voraus, gezahlt werde. Auf diese Eingabe antwortete das preußische Kriegsministerium im entgegen⸗ kommenden Sinne. Das Kriegsministerium schreibt: Nach den Bestimmungen der Kriegs⸗Verpflegungs⸗Vorschrift werden den Beurlaubten des mobilen und des immobilen Heeres Verpflegungs⸗ gelder nicht gewährt, nur die zur Wiederherstellung der Gesundheit beurlaubten mobilen Heeresangehörigen erhalten Verpflegungs⸗ gelder. Das Kriegsministerium ist bereit, diese unverkennbaren, Härten zu beseitigen und hat die erforderlichen Vorbe⸗ reitungen in die Wege geleitet. Auch wegen Belassung der Löh⸗ nung für die Dauer der Beurlaubung ist das Kriegsministerium mit der Reichsfinanzverwaltung bereits in Verbindung getreten. — Das sächsische und das bayerische Kriegsministerium hatten ebenfalls ihr Wohlwollen zum Ausdruck gebracht.
— Ein neuer Nahrungsmittel⸗Schwindel. Von behördlicher Seite wird vor Ankauf eines„Butterpulvers“ gewarnt, das zum Strecken von Natur- oder Kunstbutter dienen soll. Angeblich soll der Inhalt eines Beutels von diesem Pulver unter Zusatz von einem halben Liter Wasser oder Milch sowie einem Pfund Butter geeignet sein, mehr als zwei Pfund„Butter⸗Aufstrich“ zu liefern. Die amtliche Untersuchung eines derartigen Erzeugnisses hat er⸗ geben, daß ein Beutel des sogenannten Butterpulvers zum Preise von 40 Pfg. lediglich aus einem gelbgefärbten Gemisch von 40 Gramm Kartoffelstärkemehl und 10 Gramm Kochsalz besteht. Hiernach ist die Bevölkerung selbst in der Lage, sich über den„Wert“ des sogenannten Butterpulvers, vor dessen Nach⸗ ahmung zu warnen sich ein Postern nicht zu scheuen wagt, ein Urteil bilden. Der Berliner Polizeipräsident warnt dringend vor der Ausbeutung der Bevölkerung durch solche Erzeugnisse sowie vor der gewerbsmäßigen Verfälschung von Butter und Margarine.— Wir möchten dazu wiederholt bemerken, daß man am besten den Ankauf aller dieser„Ersatzmittel“ ein⸗ für allemal unterläßt. Das meiste ist Betrug, was in dieser Beziehung geleistet wird.
Die Landesversicherungsanstalt Großh. Hessen hat sich an der Zeichnung für die erste Kriegsanleihe mit 1 500 000 Mark, für die zweite mit 1000 000 Mark und für die dritte wiederum mit 100 000 Mark beteiligt.
Nationalstiftung für die Hinterbliebenen der im Kriege Ge⸗ sallenen. Das Hessische Landeskomitee der Nationalstiftung hat sich wiederum an der Zeichnung für die Reichskriegsanleihe. und zwar mit dem Betrage von 350 000 Mark, beteiligt. Die Mittel der Stiftung werden vorwiegend in Reichskriegsanleihen angelegt. Neben Geldspenden werden auch Stiftungen in Wertpapieren aller Art von den hessischen Zeichnungsstellen der Nationalstiftung(den Banken, Bankiers, Sparkassen, Bezirkskassen, Stadt⸗ und Gemeinde⸗ kassen) gern angenommen, und öffentlich über die Gaben quittiert.
Einschränkung des Verkehrs zur Armee Gallwitz. Bis auf weiteres werden Privatgüter und Paketsendungen an Heeresange⸗ hörige der 12. Armee(General von Gallwitz) nicht angenommen. Bei Zweifeln über die Truppenzugehörigkeit wird vorherige Anfrage bei dem nächsten Militärpaketdepot mittels der bei jeder Postanstalt erhältlichen grünen Doppelkarten empfohlen.
— Ruttershausen. Aus unserem kleinen Orte sind bisher be⸗ reits elf Mann im Kriege gefallen, zwei befinden sich in Ge⸗ fangenschaft. 1 8 g
Kreis Wetzlar.
— Krankenkassen im Lahnbergbau. Der Bericht vom Lahn⸗ Knappschaftsverein 1914 ist erst jetzt in die Oeffentlichkeit gelangt. Ende 1914 betrug die Gesamtzahl der Krankenkassenmitglieder 7032, das sind 2290 Mitglieder weniger wie im Vorjahr. Dieser Verlust ist auf Kriegsteilnehmer zu buchen. Mithin ging das soziale Empfinden der Grubenbesitzer, die zum größten Teil durch den Krieg einen schönen Groschen Geld verdienen, nicht so weit, ihre bisherigen Arbeiter, die doch das Vaterland der Besitzenden verteidigen müssen, freiwillig weiter zu versichern. Diese winzige Mitgliederzahl von rund 7000 verteilt sich auf 29 Krankenkassen mit selbständigen Verwaltungen. Die Einnahmen betrugen im Jahre 1914 267 517,68 Mk., die Ausgaben 285 608,86 Mk., wovon allein die Aerzte 67 000 Mk. und die Arzneikosten rund 51 000 Mk. erforderten. Die Verwaltungskosten beliefen sich auf 18 929,32 Mk. und an Krankengeld wurden 140 235,83 Mk. gezahlt. 12 Kranken⸗ kassen hatten eine Mehreinnahme von rund 7500 Mk., während 17 Kassen ein Minus von 25 500, Mk. aufwiesen. Die Knappschafts⸗ Pensionskasse zählte Ende 1914 8571 Mitglieder, darunter 2894 Kriegsteilnehmer, 30 Kriegswitwen und 57 Kriegswaisen. Diese Kasse steht günstiger und hat ein Vermögen von über 2 Millionen Mark, so daß die niedrigen Renten wohl bald erhöht werden könnten.
Von Nah und Fern. 8
Sauberer Armenvorsteher. Aus Köln wird berichtet: Der in dem Vororte Bayenthal wohnende Ingenieur und Architekt Fr. Wohn, der die ihm zur Ausgabe anvertrauten Kriegsgutscheine, teilweise in seinem Interesse verwandte, wurde im Laufe der vorigen Woche dingfest gemacht. Manche Frauen, die nur durch den Um⸗ stand, daß ihre Männer und Söhne unter der Fahne stehen, nebst den sonst vom Schicksal Geschlagenen mit dem Armenvater in Berührung gekommen sind, empfanden es als Genugtuung, daß der Mann, unter dessen Gebaren sie manchmal so empfindlich zu leiden hatten, in der„Kunigunde“, der grünen Zellenequipage, von seiner Woh⸗ nung nach dem großen Zwinger am Klingelpütz in der Altstadt über⸗ führt wurde. Herr Wohn war Armenbezirksvorsteher und seit langen Jahren auch Inhaber hoher kirchlicher Ehrenämter. Die städtische Armenverwaltung hat schon vor längerer Zeit Straf⸗ antrag gegen ihn gestellt. Auch aus seinen Aemtern war er schon vor der Verhaftung entfernt.
Zu Tode geprügeltes Dienstmädchen. 0
Vor Kurzem starb in Berlin ein Dienstmädchen namens Neumann, von dem vermutet wurde, daß es keines natürlichen Todes gestorben sei. Jetzt hat die Obduktion der Leiche ergeben, daß der Tod des Mädchens als eine Erlösung von einem schvecklichen Martyrium eingetreten ist. Es fanden sich zahlreiche Spuren von Striemen, Streifen und blutunterlaufene Flecke, die vollständig regellos über den ganzen Körper verteilt waren, außerdem eine An⸗ zahl kleinerer Narben am Kopfe, eine frische Wunde, mehrere große ineinanderlaufende Blutungen in der Kopfschwarte, sowie andere Verletzungen. Die Wunden waren teilweise Wochen und Monate alt, ein Zeichen für eine systematische Quälerei. Die verhaftete „Dienstherrin“ Frau Koh gestand ein, das Mädchen geschlagen zu haben, doch will sie von Mißhandlungen mit gefährlichen Werkzeugen nichts wissen. Das Mädchen wird als bescheiden, arbeitsam und sauber geschildert. Es war frither in einer Meierei, später auf einem ostpreußischen Rittergute tätig, ehe es vor den anziehenden Russen nach Berlin flüchtete und in die Dienste der Frau Koh trat.
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