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und Nachbargebiete.

Gießen und Umgebung.

Hessen

Die Fortführung der Mutterschaftsfürsorge.

Der Krieg, der so manches seither Unmögliche möglich gemacht hat, brachte auch dem deutschen Volke eine gesetzlich geregelte Mutterschaftsfürsorge. Die Sozialpolitiker mußten auf Mittel und Wege sinnen, Leben und Gesundheit, die der Krieg in so ungeheurem Maße zerstört, von neuem wieder zu pflegen und zu erhalten. Gegenwärtig wird den Müttern, auch den unehelichen, wenn der Vater des Kindes Kriegs teilnehmer ist und zu den minderbemittelten Ständen gehört, sowie allen weiblichen Krankenkassenmitgliedern folgende Fürsorge gewährt: Freie Geburtshilfe durch Hebamme und Arzt oder eine einmalige Entschädigung dafür von 25 Mark, eine Beihilfe bis zur Höhe von 10 Mark für die etwa not⸗ wendige Behandlung der Schwangerschaftsbeschwerden, ein Wochengeld von einer Mark täglich für acht Wochen und ein Stillgeld von 50 Pfg. täglich bis zum Ablauf der 12. Woche nach der Niederkunft. Für die selbst gegen Krankheit ver sicherten Wöchnerinnen haben die Krankenkassen die Wochen hilfe aus eigenen Mitteln zu bestreiten, für die nicht ver⸗ sicherten Kriegerfrauen werden ihnen die Aufwendungen vom Reich erstattet.

An der neuen Wochenhilfe ließe sich noch manches aus⸗ setzen, z. B. daß sie noch nicht allgemein für alle minder⸗ bemittelten Frauen eingeführt ist, immerhin muß anerkannt werden, daß damit der wesentliche Teil der einschlägigen seit herigen Forderungen der Sozialdemokratie zur Durchführung kommt. Vor dem Kriege war die einzige Pflichtleistung der Krankenkassen an die Wöchnerinnen das Wochengeld in Höhe des Krankengeldes auf die Dauer von acht Wochen, für die Mitglieder der Landkrankenkassen sogar nur auf vier Wochen. Bei der Beratung der Reichsversicherungsordnung gaben sich die Sozialdemokratie und in gewissen Grenzen auch die Frei⸗ sinnige Volkspartei Mühe, diese Fürsorge auszugestalten. Alle darauf abzielenden Anträge wurden aber abgelehnt, weil die Kosten unerschwingliche seien. Es wurde nur ein kleiner Fortschritt insofern erzielt, als die freiwilligen Mehr leistungen, die von den Krankenkassen für die Wöchnerinnen eingeführt werden können, erweitert wurden. So können die Krankenkassen, wenn sie wollen, freie Geburtshilfe, Unter bringung der Wöchnerin in einem Wöchnerinnenheim, Schwangerengeld, freie und zwar auch ärztliche Behandlung der Schwangerschaftsbeschwerden, Stillgeld bis zur Dauer von 12 Wochen, freie Geburtshilfe auch an nicht versicherte Ehefrauen der Mitglieder usw. einführen. Von dem Rechte der Einführung dieser Dinge haben jedoch die Krankenkassen bis jetzt recht spärlich Gebrauch gemacht. Es sind manche Schwierigkeiten zu überwinden, die Kassenleistungen frei⸗ willig zu erhöhen. Bei der Einführung der Reichsversiche⸗ rungsordnung traten die Aerzte, Krankenhäuser usw. mit neuen Forderungen an die Kassen heran, sodaß diese finan⸗ ziell stark in Anspruch genommen wurden. Das Notgesetz vom 4 August 1914 über die Sicherung der Leistungsfähig⸗ keit der Krankenkassen beschränkte die Leistungen dieser auf die gesetzlichen Pflichtleistungen, sodaß die geringen Ansätze einer weitergehenden Mutterschaftsfürsorge wieder beseitigt wur⸗ den. Die Kassen haben zwar eine Handhabe, unter Umstän⸗ den Mehrleistungen wieder einzuführen, doch ist davon nur schwacher Gebrauch gemacht worden.

Für den Augenblick ist die wichtigste Aufgabe, die Reichs- Wochenhilfe zu einer dauernden Einrichtung werden zu lassen. Der Krieg hat gezeigt, daß ungeheure Summen für die Vernichtung von Leben und Gesundheit aufgebracht wer⸗ den können; es müssen deshalb ebenso die Mittel für deren Erhaltung da sein. Erfreulicher Weise herrscht auch bis weit in bürgerliche Kreise hinein das Bestreben, die Mutterschafts⸗ fürsorge erhalten zu lassen. Nur über den einzuschlagenden Weg gehen die Meinungen noch weit auseinander.

Die deutsche Gesellschaft für Säuglingsschutz verlangte in einer im März 1915 im preußischen Abgeordnetenhaus abgehaltenen Versammlung die Ausgestaltung der oben er⸗ wähnten, gegenwärtig den Krankenkassen gestatteten frei⸗ willigen Mehrleistungen. Ferner sollen den Kassen eine An⸗ zahl neuer Leistungen gestattet werden; unentgeltliche ärzt⸗ liche Beratung in der Säuglingspflege, Gewährung von Säuglingsmilch, Verlängerung der Gewährung des Still⸗ geldes über 12 bis 26 Wochen, Gewährung der ganzen Mutterschaftsfürsorge auch an die nicht selbst versicherten Ehefrauen der Kassenmitglieder usw. Die erweiterten Pflichtleistungen sollen die Krankenkassen allein aus eigenen Mitteln tragen, zu den noch weitergehenden freiwilligen Leistungen sollen sie Reichszuschüsse im Verhältnis zur tat⸗ sächlichen Höhe der Aufwendungen erhalten.

Diese Forderungen finden in den Kreisen der Kranken kassen-Vertreter nicht allenthalben Beifall. Der Vorsitzende des Hauptverbandes Deutscher Ortskrankenkassen, Fräßdorf⸗ Dresden, nennt sieweitere Sozialreform auf Kosten der Minderbemittelten. In ähnlichem Sinne haben sich auch schon Kassenvereinigungen ausgesprochen. Sie wollen der Erweiterung nur zustimmen, wenn auch zu den ausgestalteten Pflichtleistungen Reichszuschüsse geleistet werden.

Von anderen namhaften Sozialpolitikern sind noch an⸗ dere beachtenswerte Vorschläge gemacht worden. Der Kabi⸗ netsrat von Behr⸗Pinnow will zwar auch den Krankenkassen erweiterte Pflichtleistungen an die Wöchnerinnen auferlegen, doch soll für die übrigen, nicht einer Krankenkasse angehören⸗ den Wöchnerinnen, eine neue zwangsweise Mutterschafts: versicherung durch Reichsgesetzgebung eingeführt werden, der die betreffenden Frauen vom Tage ihrer Eheschließung an angehören sollen. Die Verwaltung sollen die Landes. In. validen-Versicherungsanstalten übernehmen. Prof. Dr. Mahet bringt einen alten Plan einerReichs⸗Mutterschaft. Versiche rung wieder. Er will die Wochenhilfe den Krankenkassen überhaupt abgenommen wissen und für alle Frauen eine neue Versicherungskasse auf Gegenseitigkeit gründen. Jede Frau soll eine Wochenbilfe⸗Personaltarte bekommen, in die

sie jede Woche oder jedes Vierteljahr eine Beitragsmarke ein⸗ klebt. Von bürgerlichen Frauenrechtlerinnen sind einige ähnliche mehr oder weniger utopistische Vorschläge gemacht worden.

In der Hauptsache kommt es darauf an, daß überhaupt die Mutterschaftsfürsorge fortgeführt wird. Auf die Form braucht letzten Endes weniger Wert gelegt werden. Im In teresse der Arbeiterschaft läge es freilich, wenn nicht neue Versicherungseinrichtungen geschaffen werden. Wir leiden ohnehin an einer viel zu großen Zersplitterung der Fürsorge kassen, und so mancher Arbeiter und namentlich manche Ar beiterin findet sich in der verwickelten Gesetzgebung nicht zu recht. Die sozialpolitischen Maßnahmen müssen so einfach und leicht verständlich wie nur irgend möglich gemacht wer den. Am richtigsten wäre es daher, die Mutterschaftsfürsorge würde wie seither so auch weiter den Krankenkassen über⸗ tragen. Durch Ausdehnung der Leistungen auf die nicht selbst versicherten Ehefrauen der Kassenmitglieder und durch Einziehung der kleinen selbständigen Gewerbetreibenden in den Kreis der krankenversicherungspflichtigen Personen läßt sich sehr wohl ein weiterer Kreis von weiblichen Personen erfassen.

Man kann der Ansicht sein, daß sich die Mutterschafts⸗ fürsorge in der Form der gegenwärtigen Reichswochenhilfe auch als dauernde Mehrleistung der Krankenkassen aufrecht erhalten läßt. Die finanzielle Lage der Krankenkassen ist nach ihrer dreißigjährigen Entwicklung nicht so ungünstig, daß sie diese Belastung nicht auf sich nehmen könnte. Auch durch den Krieg sind die Kassen seither nicht belastet worden. Wären bei der Beratung der Reichsversicherungsordnung die sozialdemokratischen Anträge angenommen worden, so hätten jetzt die Kassen die Einrichtung auch. Wenn Reichszuschüsse, die allerdings anzustreben sind, erreicht werden können, um so besser. Die Kassenverwaltungen sollten sich daher alle Mühe geben, die Mutterschaftsfürsorge als Krankenkassen⸗ einrichtung mit einführen zu helfen, und zwar äußerstenfalls beim Versagen der Reichsgesetzgebung auch auf dem Wege der freiwilligen Mehrleistung.

Zeichnet die dritte Kriegsanleihe!

Eine städtische Schweinemästerei hat die Stadt Flensburg i. Holstein errichtet. Zu diesem Zwecke schloß die Stadt mit einem Viehzüchter einen Vertrag ab, daß sie auf seinem Grundstück die Mästerei einrichten konnte, weil dieses den Umständen gemäß das geeignetste war. Die Stadt verwertet die Abfälle vom Schlachthof in bester Weise, erzielt dadurch den höchsten und einen nicht zu ver⸗ achtenden Gewinn und was die Hauptsache ist sie sorgt dafür, daß das Schlachtvieh in der Stadt vermehrt wird, da als Abnehmer Schlachter bevorzugt werden. Zurzeit sind in der Mästerei 170 Tiere vorhanden, die bald ans Messer kom⸗ men, ferner befinden sich etwa 70 Ferkel bei 10 Sauen. Außerdem befindet sich ein Eber in der Zucht. Gefüttert wird das Vieh hauptsächlich mit dem Mageninhalt von Rin- dern, die auf dem städtischen Schlachthof aus dem Leben be⸗ fördert sind, und mit Fleischmehl, das auch auf dem Schlacht⸗ hof hergestellt wird. Während die Schweine auf der Weide in einem mit hohen Bäumen bestandenen, am Waldrande be findlichen Kampe sind, wird ihnen auch von einem daneben liegenden Felde Comfrey verabreicht, d. h. die Blätter einer Pflanze, die der Schwarzwurzel oder dem Meerettich gleicht. Ohne jede weitere Zubereitung werden diese Blätter, die einen hohen Nährwert besitzen sollen, von den Tieren gern genommen. Versuche haben ergeben, daß Tiere, die nach dieser Methode gemästet waren, gutes, festes Fleisch hatten und in verhältnismäßig kurzer Zeit schlachtreif waren. In der Mästerei werden die Schweine durchschnittlich bis zu einem Gewicht von 200 Pfund gezüchtet und dann abge⸗ schlachtet. Es ist sehr notwendig, daß die Städte derartige Einrichtungen trefen.

Auf dem Wochenmarkte am Samstag spielte sich ein lebhafterer Kampf zwischen Käufer und Verkäufer ab, als es sonst der Fall ist. Wenn wir vonKampf reden, ist natür⸗ lich kein solcher mit Knütteln oder anderen Waffen gemeint den es zwar auf anderen Märkten auch schon gegeben hat sondern jener Kampf, der stets zwischen den Heerlagern der Käufer und Verkäufer stattfindet. Hierbei fällt der Sieg dem Heere zu, das am geschlossensten dasteht, dessen Reihen nicht durch Prügeleien im eigenen Lager erschüttert werden. In unserem Falle waren zweifellos die Verkäufer im Vorteil, hauptsächlich, weil es auf der Gegenseite an der nötigen Ein heit fehlte. Trotz reichlichen Zufuhren und trotz den vom städtischen Lebensmittelausschusse in aller Frühe bekannt ge⸗ gebenen Richtpreisen, hielten sich die geforderten und gezahlten Preise fast auf derselben Höhe, wie vor 8 Tagen, weil jeder kaufen will und die Käufer sich um die Ware reißen. Würden sie mehr Zurückhaltung üben, so würden die Preise zweifellos zurückgehen. Damit soll nicht gesagt sein, daß Angebot und Nachfrage allein die Preise bestimmen, diese sind noch von anderen Faktoren abhängig; doch werden sie bekanntermaßen von Angebot und Nachfrage entscheidend beeinflußt. Die Gießener Hausfrauen wurden zwar vom Konsumenten-Aus schuß durch Handzettel aufgefordert, zusammenzuhalten und keine höheren Preise zu zahlen, als sie vom Lebensmittelaus⸗ schuß als angemessen bekannt gegeben wurden; allein viele beachteten diese Mahnung nicht und kauften drauflos, als fürchteten sie, sonst verhungern zu müssen. Doch gab es auch viele, welche ohne Butter heimkamen, weil sie ihnen zu teuer war. Der geforderte Preis von 1,70 Mk. es wurde sogar noch mehr verlangt und bezahlt ist entschieden zu hoch und in keiner Weise gerechtfertigt. 15 und 16 Pfg. für ein Ei bedeuten einfach Wucherpreise. Immerhin wichen die Preise für die hauptsächlichsten Wochenmarktartikel um eine Kleinigkeit. Wären viele Frauen nicht so schnell mit dem Kaufen bei der Hand, so wäre es sehr wohl möglich, die unerhörten Preise ein wenig herunterzudrüchen. Wohin soll

es noch führen, wenn man sich nicht gegen die Preistreibecen

wehrt? i

Gefallene aus Oberhessen und Nachbargebieten, Gefreiter Hermann Amend aus Gießen, Res.⸗Inf.⸗Regt. Nr. 116. Ersatz⸗Res. Konrad Döll aus Gießen. Ersatz⸗ Reservist Karl Schadeck aus Ruttershausen, Res.⸗Inf. Regt. Nr. 116. Friedrich Röder aus Gießen.

Beteiligung der Stadt au der Kriegsanleihe. Die Stadt Gießen hat für die 3. Kriegsanleihe 300 000 Mark gezeichnet. Für die Beamten und Lehrer, die sich an der Kriegsanleihe beteiligen wollen, zahlt die Stadtkasse die Beträge vorschußweise. Nun soll mal einer sagen, daß wir kein Geld hätten! 5

Was heute alles alsNahrungsmittel verkaust wird. Mit welcher Skrupellosigkeit manche Nahrungsmittelfabrikanten ihr Gewerbe betreiben und das kaufende Publikum täuschen und be⸗ trügen, zeigt ein Prozeß, der dieser Tage auf Grund des Nah⸗ rungsmittelgesetzes vor dem Schöffengericht Berlin⸗Mitte geführt wurde und mit der Verurteilung einer Fabrikantin Elisabeth Petrzelka, Mitinhaberin der Bouillonwürfelfabrik Karthaus u. Petrzelka, zu 600 Mk. Gelöstrafe endete. Die Angeklagte hatte unter der Bezeichnungallerfelnste Hühnerbrühe Bouillon⸗ würfel in den Handel gebracht, aus denen nach Angaben der Sach⸗ verständigen höchstens ein aromatistertes Salzwasser mit Fettaugen zu machen sei. Nach den eigenen Angaben der An⸗ geklagten wurden zur Herstellung von 3500 Würfeln folgende Mate⸗ rialien verwendet: 20 Kilogramm Salz, Kilogramm Zucker, 7 Kilogramm Farbe, 3 Kilogramm Maggiwürze, 1 Kilogramm flüssige Würze, 2 Kilogramm Fett und 2 Kilogramm gesalzenes Hühnerfleisch. Aus diesen Materialien lassen sich aber, wie der Sachverständige Professor Dr. Juckenack bekundete, nicht nur 3500 Würfel, sondern, wie eine Gewichtsprobe ergeben habe, über 7000 herstellen. Wir haben schon wiederholt vor Ankauf solcher Surro⸗ gate gewarnt, die von ihren Fabrikanten mit allen Mitteln der Reklame angepriesen werden. Das Zeug ist meistens nur einen kleinen Bruchteil des Preises wert, der dafür bezahlt werden muß. Die Käufer sind stets die Geprellten, die Fabrikanten aberer⸗ werben Reichtümer. Das beweisen folgende Ankündigungen, die. vor kurzem im Berl. Tageblatt erschienen:.

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So wird das Publikum geschröpft!

Wo man noch billig leben kann.. dürfte die Mitteilung interessieren, daß am ganzen bayerischen Untermain, wie z. B. im Bezirk Obernburg bei Aschaffenburg, das Liter Milch allenthalben zu 15 Pfg. per Liter verkauft wird. Noch günstiger liegen die Verhältnisse in dem weiter mainaufwärts gelegenen Taubertal. So hat der Stadtmagistrat von Rothenburg bestimmt, daß im Stadtbezirk der Höchstpreis für Landbutter 1420 Mark und für Süßrahmbutter 1,40 Mk. per Pfund beträgt. Eier dürfen dortselbst nicht mehr als 8 bis 9 Pfg. das Stück und Rind⸗ schmalz nicht über 1,30 Mk. im Pfund kosten. In Oberfranken kostete kürzlich Landbutter beim Bezug in größeren Posten 1,15 Mk. das Pfund. Milch kostet dort 14 Pfg. im Liter. 4

Krels Wetzlar.

n. Merkwürdiges Viehfutter. Die Verwaltung des Schlacht⸗ hauses der Wetzlarer Metzgerinnung bietet den Landwirten den Panseninhalt geschlachteter Tiere als Vieh⸗Dauerfutter an, das mit Strohmehl vermischt werden soll. Also, was die Eingeweide bereits bargen, soll nochmals Futter geben.

Die Maul- und Klauenseuche ist nach amtlichen Bekannt⸗ machungen sowohl in der Stadt Wetzlar, wie in einer Anzahl Land⸗ orte ausgebrochen.

Westerwald und Unterlahn.

Schmerz der Mutter. Ju Limburg erhielt eine Obst⸗ händlerin die Nachricht, daß ihr Sohn im Kriege gefallen sei. Das erschreckte die Frau so, daß sie auf der Straße von einem Sch lan⸗ anfalle betroffen wurde. In Katzenbach bei Kirchen g. d. Sieg wurde eine Frau, deren Mann im Krieg ist, aus Kummer und Sorge geisteskrank und mußte ins Krankenhaus gebracht werden. Sie ist Mutter von sechs unmündigen Kindern. 0

Von Nah und Fern.

Mord⸗ und Selbstmordversuch in Rödelheim. In dem Hause Alexanderstraße 39 in Rödelheim spielte sich am Freitag mittag ein blutiges Eifersuchtsdrama ab. Die 24 Jahre alte Ehefrau Berta Schäfer geb. Müller versuchte ihren schlafenden Ehemann durch Schüsse in den Kopf zu töten und sich dann selbst zu erschießen. Sch. ist von Beruf Schlosser. Als er zu Beginn des Krieges nach Frank⸗ reich ausrücken mußte, ließ er sich mit seiner Frau nottrauen. Die Frau blieb bei ihren Eltern wohnen, denen das Haus in der Alexanderstraße gehört. In der letzten Zeit ist es zwischen den Ehe⸗ leuten mehrfach zu Streitigkeiten gekommen, da Schäfer auf seine Frau eifersüchtig war. Sch. war in Frankreich verwundet worden und nach seiner Wiederherstellung auf Urlaub nach Hause gekom⸗ men. Gegenwärtig tat er wieder Dienst. In der Donnerstag Nacht hatte er Nachtdienst. Als er morgens nach Hause kam, kam es wieder zu einem Wortwechsel zwischen den Eheleuten. Später ging Sch. zu Bett, um sich von seinem Nachtdienst auszuruhen. Kurz nach 1 Uhr hörte man dann plötzlich in dem Hause mehrere Schüsse fallen. Als man in die Wohnung eilte, sand man den Mann im Bett; er blutete aus der rechten Schläfe und an der rechten Hand. Auf dem Boden des Zimmers lag die Ehefrau Schäfer, ebenfalls aus einer Wunde an der rechten Schläfe blutend. Neben ihr lag noch ein Re⸗ volver, lit dem sie die Tat vollbracht hatte. Der Zustand der beiden Eheleute soll nicht lebensgefährlich sein.

Eine treffende Antwort erteilte, wie die Freisinnige Ztg. berich⸗ tet, auf dem Staatsbahnhofe in Liegnitz ein russischer Kriegs⸗ gefangener zwei jungen Mädchen, die einem Gefangenentrans⸗ port lachend anstarrten. Er rief laut:Deutsche Frauen! Nicht lachen! Draußen liegen Leichen so hoch! und er zeigte auf ungefähr einen halben Meter Höhe.

Fritz Friedmann, der einst sehr bekannte Berliner Rechtsanwalt, der als Anwalt ein geradezu fürstliches Einkommen hatte, ist nach längerem Siechtum in Berlin im Alter von 62 Jahren verstorben. Verfehlte Spekulationen an der Börse führten seinen finanziellen Zusammenbruch herbel. Er wurde aus der Rechtsanwaltschaft aus⸗ geschlossen. Später versuchte er das Wiederaufnahmeverfahren ein⸗ zuleiten, aber vergeblich. Nach zwei Jahren Aufenthalt in Ame xika, wo er alles mögliche unternommen hatte, ließ er sich in Paris nieder, Vor einem Jahre wandte er sich nach Berlin zurück.

* Milchpantscher im Großen betrieb der Milchhändler Friedrich Weider in Offenbach, der sich am Freitag vor dem dortigen Schöffengericht wegen fortgesetzter Vergehen gegen das Nahrungs- mittelgesetz zu verantworten hatte. Er wurde zu drei Wochen Ge⸗ fängnis und 1000 Mark Geldstrafe sowie in die Kosten der Publi⸗ kation des Urteils in den Lokalblättern verurteilt. Es wurde ihm nachgewiesen, daß er fast jeden Tag seiner Milch große Mengen Wasser zusetzte und dieses Gepantsche als Vollmilch verkaufte. Der Amtsanwalt hatte drei Monate Gefängnis beautragt.

d äh.

In der gegenwärtigen Zeit

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