kopses und auf unsere Flitscher Talstellung wurden ab⸗ gewiesen.
l 5 Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. e von Höfer, Feldmarschalleutnant.
Zar und Duma im Rückzuge?
T. U. Wien, 31. Aug. Das Deutsche Volksblatt meldet über Kopenhagen aus Petersburg: Im Altersausschuß gab der Dumapräsident die Möglichkeit einer bevorstehenden Ver⸗ legung der Dumasitzungen nach Moskau bekannt.
Die Korrespondenz Rundschau meldet, nach zuverlässigen Informationen herrsche in maßgebenden Petersburger Kreisen Verwirrung. Am Zarenhofe regiert gegenseitiges Miß⸗ trauen, wie nie zuvor. Hartnäckig behauptet sich das Gerücht, die Zarin und ihre Kinder hätten Zarskoje Selo bereits ver⸗ lassen, der Zar werde von seiner Reise an die Front nicht mehr nach Petersburg zurückkehren, sondern sich zu ständigem Auf⸗ enthalt nach Kasan begeben, da man Moskau nicht für 37
nügend sicher erachtet.
Die Zustände in Moskau.
T. II. Stockholm, 31. Aug. Moskau ist mit Verwundeten derart siberfüllt, daß die Eröffnung der Schulen auf Oktober verlegt wor⸗ den ist, weil keine Schulen frei sind. Die Arbeiterfraktion reichte eine Denkschrift über die Behandlung der evakuierten Polen ein. Neuerdings wurden Massenverhaftungen in einzelnen Verschickungs⸗ orten vorgenommen. Truppweise wurden zahlreiche Geistliche und Advokaten verhaftet. Ueber 100 Kinder, die von ihren Eltern ge⸗ trennt wurden, sind ins Gefängnis geworfen worden.
RNussische Finanzuot und Steuerpolitik.
Petersburg, 30. Aug.(W. T. B. Nichtamtlich.) Nach der Rietsch verhandelte die Duma am 24. August über die Ein⸗ führung der Einkommensteuer. Die betr. Vorlage hat bereits acht Jahre bei der Duma gelegen, aber vermögende oktobristi—
sche und nationalistische Kreise verh' derten die Beratung. Die Rjetsch fürchtet, daß, selbst wenn ie Duma sie jetzt an⸗ nähme, der Reichsrat sie verwerfen w de. Aus den Reden sind die Ausführungen des Berichterst ers der Kommission, Posnikoff, hervorzuheben, daß Rußlan! heute ein sechsmal größeres Defizit habe als veranschlagt(i, nämlich 300 Mil⸗ lionen Rubel. Er kritisierte die Meß regeln des Finanz⸗ ministers scharf, der einfach alle Steuchn erhöht habe; das Ergebnis sei durchaus unzureichend, da ein großer Teil der Steuern wegfalle. Dafür sind unsinnige Steuern, beispiels⸗ weise Transportsteuern, eingeführt, die kirekt schädigend auf den Verkehr einwirkten. Der Kadett Welikoff stimmte den Worten Lloyd Georges bei, daß die deutschen Siege dem rüssischen Volke die Freiheit brächten und hob besonders die Aufhebung des Branntweinmonopols hervor, wodurch Ruß— land zur Nüchternheit geführt werde; ferner die Anfänge einer Ministerverantwortlichkeit und einer wenn auch ver⸗ späteten Autonomie Polens, sowie eine gerechte Besteuerung der Bevölkerung nach dem Einkommen. Rußland und Japan.
Christiania, 31. Aug. Aftenposten meldet aus Tokio: Die japanische Regierung hat sich mit der Frage beschäftigt, in welcher Weise Rußland durch Munitionslieferungen unterstützt werden kann. Ministerpräsident Okuma reiste in Begleitung des Kriegs- ministers und des russischen Botschafters nach Muko, um mit dem Kaiser zu konferieren. Der Kaiser hat die Vorschläge genehmigt.
England und der Kaperkrieg.
England gibt nach. Reuter meldet aus Washington: Der englische Botschafter hat der amerikanischen Regierung mitgeteilt, daß England die Durchfuhr gewisser in Deutschland und Oesterreich be—
5% Deutsche Reichsanleihe.
f(Dritte Kriegsanleihe.) Zur Bestreitung der durch den Krieg erwachsenen Ausgaben werden weitere 5% Schuldverschreibungen des
Reichs hiermit zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt.
Die Schuldverschreibungen sind seitens des Reichs bis zum 1. Oktober 1924 nicht kündbar; bis dahin kann also auch ihr Zinsfuß nicht herabgesetzt werden. Die Inhaber können jedoch darüber wie über jedes andere Wertpapier jederzeit(durch Verkauf, Verpfändung usw.) verfügen.
Bedingungen.
1. Zeichnungsstelle ist die Reichsbank. Zeichnungen werden von Sonnabend, den 4. September an bis Mittwoch, den 22. September, mittags 1 uhr bei dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin(Postscheckkonto Berlin Nr. 99 und bei allen Zweiganstalten
der Reichsbank mit Kasseneinrichtung entgegengenommen.
Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung
der Königlichen Seehandlung(Preußischen Staatsbank) und der Preußischen Central-Genossenschaftskasse in Berlin, der Königlichen Hauptbank in Nürnberg und ihrer Zweiganstalten, sowie
sämtlicher deutschen Banken, Bankiers und ihrer Filialen,
sämtlicher deutschen öffentlichen Sparkassen und ihrer Verbände,
jeder deutschen Lebensversicherungsgesellschaft und jeder deutschen Kreditgenossenschaft erfolgen.
Auch die Post nimmt Zeichnungen an allen Orten am Schalter entgegen.
die Vollzahlung zu leisten.
5
am 1. April und 1. Oktober jedes Jahres ausgefertigt. ist am 1. Oktober 1916 fällig.
Auf diese Zeichnungen ist zum 18. Oktober
Die Anleihe ist in Stücken zu 20 000, 10 000, 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 400 Mark mit Zinsscheinen, zahlbar Der Zinsenlauf beginnt am 1. April 1916, der erste Zinsschein
3. Der Zeichnungspreis beträal, wenn Stücke verlangt werden, 99 Mark, wenn Eintragung in das Reichsschuldbuch mit Sperre bis 15. Oktober 1916 beantragt wird, 98,30 Mark für je 100 Mark Nennwert unter Verrechnung der üblichen Stückzinsen(vergl. Z. 8). 4. Die zugeteilten Stücke werden auf Antrag der Zeichner von dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin
bis zum 1. Oktober 19416 vollständig kostenfrei aufbewahrt und verwaltet. bedingt; der Zeichner kann sein Depot jederzeit— auch vor Ablauf dieser Frist— zurücknehmen.
Die von dem Kontor
für Wertpapiere ausgefertigten Depotscheine werden von den Darlehnskassen wie die Wertpapiere selbst beliehen. 5. Zeichnungsscheine sind bei allen Reichbankanstalten, Bankgeschäften, öffentlichen Sparkassen, Lebensversicherungsgesellschaften
und Kreditgenossenschaften zu haben. erfolgen.
Die Zeichnungen können aber auch ohne Verwendung von Zeichnungsscheinen brieflich Die Zeichnungsscheine für die Zeichnungen bei der Post werden durch die Postanstalten ausgegeben. 6. Die Zuteilung findet tunlichst bold nach der Zeichnung statt.
Ueber die Höhe der Zuteilung entscheidet das Ermessen der
Zeichnungsstelle. Besondere Wünsche wegen der Stückelung find in dem dafür vorgesehenen Raum auf der Vorderseite
des Zeichnungsscheines anzugeben.
stattgegeben werden.
7. Die Zeichner können die ihnen zugeteilten Beträge vom 30.
Sie sind verpflichtet:
Werden derartige Wünsche nicht zum Ausdruck gebracht, so wird die Stückelung von den Vermittlungsstellen nach ihrem Ermessen vorgenommen.
Späteren Anträgen auf Abänderung der Stückelung kann nicht
September d. J. an jederzeit voll bezahlen.
30 9% des zugeteilten Betrages spätestens am 18. Oktober 1915
20%„ 7 1 25%„„„ 28 0% zu bezahlen. Frühere Teilzahlungen
24. November 1915 22. Dezember 1915 22. Januar 1916
N 7 7 7 sind zulässig, jedoch nur in runden, durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwerts.
Auch die Zeichnungen bis zu 1000 Mark brauchen diesmal nicht bis zum ersten Einzahlungs⸗
termin voll bezahlt zu werden.
Teilzahlungen sind auch auf sie jederzeit, indes nur in runden durch 100 teil⸗
baren Beträgen des Nennwertes gestattet; doch braucht die Zahlung erst geleistet zu werden, wenn die Sumue der fällig
gewordenen Teilbeträge wenigstens 100 Mark ergibt.
Beispiel: Es müssen also spätestens zahlen: die Zeichner von Mk. 300 Mk. 100 am 24. November, die Zeichner von Mk. 200
Mk. 100 am 22. Dezember, Mk. 100 am 22. Januar,
Mk. 100 am 24 November, Mk. 100 am 22. Januar,
die Zeichner von Mk. 100 Mk. 100 am 22. Januar.
Die Zahlung hat bei derselben Stelle zu erfolgen, bei der die Zeichnung angemeldet worden ist. 1 i Die im Laufe befindlichen unverzinslichen Schatzanweisungen des Reichs werden unter Abzug von 5% Diskont vom Zahlungstage, frühestens aber vom 30. September ab, bis zu dem Tage ihrer Fälligkeit in Zahlung genommen.
8
Da der Zinsenlauf der Anleihe erst am 1. April 1916 beginnt, werden auf sämtliche Zahlungen 5% Stückzinsen vom
Zahlungstage, frühestens aber vom 30. September ab, bis zum 31. März 1916 zu Gunsten des Zeichners verrechnet.
Beispiel: Von dem in Z. 3 genaunten Kaufpreis gehen demnach ab
für Schuldbuch⸗ für Stücke eintragungen
bei Zahlung bis zum 30. September Stückzinsen für ein halbes Jahr= 2˙½ 00, tatsächlich zu zahlender Betrag also nur Mk 96,50 Mk. 96,30
am 18. Oktober 5
.„
„ 24. November
für 162 Tage= 2,25 0s/ 8 8 für 126 Tage= 1, 75%
„ Mk. 96,75 Mk. 96,55 Ml. 97,25 Ml. 97,05
für je 100 Mk. Nennwert. Für jede 18 Tage, um die sich die Einzahlung weiterhin verschiebt, ermäßigt sich der Stückzinsbetrag um 25 Pfg.
9
1
Zu den Stücken von 1000 Mark und mehr werden auf Antrag vom Reichsbank⸗Direklorium ausgestellte Zwischen⸗
scheine ausgegeben, über deren Umtausch in Schuldverschreibungen das Erforderliche später öffentlich bekannt gemacht wird. Die Stücke unter 1000 Mark, zu denen Zwischenscheine nicht vorgesehen sind, werden mit größtmöglicher Beschleunigung fertiggestellt und voraussichtlich im Januar 1916 ausgegeben werden.
Reichshauk⸗ Direktorium.
Berlin, im August 1915.
Havenstein.
Eine Sperre wird durch diese Niederlegung nicht]
5
statten will. 1
Die Streitigkeiten in Südwales beigelegt. London, 31. Aug.(W. T. B. Nichtamtlich.) Meldung
des Reuterschen Bureaus. Streitig keiten im Kohlenrevier von Südwales sind beigelegt worden. Den Arbeitern wurden gewisse Zugeständnisse gemacht, die der Präsident des Handelsamtes bisher nicht in den Schieds⸗ spruch aufnehmen wollte.
Die schweren französischen Verluste an den
Dardanellen.
T. U. Genf, 31. Aug. Der französische Ministerrat be⸗ faßte sich mit dem wenig befriedigenden Monatsergebnis der Aktion gegen die Dardanellen, wo die französischen Mutter- lands⸗ und Kolonialtruppen ungeheuer hohe Verluste erlitten, ohne daß an einem der drei Sektoren Fortschritte zu ver zeichnen seien. Als absolut verunglückte Idee ergibt sich die seinerzeit von den französischen Fachkritikern entschieden widerratene Besetzung von Anaforta als Stützpunkt.
Verantwortlicher Redakteur: F. Vetters, Gießen.
Verlag von Krumm& Cie., Gießen. g Druck: Verlag acer Abendͤblatt, G. m. b. H., Offenbach a. M.
Bekanntmachung.
Am Dienstag, den 7. September 1915, nachmittags 3 Uhr, werden im Städtischen Hospital, Seltersweg 11, eine Anzahl Kleid⸗ ungsstücke, Möbel u. Haushaltungsgegenstände aller Art versteigert.
Gießen, den 34. August 1915.
Der Oberbürgermeister. (Armenverwaltung). J. A.: Schenck zu Schweins berg.
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versäume es im eigensten Interesse, den interessanten Vorführungen, welche am
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