Ausgabe 
17.8.1915
 
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und Nachbargebiete.

Gießen und Umgebung.

Hessen

Volksernährung und Kriegsgewinnsteuer im parla⸗ mentarischen Kriegsausschuß. Am Freitag fand die vierte Sitzung des Kriegsausschusses der

gweiten Kammer statt. Zu Beginn der Sitzung widmete der Vor⸗ itzende Dr. Osann dem verstorbenen Abg. Busold einen ehrenden Nachruf, den die Mitglieder stehend entgegennahmen. Sodann wurde folgendes Schreiben der Ersten Kammer bekannt gegeben: Die Zweite Kammer hat den Wunsch ausgesprochen, daß bei Maßnahmen, die von Großherzoglicher Regier⸗ ung, insbesondere zur Sicherung der Volksernährung er⸗ griffen werden, und bei anderen wirtschaftlichen Fragen auch Vertreter der Zweiten Kammer mit zu Rate ge zogen werden. Die Versammlung der Mitglieder der Ersten Kammer vom

heutigen hat von der hierüber gemachten Mitteilung vom 23. v. Mts. Kenntnis genommen. Sie behält sich ihre endgültige Stellungnahme zu dieser Frage bis zu ihrer Behandlung im

Plenum verehrl. Zweiter Kammer vor. Sie spricht aber schon jetzt die Erwartung aus, daß bei der verfassungsmäßigen Re⸗ gelung dieser Frage die Großherzogliche Regierung das Recht der Initiative behält und daß der Ersten Kammer der gleiche Einfluß auf die Entschließungen der Großherzoglichen Regierung wie der verehrlichen Zweiten Kammer gewahrt bleibt.

Darmstadt, den 9. August 1915.

Der Präsident: gez. Fürst von Leiningen.

Darauf wurde die Debatte über den Antrag Molthan, betr. Besteuerung der Kriegsgewinne, fortgesetzt. Dr. Osann brachte folgenden neuen Antrag ein:

1. Großherzogliche Regierung zu ersuchen, im Bundesrat dafür einzutreten, daß bei der Besteuerung der Kriegsgewinne auf dem Wege des Vermögenszuwachses auch die juristischen Per⸗ sonen, Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und andere Erwerbsgesellschaften der Steuer unter⸗ worfen werden: die Regierung zu ersuchen, im Bundesrat darauf hinzuwirken, daß von der Reichssteuer auf Kriegsgewinne auch den Einzelstaaten ein Anteil zuge wiesen wird. In ausführlicher Begründung dieses Antrags verlangte Dr. Osann Feststellung der Kriegsgewinne durch sachverständige Prüfung der Geschäftsbilanzen. Die Besteuerung lediglich auf Grund der bestehenden hessischen Steuergesetzgebung sei unge⸗ nügend, auch die Besteuerung ausschließlich zugunsten des Reiches sei nicht richtig, vielmehr müsse den Bundesstaaten ein Anteil an dem Ertrag dieser Steuer zufallen.

Bei der Besprechung des Antrages Dr. Osann trat die ein⸗ mütige Auffassung zutage, daß die Kriegsgewinnsteuer möglichst ausgiebig zu gestalten und den Bundesstaaten ein entsprechender Anteil am Extrag zu sichern sei. Die Anregung eines Abgeordneten, der die Beschlagnahme des gesamten Kriegsgewinnes als die einzig richtige Maßnahme bezeichnete, fand jedoch keine Zustim⸗ mung. Die Großherzogliche Regierung, vertreten durch Staatsrat Dr. Becker, bezeichnete ebenfalls die Beschlagnahme der Kriegs- gewinne als viel zu weitgehend, da es sich bei der Besteuerung nicht um auf unlautere Weise gemachten Gewinne handele, sondern um solche, die auf durchaus reeller geschäftlicher Basis erzielt wurden. Dabei müsse beachtet werden, daß Deutschland den an den Kriegs⸗ gewinnen beteiligten Industrien in gewissem Sinne zu Dank ver⸗ pflichtet sei, da ohne deren tatkräftiges Eingreifen einDurch⸗ halten weder milttärisch noch wirtschaftlich möglich gewesen wäre. Nicht nur die Industrie, sondern auch die Landwirtschaft und nicht zuletzt ein großer Teil der Arbeiterschaft sei an den Kriegs⸗ gewinnen beteiligt. Bis zu einem gewissen Grade würden die Kriegsgewinne schon jetzt in Hessen besteuert. Er wies an einem konkreten Beispiele nach, daß diese Besteuerung auf Grund der -hessischen Steuergesetzgebung schon recht erheblich ist. Zum ersten Teil des Antrages Osann bemerkte der Regierungsvertreter, daß die hessische Regierung schon bei Schaffung des Reichshesitzsteuer⸗ gesetzes für die Einbeziehung der erwerbstätigen jurtstischen Per⸗ sonen zur Besteuerung des Vermögenszuwachses eingetreten sei, allerdings leider vergeblich. Auch bei einer Kriegsgewinn⸗ besteuerung halte er den im ersten Teil des Antrags Osann ent⸗ haltenen Standpunkt für richtig. Zum zweiten Teil des Antrags Osann könne die Regierung heute keine Stellung nehmen, da man noch nicht wissen könne, wie die Reichssteuer aussehen werde. Abg. Henrich brachte einen Zusatzantrag ein, welcher die progressive Gestaltung der Kriegsgewinnsteuer fordert. Bei der Abstimmung werden sämtliche Anträge einstimmig angenommen.

Sodann wurde der Antrag Dr. Schmitt und Genossen betreffend Steuernachlaß während des Krieges erörtert. Bei der Begründung desselben wurde darauf hingewiesen, daß besonders viele mittlere und kleinere Gewerbetreibende sich darüber beklagten, daß ihre Ge⸗ suche um Steuernachlässe von den Finanzämtern nicht genügende Berücksichtigung fänden. Der Regierungsvertreter wies auf die bestehenden gesetzlichen Vorschriften hin, welche von den Finanz⸗ ämtern befolgt werden müßten und die verhinderten, daß Nachlässe der Einkommensteuer während des Steuerjahres nur dann eintreten könnten, wenn die Quelle des Einkommens gänzlich in Wegfall komme. Daher sei bei nur teilweisem Geschäftsruckgang durch den Kriegsausbruch ein Nachlaß für 1914 gesetzlich nicht katthaft gewesen. Für 1915 seien bei der Steuereinschätzung die Einkommenausfälle weitgehendst berücksichtigt worden. Den Finanzämtern sei wieder⸗ holt anbefohlen worden, bei der Steuereinschätzung Milde walten zu lassen und soweit es sich um Steuerpflichtige handelte, die zum Heeresdienst eingezogen wurden, die Nachlässe von Amts wegen zu verfllgen. Infolge dieses Vorgehens der Steuerbehörden seien in letzter Zeit fast keine Klagen mehr vorgekommen. Nach kurzer Er⸗ örterung des Antrags wurde derselbe mit Rücksicht auf die Dar⸗ legungen des Regierungsvertreters für erledigt erklärt.

Im weiteren wurde die Debatte über die Frage der Brotver⸗ sorgung fortgesetzt. Minister von Hombergk zu Vach machte zunächst die Mitteilung, daß die Kreisämter nunmehr ermächtigt worden seien, von der einschränkenden Bestimmung des 8 6 der Verordnung vom 8. Juli 1915 in gewissen Fällen abzusehen, wodurch der Kreis der Selbstversorger auch auf solche Getreideerzeuger erstreckt werde, die weniger Getreide erzeugen, als dort vorgesehen sei. Zur Ein⸗ leitung der Debatte über die Brotversorgungsfrage erstattete der Abg. von Helmolt ein längeres Referat, in welchem er die Gründe der Brotknappheit im vergangenen Jahre erörterte und einen Ueberblick über die vom Bundesrat getroffenen Maßnahmen und deren Wirkungen gab. Zur Ausführung der gesetzlichen Maßnahmen 97 die neue Ernte machte er verschledene dankenswerte praktische

orschläge. Diese wurden ergänzt und erweitert durch die Aus⸗ führungen des zwesten Referenten, Abg. Henrich, der u, a. besondere Vorschriften über die Verteilung der verschiedenen Getreidearten zwecks Herstellung eines möglichst gleichmäßigen Brotes empfahl. Er regte an, die Kommunalverbände zur Ansammlung von Getreide⸗ reserven zu veranlassen. Eine Erhöhung der Brotration, sowie die Freizügigkeit der Brotkarten und die Festsetzung möglichst gleich⸗ mäßiger Höchstpresse auch für den Kleinverkauf sesen dringend wünschenswert. Die Stellung eines besonderes Antrags behielt er sich vor.

Hiermit wurde die Sitzung abgebrochen.

Wie wird die Brotversorgung in Hessen werden? In der fünften Sitzung des Kriegsausschusses der Zweiten Kammer brachte am Samstag der Abg. Henrich folgenden

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Antrag ein

Ich beantrage: Die Großherzogliche Regierung zu ersuchen, in bezug auf die Brotversorgung nachstehende Maßnahmen ins Auge zu sassen, bezw. beim Bundesrat anzuregen: 1. Möglichst gleichmäßige Verteilung der Weizenvorräte im

Lande unter den einzelnen Kommunalverbänden im Wege des

Austausches, eventl. auch Austausch gegen Weizen außerhalb

des Großherzogtums, falls die Weizenvorräte in Hessen im

Verhältnis zu den Kornvorräten geringer sind als im Durch⸗

schnitt des Reiches.

2. Schaffung einer genügenden Reserve an Brotgetreide für das Land wie auch für die einzelnen Kommunalverbände.

3. Erhöhung der täglichen Brotrationen nach Maßgabe des Gesamtvorrats an Brotgetreide im Reiche.

4. Ausdehnung der Gültigkeit der Brotkarten auf das gange Land, mindestens aber für den Bereich einer Provinz oder eines Kommunalverbandes.

5. Aufhebung aller Anordnungen, auch der Kreise, die weiter⸗ gehendere Beschränkungen des Verbrauchs, insbesondere des Verbackens von Mehl bezwecken, als sie in den Verordnungen des Bundesrats vorgesehen sind.

6. Festsetzung möglichst billiger Höchstpreise für den Kleinverkauf

von Mehl durch die Kommunalverbände.

Zulassung des Verkaufs beschlagnahmefreier Gerste auch an

den Kommunalverband und mit Zustimmung des letzteren auch

an andere Kommunalverbände mit der Wirkung, daß die

Kommunalverbände frei darüber verfügen können.

Festsetzung von Höchstpreisen für Braugerste.

Der Regierungsvertreter, Ministerialrat Schliephake,

legte ausführlich die Stellungnahme der Regierung zu den

Einzelwünschen der Refrenten und zu vorstehendem Antrage

dar. In der sich an den Antrag anknüpfenden Debatte wurde

hauptsächlich die Vergrößerung der Brotration, die Frei⸗ zügigkeit der Brotmarken, das Verbot des Kuchenbackens und anderes eingehend erörtert. Der Antrag Henrich wurde mit

Ausnahme der Ziffern 5 und 8einstimmig angenommen.

Die Annahme der Positionen 5 und 8 des Antrags erfolgte

gegen eine bezsw. zwei Stimmen.

Zur gleichen Tagesordnung stand noch folgender Antrag des Abg. Calman zur Beratung:

Der Landtag wolle Großh. Staatsregierung ersuchen, die den Mehlpreis bestimmenden Berechnungen der hessischen Ge⸗ meindeverbände zu ermitteln und vorzulegen.

Der Antragsteller begründete diesen Antrag durch den Hinweis auf die infolge der bestehenden großen Spannung zwischen Kornpreis und Brotpreis im Volke vorhandene Be unruhigung. Sein Antrag bezwecke eine Aufklärung über die Gründe dieser auffallenden Preisspannung. Er richtete des weiteren an die Großherzogliche Regierung noch folgende Anfrage:

1. Wie erklärt es sich, daß seit Juli 1914 und trotz der Mehl⸗ versorgung durch die Gemeindeverbände die Spannung zwischen Roggen und Roggenmehlpreis so erheblich, teilweise bis zur doppelten Höhe gewachsen ist, und daß die Mehlpreise in den einzelnen Kreisen so verschieden sind? 2. Läßt sich durch Ver⸗ minderung der Rücklagen, Verwendung der seither erzielten Ge⸗ winne zur Herabsetzung der Mehlpreise, durch Ersparnisse an Transporten, durch günstigere Abschlüsse mit den Mühlen und lückenlose Regelung der Brotpreise ein niederer Brotpreis er⸗ zielen? Ist es richtig, daß die Gemeindeverbände vielfach höheren Mahllohn bezahlen als die Selbstversorger und daß die Großmühlen ungewöhnlich hohe Gewinne erzielen? 3. Würde nicht in mehreren Gemeinden der genossenschaftliche Zusammen⸗ schluß der teilweise nicht ausreichend beschäftigten Bäckereien eine Verminderung der Backstellen, eine bessere Ausnützung der Ar⸗ beitskräfte, eine erhebliche Ersparnis an Brennstoffen und da⸗ durch einen viel günstigeren Betrieb der Bäckereien ermöglichen?

Minister von Hombergk hält die Verbesserung der Or- ganisation der Brotversorgung für das geeignetste und beste Mittel, die früher in die Erscheinung getretene Preisspannung zu vermindern und den Brotpreis zu verbilligen. Durch die neuen Maßnahmen seien bedeutsame Verbesserungen in der Organisation herbeigeführt, welche zweifellos in der Rich- tung des Antrags ihre guten Früchte zeitigen werden. Er ging sodann auf die einzelnen Punkte der Anfrage des Abg. Calman näher ein. Zu dem Vorschlag eines genossenschaft⸗ lichen Zusammenschlusses der Bäckereien bemerkte er, daß, wenn sich eine solche Organisation als ein Bedürfnis erweise, es wohl Sache der Bäcker selbst sei, sie in die Wege zu leiten. Im weiteren Verlauf der Debatte wurden von verschiedenen Abgeordneten mannigfache Anregungen bezüglich der Brot karten, des Verkaufs von Kriegsmehl, der Kontrolle des Han⸗ dels mit beschlagnahmefreiem Mehl, der Mahllöhne und an⸗ deres gegeben und besprochen. Nächste Sitzung am 24. d. M.

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Bekämpfung des Lebensmittelwuchers. In fast allen Städten Deutschlands werden seitens der Stadtverwaltungen die umfassendsten Maßnahmen getroffen, um dem überhand nehmenden Lebensmittelwucher wirksam entgegentreten zu können. Nur bei uns in Gießen herrscht in dieser Beziehung Friedhofsruhe. Unsere Stadtverwaltung scheint überhaupt nicht zu wissen, daß eine grenzenlose Teuerung besteht und daß mit fast allen Lebensmitteln ein schamloser Wucher ge trieben wird, weil es sonst schon längst ihre Pflicht gewesen wäre, im Interesse der Gießener Einwohnerschaft helfend ein⸗ zugreifen. Glaubt denn die Stadt ihre Schuldigkeit getan zu haben, wenn sie Frühkartoffeln zu Preisen verkauft, die die Marktpreise noch übersteigen? Oder glaubt sie die Ex⸗ nährung ihrer Einwohner sichergestellt zu haben, wenn sie kleinere Vorräte von Kolonialwaren in durchaus ungeeig neten Räumen zum Verkauf bringt? Daß mit derartigen Palliativmittelchen gar nichts getan ist und daß es anderer Maßnahmen bedarf, um der Bevölkerung die notwendigsten Lebensmittel zu erschwinglichen Preisen zugänglich zu machen, müßte eigentlich auch unsere städtische Verwaltung einsehen. Da ist es immer erfreulich zu lesen, in welcher energischen Weise man in anderen Städten vorgeht. So wurde bei⸗ spielsweise in der Stadtverordnetensitzung zu Detmold vom Magistrat mitgeteilt, daß großzügige gemeinsame Maß⸗ nahmen der lippischen Städte zur Bekämpfung der Teue⸗ rung vorbereitet würden. Städtische Verkaufsstände sind eingerichtet. Der Fleischerinnung ist amtlich mitgeteilt, daß die Stadt eine eigene Fleischerei betreiben werde, wenn die Fleischpreise nicht herabgesetzt würden. Aus der Versammlung heraus wurde sogar die Gründung eines städtischen Konsumvereins verlangt und zwar von konservativer Seite. Und aus Heidelberg wird berichtet: Hier fand eine Zusammenkunft der Städte Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim und Ludwigshafen statt, in welcher die Gründung einer Einkaufsgenossenschaft zwecks

gemeinsamer Beschaffung von Lebensmitteln beschlossen wurde. Die Geschäftsanteile dieser Städte wurden zusammen auf 100 000 Mark festgesetzt. Der Beitritt anderer Städte ist vorgesehen. Und was geschieht in Gießen? Null, Komma, Null-

Plockwurst mit kleinem Fehler. In der letzten Num⸗ mer der Zeitschrift Feld und Wald ist folgendes Inserat enthalten:

Habe Plockwurst, mit kleinem Fehler, Hühnerfutter anzubieten. Pfund 40 Pfg., Fritz Wienholt, Dortmund, Kronenstr. 30. 5 a

Welch ungeheure Mengen von Plockwurst mitkleinem Fehler mögen da wohl vorhanden sein. Gering sind sie jedenfalls nicht, denn sonst würden sie nicht waggon⸗ waise angeboten. Das Volk wird es nicht verstehen, daß die Wurst nicht für menschliche Nahrungszwecke angeboten wurde, als sie noch nicht mitkleinem Fehler behaftet war. Plockwurst gehört zu jenen Lebensmitteln, die einem großen Teil des Volkes nur noch vom Hörensagen bekannt ist, weil im Preise unerschwinglich aber nur für menschliche Nahrungszwecke. Billig und in großen Mengen ist sie zu, haben für Hühner futter.

ueber die Zunahme von Feld⸗ und Gartendiebstählen wird in letzter Zeit, hauptsächlich von den Pächtern der Triebviertel lebhaft Klage geführt. So wurden auf einem Triebviertel mehrere Körbe Frühkartoffeln entwendet, während auf einem anderen Bohnen, Weißkraut und Wirsing gestohlen wurden. Von den Tätern hat man keine Spur. Diese Diebstähle, von denen meistens Leute betroffen werden, die auch von der Hand in den Mund leben müssen, sind ganz gewiß nicht zu entschuldigen, ange⸗ sichts des ungeheuren Wuchers aber, der mit allen Lebensmitteln getrieben wird und der die ärmeren Volksschichten den Hunger⸗ riemen immer enger schnallen läßt, sind sie begreiflich.

Was ein Hälchen werden will... Ein zwölffähriger Junge entwendete am Sonntag nachmittag mit seinen kleineren Geschwistern aus dem Laden eines hiesigen Südfrüchte⸗Händlers Apfelsinen und andere Früchte. Ob der Junge durch ein Fenster gestiegen ist, oder sich mittels Nachschlüssels Eingang zum Laden verschafft hat, konnte noch nicht festgestellt werden.

Opfer des Krieges. Genosse H. Fiehn, der früher lange Jahre bis zur Auflösung der Brauerei Friedel u. Asprion in Gießen als Brauer tätig war und auch eine Zeit lang den Posten eines Wahlvereinskassierers bekleidete, ist dieser Tage auf dem östlichen Kriegsschauplatz gefallen. Er hinterläßt Frau und mehrere Kinder.

Beschlagnahme von Baumwolle. In unseren Geschäfts⸗ räumen liegt eine Bekanntmachung des stellvertretenden Kgl. Generalkommandos des 18. Armeekorps über die Veräußerung, Verarbeitung und Beschlagnahme von Baumwolle, Baumwoll⸗ gespinsten und Baumwollabgängen offen. Wir machen die Inter⸗ essenten mit dem Anfügen hierauf aufmerksam, daß auch eine Be⸗ kanntmachung am Rathaus zu Gießen angeschlagen ist.

Mie sich die Deutsche Tageszeitung den Frieden denkt, zeigt deutlich folgendes Gedicht, daseine deutsche Mutter in derselben veröffentlicht:

v. Proviantamt, als im Waggon 30 Pfg.

Und wenn es sieben Jahre währt Und Gut und Blut uns frißt, Der Friede sei des Blutes wert, Das ihm geflossen ist! Wir wollen keinen Frieden Aus Angst und Not und Jammer! Deutschland soll eisern werden

5 Unter dem Eisenhammer! Wir wollen keinen Friedensschluß, Der weichlich, sanft und gut, Damit die Welt im Liebeskuß Für hundert Jahre ruht, Daß wieder Tangotänze Das nichtigste auf Erden, Daß wieder wir die Schwänze Der fremden Völker werden. Ein Friede sei es, ehern schwer, Von Waffen starrend, groß! usw.

Das Agrarferblatt hätte auszeichnen sollen:Eine deutsche Mutter, bemerkt dazu fehr treffend der Vorwärts.

Der Gießener Tierschutzverein übersendet uns seinen Bericht für das Jahr 1914, dem wir mit Rücksicht auf den uns zur Ver⸗ fügung stehenden Raum nur die bemerkenswertesten Stellen ent⸗ nehmen: Im Laufe des Jahres schieden 33 Mitglieder durch den Tod, durch Wegzug, infolge des Krieges oder aus unbekannten Gründen aus dem Verin aus, dagegen traten 2 Personen ein, so daß er zurzeit nur noch 533 Mitglieder zählt. Für die ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder Oberbürgermeister Mecum und Gewerbebank⸗ direktor Loos wurden Oberbürgermeister Keller und Brauerei⸗ besitzer Bichler gewählt. Herr Schlachthofdirektor Modde hielt einen Vortrag über die gebräuchlichsten Arten der Tötung von größeren Haustieren. Zum Besten des Vereins für Sanitäts⸗ hunde bewilligte man 50 Mark, die Rechtsanwalt Homberger da⸗ liier überwiesen wurden. Am 29. Juni d. J. sollte zu Genf unter dem Namen Roter Stern ein Verein zum Schutze kranker Pferde gegründet werden. Als Beitrag wurden 2 Prozent des Jahres⸗ beitrags der Mitglieder gefordert. Auf Antrag des Vorsitzenden Knauß beschloß der Vorstand den Beitritt. Dem Gesuche um Aufnahme in den Verband der Tierschutzvereine des Deutschen Reiches wurde auf dem Verbandstage zu Stuttgart entsprochen. Bald nach dem Ausbruche des Krieges überreichte der Vorsitzende dem Oberbfürgermeister der Stadt Gießen namens des Vereins 500 Mark für die Kriegsfürsorge; am 7. Dezember bewilligte der Vorstand die zweite Gabe von 500 Mark, die an den Oberbürger⸗ meister zur Linderung der Kriegsnot überwiesen wurde; ferner wurde am 2. Juni der Antrag der Herren Krug und Wolff, sofort flüür wohltätige Zwecke auf dem Gebiete der Kriegsfürsorge 500 Mark bereitzustellen, über deren Verwendung später bestimmt werden soll, einstimmig zum Beschluß erhoben. Alle bewilligten Unter⸗ stüttzungen wurden von der Generalversammlung einstimmig ge⸗ nehmigt. Von der Verteilung von Tierschutzkalendern und Prämien wurde für diesesmal abgefehen, weil mit den Mitteln durch die großen Aufwendungen für die Kriegshilfe sparsam ge⸗ wirtschaftet werden muß. In der Hauptversammlung vom 30. März wurde über die Errichtung einer Fahrschule zu Gießen beraten. Der Vorsitzende schlug Kurse vor, die bei 2 Wochenstunden 2 Monate dauern sollen. Da nun von den Teilnehmern kein Schul⸗ geld erhoben wird, so werden die Kosten etwa 120 Mark betragen, falls die Interessenten Wagen und Pferde für den praktischen Unterricht kostenlos stellen. Die Kosten sollen die Innungen, die Fuhrwerksbesitzer und die Stadt tragen; Beihilfe ist erwünscht von der Pferdemarktkommission, dem Automobilklub und dem Ruder⸗ verein. Nach längerer Besprechung beschloß die Versammlung ein Rundschreiben an alle Interessenten mit dem Ersuchen, einen Bei⸗ trag zu zeichnen. Ist die Deckung für die Ausgaben gessichert, so soll eine allgemeine Versammlung anberaumt werden. An den Hauptverein wurde die Frage gerichtet, was seit dem Vogelschutz⸗ gesetz vom 30. Mai 1908 in Hessen für den Vogelschutz geschehen sei. Dank des milden Winters verursachte die Vogelfütterung nur eine geringfügige Ausgabe. Die Bezirkssparkasse Gießen bewilligte 100 Mark aus dem Reingewinn des Geschäftsfahres 1913. Dem Rochner wird forthin 1 Prozent des Jahresumsatzes zur Deckung seiner Auslagen gewährt. Am 2. Juni legte der Rechner Wolff die Rechnung vor. Sie schloß in Einnahme mit 2714,7J Mark. in Ausgabe mit 2705,70 Mark ab. Zurzeit beträgt der Vermögens- bestand 2081,24 Mark.

däbö