Ausgabe 
10.8.1915
 
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9. August 1915, mittags.

Tote zurück.

Der österreichisch ung arische Tages bericht

Eilige Flucht der Russen. 9600 Gefangene. Erfolglose italienische Angriffe. Feuergefecht zwischen italienischen Truppen! Wien, 9. August.(W. T. B.) Amtlich wird verlautbart:

KRussischer Kriegsschauplatz. g

Der von der Weichselfront zurückgewiesene Feind wird ver⸗ folgt. Oesterreichisch⸗ungarische und deutsche Streikräfte haben schon gestern zwischen der Eisenbahn Zwangorod⸗Lukow und dem Orte Garwolin die große Straße Warschau⸗Lublin in östlicher Richtung überschritten. Das linke Wieprz⸗Ufer und das rechte Weichselufer bei Jwangorod sind vom Gegner gesäubert. Unsere Truppen übersetzten den Wieprz gegen Nordosten und Norden. Die Gefechtsfelder von Lubartow und Miech o w wiesen alle Spuren einer eiligen Flucht des Feindes auf. Die Zahl der von der Armee des Erzherzogs Josef Ferdinand ge⸗ machten Gefangenen erhöhte sich auf 8000. Zwischen Wieprz und Bug wird weiter gekämpft. Am Dnjestr aufwärts Uscieeskow warfen unsere Truppen die Russen an mehreren Punkten, wobei 1600 Mann gefangen und 5 Maschinengewehre erbeutet wurden.

Italienischer Kriegsschauplatz.

Gestern stand der Südteil des Plateaus von Dober do stellenweise unter heftigem Geschützfeuer. Unsere Artillerie ant⸗ wortete mit Erfolg. Auch in der Gegend von Plava herrschte er⸗ höhte Artillerietätigkeit. Ein Versuch schwächerer feindlicher In⸗ fanterie, in unsere Stellungen bei Zagora einzudringen, miß⸗ lang. An der Kärntner Grenze griffen kleinere feindliche Abteilungen an mehreren Punkten erfolglos an. Vor unseren Stellungen auf dem Bladner⸗Joch ließ der Feind über 100 Im Tiroler Grenzgebiet wies eine unserer Patrouillen auf der Cresta Bianca(Cristallo⸗Gebiet) eine feindliche Halbkompagnie ab und brachte ihr hierbei erhebliche Verluste bei, ohne selbst auch nur einen Mann zu verlieren. Westlich Daone, am Lavanech fand in der Nacht zum 8. August ein lebhaftes Feuer⸗ gefecht statt, an dem jedoch unsererseits keine Truppen beteiligt waren. ö Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes.

von Göfer, Feldmarschalleutnant .

Ein Erlaß an die Bevölkerung Warschaus.

Der Oberbefehlshaber der in Warschau eingezogenen deutschen Truppen, Generalfeldmarschall Prinz Leopold von Bayern, hat der Deutschen Lodzer Zig. zufolge, nachstehende Bekanntmachung an die Einwohnerschaft erlassen:

Einwohner von Warschau!

17 0 Eure Stadt ist in deutscher Gewalt!

2 Aber wir führen Krieg nur gegen feindliche Truppen, nicht gegen friedliche Bürger.

. Ruhe und Ordnung soll gewahrt, das Recht geschützt werden. g Ich erwarte, daß Warschaus Bürger keine feindlichen Hand⸗ lungen unternehmen, dem deutschen Rechtsgefühl vertrauen und 5 unserer Truppenbefehlshaber Folge leisten werden.

Der deutschen Heeresleitung ist aber bekannt geworden, daß der Feind Anschläge gegen die Sicherheit unserer Truppen in Warschau vorbereitet hat. Darum bin ich gezwungen, die Häupter und angesehensten Bürger der Stadt als Geiseln zu nehmen, die mir für die Sicherheit der Trup⸗ pen bürgen.

An Euch ist es, das Leben dieser Eurer Mitbürger zu schützen. Wer darum Kenntnis hat von geplanten Anschlägen

irgendwelcher Art, hat im Interesse seiner Mitbürger, wie der Ruhe und Sicherheit der Stadt Warschau, die Pflicht, solches ungesäumt bei der deutschen Militärbehörde zur Anzeige zu bringen.

Die Todesstrafe hat derjenige zu gewärtigen, der sich einer Unterlassung in dieser Hinsicht schuldig macht oder gar An⸗ schlägen Vorschub leistet.

Die Russen wollen Riga halten. 0 T. U. Petersburg, 9. Aug. Man erklärt hier, daß der Abtransport der Zivilbevölkerung Rigas keineswegs bedeute, daß die russische Heeresleitung die Stadt den Deutschen preis zugeben beschlossen habe. Man sei vielmehr entschlossen, Riga zu halten, denn von Riga aus könne die deutsche linke Flanke bedroht werden, sodaß es den Deutschen nicht möglich sei, hinter der Festung Dwinsk vorzustoßen, und die direkte Ver bindungsbahn PetersburgWarschau abzuschneiden.

Englisch⸗französische Differenzen.

T. U. Amsterdam, 9. Aug. Hier eingetroffene zuver lässige Nachrichten aus Frankreich bestätigen, daß die Diffe⸗ renzen zwischen den Engländern und Franzosen sich in letzter Zeit verschärft haben. Von französischer Seite macht man den Engländern den Vorwurf, die letzte französische Offensive nicht unterstützt zu haben, wodurch dieselbe zum Scheitern ge⸗ bracht wurde. Die französische Regierung habe die englische aufgefordert, die Armee Frenchs dem Oberbefehl Joffres unterzuordnen, damit sie erfolgreicher miteinander in Ein

klang gebracht werden könne. Die vielen russischen Nieder

lagen in Polen verursachen in französischen leitenden Kreisen eine förmliche Panik.

Der türkische Tagesbericht. Feindliche Landungen im Golf von Saros. Das LinienschiffBarbarossa versenkt.

Konstantinopel, 9. Aug.(W. T. B.) Das Hauptquartier teilt mit: An den Dardanellen landete der Feind in der Nacht zum 7. August unter dem Schutze seiner Flotte einen Teil frischer Streitkräfte in der Umgebung von Karatchali im Norden des Golfes von Saros und den Rest an zwei Orten nördlich von Ari Burnu. Wir vertrieben den bei Karatchali gelandeten Feind vollständig. Er floh und ließ etwa 20 Tote zurück. Die nördlich von Ari Burnu gelandeten Truppen rückten unter dem Schutz der Flotte am 7. August ein wenig vor. Abends hielten wir das feindliche Vorrücken durch Gegenangriffe auf. Heute früh schlugen wir die Angriffe des Feindes zurück und brachten ihm erhebliche Verluste bei. Wir machten einige Soldaten und Offiziere zu Gefangenen. Bei Sedd⸗ül⸗Bahr trieben wir einen Teil eines Grabens auf unserem rechten Flügel etwa 40 Meter gegen den Feind vor. Am 6. August schlugen wir den Feind zurück, der bei zwei fruchtlosen Angriffen gegen diesen Flügel 2000 Tote vor den Gräben ließ. Am 7. August wiesen wir drei lange, aber fruchtlose Angriffe, die der Feind gegen diese Laufgräben und in Massen gegen unser Zentrum und gegen unseren linken Flügel unternahm, zurück. Wir trieben den Feind vollständig in seine alten Stellungen zurück. Nicht zufrieden damit, diese wiederholten Angriffe zum Scheitern gebracht zu haben, drangen unsere Truppen in einen Teil der feind⸗

lichen Gräben ein und richtete sie gegen den Feind ein. Wir machten 110 Gefangene.

Ein feindliches Unterseebbot versenkte heute früh das LinienschiffBarbarossa Haireddin. Ein großer Teil der Besatzung ist gerettet. Der Untergang desBarbarossa, so bedauerlich er an sich ist, regt uns nicht übermäßig auf, nur daß er das Stärkeverhältnis unserer Schiffe zu den feindlichen wie eins zu zehn gestaltet. Wir heben noch hervor, daß unsere übriger Schiffe dieselbe Tätigkeit entfalten werden und daß ihre von glühender Vaterlaudsliebe beseelten Mannschaften durch ihre Geschicklichkeit und ihre Aufopferung dem Feinde denselben Schaden zuzufügen wissen, wie ihre Kameraden.

2

Barbarossa Haireddin war ein altes deutsches Linienschiff, das 1891 alsKurfürst Friedrich Wilhelm vom Stapel lief und 1910 von der Türkei erworben wurde. Sein Raumgehalt betrug 10 060 Tonnen, seine Höchstgeschwindigkeit 17 Seemeilen. Zum Kampfe mit modernen Großschiffen war das Schiff nicht mehr be⸗ fähigt, für die Küstenverteidigung aber stellte es immerhim eine schätzbare Machteinheit dar.

Vom Seekrieg. Ein englischer Hilfskreuzer torpediert.

Das Ritzausche Bureau meldet aus Kristiania: Hier eingetroffenen Nachrichten zufolge wurde gestern abend der englische HilfskreuzerIndia, 7900 Tonnen, nördlich von Bodoe beim Einlaufen in den Vestfjord torpediert. Der schwedische DampferGoestealand ging mit 80 Mann der Besatzung nach Narwik ab. Etwa 72 Mann wurden bei Helligvaerk gelandet. Die Militärbehörden haben die nöti⸗ gen Maßnahmen getroffen.

Das Morgenbladet meldet aus Trondhjem: der schwedische DampferGoestealand hat gestern nachmittag 5 Uhr 45 Min. den englischen HilfskreuzerIndia nordwestlich von Helligvaer, einer kleinen Insel vor Bodö, bemerkt. Er glaubte, der Engländer wolle ihn zum Stoppen veranlassen. Kurz darauf sah der Schwede, daß das Achter⸗ schiff des Kreuzers sank und dieser einige Minuten später vollständig verschwunden war. Der Hilfskreuzer war von einem Volltreffer eines Unterseebootes torpe⸗ diert worden. Das U-Boot selbst ist vomGoestealand nicht bemerkt worden. Der Dampfer brachte heute morgen 80 Mann und 10 Offiziere nach Narvik. Eine Stunde darauf brachte der englische armierte Fischdampfer Samson sechs Mann, darunter mehrere Offiziere. Zwei Boote desIndia brachten 72 Mann nach Hellinvaer; außerdem wurden in Narvik elf Tote gelandet, darunter drei Offiziere. Die gesamte Besatzung desIndia be⸗ trug 340 Mann.

Von Björnsund wird gemeldet, ein U-Boot sei am Frei⸗ tag unter Volldampf nordwärts vor Ona bemerkt worden. Die englische Mannschaft wird in Norwegen interniert.

Ein feindliches Unterseeboot von einem türkischen Wasserflugzeug zum Sinkenge bracht

Konstantinopel, 9. Aug.(W. T. B.) Das Hauptquartier teilt mit: An der Dardanellenfront brachte früh 5 Uhr 50 Minuten eines unserer Wasserflugzeuge durch Bomben ein feindliches Unterseebbot vor Bulair zum Sinken. Bei Ari Burnu warfen wir gestern wiederholte Angriffe des Feindes zurück und fügten ihm Verluste bei. Bei Sedd⸗ül⸗Bahr zer⸗ störten wir eine feindliche Bombenwerferstellung. Auf den übrigen Fronten nichts von Bedeutung.

Bekanntmachung.

Nachstehende Bekanntmachung des Großh. Kreisamts Gießen bringe ich zur öffentlichen Kenntnis. Gießen, den 6. August 1915. Der Oberbürgermeister: eiter

Bekanntmachung. Betr.: Die Brotgetreideernte 1915.

Es wird darauf hingewiesen, daß von nun an alle An⸗ fragen, die sich auf Verkauf von Brotgetreide, Säckegestellung, Abnahme, Bezahlung usw. beziehen, an die vom Kom munal⸗ verband beauftragte FirmaVereinigte Getreidehändler G. m. b. H. Gießen, Friedrichstvaße Nr. 8, Telephon Nr 148, zu 5 0 sind, von wo auch etwa erforderliche Ausklsinfte erteilt werden.

Gießen, den 3. August 1915.

Großherzogliches Kreisamt Gießen. e oechler.

Bekanntmachung.

Nachstehende Bekanntmachung des Großh. Kreisamts Gießen bringe ich zur öffentlichen Kenntnis. Gießen, den 6. August 1915. Der Oberbürgermeister. Keller.

Bekanntmachung. Betr.: Den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem Ernte⸗ jahre 1915; hier: Fruchtankäufe.

Der Erwerb von gedroschenem Roggen und Weizen wird in wenigen Tagen beginnen. Indem wir auf unsere Bekanntmachung vom 29. Juli 1915(Kreisblatt Nr. 67 vom 30. Juli l. Is.) Bezug nehmen, bemerken wir nochmals, daß nur diejenigen Händler und Makler zum Ankauf von Frucht berechtigt sind, die sich durch eine von der FirmaVereinigten Getreidehändler G. m. b. H. in Gießen für den betreffenden Ort gül⸗ tige Vollmacht legitimieren. Andere Händler sind wegzuschicken: dies gilt auch von allen, außerhalb des Kreises Gießen ansässigen Händlern, da sie grundsätzlich nicht zum Ankauf zugelassen sind.

Der verkaufende Landwirt ist bis zur Uebernahme der Frucht zur guten Verwahrung und Behandlung der Frucht verpflichtet. Es wird nur mahlfähige, gesunde Frucht abgenom⸗ men; verunkrautete, brandige, seuchte Frucht muß erst vom Ver⸗ käufer gereinigt und getrocknet werden; ist ihm dies nicht mög⸗ lich, so wird die Frucht unter Preisabzügen doch abgenommen. Der Landwirt ist je nach den örtlichen Verhältnissen zur Lieferung frei nächster Bahnverladestation, Mühle oder Lager verpflichtet. Der Höchstpreis für Roggen ist 23 Mk. und für Weizen 27 Mk. den Doppelzentner; er wird nur für völlig einwandfreie Frucht bezahlt. Der Uebernahmepreis richtet sich nach der Güte der Frucht. Frucht, die nicht mahlfähig gemacht werden kann, auch sogenanntes Hinterkorn, das nicht mahlfähig ist, wird nicht abgenommen; ob es zur Verfütterung freigegeben wird, wird später nach Erlaß entsprechender Bestimmun⸗ gen der Reichsgetreidestelle bekannt gemacht werden. Es darf also von der Dreschmaschine ablaufendes Hinterkorn unter keinen Umständen ohne weiteres verfüttert

werden, es gilt vielmehr ebenfalls 15 beschlagnahmkt, bes en autsdrücklich na rüfung freigegeben wird.. Daß de l nicht auf einmal i werden kann, sondern nur nach und nach, ist selbstver⸗ ständlich. Dies gilt sowohl für den Bedarfsanteil 2 Kommunalverbandes, wie auch für den Anteil der Reichsgetreide⸗ stelle. Das Einkaufsgeschäft des Kommunalverbands wird sich hiernach jeweilig auf den Bedarf für etwa 3 Monate erstrecken. Der Landwirt ist nur berechtigt, das erforderliche Saatgut für Herbst⸗ und Frühjahrssagt und das zur Ernährung seiner Familie einschließlich Gesinde nötige Getreide zurückzubehalten, letzteres, sofern er als Selbstversorger anerkannt wird. In diefer Hinsicht wird wiederholt auf unseve Bekanntmachung vom 25. Juli 1915(Kreisbl. Nr. 66 v. 27. Juli l. Js.) Bezug ge⸗ 0 5 ißen, den 3. August 1915. 5. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Usimger.

Bekanntmachung

Aus der Stiftung der Friedrich Eextor Eheleute sind am 23. September 240 Mk. Jahreszinsen in Gaben nicht unter 125 an verschämte Arme, ohne Ansehung der Religion zu ver⸗ geben. g 0

Meldungen nimmt das Städtische Armenamt, Asterweg 9, bis 31. August 1915 entgegen.

Gießen, den 6. August 1915. 5

Der Oberbürgermeister. (Armen verwaltung). J. A.: gez. Schenck zu Schweinsberg.

Bekanntmachung.

Aus der Henfel⸗Stiftung kommt eine lebens längliche Pfründe im Jahresbetrag von 175 Mk. an einen bedürftigen und würdigen hiesigen Bürger, ohne Unterschied der Konfession, zur Vergebung. 5 5

Meldungen nimmt das Städtische Armenamt, Asterweg 9, bis 31. August 1915 entgegen.

Gießen, den 6. August 1915.

Der Oberbürgermeister. (Armen verwaltung). J. A.: gez. Schenck zu Schweinsberg. Verantwortlicher Redakteur: F. Vetters, Gießen. Verlag von Krumm& Cie., Gießen. Druck: Verlag Offenbacher Abendblatt, G. m. b. H. Offenbach a. M. O SSScccSesesse eee

3 8 5 Erprobten Rat be Einmache⸗

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