Ausgabe 
9.8.1915
 
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5 101 ert wird.

Hessen und Nachbargebiete.

Gießen und umgebung. Ein lehrreicher Preisvergleich.

Von jeher hat die Händlerpresse sich bemüht, die volks- wirtschaftliche Notwendigkeit des Zwischenhandels als Ver mittler zwischen Hersteller und Verbraucher der Bedarfsgüter nachzuweisen, wobei sie aber immer die Erhaltung und Steigerung des dreimal heiligen Profits im Auge hatte. Ge waltig zeterte sie immer, wenn Kundige behaupteten, ihre Wichtigtuerei stünde im umgekehrten Verhältnis zur wirt⸗ schaftlichen Bedeutung des Zwischenhandels. Das freie Spiel der Kräfte, die freie Konkurrenz, argumentierte sie stets, schaffe den gerechten Ausgleich für alle Verbraucher, sorge dafür, daß die Profitbäume der Händler nicht in den Himmel wachsen. Daß diese Konkurrenz nicht verbilligt, zeigt wieder schlagend ein Vergleich, den der Konsumverein Ludwigshafen(Rhein) mit den zwei größten Geschäften am Platz am 25. Juni angestellt hat. Bei der Konkurrenz II war der Verein mit 19 Artikeln billiger, mit vier Artikeln teurer und mit den übrigen sechs Artikeln gleichpreisig. Der Vergleich mit der Konkurrenz 1 ergab: der Konsumverein war in zehn Artikeln billiger, in acht gleichpreisig und nur in drei Artikeln teurer als diese Konkurrenz. Von 33 Ar tikeln konnte Konkurrenz I nur 29 und Konkurrenz II nur 21 Artikel liefern. Das ist schon kein vertrauenerweckender Beweis besonderer Leistungsfähigkeit. Noch deutlicher zeigt nachstehende Tabelle die preisregulierende Wirkung des Konsumvereins, der allerdings nicht dem Profit, sondern zu nächst den Interessen der organisierten Konsumenten und indirekt der Gesamtheit der Bevölkerung dient, bei welcher das Konsumenteninteresse überwiegt. Es kosteten:

Preis breis

Waren des ares der Konkurrenz II

. 1 Würfelzucker 0,30 0,34 Zucker, Perl⸗ 0,28 0,31 Zucker, Kristall⸗ 0,28 0,30 Nudeln 0,75 0,85 Stärke 0,60 0,75 Schmierseife 0,38 0,5 Kernseife 0,60 0,65 Reis 0,64 0,85 Salatöl 2,20 2,80 Kondensierte Milch 0,60 0,65 Maisgrieß 0,40 0,46 Grünkern 0,60 0,72 7,63 9,13

Abzug von Rückver⸗ gütung und Rabatt 0,53 0,36 7,10 8,77

Nach Abzug des Rabatts des Großgeschäfts und der 7 Prozent Rückvergütung des Vereins ist dieser um 1,67 Mark billiger als die Konkurrenz, das macht rund 23,5 Prozent, d. h. jedes Mitglied spart bei Entnahme vorstehender haupt sächlicher und jeden Tag benötigter Artikel aus dem Konsum verein mit jeder Mark 23½ Pfg. Diese Ersparnis wirkt natür⸗ lich ganz anders, als wenn sie an selten und wenig gebrauchten Waren gemacht würde. Das wissen natürlich die Händler besser als das Publikum, wie man es macht, den Ruf der Billigkeit zu erwerben und doch reichlich auf seine Kosten zu kommen. Mit der anderen Konkurrenz konnten nur acht Ar tikel obiger Gruppe verglichen werden, weil vier davon dort nicht zu haben waren. Das Ergebnis war, daß bei dieser Konkurrenz nach gleicher Methode die acht Artikel 3,55 Mark, im Konsumverein 3,13 Mark kosteten. Eine Differenz zu gunsten des Konsumvereins von 42 Pfg. oder rund 12.5 Prozent. Da zeigt sich freilich, daß die Konsumvereine schäd lich sind, aber nur dem Profit der Händler.

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Zur Sonntagsarbeit in den Bäckereien. Die Sonntags ruhebestimmungen in den Bäckereien sahen vor dem Kriege fast ausnahmslos in allen Bundesstaaten eine 14stündige ununterbrochene Ruhezeit mit der Bestimmung vor, daß diese Ruhezeit frühestens um 12 Uhr nachts(von Samstag zum Sonntag), spätestens aber um 8 resp. 9 Uhr vormittags be⸗ ginnen mußte, sodaß die Arbeiter überall, wo sie mit der Arbeit Sonntag morgen um 8 Uhr fertig waren, erst um 10 Uhr abends wieder beschäftigt werden durften. Durch die Bundesratsverordnung vom 5. Januar 1915, wo nach 8 g alle Arbeiten, die zur Bereitung von Backwaren dienen, in der Zeit von abends 7 Uhr bis morgens 7 Uhr verboten wurden, hörte in den meisten Verwaltungsbezirken jede Sonntags⸗ arbeit infolge vorgenannten beiden gesetzlichen Bestimmungen in den Bäckereien an den Sonn- und Festtagen von selbst auf, da ja auch der Zweck der Bundesratsverordnung vom 5. 1. 15 die Streckung der Getreidevorräte durch Ein schränkung des Genusses frischer Backwaren, insbesondere frischer Brötchen bezweckte, sodaß unter andern auch in den Regierungsbezirken Kassel und Wiesbaden an Sonntagen keine Arbeiter in Bäckereien beschäftigt werden. Eine Aus nahme hierin machten die hessischen Behörden. Das hessische Ministerium des Innern ermächtigte die Kreisämter durch Verfügung vom 20. Januar, Ausnahmebestimmungen zu erlassen, nach welchen die Beschäftigung von Arbeitern zur Bereitung von Backwaren an allen Sonntagen von morgens 7 Uhr bis mittags 12 Uhr zugelassen ist. Die Kreisämter haben in allen Verwaltungsbezirken von dieser Verfügung Gebrauch gemacht und die Sonntagsarbeit zugelassen, sodaß heute der Ausnahmezustand für diese wirschaftlich ineinander greifenden Gebiete besteht, daß in den preußischen Gebieten keine Sonntagsarbeit stattfinden darf, während in den hessi schen Gebieten Sontagsarbeit zugelassen ist. Vom Zentral

verband der Bé⸗ker und Konditoren wurde bereits im April dieses Jahres eine Eingabe an das hessische Ministerium richtet, in der die Beseitigung der Sonntagsarbeit ge Das Ministerium hat bisher dies Ersuchen ahnt mit der Begründung, daß für Hessen allein ein

0 Verbot nicht ohne schädliche Wirkungen geschehen müßte auf breiterer Basis fürs ganze Reich

Das hessische Ministerium hat dabei nicht in gezogen, daß gegenwärtig nur für Hessen

dieser Ausnahmezustand besteht und daß die Eingabe nde Beseitigung dieses Ausnahmezustandes fordert. Eine öffent liche Protestversammlung der Bäckergehilfen von Offenbach und Umgegend nahm am 5. August d. J. eine Resolution an, in der abermals die Beseitigung dieses Ausnahmezustandes gefordert wurde. Nach dem Referate des Bezirksleiters Rumeleit wurde aus der Mitte der Versammlung vorge schlagen, daß, wenn die hessischen Behörden diesem berechtigten Verlangen nicht Rechnung tragen, die Forderung durch die Organisation an die Arbeitgeber unterbreitet werden soll, da auch die Arbeitgeber kein großes Interesse an der Sonn- tagsarbeit haben können, denn die Backwaren dürfen doch im frischen Zustand nicht verkauft werden; es ist also ein Be dürfnis der Sonntagsarbeit erwiesenermaßen nicht vorhanden.

Städtischer Kartoffelverkauf. Wir machen auf die

heutige Bekanntmachung des Oberbürgermeisters aufmerk isa, nach welcher am Dienstag, Donnerstag und Samstag, jedesmal vormitags von 812 Uhr, gute Frühkartoffeln ver kauft werden. Das Pfund kostet 8 Pfg. und es werden Mengen bis zu 25 Pfund abgegeben. Der Verkauf geschieht im Hofe des städtischen Hospitals, Seltersweg 11. Allerlei Regierungsverordnungen. Das hessische Ministerium hat den Leitern der Schlachthöfe verboten, über die Zahl der Schlachtungen Mitteilung zu machen. Dadurch ist es fernerhin nicht möglich, Feststellungen bezüglich des Fleischkonsums zu machen. Aus welchen Gründen das merk würdige Verbot erfolgt ist, bleibt Geheimnis der Regierung, deren Wege oft höchst wunderbar sind. Das Wohlbefinden der Bevölkerung steigt dadurch jedenfalls nicht.

Wahlverein Gießen. Wir werden ersucht, nochmals auf die heute abend 9 Uhr stattfindende regelmäßige Mit⸗ gliederversammlung aufmerksam zu machen. Es wird ein Vortrag über Gemeindesteuern vom Gen. Vetters gehalten.

Gefallene aus Oberhessen und Nachbargebieten. Musketier Ludwig Volkmann aus Heuchelheim, Inf. Regt. 224. Gefreiter Ludwig Sondermann aus Als⸗ feld, Garde-Inf.⸗Regt. Nr. 3. Freiwilliger Johannes Steinbach aus Zell b. Alsfeld, Inf.-Regt. 222. Mus⸗ ketier Ludwig Bill aus Naunheim b. Wetzlar, Inf.-Regt. Nr. 266. Unteroffizier Jakob Kaps aus Aßlar, Landwehr Pionier⸗Komp. 21. Gefreiter Karl Heinrich Fink aus Aßlar, Res.⸗Inf.⸗Regt. 46.

Ueber den Anspruch der Kriegsteilnehmer auf Krankengeld hat das sächsische Landesversicherungsamt eine grundsätzliche Ent scheidung gefällt. Das Versicherungsamt hatte die Allgemeine Ortskrankenkasse für die Stadt Leipzig verpflichtet erachtet, dem Pionier Sch. Krankengeld vom 11. September 1914 ab bis auf die weitere Dauer seiner Erwerbsunfähigleit zu gewähren, höchstens aber auf 260 Wochen. Vor seiner Einberufung war Sch. ver⸗ sicherungspflichtiges Mitglied der Kasse; er hatte seine freiwillige Weiterversicherung erklärt. Sch. wurde am 8. tember am linken Unterarm verwundet; er wurde vom 9. Sep⸗ tember bis 3. November im Garnisonslazarett Riesa verpflegt und dann mit Schonung entlassen. Die Kasse legte gegen die Entscheid ung des Versicherungsamtes Berufung ein. Sch. sei durch die Schußwverletzung in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht be einträchtigt, weil Löhnung und Angehörigenuntersttstzung auch bei Dienstunfähigkeit fortbezahlt würden und bis zur Beendigung der Heilbehandlung Verpflegung auf Kosten der Militärverwaltung in den Lazaretten gewährt werde. Da das Krankengeld grund sätzlich ein teilweiser Ersatz für entgangenen Arbeits verdienst sei, so könnten die im Kriege arbeitsunfähig gewordenen Sol daten keine Geldrente fordern, weil die Einbuße des Verdienstes nicht durch Krankheit, sondern mit dem Eintritt in das Heer ent⸗ standen sei und auch die Arbeitsfähigkeit als Krieger nach§ 182 Absatz 2 der Reichsversicherungsordnung nicht versichert sei. Das Oberversicherungsamt verwarf die Berufung. Nach der Rechtsprechung und der Auffassung der maßgebenden Kommentare sei in dem Falle, daß die Mitgliedschaft des Krieasteilnehmers als Pflichtmitgliedschaft oder infolge freiwilliger Weiterversicherung fortbesteht, ein Anspruch an die Ortskrankenkasse selbstverständlich auch bei Krankheit oder Tod infolge einer Verwundung im Kriege gegeben. Denn der Anspruch auf Krankengeld setze nur Arbeits unfähigkeit, nicht einen tatsächlich eingetretenen Erwerbsverlust voraus. Gleichfalls sei nicht erforderlich, daß einem Kranken tatsächlich ein Arbeitsverdienst entgeht. Es bleibe somit der An spruch eines Kriegsteilnehmers auch dann erhalten, wenn der Ver sicherte keine Möglichkeit des Erwerbes hat. Zur Herbeiführung einer grundsätzlichen Entscheidung legte die Kasse Revision ein. Es wurde Verletzung des§ 182 der Reichsversicherungsordnung ge rügt und auf die Ausflihrungen von Spielhagen über die Arbeits- versicherung hingewiesen. Das Landesversicherungsamt hat das Rechtsmittel verworfen.§ 313 der Reichsversicherungs ordnung habe auch auf den Kriegsfall Anwendung zu erleiden. Wenn jemand verwundet werde, auch im Auslande, also in Belgien, Frankreich usw., und er habe sich freiwillig weiterversichert, so sei er im Falle einer Verwundung fir die Dauer seiner Erwerbs unfähigkeit zum Bezuge von Krankengeld berechtigt. Es handle sich um die erste grundsätzliche Entscheidung dieser Art, eine gleiche Entscheid ung des Reichsversicherungsamtes sei demnächst zu erwarten. Die Entscheidung ist von großer finanzieller Tragweite ffür die Krankenkassen.

Freie Fahrt von beurlaußbten Soldaten. Sämtlichen Mann schaften vom Feldwebel(Wachtmeister, Deckoffizier) abwärts wird nunmehr bei Beurlau bungen in die Heimat freie Eisenbahnfahrt auf Militärfahrscheine gewährt. Diese tragen zum Unterschied von Beurlaubungen zu Erntezwecken den Vermerk:Heimats urlaub. Hat der Beurlaubte die Genehmigung erhalten Schnell und Eilzüge benutzen zu können, so muß dies von der Militär⸗ behörde auf dem Militärfahrschein bemerkt sein. Sofern be urlaubte Mannschaften bei der Hin- oder Rückreise in der Ueber⸗ gangszeit solche Militärfahrscheine noch nicht besitzen, sind ihnen seitens der Bahnhofskommandanten oder, wo solche nicht vor handen sind, von den Fahrkartenausgaben der Heimatstationen der Beurlaubten Hilfsmilitärfahrscheine auszustellen, und zwar gesondert für die Hin- und Rückfahrt. Die von den heimischen Truppenteilen beurlaubten Mannschaften sind bei der Hinfahrt nur auf Grund der von den Truppenteilen ausgestellten Militär sahrscheine zur Fahrt zuzulassen. Für die sog. Samstags-Sonn⸗ tag⸗Urlauber gilt die Freifahrt nicht.

Briese müssen offen versandt werden. Seit Kriegsbeginn müssen bekanntlich alle Privatbriefe aus und nach Elsaß⸗ Lothringen offen zur Postbeförderung eingeliefert werden. In letzter Zeit ist indes von den Postanstalten in Lolhringen die Wahrnehmung gemacht worden, daß die Zahl der ireigerweise ver schlossen gusgelieserten Privatbriefe erheblich zugenommen hat. Sest einigen Monaten werden die offen gufgelieferten Peivatbriefe nach erfolgter Priifung ihres Inhalts durch die militärischen Prilfungsstellen postseitig verschlossen. Hlerdurch ist anscheinend der Juytum erweckt worden, die Auflleferung verschlossener Privat⸗ briefe sei wieder gestattet. Die Postbohörde sieht sich daher veran⸗ laßt, darauf hinzuweisen, daß Privatortese aus und nach Elfaß Lothrängen nach wie vor offen eingeliefert werden müssen.

Sep- Se p

Städtischer Fleischverkauf. Zn Wiesbaden werd gegen bie Preistreiberei von seiten der Stadt energisch vorgegangen und jetzt auch frisches Fleisch zu erheblich billigeren Preisen verkauft, als es bel den Metzgern zu haben ist. Auf diese Art müßten sich die Städte überall zu wehren suchen.

Lollar. Bis jetzt sind aus unserem Orte bereits 21 Mann im Kriege gesallen und von weiteren 6, die vermißt sind, ist Sicheres

nicht bekannt. Kreis Alsseld⸗Lauterbach. Zuvicl Eiser. Beim Bekanntwerden des Falles von Warschau wurden die Glocken im Lande geläutet. In Burggemünden⸗ ging man dabei so kräftig zu Werke, daß eine locke zersprang. 1

Von Nah und Fern.

Grausiges Familiendrama.

In Gotha beging in der Nacht zum Samstag die Ehefrau

bes Schlossers Pfeiffer einen Gatten⸗ und Kindes mord. Wegen jahrelanger Untreue ihres Mannes schoß sie diesen hei seiner späten Heimkehr nieder, bedeckte die Leiche mit einem Teppich und du rchschnitt darcuf ihren vier im Bette licgeuden Kindern den Hals. Als sich Mitbewohner des Hausos, die durch die Unruhe in der Pfeifferschen Wohnung ausmerksam gemacht wurden, Eingang ver⸗ schafsen wollten, schloß die Frau sich ein und versuchte, sich ebenfalls den Hals zu durchschneiden. Von den in das Krankenhaus ver⸗ brachten Kindern ist eins unterwegs gestorben. Zwei sind in Lebensgefahr, während das übrige und die Mutter leichter verletzt sind.

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Telegramme.

Tagesberichtedes Großen Hauptguartiers.

Ein kleiner Fortschritt in Flandern.

Am Narew der russische Widerstand gebrochen.

W. B. Großes Hauptquartier, 7. Aug., vorm.(Amtlich)

Westlicher Kriegsschauplatz.

In Flandern wurden die Belgier durch die Wirkung unserer Artillerie gezwungen, ihre bei Heer nisse(südlich von Dixmusiden) über die Yser vorgeschobenene Stellung teilweise zu räumen. f

Französische Handgranatenangrifse in der Gegend von Souchez wurden abgewiesen.

Südlich von Leintrey löstlich von Luneville) wiesen unsere Vorposten einen Vorstoß des Gegners leicht ab.

In den Gebirgskämpfen nördlich von Münst er kein be⸗ sonderes Ereignis.

Oestlicher Kriegsschauplatz.

Oestlich von Poniewiez gingen die Russen hinter die Jara zurück.

Gegen die Westfront von Kowus wurden Fortschritte gemacht. Hierbei sind 500 Russen gefangen genommen und 2 Maschinengewehre erbeutet.

Die Armeen der Generäle v. Scholz und v. Gallwitz haben nach heftigen Kämpfen den feindlichen Widerstand zwischen Lomsha und Bugmündung gebrochen.

Das Gesamtergebnis bei den Kämpfen vom 4. bis 6. Aug. beträgt 85 Offiziere und mehr als 14 200 Mann Gefangene, 6 Geschütze, 8 Minenwerfer und 69 Maschinengewehre ge⸗ nommen.

Den Eiuschließungstruppen von No wo-Georgiewsk, drangen von Norden her bis zum Nare w durch. Das Fort Dembe wurde genommen. Von Süden her ist die Weichsel bei Pienkow erreicht.

In Warschau ist die Lage unverändert. Die Russen setzten die Beschießung der Stadt von dem östlichen Weichsel⸗ ufer aus fort.

Unsere Luftschiffe belegten die Bahnhöfe von No wo⸗ Minsk und Siedlec mit Bomben. n te

Südöstlicher Kriegsschauplatz.

Bei und nördlich von Jwangorod ist die Lage unver- ändert.

Zwischen Weichsel und Bug haben deutsche Truppen bei Ruskowola(südöstlich von Lubartow) die feind⸗ lichen Stellungen gestürmt und nordöstlich Lenzun den Austritt aus den dortigen Seeengen erzwungen.

Oberste Heeresleitung.

Jara liegt etwa 60 Kilometer von Poiiewicz von

Notiz: 8 oliewich Ruskowola liegt 8 Kilometer südöstlich von

Norden nach Süden. Lubartow.

8 Fortschreitende Einschließung von Nowo⸗ Georgiewsk. Siegreiches Vordringen in Südpolen. Westlicher Kriegsschauplatz.

W. B. Großes Hauptquartier, 8. Aug., vorm.(Amtlich.)

Französische Handgranatenangriffe bei Souchez und Gegeuangriffe gegen einen vorgestern dem Feinde entrissenen Graben in den Westargonneß wurden abgewiesen.

Die Gefechte in den Vogesen nördlich von Münster lebten gestern nachmittag wieder auf. Die Nacht verlief dort aber ruhig.

Oestlicher Kriegsschauplatz.

Die deutsche Narew Gruppe näherte sich der Straße Lomza-Ostrow-Wyszkow. An den einzelnen Stellen leistet der Gegner hartnäckigen Widerstand. Südlich von Wyszkow ist der Bug erreicht. Serock an der Bug- mündung wurde besetzt.

Vor Nowo Georgiewsk nahmen unsere Ein⸗ schließungstruppen die Befestigungen von Zegrze.

Bei Warschau gewannen wir das östliche Weichselufer.

Südöstlicher Kriegsschauplatz.

Vor dem Druck der Truppen des Generalobersten von Woyrsch weichen die Russen nach Osten.

Zwischen Weichsel und Bug hat der linke Flügel der Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls v. Mackensen den Feind nach Norden gegen den Wieprz- Fluß ge⸗ worfen, der rechte Flügel steht noch im Kampfe.

d Oberste Heereßleitung.