Ausgabe 
28.7.1915
 
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Der österreichisch⸗ungarische Tagesbericht

Eine Höhe am Bug erstürmt.

Wien, 27. Zuli.(W. T. B.) Amtlich wird verlautbart: Juli, vormittags: Rufsischer Kriegsschauplatz. Seit der Erstürmung von Sokal durch unsere Truppen wurde südöstlich der Stadt um den Besitz einer Höhe gekämpft, die für die Behauptung der Bugübergänge besonders wichtig ist. Gestern stürmten unsere tapferen Regimenter diese Position, wobei wir 20 Offiziere und 3000 Mann gefangen nahmen und fünf Maschinengewehre erbeuteten. Die Kämpfe nördlich Grubieszow schreiten erfolgreich fort. Sonst ist die Lage im Nordosten unverändert. Italienischer Kriegsschauplatz

5 Unter dem Schutz des gestern früh eröffneten Artilleriemassen⸗ feuers griffen die Italiener das Plateau von Doberdo mit ver⸗ stärkten Kräften abermals an. Der Ansturm scheiterte unter größeren Verlusten denn se. Nach erbitterten Nahkämpfen blieben unsere Truppen auch an diesem neunten Schlachtage im vollen Besitz ihrer alten Kampfstellungen am Plateaurande.

An den übrigen Teilen der küstenländischen Front und im Kärntner und Tiroler Grenzgebiet hat sich Wesentliches ereignet. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes.

von Höfer, Feldmarschallentnant.

Die Lage am Dnjestr und in Bessarabien.

Aus Wien wird der Frankf. Ztg. geschrieben:

Nachdem an der Dnujestr⸗ und bessarabischen Front, von unbedeutenden Geschützkämpfen und Vorposten⸗ gefechten abgesehen, vollständige Ruhe eingetreten ist, kann man das Ergebnis der jüngsten Kämpfe nun überblicken. Als unsere Truppen den Dnujestr übersetzt hatten, wollte der Feind selbst um den Preis der größten Opfer die auf dem nördlichen Flußufer verlorenen Stellungen zurückgewinnen. Wir hatten die heftigsten Angriffe zurückzuschlagen, haben aber von den eroberten Gebieten keinen Fußbreit dem Feind überlassen. Die Russen haben etwa 3000 Gefangene, darunter 20 Offiziere, und 5 Maschinengewehre verloren. Die Mannschaft eines ganzen Korps fiel vor unseren Maschinengewehren, so daß die Russen gezwungen waren, ihre erfolglosen Versuche ein⸗ zustellen.

Warschaus Fall bedeutungslos!

Der bisherige Korrespondent des Secolo in Rußland, Mag⸗ rini, rechnet mit dem bevorstehenden Falle Warschaus, sucht aber natürlich seine Bedeutung zum Voraus herabzumindern. Schon seit Oktober vor der ersten deutschen Offensive seien ein großer Teil des Generalstabes und der damalige Kriegsminister Suchomlinow für die Räumung Warschaus eingetreten, jedoch habe der Generalissimus Nikolai Nikolajewitsch durchgesetzt, daß Warschau verteidigt werde wegen des politischen Eindrucks, den sein Fall weit über Polen hinaus in ganz Europa gemacht hätte. Immerhin waren nuch damals alle Vorbereitungen zur Räumung der Stadt getroffen und die drei Weichselbrücken unterminiert worden. Später errich⸗ teten die Russen drei starke Verteidigungslinien um Warschau. Magrini tröstet sich über das bevorstehende Schicksal der polnischen Hauptstadt mit den alten Argumenten, daß es militärisch bedeutungslos sei, da das russische Heer unversehrt zurückgehe und daß die Zeit der Entente den Erfolg verbürge, da diese den techni⸗ schen Vorsprung Deutschlands allmählich einholen könne und über unermeßliche Reserven verfüge, während die deutschen Reserven vor der Erschöpfung stünden.

N Die Räumung Livlands.

T. U. Petersburg, 27. Juli. Der Gouverneur von Livland hat alle Kreischefs angewiesen, die gesamte Bevölkerung fortzuschaffen, wie es wörtlich heißt, angesichts des Vordringens des Feindes. Zurückbleiben dürfen nur Juden, ferner Frauen christlicher Kon⸗ fesston und Männer unter 18 und über 45 Jahren. Alles, was von der Militärbehörde nicht requiriert wird, muß verbrannt werden, mit Ausnahme von Häusern und häuslichem Inventar. Nichtrequi⸗ riertes Vieh wird vor dem Abzug erschlagen.

6

* Die dritte Isonzoschlacht. Schwere Verluste der Italiener. Das gewaltige Ringen um die Isonzolinie hält nun schon den neunten Tag an. Auch in der dritten Isonzoschlacht richtet sich der Hauptstuem der Italiener gegen das Plateau von Doberdo, das sie mit einem furchtbaren Artilleriefeuer überschütten und gestern mit neuen Kräften angriffen. Die Geschütze brüllen hier ununterbrochen. Der zweite Stoß der Italiener richtet sich gegen Görz, um welches sich immer wieder neue heftige Kämpfe entwickeln, in denen der Feind seine schweren Verluste noch immer vermehrt. Insbesondere ein italienisches Armeekorps hat bei diesen Kämpfen schon nahezu ein Drittel seines Bestandes eingebüßt. Heute kam es in erbitterten Kämpfen vielfach zum Handgemenge, ausnahms los blieben aber die alten Kampfstellungen in den Händen der heldenmütigen Verteidiger. 4

27.

dann nichts

Die Gesamtverluste der Engländer.

London, 27. Juli.(Priv.⸗Tel. Indirekt. zens. Frkft.) Die englischen Gesamtverluste werden offiziell angegeben auf 4009 Offiziere tot, 8330 Offiziere verwundet, 1383 vermißt, ferner e Mannschaften getötet, 188 190 verwundet und 62 502 ver⸗ mißt.

U 8 Der türkische Tagesbericht.

Konstantinopel, 26. Juli.(W. T. B. Nichtamtlich.) Das Hauptquartier teilt mit: Vormittags um 8 Uhr brachten wir das französische UnterseebootMariotte in der Meerenge zum Sinken. 31 Mann der Besatzung wurden ge fangen genommen.

Bei Ari Burnu warfen wir am 24. Juli Bomben und verursachten einen Brand in den feindlichen Schützengräben. Am 25. Juli zerstörte unsere Artillerie einen Teil der

feindlichen Gräben und die Drahthindernisse gegen über unserem linken Flügel. Sie beschossen die Stellungen und rückwärtigen Verbindungen des Feindes und brachte ihm erhebliche Verluste bei. Bei Seddül⸗Bahr Infanterie⸗ feuer und Geschützkampf mit Unterbrechungen. Die feind liche Artillerie verwendet weiter Stickgasgeschosse. Am 25. Juli nahm bei Sedd⸗ül⸗Bahr eine kleine türkische Erkundungsabteilung des linken Flügels einen Teil der feindlichen Schützengräben fort, vernichtete die Verteidiger und erbeutete 400 Gewehre mit Munition und Säcke voller Bomben. Unsere Küstenbatterien beschossen die Stellungen und Lager des Feindes an der Küste von Sedd⸗ül-Bahr mit

Erfolg. Der Feind erwiderte ohne Wirkung. Feindliche

Flieger warfen Bomben auf das Lazarett von Halil

Pascha, obgleich das Zeichen des Roten Halbmondes wage⸗

recht über dem Lazarett ausgespannt und deutlich sichtbar war. An den anderen Fronten nichts Bemerkenswertes.

Vereinskalender. Samstag, 31. Juli.

Gießen. Gemeinde⸗ und Staatsarbeiterverband. Abends 29 Uhr Generalversammlung im Gewerkschaftshaus, Schan⸗ zenstraße 18.

Die Marktpreise für Vieh und Frucht und die Gießener Fleisch⸗ und Brotpreise am 26. Juli 1915.

e Fleischpreise in Gießen

Frankfurt a. M.

Ochsen 50 kg Schlachtgewicht 102138 ME. ½ kg 116 124 Pfg. Kälber 3 81103 Pf ½ 100-104, Schweine ½ 1 142155

Brotpreise in Gießen

Weißbrot 2 kg Pfg. Schwarzbrot 2 71,

Getreidepreise in Mannheim.

100 kg 29.70 Mk. Höchstpreis 85 25.70 Höchstpreis

Bekanntmachung.

Nachstehende Bekanntmachung des Großh. Kreisamts Gießen bringe ich zur öffentlichen Kenntnis. Diejenigen landwirtschaftlichen Betriebsunternehmer, die auf das Recht, für das Erntejahr 1915 als Selbstversorger für sich und die Angehörigen ihrer Wirtschaft auf⸗ zutreten, Anspruch erheben, werden aufgefordert, dies bis spätestens zum 29. ds. Mis. auf Zimmer 9 des Stadthauses anzumelden.

Gießen, den 26. Juli 1915. g

Der Oberbürgermeister: Keller.

Weizen Roggen

Bekanntmachung. Betr.: Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem Erntejahr 1915; hier: die Selbstversorger.

Um der uns nach§ 17 in Zusammenhang mit§ 6 Absatz 12 der Bundes vatsverordnung in obigem Betreff vom 28. Juli 1915 obliegenden Verpflichtung, die Zahl der im Bezirk des Kommunal⸗ verbandes vorhandenen Selbstversorger festzustellen, nachkommen zu können, werden hiermit diejenigen landwirtschaftlichen Betriebs⸗ unternehmer, die auf das Recht, für das Erntesahr 1915 als Selbst⸗ versorger für sich und die Angehörigen ihrer Wirtschaft auftreten zu wollen, Anspruch erheben, hiermit aufgefordert, sich in dem von ihrer Bürgermeisterei sestzusetzenden Termin zu melden und daselbst die für die Beurteilung ihrer Rechte erforderlichen Angaben zu machen.

Bemerkt wird hierbei, daß nach unserer Bekanntmachung im

gleichem Betreff vom 12. l. Mts.(Kreisblatt Nr. 60 vom 13. Juli l. Js.) nur diejenigen auf dieses Recht Anspruch erheben können, die den in der letztgenannten Bekanntmachung gestellten Bedingungen entsprechen. Ueber welche Vorräte hiernach Selbstversorger ver⸗ fügen müssen, um als solche anerkannt zu werden, ist aus der nach⸗ stehend abgedruckten Tabelle für jeden unschwer zu errechnen. Wir empfehlen den landwirtschaftlichen Betriebsunternehmern in ihrem eigenen Interesse, der an sie auf ortsübliche Weise er⸗ gehenden Aufforderung der Bürgermeisterei wegen ihrer Anmeldung möglichst umgehend und ausnahmslos zu entsprechen, damit die Bür⸗ germeisterei den ihr gesetzten Termin zur Vorlage des an uns zu liefernden Materials einzuhalten in der Lage ist.

Gießen, den 22. Juli 1915.

Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Usinger.

Bekanntmachung.

Nachstehende Bekanntmachung des Großh. Kreisamts Gießen bringe ich zur öffentlichen Kenntnis. Die von der Verordnung betroffenen Personen weise ich auf die ihnen obliegenden Ver⸗ pflichtungen besonders hin. Gießen, den 26. Juli 1915. Der Oberbürgermeister. Keller.

Bekanntmachung. Betreffend: Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl aus dem Erntejahr 1915: hier: das Ausdreschen des Getreides. Auf Grund der Ss 2 und 3 der Verordnung über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem Erntejahr 1915(R.⸗G.⸗Bl. S. 363) und der Ausführungsanweisung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern hierzu vom 19. Juli 1915(Darm städter Zeitung Nr. 166 voin 19. Juli 1915) sowie der 88 2 und 3 der Verordnung über den Verkehr mit Gerste aus dem Erntejahr 1915(R.⸗G.⸗Bl. S. 384) und§ 1 der Bekanntmachung des Groß- herzoglichen Ministeriums hierzu vom 12. Juli 1915(Darm⸗ städter Zeitung Nr. 161 vom 13. Juli 1915) wird bis auf weiteres folgendes bestimmt:

81 Wer als Eigentümer oder Besitzer Brotgetreide, nämlich Roggen, Weizen, Spelz allein oder mit anderem Getreide außer Hafer gemengt, Gerste ausdreschen will, hat dies dem Bürgermeister der meinde, in der der Ausdrusch stattfinden soll, spätestens bei ginn des Dreschens anzuzeigen. Die Anzeige muß enthalten: 5 a) den Namen des Eigentümers oder Besitzers des Getreides, b) 5 Namen des Dreschmaschinenbesitzers, der den Ausdrusch esorgt, c) die Art des auszudreschenden Getreides, d) den Tag oder die Tage des Ausdruschs. 2

o der Ge⸗ Be⸗

8 2.

Wer als Eigentümer oder Besitzer Getreidesorten der in§ 1 erwähnten Art ausgedroschen hat oder hat ausdreschen lassen, hat sofort nach Beendigung des Dreschgeschäfts dem zu⸗ ständigen Bürgermeister(siehe 8 1) die ausgedroschene Frucht⸗ gattung ihrer Menge nach in Zentnern anzuzeigen.

Die gleiche Anzeigepflicht liegt dem Dreschmaschinenbesitzer Leitung des Dreschgeschäfts bei diesem Dreschsatz Beauftragten sowohl hinsichtlich der Person, für die ausgedroschen worden ist, wie auch in Bezug auf die für diese Person ausgedroschene Ge⸗ treidegattung und-menge ob. Die Ermittlung des Gewichts des erdroschenen Getreides hat unter Benutzung einer bei dem Dresch⸗

satz aufzustellenden Dezimalwage zu erfolgen. Für das Vor⸗ handensein einer solchen richtiggehenden Wage hat sowohl der Eigentümer bezw. Besitzer des Getreides, wie auch der Dresch⸗

maschinenbesitzer oder Leiter des Dreschsatzes, zu sorgen. 8 3

Die Vorschriften der 88 1 und 2 finden auf Getreide, das mit der Hand oder mit eigenen Maschinen ausgedroschen wird, ent⸗ sprechende Anwendung. Die Anzeige- und Wiegepflicht liegt in solchen Fällen dem Betriebsunternehmer ob.

8

8. Der Bürgermeister hat die ihm nach den vorstehenden Para- graphen gemachten Anzeigen in eine Liste einzutragen. 85 An dem ausgedroschenen Getreide dürfen, unbeschadet dem⸗ nächstiger, das Ausmahlen desselben regelnder behördlicher An- ordnungen, ohne Zustimmung des für den Aufbewahrungsort zu⸗ ständigen Kommunalverbandes vor dem 16. August l. Is. Ver⸗ änderungen nicht vorgenommen werden. Das Getreide ist vielmehr von dem Besitzer ordnungsmäßig aufzubewahren und pfleglich

zu behandeln.

(Dinkel, Fesen), sowie Emer und Einkorn

oder, sofern es sich um einen Gemeindedreschsatz handelt, dem mit

8 6.. a N

Eigentümer bezw. Besitzer von Getreide, die bereits ausge⸗ droschen haben, müssen die vorgeschriebenen Anzeigen nachholen Das Gleiche gilt für die ee e

Wer den vorstehenden nach 8 60 der Verordnung zu 6 Monaten oder mit Gel nicht die schwereren Strafen des 8 9 1915(Gefängnis bis zu einem Jahre 10 000 Mk.) verwirkt sind.

Beklimmungen zuwiderhandelt, wird

om 28. Juni 1915 mit Gefängnis bis

öostrafe bis zn 1500 Mk. bestraft, sofern

der Verordnung vom 28. Juni

oder Geldstrafe bis zu 1

Die Ortspolizeibehörden und die Gendarmerie haben sich durch häufige Revfstonen von der Richtigkeit der nach den 88 43 gemachten Anzeigen zu überzeugen. 5

Gießen, den 22. Juli 1915, 11 8

Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Usinger. Verantwortlicher Redakteur: F. Vetters, Gießen. Verlag von Krumm& Cie., Gießen. Druck: Verlag Offenbacher Abendblatt, G. m. b. H., Offenbach a. M. 75 Jahre alt. 52 Jahre alt.

Verstorbene. Louis Köhler in Alsfeld, Valentin M eunier, Kultur⸗

Ingenieur in Gießen,

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