—
—
Organ für der Provinz Oberhessen und der Nachbargebiete.
die Interessen des werktätigen Volles
Die Oberbessische Volkszeitung erscheint jeden Werktag Abend in Gießen. Der Abonnementspreis beträgt wöchentlich 15 Pfg., monatlich 60 Pfg. einschl. Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährl. 1. 80 Mt.
Redaktion und Exvedition Gießen, Bahnhofstraßte 23, Ecke Löwengasse. Telephon 2008.
Inserate kosten die 6 mal gespalt. Kolonelzeile oder deren Raum 15 Pfg. Bei größeren Aufträgen Rabatt. Anzeigen wolle man bis abends 7 Uhr für die folgende Nummer in der Expedition aufgeben.
Nr. 173
Gießen, Dienstag, den 27. Juli 1915
10. Jahrgang.
Amerika und Deutschland. Die amerikanische Note.
Die neueste amerikanische Note an Deutschland, pebierung der„Lusitania“ betreffend, lautet amtlichen Uebersetzung wie folgt:
Die Regierung der Vereinigten Stgaten bedauert, sagen zu müssen, daß sie die Note(die deutsche, Red.) sehr unbe⸗ friedigend gefunden hat, da sie es unterläßt, auf die eigent⸗ lichen Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Regier— ungen einzugehen und keinen Weg weist, auf dem die anerkannten
die Tor⸗ nach der
Grundsätze von Recht und Menschlichkeit in der einen ernsten Streitgegenstand bildenden Angelegenheit zur Geltung gebracht werden können, vielmehr im Gegenteil Vereinbarungen für eine
teilweise Aufhebung jener Grundsätze vorschlägt, die diese im Er— folg beseitigen würden.
Die Regierung der Vereinigten Staaten vermerkt mit Genug⸗
tuung, daß die Kaiserlich deutsche Regierung ohne Vorbehalt die Gültigkeit der Grundsätze anerkennt, auf denen die amerikanische Regierung in den verschiedentlichen an die Kaiserlich deutsche Re⸗ gierung gerichteten Mitteilungen hinsichtlich des Kriegsgebietes und die Verwendung von Unterseebooten gegen Handelsschiffe auf hoher See bestanden hat, nämlich des Grundsatzes, daß die hohe
See fre 1 ist und daß der Charakter und die Ladung eines Han- delsschiffes festgestellt sein müssen, ehe es in rechtmäßiger Weise beschlagnahmt oder zerstört werden kann, daß das Leben von
Nichtkämpfern auf keinen Fall in Gefahr gebracht werden darf, es sei denn, daß das Schiff Widerstand leistet oder zu entfliehen ver⸗ sucht, nachdem es aufgefordert worden ist, sich der Durchsuchung zu unterwerfen. Denn die Vergeltungshandlung eines Kriegführen— den ist an und für sich ein Handeln außerhalb des Gesetzes, und die Verteidigung einer Maßnahme als Vergeltungsmaßnahme be— deutet das Zugeständnis, daß sie ungesetzlich ist. Die Regierung der Vereinigten Staaten ist jedoch bitter enttäuscht darüber, daß die Kaiserlich deutsche Regierung sich in weitem Maße von der Verpflichtung zur Beobachtung dieser Grundsätze— selbst wo neu⸗ trale Schiffe in Frage kommen— entbunden erachtet infolge der Politik und Praxis, die nach ihrer Ansicht Großbritannien im gegenwärtigen Kriege gegenüber dem neutralen Handel befolgt. Die Kaiserlich deutsche Regierung wird unschwer verstehen, daß die Regierung der Vereinigten Staaten die Politik der großbritannt⸗ schen Regierung hinsichtlich ihrer Verpflichtungeen gegenüber einer neutralen Regierung nur mit der großbritannischen Regierung selbst erörtern kann, auch muß sie das Verhalten anderer krieg— führender Regierungen für jede Erörterung mit der Kaiserlich deutschen Regierung über ihrer Ansicht nach ernste und nicht zu rechtfertigende Mißachtung von Rechten amerikanischer Bürger durch deutsche Seebefehlshaber als unerheblich ansehen. Ungesetz⸗ liche, unmenschliche Handlungen, so gerechtfertigt auch immer sie einem Feinde gegenüber erscheinen mögen, von dem angenommen wird, daß er unter Verletzung von Recht und Menschlichkeit ge— handelt, sind offenbar nicht zu verteidigen, wenn sie N eutrale ihrer anerkannten Rechte berauben, insbesondere,
wenn sie das Recht auf Leben selbst verletzen. Wenn ein Kriegführender dem Feinde gegenüber nicht Vergeltung üben
kann, ohne das Leben Neutraler und deren Eigentum zu schädigen, so sollten sowohl die Menschlichkeit als Gerechtigkeit und ange⸗ messene Rücksicht auf die Würde der neutralen Mächte gebieten, daß das Verfahren eingestellt wird.
Wird darauf bestanden, so würde dies unter solchen Um⸗ ständen einen unverzeihlichen Verstoß gegen die Souveränität der betroffenen neutralen Völker bedeuten. Die Regierung der Ver⸗ einigten Staaten ist nicht uneingedenk der außergewöhnlichen, durch diesen Krieg geschaffenen Verhältnisse oder grundlegenden Veränderungen, Umstände und Art des Angriffs, die durch den Gebrauch von Werkzeugen der Seekriegführung hervorgerufen worden sind, wie sie die Völker der Welt nicht im Auge haben konnten, als die geltenden Regeln des Völkerrechts festgelegt wur⸗ den. Die Regierung der Vereinigten Staaten ist bereit, jede ver⸗ nünftige Rücksichtnahme auf diese neue, unerwartete Ge⸗ staltung der Seekriegführung walten zu lassen, sie kann jedoch nicht zugeben, daß ein wesentliches oder grund— legendes Recht ihres Volkes wegen der bloßen Veränderung der Verhältnisse aufgehoben wird. Die Rechte der Neutralen in Kriegszeiten beruhen auf Grundsätzen, nicht auf Zweckmäßigkeit, und Grundsätze sind unabänderlich. Die Pflicht und Obliegenheit
der Kriegführenden ist es, einen Weg zu finden, sich den ihnen neuen Verhältnissen anzupassen. Die Ereignisse der letzten zwei
Monate haben klar gezeigt, daß es möglich und ausführbar ist, die Operationen der Unterseeboote, wie sie die Tätigkeit der kaiserlich deutschen Marine innerhalb des sogenannten Kriegsgebiets kenn⸗ zeichnen, in wesentlicher Uebereinstimmung mit den anerkannten Gebräuchen einer geordneten Kriegführung zu halten. Die ganze Welt hat mit Interesse und mit wachsender Genugtuung auf die Darlegung dieser Möglichkeit durch die deutschen Seebefehlshaber geblickt. Es ist mithin offenbar möglich, das ganze Verfahren bei Unterseebootsangriffen der Kritik, die es hervorgerufen hat, zu überheben und die Hauptursachen des Anstoßes zu beseitigen. An⸗ gesichts des Umstandes, daß die kaiserliche Regierung die Gesetz⸗ widrigkeit ihrer Handlungsweise zu gab, indem sie zu deren Rechtfertigung das Recht der Vergeltung anführte, und an⸗ gesichts der offenbaren Möglichkeit, die hergebrachten Regeln der Seekriegführung innezuhalten, vermag die Regierung der Vereinigten Staaten nicht zu glauben, daß die kaiserliche Re⸗ gierung noch länger davon absehen wird, das unbe⸗ kümmerte Vorgehen ihres Seeoffiziers bei der Versenkung der „Lusitansa“ zu mißbilligen oder eine Entschädigung für die Verluste an amerikanischen Menschenleben anzubieten, insoweit für die zwecklose Vernschtung von Menschenleben durch eine ungesetzliche Handlung überhaupt Ersatz geleistet werden kann. 10 Die Regierung der Vereinigten Staaten kann die Anregung der Kaiserlich deutschen Regierung nicht annehmen, wonach
bestimmte Schiffe bezeichnet werden und nach Vereinbarung auf den zur Zeit widerrechtlich verbotenen Meeren frei fahren sollen, wenn sie auch den freundschaftlichen Geist, in dem dieses Angebot gemacht ist, nicht verkennt. Gerade eine solche würde stillschweigend andere Schiffe widerrechtlichen A aussetzen und würde eine Beeinträchtigung und Aufgeben der Grundsätze bedeuten, für die die
gierung eintritt und die in Zeiten ruhigerer
griffen
demgemäß ein amerikanische Re⸗ Ueberlegung jede
Nation als selbstverständlich anerkennen würde. ierung der Vereinigten Staaten
Die R kaiserlich sie sind
jener
kann und diefes große gemeinsame Ziel am wirksamsten erreicht werden kann. Die kaiserlich deutsche Regier— ung drückt die Hoffnung aus, daß dieses Ziel in einem gewiss Maße sogar vor dem Ende des gegenwärtigen Krieges erreicht werden möge. Dies kann geschehen; die Regierung der Vexeinigten Staaten fühlt sich nicht nur verpflichtet, auf diesem Ziel, von wem
auch immer es verletzt oder mißachtet werden mag, zum Schutze ihrer eigenen Bürger zu bestehen, sie ist auch aufs höchste daran interessiert, dieses Ziel zwischen den Kriegführenden selbst ver⸗
wirklicht zu sehen und sie hält sich bereit, als gemeinsamer Freund zu handeln, dem der Vorzug zuteil wird, einen Weg vorzuschlagen. Mittlerweile sieht sich die amerikanische Regierung gerade wegen des großen Wertes, den sie auf die lange, ununterbrochene Freund⸗ schaft zwischen Volk und Regierung der Vereinigten Staaten und dem Volk und der Regierung Deutschlands legt, veranlaßt, bei der kaiserlich deutschen Regierung feierlichst auf die Notwendig keit einer gewissenhaften Beobachtung der neu⸗ tralen Rechte in dieser kritischen Angelegenheit zu bestehen. Die Freundschaft selbst drängt sie, der kaiserlich deutschen Regier— ung zu sagen, daß die Regierung der Vereinigten Staaten eine Wiederholung von Handlungen, die die Kommandanten deutscher Kriegsschiffe in Verletzung der neutralen Rechte begehen sollten, falls sie amerikanische Bürger betreffen, als vorsätzlich un⸗ freundliche Akte betrachten müßte. Die amerikanische Note im Spiegel der Presse. Die gesamte Berliner bürgerliche Presse beschäftigte sich am Sonntag mehr oder minder eingehend mit der Antwortnote Ameri⸗ kas. Einig war man darüber, daß der Wortlaut der Note diese
weit schärfer erscheinen lasse, als die am Samstag mittag ver⸗
breitete Inhaltsangabe vermuten ließ. Einigkeit besteht auch darüber, daß es ganz unmöglich ist, die Amerikaner zu schützen, wenn sie an Bord von Schiffen sich befinden, die gleichzeitig zum Transport von Kriegsmaterial bestimmt sind. Die Erfüllung der Forderungen 2 rikas würde auf eine Einstellu des deutschen Unterseebootskrieges himauslaufen. So sagt d Berliner Tageblatt:
„Die deutsche Regierung vermag keine Garantie dafür zu über⸗ nehmen, daß von nun ab jeder amerikanische Bürger ungefährdet im Kriegsgebiet spazieren sahren kann. Das versteht sich von selbst. Die Regierung zu Washington rfte sich bei einigem Nachdenken sagen, daß sich, wollte man bei uns eine solche Forderung annehmen, wohl kaum ein englischer Dampfer ohne mindestens einen Amerika⸗ ner an Bord in das Kriegsgebiet wagen würde. Es liegt für den logisch die Sachlage Beurteilenden kein Grund vor, die Berechtigung des deutschen Admiralstabes, die britischen Gewässer als Kriegs⸗ gebiet zu erklären, in Frage zu stellen. Die Vereinigten Staaten sprechen von„Verletzung des Völkerrechts“, weil das Leben Neu⸗ traler durch die deutschen Kriegsmethoden in Mitleidenschast ge⸗ zogen würde. Warum wird ein Unterschied zwischen völkerrecht⸗ lichen Bestimmungen auf dem Lande und auf dem Wasser gemacht? Nur weil es heute dem getreuen Helfer Großbritanniens so paßt! Wenn zum Beispiel nordamerikanische Bürger in einer deutschen Stadt weilen, die von englischen oder fran hen Fliegern heim⸗ gesucht wird— wie es zu Karlsruhe, Freiburg u. a. mehr geschah— und ihres Lebens verlustig gehen, wird Herr Wilson dann im Namen der Menschlichkeit solche Fliegevangriffe auch als„unfreund⸗ lichen Akt“ auffassen?“
Die gleiche Auffassung vertritt auch die Vossische Zeitung, die außerdem noch betont:
„Richtig ist, daß die kriegführenden Staaten die Rechte der Neu⸗ tralen zu achten haben. Aber solche Achtung setzt voraus, daß die Neutralen alles tun, um zu verhüten, daß ihre Bürger in Situatio⸗ nen geraten, in deuen sie eben nicht geschützt werden können. Für die Kriegführenden ist der Sieg über den Gegner oberster Leitsatz ihres Handelns. Wer ihnen die Erreichung dieses Zieles mehr er⸗ schwert, als es nach den Regeln des Völkerrechts ihnen ohnehin er⸗ schwert wird, begeht gegen sie eine feindselige Handlung, weil er durch sein Tun den Gegner unterstützt. Der eingelne Angehörige eines neutralen Staates, der sich in die Gefahr begibt, durch not⸗ wendige Handlungen der Kriegführenden an Gut oder Leben geschä⸗ digt zu werden, begibt sich dadurch der Möglichkeit, von seimem Staate geschützt zu werden. Er muß jedes Risiko für sich selbst tragen.“
Die Germania empfiehlt der Regierung, weiterhin eine Ver⸗ ständigung über die Neuregelung des Seebeute vechts zu suchen, kommt aber zu dem Schluß:„Was Amerika aber nicht erwarten darf, ist, daß Deutschland sich die U-Bootwaffe durch diplomatische Verhandlungen aus den Händen winden und unwirksam machen läßt.“
Wesentlich schärfer lautet das Urteil der rechtsstehenden Pvesse. Die Kreugzeitung meint, daß es England eine Kleinigkeit sei, füür Geld und gute Worte stets einen Amerikaner zu finden, der das Risiko auf sich mimt, auf einem feindlichen Schiff zu fahren. Da⸗
7
Vereinbarung einigten Staaten mit ihrer
mit wäre dieses Schiff dann vor jedem Angriff geschützt. Das kon⸗ servative Blatt bemerkt schließlich:
„Wir sträuben uns noch gegen den Gedanken, daß die Ver⸗ Stellungnahme in der Unterseebootfrage, wie sie in der obigen Note zum Ausdruck gelangt, auf eine mittel⸗ bare Unterstüßung Englands abzielen, aber wir müssen gestehen, daß uns der Inhalt der Note über andere Gesichtspunkte schwer begreif⸗ lich ist.“
Die Tägli * 1
der N
e Rundschau findet, daß mit der Uebergabe at Ausgangspunkt angelangt
ventlow die Ar
„Für das in erster Linie geführt, und bringt, die seinen Zweck rechtf Auf den gleichen Ton ist dahin geht:
„Nie und nimmer darf die Rücksichtnahme auf die⸗
clegenheit.
tsche Reich muß es nach wi
en: der U⸗Bootshandelskrieg wird weiter⸗
zwar so, daß er alle Mittel und Wege zur Geltung cel
5 Urteil
der
Post gestimmt, das
ses Volk uns in unserm Willen und auf unserm Weg zum Siege beirren. Wir wollten eden und Freundschaft mit Amerika
um einen vernünftigen Preis; um jeden Preis ihn zu suchen, wäre Schwäche, Torheit und Ueberschätzung Amerikas. Auf Wilsons letzte Note gibt es nur ein schlichtes Nein.“
0
6 Wirksame Vergeltung.
Die Norddeutsche Allgemeine Zeitung teilt K von Vergeltungsmaßregeln gegen Frankreich. In Nr. 192, 1. Ausgabe vom 13. ds. Mts. hatten wir mitgeteilt, daß in dem französischen Fort Entrevaux etwa 50 kriegs ⸗ gefangene deutsche Offiziere in vier stets verschlossen gehaltenen Räumen untergebracht werden, daß diese Offiziere sich tagsüber nur eine Stunde auf einem kleinen Hofe bewegen und sich nicht gegenseitig besuchen dürfen. Infolgedessen seien 50 ge⸗ fangene französische Offiziere entsprechenden Beschränkungen unterworfen worden. Inzwischen hat die deutsche Regierung unter Vermittelung einer neutralen Macht von der französischen Re⸗ gierung die Nachricht erhalten, daß sich gegenwärtig die deutschen ziere tagsüber im Hof des Forts frei bewegen und miteinander verkehren dürfen. Daraufhin sind die den französischen Offizieren auferlegten Beschränkungen alle aufgehoben worden.
15 8 e 2—
1½ Millionen russische Kriegsgefangene.
Die Gesamtzahl der auf den verschiedenen Kriegsschau⸗ plätzen gefangenen Russen unter Anrechnung des neuesten deutschen Generalstabsberichts vom letzten S g ist, nach einer Zusammenstellung der Bayerischen Staatszeitung, auf über 1 500 000 gestiegen.
Neue Arbeiterschwierigkeiten.
London, 24. Juli.(W. T. B. Nichtamtlich.) Nach einer Meld⸗ ung der Times aus Glasgow ist die Verfügung der Admiralität, die die Sommerferien der Arbeiter im Schiffbau auf eine Woche beschränkt, von den Arbeitern nicht beachtet worden. Am Mittwoch,
mit: Aufhebung
wo der Urlaub aufgehört haben würde, hat die Arbeit geruht⸗ Heute arbeiten etwa 40 Prozent. Ein Völkerrechtsbruch Englands. Wie von zuständiger Stelle mitgeteilt wird, hat ein
deutsches Unterseeboot am 20. Juli, 11 Uhr vormittags, etwe 180 Seemeilen östlich vom Firth of Forth einen zirka 800 Tonnen großen Dampfer angehalten, der die dänische Flagge führte. Der Dampfer eröffnete plötzlich aus zwei Geschützen Feuer auf das Unterseeboot, holte nach der ersten Salve die dänische Flagge nieder, feuerte ohne Flagge weiter und setzte erst nach der fünften oder sechsten Salve die englische Kriegs- flagge. Es ist einem Glücksfall zuzuschreiben, daß das Unter⸗ seeboot diesem hinterlistigen Angriff nicht zum Opfer ge⸗ fallen ist
Militärkommandantur und Stadtverwaltung in
Italien.
Nachdem vor einigen Tagen in Gardone einige Mitglieder der sozialistischen Stadtverwaltung verhaftet wurden, bringt der Avanti vom 20. Juli die Nachricht, daß in. Imola der städtische Wirt⸗ schaftsvoranschlag von der Militärkommandantur verworfen wurde. Daraufhin hat die sozialistische Körperschaft der Verwaltung von Imola ihr Amt niedergelegt. Der Voranschlag enthielt Gehalts⸗ erhöhungen für die städtischen Beamten und einige bescheidene wirt⸗ schaftliche Reformen. Die Kommunalverwaltung von Imola war eben daran, durch Getreideeinkäufe im großen Stil der schon heftig einsetzenden Spekulation mit der neuen Ernte, deren Preis in der letzten Woche an manchen Orten um 15 Prozent gestiegen ist, zu begegnen.
Friedensvermittler. Anfang Juni tauchten allerlei Gerüchte über angebahnte und abgelehnte Friedensverhandlungen auf. Im Mittelpunkte aller dieser Anregungen stand als Vermittler ein Herr Dresselhuns, der
„ein hohes Amt in der holländischen Regierung“ bekleide. Dieser habe die Verhandlungen anbahnen wollen. 5 l Diplomatische Aktionen werden bekanntlich von Niemandem
ernst genommen, wenn sie nicht von wirklich einflußveichen Leuten


