betreffend die Vornahme von Neuwahlen und Beschlußfähig⸗ keit der Stadtverordneten⸗Versammlung.— Das Gesuch betreffend die Einfriedigung des Militärwohngebäudes wird befürwortet.— Der Weg von der Licherstraße zu dem neu anzulegenden Sportplatze der Universität soll mit Bäumen bepflanzt werden, was etwa 1000 Mk. kosten wird. Hierzu hat der Rektor der Universität, Prof. Dr. Sommer, 750 Mark zur Verfügung gestellt. Die fehlenden 250 Mk. wer⸗ den bewilligt.
Die Ausnahmetage für Offenhaltung der Läden werden wie im Vorjahre festgesetzt. Danach können an 18 Tagen(vor den Oster⸗, Pfingst⸗ und Weihnachtsfeiertagen) die Läden bis abends 10 Uhr offen gehalten werden.
Die Rechnungsabschlüsse für das Gas-, Wasser⸗ und Elektrizitätswerk, sowie für die Straßenbahn für das Rechnungsjahr 1913 liegen vor. Die sich dabei ergebenden Kreditüberschreitungen, Uebertragungen usw. werden ge— nehmigt, eine Besprechung der Ergebnisse aber auf Vorschlag des Oberbürgermeisters zurückgestellt.
Ueber die Anlage von Gärten an der Licherstraße und am Wißmarer Weg entspinnt sich eine längere Debatte. Gegen den Antrag der Kommission, an der Licherstraße Kartoffelfelder anzulegen, die in städtischer Regie bebaut werden sollen, wendet sich Simon, der Mitglied der Kom⸗ mission ist. Die Sache wird an die Kommission zurückver⸗ wiesen.— Zwei Wirtschaftsgesuche, das eine von J. Schweinsberg für Brandgasse 3, das andere von E. Horst für das Café Ebel(Soldatenheim) werden be⸗ fürwortet.
— Das Frühstücksbrötchen fällt von jetzt ab ganz weg, oder es kommt in einer Qualität auf den Tisch, die den an ein anständiges Brötchen gewöhnten Leuten durchaus nicht gefallen und noch weniger munden wird. Während man bisher morgens nur vor die Tür zu treten und seine frischen Brötchen wegzunehmen brauchte, wo sie die Austrägerin in aller Frühe niedergelegt oder hübsch im Säckchen hingehängt hatte, muß man sie jetzt selbst beim Bäcker oder der Ver— kaufsstelle holen, oder holen lassen, denn das Austragen ist eingestellt. Und wie ganz anders als früher schmecken sie! Nach Vorschrift der Bäckereiverordnung müssen zum Frühstücksgebäck 30 Prozent Roggenmehl verwendet werden; die Brötchen werden also schwärzer als bisher sein, dann aber auch weniger gut schmecken, besonders wenn sie „altbacken“ geworden sind. Das will man aber ja gerade, damit der Konsum an Weißgebäck und damit an Weizenmehl möglichst eingeschränkt wird. Viele wird's zwar geben, die sich trotzdem zu helfen wissen und sich auf irgend eine Art Weißgebäck verschaffen. Aber die Maßnahmen haben sich notwendig gemacht, weil wir sonst mit den Weizenvorräten bald zu Ende sind. Und es ist schon besser, wenn sich jeder in der Zeit einige Beschränkungen auferlegt, als daß später gar nichts mehr vorhanden ist. Das wäre dann für kranke. alte und überhaupt solche Leute schlimm, deren Magen das Kartoffel⸗Roggenbrot absolut nicht vertragen kann. Also müssen wir uns schon mal einrichten!— Der Konsum⸗ verein läßt ebenfalls wie die Gießener Bäcker keine Brötchen mehr austragen, wird aber welche in den Verkaufs⸗ stellen bereit halten. Gestern sind sie, wie wir hören, in der vorgeschriebenen Zeit nicht fertig geworden.
— Zum Verbot der Nachtarbeit in den Bäckereien sagt der Brotfabrikant, ein Unternehmerblatt:„Noch niemals hat eine Verordnung oder gesetzgeberische Maßnahme so tief in die Interessen, in den Lebensnerv eines Gewerbes eingeschnitten als diefe. Tausende von Bäckereibetrieben werden ihr Opfer, und die Brotversorgung wird aufhören. Durch die Bestimmung, daß in den Bäckereien jede Nachtarbeit verboten ist, werden auch zahlreiche Großbetriebe in ihrer Existenz erschüttert. Alle Betriebe, die mit doppelter Schicht arbeiten, werden die Hälfte ihrer Produktion aufgeben müssen. Es kommen Hunderte von Betrieben in Frage, die jetzt stärker beschäftigt sind als in Friedenszeiten, weil sie für eine Menge verwaister Kleinbetriebe die Ware mit herstellen. Das wird aufhören, und das Manko, das in der Produktion eintritt, wird keine andere Deckung finden, auch nicht durch die von dieser Verordnung beabsichtigte Verringerung des Brotkonsums. Wir können an dieser Stelle auf das Bestimmteste versichern, daß sehr viele Großbetriebe schließen müssen und der Produktionsausfall sich auf viele, viele Millionen beziffern wird. Die Brotfabri⸗ kanten sind es auch in der Tat leid, allein die Schwierigkeiten der Zeit zu tragen, wenn ihre Wünsche und Bitten, die ausschließlich beseelt sind von dem Bestreben, die Volksernährung sicherzustellen, so wenig, ja gar keine Beachtung finden. Die Regierung mag dann die Betriebe in eigene Verwaltung nehmen und sie wird er⸗ kennen, daß unsere Klagen berechtigt sind. Wir wissen, und können es beweisen, daß das Bäckergewerbe gewaltige materielle Opfer gebracht hat und noch bringt; wenn aber seine Vernichtung zum System erhoben wird, dann kann es kein Interesse mehr daran haben, an dieser Vernichtung selbst mitzuwirken. Mögen die die Schuld auf sich nehmen, die als Sachverständige die Re- gierung zu solchen Maßnahmen veranlaßten, denn sie— nicht die Regierung— tragen an diesen Maßnahmen die Schuld. Aus banger Sorge um das Wohl unseres Volkes und Vaterlandes rufen wir allen zu, die es hören wollen, und die schwere Pflichten tragen: Kehret um auf den falschen Wegen! Das Bäckergewerbe wird weiter bluten und opfern um des Vaterlandes willen, treibt es nicht zur Verzweiflung.“— Die Verordnung greift ja gewiß stark in die Brotherstellung und die Bäckerei ein, aber so schlimm ist es nicht, wie es das Blatt darstellt. Als ob die Herren Brot⸗ sabrikanten sich in der Sorge um das Wohl des Volkes verzehrt hätten und nicht in erster Linie auf ihren Gewinn bedacht gewesen wären!
— Wechsel im Kommando des Landsturmbataillons Gießen. Wie wir gestern bereits mitteilten, ist der bisherige Kommandeur des Gießener Landsturmbataillons, Oberst Chalons von hier ver⸗ setzt worden. An seine Stelle tritt Generalmajor Petersdorf.
Blattpflanzen für die Lazarette! Das Aufstellen von Blatt⸗ pflanzen in Lazaretten ist warm zu empfehlen, schon deshalb weil
N
ihr beruhigendes Grün eine sehr wohltuende Wirkung auf die an⸗
gegriffenen Nerven der Verwundeten ausübt. Festgestellt ist auch die interessante psychologische Tatsache, daß das von den Kranken mit Aufmerksamkeit verfolgte Wachsen und Gedeihen der Pflanzen den Lebenswillen jener erhöht. Weiter kommt die luftverbessernde und luftreinigende Wirkung der Pflanzen in Betracht, die Kohlen⸗ säure einatmen und Sauerstoff ausscheiden. Namentlich für die trockene Luft der durch Warmwasserheizung erwärmten Räume ist auch die beträchtliche Feuchtigkeitserhöhung durch die Blattaus⸗ scheidungen sehr wichtig. Andererseits sind ja die Ansprüche, die Blattpflanzen an ihre Pfleger stellen, sehr gering, und sie ver⸗ N auch aus diesem Grunde vielfach den Vorzug vor Schnitt⸗ umen.
Haferflocken als Kriegsnahrungsmittel. Vor einiger Zeit hat der Minister des Innern die Berwendung von Haferflocken bei der Beköstigung der Gefangenen in den ihm unterstellten Gefangenen⸗
anstalten angeordnet. Im Auschluß daran empfiehlt ein zweiter Erlaß, bei der erheblichen Bedeutung, die jede Einführung eines neuen ebenso billigen wie guten Nahrungsmittels in der jetzigen Kriegszeit für die weitere Sicherstellung unserer Volksernährung hat, die Verwendung von Haferflocken für die tägliche Nahrung. Den Orts- und Kreiskommunalverwaltungen wird anheimgegeben, entsprechende Anordnungen für ihre Austalten in die Wege zu leiten. Die Gemeindeverwaltungen sollen auch mit den am Orte bestehenden Wohlfahrtseinrichtungen, wie z. B. Rotes Kreuz, wegen Verwendung von Haferflocken in den Volks⸗ und Notstandsküchen und ähnlichen Anstalten in Verbindung treten.
Kriegsverlängerung der Jagdpachten. Der Hessische Jagdͤklub hat kürzlich beim Großh. Ministerium den Antrag gestellt, man möchte die Gemeinden, deren demnächst ablaufende Jagden von im Felde Stehenden gepachtet sind, ermächtigen, die Pacht um 1 eventl. um 2 Jahre zu verlängern, damit die Jagden nicht zur Nach⸗ verpachtung kommen, während die jetzigen Pächter vor dem Feinde stehen. Diesem Antrag hat das Ministerium entsprochen, mit der Bestimmung, daß in Fällen dieser Art die Verlängerung auf dem Wege der freihändigen Vergebung erfolgen könne, deren Ge⸗ nehmigung durch die Regierung alsdann erfolgen werde. Das Großh. Ministerium hat dabei betont, daß außer der Gründe der zilligkeit gegenüber den Pächtern auch sehr beachtliche Interessen der Gemeinden dafür sprechen, im jetzigen Augenblick die Gemeinde⸗ jagden nicht dem Risiko einer öffentlichen Versteigerung auszu⸗ setzen.
Der Kampf gegen die Flöhe. So umappetitlich die Sache auch sein mag, jetzt zur Kriegszeit hat auch diese Frage ihre Bedeutung, denn wer je zur Kriegszeit ein Lazarettbett oder überhaupt ein Soldatenbett zum Schlafen benutzen mußte, so schreibt Geh. San.⸗ Rat Berkhan, Braunschweig in der Münch. med. Wochenschrift, wird erfahren haben, wie der ersehnte Schlaf stundenlang hintangehalten wurde durch eine Unzahl von Flöhen. Hiergegen empfiehlt nun Geh.⸗Rat Berkhan folgendes sicheres Mittel: Man fülle ein 200⸗Gr.⸗ Glas oder eine halbe Weinflasche mit 2 Prozent Karbollösung, nässe damit den Zipfel eines Handtuches oder Taschentuches oder einen Bausch Wundwatte und betupfe damit in der Größe eines Zwei⸗ oder Dreimarkstückes das Hemd auf der Brust lin und rechts ein⸗ mal, ebenso auf der Bauch⸗ Rücken⸗ und Gesäßseite, desgleichen Oberarme und Unterarme, Oberschenkel und Unterschenkel, je nur einmal. Man wird sofort, so heißt es, von den lästigen Tieren be⸗ freit und der erwünschte und nötige kostbare Schlaf tritt ein. Gut wird es sein, dieses Vorgehen nochmals am zweiten Abende zu wiederholen.
Das Armee ⸗Bekleidungs⸗Beschaffungsamt macht bekannt, daß, wie bereits amtlich veröffentlicht, Aufträge auf Lieferung von warmer Unterkleidung von ihm nicht vergeben werden. Laut Ver⸗ fügung des Kriegsministeriums, vom 23. Dezember 1914 verbleibt die Beschaffung dieser Stücke auch für Lieferungen nach dem 1. Febr. 1915 bei den einzelnen Kriegsbekleidungsämtern. Es handelt sich hierbei um wollene und halbwollene Hemden, Unterhosen, Unter⸗ jacken, Leibbinden, Socken, Pulswärmer, Kopfschützer; ferner ge⸗ hören hierzu Handschuhe und alle Ersatzstücke für warme Unter⸗ kleidung aus Wolle oder Baumwolle. Ferner wird darauf hin⸗ gewiesen, daß fertige Bekleidungsstücke, wie Mäntel, Hosen, Mützen, ebenfalls nicht vom Amte, sondern von den Kriegsbekleidungs⸗ ämtern beschafft werden, wobei von jetzt ab die Hergabe der Stoffe zur Anfertigung der Bekleidungsstücke den Bekleidungsämtern ob⸗ liegt. Mit Rücksicht auf die große Zahl fortgesetzt fälschlicherweise an das Amt geleiteter Angebote auf Lieferung der vorstehend er⸗ wähnten Artikel liegt es im Interesse der Anbieter selbst, solche An⸗ gebote nicht an das Bekleidungs⸗Beschaffungsamt, sondern an die einzelnen Bekleidungsämter zu richten, insbesondere auch nicht Muster der erwähnten Waren einzusenden, da diese Bemühungen, wie aus vorstehender Mitteilung hervorgeht, zwecklos sind und wegen Unzuständigkeit des Amtes unberücksichtigt und unbeantwortet bleiben müssen.
Urlauber und Schnellzüge. Die Benutzung von Schnellzügen gegen Lösung einer Militärfahrkarte und Zahlung des Schnellzug⸗ zuschlages ist den beurlaubten Militärpersonen nur dann zu ge⸗ statten, wenn eine Mindestentsernung von 100 Kilometern erreicht wird. Die Offiziersstellvertreter sind Personen des Soldaten⸗ standes und Löhnungsempfänger und unterliegen den für diese gegebenen Bestimmungen. Sie haben daher kein Recht auf Be⸗ nutzung der 2. Wagenklasse. Dagegen haben sie bei Urlaubsreisen Anspruch auf Verabfolgung von Militärfahrkarten.
Darmstadt, 15. Jan. Eine erfreuliche Urteilsrevision nahm das Oberkriegsgericht hier vor. Der 18jährige Kriegs⸗ freiwillige Karl Schneider aus Frankfurt hatte vom hiesigen Kriegsgericht wegen Fahnenflucht und Wegnahme eines Revolvers eine Gesamtstrafe von 5 Jahren 3 Wochen Gefängnis erhalten. Auf seine Berufung ermäßigte heute das Oberkriegsgericht die Strafe auf 9 Monate 3 Wochen Gefängnis, indem es von der An⸗ nahme ausging, daß es sich nicht um Fahnenflucht, sondern um „unerlaubte Entfernung über 7 Tage“ handelte. Der junge Mensch, Freiwilliger beim hiesigen Infanterie⸗Regiment, hatte seinem Schatz einen weggenommenen Armeerevolver zur Aufbewahrung bis zum Ausrücken übergeben. Das Mädchen aber schenkte die Waffe einem anderen ins Feld ziehenden Krieger. Als in der Kaserne der Revolver vermißt wurde, kam Schneider sofort in Verdacht. Aus Furcht vor Strafe ging er darauf flüchtig, als er die Waffe nicht mehr herbeischaffen konnte. Für die„unerlaubte Entfernung über 7 Tage“ ist die Mindeststrafe 6 Monate Gefäng⸗ nis. Möge der Fall anderen eine Warnung sein!
— Gewerbe⸗ und Kaufmannsgericht. Zum stellvertretenden Vorsitzenden des Gewerbegerichts, des Kaufmannsgerichts und des Versicherungsamtes wurde anstelle des eingezogenen juristischen Hilfsarbeiters Leib Rechtsanwalt Schenck v. Schweins⸗ berg bestimmt. 0
— Stadttheater Gießen. Der nächste Sonntag bringt wie⸗ derum zwei Stücke, die durch zahlreiche Wiederholungen ihre An⸗ ziehungskraft bewiesen haben. Am Nachmittag wird bei Volks⸗ preisen das neue Lustspiel„Der Schlagbau m“ gegeben, das der Verfasser mit Recht ein Volkslustspiel nennt, da es in humor⸗ voller und volkstümlicher Weise die Streitigkeiten behandelt, die der Erringung der deutschen Zolleinheit im Jahre 1833 vorauf⸗ gingen. Die Zolleinheit war bekanntlich die Voraus setzung der deutschen Einheit überhaupt.„Wie einst im Mai“, das am Abend bei kleinen Preisen gegeben wird, erlebt damit bereits die 10. Aufführung am Gießener Stadttheater und bewährt fort⸗ gesetzt die gleiche Anziehungskraft.
Preis Alsfeld⸗Lauterbach.
Einen tödlichen Unfall erlitt am Mittwoch Röhm aus Hutzdorf. Er war im Walddistrikt Y geriet dort unter sein beladenes Fuhrwerk, wobei er so f etzt wurde, daß sein Tod auf der Stelle ein⸗ trat. Röhm hinterläßt Frau und zwei kleine Kinder.
reis Weglar.
h. Aufruf der Bäckerinnung. Das Verbot der Nachtarbeit ab 15. ds. Mts. veranlaßt die Bäckerinnung, ihre Kundschaft zu er⸗ suchen, den veränderten Verhältnissen Rechnung zu tragen und das bisherige Frühgebäck möglichst am Abend vorher schon zu beziehen, das allerdings auch noch am folgenden Tage frisch und schmackhaft sein soll. Ferner wird das sogenannte„Gemischte Brot“ nicht mehr hergestellt, sondern nur noch Roggenbrot mit 10 Prozent Kar⸗ toffelzusatz und das vielgenannte Kriegsbrot mit 20 und mehr Pro⸗ zent Kartoffelmischung.
n. Krofdorf⸗Gleiberg. Am Sonntag, den 15. Januar, nachmit⸗ tags punkt 3́ Uhr findet in Gleiberg, im Lokale„Zum schwarzen Walfisch“ eine gemeinsame Versammlung statt, in welcher Bezirks⸗ sekretär Geuosse Rob. Dißmann aus Frankfurt a. M über:„Die Fürsorge für die Opfer des Krieges(Witwen⸗ und Waisen, In⸗ validen usw.) und unsere Aufgaben im Jahre 1915“ referieren wird. Wir erwarten zahlreichen und pünktlichen Besuch der Versammlung.
J. Schlitz. *
Wiederholt war Zeitungen des Kreises Altenkirchen und auch anderswo daß die Organisation zur militärischen Vorbereitung der nicht nur keine Fortschritte mache, sondern einen elenden gang angetreten habe. Es wurde zornig verlangt
zu organisieren. Kreis Marburg⸗Kirchhain. w. Marburg. In einem Busche bei Cölbe wurde am Die die Leiche eines neugeborenen Kindes männlichen Geschlechts funden. Von der Mutter hat man noch keine Spur, doch werden die Ermittelungen betrieben.— Ferner fand man im einem o Fenster eines Hauses in der Schwanenallee ein etwa zwei Tage altes Mädchen in ein Stück Leinenzeug eingewickelt. Offenbar ist Kind ausgesetzt worden.
Von Nah und Fern.
— Aus dem Erdbebengebiet wird berichtet, daß die Zahl Opfer, die mit 20 000 angegeben worden war, sich nicht so hoch laufen werde. Immerhin ist sie groß genug. Aus Apeg za wird u. a. mitgeteilt: Mit den Truppen sind viele Militärärzte angelangt und haben zwei Feldlazarette aufgeschlagen. Das 9 tungswerk verursacht große Se vierigkeiten infolge der starken störung der Häuser, welche vielfach nur Schutthaufen bilden. Unter den Trümmern des Mädchengymnasiums sind 150 Schülerün⸗ nen begraben worden, vom denen, durch die hingebende Arbei der Feuerwehr bisher nur eine lebend und zwei als Leichen ge⸗ borgen worden sind. Die Straßen find völlig verschüt tet mur der Hauptplatz ist freigeblieben. Das Rettungswerk während der Nacht bei Fackelschein fortgesetzt.— Das In städuchen Sora in der Provinz Caserta ist fat völlig zerstört; zwei Drittel der Häuser sind eingefallen, die anderem wu schädigt, zahlreiche müssen abgerissen werden. Der Palazzo Ro begrub bei dem Einsturz 20 Arbeiter, die auf dem Hofe beschäftf waren. Man befürchtet, daß 400 Personen der Katastrophe Opfer gefallen sind, davunter viele Beamte und Mitglieder vom vo nehmen Familien. Zahlreiche Soldaten sind zur Hilfeleistung getroffen.— Das Unglück soll an H keit und Umfang die bebenkataftrophe von Messina übert 5
Vereinskalender.
Sonntag, 17. Jan ua
Gießen. Tabakarbeiterverba nd. Generalversammlung im Gewerkschaftshause. a Krofdorf⸗Gleiberg. Wahl verein. Nachmittags 3% Uhr Mitgliederversammlung im„Schwarzen Walfisch“. Es ist dringen 8
55 g Nachmittags 3
erwünscht, daß alle Genossen aus beiden Orten erscheinen.
Dienstag, 19. Januar. 5 55
Gießen. Freie Turnerschaft. Jeden Dienstag von 8 bis 10 Uhr Turnstunde in der Stadtknabenschule(Nordanlage).
Wetzlar. Gewerkschaftskartell. Abends 8% Uhr ö Sitzung bei Schreier.* 9 de f So Standesamt Gießen. 50 Geborene. f 65 hät Jan. 5. Dem Hilfsheizer Ernst Hermann Orth eine Tochter me Elisabethe Luise.— Dem Schlosser Otto Martin Böcher Zwillinge 15 Berta Anna und Hedwig Elisabeth.— 6. Dem Fuhrmann Kar sch Schneider eine Tochter, Johanna.— 7. Dem Stationsarbeiter in Georg Köhler ein Sohn, Reinhold Richard.— 8. Dem Eisenbahn in gehilfen Ludwig Rungheimer eine Tochter, Elfriede.— Dem Fuß Hin unternehmer Adolf Heinrich Best ein Sohn, Karl Herman. 10. Dem Privatdozenten Dr. Adolf Wilhelm Karl Theodor ein Sohn, Otto Heinrich Ludwig. 12 Aufgebote. 6 Jan. 9. Ernst Adolf Oskar Reißmüller, Fabrikant, mit 5 Ber Sieglinde Jahn, beide in Köln.— 14. Karl Frieg, approl mel Arzt in Hombruch, Gemeinde Kirchhörde, mit Anna Elisab hef Specht in Annen. 5 0. Sterbefälle. i 0 Jan. 8. Georg Schultheis, Kürschnermeister, 81 Jahre alk, lun Marktstr. 3.— 9. Minna Spruck, geb. Sartorius, 75 Jahre alf unt Goethestr. 35.— 10. Martha Haas, geb. Langenberg, 63 Jahre alt die Glaubrechtstr. 14.— 11. Wilhelmine Berta Licher, 7 Monate 18 Rittergasse 23.— Johannes Hofmanm, landwirtschaftlicher wit beiter, 68 Jahre alt, Licherstr. 106.— 12. Nnma Maxie Elisabe daz Niße, 2 Jahre alt, Asterweg 46.— Marie Becker, geb. Hartman lin 64 Jahre alt, Crednerstr. 33. 1 un Im Felde gefallen. 7 8 Nov. 7. Georg Karl Peter Schmall, Forstassessor, Leutnant erk Reserve,? hre alt, bei Witschaete gefallen.— 11. Wilhelm Hah Pe Reichsbankassistent, Leutnant der Reserve, 30 Jahre alt, Lieb sic straße 68, bei Witschaete gefallen.— 4. Hans Müller⸗He 1 Leutnant, 26 Jahre alt, Landgraf Philipp⸗Platz 8, bei Lodz gef 85 E Standesamt Lollar. Geborene. Jan. 4. Dem Former Wilhelm Schupp eine Tochter, Elisabt — 1. Dem Schlosser Karl Deibel II. eine Tochter, Marie.— N. Metzgermeister Heinrich Moos VII. eine Tochter, Ella Marie. 1 Sterbefälle. 15 Jan. 2. Richard Striegnitz, Schreiner, 34 Jahre alt.— 7. A U Elisabeth Deibel geb. Ziegle, 25 Jahre alt.— Okt. 25. Form U Heinrich Bodes, 32 Jahre alt, bei La Quesne in Fran fl fallen. 15 Bekanntmachung. 5 Die Auszahlung der Familienunterstützungen für 16. bis 15 an die Angehörigen der zum Heeresdienst Einberusens findet: 9 Samstag, den 16. Januar, 2 Montag, den 18. Januar, t Dienstag, den 19. Januar, 9 Mittwoch, den 20. Januar, 1 vormittags von 8—1 Uhr, im Stadthaus Zimmer Nr. 16 statt. 0 Gießen, den 12. Januar 1915. 0 Der Oberbürgermeister: 0 Keller. f 0
Bekanntmachung. In Brandfäll lem empfiehlt es sich möglichst rasch die F wehr herbeizurusen. Dices geschieht durch Betätigen des nüch Jeuermelders. Um das r Auffinden der Feuermelder zu leichtern, sind für alle Hä gedruckte Hinweise angefertigt 5 den, die seftens der Hausbesitzer und Wohnungsinhaber un ent geltlich zum Aufhängen in den Fluren der Häuser und V plätzen der Wohnungen auf dem Tiefbauamt, Astenweg Nr. 9 abge⸗ holt werden können. 1 Gießen, den 15. Januar 1915. Der städtische Branddirektor: Braubach.
D. Kaminka, Gießen zer
Gele und Sülderwe Lieferant des enen Marktplatz II. Uhrmacher und Goldarbeiter.—
Gießen u. Umg. und des bahn l


