Ausgabe 
7.1.1915
 
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4 1 1 Auslande nach Ostpreußen schon vor Be⸗ 9 80 der menschenarmen Provinz neues Die Kämpfe im Ober⸗Elsaß.

Ueber die Kämpfe bei Steinbach heißt es in einem Genfer Telegramm des Berl. Lok.-Anz.: Die Gefechte auf den Höhen von Cernay und um den Besitz des Dorfes Stein⸗ a bach gehören nach den französischen Darstellungen zu den blutigsten des Feldzuges. Am erbittertsten wurde in der Nacht auf Montag um die Steinbacher Kirchenplatzhäuser

gerungen. Hier erlitten die Franzosen die allerschwersten Verluste. Von einer endgültigen Entscheidung kann, da beiderseits Verstärkungen erwartet wurden, keine Rede sein.

Die französische Rekrutierung. Paris, 6. Jan.(T. U.) Die Art und Weise, in der die französischen Rekrutierungsbehörden die Einreihung jedes nur irgendwie tauglichen Mannes in die Feldarmee vorge⸗ nen haben, beginnt ihre schlimmen Folgen zu zeitigen. Industrie sowohl wie Ackerbau liegen infolge des Mangels an Arbeitskräften vollkommen brach und in vielen Städten und Orten Frankreichs, besonders in der Provinz, ist tatsäch⸗ lich außer Kindern und Greisen keine männliche Person mehr zu merken. Das Kriegsministerium hat sich infolge dringendet Vorstellungen des Handelsministeriums zu einer schwer⸗ wiegenden Maßnahme entschlossen. Die Jahrgänge 1887 und 1888 der Territorialreserve sind aus der Front in ihre Heimat entlassen worden. Es erscheint allerdings sehr frag⸗ lich, ob der Mangel an Arbeitskräften durch die Entlassung dieser 47. und 48jährigen Männer bedeutend gebessert wird. Französische Reiter als Flieger.

a Zürich, 6. Jan.(W. T. B. Nichtamtlich.) Der Neuen Züricher Zeitung zufolge werden die französischen Kavallerieoffiziere jetzt, da der Stellungskrieg vorherrscht und der infolge der großen Ver⸗ luste eingetretene Pferdemangel durch die Ankaufs⸗ kommission in Amerika nicht beseitigt worden ist, dem

Fliegerkorps zugeteilt, wozu sie sich besonders eignen, da sie im Erkunden gut geübt sind. Finanzmisere der Russen.

Petersburg, 6. Jan.(T. U.) Um dem Geldmangel ab⸗ zuhelfen, hat das russische Finanzministerium bereits die merkwürdigsten Steuern ausgeschrieben. Eine neue Maß⸗ regel, die binnen kurzem zur Durchführung gelangt, kann jedoch nicht verfehlen, die höchste Unzufriedenheit unter der notleidenden Bevölkerung hervorzurufen. Es sollen danach alle dienstuntauglich befundenen Männer, wie alle noch nicht eingezogenen Reservisten der Reichswehr ersten und zweiten Aufgebots mit einer hohen Abgabe zu Militärzwecken belegt wrden. Diese provisorische Maßnahme wird binnen kurzem zum Gesetz erhoben werden.

Russische Hilfe für Serbien.

Bukarest, 6. Jan.(T. U.) Aus Galatz wird gemeldet: Vor⸗ gestern nachmittag fuhr an unserem Hafen das mit Kanonen aus⸗ gerüstete russische SchiffIgnatiew vorüber. Das Schiff ge⸗ leitete eine Anzahl von Transportschiffen, die mit Waffen und

Maunition für die serbische Armee bestimmt waren. Eine Viertel⸗ fstunde später fuhr das russische SchiffSorbia, das gleichfalls Munition an Bord hatte, vorüber.

Portugiesisches.

1 Lyon, 6. Jan.(WB. Nichtamtlich.) Aus Lissabon wird gemeldet: Die unionistischen Senatoren sind dem Beispiel der unionistischen Kammerdeputierten gefolgt, und haben gestern ihre Mandate niedergelegt. Da die durch die Ver⸗ fassung geforderte Anzahl von Abgeordneten nicht mehr vor⸗ handen ist, so können die Kammern nicht mehr tagen.

Mie England Schweden behandelt. Stockholm, 5. Jan.(Ctr. Frkft.) Wie das schwedische Mini⸗ sterium des Aeußern bekanntgibt, haben die englischen Behörden die Beschlagnahme der für ein schwedisches Kriegsschiff bestimmten Panzerplatten zurückgezogen. Die Engländern verzögern aber trotz⸗ dem noch weiter diese wichtige Lieferung, indem sie auf einen anderen Teil der Ladung des in Newcastle eingebrachten Dampfers

legten. e Ein Attentat.

Der Berliner Lokalanzeiger meldet aus Kairo: Ueber Kopenhagen wird berichtet, daß der frühere türkische Marine⸗ minister Djemal Pascha, der das Kommando des Heeres in Syrien hatte und am letzten Freitag in Jerusalem ange⸗ kommen war, in seiner Wohnung tot aufgefunden wurde. Wahrscheinlich liegt ein Attentat vor.

Japan in Rom.

Kopenhagen, 6. Jan.(Tu.) Wie gemeldet wird, beab⸗ sichtigt Japan, einen diplomatischen Vertreter bei dem Vati⸗ kan zu ernennen.

Ammnestic⸗Erlaß des bayerischen 3 1

i TU.) Der König begnadigte nlaß . ane größere Ausahl von Verurteilten und zwar überwiegend Angehörige von Kriegsteilnehanerm.

und Nachbargebiete.

Gießen und Umgebung

Die neuen Bundesratsbestimmungen über die 5 Getreidevorräte.

Der Bundesrat hat die Bestimmungen über eine weitere 1 unserer Getreidevorräte nach mehreren Richtungen auf Grund der inzwischen gemachten Erfahrungen, ergänd und erweitert. Roggen ist künftig mindestens bis zu 82 Prozent, Weizen bis zu 80 Prozent durchzumahlen, woßer bon den Landeszentralbehörden bei einer einzelnen Mühle aus besonderen Gründen Ausnahmen zugelassen werden können. Es können ferner wie bisher Roggen. und Weizen⸗ auszugsmehle, aber nur bis zur Höhe von 10 Prozent, zu. gelassen werden. Weizenmehl darf von den Mühlen 2 nur in einer Mischung abgegeben werden, die auf 30 15 Roggenmehl 70 Teile Weizenmehl enthält. Dies gilt 15 für die Kunden- und Lohnmüllerei. Die Vorschriften 0 er das Verfütterungsverbot sind ebenfalls verschärft worden.

blfähi zen nicht mehr verfüttert sodaß mahlfähiger Roggen und Weite 5 eme were.

tung verwendet werden dürfen. Das Verbot erstreckt sich auch auf den Roggen und Weizen, der mit anderer Frucht gemischt ist, sowie auf Roggen und Weizenmehl, das allein oder mit anderen Mehlen gemischt und zur Brotbereitung geeignet ist. Endlich darf auch kein Brot mehr verfüttert werden, mit Ausnahme von verdorbenem Brot und Brot abfällen. Die Landeszentralbehörden können die Verwen⸗ dung von Roggen- und Weizenmehlen zu anderen Zwecken als zur menschlichen Nahrung noch weiter beschränken oder verbieten. Zur Bereitung von Roggen- und Weizenbrot dürfen Auszugsmehle nicht verwendet werden. Weizenmehl muß 30 Prozent Roggenmehl enthalten. Das Weizenmehl kann dabei bis zu 20 Prozent durch Kartoffelstärkemehl ersetzt werden. Roggenbrot muß auf 90 Teile Roggenmehl 10 Teile Kartoffelflocken, Kartoffelwalzmehl oder Kartoffel- stärkemehl und 30 Teile gequetschte oder geriebene Kartoffeln enthalten. Bei größerem Kartoffelzusatz muß das Brot mit der BezeichnungK versehen werden. Statt Kartoffel⸗ kann auch Gerstenmehl, Hafermehl und Reismehl oder Gerstenschrot zugesetzt werden. Reines Roggenbrot, zu dessen Herstellung der Roggen bis zu mehr als 93 Prozent durch⸗ gemahlen ist, braucht keinen Kartoffelzusatz zu enthalten. Weizenbrot darf nur in Stücken bis zu höchstens 100 Gramm hergestellt werden. Die Landeszentralbehörden können hier⸗ über zur Einschränkung des Weizenbrotverbrauches anders bestimmen. Sie können auch für Roggen und Weizenbrot bestimmte Formen und Gewichte vorschreiben. Bei der Kuchenbereitung darf nicht mehr als die Hälfte des Gewichts des verwendeten Mehls oder mehlartigen Stoffe aus Weizen bestehen. Die Landeszentralbehörden können die Kuchen⸗ bereitung auf bestimmte Wochentage beschränken. In Bäcke⸗ reien, Konditoreien, einschließlich der Hotelbäckereien, und in ähnlichen Betrieben wird alle Nachtarbeit verboten. Roggen⸗ brot von über 50 Gramm Gewicht darf erst 24 Stunden nach Beendigung des Backens aus der Bäckerei abgegeben werden. Backfähiges Mehl darf nicht mehr als Streumehl zur Isolierung der Teigware verwendet werden. Zur genauen Durchführung dieser Vorschriften erhalten die Polizeibe⸗ amten und die hierfür besonders beauftragten Sachverstän⸗ digen das Recht, in Mühlen, in Bäckereien, in Lager⸗ und Geschäftsräume und in Futterräume jederzeit hineinzugehen und Besichtigungen vorzunehmen und Proben zu entnehmen.

Die Verordnung über das Ausmahlen des Brotgetreides wie das Verfütterungsverbot tritt am 11. Januar, die Ver⸗ ordnung über die Bereitung der Backware am 15. Januar 1915 in Kraft.

Das Lied vom Sparen. Nicht nur beim Verbrauch von Brot und sonstigen Lebensmitteln muß gespart werden, sondern auch an anderen Artikeln des täglichen Bedarfs. Bei manchen muß der Haushalt schon des hohen Preises wegen sparen, den sie jetzt erklommen haben. Seife z. B. kostet jetzt beinahe das Doppelte dessen, als vor dem Kriege. Da muß

also der Verbrauch von Seife möglichst eingeschränkt werden, obwohl einmal ein berühmter Mann gesagt hat, daß die

Kulturhöhe eines Volkes durch seinen Verbrauch von Seife gekennzeichnet werde. Also müssen wir einige Stufen von unserer Kulturhöhe heruntersteigen. Besonders muß aber auch an Petroleum gespart werden, namentlich auch deshalb, weil Spekulanten bemüht sind, die Preise für das Leuchtmittel in die Höhe zu treiben.

Die Gemeinden könnten dem ihrerseits etwas mehr entgegenwirken dadurch, daß sie nach Möglichkeit die Einführung des Gas- und elektrischen

Lichtes förderten. In dieser Hinsicht kann noch manches geschehen, wie Beispiele aus anderen Städten lehren. In Dresden z. B. zahlt die Stadt Zuschüsse bei der Einrichtung von Gas- und elektrischen Beleuchtungsan⸗ lagen für Wohnungen und Treppenhäuser. In der jetzigen

Zeit ist es vielen Hausbesitzern nicht möglich, große Aufwendungen für das Legen der Innenleitungen, Steig⸗

leitungen und Hausanschlüsse zu machen. Es wurden des- halb dort von den städtischen Körperschaften zunächst 50 000 Mark für die Gaswerke und 30 000 Mk. für die Elektrizi⸗ tätswerke zur Gewährung von Beiträgen zu obigen Zwecken bereitgestellt. Es werden für jede Verwendungsstelle bei Gas 8 Mk., bei Elektrizität 10 Mk. und die Hausanschluß⸗ kosten in voller Höhe als Beitrag zu den Einrichtungskosten gewährt. Diese Zuschüsse stellen ungefähr ¼ der Leitungs: kosten dar und sollen in vier Jahren ohne Zinsvergütung zurückgezahlt werden. Diese Einrichtungen haben dem Automatengas gegenüber den Vorteil, daß der Mieter seine eigenen Beleuchtungs⸗ und Kocheinrichtungen verwenden kann und das Gas zu dem normalen Preise erhält, bei den Beitragsanlagen für Elektrizität sollen überhaupt keine Zähler gestellt werden, sondern der Verbrauch wird nach einer Pauschgebühr verrechnet.

Unser Dresdener Parteiblatt spricht dazu die Hoffnung aus, daß das Entgegenkommen der Stadt dazu beitragen werde,die Zahl der Petroleumlampen noch wesentlich zu vermindern und das Publikum schnell von der Billigkeit und Bequemlichkeit der Gas- und elektrischen Beleuchtung zu überzeugen. 5

Hoffentlich werden auch in Gießen bald ähnliche Maß⸗ nahmen ergriffen; die Beratungen der Kommissionen sind noch nicht abgeschlossen. g

Gefallene aus Oberhessen und Nachbargebieten: Wehrmann Gottlieb Docter aus Oberndorf b. Wetzlar, Res.⸗Inf.⸗Reg. Nr. 81. Freiw. Wilhelm Brandstetter aus Wetzlar, Inf.-Regt. Nr. 222. Musketier Wilhelm Rupp aus Alsfeld, Inf.⸗Reg. Nr. 118. Ersatz⸗Reservist Gustav Deibel aus Wieseck, Inf.⸗Reg. Nr. 99. Unteroff. Heinrich Becker aus Reiskirchen, Res.⸗Inf.⸗Reg. Nr. 116. Wehrmann Ludwig Spaar aus Beuern, Res.⸗Inf.⸗Reg. Nr. 116. Wehrman Ludwig Wacker, Landwehr⸗Inf. Regt. Nr. 87.

Sucht nach dem Hoflieferantentitel. Einen interessanten Beitrag zu der weitverbreiteton Titelsucht bietet ein Rechts⸗ streit, der kürzlich das Reichsgericht beschäftigt hat. Er kann als Warnung davor dienen, flir die versprochene Vermittlung von Titeln vor Erhalt der letzteren dem Vermittser den vereinbarten

Lohn zu zahlen. Es spagte sich in dem Rechtsstreit, ob ein Ver trag, durch den jemand gegen Entgelt die Verschaffung eines Hoflieferantentitels übernommen hat, gegen ie guten Sitten verstößt. Das ist der Fall und deshalb ist der Vertrag nichtig. Der Venmittler hat dann keinen Anspruch auf die versprochene Verglitung; sst sie aber bereits gezahlt, so kann sie nicht zurückverlangt werden, auch wenn der Titel nicht vorlichen worden ist und selbst dann, wenn für diesen Fall der Vermittler die Rückzahlung ausdrücklich versprochen hatte. Der Sachvorhalt des Streits war folgender: Der Architekt K. in Berlin erließ im eimer hessischen Zeitung eine Chiffreanzeige Rasche und billige Beschafsung von Hoflieferantentiteln. Auf Grund dieser Angeige trat der Kaufmann D. in Gießen mit K. in Verbindung. Beide schlossen am 20, März 1912 einen Vertrag, wo⸗ nach K. sein Möglichstes tun sollte, damit der Titel als Hoflieferant des Fürsten von Lippe⸗Detmold an D. verliehen werde; zur Durch⸗ führung dieser Bemühungen als Spesen und Honorar hatte D. an K. 4500 Mark zu zahlen, jedoch nur für den Fall, daß der Titel wirklich verliehen wird; sollte der Titel nicht innerhalb sech⸗ Wochen verliehen sein, so sollte D. die im voraus zu zahlenden 4500 Mark zurückverlangen können; für die Beschaffung des König⸗ lich spanischen Hoflieferantentitols anstelle des lippischen Titels sollte D. 5000 Mark zahlen. Ueber die 4500 Mark stellte D. einen Wechsel aus, den er auch bei Verfall einlöste. Mit dem lipp ichen Hoflieferantentitel wurde es aber nichts. Es wurde dann der Ver⸗ such gemacht, den spanischen Hoflieferantentitel zu erlangen. In einem Nachtvagsabkommen vom 17. Januar 1913 verpflichtete sich K., die erhaltenen 4500 Mark an D. Zurückzuzahlen, wenn D. nicht bis zum 20. Maj 1913 die Grnennungsurkunde, laut welcher er zum Hofleferanten des Königs von Spanien ernannt sei, im Besitz haben follte. Aber auch der spanische Titel blieb eine schöne Hoff⸗ nung Ds; bis heute hat er ihn nicht erhalten. Er verlangt nun von K. auf Grumd der beidem Verträge Rückzahlung der 4500 Mark.

Während das Landgericht Berlin dem Beklagten zur Rückzah⸗ lung verurteilte, hat das Kammergericht die Klage abge⸗ wiesen. In seiner Urteilsbegründung führt das Kamanergericht aus: Der Vertrag vom März 1912, durch den der Beklagte sich zur Verschaffung des Hofliefe vantentitels gegen Bezahlung verpflich⸗ tete und der sich als Werkvertrag im Sinne des§ 631 B. G. B. darstellt, verstößt gegen die guten Sitten. Das herrschende Volksbewußtsein empfindet es als unsittlich, daß ein Titel gegen Entgelt verkauft wird. Der Vertrag vom März 1912 ist daher nichtig, und dor Kläger würde deshalb weder zur Hingabe des Vor⸗ schusses, noch sonst zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet ge⸗ wesen sein. Nachdem er aber den Wechsel eingelöst hat, kann er den gezahlten Betrag micht mehr zurücksorbern. Ohne Erfolg versuchte es der Kläger, hiergegen mit dem Rechtsmittel der Re⸗ vision: das Reichsgericht hat am 5. Januar das Urteil des Kammergerichts bestätigt und die Revision zuriick⸗

gewiesen.

1. Tabakarbeiter protestiert! Uns wird geschrieben: Schon vor kurzem wiesen wir darauf hin, daß die Tabakarbeiter von Gießen und Umgegend den Burgfrieden von einer andern Seite kennen lernton, als man dioses unter den jetzigen Zeitverhältnissen anzu⸗ nehmen glaubt. So war es die Weltfirma Rinn u. Cloos, welche, anstatt das Los ihrer Arbeiter in der jetzigen Zeit zu er⸗ leichte rn, noch dadurch erschwerte, daß fie die 14tägige Lohnzahlung einführte. Flugs kommt auch schon eine zweite Firma, und zwar die Firma Sachser, und macht ebenfalls derartige Verfuche. Zu ihrem Erstaunen mußten die Arbeiter am vorigen Samstag er⸗ fahren, daß ihnen kein Lohn ausgezahlt wurde. Wer sich in die Lage eines Arbeiters zu setzen vermag, wird es begreiflich finden, daß gerade am Quartals schluß der Lohnausfall außerordentlich hart auf den Haushalt einwirkt und manche Familie muß Trübsal blasen, weils dem Herrn Fabrikanten so beliebt. Es ist geradezu unbegreiflich, wie die Tabakfabrikanten sich das Recht anmaßen, so mit ihren Arbeitern Fangball zu spielen. Die Tabakarbeiter haben alle Uvfache, sich ganz energisch gegen derartige Verschlech⸗ terungen zu wehren. Draußen kämpfen unsere Männer, und Brüder und hüten Deutschland vor einer feindlichen Invasion, schützen auch die großen Geldbeutel der Tabakfabrikanten, zum Dank dafür können die Arbeiter jetzt schon dartiber nachdenken, daß das Wort Burgfrieden nur ein leever Wahn ist.

um die Wurst. Ein Feldwebel⸗Leutnant aus Dortmund, der sich seit e des Krieges im Felde befindet, schreibt: Ver⸗ gangenheit, Zukunft, Gegenwart alles ist mir Wurscht ich denke nur noch an den Tod! Aber ab und zu gibts doch noch eine Episode, die einen aufheitert, hier in unseren Schützengräben(Nord⸗ frankreich). Wir liegen 25 Meter mit den Franzosen auseinander und unterhalten uns gegenseitig, freilich ohne den Kopf über die Brüstung zu erheben. Da ruft ein Franzose eines Tages zu uns hinüber:Avez-vVous de la saucisse?(Habt ihr Wurst?) Ich als Dolmetscher bejahte das und da rief der Franzose weiter:Wir werfen Geld hinüber, gebt uns dafür eine Wurst! Kurz darauf flog ein in Papier gewickeltes Fünffrankstück in unseren Schützen⸗ graben. Das war zu viel. Wir packen eine schöne Fleischwurst in Papier und auch ein Zweimarkstück und werfen beides hinüber. Das Zweimarkstück erreichte sein Ziel, aber die schöne Wurst blieb zwei bis drei Meter vom feindlichen Schützengraben entfernt liegen. Das war fatal. Wir sahen in kurzer Zeit mehrere Dutzend Käppis blitzschnell auftauchen und verschwinden und hatten schließlich mit den Leuten Mitleid. Ich rief ihnen zu, sie sollten sich die Wurst nur ruhig holen, wir würden nicht schießen. Und um mein Wort zu bekräftigen, befahl ich meinen Leuten, ihr Gewehr am Lauf an⸗ zufassen, um so den Franzosen den Kolben zu zeigen. Kaum war dieses geschehen, als ein junger Franzose aus dem Schützengraben sprang, die Wurst ergriff, sie hoch hielt und dann rief:Bravo, Prussiens, j'ai la saucisse!(Bravo, Preußen, ich habe die Wurst!) Und dann war er blitzschnell verschwunden.

Die Leistungsfähigkeit der Krankenkassen ist durch den Krieg bisher nicht in dem Maße ungünstig beeinflußt worden, wie es bei Beginn des Krieges den Anschein haben mochte. Das An⸗ fang August vom Reichstag angenommene Notgesetz hat bekanntlich die Krankenkassen allgemein auf dieRegelleistungen beschränkt und die Beiträge auf Prozent festgesetzt, gestattet aber den leistungsfähigeren Kassen, neben den Regelleistungen durch die Satzung höhere Leistungen zu übernehmen und niedrigere Beiträge als Prozent des Grundlohnes zu erheben.(Die Ortskranken⸗ kasse Gießen hat bekanntlich davon Gebrauch gemacht.) Das Reichs⸗ amt des Innern hat nun Erhebungen darüber angestellt, wieviele Krankenkassen von der erwähnten Ermächtigung Gebrauch gemacht haben. Danach erheben, wie die Medizinische Klinik schreibt, niedrigere Beiträge 2091 Kassen; es gewähren mehr Leistungen 922 Kassen; es erheben niedrigere Beiträge und gewähren aleich⸗ zeitig höhere Leistungen 2539 Kassen. Insgesamt ist also fast bei der Hälfte der Krankenkassen eine für die Versicherten günstigere Gestaltung eingetreten. Von dem in genanntem Gesetze gleichfalls gegebenen Rechte, die Versicherung der Hausgewerbetreibenden durch statutarische Bestimmung aufrecht zu erhalten oder einzu⸗ führen, ist in 121 Fällen Gebrauch gemacht worden.

Kreis Alsfeld⸗Lauterbach.

d. Lauterbach. Am Montag wurde eine Frau von hier, eine Witwe, am Rudloser Wege als Leiche aufgefunden. Vermutlich ist die Frau erfroren, da sie nur sehr leicht bekleidet war. Man nimmt an, daß sie sich in einem Anfall von Geistesstörung aus ihrer Wohnung entfernt hat. Einer von ihren Söhnen ist vor kurzem in Frankreich gefallen.

Von Nah und Fern.

k. Frankfurt a. M., 6, Jan. In der gestrigen Stadtver⸗ ordnetensitzung wurden die neugewählten. Stadtverordneten eingefiihrt. Bei der Wahl des Präsidilums wurden die seitherigen Mitglieder einmütig wiedergewählt. Genosse Gräf ist also auch in diesem Jahre zweiter Vorsitender der Stadtver⸗

ordnetenversammlung.