Nr. 218
Von vielen Seiten wurde bei Eintritt der Mobilmachung angeregt, den ins Feld ziehenden Soldaten zu empfehlen, die Mitgliedschaft bei ihrer seitherigen Krankenkasse zu erhalten, und gleichzeitig wurden die Arbeitgeber aufgefordert, die Beiträge für die Erhaltung der Mitgliedschaft bei den Krankenkassen für die Dauer des Krieges für ihre Kriegsdienstzeit leistenden Arbeiter zu zahlen.
Eine solche Maßnahme hat jedoch nur Wert bei den orrschivindend wenigen Kaffen, die seither Lamilirnnnterstniiung gewährten «nd diese anch während des Krieges beibehaitc».
Aus dieser Erwägung heraus haben die beiden Krankenkassenverbände im Grotzherzogtum Hessen im Einvernehmen mit dem Direktor des Großh. ObcrversichernngsamteS beschlossen, eine Hessische Kricgsvcrficherung aus Gegenseitig- keit für den Krieg 1914 ins Leben treten zu lasten und erlassen den nachstchrndc» Ausruf.
Einigkeit macht stark!
Auch die Kranlculasscn wollen in dieser großen Zeit mithclsen. Die auf Fricdenszcitcn berechneten Vorschriften der Reichsversichernng bilden aber keine geeignete Grundlage, um den zum Dienst cinberusenen Mitgliedern und ihren Angehörigen entsprechende Fürsorge zu verbärgen.
Außerordentliche Zeiten verlangen außerordentliche Maßnahmen. Es haben daher die beiden Krankenkassenvcr- Vvnde unter dem Vorsitz des Direktors des Großh. Ober- versichernngsamts nach dein Vorbild der für den Regierungsbezirk Wiesbaden bereits im Kriege 1870 — 71 mit größtem Erfolg tätig gewesenen und daher auch jetzt wieder ins Leben getretenen Nassouischcn Kriegsversicherung zur Unterstützung der Hinterbliebenen hessischer Soldaten eine Unterstütz- ungskassc ans Gegenseitigkeit errichtet unter berBezeich- nung:
Hessische
Kriegsversicherung
aus Gegenseitigkeit für den Krieg 1914.
Wir hoffen hierbei auch auf die Opferwilligkeit der Arbeitgeber. Um jedoch den Angehörigen einer möglichst großen Anzahl der zu den Fahnen Einberufenen die Möglichkeit der Versicherung zu bieten, soll die Versicherung aus die Mitglieder der Krankenkassen nicht beschränkt, sondern auf alle anläßlich der diesmaligen Mobilmachung zum Dienst S'.TiSetrfier.ir ausgedehnt werden. (§ 1 des Gesetzes, letr. die Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretencr Mannschaften von, 28. II. 1888). Der Anteilschein kostet 10 Mk. Es können jedoch für jeden Einberufenen bis zu 20 Anteilscheine gelöst werden. Jede Krankenkasse und jede örtliche Verwaltungsstelle einer solchen nimmt Anmeldungen entgegen.
Falls die Verluste nicht größer sein werden >oie im Kriege 1870 — 71 werden aus jeden Anteilschein mindestens 250 Mark verteilt werden. Sind die Verluste geringer, kann erhöht sich dieser Betrag, sind sie größer, dann erniedrigt sich der Betrag.
Arbeitgeber, versichert Eure Angestellten und Arbeiter,
Eltern, versichert Eure Söhne, Frauen, versichert Eure Männer!
Die gesamte Verwaltung erfolgt ehrenamtlich, so daß hicrsür — abgesehen von den geringfügigen baren Auslage» — Kosten nicht entstehen.
Großh. Ministerium des Innern hat zugcsagt, die Be- strebungcn der Hessischen Kricgsvcrsichcrung 1914 zu miter- stiihcn.
pf- Eile tut Not!
Bedingungen:
§ 1. Die Teilnahme steht allen im Erohherzogtum Hessen wohnhastcn oder vor ihrer Einberusung zuletzt wohnhaft gewesenen Personen, die zur Kriegsdicnstlcistung beim Heere cin- gctretcn sind <8 1 des Gesetzes, betresicnd die Unterstützung von Familien in den Dienst getretener Mannschastcn vom 28. Fcbr. 1888) ossen und erfolgt durch Lösung vo» mindestens l Anteilschein über 10 Marl. Die Lösung der Anteilscheine, deren Ausgabe überall durch die Krankenkastcn und deren örtliche Verwaltungsstellen oder durch sonst kenntlich gemachte Annah mestcllen crsoigt, kann für die bereits in den Heeresdienst Ein getretenen auch durch deren Arbeitgeber, Angehörige nsw. bc wirkt werden und hat in bar zu geschehen.
Z 2. Für jeden in den Heeresdienst Eingetreicncn könne» mehrere, höchstens jedoch 2Ü Anteilscheine gelöst werden.
8 3. Für bereits Cesallene oder Verwundete können An- j teilscheine nicht mehr gelost werden, salts diese Tatsache den! Anmeldenden bekannt war. Diese Bestimmung trifft nicht zu. | wenn eine Gesamtheit von Personen, z. B. die sämtlichen An- ! gestellten und Arbeiter einer Fabrik versichert werden.
8 1. Die Leistungen der Kasse bestehen darin, daß die an gesammelten Gelder aus die eingetreicncn Krtegssterbeiällc an die Hinterbliebenen verteilt werden. Als Kricgsstcrbesnllc gcl :«n alle Todessällc, die Versicherte während des Kriegs oder infolge einer im Kriege erlittenen Verletzung oder erworbenen Krankheit bis spätestens 2 Monate »ach Beendigung des Kriege« erleiden. Die Angehörigen haben etwaige Sterbeiällc der Versicherten alsbald der Geschäftsstelle Oberversicherungsamt, Krtegsvcrstcherung Darmstadt, Neckarstraße 1, mitzuteilen. Di- Abrechnung erfolgt drei Monate nach Beendigung des Krieges und wird anszuaswciie öfscntlich bekannt gegeben. Abschlags-
Neue Tageszeitung. Donnrrsrag, oen 17. Septtmver 1314.
Ssike 4.
Zahlungen dürfen aus Wunsch schon früher geleistet werden. Die Auszahlung erfolgt gegen Rückgabe der Anteilscheine und darf an den Inhaber der Anteilscheine erfolgen.
8 5. Die Geschäfte werden unter dem Vorsitz des Eroßhcr- zoglichen Oberversicherungsamts durch die beiden hessischen Krankenlassenverbände gejührt.
8 tl. Alle etwaigen Strcitsiille werden endgültig unter Ausschluß des Rechtswegs durch die Beschlußlammer des Oberver- sicherungsamtcs entschieden.
8 7. Werden in anderen Bundesstaaten ähnliche Einrichtungen getrojsen, so ist die Verwaltung berechtigt, sich mit diesen zu einer Kriegsversicherung aus derselben Grundlage im Intereste einer Ausgleichung d-s Risikos zusammenzuschließen Darmstadt, den 20. August 1914.
Verband der Krankenkassen »nd Gemeinden als Träger der Krankcnvcrsichcrung für das Großhcrzogtum Hessen.
Großherzogliches Obcrversichcrungsamt.
Krankenkasscnverband für das Großhcrzogtum Hestrn.
Eine größere Anzahl Lattler gejucht.
Für verschiedene Betriebe der Militäreffekten-I idult- ric werden zur Zeit noch eine größere Anzahl Sattler gesucht. Es genügt schon, wenn die betreffenden Leute nähen können. Sic brauchen also bis jetzt noch nicht auf Miiitär- arbeit beschäftigt gewesen zu sein. Auch scbstöndige Meister, die zum Teil jetzt doch nichts zu tun haben, werden augc- no,innen. Meldungen und Anfragen wolle man an die Geschäftsstelle des Zeiitralvclbaiidcs christlicher Lederarbeiter, Frankfurt a. M., Blcideustraßc 22, Tel. Amt Hansa 8232, richten.
Preislagen.
Sclmhlager Heinrich Hess
FrleilSierjr
Telefon 420.
Kaiserstr. 40.
Zur Herbstsaat
empfehle ich von der Landwirtschastskammer anerkannte Saaten:
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Die Preise verstehen sich ab Hof oder frei Station Assenheim oder Friedberg in neuen Säcken, die zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt werden.
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5—6 tüchtige Braunkohlen Bergleute werden gesucht.
Sofort zu melden in Wölfersheim.
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M lehe^smitteS
j Friedbarg, Hanauerstr, 3.
Filiale in Hunden.
Vaterlölldisch-lj-tristW Veranstaltung in Fricdberg.
Im Saalbau:
Sonntag, den 20- Sept. 1914, abends 8 Uhr. 3« Gunsten des Jlotrn ürcurcs. "WU
Familie Pfaimtuch
oder
Heffentreue
Hessisches Volksschauspiel aus schwerer Zeit in 3 Akten mit einem Prolog, Gesängen und lebenden Bildern.
Dem Andenken braver Hessen, den Opfern und Helden der Befreiungskriege
gewidmet von Otto Müller, Landwirt in Grebendorf.
onnta« nachmittag 4 Uhr:
Montag nachmittag 4 Uhr: Sr
Tie Kontrolle über die Einnahme liegt in den Händen der Polizeiverwaltung.
Alles Stähere siehe Anschlag und Tageszettel. Johannes Sreihoh, Theaterdirelrtor.
Inhaber verschieden er Diplom e für höheres Kunstinteresse.
bei Ab-
bei Ab-
bei Abnahme
nähme v.
nähme v.
». 100 )Ir.
1—20 Ztr.
21400 Jit.
und mehr.
MI.
Mk.
Mk.
25 .-
24.-
—
28 .—
27.—
26.-
HandimkerMlischlllt,
Frcidberg i. H.
Die Schüler der Handwerkerzeichenschule werden hiermit aufgefordert sich Sonntag, den 20. September 1914, vormittags 10 Uhr, in der Gewerbeschule Saal Nr. 25 einzufinden. Für den Aufsichtsrat: Die Schulleitung:
(gez.) Stahl Dipl. Anz. S ch ne idt
Vorsitzender. _Großh. Hauptlehrer.
Obst Versteigerung.
Die Obsternte an den Kreisstraßenpflanzungen soll, wie nachstehend angegeben, an Ort und Stelle versteigert werden und zwar:
1. Bezirk.
1. ) Montag, den 21. September, vorm. 10 Uhr zwischen Ilbenstadt
und Kaichen am Kilometerstein 3,8 beginnend bis Kaichen und um 12 Uhr am Kilometerstein 2,0 nächst dem Bahnhof Erbstadt- Kaichen.
2. ) Dienstag, den 22. September, vorm. SV- Uhr zwischen Rieder-
Wöllstadt und Ilbenstadt am Kilometerstein 0,8 bis Jlbenstadt- Astcnheim und Eisenbahnviadukt bei Astenheim.
3. ) Mittwoch, den 23. September, vorm. 0 Uhr Straße Friedberg-
Ober-Wöllstadt bei km 35,6 Pfinstwcide anfangend bis Rieder- Wöllstadt. Elsenbahnvladutt, Hofgut Astenheim und Okarben.
4. ) Donnerstag, den 24. September, porm. 8'/, Uhr an der Acker
bauschule dis Jriedberg und nachm. 2 Uhr zwischen Ober-Ros- bach und Landesgrenze am Kilometerstein 6.0.
5. ) Freitag, den 25. September, nachm. 2 Uhr Straße Eörbelh.
Mühl« bis Bruchenbrücken von Kilometerstein 1,6 ab.
2 . Bezirk.
1. ) Montag, den 21. September, vorm. 11 Uhr, am Kilometerstein
14,4 bei Stammheim ansangend, von der Straße Stammheim- Ronnenstllmpse, Stammhetm-Robcnbach und Stammhctm-Staden, um 1 Uhr am Kilometerstein 11,0 bei Staden von Straße Staden-Kreisgrenzc nach Rieder-Mockstadt. Staden-Riddabrücke und Staden - Ober-Florstadt - Rieder-Florstadt.
2. ) Dienstag, 22. September, nachm. 2'/> Uhr an der Ufabrücke
zwischen Fauerbach und Astenheim von der Straße daselbst und um 4 Uhr am Kilometerstein 10,6 bei Dorheim von der Straße Dorheim-Melbach.
5. Bezirk.
Freitag, den 25. September, vorm. 10'/, Uhr auf den Straßen Bildet—Rieder-Erlenbach—Ober-Erlenbach, bei Mastenheim ansangend (Birn).
Friedberg, den 15. September 1911.
Der Großh. Kreisbauinspeitor. Witzler.
Toilctteartikel ]
lür=i'orlfip,5cii|ier'ci)cr,: Llhiväinrne, Linoleum nnk> PaiketischrübSer, VMeZen uni) .Hfljttimidjincit
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Stefan Kuhn. 3 nI(ti&C«-f)UU 0 CI».


