Ausgabe 
14.9.1914
 
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'Jlr. 215

Von vielen Seiten wurde bei Eintritt der Mobil­machung angeregt, den ins Feld ziehenden Soldaten zu empfehlen, die Mitgliedschaft bei ihrer seitherigen Krankenkasse zu erhalten, und gleichzeitig wurden die Arbeitgeber aufgefordert, die Beiträge für die Erhal­tung der Mitgliedschaft bei den Krankenkassen für die Dauer des Krieges für ihre Kriegsdienstzeit leistenden Arbeiter zu zahlen.

Eine solche Aiakinahme hat jedoch nur Wert bei den verschwindend wenigen Kassen, die seit­her Familiennnterftntzung yrivährtci» und diese nnch während des Krieges beibehallr».

Aus dieser Erwägung heraus haben die beiden Krankrn- kajjenvcrbändc im Großhelzogtum Hessen im Einvernehmen niit dem Direktor des Großh. Oberversichernngsanites be­schlossen, eine Hessische Krieg-Versicherung aus Gegenseitig- keil für den Krieg 1914 ins Leben trete» z» lasse» und er­lasse» den nachstehende» Ausruf.

Einigkeit macht stark!

Auch die Kraulcnkasscu wollen in dieser großen Zeit mithelfen. Die aus Friedenszcitcn berechneten Vorschriften der Reichsvcrsicherung bilden aber keine geeignete Grund­lage, um den zuin Dienst cinbcrufcncn Mitgliedern und ihren Angehörigen entsprechende Fürsorge zu verbürgen.

Außerordentliche Zeiten verlange» außerordentliche Maßnahmen. Es haben daher die beiden Krankenkassenvcr- bände unter dem Borsitz des Direktors des Großh. Ober- versichcruntzsamis nach dem Vorbild der für den Regierungs­bezirk Wiesbaden bereits ini Kriege 187071 mit größtem Erfolg tätig gewesenen und daher auch jetzt wieder ins Leben getretenen Nassauischcn Kriegsversicherung zur Unterstütz­ung der Hinterbliebenen hessischer Soldaten eine llntcrstütz- ungskaffc aus Gegenseitigkeit errichtctTritlrr/der Vezeich- nung:

Hessische

Kriegsversicherung

auf Gegenseitigkeit für den Krieg 1914.

Wir hoffen hierbei auch auf die Opfcrwilligkeit der Ar- bcitgebcr. Um jedoch den Angehörigen einer möglichst gro­ßen Anzahl der zu den Fahnen Einberufenen die Möglich­keit der Versicherung zu bieten, soll die Versicherung auf die Mitglieder der Krankenkassen nicht beschränkt, sondern auf alle anläßlich der diesmaligen Mobilmachung zum Dienst Eingetretenen ausgedehnt werden. (8 1 des Gesetzes, letr. die Unterstützung von Familien in den Dienst eingctretencr Mannschaften vom 28. II. 1888). Der Anteilschein kostet 10 Mk. Es können jedoch für jeden Einberufenen bis zu 20 Anteilscheine gelöst werden. Jede Krankenkasse und jede örtliche Verwaltungsstelle einer solchen nimmt Anmeldungen entgegen.

Falls die Verluste nicht größer sein werden wie im Kriege 187071 werden auf jeden Anteilschein mindestens 2äv Mark verteilt werden. Sind die Verluste geringer, dann erhöht sich dieser Betrag, sind sie größer, dann ernie­drigt sich der Betrag.

Slrbeitgcber, versichert Eure Slagestettte» und Arbeiter,

Ottern, versichert Eure Löhne, Frauen, versichert Eure Männer!

Die gesamte Verwaltung erfolgt ehrenamtlich, so daß hierfür abgesehen von den geringfügigen baren Auslagen Kosten nicht entstehen.

Großh. Minlstcrium des Innern hat zugcsagt, die Be­strebungen der Hessischen Krjcgsvcrsicherung 1914 zu unter­stützen.

iw Eile tut Not!

Bedingungen:

§ l. Die Teilnahme'steht allen im Eroßheizogtum Hessen wohnhaften oder vor ihrer Einberufung zuletzt wohnhaft ge­wesene» Personen, die zur Kriegsdicnstleistung beim Heere ein- getreten sind (8 1 des Gesetzes, bctrefscnd die Unterstützung von Familien in den Dienst getretener Mannschaften vom 28. Febr. 1S*8) offen und erfolgt durch Lösung von mindestens 1 Anteil­schein über Mark. Die Lösung der Anteilscheine, deren Ausgabe überall durch die Krantenlaffen und deren örtliche Verwaltungsstellen oder durch fönst kenntlich gemachte Annah mcstellcn erfolgt, kann für die bereits in den Heeresdienst Ein- gelretcncn auch durch deren Arbeitgeber, Angehörige ujw. be­wirkt werben und hat in bar zu geschehen.

8 2. Für jeden in den Heeresdienst Eingetretenen können mehrere, höchstens jedoch 2g Anteilscheine gelost werden.

8 3. Für bereits Gefallene oder Verwundete können An­teilscheine nicht mehr getost werden, jalls dicie Tatsache den! Anmeldendcn bekannt war. Diese Bestimmung trifft nicht zu, wenn eine Gesamtheit von Personen, z. V. die sämtlichen An gestellten und Arbeiter einer Fabrik versichert werden.

8 4. Die Leistungen der Kasse bestehen darin, dah die an gesammelten Gelder aus die eingctrctcncn Kricgssterbcsalle an! die hinterbUebcnc» verteilt werden. Als kkriegssterbesällc gel- ' tcn aüe Todcssältc, die Versicherte während des Kriegs oder infolge einer im Kriege erlittenen Verletzung oder erworbenen! Krankheit bis spätestens 2 Monate nach Beendigung des Kri, ! ges erleiden. Die Angehörige» haben etwaige Stcrbeiällc der! Persichcrtcn alsbald der Geschäftsstelle Obcrvcrstchcrungsamt, Kriegsversicherung Darmstadt, Aeckarslraße l, mitzuteilen. D> Abrechnung erfolgt drei Atonale nach Beendigung des .Krieges und wird auszugsweise össcntlich bekannt gegeben. Abschlags-!

Reue Tageszeitung. Alsntag, den 1«. September 191«

Seite 1

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8 b. Die Geschäfte werden unter dem Vorsitz des Eroßher- zoglichen Oberoersicherungsamts durch die beiden hessischen Krankenkassenverbände geführt.

8 6. Alle etwaigen Streitfälle weiden endgültig unter Aus­schluß des Rechtswegs durch die Befchlußkammcr des Oberver- sicheiungsamtes entschieden.

8 7. Werden in . anderen Bundesstaaten ähnliche Einrich­tungen getroffen, sv ist die Verwaltung berechtigt, sich mit die­sen zu einer Kriegsversicherung aus derselben Grundlage im Interesse einer Ausgleichung des Risikos zusammenzuschließen Darmstadt, den 20. Anglist 1914.

Verband der Krankcnknsscn »nd Gemeinden als Träger der Krankenversicherung für das Großhcrzogtum Hessen.

Großhkrzogliches Obervcrsichcrungsamt. Krankcnkasscnverband für das Großhcrzogtum Hessen.

$agung.

Für die vielen Beweise wohltuender Teilnahme bei dem Heimgänge unseres lieben Sohnes sprechen wir im Namen der trauernden Hinterbliebenen innigsten Dank aus.

Wickstadt, den 13. Sept. 1914.

Georg Heil u. Frau

Marie geb. Alles.

Fallobst-Versteigerung.

Donnerstag, den 17. d. Mts., vormittags 11

Uhr weiden im hiesigen Stadthaus 4050 Doppel­zentner Falläpsel (Kcltcräpfel versteigert.

Friedlerg, den 14. Sept. 1914-

Tcr Bürgermeister.

Stahl.

k'Ieklrislij (iiiflcfi'iebener DresW.

Da es in der jetzigen Kriegszeit schwierig ist, Kohlen für mit Dampf betriebene Dreschsätze zu erhalten und außerdem das elektrische Dreschen wesentlich billiger, be­quemer und vorteilhafter ist (3°/, höherer Ausdrusch) hat sich die Bau- und Betriebsleitung der elektrischen lleberlnnd Anlage der Provinz Oberhessen in zuvor- kominender Weise zur Stromabgabe für besagten Zweck bereit erklärt.

Landwirte, die eventuell gesonnen sind, sich des schönen und guten Angebots bedienen zu wollen, wird seitens des Landwirlschaftstammer-Ausschusses angeraten, sich gesl. an die elektrische Ueberland-Anlage der Provinz Oberhessen in Friedberg zu wenden, von welcher die Stromliesernngsbedingungen etc. erhältlich sind.

Die Dezirkslparknsse

.Mathildenstift' frirblirro

nimmt Zeichnungen auf die

Kriegsanleihe

bis zum 19. ds. Mts. entgegen.

Die Direktion.

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Fabrik und Zentrale: Butzbach Telefon No. 24 Gegründet 1848 Tele'on No. 24 eigene I>äden kl', iedbsi-,;: Kaiserslrasse 63, Telefon 439 Alicenptatz, Telefon 229 Dinger, Coblenz, Darmstadt, Eltville, Frankfurt a. Al (ile::en, Henau, Alainz, Offenbach, Wetzlar.

Grdssier Cetrieb Cer Branche im Grossherzogtum Hessen.

fnltrJre, m uns furch (in Balm oder Post übermittelt werCen, Juden promp­ter» trlidirene. Wir bitten «lebe direkt an die Fabrik richten in wollen.

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