*r. 8»
Kreis Friedberg.
Betr: Zuzug fremdländischer Arbeiter.
Polizeivrrordnung.
Aus Grund des Art. 78 der Kreis- und Provittzinlord- n.>,ng tvird mit Genehmigung Großh. Ministei iums des Innern von, 1. Mai 1908 zu Nr. M. d. I. H 2138 und mit Znstininmng des Kreisnusschusses des Kreises Friedbcrg für den Kreis Friedberg verordnet, wie folgt:
8 t. Ter Zuzug fremdländischer Arbeiter ist vor ihrer Ankunft von den, Arbeitgeber der Bürgermeisterei des Be- schäftigungsortes nnzuzeigen: sofern dies nicht möglich gewesen ist, ist die Ankunft sofort, spätestens aber binnen 24 Stunden nach deren Eintreffen in ihrem Bestimmungsort der Bürgermeisterei anzuzeigen. Letztere ist zur sofortigen Mitteilung an das KreisgesundheitSamt verpflichtet, bei Krnnkheitsverdacht eventuell telegraphisch.
8 2. Der Arbeitgeber oder dessen Vertreter hat zu per- anlassen, daß die fremdländischen Arbeiter nach vorberge- gangener Weisung zur Untersuchung durch den Großh. Kieisamt erscheinen.
Diejenigen Arbeiter, die sich über eine in den lebten zehn Jahren vorausgegangenc erfolgreiche Impfung oder äber eine überstandcne Blatternerkrankung nicht ausweisen /önnen, werden im Untcrsnchnngstermin geimpft, welcher in der Regel, wenn nicht unverhältnismäßig hohe Kosten hierdurch entstehen, am Arbeitsorte stattsinden fast. Die Weigerung, die Impfung vornehmen zu lassen, bat die so- sinlige Ausweisung aus dem Großherzogtum zur Folge.
In dem Termin werden die Arbeiter gleichzeitig ans >a? Vorhandensein der ägyptischen Augenkrankheit hin un- tersncht und die notwendigen Maßnahmen getroffen.
8 3. Feder Impfling milß in einem zweiten Termin 'cm impfenden Arzte zur Nachschau vorgcstellt werden, falls ein solcher angesagt wird.
8 4. In den, Untersuchungstermin ist eine Naincn- liste unter Angabe der Geburtstage oder wenigstens des ungefähren Alters der vorgeführten Arbeiter von dem Ar- bcitacbre oder dessen Vertreter dem Großh. Kreisarzt vorzulegen.
8 8. Die Kosten der Untersuchung und Impfung der Arbeiter werden ans die Polizeikasse übernomnien.
8 6. Die nach Artikel 89 des PolizeistrafgesetzeS erforderlichen Anmeldungen, sowie die nach anderen Bestimmungen bestehenden Verpflichtungen zur Anzeige des Arbeits- antritte? bleibe,, unberührt.
8 7. Arbeitgeber oder deren -verantwortliche Dertre, ter, welche die in 8 1—3 dieser Verordnung angeordneten Anssichtsmaßregeln verletzen, werden, sostrn eine Bestrafling auS 8 327 des R.-Str.-G.-B: nicht zu erfolgen hat, mit Geldstrafe von 1—30 M bestraft.
Friedberg, den 9. Mai 1909.
Großherzogliches KreiSanit Friedberg. Fey.
Brtr.: Feldbereinigung Bad-Nauheim.
Bekanntmachung.
Mittwoch, den 25. März l. Js. weiden die Massegrund- stückc Flur V§ Nr. 2, 5702 Quadratmeter, Gemarkung Bad-Nauheim,
und Flur VII Nr. 151, 2296 Quadratmeter, sowie Flur VII Nr. 161, 4929 Ouadratmelcr, Gemarkung Nicder-Mörlen, auf 2 Jahre öffentlich verpachtet.
Zusammenkunft hierzu vormittags 8 Uhr bei Flur VI Rr. 2.
Friedberg, den 16. März 1914.
Der Großherzogliche Feldbereiniqungskommissär: Schnittspahn, Kreisanitmann.
Detr.: Sperrung von Kreisstraßrn.
Bekanntmachung.
Wegen Vornahme von Walzarbeiten wird die Kreis- Kraße Ilbenstadt—Bingenheim innerhalb der Gemarkung Assenheim bezw. Nieder-Forstadt vom Ossenheimer-Weg bis zur Kreuzung der Straße Friedberg—Staden vom 23. März bis 3. April d. Js. für den Wagcnverkehr gesperrt.
Die Großh. Bürgermeistereien der vorstehend genannten Orte und der in der Umgebung gelegenen Gemeinden wrllenDorstehendes alsbald ortsüblich veröffentlichen.
Friedberg, den 18. März 1914.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
87 D.: Dr Probst.
Friedberg, den 10. März 1914. Betr.: Die Erhebung der Kurtare und Badegelder in Bad- Nauheim.
Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermcistcreien des Kreises.
Nach einer Mitteilung der Großh. Badedirektion Bad- Nauheim ist angeorduet worden, daß die Abgabe von Bädern in den Badehäusern zu Bad-Nauheim an die Ortsansäisigen . von Bad-Nauheim und der benachbarten Städte und Orte zukünftig nur daun noch erfolgen soll, wenn von denselben Legitimationskarten nach dem unten abgedruckten Muster dem Aussichtspersonal in den Badehäusern vorgezeigt werden. Diese Legitimationskarten sollen durch Sie auf An- suchen den Ortsaniässtgen ausgestellt werden und sind n»r stir das Kalenderjahr gültig, in dem sie ansgcsertigt worden sind. _ Wir machen hierbei ausdrücklich darauf aufmerksam, daß die Abgabe der Legitimationskarten nicht an solche Per- vucn erfolgen dors, welche zufällig nur z» Besuch anwel-»d
Neue Tageszeitung, »ionlag, oen Z3. März 1914,
sind; nur für die Ortsansässigen, die mindestens 3 Monate in den, betreffenden Orte wohnen und auch Steuer bezahlt haben, dürfen derartige Legitiinationskarten gnsgestellt werden. Veranlassung hierzu gab die Wahrnehnmng, daß in den benachbarten Städten und Orten Fremde Wohnung nehmen, von da aus die Kurmittel in Bad-Nanheim gebrauchen. die Konzerte und das Kurhaus besuche» und die Zahlung der Kurtare auf diese Weise zu umgehen suchen. Durch Einführung der eingangs erwähnten Bestiumiung soll diesem Mißstande abgeholfen werden. Bei Abgabe von Badekarten und Bädern soll an Stelle der Kurkarte für die Ortsangehörigen von Bad-Nanheim und der Umgegend die Legitimationskarte treten und zwar auch daun nur für die Bewohner benachbarter Städte und Orte, wenn dieselben in Bad-Nanheim keine Wohnung haben und nach gelwmmencm Bade an demselben Tage in ihren Wohnort zuiückkchren.
Sie wollen Vorstehendes mehrmals ortsüblich veröffentlichen.
Die Formulare zu Legitimationskarten sind bei Großh. Badedircktion Bad-Nauheim erhältlich, von der Sie sich Ihren Bedarf erbitten wollen. Ucber die abgegebenen Legi- timationskarten (zur Abgabe von Bädern an Ortsansässige) sind Listen zu führen, aus denen Anzahl der Karten und Namen der Empfänger hervorgcht. Die Listen sind am Schluß der jeweiligen Saison (Ende Oktober) unverzüglich unaufgefordert der Großh. Badedirektion Bad-Nauheim portofrei zu übersenden. Die nicht gebrauchten Karten können zur Verwendung in nachfolgenden Jahren von Ihnen znrückbehaltcn werden. In diesem Falle ist der genannten Behörde bis Ende Oktober eine Mitteilung durch Postkarte zu machen, daß Karten nicht abgegeben worden sind.
Frhr. Schenck.
---^
ktgitjiNtioirs-fmIe.
De; ........ ; ............................ ................................
wird hiermit bescheinigt, daß d selbe hier ansässig ist und die Bäder in Bad-Nauheim gebrauchen will .................den...... ten................19....
Eroßherzogliche Bürgermeisterei ...............
(Siegel.)
Bei mißbräuchlicher Benutzung verliert diele Karte ihre Gültigkeit.
^_ J
Betr.: Sperrung von Krcisstraßen.
Bekanntmachung.
Wegen Vornahme von Walzarbeiten wird die Kreis- straße Bad-Nauheim — Niedrr Mörlen vom 24. März bis 4. April für den Wagenverkehr gesperrt.
Die Großh. Bürgermeistereien der vorstehend genannten Orte und der in der Umgebung dieser Orte gelegenen Gemeinden wollen Vorstehendes alsbald ortsüblich veröffentlichen.
Friedberg, den 19. März 1914.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Frhr Sch. en ck.
Kreis Küdinyen.
Bekanntmachung.
Zum Zwecke der Walzung find für jeden Fuhrwerksoer- kehr polizeilich gesperrt die Straßen, in teilweiser Abänderung des vorigen Ausschreibens:
Büdingen—Büches vom 2«. März bis 5. April,
Ortsdurchfahrt Mittel-Erllndau vom 8. bis 16. April, Hain-Eriidau—Mitlel-Eründau vom 15. bis 26. April, Mittel-Eründau—Bahnstation vom 18. bis 22. April, Lorbach—Diebach vom 26. April bis 2. Mai,
Ortsdurchfahrt Orleshausen vom 29. April bis 5. Mai, Christinenhof—Bindsachsen vom 1. bis 14. Mai,
Bindsachsen—Wenings vom 11. bis 25. Mai,
Hitzkirchen—Burgbracht vom 21. Mai bis s. Juni,
(beinhaar—Wenings vom 29. Mai bis 12. Juni,
Gelnhaar—Hirzenhain vom 6. bis 22. Juni,
Usenborn—Gelnhaar vom 18. bis 24. Juni,
Ortenberg—Usenborn vom 18. Juni bis 3. Juli,
Oltenberg—Bahnhof das. vom 25. Juni bis 3. Juli, Ortenberg—Bergheim vom 26. uni bis 6. Juli,
Bleichenbach—Selters vom 30. Juni bis 10. Juli, Effolderbach—Ranstadt—Selters vom 4. bis 15. Juli,
Nidda—Ranstadt—Wallernhausen vom 9. bis 27. Juli, Borsdorf—Unter-Schmitten—U!fa vom 20. Juli bis 8. Avg. Nidda—Dauernheim vom 1. bis 12. August,
Michelnau—Ober-Lais vom 4. bis 2t. August,
Nidda—Michelnau vom 28. März bis 4. April,
Ortsdurchfahrt Michelnau vom 31. März bis 6. April, Geiß-Nidda—Salzhausen vom 4. bis 16. April,
Blofeld—Dauernheim—Geiß-Nidda vom 15. bis 18. April, Ortsdurchfahrt Berstadt vom 18. bis 28. April,
Altenstadt—Lindheim vom 26. April bis 2. Mai.
Heegheim—Lindheim vom 1. bis 10 . Mai,
Bleichenbach—Stockheim vom 7. bis 17. Mai,
Düdelsheim—Orleshausen vom 14. bis 25. Mai.
Calbach—Eckartshaufen vom 22. Mai bis 9. Juni, Ortsdurchfahrt Langenbergheim vom 5. bis 42. Juni,
Ueber Engeltal vom 8. bis 19. Juni,
Altenstadt—Stammheim vom 43. bis 26. Juni,
Altenstadt— Nonnenstümpsen vom 22. Juni bis 0. Juli, Berstadt- Wölfersheim vom 30. Juni bis 19. Juli,
Berstadt—Wohnbach vom 13. bis 21. Juli,
Berstadt—Utphe vom 14. I 5 27. Juli,
Bor-,darf—Weißmühle vom 20. Juli bis 15. August,
Levstadt—Nieder-Mocklladt vom 7 Ins 21 . August.
_____________Seite,
Die Sperre steht unter dem Schutz der PolizeioerördHH7.
vom 4. Juni 1907.
Büdingen, den 20. Februar 1914.
Großherzogliches Kreisamt Büdingen. Boeckmann.
Bekanntmachung.
Betr.: Den Schuh der Hecken und des Buschwerks Polizei-Verordnung.
Aus Grund der Art. 04 und 48, III Zisf. 1 der Sre,; Provinzial-Ordnung wird mit Zustimmung des Kreisrr-v,- ies und mit Genehmigung Großh. Ministeriums des J. > vom 6. November 1912 zu Nr. Al. d. I. 3, 42 025 jür den :>I. Büdingen verordnet.
8 i.
Die Polizei-Verordnung betr. das Beschneiden der H,,„ vom 17. März 1905 wird aufgehoben.
§ 2 .
Das Abbrennen von Hecken und Buschwerk ist verboten
8 3
Das Beschneiden von Hecken und Buschwerk in der Zrj, vom 1. März bis 1. Oktober eines jeden Jahres ist verboten
8 4 .
Außerhalb der in Paragraph 3 angegebenen Zeit dinst,, Hecken und Buschwert nur mittels der von der Ortspolizei zum ordnungsmäßigen Gebrauch bestimmten Werkzeuge (Hecken schere usw.) geschnitten werden.
8a.
Hecken und Buschwerk, deren Zweige aus öffentliche Folm und Fußwege hinausragen, sind von den Besitzern zurückzubirn den oder während der nach Paragraph 4 erlaubten Zeit zurül zuschneiden.
8 «.
Zuwiderhandlungen werden, insoweit nicht nach den g; schlichen Vorschriften eine höhere Strafe verwirkt ist, an Grund des Art. 64 der Kreis- und Provinzialverordnung mit Geldstrafe bis zu 30 Mark bestraft.
8 7-
Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer etit maligen Verkündigung im Amtsverkündigungsblatt jür de: Kreis Büdingen in Kraft.
Büdingen, den 8. Dezember 1912.
Großherzogliches Kreisamt Büdingen.
Boeckmann.
Bekanntmachung.
Das Proviantamt Hanau kauft noch fortgesetzt Hosti, Roggen und Stroh. Bezüglich des Hasers sind vorherige ilit fragen erforderlich.
Der Heuanlaus ist bis zur neue» Ernte eingestellt.
Ueber die Anforderungen, welche an die Beschaffenheit bei Naturalien gestellt werden, sowie über die Lieserungsbedinz ungen gibt das Proviantamt bereitwilligst Auskunft.
Kursverichl
von, 21. März 1914 der
Mitteldeutschen Creditbnnk
Aktienkapital u. Reserven AI. 70 000000
gegründet 1856.
Frauliurter Börse.
4°/» Reichsanleihe 99.—". 3'/.',. „ 86.— ,
3*/« „ 77 50 ,
8*/> V« Preuß. Consols 86.20 , SV. „ . 77.50 ,
4% Hetzen 97.80 ,
3 V.V. . 84 30 ,
3*/. . _ 74.30 ,
l G /i.V« Griechen o. 1890 55.— , l'/.V. Moiropok-Grrech. 51.3) ,
4 */,»/, „ Silberrente —,
4% Oestcrr. Goldrente 88.10 ,
3 „ Portugiesen Serie I 61.75 .
3. . . Hl 64.60 ,
4 V,V, Nutzen v. 1905 98.— ,
4°/. „ „ IE 90.40 ,
4 '/.Administr. Türken 76.60 4°/o Türken von 1903 —.— , Türkenloose 311. 169.— ,
4 •/. ilngat. Goldrente 82.60 4 „ „ Kronenrente 82.—
3 % Buen.-Air. Pr. Anl. 65.—
4 */,•/, Chinesen 80.00
4 V.V. Japaner 89.20
37. Silber-Mexikaner 41.50 4 7./. Mex. Irrig, A»I. — Berliner Handels Änt. 162 50 Darmstädt. Bank „ 123.25
Deutsche Bank „ 259.50
Deutsch-Asiatische Bank 125 80
Diskonto Komm. '/int. 197 —7, Dresdner Bank Akt. 1581/, Mitteid. Credikb. Akt ‘
Oest. Creditanst. Akt. Bochumer Gußstahl,
Buderus E. -8. Act.
Deutsch Luxemburg „
Eschweiler toevgto. ,
Get enkirch.Bergiv-Akt. 193.75 , Hurpener Bergbau Phönix Äergb. „
Lanrahüte „
Griesheim Elektron»
Höchst. Farbwerke „ Holzoerlol,lungs-J»b. Rütgerswerke „ Chem.Fabr. Albert „
Allg. Ekellr. Ges. „ Dtsch-llberlee E.G. „
Schrick. Elektr. Ges. „
Siemens u. Halste „ eteaua bkonrana „
Zellstoff Waldhof „
Hambg. Amk. Pak. „
'JtorDD. Lloyd „
Oesterr.StaaSbahn „ Lombarden „
Baltimore u. Ohio „ Prioatdiskonl .
Tendenz: sest.
117.50 .
204.7..
224.25 . 1122-0 ,
134.7..
220.50 .
239.75 . 126.- . 2693» . 670 - . 314 - . 202 60 . 452 - . 249.-, 177.25 ,
150.75 . 217.20 „ 145 50.
223.50 .
141.75 , 124
154.50 . 21.75. 91.7.. 3.7 » .
Berliner Börse.
Türkenlose 31k. 168.50
Baltimore u. Ohio 91.— Canada Pacific Akt. 2ll.'/» Prince Henri C. B.Akt. 158.— Schantung E. B. Akt. 142.7, Berliner z-andc.s Anr. —.— Deutsche Bank All. 259.25 Disk. Konnnandii Anr. 197.7, Dresdner Bant Akt. — Pet.Ink.Handelsb.3kkt. 209.25 , Russ-Bank j. a.Hand. A. 1/1.75 Allg-Elek. Eeselisch. Akt. 248.-
Deutsch-Luxemb.B.Akt. 134-7- , Dtsch-Übersee C.G.Alt. 1 i 7.2 > , GclsenkirchenBergiv. A. 193. 5 . Harpenei Bergbau Lkk. 184.50. Hoyenlohewerte Akt. 12.-5. Laurahutte Akt. 156.7, .
Oberschlesier E. 3lkt. '4.-5.. Phönix Bergbau Akt. 230. - „ Oionibacher Hülle „ 160 --»,,
Siemens u. HalskeAIt. — "" < Privatdiskont 6. />
Tendenz: jeft.
Londoner Börse.
Atchijon Topeka Southern Pacistk Chicago »lock 2sl. . Mlss.Kans. u.Te,z.3i. Union Pacific, u. S. Steel Common
Doll. 100.7,
„ 97.50
4.75
18.50
163.7',
66.7»
Amalgamaked Copp. Doll. Chartered Contpany Ls». Eastrano Propriclarh „ Eoldfields 3!and Mines De Beer» Con olid
2.7«
18.7«
Die
s.
Depositen!!iisie FriedcierA
empiiehl, sich zur ...
Vermittln»;; aller basiKiniissi»i'ii
An- und Perlau, von Wertpapieren an allen Börsen. ,
Errichtung lausender»icchnungen und provisionoireierScheine» Umwechslung von Coupons und Sorten.
Llnnahme von offenen und verichloffenen Depots- -o.ntgeaennahine verrinsliitzer Svae-Einkaaeu-


