Ausgabe 
5.2.1914
 
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Kr 3 $.

AM Ktkamilnrilchnngtli dts. Krkilcs frirbbetq.

Friedbcrg, fien 26. Jalinar 1611. Betreffend: Die Entlassung der Schüler 1914.

Die Großh. Kreisschulkonimissiou Friedberg an dir Schulvorstände des Kreises.

Von dem abschriftlich iiachstebenden Bericht der Hand- ivertskamnier zu Darnistadt geben wir Ihnen Kenntnis mit dein Auftrag, die Lebrcr der obersten Knaben- und Vcadchett- klasscii im Sinne der Ausführungen z» bedeuten.

F r h r. S ch e n tf.

B treffend: Gesuch des Ludwig Nau z» Melbach um Erlaub­nis zur Errichtung eines Schlachthauses. Bekanntmachung.

Ludwig Na» zu Melbach beabsichtigt auf dem Grund­stücke Flur I Nr. 181. Gemarkung Melbach ein Schlachthaus zu errichten.

Pläne. Zeichnungen und Beschreibung dieser Anlage liegen während 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekannt­machung im ..AmtSvcrkündigungsblatt für den Kreis Fried- berg" an gerechnet, auf Großh. Bürgermeisterei Melbach zur Einsicht und Erhebung von Einwendungen offen. Nach Ab­lauf dieser Frist können Einwendungen in dem Verfahren nicht mehr angebracht werden.

Friedberg, den 26. Januar 1914.

Großherzogliches Kreisamt Friedbcrg.

F r h r. S ch e n ck.

Lehrgänge

an der Großh. Obstbau- und landw. Winterschulc zu Friedbcrg im Frühsahr und Sommer 1814. s») Baumwiirterknrsns.

Beginn am 23. März, vormittags 9 Uhr, Dauer 8 -Pechen, >>nd zwar 9 Wochen 11. Teil, vom 22. März bis 2. Mail, 1 Woche im Sommer 12. Teil, vom 3. bis 8. August), Loosi«! im Herbst (3. Teil, vom 21. September bis 3.

O/ioher).

Für Teilnehmer aus Hessen, welche sich zu bernfsmäßigeii B.'nniwärtern ansbilden woll'n, ist der Besuch honorarfrci a.d geviährt die Landwirtschastskammer bezw. deren Ans- VVi.Te für solche auf Antrag Beihilfen bis 69 A. Solche i!.:elnner müssen jedoch mindestens ein Alter von 18 Dohren baben. Personen, die den Kursus nur für ihre Zwecke besuchen wünschen, können ebenfalls zugelassen werden. Alter nicht unter 16 Jahren. Honorar für Private und

-essen 29 ,§.

Der Unterricht zerfällt in einen theoretischen Teil, tätz- lich 3 Stunden vornrittaa?, und einen praktischen Teil, täg­lich 3 Stunden nachmittags. >

b) WiederholniigskiirsuS für Baninwöricr,

Dauer voin 4 bis 9. Mai. Für Baumwärter, welche bereits einen Kursus im Obstbau mit mindestens gutem Er­folge besucht, 2jährige Vraris und dg? 29, Lebensjahr vol- lendet haben. Die Teilnehmer erhalten nach bestandener Echtiiszprukunq auf Antrag der Prüfungskommission von der Landwirsschmstskainmer ein Diplom alsgeprüfter Bam»- wart". Für berufsmäßige Baumwärter ist der Kursus honorarfrei. Für Private »nd Nichthcssen beträgt das Honorar 19 A.

< )Obstbaukursus für Geistlicke. Lchrcr «nd sonstige Freunde des Obstbaues.

Dauer 11 Tage, 1. Teil vom 11, bis 16, Mai, 2, Teil vom 27, Juli bis 1, August, Honorar für Hessen 19 A, für Nichtbesfxn 15 A, hessische Lebrer tzpd honorarsrci.

<1) 6!arlenba»kurs»s.

Beginn am 18. Mai. vormittags 9 Uhr. Dauer 6 Tage. Der Lehrplan nnitasjt: 1. Einteilung und Einrichtung eines Hausgartens: 2, Freunde und Feinde des gesamten Garten­baues: 3. Gemüsebau: 4, Blumenzucht (Ancucht, Blumen- pflege und Dekoration): 5, Beerenobstkultur: 6, Verbesserung unserer Gartenböden nebst zweckmäßiger Dünaung.

Zugelaffen werden Männer. Frauen und Mädchen: letz- U'ic nicht unter 16 Jabren. Honorar 5 A.

>) Kursus für Obstweinvroduzrnten und Acvfrlmciilivirte.

Voin 6, bis 11, Juli. Er umfaßt die Bereitung der Obstweine, GärungSchemie einschließlich Reinhefen. Obst- wc inkrankbeiten, Hebungen im Laboratorium, Vorträge von 9 b!S 12 Usir: Uebungsn von 2 bis 5 Uhr. Honorar für Hessen 10 A, Nichthessen 15 A.

f) Bccrenvbst BerwertungSkursuS.

Voni 14, bis 16, Juli. Theoretische und praktische Un- teiweitnngen in der vollkomnienen Verwerlnng sämtlicher Beerenobstartcn, z» Wein, Säfte. Liköre, Gelee »sw,

Honorar für Teilnehmerinnen aus Hessen 3 A, sonst 5 A.

pr) Obstverwertungsknrse sür Fronen,

1, Kursus vom 25. bis 27. August, 2. Kursus vom 1. bis 3, September.

5, Teilnehmerinnen ans Hessen 3 A, sonst

Großh. Direktion der Obstbau- und landw. Winterschnle:

Spieß, Großh, Oekonoinieral.

Friedberg, den 28, Dezember 1913.

1 ! ."{*: Die Ausbildung von HauSbaltnngS. und Hand­arbeit lehrerinnen.

Tos Großh. 5ireisamt Friedbrrg an d e Schulvorstände des Kreises.

^An der Alwesch- fc in Darnistadt, der Aliccschule in O/icf:":, una der Mainzer FranenarbeitsschUlc in Mainz be- iittiiü :t fii« 29. 1914 neue Kurse zur Ausbildung von

und Arbeitslehrcrinpen. Die Aliceindustric- schule in Hz:r!,:a cröj'aet am gleicheil Tage einen Kursus zur tr'A-bildnnn von G Utdarbeikstehverinne». Die Kurse

Neue Tageszeitung. Donnerstag, oe» s. Februar 181p. Seit»

dauern 1 Jahr, Meldungen find spätestens am 15 Februar 1911 bei den Vorständen der Schulen liuzureicbe» n,:!cr Anschluß:

1. eines selbst geschriebenen Lebensinnfes,

2. eines Geburtszeugnisses,

3, des lebten Schulzeugnisses,

4. eines Zeugnisses über die seitherige Täligteit,

5, eines aii'tlichen Führungszeugnisses,

6, eines l> eisärztliche» Gesundheitszeugnisses.

F r h r. Scheu ck.

Betreffend: Vogelschutz.

Friedberg, den 3. Januar 1914.

Die Großh. Kreisschnlkumniission Friedberg an die Schulvorstände des Kreises.

Die Möglichkeit, daß die Vögel bei Schnee, starkem Frost und Rauhreif noch Futter finden, ist sehr gering, es ist deshalb zu fürchten, daß pausende derselben absierben, wenn zu deren Erhaltung z» wenig geschieht. Wir ersuchen 2:e daher, in den Schulen einschließlich der Fortbildungsschule, olsbald anregen zic wollen, daß soweit noch um:: ge­schehen sowohl bei der Schule als sonst in de» £:;.v, Futterstellen sür Vögel eingerichtet werden »nd geeignetes Futter (Sämereien, kein Brot) gcstreiit wird. Ferne wo!!,» Sie veranlassen, daß bei dem Unterricht in der Nalnrknndk alsbald die Nützlichkeit der einheimischen Vogelwelt und die Notwendigkeit ihres Schutzes, insbesondere auch sür die Landwirtsclpft, eingehend besprochen, sowie ans die Bedeu­tung der Vogelfütterung im Winter aufmeiljam gemacht wird. Ebenso wollen Sie veranlassen, daß in der »äIsten Fortbildiingsschnlstnnde über diesen Gegenstand eine ein- gehende Belehrung und Unterweisung der Schüler slalt- findet

F r h r S ch e n ch.

Betreffend: Die Veranstaltung von Verlosungen inueriialb deS Großhcrzogtnnis,

Betanntmnchnng.

Der landwirtschaftliche Betr:eb-:o.er>'in Bensheun beab­sichtigt mit dem am 21. Slprct d. Js. tu Bensbeiin statlftiide»- den Zuchtvichmarkt eine Verlosung von Vieh, landwirtschaft- lichen Geräten, Haus- und Gcbrauchsgegcnjländen zu ver­binden.

Großh. Ministerium des Innern hat die nachgesnchte Erlaubnis zur Veranstaltung dieser Verlosung unter der Be­dingung erteilt, daß bis zu 16 009 Lose zu 1 A dns Stück ausgegeben werden dürsen und mindestens 69 Prozent des Bruttoerlöses aus dem Verkaufe der Lose zu». Ankaust von Gewinngegenständen zu verwenden find, und hat zugleich den Vertrieb der Lose im Großberzogtuni gestattet.

Friedberg, den 28. Januar 1914.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. s I, V.: Herbe rg.

Betaniitmachuug.

Die LeibKompegnie Großh. Lerbgarde-Jnstinteric- Regimcnts (1, Großh. Hessisches) Nr, 115 nimmt bis zum 31. März l, Js, Zweijährig-Freiwillige für Herbst 1814 an. Die­selben müssen gute Füße und gute Augen haben »nd, ohne Stiefel gemessen, mindestens 1,78 Meter groß fein. tSchuh- macher »nd Schneider können auch geringere Größe haben.

Meldungen der Freiwilligen Dienstags vcnnittags bis 19 Uhr auf der Schreibstube der Kompagnie, Darnistadt, Jn- santeriekaserne, Atexanderstraße 22, Neubau.

F r i e d b e r g , den 10. Januar 1914.

Der Zivil-Vorsitzende der Großh. Ersatz-Kommission Friedberg,

I. V.; Her borg.

Betreffend: Gefechtsmäßiges Schießen mit scharfer Munition.

Bekanntmachung.

Das I. Bataillon des 5, Grofch, Hess. Jnsauterie-Reg!- mcnts Nr. 168 in Butzbach beabsichtigt vom 16, bis 24. Febr. d. Js. auf dem großen Ererzierplatz zwischen Butzbach und Espa, Schußrichtung Forsthaus gegen den Hcidelbcerberg, gefechtsmäßiges Schieße» mit scharfer Munition abznh ilte». Da? Schießen findet in der Zeit von 8,39 Uhr vormittags bis 4 Uhr nachmittags statt.

Für den Verkehr gesperrt ist das Gelände zwischen: Straße bezw. Weg Brauerei ButzbachWasserhatiSEbers - gcnsForstlums Butzbach (Weg einschlwßtich) und dir Straße bezw. Weg Brauerei Taunusstraße FußwegHause» --Forsthaus (Weg ausschließlich). Die Einwohner haben den Weisungen der Posten Folge zu leisten,

F r h r. Scheu ck.

Am!!. gffcniiiiMjiinw! des Kreises HieUen.

Bekanntmachung.

Bett,: Organisation des Rettun-sdienjtrs in der Stadt Dießen.

Wir niachen darauf aufinerlsam. daß die im Neituugs und Kranlec,trägerdienst ausgcbildettn MUzli.der rer Freiwilligen Sanitäts-Kolonne vom Roten Kreuz dahier zur Leistung der er­sten Hilfe bei Nngliiiksfällen nnd zur Ausführung von Trans­porten Verletzter oder innerlich Erkrankter zur Vetsügung stehen,

Di« Inanspruchnahme der Htlfettistung ctfolflt am besten durch Vermittlung der Polizeiwache, Wndengassc Nr. S (Teles, Nr, 24) oder der Polizeiwache am S.Iccrstor, von wo aus die erforderlichen Mannschaften herbcigeruscn werden. Die Mit­glieder der SaniUits-Kolonne dürfen nur erste Hilfe leisten und muffen, soweit nicht ein Ant bereits tätig ist, den Verletzten so­fort nach Anlegrcng eines Notverbandes einem Arzte zuführrn. Hinsichtlich der Auswahl des Arztes haben sie sich nach den Wünschen des Verletzten oder feiner Angehörigen zu richten.

An den nachstehend aufgeführien 5 Stellen der Stobt, die durch Scblldcr mit entsprecbendcr Ausschritt kenntlich sind, wird

das zur Anlegung von Verbänden erforderliche Material bereit

grtzalic,,:

1. Walltoiftraße Nr 22: Wilhelm Pfeil.

2 Sccterswcg Nr. 56 H.: H. Kraushaar,

2. Neustadl Nr. 33: E Wahl.

4 Schulsttaßc 11 , 2.: Louis Kratz,

Gießen, den 31. Januar 1814,

Troß herzoglich:» Polizeiac»! Gießen Gebhardt.

Belauntmachnns-

Becr: Das Atlodc» von Kohlen aus Li- Sttaße,

Mit Rücksicht aus di- zutage getreteuen Mißstäude machen wir darauf aufmertiam. daß Kohlen usw., salls Las Abladen nicht innerhalb der Horrrilon beuxrkstelligl werden kann, zwccks Einbringrns in di.- Häuf:: nur aus die Fahrbadn der Straße abgelad-rn wc-deit dürfe» Dir Bürgersteige müssen frei gehal­ten werden. Dos Einträge» oder Einschöpsen der Kohle» hat unmittelbar nach dem Abladen zu erfolgen. Nach Bcendignng der Alt.rit sind die oerurrieinigten Straßenteile sofort gründlich zu reinigen. Wir erwarten genaue Beachtung dieser Befttm. mungen, widrigenfalls die Schutz», annschast. die mit tleber- ivachung sicansttagt ist, Anzeigen aus Erund der Art. IN »nd 1,2 Los Polizeistiafgefttzes erhebe» wird.

(hießen, den 2. Februar 1014

Ereßh.-rzoglich s Poltzeiaml Gi ßen E e b h a r d t.

Bekanntmachung.

Bcir.: Fcldbereinia.ung Oberbessingen, Niederbessinge», Langd und Holzheim.

Aus Erund von Artc!:! io des Feldbrreiniznngs-Eesehe»

socd.,e ,ch d:e bet.-ciigi.n Erundeigentümer aus, die Einträge der Eigentums- uns sonstigen Rechtsverhältniff« in den ösfcnt- llchen Büchern, iniaweit sic den bestehenden Vorhältniffen nicht mehr entsprechen, innerhatb einer Frist von drei Monate» bet dcm zuständigen An,!: .chic berichtigen oder ergänzen zu las-

scn, damit die 1:'- . r. Rcchisocrhiiltniffe beim Feldb.-rcE

»iguicgsveislthr-n berüäjichligj werden tönnen.

Fried berg, d?n 17, Janugr 181ch.

Eroßb F-ldl-rcinianng-k-mmiffar.

Dr, Jan». Kreisamtmann.

Bekannimachicng.

Fn der Zeit vom 11 , bis einschließlich 17, Februar 1914 liegen aus Großh. Bürgermeistereien Eberstadk während der üb­lichen Dicnslstunden

das Hauptgeldausgleichungsverzsichnis mit 5 dazu ge­hörigen Derzeichniffen: sowie das Verzeichnis der Ent­schädigungen sür Zaunversetzungen zur Einsicht der Be­teiligten offen.

Einwendungen si cd bei Meidung des Ausschleffes inner­halb der obengenannten Osscnlcgungsfrist schriftlich bei Großh. Bürgermeisterei Eberstadt «inzuieichen,

F licdberg, den 29. Januar 1914.

Aroßh. Feidbetcinigungslommiffär Dr, Jann, Kreisamtmann,

Bekcnintmachung,

Betr.: Feldbcrcinigung Mainzlar,

In der Zeit vom 7, bis 14, Februar l. I, einschließlich liegt werttags auf dem Dienftzimmer Großh, Bürgermeisterei Mainz.

!ar

die Unterlage zur Bettcilung der im Feldbereinigung^ v:rfahron ungedeckt gebliebenen Kosten nebst dem Kom- r.iissionsbeschlutz vom 29. Januar 1914 über «ie Kosten und deren Erhebung zur Einsicht der Bcch-il-gttn osfon

Einwendungen sind bei Meidung des Ansschlcffes innee- li-t.'t ol-engenannten Op-nl-gungsftist schriftlich bei Großh. Bütgermecsterei Mainzlar einzurrichrn.

Friedberg. den 29. Januar 1914,

Großh. Fcldbereinigtingskcmmiffär.

Dr, Jann, Kreisamtmann,

An;!!. AtKllilntm,lchmlgtn dtg Kreijks öiibinqfit.

Bckanntmuchuitg.

Alle diejenigen, die ihre Erklärung für den Wehrbeitrng käs jetzt nicht abgegeben baben, werden hiermit ausgesordert, die vorgcschriebene Erllärung spätestens bis zum 7. Febr. d. Js. an uns einzusenden. Nach Ablauf dieser Frist sind ivir genötigt, nach den nachstehenden Strasbestiinmiingc» zu Verfahren, . /

8 38 des Gesetzes. Der Beitragspflichtige kann zur Abgabe der Verniögensecklärung mit Eeldstiase bis zu .'-00 'l angehalten werden. Dcm BcitragSpslichtigcn, der die ihm nach 8 36 obliegende Verniögenserklärung nicht recht­zeitig abgibt, kann ein Zuschlag von 5 bis 10 vom Hundert des geschuldölen Wchrbeitragcs nuserlegt werden.

8 20. Absatz 3 der AiissührungSbeftimmiuigen. Die Geldstrafe kann solange wiederholt werden, bis der Dcitrngs- pslichlige seiner Verpflichtung zur Abgabe der Verinögen»- erltärung -nachgekomnien ist.

B ü d i n g e n, den 31. Januar 1914.

Großh. Finanzamt Büdingen. Fresenius.

A» die Großh. Bürgernieistercien

des Amtsbezirk?.

Sie wollen die vorerwähnten Personen, deren Namcir wir Ihnen mitteilcn werden, cntiprcchend belehren »nd Ihnen crfordcrlichenfallZ bei Abfassung ihrer genauen Vcr- mögenserklürung behilflich sein,

Büdingen, den 31. Januar 1914.

Großh. Finanzanit BüdingM.

F r e s c,i i u s.