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Oberst v. Reuter in Urlaub war; die Beleidigungen der Offi- zicre wurden aber in der Zwischenzeit fortgesetzt und erstreckten sich auch aus de» Obersten, als dieser aus seinem Urlaub zurückkehrte. Was sich später ereignete, darüber gehen die Ansill>ien wr:i auseinander. Nach der einen Ansicht >var das Einschreiten des Militärs berechtigt, nach dem anderen jedoch nicht. Das Gericht nimmt an, dah sich die Bevölkerung über der kurz zuvor wegen der Beleidigungen der Ossiziere er- folgte Festnahme von jungen Burschen sich ausgeregt hat, so dasi cs nach dem Einschreiten des sckM, vorgchenden Militärs zu Ausschreitungen kam. — I» rechtlicher Beziehung führte tiriegsgerichtsrat Jahn aus, es bestehe ein erhebliches staat- liches Interesse daran, die Träger der Staatshoheit zu schütze». Schon wenn Schutzleute angegrisfen würden, er- lolgc die Ofsiziolklage. In Zaber» sind die^Ossizwre tatsächlich angegrisfen und beleidigt worden. Schon an! Ick. November hatte Oberst v. Reuter der Zivilbehörde mttge- teilt, daß sie für Abhilfe sorgen möge, widrigenfalls der Be- lagerungszustand verhängt würde. Selbstverständlich war diese Verhängung des. Belagerungszustandes eine uiigcjetz- lick/e Maßnahme, aber die Polizei konnte wissen, daß das Militär sich in einer Notlage befinde. Wer wahrend der Zaberner Vorgänge die Polizcigewalt in Zobern ausubte, darüber sei keine Klarheit geschaffen worden. Es ist nichts geschehen, um der Belästigung der Offiziere Einhalt zu tun. TaS Gericht ist der Ansicht, daß, wenn die Zivilbchörde auch nur mit einiger Energie cingeschritten wäre, die Vorgänge lätten verinieden werden können. Am 22. November erst cr- olgte der Aufruf, in wclcheni die Bevölkerung ersucht wurde, jo Ossiziere in Ruhe zu lassen. Daraus trat etwas Ruhe m, aber am 26. wurden hinter den Offizieren wieder Rufe aut, so daß einzelne Festnahmen erfolgen mußten. Was Las borgchen des Oberste» v. Reuter am 28. November anlangt, o hielt sich der. Oberst an die noch in Kraft befindliche oreußische Kabinettsordre. Es ist kein Zweifel, daß die preußischen Truppen sich an ihre Instruktionen zu halten haben, gleichviel, wo sie sich befinden. Tic Offiziere haben nur ihren Pflichteifer in der Ausführung ihrer Instruktionen zu bestätigen »nd baben die strafrechtliche Seite ihrer Instruktionen nicht nachzuprüfen. Der Soldat trägt seine Instruktion im Tornister mit und befolgt sie auch im Auslände. Die im Reichslaud garnisonicrenden sächsischen Truppen haben die sächsische Instruktion, die preiißischen Truppen die preußisch« Instruktion ausziiführen. Es ist zweifellos, daß der Offizier nichts weiter zu tun Hot, als sich an feine Dienstvorschrift zu halten. Das Gericht stellte sich im wesentlichen auf den Standpunkt des Vertreters der Anklage imd des Verteidigers, daß dem Obersten v. Reuter bei seinem Vorgehen das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit gefehlt habe und er sich für berechtigt hielt, einzuschreiten. Die Zivilgewalt ln Zobern Hot vollkommen versagt. Das Zeugnis der Offiziere sei als glaubwürdig anzuschen. Die Zivilbehörde hat sich nur auf die Verhinderung tatsächlicher Angriffe auf die Offiziere beschränkt, aber nichts zur Aiifrechterhaltung der allgemeinen Ordnung getan. Der Oberst v. Reuter war berechtigt, die Verhafteten und im Pandurenkeller llnterge- brachten dort zuiäickzubehalten, weil die Uebersührung derselben nach dem Zivilgericht wahrend der Nacht zweifellos zu Zusammenstößen geführt hätte, wag zu verhüten eine Pflicht des Obersten war. Daß Oberst v. Reuter mit der Verhängung des Belagerungszustandes gedroht hat, war sichtlich nicht zulässig. Aber es war als ernste Mahnung an die Bevölkerung zur Wahrung der Ruhe gemeint.
T\t ntut Wandlung grgkn Sfn'muit v. Forßntt.
Vor dem Oberkriegsgericht des 1b. Armeekorps fand ani Samstag die Berufungsverhaiidlnng gegen den Leutnant Freiherr» v. F o r st u e r vom Jnsantcric-Regimcnts Nr. 99
ich flehe sie an, zu mir zurückzukommen. Verhindern Sie um jeden Preis ihre Abreise, wenn sie nicht schon erfolgt ist, Nikita."
Nikita Arganokf starrte die Fürst!» erblassend an.
„Was ist mit Sonja?" stieß er fassungslos hervor, nicht darauf achtend, daß er sich verriet.
Sie bemerkte es in der Erregung gar nicht.
„Später — alles später — eilen Sie, sonst ist cs z» spät!" rief sie beschwörend.
Nikita verstand und begriff nur eins: Sonja wollte fort: es mußte ibr etwas aeschehen sein. Mit blassem Gesicht stürmte er zur Türe hinaus und warf sich unten in den eben vorfo^renden Wagen.
Auf dem Bahnhof angekommen, suchte er den ganzen zur Abfahrt bereitstehcnden Zug ab; von Sonja war aber keine Spur zu finden.
Diese batte den Frübzng bereits benutzt und war schon weit von Petersburg entternt.
Nikita ninßte den Zug nbfahren sehen und wußte nun. daß sich Sonja nicht darinnen befunden hatte.
Er trat an einen Beamten hcra'i, beschrieb ihm Sonja und fragte, ihm ein Geldstück in die Kand drückend, ob er eine Dame von diesem Aussehen auf dem Bahnhofe heute bemerkt hätte.
Als Nikita das goldene Haar beschrieb, nickte der Be- amte hastig: und Sonjas Signalement vervollständigend, behauptete er bestimmt und der Wahrheit gemäß, daß diese jiinge Dame mit den, Frühzuge in einem Abteil zweiter Klasse abgereist sei.
Das Herz voll Unruhe, jagte Arganoff nach dem Palais zuruck.
Dort wartete Maria Petrowna voll Sorge auf ihn. Als rr ihr dann meldete, was er in Erfahrung gebracht hatte, ia weinte sie.
Das brachte Arganoff vollends um den Rest seiner Ruhe.
„Was ist mit Sonja; ich muh wissen, was mit ihr ge- schehen ist? Bitte, sagen Sie es mir, durchlauchtigste Tante. Ich muß es wülenl" rief er außer sich
9I«a« Tageszerrung. «»„rag. den 12. Sannar 1911.
in Zabern statt, der am 19. Dezember voin Kriegsgericht der 30 , Division wegen Waffenmißbrauchs und vorsätzlicher Kör- Perverletzung zu 43 Tagen Gefängnis verurteilt worden war. Es handelt sich bekanntlich um die Vorgänge bei Dettweiler, wo Leutnant v. Forstner den Schuhmacher Blank, der ihn durch Zurufe usw. beleidigt haben soll, durch einen Säbelhieb über den Kopf verletzt hatte.
Die eBrhandlung begann mit einer Ueberraschung insofern, als nicht, wie erst bestimmt, Oberkriegsgerichtsrat f)r. Medicus, sondern Oberkriegsgerichtsrat Stud die Der- Handlung leitete. Diese Aeiiderung wird darauf zurückgc- führt, daß Oberkriegsgerichtsrat I>>'. Medirus die Aeußcrung getan haben soll, er werde Leutnant v. Forstner freisprechen. Diese Acußerung wurde nicht dementiert, jedoch erfolgte eine Beurlaubung des Lberkriegsgcrichtsrats Medicus, wie ver- lautet, in Privatangelegenheiten, und die llebertragung der Vcrhandlungsleitung an einen anderen Offizier.
Den Vorsitz führt Oberst Mengcldir, die Anklage vertritt Oberst Johns. In Anbetracht der jüngsten Vor- günge auch in Straßburg sind verschiedene umfassende Sichcrheitsmaßnahnien getroffen worden. Das Interesse, das die Person des Leutnants v. Forstner in weiten Kreisen erregt, dokumentiert sich auch durch die Anwesenheit zahlreicher Taincn. — Tie Verteidigung des Angeklaglcn hat Tragonerrittmeiste- Köhler übernommen.
Der Tatbestand, der schließlich zu der Erhebung der Anklage gegen Leutnant v. Forstner und zu dessen Verurteilung führte, ist noch erinnerlich. Am Morgen des 2. Dezember passierte die vierte Kompagnie des 99. Jnfanterie-RegimentS bei welcher Leutnant v. Forstner Dienst tat, den Ort Dett- lveiler. Der Offizier wurde von vorübergehenden Arbeitern usw. erkannt und durch höhnische Zurufe beleidigt. Leutnant v. Forstner ließ darauf die Kompagnie Halt machen und schickte Patrouillen au?, welche die Beleidiger festnehmen sollten. Dem Fahnenjunker Wieß gelang es auch, einen derselben zn fassen, und zwar den lahmen Schuhmacher Blank, der feiner Verhaftung energisch Widerstand entgegensetzte, indem er behauptete, er gehöre nicht zu den Beleidigern und habe sich völlig ruhig verhalten. Bei dem nun entstehenden Handgemenge zog Leutnant v. Forstner den Säbel und schlug damit dem Blank über den Kopf, der eine fünf Zentimeter lange Wunde davontrug. Der Offizier begab sich dann mit Blank und seinen Zeugen zn dem Bürgermeister, um vor diesem ein Protokoll ansnehmen zn lassen. Ter Offizier erklärte hier, er habe den Säbel gezogen, weil er sich in der Notwehr befand. Der verletzte Blank behauptete, daß er keineswegs zu den Rufern gehört habe und er wurde auch, da ihm vorerst eine Beteiligung an den Beleidigungen nicht nachgewiesen werden könnt", wieder entlassen. Ans Anzeige des Bürgermeisters wurde dann gegen Leutnant Freiherrn v. F o r st n e r die weitere Untersuchung in die Wege geleitet, die zur Erchebung der Anklage und zu der Verurteilung der Offiziers führte, gegen die dieser Berufung beini Oberkriegsgericht eingelegt hat.
Leutnant v. F o r st n c r hat sich, wie er nach der Schilderung der Sachlage betonte, zu seinem Vorgeben gegen den Schuhmacher Blank dadurch veranlaßt gesehen, daß er glaubte, einen Angriff befürchten zu müssen, und für den Fall, daß er diesen Angriff nicht energisch genug abweisen wurde, ein ehrengerichtliches Verfahren zu gewärtigen hatte.
Die
Vernehmung des Angeklagten v. Forstner
brachte hierbei erstmals zur Kenntnis, daß Leutnant v. Forstner für den Gebrauch des Wortes ..Wackes" gegenüber den Rekruten mit sechs Tagen Stubenarrest bestraft worden ist. — -Oberst v. Reuter hat es bekanntlich stet? abgelebnt, über eine Bestrafung des Leutnants wegen des Gebrar,che? dieses Wortes Auskunft zu geben. — Leutnant v. Forstner fiiTirtc weiter aus. daß er bäufig Bedrobungen ausgesetzt war
Da hob sich die Fürstin mit einem betroffen forschenden Blick das Gesicht zu ihm empor.
„Nikita, was ist mit Ihnen, was erreat Sie so sehr? Sie sind außer sich por Unruhe und Angst. Was ist Ihnen denn
Sonsa?"
Er zuckte zusammen. Erst jetzt wurde ihm bewußt, daß er sich verrohen hatte. Aber mit einem stolzen, offenen Blick hob er den Kopf.
„Was sie mir ist? Ach — eiaentlich dürste sie mir nickrts sein. Aber das Herzt tragt nicht danach. Sie ist mir alles. In, durchlauchtigste Tante — da ich mich in meiner Aufreaung um sie verraten babe, will ich nichts leugnen. Ich brauche mich dieses Gestihls nicht zu schämen, denn es ist lauter und rein, wie Sonja selbst. Kein Wort her Liebe ist über meine Livven gekommen, trotzdem ich weiß, daß auch sic niich liebt. Wir wußten Heide, ohne daß es ausgclprocheii wurde, daß wir enttnaen mußten. Es wäre auch jetzt nichts vcn mir getagt worden, aber die Erregung riß mich bin. l'nd wenn Sonja Roschnow auch niemals die Meine werden kann, weil ich zu arm bin. eine arme Frau zu heiraten, lo berechtigt mich meine Liebe dach, ihr bcizustehen. wenn sie meiner Hilfe bedarf. Und nun lästern Sie mich nicht länger; lagen Sie mir, was geschehen ist."
lieber Maria Petrawnn? Gesicht fkoa bei feinen Worten rin freudiger Schein. Sir faßte seine Hände.
„Nikita — ist es wahr — Sie lieben Sonja und Weeden wiedergeliebt?"
„Ja — ich glaube, ich kann mich für ihr Herz verbürgen, wie für das nieine."
„Oh. dann kommt sie mir zurück, dann halte ich sie mit ihren, Herzen hier lest! Kommen Sie, Nikita, setzen Sie sich zu mir und beruhigen Sic sich erst. Kein Unglück ist Sonja widerfahren. Mich beunrubigt nur, dah sie allein die weite Reise unternommen hat. Aber sie ist nun einmal fort und wir niüffen sie Gottes Schutz auvertrauen."
^Fortsetzung fo!_, >
Seite L
und glaubte, daß er angegriffen werden würde. Er legte dem Gerichtshof eine hohe Helmschachtel mit Briefen und Karten vor, die ihm zugcsaudt wurden und die sämtlich mehr oder minder versteckte Drohungen enthalten.
Da ein Teil des Personals des Gerichtshofes gleichzeitig im Prozeß gegen den Obersten v. Reuter tätig sein mußte wurde die Verhandlung gegen v. Forstner aus eine Stunde ougesctzt. — Nach Wiederaufnahme der Verhandlung wurde Oberst v. Reuter nur kurz vernommen. Seine Aussagen waren knapp und betrafen die Androhung eines ehrengcricht- lichen Verfahrens gegen Offiziere, welche bei Bedrohungen nicht energisch genug vorgingen. — Tie Vernehmung der Zeugen ergab dieselben Feststellungen und Widersprüche, wie im ersten Prozeß. Neben der Darstellung Blanks, daß er ohne Berechtigung von dem Leutnant mit dem Säbel geschlagen worden sei, wurde von anderer Seite bekundet, daß gegen die cinschreitenden Soldaten mehrfach Trobrnfe auS- gcstoßen wurden. Auch der festgenonnnene Blank bade wiederholt den Soldaten zugernfen, er haue ihnen eine au» den Schnippe!. Auch ein Ruf wurde laut: Junge, jetzt wirst D>- gewetzt! Letzteren Ruf will der Fähnrich Wieß von dem Schuhmacher Blank gehört haben, der gleichzeitig in die Tasche griff, in der man später ein Messer fand. Der Fäbn- rich niachte von dem Rufe sowohl wie von dein Griff nach der Tasche soiort dem Leutnant Mitteilung. — Ein Teil der nnltärischen Zeugen bekundet, daß sie so nahe bei Forstner bczw. Blank standen, daß sie jederzeit den Leutnant hätten schützen können. Andere erklären. Blank sei wie ein Stück Vieh behandelt worden.
Nach dem Plädoyer des Rittmeisters Köhler beantragte die Verteidigung Freisprechung. Die Aussage Forst- ucrs im ersten Prozeß, daß er nicht in Bestürzung gehand.-lt habe, mllsie heute ganz anders bewertet weiden als damals. Forstner toar damals zweifellos der Meinung, er würde sich nnt dieser Aussage den Vorwurf der Feigheit zugezcgen haben, was er naturgeniäß vermeiden mußte. Tie ganze Sachlage deutet aber darauf hin, daß v. Forstner viel zu erregt war, als daß er die Sachlage noch hätte ruhig überblicken können. — Die Anklage wegen Körperverletzung enffällt da durch, daß Leutnant v. Forstner einfach die Befeble seine, Vorgesetzten ausffihrte.
Nachdem der Vertreter der Anklage selbst die Freisprechung des Angeklagten beantragt habe, beschloß das Obcr- kriigsgericht in diesem Sinn und sprach den Angeklagten Leutnant Freiherrn v. Forstner frei.
Für das Syrische Waisenhaus in Jerusalem,
das nach dem großen Brand« im Sommer 1910 seine Raume und sein« Tätigkeit bedeutend erweitert hat, bitte ich wieder um freundliche Gaben. Am 3. März 1918 tonnten von hier 56 Mark dorthin abgesandt werden.
Friedberg, den 8. Januar 1914.
Klebergei, Pfarrer.
ttiirät’mrin
vom 10. Januar 1914 der
Mitteldeutschen Creditbank
Aktienkapital ». Reirruen ML 70 00000U
gegründet 1856. ^
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BuderuS E. - W. Act.
Schult. Cleltr. Geh „
Berliner Handels Ant. 157.— Deutsche Bant Alt. 250.50 Dtsk. Ikonnnandit Ant. 1 - 8 % Dresdner Bank Akt. 153 25 Pet.Jnt.Handclsb.Akt. 204.'/, Rutz.Banlj.a.Hand.A. 161.°/, Echantung C. B. Akt. 127.°/, Bailiinorc u. Ohio 89.',>
Eonada Pacific Akt. 214.25 Pri nee Henri C. B.Akt. 157.— iürkeniooje !!)!. 170.—
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Berliner Hanbcks Ant Ptittekd. Creditb. Alt Darmstädt. Bank „
Deutsche Bani „ Deutsch-Asiatiichc Bani 118 8 , Diskonto Moinm. Anr, 188 >/, Dresdner Bank Akt. 153 60 Oest. Creditamt. Akt. Lombarden „
Dtsch-uber>eeC.G. „ Oestcrr.Staasbah» „
Höchst. Faromerte „
Chein. Fabr. Albert „ Rülgersrverke „
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Phönix Bergb. „
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Tendenz: schwach.
Berliner Lorie.
Hoyenlohewerte Att. Deutsch-Lnxemb.B.Att. 166.26 „ Laurahlltle Akt. 165'/, „
Obetichieper C. Akt. 91.— „
Phönix Bergbau Akt. 239.25 ,.
Nombachci Hütte „ 1.,5.— „
Gelsenkirchen Bergw. A. 187.75 Harpener Bergbau Lkt. 178.'/, „ AUg.Clek. Ges-Usch. Akt. 240.— . SieinenS u. HaiskeAtl, 215.'/, „ Tendenz: schwach
90. 0 91.50 85 60 78.— 170.—
112.80 . 146.50 „
177.’/, . 185.’/, . US’/, . 15, 51) " 117.75 117.V, ' 26,.-
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Gotopeibs Rano Annes De Peers Con otid
1.9»
5.5?
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Die
DepofttenKaNe Friedberg i. H.
empjiehli sich zn,
Vermittlung aller bankmässigen Geschäfte
Ao° und Vertan! von Wertpapieren a» allen Börsen.
Errichtung lauienderRechnungen und pravisionsireier Scheck, 'S - Umwechstung von Eoupons und Sollen.
Annahme von offenen und ver chloffenen Depots.
Entgegennahme verzinslicher Spar-Cinlagen.


