Ausgabe 
10.7.1914
 
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Liebhaber frei, erbrachte damit gleichzeitig den letzten Beweis ihrer Liebe.

Es kam schließlich zu einem Vergleich, in dem Herr tv Monnicr bas in Pontarlier in contnmaci-nn gefällte Urteil als nicht cristic- renb betrachtet und auf dessen Konsequenzen verzichtete. Seine Frau sollte verurteilt bleiben, im Kloster zu leben und cs erst ein Jahr nach seinem Tode verlassen zu dürfen. Sic wurden von Tisch und Bett geschieden. Das Hciratsgut wurde ihr zurückcrstattct. Nach Herrn v. Monniers Tode wurde ihr eine Jahresrcnt« von zwölshundert Livres zugesichert. Sophie unterwarf sich resignierend dem Richterspruch, der sie für immer von Mirabeau trennte. Einige Monate nach dem Tode Herrn v. Monniers bezog sie ein kleines Haus in der Nähe des Klosters; sie verwendete alle ihre Geldmittel zur Unterstützung Armer. Am 8. September 1789 verübte sie Selbst­mord. Armes Opfer der Liebe! Dachte sie wohl in ihrer Todes­stunde an die Jnschrist von Mirabcaus Siegel, mit dem er seine Briese an sie verschloß?Ehe ich dich kannte, war mir die Liebe fremd." Diese Devise war nach zwei Richtungen hin unwahr! Er hatte vor ihr geliebt und neben ihr zu lieben nie ausgehört!

Aus Welt und Leöeii.

Frauenoerkauf in Alt-England. Mit einem seltsamen nnd grau­samen Brauch, der noch in der ersten Hälfte des vergangenen Jahr­hunderts in einer Reihe von Gegenden Englands geübt tvurde und sogar die stillschweigende Duldung der Behörde» fand, beschäftigt sich «in Aussatz des Journal. Es war der sog. Horn-Market, der Hörner­markt, der zu gewissen Zeiten in bestimmten Orten abgchaltcn wurde und aus dem sich betrogene und enttäuschte Ehemänner auf eine höchst «insache Art ihrer Frauen entledigten. Der Rann, der seiner Iran Untreue oder eine ehrenrührige Handlung vorwerfen konnte, hatte ans Grund der alten Tradition das Recht auf eine weitgehende Rache: er konnte die Frau aus dem Horuuiarktc einfach verkaufen nnd zwar unter höchst demütigende» Umständen. Die Frauen, die sich diesem Schicksal ausgcsctzt hatten, wurden dabei nicht etwa unter der Hand fremder Fürsorge überliefert. Nein, der Ehemann legte der Frau zu Hans: einen Stritt um den Hals und führte sic so wie «in Stück Bich am Seil durch die Straße» und über Land zum Markte. Tort wartete er, dasBcrkaussobjekt" am Seile hallend, ans Käufer. Und an denen fehlte cs nie. Alte Junggesellen und Witwer, die für ihr verlassenes Heim uud für ihre Kinder eine Hausfrau suchten, kamen in größerer Zahl zum Markte, besichtigten die Frauen und wählten sich eine von ihnen aus. Ter Preis rvar dabei mehr als billig; gewöhnlich zahlte man jür eine Frau 36 Schilling. Freilich, war sie jung uud hübsch, dann brachte sie dem Ehemann auch mehr ein und ihr Wertstieg bis zu 2 Guineen", also rund 42 Mark. Der französische Akadeniiker de Jouy hat noch vor drei Menscheualter in England solchen Frauenmärkten beigewohnt und interessantes Bcweismaterial für den Fortbestand dieses aus dem sinstersten Mittelalter stammenden Brauches gesamcnelt. Im übrigen war dieses harte Recht nicht einseitig: auch die Frauen hatten das Recht, ungetreue Ehemänner auf diese Weise zum Markte zu führe» und zu verkaufen. Das Erstaunliche war, daß die Behörde» den bei solcher Gelegenheit abgeschlossene» Handel als rechtskräftig anerkannte», di« Verkäufer dursten sich wieder verheiraten, ohne «ine Anklage wegen Bigamie befürchten zu müssen: der öffentlich« Verkauf der Frau galt gleichsam als Scheidung. In vielen Fällen heirateten die Käufer später die angekauste Frau, ja, in einem Fall« setzte ein Lord, der die Frau seines Kammerdieners gekauft hatte, sogar die kirchlich« Aycrkennung seiner Ehe durch.

Austandstafel für Kinder. Jung gewohnt, alt getan! In Papierhandlungen und Buchbindereien kann man jetzt eine auf Karton gedruckte, in Quartformat gehaltene Anstandstascl jür Kinder kaufen, welche zum Aufhängen an der Zimmerwand be­stimmt ist und 56 Lcbcnsregeln darbictet, z. B. über den Gang, über die Haltung, über Sauberkeit, über Gewohnheiten beim Essen, Nachlässigkeiten in der Kleidung, Verhalten auf der Straße, Ver­halte» bei Besuchen unb noch über viele sonstige Punkte, die alle wichtig sind. Einige daraus: Beim Husten ober Gähnen halte die Hand vor den Mund! Versprich nicht, was du nicht halten kannst! Du sollst immer nur bitten, nicht sorbcrn; dies gilt auch den An­gestellten gegenüber! Tu darsst einem anderen nicht in die Rede fallen! Tu sollst nicht prahlen und dich nicht selbst loben! Sei barmherzig, auch gegen hilflose Tiere! Tie Idee, Kindern und Eltern diese CrziehungSregeln im Gedächtnis zu halten, ist vor- tresflich. Es wäre nur zu begrüßen, wenn gute Manieren nnd edle Lebensart sich recht weit Im Volke verbreiten würden; denn es fehlt darau oft sehr. Ein pädagogischer Verlag in Reinickendorf- West bei Berlin gibt diese Tasel heraus.

Die hygienische Bedeutung der Markthallen besteht nach Tr. Lange darin, daß der geschlossen« Raum, in welchem Hitze und Kälte gemildert werde», helles Oberlicht bei Tage, künstliche Be» icuchtung am Abend, Wasserversorgung und die Möglichkeit gründ­licher Reinigung gewährt. Wichtiger ist aber noch der Schutz der Waren gegen den gefährlichen Einfluß der Witterung, gegen Sonnen­glut und Frost, gegen Regen und Schnee, gegen Wind und Staub. Wenn auf offenem Markt die so sehr empfindlichen frischen Nah- rungsmitteln gegebcuensalls bedeckt werden, können sie in der Markthalle frei angeordnet liegen bleiben. Verderben ist in der Markthalle so gut wie ausgeschloffcn. Etcvaigc Rcstbestände, zu deren Aufbewahrung Kellereien und Lagerräume mit einer der Natur gleichen Tcmperaturerhaltung vorhanden sind, bleiben der Versorgung erhalten und die Verkleinerung der gesamten Verlust- qnotc wirkt ermäßigend auf di« Preise. Die in Deutschland be­stehenden Versorgungsartcn sind zumeist nur unvollkommen durch- geführt, da man von einer Aushebung der alten offenen Wochen- mürkte Abstand nahm. Lange hält daher die Errichtung von Markt­hallen für eine dringend kommunale Aufgabe, deren Durchfiihrung zweckmäßigcrweise durch einheitliche Regelung von seiten der Staatsbehörden zu unterstützen wäre.

Dem Gemüt der Kinder sollten Eltern und Erzieher jetzt in den schönen Tagen immer wieder einprägen: Glaubt nicht, daß der Schmetterling, der Käfer, den ihr an die Nadel spießt und der dabei nicht weint und schreit, auch nichts empfindet. Könnt« er weinen und schreien, es würde euch gewiß das Herz zerreiße»; es ist ihm aber die Sprache versagt. Darum horcht auf die leise Stimme in cnrem Innern, auf die Stimme des Mitleids!

chesundßeitspü'ege.

lieber die Schädigungen unserer Kinder durch de» Alkoholgenuß,

insbesondere die Gefahren für die körperliche Gesundheit, sprach sich der Kinder- und Schularzt, Universitätsprosessor Tr. Schlesinger auf dem Sächsische» Jugendtag für alkoholfreie Erziehung tim März d. I j in faigcnder bemerkenswerten Weise aus: Dem Kinder­arzt und insbesondere dem Schularzt begegnet der Alkoholismus bezw. die Alkohotverglstung bei den Kindern in drcisacher Form: als ererbte Entartung bei denTrinkerkindcrn", die vielfach in körperlicher, geistiger und sittlicher Hinsicht minderwertig sind; zweitens als Rausch, ein im Kindcsalter geiährticher, bisweilen gar tödlicher Unglücksfall; und drittens »nd hauptsächlich als chronischer, eigentlicher Alkoholisnuis bei fortgesetztem, mehr oder weniger reget» müßigem Genuß Heiner und selbst kleinster Menge» alkoholischer Getränke. Dieser kommt schon bei de» Säuglinge» zur Beobachtung: von dem Bier uff., das eine stillendc Mutter oder Amme trinkt, geht ein, wenn auch nur kleiner Teil in die Muttermilch über und kann beim Säugling Störungen verursachen. Tie stillende Fra» braucht kein Bier zu trinken, besonders dann nicht, wenn sie nicht vorher daran gewöhnt war. Ferner ist es eine schlinime Unsitte, den Schnuller des Säuglings in Wein zu tauchen, um ihn zu beruhigen, oder gar ihm in der Flasche etwas Alkohol zu geben, um ihn ein- zuschläfern. Es ist weiter wissenschaftlich ganz und gar nicht gcrccht- serttgt, schivachlichen, »lageren, blutarmen oder appetitlosen Kindern Bier oder Wein, z. B. Tokaierwein, zu geben, als Nährmittel oder zur Stärkung und Kräftigung oder zur Anregung des Appetits; gerade solche Kinder können nur Schaden davon haben. Vollständig überfliissig und auf die Tauer sicher schädlich ist es für Kinder jeder Altersstuse, ihnen Wein oder Bier als Genußmittel zu den Mahl­zeiten zu geben. Ernährungsstörungen, vor allem Appetitlosigkeit nnd Vcrbauungskrankheite» sind die Folge: ferner -in Zurückbleiben in der Entwicklung, eine geringere Widerstandskraft gegenüber An­steckungen; schließlich Nervenkrankheiten, vor allem aber Störungen der Aussassiiiigskrast, überhaupt aller geistigen Fähigkeiten, »nd die Entstehung von Eharaktersehiern. Bei der Ernährung unb Er­ziehung des Kindes ist an unbedingter Enthaltsamkeit von geistigen Getränken scstzuhalte»; jeder Alkoholgenuß i st hier bereits als ein Mißbrauch zu bezeichnen. Vor­bedingung für den Erfolg einer alkoholfreien Jugenderziehung ilt ein vorbildliches Verhalten der Eltern.

Jür Kaus und Kof.

Tummelplätze für das Jungvieh können nicht genug «mpsohlcn und eingerichtet werden; denn Sonnenschein nnd frische Lust sind für das junge Tier ein ebenso unersetzliches Jördcrungsmsttel von Wachstum und Kraft, wie das tägliche Futter. Besonders wertvoll sind für diesen Zweck die Frühjahrsmonate, da später die Hitze die Tiere arg belästigt. Am zweckmäßigsten sind zu jetziger Zeit die Mittagsstunden, iveil am Morgen und Abend die starke Abkuhtiiiig den an Slallwärme gewöhnten jungen Tiere leicht Erkatliingen bringt. Wo Grüufiiltcr geboten ivcrden kann, wirb der Er,olg »m so größer fein. Aber schon der regelmäßige Aufenthalt Im itrcicn während 23 Stunde» wirkt Wunder und kan» durch kein »och >o reichliches Futter !m Stall ersetz! werde».