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Die Greise flehn, kniefällig flehn die Knaben.

D Tharos, verweile dich im Dorf, verweil' an frischer Ouelle Damit die Ulten Wasser trinken, die Jungen Steinchen lesen Und all die kleinen Kinderlein die süßen Blümlein pflücken.

Im Dorf verweilen tu ich nicht, noch an der frischen Ouelle, Da kommen die Mütter um lvasser zu schöpfen und erkennen ihre Kinder,

Da erkennen sich die Gatten wieder und wollen nimmer scheiden.

Tharon und der Hirte.

Ziehst du den Berg dort hoch und groß,

Lein Haupt im Sturm, sein Fuß im Nebel? von dorten stieg herab ein stolzer Knab,

Trägt schief das Fez und seinen Mantel umgeschlagen,

Und Tharos lauerte auf hoher lvarte Und traf ihn in der Schlucht der engen.

Guten Tag, mein Tharos. — Guten Tag, o Knabe, wo kommst du her, sag an, wo gehst du hin?

Ich? von den Schafen komme und in mein Haus nun geh ich, Ich geh', mir Brot zu holen und zurückzukehren, ffl Knabe, Gott hat mich gesandt, die Seele dir zu nehmen. Doch ohne Krankheit, ohne Grund will ich die Seel' nicht geben.

wohlan, auf jener Tenne dort sei uns der Kampf ums Leben! Bin ich der Sieger, Tharon mein, dann nehm' ich deine Seele, Doch siegest du, o Tharon mein, so sei dein meine Seele. - Sie faßten sich und rangen nun zwei Nächte und drei Tage; Um dritten Tag, er war kurz vor dem Tssen,

Da tat der Knabe einen Schlag, dem Tharon schien'? ver­messen,

Da faßt' er an den haaren ihn und schleudert' ihn zur Trden, Da seufzte tief, da seufzte schwer der Jüngling auf und flehte: ® laß mich, Tharon, laß mich doch drei Tage noch, drei Nächte,

Daß ich die zwei noch ess' und trink', am dritten noch lust­wandle,

Daß ich die Freunde schauen mag, die Lieben all, die Meinen,' Ich Hab' ein Weib, ist gar zu jung, sie dürft' nicht Witwe werden.

Zwei Kleine Hab' ich noch daheim, verwaist dann auf der Erden,

Noch ungeschoren sind die Schaf' und noch der Käs' im Kübel.

Es half ihm nichts, am Übend führt' zur Tiefe ihn der Tharos. (Fortsetzung folgt.)

Räuberleben in Mechessen vor 100 Jahren.

(Schluß.)

Eine sehr dunkle Erscheinung unter diesen dunklen Ehrenmännern ist ein Näuber, dessen Persönlichkeit man nie mit Sicherheit festgestellt hat. Er nannte sich Ubraham Moses, auch Raphael Gottschalk aus Hungen. Buch bediente er sich de; Namens Gottschlich, während ihn seine Spießgesellen das „getaufte Jüdchen" nannten. Angeblich war er ein Findel­kind, das im Frankfurter Waisenhause erzogen worden war. Später nahmen ihn herumziehende Puppenspieler zu sich. In Marburg wurde er wegen Diebstahls zur Ausstellung an den Schandpfahl, zu Stockprügeln und zur Landesverweisung verurteilt. ®b diese Rrt der Bestrafung dazu angetan war, sein Ehrgefühl zu wecken und bessernd auf ihn einzuwirken, mag dahingestellt sein. Er war darauf Knecht in Westfalen bei einem Rbraham Moses, dessen Namen er sich beilegte, ohne

die erforderliche, obrigkeitliche Erlaubnis dazu zu haben. Dieser Näuber hatte ein anderthalbjähriges Kind, das er auf seinen Kreuz- und Ouerzllgen mit sich führte. Rls das Kind ihm lästig wurde, ermordete er es im Walde bei Rein- hardrhain. Leute aus der dortigen Gegend fanden es erdrosselt unter einem Haufen welker Blätter.

Ein rechter Bösewicht war auch der „Schrammbacken", auch der „große Ludwig" genannt, dessen eigentlichen Namen wir hier aus den gleichen Gründen, wie das bei dem har- bacher Hannes geschah, verschweigen wollen. Er begann in seiner Jugend als Landstreicher, wurde oft in' Gewahrsam gebracht und dann an auswärtiges Militär „abgegeben". Nuf diese Nrt scheint man sich um das Jahr 1800 renitenter, ge­walttätiger Burschen entledigt zu haben. Uber dem Schramm­backen gefiel das Militärleben nicht, er ging der Reihe nach den Holländern, Preußen und Gesterreichern durch und ver­legte sich auf das Stehlen. Den hauptschlag führte er in der Nacht vom 12. auf den 13. September 1803 aus. Mit einer Bande, die 15—20 Mann stark war, drang er bei dem Schultheißen Dillmuth zu hainchen ein. Nach damaliger Näubermanier stieß man die Haustür mit einem starken Pfahl oft benützte man hierzu auch einen ausgerissenen Wegweiser ein, die Gauner drangen ein und raubten 1500 Gulden. Ein Nachbar des Schultheißen, Valentin Schäfer mit Namen, wurde durch das Einstoßen der Tür geweckt und eilte zur Hilfe herbei, aber ein Näuber, der an der Tür wache stand, ver­letzte ihn schwer durch einen Schuß, 15 Schrotkörner drangen dem bedauernswerten Mann in den Körper.

Schon vorher hatte der Schrammbacken sich eines schweren Verbrechens schuldig gemacht. Nm himmelfahrtstage 1803 waren die Handelsleute David Benjamin von Bellers­heim und Samuel Schmul von Obbornhofen bei Melbach un­weit des Galgens auf offener Straße beraubt worden. Einer der beiden Beraubten wurde dabei lebensgefährlich verletzt. Diese Tat hatte der Schrammbacken gemeinsam mit dem „kleinen Ludwig" verübt. Der „kleine Ludwig" wurde in der wetterau von einem Streifkommando ergriffen, wollte entfliehen und wurde dabei erschossen.

Erst im Iahre 1811 gelang es, den gefährlichen Men­schen zu ergreifen. Er wurde am 30. Dezember 1812 zu Gießen hingerichtet, von seiner Hinrichtung handelt eine kleine Schrift, die für sieben Kreuzer von dem Kriminalgerichtsdiener Geißmar und dem Buchbinder Baiser verkauft wurde, heute erfolgt eine Hinrichtung in wenigen Minuten/ vor hundert Iahren vollzog sich der traurige Nkt unter großen und weit­schweifigen Formalitäten. Das Gericht versammelte sich, der Delinquent wurde oorgefllhrt, dann geschah ein Schlag mit dem Gerichtsstabe und ein Zeichen mit der Schelle, und der erste Kriminalrichter eröffnete die „feierliche Sitzung" im Namen des Großherzogs. Dem Näuber wurde sein ganzes Sündenregister vorgehalten, die Urteile erster und zweiter Instanz wurden verlesen. Zum Schlüsse richtete der erste Kriminalrichter an den armen Sünder folgende lange Nn- sprache, von der der Nngeredete in seiner Todesangst wohl wenig erfaßt hat:

„Iohann Georg Ludwig G.! Ihr steht hier vor dem Großherzoglich hessischen Kriminalgericht. Kraft unseres Nmtes führen wir die Untersuchungen und lassen auf höheren Nuftrag die Urteile erstrecken. Seht diesen zerbrechlichen Stab ! Er ist das Bild des menschlichen Lebens. Ein Nugenblick genügt, um beide zu vernichten. Ihr habt das Leben anderer Menschen und ihr Eigentum nicht geachtet. Ihr habt Hand­lungen begangen, die das Gesetz mit dem Tode verpönt,