Ausgabe 
19.8.1914
 
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Allerlei Kriegserscheinungen.

* * Der stellvertretende kommandierende General des 18. Armeekorps hat für den ganzen Korpsbezirk Maßnahmen! in> die Wege geleitet, um für ben Brothandel H ö ch ft p r e i f e zu bestimmen.

Der österreichisch-ungarische Vize- k o n s u l in Petersburg ist dort, wo er zur Sicher­ung des österreichischen Archivs zurückgeblieben war, von den Russen verhaftet worden. Die russische Regierung hatte aber vorher sür dessen Sicherheit garantiert.

* Fort mit den russischen Orden und Ehrenzeichen! Man schreibt uns aus Wiesbaden: Die hiesigen Schutzleute, die im Besitze russischer Orden und Ehrenzeichen sind, haben diese demRoten Kreuz" zum Einschmelzen übergeben.

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Englische Kurzsichtigkeit.

Berlin, 18. Autz. Aus London wird gemeldet, datz am vergangenen Donnerstag der englische Regier- ungsdampscr Gwendolin den deutschen Regierungs­dampfer v. Wißmann auf dem Rjassa-See genom­men und die Maschine, sowie die Geschütze zerstört habe. Der Kapitän, der Jntzenieur und die übrige Besatzung seien gefangen genommen worden. (Falls die Nachricht zutrifft, so wäre dies ein erneuter Beweis für die ver­werfliche Kurzsichtigkeit der englischen Kriegführung und Politik, die sich nicht scheut, selbst im Innern Afrikas, wo es so wenig Weihe gibt, den Eingeborenen den Kamps zwischen den Europäern vor Augen zu führen,

nur um billige Lorbeeren zu ernten. D. Red.)

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Die Neutralen

Am aufrichtigsten und ehrlichsten erscheint die Neu­tralität der Schweiz und der Niederlande. Das einzige Bestreben beider Länder ist es, nicht in den gro- hen Strudel hineingerissen zu werden, in dem sie nichts gewinnen, aber alles verlieren könnten. Gröheres Interesse beansprucht naturgemäh die Haltung Ita­liens, dem bereits der Vorwurf des Verstohes gegen sein« Bundespslicht gemacht wurde. Dieser Vorwurf aber entbehrt schon aus dem Grunde der Berechtigung, weil der Inhalt des Vertrages gänzlich unbekannt ist. D i e vorläufige Neutralität Italiens ist i m Augenblick nicht nur für dasLand selbst, sondern auch sür uns viel nützlicher, als seine Aktivität. Sie sichert uns einmal die ZU - fuhr vom Süden und beraubt die sranzösisch-englische Miltelmcerstotte eines geeigneten Stützpunktes an der Adria.

Die drei nordischen Reiche haben gleich falls ihre Neutralität erklärt. Daß sie aber mit der Mög­lichkeit rechnen, in den Krieg hineingezogen zu wer­den, zeigen die starken militärischen Mahnahmen, die sie sür notwendig erachteten. Sie haben teilweise mo­bilisiert. ihre Küstenbefestigungen instand gebracht, und der schwedische Reichsrat hat dieser Tage einstimmig einen außerordentlichen Kredit von 50 Millionen be­willigt. Nicht nur rassenmäßige Sympathien, auch die Wahrung ihrer Lebensinteressen weisen diese drei Staa­ten an die Seite Deutschlands, insbesondere haben Schweden und Norwegen jetzt Gelegenheit, den russischen Hoffnungen auf Erlangung eines eisfreien Ha­fens am offenen Allandischen Ozean jede Verwirklich - ungsautzsicht zu nehmen. Die wohlwollende Haltung Dänemarks zeigt sich namentlich in der Sperrung der Bälte und des Sundes. Ebenso wie die nordischen Reiche ist auch die Union lebhaft daran interessiert, datz England die gänzliche Zufchliehung der Nordsee nicht nur formell, sondern auch tatsächlich unterläht. Der Gedanke liegt nahe, dah sonst die V e r e i in g t e n Staaten sich für den ihnen entstehenden Schaden Ersatz verschaffen, indem sie ihre Hand autz die britischen Besitzungen in der Nähe des Panamakanals legen. Mit großem Nachdrucke hat' auch Spanien seine Neutralität erklärt und ein hochoffizieller Artikel der Epoca" stellte ausdrücklich fest, dah keine wie immer geartete Vereinbarung bestehe, die Spanien nötige, Frank­reich in, Marokko durch spanische Truppen den Rücken zu decken, um Frankreich die Verwendung seiner nordafri­kanischen Truppen in Europa zu ermöglichen. Die Hal­tung Portugals ist ungewih. Jedenfalls stehen seine Häfen zur Verfügung der britischen Flotte, und es ist immerhin möglich, dah Portugal durch sein Schutz- und Trutzbündnis mit England zu einer unfreundlichen Stellungnahme gegenüber Deutschland genötigt wird, was angesichts der unbedeutenden Machtmittel dieses Landes ohne gröhere Bedeutung sein würde.

Wie bei den meisten dieser neutralen Staaten wird auch die Haltung Japans von der weiteren Ent - Wickelung abhängig sein.

Wie es scheint, wird zuerst die Neutralität der T ü r- k e i in die Brüche gehen. Schuld daran ist die aus­gesprochene provokatorische Haltung Rühlands und Eng­lands,. insbesondcres die Zurückhaltung der türkischen Schlachtschiffe durch die britische Regierung. Auf ein enges Zusammengehen mit der Türkei ist B u l g a - r i e n angewiesen. Man darf annehmen, dah Bulga­rien die Möglichkeit wahrnehmcn wird, ohne grotzen Aufwand das Gebiet, das ihm durch den Bukarester Frieden von Serbien genommen wurde, wieder zu ge­winnen. Rumänien verfolgt mit ernster Besorgnis die russischen Truppenansatnmlungen an seiner Grenze, zu deren Abwehr es zunächst 250 000 Mann auf den Kriegsfuß gebracht hat. Rumänien erblickt in dem Ver­halten Rußlands einen Einfchüchlerungsversuch, den sein erstarktes Selbstgefühl nicht so ruhig hinnehmen wird.

Mit der Vernichtung Oesterreichs wäre Rumänien wehr­los der russischen Willkür ausgeliesert. Diese Erwägung und bündnismäßige Verpflichtungen werden Rumänien gegebenenfalls an die Seite der Zentralmächte weisen. Als Preis winkt Rumänien der Gewinn Bejsarabiens.

Alles in allem läht der Aufmarsch der Völker noch nicht das Schlußbild erkennen. Es besteht große Wahr­scheinlichkeit, dah mit dem Fortschreiten der Kriegsereig­nisse sich ein Umschwung in der Haltung mehrerer Neu­tralen zeigen wird. Um so wichtiger ist es, dah wir nicht nur siegen, sondern auch dafür sorgen, dah unsere Siege im Auslande bekannt werden. Aufs wärmste sind alle dahinzielenden Be­strebungen zu begrüßen. Auch der E i n z e l n e ver­mag manches, indem! p geeignete Zeitungs­berichte an Freunde im Auslande sen­det, wo die Presse, die geradezu nach authentischen u. wahrheitsgemäßen Berichten hungert, willig ffllr die weitere Verbreitung sorgen wird.

Ersatzleistung der Post im Kriegsfälle

Welche Stellung die Postverwaltung zur Ersatzleist­ung sür beschädigte oder verloren gegangene Postsend - ungen während der Postbesörderung in Fällen des Krie­ges einnimmt, wird durch den tz 15 des Poslgesetzes bestimmt, in dem es heiht:

In Fällen des Krieges und gemeiner Gefahr ist die Postverwaltung befugt, durch öffentliche Bekannt­machung jede Vertretung abzulehncn und Briese sowie andere Sachen nur aus Gefahr des Absenders zur Beförderung zu übernehmen. In solchem Falle steht es jedoch dem Absender frei, sich ohne Rücksicht auf die Bestimmungen des tz 1 jeder anderen Be­förderungsgelegenheit zu bedienen."

Ist also ein Krieg oder eine gemeine Gefahr aus­gebrochen, so kann die Postverwaltung durch öffentliche Bekanntmachung jede Ersatzverbindlichkcit ablehnen. Der Krieg muh aber dann bereits ausgebrochen sein. Droht der Krieg nur, so ist die Postverwaltung zur Ablehnung der Ersatzverbindlichkcit nicht berechtigt. Die Bekannt - machung geschieht dann von seiten des Reichspvst.am- tes. Sie ist jedoch verpflichtet, die Sendungen auf Ge­fahr des Absenders anzunehmen und zu befördern. Die Beförderung der Sendungen, wenn sie postordnuNgh - mäßig eingeliefert werden, gänzlich zu verweigern, sie ist stdoch nicht berechtigt. Der Krieg braucht in solchen Fällen durchaus nicht im Lande selbst ausgebrochen zu sein, oder in dem Bestimmungslande. Um diese Maß­nahmen treffen zu dürfen, genügt es, daß der AUsbruch des Krieges die Sicherheit oder die Pünktlichkeit der Beförderung gefährdet.

In dem zweiten Teile dieses Paragraphen hebt das Gesetz den Poftzwang auf. Also ist jedermann be­rechtigt, seine Postsendungen durch jede beliebige Besör- derungsanstalt an den Empfänger gelangen zu lassen, was ihm in Friedenszeiten durch das Postgesetz verbo­ten ist.

Im Wcchselverkehr mit Ocsterreich- Ungarn wirb im Postvertrag vom 7. Mai 1872 in Art. 16, Art. 42 eine Ersatzleistung im Kriege ausgeschlossen. Demnach hat im Kriege der Ab­sender keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Ver­lust die Beschädigung oder eine verzögerte Beförderung der Sendungen eintritt. Der Weltpostvertrag bestimmt in Art. 14 des Wertbriesübereinkommens, Art. 17 des Reichspaketvertrages, dah jede Verwaltung der vertrags­schließenden Länder den Austausch von Wertbriefen, Postanweisungen und Paketen zeitweise, abgehend wie eingehend, ganz oder zum Teil einstellen darf, wenn außergewöhnliche Verhältnisse vorliegen, die eine der­artige Maßnahme zu rechtfertigen geeignet sind. Also wäre im Falle eines Krieges ein jedes Land, das dem Wellpostübereinkommen beigetreten ist, berechtigt, die Be­förderung von Postsendungen einzustellen. In einem solchen Falle ist die betreffende Poftverwaltuüg jedoch verpstichtet, die beteiligten Verwaltungen uüverzüglich, nötigenfalls auf telegraphem Wege, davon in Kenntnis zu setzen.

Arlttemcieres zum Krieg.

* Zahlungs fl : t im Krieg. Von der Handelskammer wird um 'folgendes geschrieben : Der

Ausbruch des Krieges hat in allen Schichten der Be­völkerung eine derartige Verwirrung hervorgerufen, daß es dringend notwendig erscheint, mit allem Nachdruck immer wieder darauf hinzuweisen, dah der Krieg an der Pflicht zur Erfüllung vorher übernommener privat- rechtlicher und öffentlichrechtlichen Verpflichtungen nichts ändert. Stellt sich der Einzelne bewußt oder unbewußt mit den ihm obliegenden Verpflichtungen in Gegensatz, so schädigt er sich nicht nur selbst, sondern er gefährdet auch den gesamten Wirtschaftsorganismus. Wenn nun in weiten Kreisen des Handels und Verkehrs die Auf­fassung besteht, dah nur durch den Erlaß eines für das ganze Reichsgebiet geltenden allgemeinen Moratoriuins einer ernsten Mrtschastskrisis vorgebeugt werden könne, so sei demgegenüber darauf hingewiesen, daß den Vor­teilen eines allgemeinen Moratoriums vielleicht noch schwerer wiegende Nachteile gegenübcrstehen. Auf jeden Fall kann es keinem Zweifel unterliegen, daß von einer solchen gesetzlichen Maßregel in erster Linie der faule und böswillige Schuldner zrrm Schaden des ehrenhaf­ten Kaufmanns Gewinn ziehen wird. Aus diesen und noch anderen Gründen hat denn auch die Reichsregier­ung sich nicht zu dem folgenschweren Schritte eines Moratoriums entschließen können. Wohl aber hat sie in Anbetracht der durch den Krieg veränderten Wirt­

schaftslage eine Reihe von Anordnungen getroffen, wel­che in ihrer Gesamtwirkuug gecignck sein dürsten, die vielfach befürchtete Vernichtung zahlreicher kleiner uuv mittlere'' Erislcnzen zu verhindern. Die wichtigste der vom Bundesrate getroffenen Maßnahmen betrifft die gerichtliche Bewilligung von Zahlungsfristen. Hiernach kann das Gericht für eine vor dem 31. Juli 1914 ent­standene Eeldsorderung Zahlungsfrist von längstens 3 Monaten gewähren, wenn die Lage des Beklagten dies rechtfertigt und die Zahlungsfrist dem Kläger nicht einen nnverhäjtnismäßigen Nachteil bringt. Von nicht gerin­gerer Bedeutrmg find die vom Buudesrate angcordnete Verlängerung der Fristen des Wechsel- und Scheckrechts sowie die Suspendierung vpn Auslantdsfosderuügen. Werden alle diese Anordnungen in einer den veränder­ten Zeitverhältnissen völlig Rechnung tragenden und ver­ständnisvollen Weise durch die Behörden ausgclegt und angewcndet, dann darf auch gehofft werden, daß die Reichsregicrung von der Notwendigkeit des Erlasses eines allgemeinen Moratoriums, welchesleicht die Rüder unseres Wirtschaftslebens zum Stillstand bringen würde", enthoben wird. Im übrigen erklärt sich die Handels - kammer, um dem Schuldner die Annrfung des Gerichts zu ersparen, bereit, die Erlangung einer Zahlungsfrist auf dem Wege der Vereinbarung, zu vermitteln.

* Ausrechterhaltung des wirtschaft­lichen Lebens. Auswärtige Handelskammern er­lassen folgende Erklärung, die auch sür Gießen der Be­achtung wert erscheint:Um das wirtschaftliche Leben im Gang zu erhallen, ist erforderlich, daß alle Behörden die eingegangencn Zahlungsverpflichtungen unter Vermeid- ung jeder Verzögerung erfüllen, daß die staatlichen und städtischen Verwaltungen die erteilten Aufträge nicht zw rückziehen und bereits begonnene Arbeiten nicht unter­brechen lassen. Es wäre zuM Beispiel gut, wenn die betreffenden Beamten sich nichtauf die Rechnungen setzen" wollten, sondern daß sie unverzüglich für deren Anweisung und Auszahlung sorgen würben. Behörden und Kaufleute, gebt den Geschäftsleuten Verdienst und damit die Möglichkeit, ihr Personal zu behalten."

Xus Stadt und Eaad.

* Die Bezirßssparßasse Gießen hat infolge Personalverminderung durch den Krieg bis auf weüeres nur Vormittags Geschäftsstunden für das Publikum. Näheres im Inserat der heutigen Nummer.

Handwerkskammer zu Darmstadt. Wir haben von einer Bekanntmachung deS Oberbürger­meisters der Stadt Darmstadt in den dortigen Zeitun­gen Kenntnis genommen und sehen uns wegen der gros­sen Wichtigkeit und auch im Jnterisse der Handwerker veranlaßt, den Wortlaut bicr wiederzugeben.Es ist mir mitgctcilt worden, d-P in oer Gesctäftswelt, ins­besondere in Handweikeikeeisen, cs Brauch ist, die Rech­nungen auf den Vterteljahrstermin auszustellen. Hier- nach findet eine Barzahlung nicht statt. Mit Rücksicht auf den außerordentlichen Ernst der Zeit richte ich an das cinkauscnde Publikum die dringrndeBitte, unter Auf­hebung dieses Brauches die cingegongent Schuldigkeit sofort zu begleichen, damit die Geschäftsleute in die La» ge versetzt werden, neue Vorräte anzukaufen. Wer nicht bar zahlt, trotzdem er in der Lage ist bar zahlen zu können, handelt in dieser Zur unverantworrltch. ES steht auch die Existenz der kleine» Geschäftsleute auf dem Spiele, wenn schon bei Beginn deS KciegeS die vor­handenen Zahlungsvcrbindlichkctten nicht erfüllt werden. Die hie uno da zutage tretende Auffassung, als ob mit dem Kriegsbcginne ,tne allg» meine Befristung gegeben sei, ist auf das fchärsste zu verurteilen "

Die -1 Kreuze des Kriegers!

Ein eisern Kreuz, wie stattlich hängts

An eines Tapsern Brust.

Der König schickte, der Mann enrpsängts Und trägts mit stolzer Lust.

Und freut sich bis den Ehrenlohn Die Mutter und die Br.m!,

Bei Iubelruf und Elockcnton Am Einzugssefte schaut.

Doch psiff das Blei, das blutig wund,

Ein Krieger wankt und sinkt,

Ein rotes Kreuz auf weißem.Grund

Ift's, was ihm tröstlich winkt-

Ihn stützt und führt aus heißer Schlacht

Ein rotbekreuzter Arm

Dahin, wo schon sein Bett gemacht,

Da ruht er weich und warm.

Und wen ins Herz die Kugel traf Ist ledig aller Pein,

Still senken ihn zum letzten Schlaf Die Kameraden ein.

Ein schwarzes Kreuz auf grünem Plan

Verkündet's an der Stell,

Hier liegt ein Held, und schläft heran Den himmlischen Appell.

Und seht ihr all die Kreuze gern.

Vergeht ihr Krieger nicht,

Das beste Kreuz, das Kreuz des Herrn Das allem Heil verspricht,

Dem Kämpfer gibt cs tapsern Mut,

Den Wunden kühlts den Schmerz,

Dem Toten dient's zur Gradeslptt.

Und deutet himmelwärts.

Carl 5t. K e i l -Gießen, Verantwortlich: 211 bin Klein, Gießen.