Ausgabe 
4.8.1914
 
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Eickener Zeitung

Bekanntmachung.

Zur Vermeidung von Mißverständnissen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, daß die im Bahn­bewachungsdienst befindlichen Leute angewiesen sind, alle Militär- und Zivilpersonen, die sich in Kraft­fahrzeugen befinden, anzuhalten und nur auf Vor­zeigen einer Legitimation weiter fahren zu lassen. Grotzh. vezirkskommairdo.

4. Mobilmachungstag, den 4. August 1914.

Aufforderung.

Ausgebildete Landsturmpflichtige 2. Aufgebots (39. bis 45. Lebensjahr), sowie Leute über das 45. Lebensjahr hinaus, die gedient haben, werden auf- gefordert, sich zur Verwendung im Bahnbewachungs­dienst sofort bei Großh. Bezirkskommando Gießen zu melden.

Gießen, 4. August 1914.

Grotzh. Kreisamt 8ietzeu.

Dr. U s i n g e r.