):( Frankfurt a. M. Unter der Leitung von Dr. Rösel-Franffurt hielt der Nafsauische Verkehrs-Wer- band feine erste Ausschußsitzuntz ab. In der allgemeinen Aussprache wurde vor allem das Verhältnis des jungen Verbandes zu dem Rheinischen Verkehrsverbande eingehend besprochen. Man beschloß, mit dem Rheinischen Verband in jeder Beziehung Hand in Hand zu arbeiten. In Erwägung wurde gezogen, auch Oberhessen in den Bereich des Organisationsau^haues einzuziehen. Besonderes Gewicht will der Verband auch auf die Verbesserung der Verkehrsvechältnisse zwischen Wiesbaden und Frankfurt legen.
):( Frankfurt a. M. In der Pfingftwoche dieses Jahres findet in Frankfurt der Kongreß der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Wirtschafts- pbilosjopftie statt. Der Großherzog von Hessen hat das Protektorat übernommen. Eine Anzahl der hervorragendsten Gelehrten Deutschlands und des Auslandes wird sich einfinden. Vorträge haben u. a. angemeldet: Geh. Rat Pros. Köhler-Berlin über die Grenzen der Rechtsphilosophie, Staatssekretär Erz. Dernburg Und Senatspräsident v. Strauß und Torney über ein Reichswvh- nungsgesetz, Geh. Rat Pros. Wolf-Berlin und Erzellenz Staatsrat von Dynovsky-2t. Petersburg über die Annäherung europäischer Staaten durch Beseitigung oder Minderung der Zollschranken.
):( Framersheim. Hier ist ein Gold- uNd Silbermünzensund gemacht worden. Der Metallwert schwankt zwischen 7000—8000 Mark. Es sind nämlich vier Pfund Gold und sieben Pfund Silber.
! Heidesheim. Die Vermutung, daß es sich bei dem Mordanschlag des Zeichners Karl Damm aus seinen ergrauten Vater um die Tat eines Wahnsinnigen handelt, bestätigt sich. Der Vater ist noch nicht verneh- mungssähig, doch besteht nach Aussage des Arztes Hoffnung, ihn am Leben zu erhalten.
Handelskammer Gieren.
Gießen, 25. Febr. 1914.
Anwesend sind die Herren: Geh. Kommerzienrat Heichelheim als Vorsitzender, Kommerzienrat Grünewald als 2. stellvertretender Vorsitzender, Friedberger, Kommerzienrat Hoos, Jhring, Roll, Nowack, Ramspeck, Röhr, Rühl, Zurbuch, der Syndikus und der wiffen- schastlichc Hilfsarbeiter.
1. Vertretung von Industrie und Handel in den Parlamenten.
Angesichts der durchaus ungenügenden Zahl von Vertretern des Handels und der Industrie in den gesetzgebenden Körperschaften, des Reichs und der Bundesstaaten, wie auch angesichts des mangelnden Entgegenkommens, welches Handel und Industrie in den letzten Jahren besonders im Reichstage gesunden haben, sind die amtlichen Handelsvertretungen, an ihrer Spitze der Deutsche Haydelstgg, jetzt ernstlich bemüht, Mittel und Wege ausfindig zu machen, durch welche diesen Er- werbszweigen eine ihrer hohen Bedeutung im Gesamt- wirtschaftsleben entsprechende Vertretung ihrer Interessen in den Parlamenten gesichert wird. Beschäftigten sich die bisher in dieser Richtung unternommenen Schritte vornehmlich mit der Frage einer ausreichenden Vertretung von Handel und Industrie in den ersten Kammern, so sind jüngst von der Handelskammer in Düsseldorf in einer Denkschrift die folgenden Vorschläge gemacht worden, durch welche eine zweckmäßigere und wirksamere Behandlung aller Handel und Industrie betreffenden Fragen im Reichstage gewährleistet werden soll:
1. Die Industriellen müssen in den Parteien, denen sie angehören, ihre Interessen entschiedener vertreten, als das jetzt geschieht.
2. Gründliche Unterrichtung der Abgeordneten bei Sachverständigen, bevor sie Jniliativantrüge stellen, die das Gewerbe angehen.
3. Die Regierung soll vor Erlaß von Gesetzen! - würsen die Industrie- und Handelsvertretungen hören.
4. Den parlamentarischen Kommissionen sind die zu den Gesetzentwürfen eingegangenen AeUßerungen aus Interessentenkreisen übersichtlich und systematisch zufam- mengestellt vorzulegen. Vorbilder für solche Uebersichten sind die Zusammenstellungen der Handelskammer-Gutachten, die die Geschäftsstelle des Deutschen Handelsta- ges in der Zeitschrift „Handel und Gewerbe" regelmäßig veröffentlicht.
5. Die Parlamentskommissionen sollen das von den gewerblichen Interessenvertretungen bcigebrachte kritische Material in der Kommission an der richtigen? Stelle durch besondere Berichterstatter über die Petitionen vortragen lassen.
6. Die Parlamente sollen zu den Kommissionen, die gewerbliche Fragen behandeln, geeignete, von den gewerblichen Zentralverbänden zu benennende Sachverständige als Berater zuziehen.
7. Auch der Wirtschaftliche Ausschuß soll sich jeweilig ad hoc durch solche Sachverständige ergänzen.
8. Die Regierung soll häufig wichtige Wirtschafts- fragen durch interpchrlvmcntalrische Ausschüsse erörtern lassen.
9. Schleunige offizielle Veröffentlichung der Verhandlungen Und Beschlüsse parlamentarischer Kommissionen, die den Interessenten cbensoschnell zugängig zu machen sind, wie den Parlamentsmitgliedern selbst.
Die Handelskammer erklärte zu diesen Vorschlägen, welche die volle Billigung des Ausschusses des Deutschen Handelstages gefunden haben und auch Gegen - stand der Verhandlungen in der am 18. und 19. März in Berlin stattfindenden Vollversammlung des Deutschen Handelstages sein werden, ihre Zustimmung.
2. Oefsentlich-rechtliche Lebens- Versicherung.
Rach Anhörung eines Referates, in welchem Begriff und Wesen der öffentlich-rechtlichen Lebensversicherung, die Stellung der Regierungen, der' privaten Lebensversicherungsgesellschaften sowie der amtlichen Handelsvertretungen zu dieser neuen Institution in erschöpfender Weise dargelegt waren, und nach eingehender Aussprache über diesen Gegenstand, erklärte die Handelskammer ihre Zustimmung zu der vom Ausschüsse des Deutschen Handelstages am 13. FebrNar d. Js. gefaßten Resolution, welche folgendermaßen lautet:
„Der Ausschuß des Deutschen Handelstages spricht sich dagegen aus, daß der Staat und andere öffentlich- rechtliche Körperschaften in immer weiterem Umsang eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, durch welche die private wirtschaftliche Tätigkeit geschädigt wird. Nur wo besondere Gründe es rechtfertigen, sollte eine AüsdekMtzg der staatlichen uNd kommunalen wirtschaftlichen Tätigkeit stattfinden. Diese Voraussetzung ist aus dem Gebiete der Lebensversicherung nicht gegeben. Der Ausschuß muß vielmehr die große und erfolgreiche, dem Gemeinwohl dienende Arbeit der privaten deutschen Lebensver- sicherungsgesellschasten anerkennen und bezweiseln, daß die öffentlich-rechtlichen Anstalten diese Ausgabe besser zu erfüllen imstande sein werden. Eine scharfe Verurteilung verdient es, daß Staats- und Kommunalbeamte für die von den öffentlich-rechtlichen Körperschaften ins Leben ge- rusenen Versicherungsanstalten persönlich wirken und ihre Unterorgane dazu anihalten, und daß hierdurch der freie Wettbewerb zu ungunften der privaten Tätigkeit beeinträchtigt wird."
3. Abänderung des Hessischen Vermöge n s st e u e r g e s e tz e s vom 12. A u g. 1899.
Nach Artikel 19 des Wehrheitragsgefetzes vom 3. Juli 1913 ist bei Aktien ohne Börsenkurs, bei Kuren oder bei Anteilen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung der Verkaufswert der Anteile anzufetzen. Sofern ein solcher nicht zu ermitteln ist, ist der Wert der Aktie, des Kures oder Anteils unter Berücksichtigung des Ge- samlvermögens der Gesellschaft und der in der Vergangenheit erzielten Gewinne nach sreiem Ermessen zU schätzen. Im Streitfall soll die Veranliaigungsbehörde die Schätzung des Wertes durch Sachverständige anordnen. Im Gegensätze hierzu bestimmt Art. 26, Abs. 4 des Hess. Vermögenssteuergesetzes vom 12. August 1899, daß als Verkaufswert obengenannter Vermögensteile der 25fache Betrag des jährlichen Ertrags, nach dem Durchschnitt der letzten drei Jahre ermittelt, zr> gelten hat. Diese Unterschiedliche Behandlung in der Veranlagung solcher Vermögensteile wird nUn von hessischen Interessentenkreisen deshalb als ungerecht empfunden, weil 4- prozenlige JndUstricwerte zu pari nicht zu verkaufen sind. Die Zugrundelegung einer 4prozentigen Verzinsung entspräche in einer Zeit, in welcher 4prozentige preußische Staatsanleihe mit 97 begeben wird, nicht mehr den Verhältnissen. Es wird deshalb zur Herbeiführung einer gerechteren Besteuerung die Herabsetzung des 25fachen auf den 20fachen Ertragswert vorgeschlagen. Die Handelskammer beschließt nach vorausgegangener Verständigung mit den übrigen hessischen Handelskammern eine entsprechende Gesetzesänderung zu beantragen.
4. Eisenbahnangelegenheiten.
a) Graphische Fahrpläne. Seitens der Handelskammer Wetzlar ist angeregt worden, an die Eisenbnhnverwaltung mit dem Ersuchen heranzutreten, daß die graphischen Fahrpläne, die jetzt nur sür den inneren Dienst verwendet werden, künftig auch den Handelskammern überlassen werden sollten. Diese Pläne haben den Vorzug, daß man mit ihrer Hilse Vorschläge zur Verbesserung des Fahrplans mit größerer Sicherheit prüsen kann. Die Kammer hat sich zu einem gemein - samen Vorgehen mit den im Gebiete der preutzisch-hess. Eisenbahngemeinschast gelegenen Handelskammern beim Deutschen Handelstaa bereit erklärt.
(Schluß folgt.)
Fernfprechkübcl aroher Reichweite.
Die Sitzung des Elektrotechnischen Vereins vom 10. ds. Mts. brachte interessante Ausführungen über das erste große interurbane Kabel, das von der Rcichspost- vcrwaltung von Berlin nach dem Rheinland gebaut wird und von dem der erste Teil zwischen Berlin und Magdeburg fertig verlegt ist.
In zwei Vorträgen wurde der Gegenstand eingehend behandelt; Herr Prof. Dr. B r e i s i g von der Reichspostiverwaltuno sprach „Ueber Fernkabel großer Reichweite und besonders das Fernkabel ^Berlin-Rheinland". Herr Dr. E b e l i n g von der Siemens und Halske A.-E. sprach „Ueber Erfahrungen bei der Fabrikation und Verlegung des Fernkabels auf der Strecke Berlin-Magdeburg". Herr Prof. Breisig zeigte, daß das Pupinsystem, welches in der Einschaltung von Selbstinduktionsspulen in regelmäßigen Abständen besteht, gerade bei Kabeln von großer Bedeutung sei und daß die Reichspostvcrwaltung deshalb auch in allen Fällen durch die Anwendung dieses Systems gute Erfolge er
zielte, sowohl an der ersten Kabelstrecke zwischen Berlin und Potsdam, wie u. a. in dem niederrheinisckMiestf. Industriegebiet, in dem ein ganzes Netz von Pupin - kabeln ausgelegt sei. Der Wunsch, von den Witterungs- unbilden unabhängig zu werden, habe auf die Verlegung von Fernkabeln großer Reichweite hingewiesen, doch habe man erst seit einigen Jahren die Sicherheit des Gelingens gewonnen. Ein Kabel von der Läng«, wie es hier in dem Kabel nach dem Rheinland« geplant sei, habe nur noch in Nord-Amerika in dem Kabel zwischen Boston-New-Port und Washington seinesgleichen.
Die Strecke Berlin-Magdeburg ist sertiggestellt und zwar ist ein nicht armiertes Bleikabel in einem Eement- kanal verlegt, der vier Oeffnungen enthält; es stehen also noch 3 Oeffnungen für später zu verlegende Kabel zur Verfügung. Das Kabel enthält 24 Sprechkreise mit 3 Millimeter starken Kupferleitern für große Eittsemungen und 28 Sprechkreise mit 2 Millimeter starken Kupserlei- tern für mittlere Entfernungen; es ist so konstruiert, daß später noch 50 Prozent neue Kreise, sogenannte Kombinationskreise gebildet werden können; zunächst werden diese jedoch nicht ausgenutzt, sie dienen als Reserve. Die Verbindungsstellen des Kabels find in Brunnen montiert, die etwa 170 Meter von einander enffernt sind; in besonderen Brunnen sind di« Kästen untergebracht, welche die Pupinspulen enthalten; di« einzelnen Spulenbrunnen sind 1700 Meter von einander entsernt. Diesen Spulen verdankt man es, daß das Kabel ungefähr sechs mal so gut spricht, wie es das gewöhnliche Kabel ohne solche Spulen tun würde.
Die Verwaltung hatte gewisse Forderungen an di« Leistung des Kabels gestellt; die Untersuchungen, die nach der Fertigstellung desselben ausgesührt sind; haben gezeigt, daß die erwartete Leistung auch in der Tat in vollem Umfange erreicht wurde. Es gelang im normalen Fernsprechverkehr, d. h. unter Anschluß von Abonnenten in Berlin oder Magdeburg, mit den 3 Millimetern starken Leitern bei 600 Kilometer Fernkabellänqe eine gute und bei 900 Kilometern eine noch ausreichende Verständigung zu erzielen. Dr die Strecke Berlin-Magdeburg 150 Kilometer lang ist, mutzten also 4Sprech- kreise bezw. 6 Kreise hintereinandergeschaltet werden, um 600 bezw. 900 Kilometer Fernkabellänge zu erreichen.
Herr Dr. Ebeling machte dann Angaben über die Erfahrungen, die man bei der Fabrikation des Kabels gemacht halte und zeigte an Lichtbildern die Verlegung und die Montage des Kabels. JMereffant waren die Angaben über die Mengen der Materialien, die bei der Verlegung Verwendung gefunden haben. 510 Eisen- ba'mwaggons waren hierfür erforderlich, das würden 10 vollbesetzte Eisenbahngüterzllge mit einer Länge von 5]/ 2 Kilometer darstellen.
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