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ZiiMg mit frntlKfrm ZrfbMMs.
fortgesetzt tauchen ln der Presse Nachrichten auf von Hissen der roten Flagge an der französischen Front, bolschewistischen Unruhen in England usw. Mit Recht tritt die „Kölnische Zei. tung" energisch solchen Gerüchten entgegen, die vom*Uebergrei- fen der Umsöurzbewegung auf feindliche Länder wissen wollen. „Hinweg mit deutschem Selbstbetrug!" erklärt die .polnische Zeitung". „In siegreichen Heeren und Ländern, so schreibt sie u a., ist wenig Boden für eine umstürzlerische Bewegung. Wir sehen int Gegenteil, daß der gefährliche Funke eher noch auf die neutralen Länder überspringen kann. Fragt man. wie der Zu. sammenbruch unserer moralischen Front geschehen konnte, so mutz man antworten, dag unser Volk in allzu große Hoffnungen teils sich selbst eingewiegt hatte, teils eingewiegt wurde, und daß der Sturz aus der Sonnenhöhe des Glückes zu jäh war. als daß die Nerven hatten ruhig bleiben können."
l'ie /chrn der GkOlMikrä.
Man schreibt deni „Fr. H. A.": Bekanntlich sind in den letzten Wochen in großem Umfange Guthaben von Banken und Sparkassen abgehoben. N^il die Inhaber der unglaublich törichten Ansicht sind, daß ihr Vermögen zu Hause im Schrank oder in ihrer Rocktasche sicherer aufgehoben ist, als in den Stahlfächern der Banken und Sparkassen. Keine öffentliche Belehrung über dos Unsinnige solcher HandlnngS)nejse vermag dem Unwesen zu steuern. Aber vielleicht bringt in dieser Beziehung die edle Zunft der Langfinger und Einbrecher eine für die Betroffenen allerdings recht harte Belehrung. Auf einem der letzten Renntage bei Berlin wurden eine ganze Reihe .von Diebstählen zur Anzeige gebracht, bei denen Brieftaschen mit zum Teil sehr hohen Summen in di« Hände von Taschendreben gefallen waren. In drei Fällen handelte es sich um Geldtaschen mit einem Inhalt von mehr als 300 000 Mark. Ta derartige Beträge selbst bei ausgeprägtester Spielsucht keine Verwendung arff dem Rennplatz finden können, ist es klar, do.ß es sich bei den Opfern um Banknoten- Hamsterer gehandelt hat, die es für eine besondere Klugheit hielten, in der jetzigen politisch erregten Zeit ihr Vermögen in der Rocktasche z„ tragen. Die Taschendiebe haben sie darüber belehrt, wie verhängnisvoll die' Vorsicht ist. Auch ron zahlreichen Einbrüchen hört man in n-v.-wcv Zeit wieder ist bekanntlich für den Einbrecher lohnender wie bares Gerd. Die Anhänger dieses Gewerbes sollen, so wird be- ritet. einen besonderen Nachrichtendienst eingerichtet haben über Banknotenhamster die ihr Guthaben bei Banken und Sparkassen abheben. Man wird daher in nächster Zeit vermutlich noch mehr darüber hören, daß beträchtliche Vermögen plötzlich ihren Besitzer gewechselt haben. Wer keiner Belehrung zugänglich ist, kann sich nicht beklagen, wenn ec -um Opfer seiner Torheit wird
ver ßiidjiinfieironng für Landwirte im WatzßknkraM.
Von Bücherrevisor Paul R ü cke rt, Berlin.
_ Zu in letztenmal verlangen jetzt die Steuerbehörden die Anmeldung ^ nach dem alten Warenumsatzstempelgeseh, die diesmal kein volles Jahr, sondern nur die Zeit vom 1. Januar bis 31. Juli 1918, also nur 7 Monate, umfaßt und wie bisher entweder nach Zahlungen oder nach Lieferungen obzugeben ist.
Das neue Umsatzsteuergesetz vom 26. Juli 1918 ist ain 1 August b. I. in Kraft getreten- es besteuert fünfmal so hoch wie das abgelaufene Gesetz nicht allein die bisher waren- '
umsatzstempelpflichtigen Verkaufs/ und Tauschgeschäfte des Landwirts (Vieh-. Feld-, Gctrtenerzeugnifse, Milch Eier usw.) '«mdern auch seine in den landwirtschaftlichen Betrieb fallen- ' den Leistungen z. B. Lohnfuhren. Neu ist ferner, daß auch die Privatentnahmen aus der Wirtschaft, z. B. der Hausver- brauch für die eigene Familie, verschenkte Naturalien und [ dergl., umsatzsteuer-pflichtig find. Bei den künftigen Umfatz- steuererklärungen ist zu beachten, daß das neue Gesetz die Besteuerung nach Zahlungen als Regel vorschreibt: die bei doppelter Buchführung bequemere Besteuerung „nach Leistungen" wird nur auf besonderen-Antrag -ugelassen.
Was bisher kein Gesetz erzwungen hat, ist durch da§ neue Umsatzstenergesetz verwirklicht worden: der Buchungszwang stir Landwirte! Der 8 15 schreibt vor: „Die Steuer- pflichttgen sind verpflichtet, zur Feststellung der Entgelte Auf. Zeichnungen zu machen, und zwar nach den vom Bimdesrate hierüber zu erlassenden Bestimmungen." Und mit liebe, vollem Nachdruck fügt der 8 38 hinzu: „Zuwiderhandlungen können mit einer Ordnungsstrafe bis zu 150 Mark belegt werden." Ein Zwang zur Bestrafung liegt also nicht vor: sie kann erfolgen- sie muß aber unterbleiben, wenn entschuldbare Gründe vorliegen. ..die in der Person des Verpflichteten oder in der Art seines Geschäftsbetriebes liegen", z. B. wenn eine Knegerfran oder die Eltern eines Einberufenen die Wirtschaft weiterführen und die ordnungsmäßige Leitung der Wirtschaft durch die Mehrarbeit gefährdet würde. Falls Aufzeichnungen nicht vorliegen, ist Schätzung zulässig.
Befreit von jeder Annielde- und Bnchnngspflicht sind zunächst alle Landwirte, deren umsatzsteuerpflichtige Leistungen auf nicht mehr als 8000 Mark jährlich und deren Privat- entnahmen außerdem auf nicht mehr als 2600 Mark jährlich zu veranschlagen sind. Der Anmeldepflicht unterliegen, aber voraussichtlich bis Ende 1922 frei vom Vnchungs- zwang sind Landwirte, wenn die vereinnahmten Entgelte im vorhergehenden Kaftnderjqhr insgesamt nicht mehr als 15000 Mark betragen haben und im laufenden Kalenderjahr ein höheres Ergebnis nickt zu erwarten ist. Betragen die vereinnahmten Entgelte insgesamt nicht mehr als 15 000 Mark. *0 bleiben die Privatentnabmen außer Ansatz, wenn sie aus nicht mehr als 2000 Mark zu bewerten sind.
Um den Buchnngsvorschriften des Bundesrattz zu ge> nügen, ist folgendes Verfahren zu empfehlen:
Wird ein Kassenbuch über Einnahmen und Ausgaben geführt, so genügt es, die Entgelte für die umsatzsteuer- pflichtigen Leistungen neben dem Betrag durch ein beige- fttztes „N" zu kennzeichnen und am Schlüsse des Kalenderjahres den Gesamtbetrag anszurechnen. Wird kein Kassenbuch geführt, fo nnässen die umsatzsteuerpflichtigen Leistungen fortlaufend in ein Buch. am besten ein als „vmsatzstenerbnch ^ür Entgelte" zu bezeichnendes gewöhnliches Kontobuch mit Spalten für Datum. Gegenstand und Betrag, eingetragen und am Jahresschluß zusammengerechnet werden. Abzüge für Ausgaben sind nicht zulässig. Sind die umsatzsteuer- pflichtigen Leistungen nickt oder nicht mit ihrem vollen Be- trage gebucht worden, weil damit sogleich Ausgaben bestritten wurden, so nn'issen darüber besondere Aufzeichnungen gemacht werden, damit die gekürzten Betrage wieder hinzugerechnet werden können.
Außerdem müssen sämtliche Privatentnahmen aus der Wirtschaft — siehe oben — fortlaufend gebucht und am Jähreßsckluß zusammengerechnet werden. Zu diesen Buchungen kann ein zweites als „Nmsatzsteuerbuch für Eigen- verbrauch" zu bezeichnendes Buch benutzt werden. Zu empfehlen sind bei jeder Buchung Angaben mit Datum, Gegenstand. Stückzahl. Maß, Gewicht und Wert. Die Be
wertung muß den am Orte und zur Zeit der Entnahme von Wiederverkäufern gezahlten Preisen entsprechen. Wird für Herrschaft und Leute ein gemeinsamer Haushalt geführt, so empfiehlt es sich, zunächst die geineinsamen Haushaltsentnahmen ans der Wirtschaft zu buchen und am Jahresschluß den auf die Herrschaft entfallenden umsatzftei'erpflichtigen Antetl nach Verhältnis zu ermitteln.
Die Gesamtbeträge aus beiden Bäckern werden schließlich zusammengerechnet und in der NmsatzsteuererNäruna U unter IVa deklariert.
Nach Vorschrift des Bundesrats sollen Betriebe mit mehr als 30 000 Mark Jahresentgelt die Eintragungen täglich vor- nehmen. Kleineren Betrieben, soweit sie überhaupt buchnngs- pflichtig sind — siehe oben —, ist wochenweise Eintragung und die Schlitzung des Eigenverbrauchs gestattet.
Tie Aufzeichnungen müssen vom Schlüsse des Steuerjahres ab fünf Jahre aufbewahrt werden. Sie müssen von der Steuerbehörde als richtig anerkannt und der Umsatz' stener zugrunde gelegt werden, falls ihre Unrichtigkeit nickt nachgewiesen wird. Auf vorsätzlich unrichtige Angaben steht Geldstrafe bis zum 20fachen Betrage der hinterzogenen Steuer.
Kirchliche Nachrichten.
Evangelische Gemeinde.
25. Sonntag nach Trin, 17. November 1918. Gottesdienst in der Burgkirche.
Vorm. 8 Uhr: Militargottesdienst. Herr Pft. Dich!.
Dorm. 9X Uhr: Herr Pfarrer Ritter.
Vorm. 11 Uhr: Kindergottesdienst. Herr Pfr. Ritter.
Nachm. 5A Uhr' Herr Pfarrer Dich!
Gottesdienst im Stadtteil Fauerbach.
10 Uhr Gottesdienst. 11*4 Uhr Jugendgottesdienst.
6dang. Stadtmissisn Friedberg, Ludwigstratze 24. Sonntag, 17. November, \A Uhr nachm.: Sonntagsch-ule;
nachm. VA Uhr öffentliche Versammlung.
Dienstag, 19. November, SA Uhr abends: Jugendstunde.
Donnerstag, 21. November, SA Uhr abends: Bibelberprech.
und Geberstlmde.
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Katholische Gemeinde.
Sonntag, den 17. November 1918. 26. Sonntag nach Pfingsten.
Beichtgelegenheit am Samstag von 5 Uhr an und Sonntaas früb von 6 Uhr an.
%7 Uhr Früb messe.
8 Uhr hl. Messe.
A10 Uhr Hochamt mit Segen und Predigt Nachmittags 2A Uhr Sakramentalische Bniderschafts Andacht mit Segen.
Um 4 Uhr Versammlung der Jungfrauen.Kongregattsn im Schwesternhaus.
Während der Wcche: Um Vf und 7 Uhr hl Messen. Freitag, abends SA Uhr: Bitt-Andacht. «
Nach dem Hochamt Ausgabe von Büchern ans der Bor- romäns-Bücherei.
Veranttvortlick für den politischen und lokalen Teil: Otto H i r i ch e l. Friedberg: für den Anzeigenteil: R Senner. Friedberg. Truck und Verlaa bej ..Neuen Tageszeitung^ A G.. Friedbera i
Bekanntmachung
Mehlausgabe
für Fleischausfall in der fünften fleischlosen Woche bei
Adam Rausch und L. Stern am Montag, den 18., Dienstag, den 19. u. Mittwoch, den 20. November.
Auf jeden Kopf der flsischoer- sorgungsberechligien Leoölterung entfallen 125 Gramm Weizenbror- mehl, die auf die Fiei chmatte mit dem Aufdruck
11. bis 17. November verabfolgt werden. Leim Bezüge des Mehtes ist die vollständige Neichsfleischkarte vorzu- legcn. Die Abschnitte dürfen nur von den oben erwähnten Verkaufsstellen abgetrcnnt werden. Einzelne und abgetrennte 'Abschnitte find wertlos uno können nicht beliefert werden.
Der Mehlpieis stellt sich wie
folgt:
125 Gramm kosten 8 Pfg.
*50 n „ 16 „
375 i ;; 23 ;;
600 .. „ 30 „ usw.
Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung werden nach § fcO, Ziffer 12 der Reichsgeneideord- nung bestraft.
Friedberg, den 15. Nov. 1913. Der Bürgermeister.
2. V.: Damm.
liefert billigst
K. See,
Maffenheim,
Telefon Ami Bilde! 239.
Bekanntmachung.
Nächsten Montag, den 18. November, verteilen wir in alten Post für Bezirk B und
Maäkeier.
Vormittags
von 9—10 Uhr für die Nummern 1—150 des Bezirks I .. 10-11 „ „ 151-300 „ .. I
- "-12 „ .. .. .. 301-450: I
nachmittags
von 2—3 Uhr für die Nummern 451—600 des Bezirks I
3- 4
4— 5
601 aufwärts des Bezirks lll.
Mittwoch, den 20. ds. Mts., für Bezirk BB Vormittags
von 8—9 Uhr für die Nummern 1—200 des Bezirks ll
- 9-10 „ „ „ „ 201-400 „ II
„ 10-11 .. „ I : 401—6)0 ; II
- 11-12 „ „ „ .. 601-800 ;; ;; u
nachmittags
von 2 —3 Uhr für die Nummern 8> >1—1000 des Bezirks ll
- 3-^ >. " « .. 1001-1200 .. „ II
» 4-5 „ „ „ 1201 aufwärts „ II
Es werden abgegeben auf Eierkarte blau, Marke 6, 2 Eier zu 90 Pfennig. Die Eieckarten sind vorzulegen. Eierkarlen ohne dre betreffenden Marlen berechtigen nicht zum Bezug: einzeln abaeirennte starken find wertlos.
Der Durchleuchtungsapparat wird aufgestellt, spätere Netta- matlonen werden nicht angenommen.
Die Kalkeier muffen in kurzer Zeit verbraucht werden. Friedberg, den 15. November 1918.
Der Bürgermeister
2. V.: Damm.
Bekanntmachung.
Nächsten Montag, den 18. ds. Mts., vormittags von 8-
Uhr. verlaufen rau in der ölten Post
Wirsing«
Es werden abgegeben:
25 Pfund zum Preise von 2.50 Mk. oder 50 Pfund zum Preise von 5.— Mk.
Friedberg, den 15. November 191&
Der Bürgermelfte
2. B.: Damm.
Bekanntmachung.
Zur Aufklärung über die bevorstehende Einquartierung wird Nachstehendes bekannt gemacht:
Die Einquartierung für Friedberq ist vorläufig so gedacht, daß Vürqerquartiere möglichst nicht in Anspruch genommen werden sollen, sondern die Truppen geschlossen in Massenquartieren unterzubringen. Hierbei sind aber Ges häftszimmer und Quartiere für Offiziere nicht mit eingeschlossen, sondern für diese müssen Räume in Privathäusern zur Verfügung gestellt werden. Es wird nun gebeten, daß sämtliche Wohnungsinhaber eine schriftliche Erklärung an die Bürgermeisterei abgeben, wieviel Osfiziere in den einzelnen Wohnungen unter- gebracht werden können und ob Räume zur Einrichtung als Geschäftszimmer verfügbar sind. Es wird gehofft, daß diese Erklärung in weitgehendstem Maße entgegenkommend abgegeben wird. Ueber den Zeitpunkt der Einquartierung kann noch nichts angegeben werden, derselbe wird aber nach Eingang der Verfügung unverzüglich der Einwohnerschaft mitgeteikt werden. Jedoch sind alle Vorbereitungen ^ö zu treffen, daß eine Ueber- raschung ausgeschlossen bleibt. Da es sich um Truppen, die aus dem Felde kommen, handelt, wird erwartet, daß jedes persönliche Interesse zurücktritt, und es ist Pflicht eines jeden Einzelnen, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu Helsen.
Die vorgesehenen Massenquartiere werden nach Bestimmung der Earnisonverwaltung eingerichtet.
Im Ailf iil^e des Arbeiter- utD LOatemtes:
Die Garnisonverwaltung.
Koch, Operinspektor.
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Tüäuiae Vertreter überall aesucht.
Bekanntmachung
Es ist den Bemühungen der Stadtverwaltung gelungen, einige tausend Quadratmeter nahe der Stadt gelegenes
Acker-Gelände
zur Verfügung zu erhalten zum Zwecke der pachtwei'en Abgabe an die Bürgerschaft und zwar in erster Linie an Mindeibemiitelte. Es können vorerst nur iolche Re- sieklanten in Frage kommen, die >onsti' es Acker- und Gartengelände nicht besitzen.
D e Grundstücke werden in Abteilungen mit je ungefähr 4 dis 500 Quadralmetern aufgefeilt. Wer eine solche Fläche zu pochten gedenkt, wolle dies bis rus 30. ds. Mts. auf Zimmer Otr. 4 des Stadthauies anmelden.
Friedberg, den 13. Nov. 1si18.
Der Bürgermeister.
2. B.: Damm.
Bekanntmachung
Bezugnehmend auf meine Bekanntmachung vom 30. Sepiember ds. Js. sind berechiigt Brennstoffe gegen Vorzeigung der Kohlenaus- weiskarte zu beziehen:
Bezirk 1BB, Nr. 231 bis 280, je
3 Zentner Nußkohlen bei Kohlenhandiunz Frievr. AZirthf Fauerbacherstr.
Ich mache hiermit nochmal« darauf aulmeckjam.daß die Brenn- ,l 0 if>nengen innerhalb 3 Ta e* bei den Händlern abgeholt oder abgerujen fein muffen. Nach diesem Termin nicht abgehoile Brennstoffmengen verfallen z» Gunsten anderer Haushaitangen.
Friedberg. den 15. Nov. 1918.
Der Bürgermeister.
2. B.: Dam m.


