Ausgabe 
14.11.1918
 
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(Ofüfüirfau jjfiirn die fjungrrülndta f.

Genf. 12. Rov. $)cufe früh hat bic schweizerische Presse ein ovtz Berlin datiertes Wolfs-Telegramm verbreitet, worin zuge- fichcrt wird, der deutsche Gesandte im Haag habe gemeldet, er wisse aus glaubwürdiger Quelle, daß die Entente mit einer bolschewistischen Negierung in Deutschland* keinen Frieden schlie. ßen werde. Cie würde sich in diesem Fall für verpflichtet hal­ten. zuerst in Deutschland einzumarschi-ren. um zunächst die Ord­nung w'cderberzuitellen. da sie den Frieden nur mit einer Ne. gierung schließen wolle, die ein genügend begründetes Ansehen besitze. Dazu ist zu bemerken, daß es sich aller Wahrscheinlich­keit nach lediglich um eine Kombination handelt. Die von der Havasagentur übermfttelicn Nachrichten widerfvrechen einer der­artigen Hypothese. Clemenceau selbst hat gestern eine Abord. nung von Kriegskorrespondenten empfangen, die ihn zur Ab­schließung des Waffenstillstandes beglückwünschten. Er bem.rkie dab^-i, daß die deutschen Unterhändler mit besonderem Nachdruck auf einer A-nderunq der Bestimmung über die Aiifrechterhalt"ar der Blockade bestanden, In dieser Richtung si.'i die Lage Deutsch­lands und Oesterreich-Ungarns verzweifelt, wenn es nicht mög­lich sei. die drohende Hungersnot zu bekämpfen. Clemenceau fügte hinzu, daß Frankreich alles tun werde, was in seinen Krailen stehe, um die Beschaffung von Nahrungsmitteln zu er­leichtern. In der Hauptsache handele es sich um die Bereitstel­lung vcn Transportmitteln. Da Deutschland verpflichtet sei dre Lokomotiven und Ei.enbahnwogen zurückzugeben. die es wählend des Krieges genommen habe, so komme Frankreich in die Lage, soweit es feine eig'ven Bedürfnisie gestattet, sich für di? Bersoroung Deu schlands zu interessieren. Clemenceau schloß * mH den Werten: Wir werden dem deutschen und dem öfter,

rei-chiscku-n Volke so schnell wie möglich zu Hilfe kommen: denn w'r fübren keinen Krieg gegen die Menschheit, sondern für die Menschheit.

läge iiBer&fiffen. ES ist geradezu erschreckend, wie traurig es diesnial mit der Ernte bestellt ist. Während der Früh- ling zu den besten Hoffnungen berechtigte, hat die im Com« m*r eintretende Trockenheit in verschiedenen Gebieten alles ternickstet. Obst und Gemüte gibt es fast garnicht, so daß im Winter auch kein- Konserven zur Verfügung stehen wer- den. Auch mit den Kartoffeln, die im vergangenen Jahre Frankreichs Rettung waren, ist es schlecht bestellt. Die ganze Getreideernte muß als mäßig angesehen werden. Zur Brot' Versorgung fehlen Frankreich dreißig bis vierzig Millionen Hektoliter. Es wird nichts anderes übrig bleiben, als zu hohen Preisen Einfuhrwaren zu beziehen."

Eine sozialistische Warnung

vor der Dwangsmirtschafk.

Die iüiiHflifn Jlatonal Oen prnt fcra

lr tijchk» !!1illtnr r 5!ii?i5.

Die schw-dFche ZeitungNya Dagligt Mebanda" vom 21 Oktober schreibt.-Das europäische Zentralkomitee der indischen Nationalsten bat ein Telegramm an Wilson gerichtet, in dem es unter Berufung auf die Grundsätze des Präsidenten betreffs Freih'it und Gerechtigkeit um Unter­stützung der nationalen Forderungen Indiens bittet. Unter Hinweis aus den Bchef des indischen Staatsmannes Dewan Babadur Sir S. Subran.aniga Aivgar an Präsident Wilson wird auf die jahrhundertelange englische Gewaltherrschaft an- g^spielt und als einziges Mitte? zur Besserung der traurigen Verhältnisse die Anwendung des Se.'bstbestimmngsreckts auf Indien verangt. Ansck.'ieß-nd heißt es.-Wir bitten. Cie darauf Hinweisen zu dürfen, d^ß kein andauernder Weltsriede nwg-ich ist wenn nicht der britische Militarismus in Indien und anderen asiatüch-n Ladern abgesclxrfft wird. Um 'eine Herrschaft in Indien zu befestigen, hat Großbritannien die Hilfsmittel unsei-es volksr-ichen und fruchtbaren Landes zur Unterdri'icku., j ande-er Nationen angewandt und verwendet sie noch immer dazu. Der britisch- Imperialismus ist die wirkliche Ursache der vielen Niva'ität und heimlicher Verträge »'nd Intrigen, die blutigeKriege undKonflikte in verschiedenen Weltteilen zur Folge gehabt haben. Wir fordern, daß In­dien bei dem allaemeinen Friedenskongreß durch selbständige Vertreter mräWtprt wird, die wirklich für die unter- drückten Massen gegenüber dem ausländischen Bureankratis- wus eintret'n können, und wir hoften aufrichtig, daß Sie Ihre hohe Stellung und Ihren großen >norasi'chen Einfluß dazu verwenden werden. Indien als einem freien Mitglied Zutritt zum vorgeschlagenen Völker Hund zu verschaffen. Und daß es diesem Völkerbund dn'ch ein endgültiges intw- ne.tionales Nebereinkominen g -lin wu wird, diese besonder5 wichtige weltpolitische F.-.zge zu lösen."

»Mtteria.

schreien die Italiener aus Leibeskräften. Seit dem letzten Ok­tober geht die ehemals k. u. k. Armee, rückgrallos gemacht durch den nationalen Zerfall der Donaumonarchie, in voller Flut aus Italien zurück. Eine außerordentliche Geschichte ihrer Fahnen gebt klanglos unter. Man wird nie mehr davon sprechen, daß sie anfänglich nur mit 150 000 Mann das ganze italienische Heer aufgehalten hat und dann drei Jahre lang trotz größter zifsern- mäßiger Unterlegenheit den Italienern zehn Isonzo-Niederlagen bereitete: daß sie mit der deutschen Hilf? bis zur Piave vordrang und im Verlaufe des ganzen Feldzuges nur eine Niederlage er­litt, ^die mißglückte Piave-Offensive, die aber nichts zugunsten der Italiener veränderte. Davon wird man nie mehr sprechen, sondern nur von den italienischen ..Siegen". Italien hat sich eben besonnen, daß es höchste Zeit ist. von Siegen zu sprechen zu schreien, zu brüllen. Und so. seit ba§ k. u. k. Heer kampflos zurückgeht, bringt jeder Tag einen italienischenSiegesbericht" Der vom 3 November, der letzte, den Italien veröffs'ftftch.sn kann, da der Waffenstillstand inzwisck-en begonnen hat. ist d --- halb der lauteste. Er erzählte, die 7. und 1. Armee seienin den ^rampf einaetreten" in welchen Kampf? und der glor­reiche ..Ungestüm" dieser Kämpfe- ist um so unbezweifelbarer als sie kernen Gegner vor sich haben. Kurzum, das Vordringen der itoftenftchen Armee dauert nicht etwa ohne Widerstand -I Indernunwiderstehlich" an. Von den Italienern gilt wirk­lich das Wort: nach dem Kriege lauter Helden. Aber was soll man Mgen. es ist die unveränderliche Geschichte Italiens, alle - Achten zu verlieren, aber immer ohne igenes Verdienst, durck fremde Hilfe, Provinzen zu gewinnen.

M Wechte A»Ml 'm ttkmMW en ff ritte.

Senator Gornat schreibt imPetit Journal" folgendes: -Da die Ernte jetzt vorbei jst, können wir die Lebensmittel

Der sozialistische Mirtschaftspoltliker Richard Ealwei schreibt:

Das Interesie für d^e wirtschaftlichen Fragen trist momen­tan hint'r der Anteilnahme an der innervolilischen Umwälzung die die Gemüter noch in fortwährender Spannung erhält, stark zurück. Aber es ist kein Zn'-eftel. daß die Dringlichkeit verschie­dener wiitscha ft sicher Probleme die stärkste Aufmerksamkeit er­fordert. Da stebr vor allem di-e Frage der Temobilisation. Daß dieses Piob'cm die größten Schwierigkeiten bietet, das kann n-emand verkennen, mag er wirtschaftspolitiich orientiert fein wie er wolle. Auch dann, wenn war eine Wirtschaftspolitik im Kriege hätten, wie wir ste für richtig gehalten haben, würde die Löiung des Problems keineswegs glatt sich vollziehen können. Letzten Endes handelt es sich doch davon, daß iür die in die Heimat zurückkehrenden Soldaten Arbeitsgelegenheit vorhanden sei Soweit sie sich nicht aus dem eigenen Bedarf dös Wirt- ichgfts'ebens heraus bildet, soll sie künstlich geschaffen werden. In welchem Grade dies möglich und wirtschaftlich erträglich ist das muß ernstlich geprüft werden. Hier n'ird sich zeigen, ob und wie lange die verkehrten Grundsätze der bisherigen Krtegswirt- schaftsvolitik sich noch durchführen lasien.

Ein weiteres wichtiges Problem ist di. Forderung der land- wirtschaftlichen Erzeugung im Jahre 1019. Zweifellos vermaa die deutsche Landwirtschaft, nenn sie nn^crnehmungslustig ist. eine große Menge Arbeitskräfte bei sich aufzunehmen und zu beschäftigen. Die sicher zu erwartende überaus starke Arbeits­losigkeit in den Städten kann etwas wenigsten? dadurch abge- schmächr werden, daß im Gewerbe und in der Industrie über­flüssigen Kräfte, soweit ne für landwirtschaftliche Tätiakeit ge­eignet sind, aus das platte Land obströmen können. Voraus­setzung ist allerdings, daß mau die Landwirtschaft arbeitsfreudr; macht. Wir bestreiten nun aber, daß unter dam System de Zwangswirtschaft vnd staatlichen Preisreguliernng eine ent sprechende Unternehmungslust einsetzen kann. Die Stagnatio, wird uielm-ehr im großen und ganzen anha.ften.

Als ein weiteres Problem erscheint am Horizont die Frag, der Abbürdung der finanziellen Kriegslasten. Zu der eigener hohen Verschulduvg koulmen noch die Schulden, die uns die Geg ner in den Fricdensvcrbandkunaen auferlegen werden. Wii lönnen annebmen. daß d'e Gmanrtl-rst damit an den Wert de- gesamten Volksvermönon beranreicben wird, wie dieses vor den Kriege geschätzt worden ist. Daß bei der heutiaen Lage deö Kapital- und Geldmarkt »5 unter Umständen ein überaus stark?' Aderlaß schon als Folg- der verkehrten Wirtschaftspolitik un. vermeidlich ist. daß mindestens eine äußerst hahe Vermöqensab gäbe nicht zu umgehen sein wird, dos dürfte denen schon lanasi klar sein, die sich mit d-r Lösung dieses besonderen Probleme zu befallen haben. Er.dlih mochten wir noch auf die Wichtigkcll des Währunasprcbll'ms beweisen.. In letzter Zeit haben sich auch im Innern Erscheinungen gezeigt, die ein sinkendes V-r trauen der Bevölkerung in unsere Währung erkennen lasten Um dem. onfteimenden Mißtrauen entgegenzuwirken, muß vor allem die Währung auf eine Basis gestellt werden, die wftt. fckaftlich zu keinem ernstlichen Bedenken mehr Anlaß gibt. Wäh­rend des Krieges war das leider nicht der Fall, und fe länger der Kriea dauerte, desto schlimmer mufften sich die Wirkungen einer unzulässigen Geldmittelbeschassung äußern. Vor allem ist in dieser Beziehung eine Reform der Reichebank vorzunehmen weiter auf eine Ausbreitung des Uebermeisungsverkehrs durch Eckeck hin zun-eisen. Wir. begnügen uns mit der Hervorbebuna di.ller besonders wichtigen Probleme. In welchem Geiste sie zu lösen versucht werden, davon wird die Nichtigkeit der Lösung abhäugen Bleibi-n wir nach wie vor im Banne der Zwangs­wirtschaft, dann befürchten wir. daß das deutsche Volk aus dep, wkrsstbaftlichen Chaos nicht nur nicht herauskommen, sondern immer noch tiefer hineingeraten wird

Arrsfühnnrgsbestimmnnfteu

zu d.-r Vkfauuimach.rpg betreffend den Verkehr mit Schlacht Nutz- und Zuchta eh «nd besten Beförderung Vom 23. Oft. 19If

Grund der 0 un>d 10 der vorgenannten Bekanntn.ach ung wird unterm 5. November 1918 zu Nr. M. d. I. HI. 26 79

folgendes tcstimmt:

7 Erwerb nnd BrrSutzernoq von Vieh sRindsich, -mschlietzli- Kälbern. Schweinen über 23 Kilo Lebendgewicht und Cchafvieh^ Zu § 1 der Bekgnntmachung rcm 23. Oktober 1918.

§ 1. Rinder, Kälber, Schweine über 25 Kilo Lebendgewich und Schafvieh dürfen, sofern es sich nicht um den Ankauf ooi Schlachtvieh zur Ablieferung an den Viehhandelsverband durc ein Mitglied dieses Verbandes handelt, nur von demjenigen er worben und nur an denjenigen veräußert werden, der eine' von dem zuständigen Viehhandelsverband ausgestellten Erlaub nisschein besitzt.

Dies gilt nicht nur für d»n Erwerb durch einen Viehhandle cder bei einem fclchen. sondern auch für den Erwerb durch eine, Landwirt cder bei einem solchen.

§ 2. Der Antrag auf Erteilung des Erlaubnisscheins is auf vorgesihr.cberem Vordrucke zu stellen. Die Vordrucke werde' von den Dichhaudelsverbänden unentgeltlich abgegeben. DL

Antrag muß enthalten den Namen unid Wohnort des Erwerbers und des Beraußclers. sowie den Zweck I)es^Erwerbes.

Ist der Antragsteller kein mit Ausweiskarte versehenes Mit- gkied des Verbandes, so' ist die Beglaubigung der Unterschrift des Antragstellers durch die Orrspolizeibehorde seines Wohn, sitze? crfcrderkich.

§ 3. Für jedes Tier ist ein besonderer Erlaubnisschein er- fcrderlich. 2busnahmswe.se kann jedoch der Erlaubnisschein auf mehrere Tirie der gleichen Art ausgestellt werden, wenn bie Tiere bei einem uns demselben Veräußerer erworben werden sollen.

§ 4. Der Erlaubnisschein zum Gewerbe kann versagt wer. den, wenn der AntragstcUer nicht Besitzer oder Leiser einer gleichartigen Viehhaltung ist. oder wenn er das Stück Vieh für seinen Wirtschaftsbetrieb offenbur nicht nötig hat. insbesondere wenn er im Laufe eines Jahres m^r Ankaufsbe'chernignngen er. halten hat, als die Hälfte des regelmäßigen Bestandes der be­treffenden Ticrgattung in seiner Viehhaltung beträgt, oder wenn er mehr als einmal den Bestimmungen dieser Verordnung zuwider gehaadelt hat.

Die Ericilunz der Erwerbserlaubuis an Vi-hhändler kann versagt werden, wenn der Antragsteller sich nicht durch den Be. sitz fejtcr Bestellungen von Landwirten oder Viehholtern aus. weist, außer, wenn es sich um Vieh für den Betrieb seiner eige­ilen Laudwirftchuft handelt.

Die Erlaubnis zum Erwerb von Schweinen über 25 Kilo Lebendgewicht darf nicht versagt werden an Krankenhäuser und ähnliche Anstalten, die zur Versorgung der von ihnen zu ver­köstigenden Personen, ferner an gewerbliche Betriebe, die zur Versorgung ihrer A''gestellten und Arbeiter Schweine ftlbst mästen, sowie an anerkannte Mastanstalten. Die ErwerbZer. lrudins au andere Personen muß versagt werden, wenn de^ Antragsteller nicht eine Bescheinigung des zuständigen Kreis- amte? vor regt, daß er sich über den Besitz der zur Mästung er­forderlichen freigegebenen Futtermittel ausgewiesen hat.

Die Erlaubnis zum Erwerbe oder zur Veräußerung von Schwcmen über 25 Kilo Lebendgewicht darf an Personen, die Hochzucht b^reiben.- nicht versagt werden. Ob eine Hochzucht vor liegt, entscheidet die Landn irtschaftskammer.

£ 5. Der Erlaubnisschein besteht aus zwei trennbaren Tei. len, die die glei.tze fortlaufende Nummer tragen.

Auf dem oberen Teil ist von dem Erwerber durch Unter- fchnft zu bestätigen, daß und zu welchem Preise er das Tier erwerben habe.

2luf dem unteren Teil ist vom Veräußerer durch Unterschrift zu bestätigen, daß und zu welchem Preis er das Tier verkauft und iibergeben hat.

Teil I ist vom Käufer, Teil II vom Verkäufer binnen acht Tagen nach Ueberzabe de? Tieres dem Viehhandelsverbanid. der den Erlaubnisschein ausgestellt hat. enrzureichen. Dieser Hai Tei» II, falls das Xiei. aus dem Bezirk eines anderen Vieh­handelsverbandes stammt, diesem anderen Verbände weiterzu. geben.

8 6. Die Gültigkeit des Erlaubnisscheins ist auf zwei Wo­chen vom Tage der Ans stell um-.an beschränkt. Nicht verwendete Erlaubnisscheine oder ErlcrnbniHjchcine, bei denen die Frist ver- strichen ist, sind dem Viehhandelsverband, der sie ausgestellt hat. zurückzugeben.

§ 7. Für jeden Erlaubnisschein wird eine Gebühr von 60 Psg. erhoben, die schon bei der Antragsiollung an den Vi-'lchon- delsverband zu entrichten ist. Anträge, die ohne die Gebühr eiugehen, werden nicht erledigt.

II. Ausfuhr von Vieh fRindvieh, einschließlich Kälbern, sowie Sckwciue». SckLsen «nd ?)icge« ftden Alters) aus Hessen und

aus einer Provinz Hessens in eine andere zu Zucht- und Nutzzweckrn.

' Zu §8 K5 der Bekanntmachung vom 23. Oktober 1918.

§ 8. Zuständig zur Erteilung der Einfuhrgenehmigung, die dem 2lntrage nach § 3 2lbs. 1 b der Bekanntmachung auf Er­teilung der Tlutzfuhrbewilligung beizusügen ist, ist in Hesien der. jenige Viehhandelsverband. in duffen Bezirk das Tier eingeführt werden soll. Ein Vordruck für den Antrag auf Eiufuhrgene^ migung ist nicht vorgeschriebea.

8 9. Ueber den Antrag auf Ausfuhrerlaubnis entscheidet der Viehhandelsverband, aus desien Bezirk das Vieh auZgeführt werden soll.

Der Antrag auf Erteilung des Ausftchrschein.es ist auf der selben Vordruck zu stellen, der im 8 2 dieser Aussührungsbestim-- mungen vorgeschrieben ist und auf dessen Rückseite die Besch-: i nigung des Wirtschaftsausschusses und dis Erklärung des Krers. amtetz vorgesehen sind.

8 10. Für die Ausfuhr von Vieh aus Hessen bleiben die \v der Bekanntmachung vom 23. Septenrber 1918 festgesetzten Ge, bühren in Kraft.

III. Beförderung von Schlacht-, Vntz und Zuchtvieh (Rindvieh, einschl. Kälbern, sowie Schweinen. Schufen und Ziegen

jeden Atters.)

Zu § 6 der Bekanntmachung vom 23. Oktober 1918.

§ 11. Ohne Beförderungsschein darf kein Vieh aus selnerck bisherigen Standort in einen anderen Standort verbracht wer­den. Jede Beförderung von Rindvieh, einschl. Kälbern, sowie Schweinen, Schafen und Ziegen joden 2llters auf der Eisenbahn oder auf Schissen oder aus der Straße, Brücken und Fähren, zu Fuß oder zu Wagen ohne Beförderungsschein ist unzulässig und hat die Bestrafung des Täters rrnd die Beschlagnahme des Viehs Zur Folge (88 8, 9 der Bekanntmachung vom 23. Okt. 1918).

8 12. 1. Für die Beförderung auf der Straße zu Tvagen oder zu Fuß oder cvuf Brücken und Fähren gilt als BeförLe- rungsschein:

a) bei Vieh, das zur Schlachtung an dir Sammelftellen de) Viehhandelsverbande gebracht wird, ehrc von der Bürger­meisterei des Standortes d?s Tieres auszustellende Be­scheinigung, die von dem Händler oder Landwirt neben dem Wiegeschein und dem Schlußschein auf der Sammel­stelle an den Verjrauensmann des Viehhandelsverbandes iabzulielern ilt. D». VertcLueuLmmm bat au prüfen.