»lumme r 367 EinMeis ^ LL Mittwoch, den 13. November 1918 _ 11, Jah rgang.
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erliober.
Hinten bürg an Mc hcntsche Armee.
An die Armee!
Der Waffenstillstand ist unterzeichnet. Bis zum heutigen Dage baden mir unsere Waffen tn Ehren geführt. In treuer Hingabe und Pflichterfüllung vollbrachte die Armee Gewaltiges in siegreichen Angriffsschlachten und zäher Abwehr. In hartem Kampfe zu Lande und in der Lust haben wir den Feind von unseren Grenzen ferngehalten und die Heimat vor den Schreck- Nissen und Verwüstungen des Krieges bewahrt. Bei der wachsenden Zahl unserer Gegner, bei dem Zusammnbruch der u«s bis an das Ende ihrer Kraft zur Seite stehenden Verbündeten und bei den immer drückender werdenden Ernährungs- und Wirtfchastssoraen hat sich unsere Negierung zur Annahme harter Wastenstillstandsbedinguiigen entschließen muffen. Aber aufrecht und stolz neben wir aus dem Kampfe. den wir über vier Jahre gegen eine Welt von Feinden bestanden. Aus dem Bewußtsein, daß wir unser Land und unsere Ehre bis zum Aeußer- sten nrteidiqt haben schöpfen wir neue Krast. Der Waffenstillstandsvertrag verpflichtet zum schnellen Rückmarsch in die Heimat, unter den obwaltenden Verhältniffen eine schwere Aufgabe. die Selbstbeherrschung und treueste Pflichterfüllung von jedem einzelnen von Euch verlangt, ein harter Prüfstein für den Geist und den inneren Halt der Armee Im Kampf hobt Ihr Euren Generalfeldmarschall niemals im Stich gelaffen. Ich vertraue auch jetzt auf Euch!
v. Hindenburg, Generalfeldmarfchall.
Baldiger Friedensschlnff.
Berlin, 12. Nov. (WB.) Di- deutsche Regierung hat durch Vermittlung der schweizerischen Regierung an die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, folgende Note gerichtet:
Nachdem nunmehr der .Waffenstillstand geschloffen ist, bi stet die deutsche Negierung den-Präsidenten der Vereinigten Staaten, den Beginn der F r i e d e n s v e r h a n d l un ge n in die Wege leiten zu wollen. Der Beschleunigung halber schlägt sie vor. zunächst den Abschluß eines Borstledens ins Auge zu faffen und ihr mrhvteikn, an welchem Orte und zu welchem Zeitpunkts die Verhandlungen beginnen können. Wegen drohender Ledens- mittelnot legt die deutsche Regiening auf unverzüglichen Beginn der Verhandlungen besonderen Wert.
Sols, Staatsskrejär.
AbättdcruiMk'tt der Bedingungen.
Haag. 12 . Nov. Der Eifel türm gibt sorgende, von ihm aufgefangene drahtlose Depeschen der deutschen Elevation an das deutsche Oberkommando wieder:
Abänderungen der Wafsenstillstandsbedingungenr
1 Dem § 34 ist ein Paragraph hinzugefügt worden, welcher den deutschen Wünschen entspricht.
2. Aenderung des Absatzes 4: Um die Gefahr zu vermin
dern. welche mit einer Niederlassung in der neutralen Zone verbunden ist, soll dieser Absatz geändert werden: ..Eine neutrale
Zone wird ferner errichtet am rechten Ufer des Rbeines zwischen dem Fluß und IN Kilometer Abstand zwischen der holländischen und der schweizerischen Grenze.
3. Aenderung von Absatz 4' Die Räumung des Landes auf dem linken und rechten Rbsinufer durch den Feind soll innerhalb eines Zetttermins von weiteren 16 Tagen, also insgesamt von 30 Tagen nach der Unterzeichnung des Waffenstillstandes durchqefiihft werden.
4 . Von den Bewohnern der in Frage kommenden Gegend soll niemand verfolgt werden wegen Teilnahme am Kriegwenn diese vor der Unterzeichnung des Waffenstillstandes fällt.
5. Der neue Text von Absatz 5 lautet: Es soll keine einzige Wegnahme oder Wertverminderung der industriellen Einrichtungen oder elne wichtige Personalveränderung vorgenommeu vorgenommen werden.
6. Der Text von Absatz 3 und. 4 soll geändert werden 5000 Lokomotiven, 150 000 Waggons und 5000 Frachtautos mit allen Zubehörteilen Lieferzeit innerhalb 30 Tagen.
7. Absatz 5: Alle Vorräte von S'stnkoblen und des Unter- halftnrgsmaterials. das für den Betrieb auf dem linken Rheinufer erforderlich ist. soll ausgeliefcrt werden.
Absatz 9 soll folgendermaßen abgefaßt werden: Das Recht
der Requisition soll durch die Armeen der Alliierten und der Vereinigten Staaten durchgeführt werden nach der Regelung, die mit den befugten Behörden getroffen worden ist. Dem Absatz 2 wird folgender Satz hinzugefügt: Trotzdem soll die Re
patriierung der deutschen Kriegsgefangenen, die in Holland und der Schweiz interniert sind, weiter fortgesetzt werden wie bisher. Die Repatriierung der deutschen Kriegsgefangenen soll bei Schluß der FriÄiensunterhandlungen geregelt werden. Alle deutschen Truppen, die sich jetzt in Gegenden befinden, die vor dem Krieg einen Teil von Oesterreich. Rumänien oder Türkei aus- sachten, sollen sofort innerhalb -er deutschen Grenzen, wie diese
am 1. August waren, zurückgezogen werden. Alle deutschen Truppen, die sich in Gegenden befinden, die vor dem Kriegsbeginn einen Teil von Rußland ausmachten, sollen innerhalb der deutschen Grenzen ebenfalls zurückkehren, fodaß (sobald?) die Alliierten, mit dem inneren Zustand dieser Gebiete rechnend, den Augenblick dafür als gekommen erachten. Weiterhin sofortiger Stillstand aller Requisitionen seitens der deutschen Truppen, sowie der Erschaffung aller Hilfsmittel für deutsche Zwecke in Rumänien und in Rußland. Die Alliierten sollen freien Zugang zu den durch die Deutschen an den Ostgrenzen geräumten Gebieten haben, sei es über Danzig, sei es über die Weichsel, um die Bevölkerung bevorraten zu können und um dort Ordnung aufrecht zu erhalten.
Weiter Räumung von Ostafrika durch alle deutschen Streit- kräfte, die daselbst operieren, innerhalb eines Monats. Auslieferung aller Tauchboote an die Assoziierten inkl. der Unterstell euzer, Minenstger, mit vollständiger Bewaffnung und Ausrüstung in die Häsen der Alliierten und der Vereinigten Staaten. Die Tauchboote, die nicht mehr in See aebcn können, sollen abgetakelt werden und unter Aussicht der Alliierten und der Vereinigten Staaten bleiben. Die Tauchboote, die seetüchtig sind, sollen bereit gemacht werden, um die deutschen Häfen zu verlassen, sobald auf drahtlosem Wege Befehle für diese Reist eingogangen sind und der Tag ihrer Auslieferung festliegt. Diese Bedingungen müssen innerhalb eines Termins von 14 Togen nach Unterzeichnung des Waffenstillstandes durchgefiihrt werden. Alle Schiffe, die bezeichnet sind als zu internieren, sollen bereit sein, um die deutschen Häfen zu verlaffen sieben Tage noch der Unterzeichnung des Waffenstillstandes. (Aus drahtlosem Wege werden sie Befehle für die Reise erhalten.
Die Alliierten sind darauf bedacht, daß die Fortsetzung der Blockade die Bevorratung von Deutschland, soweit sie diese für notwendig halfen, nicht verhindern soll, sobald der Waffenstillstand geschloffen ist. Deutschland legi bei der Räumung der belgischen Küsten und Häfen alles Haferrmaterial und Luftschiff fahrtsmaterral intakt zur Stelle, ebenso wie alle Handelsschiffe Schleppboote. Wersten. Werkzeuge. Lrrftscknffahrts- und Schiff- fahrtsmateriak und Vorräte jeder Art. Der § 34 soll folgendermaßen lauten: Dip Dauer des Waffenstillstandes ist bestimmt
auf 35 Tage mit der Möglichkeit einer Verlängerung. In dieser Zeit kann der Waffenstillstand, falls die Bedingungen nickt erfüllt werden, durch die kontrahierenden Parteien gekündigt werden mit 4^stUndlger Kündigungsfrist. Um die Ausführung Vg W affenstillstondsvertrags unter festen Bedingungen ffchprzustel- lcn. ist das Prinzip einer internationalen permanenten Waffenstillstandskommission anaenommen worden. Diese Kommission soll unter hoher Patrorität des militärischen und Marine-Oberbefehls der alliierten Etreitkräste arbeiten.
Besetztes und nenwates Gebiet.
Berlin. 11. Nov. (WB.) In dem vollständigen Text der WaffLmt'kllstandsbedingunaen beißt es über die Räumung des linken Rheinufers durch die deutschen Armeen wie folgt:
Das linke Rheinufer wird durch die örtlichen Behörden unter Aufsicht der Besatzungstruppen der Verbündeten und der Vereinigten Staaten verwaltet. Die Truppen der Verbündeten und der Vereinigten Staaten werden die Besetzung dieser Gebiete sichern indem sie die hauptsächlichsten Rheinüberaänge (Mainz- Koblenz. Köln! inbegriffen je einen Brückenkopf von 30 Km Durchmesser auf dem rechnen Ufer und außerdem die strategischen Punkte des Gebietes besetzen. Auf dem rechten Rbeinufer wird eine neutrale Zone geschaffen. Sie verläuft zwischen den: Fluß und einer östlich dieses Flusses gezogenen Linie. Diese Linie verläuft von der holländischen Grenze bis zur Parallele von Gernsheim 40 Km., von da an bis zur Schweizer Grenze nur 30 .Km. östlich d:s Flusses. Die Räumung dieser rheinischen Gebiete aus dem linken und rechten Ufer wird so geregelt, daß sie in einem Zeitraum von weiteren 11 Tagen durchgefübrt ist. also im ganzen in 25 Tagen nach Unterzeichnung des Waffenstillstandes.
Art. 16 lautet' Dis Verbündeten sollen freien Zugang zu den von den Deutschen an ihren Ostgrenzen geräumten Gebieten sowohl über Danzig wie auch über die Weichsel haben, um die Bevölkerung dieser Gebiete verpflegen zu können, oder auch für jeden anderen Zweck.
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Für unlere Gegend ist die wichtigste Frage, was wird aus Friedberg und der Wetterau. Fest steht jetzt, daß ein Teil von Frankfurt, jedenfalls sogar die ganze Stadt besetzt wird. Run beißt es. daß eine Zone von 30—40 Kilometer neutral bleiben solle. Da fragt es sich, ob diese Zone von der äußersten Peripherie der feindlichen Besetzung oder vom Rhein gerechnet werden soll. Der Zweck der nat,traten Zone soll der sein, Reibungs- släcken zwischen den deutschen und feindlichen Truppen zu vermeiden. wir meinen daher, die neutrale Zone wird von der Grenze des besetzten Gebietes an gemessen, in diesem Falle würden wir in die neutrale Zone falle«.
Das Ihopnun kt RMNuly.
Berlin, 12. Nov. Ein Aufruf der Volksbeauftragten kündigt- an: Die Regierung setze sich die Ausgabe, das sozialistische Programm zu verwirklichen urrd verkündigt mit Gesetzeskraft:
Aufhebung des Belagerungszustandes, sowie aller Beschränkungen des Vereins- und Versammlungsrechtes auch für Beamte und Staatsarbeiter. Aufhebung der Zensur, freie Meinungsäußerung, Freiheit der Religionsübung, politische Amnestie. Aufhebung des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst. Aufhebung der Eesindeordmingen, sowie der Ausnahmegesetze gegen Landarbeiter und die Wiedereinsetzung der Arbelterschutz- bestrebungen. Spätestens zu Neujahr soll der achtstündige Marimelarbeitstag in Kraft treten. Die Regierung kündigt ferner an: Fürsorge für ausreichende Arbeitsgelegenheit. Un
terstützung von Erwerbslosen. Erhöhung der Versickerungspslicht bei der Krankenversicherung, Bekämpfung der Wohnungsnot. Sicherung geregelter Volksernährung, die Aufrechterhasiung geordneter Produktion. Schutz des Eigentums gegen die Angriffe Privater. Alle öffentlichen Wahlen sollen nach dem gleichen, geheimen, direkten und allgemeinen Wahlrecht nach dem Pro- pcrtionalsqstem für alle mindestens 20 Jahre affen männlichen und weiblichen Personen erfolgen, auch für die konstituierende Versammlung, über die nähere Bestimmung erfolgt
Lebensmittel für die Mittelmächte
Washington, 12. Nov. In einer Ansprache aus dem Kongreß sagte Wilson: Tie Alliierten beabsichtigen, die
Mittelmächte mit Lebensmitteln zu versorgen und sofort eine Nnterstützungsorganisation, wie früher fürBelgien. ins Leben zu rufen.
Paris, 12. Nov. Clemenceau sagte in einer Ansprache an die Journalisten, Deutschland habe mit der Kapitulation bis zu feiner Erschöpfung gewartet. Es fei jetzt außerstande, leine Lebensmittelvorräte anzufnllen. Da die Lage in D-euffch- land und Oesterreicb-Ungarn verzweifelt fei. würden, die Alliierten ihnen bis zum Aeuß,ersten beist-ehen, da sie für und nicht gegen die Menschlichkeit kämpfen.
Die Demodililatiou.
Berlin, 12. Nov. (WB.) Zur Ueberführung des deuff- schon Wirtschaftslebens in den Frieden wurde eine oberste Neichsbehörde unter der Bezeichnung „Reicksamt für wirtschaftliche Demobilmachung (Temobilmackungsamt)" errichtet. Mit der Leitung dieses Amtes wurde mit Zustim- Nlllng des Herrn Kriegsministers der bisherige Oberstlettt- nant Koeth, Leiter der Kriegsrohstoffabteilung beauftragt. Dieser hat die gesamten Arbeiten der wirtschaftlichen Demobilisierung unverzüglich in die Hand zu nehnien und sich mH den sinnlichen hierbei in Betracht kommenden Zentral-, Provinzial-, Lokalbehörden der Reichs- ttnd Bundesstaaten zu diesem Zweck in Verbindung zu 'ehen. Alle Zivil- und Militärbehörden werden ausgefordert, den Weisungen des Herrn Koeth in Angelegenheiten der wirtschaftlichen Demobilisierung unweigerlich und mit größter Beschleunigung Folge zu leisten und ilmi zur Durchfübrung seiner für die Wohlfahrt unseres Volkes äußerst wichtigen Aufgabe nach jeder Richtung bebilflich zu 'ein.
Die Reicksregierung: Ebert, Haase.
Der Rat der Volkobeanstragten.
Berlin, 12. Nov. Die Verteilung der Arbeitsgebiete im Rat der Volksbeauftragten ist vorläufig die folgende: Ebert Inneres und Militär Harste Aeußeres urtb Kolonien. Scheidemann Finanzen. Dittmann Demobilisierung und öffentliche Gesundheitspflege. Landsberg Presse und Nachrichtendienst. Barth Sozialpolitik.
Dürgeransschüsse.
Berlin, 12. Nov. (WB.) Ter Hansabund erläßt folgenden Aufruf zur Bildung von Bürgerausschüssen:
„Die Erfahrungen der letzten Zeit beweisen, daß daS deutsche Bürgertum als solches selbst den schwersten inneren Umwälzungen tatenlos gegenübersteht. In dieser ent* scheidenden Stunde fordern wir da-s deutsche Bürgertum zur sofortigen Bildung von Vürgerausschüssen überall in Deutschland zu schreiten auf. Diese Vürgerausschüsse haben in Fühlung mit der Reichsleitnng und dm bestehenden Arbeiter- und Soldatenräten in erster Linie folgende Aufgabe zu lösen: Wahrung der bürgerlichen un- vollen Gleichberechtigung des Bürgertums bei allen staat* lichen Maßnahmen. Zur Bildung eines solchen Bürgeraus» sckusses für Groß-Berlin taten wip bereits hie nötigen .Schritte.-


