Hessischer Kandtag.
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Zweite Kammer
70. Sitzung.
DormstaLt, 8. Rcv. Nach den Berakungen des Sonderausschusses cröffnete Präsident Köhler um VA Uhr die Sitzung, die dasselbe Bild wie an den Vortagen zeigt. Das Haus tritt Weit in die Beratung der Anträge Reh-Henrich-Ulrich ein.
Abg. Stephan verbreitet sich als Berichterstatter des Derfassungsausschusses über die vorliegenden Anträge. Rach längerer Verhandlung habe der Ausschutz einstimmig folgende Beschlüsse gefaßt, die er zur Annahme empfehle:
Ausschußanträge.
Der Ausschuß beantragte Die Kammer stellt für die als notwendig erkannten Aenderungen der verfassungs- und ver- u. allungsrechtlichen Gesetzesbestimmungen folgende Grundsätze auf:
1. UeLereinstimmende Beschlüsse beider Kammern über Negrerungsvorlage haben Gesetzeskraft. Versagt die Erste Kammer einem Beschlüsse der Zweiten Kammer ihre Zustimmung. sc ist dies ohne Einflutz. wenn die Zweite Kammer mit Zweidrittel-Mehrheit, bei der Beratung des Hauptvoran- s'hlags mit einfacher Mehrheit, ihren Beschluß aufrecht erhält.
2. Durchgreifende Reform der Ersten Kammer. Wahl der Vertreter. Stärkere Vertretung von Handel. Industrie und Handwerk. Vertretung des Großgrundbesitzes, der Bauern und Arbeiter, der staatlichen, kommunalen und Privatbeamten und sonstiger für das Wirtsckafts- und Geistesgeben bedeutsamen Berufe auf Grund von Berufswahlen. Beseitigung der Berufungen und der Geburtsvorrechte
3. Ernennung der Minister auf Vorschlag der Zweiten Kammer.
4. Revision des Gesetzes von 1858 über die Rechtsverhält- riffe der Standesberrn.
5. Verbot der Neuschaffungen von Familien-Fideikommis- sen. Zulasiung der Erweiterung bestehender Familien-Fidei- lrinmisse nur mit landständischer Genehmigung. Möglichkeit der Teilenteignung von bestehenden Famslien-Fideikommissen.
6. Prüfung der Frage des Ilebergrngs des Familieneigentums des Eroßh. Hauses in das Eigentum des Staates. Steuer- uud Abgabesreiheit der Grosh. Familie wird aufgehoben.
7. Wahlberechtigt ist jeder Hesie, der 25 Jahre alt ist. oder Kriegsteilnehmer gewesen ist und an der Front gestanden hat und volljährig ist. die hessische Staatsangehörigkeit besitzt, zur Zeit der Wahl drei Monate in Hessen seinen Wohnsitz hat. Nichtzahlung der Steuern und Armenunterstützung hindert nicht die Wahlberechtigung. Beseitigung des Pluralwahlrechts.
8. Verhältniswahl in den einzelnen Provinzen. Wahlpflicht. Conntagswahl von 12 Uhr mittags bis 8 Uhr abends.
9. Die Zweite Kammer wird bei jeder Neuwahl gang erneuert. Voraussetzung dafür ist eine Wahldauer von 5 Jahren.
10. Das Wahlrecht der Frauen zu Gemeinde- usw.-Vertre- tr.ngen kann in Gemeinden über 10 000 Einwohner auf Be- Muß der Gemeinde- ufw.-Vertretungen eingeführt werden Frauen sind zu Deputationen und Komnlissionen usw. ln allen Kommunalverwaltunaen wählbar.
11. Aufhebung der Kulturkampf- und Ordensgesetze.
12. Sinngemäße Anwendung des Landtagswahlrechts auf die Wahlen zu Gemeinde-. Kreis- und Provinzialvertretungen.
13. Schaffung eines Landesarbeits- und Wirtschaftsamtes zur Regelung sämtlicher Arbeiter-, wirtschaftlicher und sozialpolitischer Fragen.
14. Schaffung eines Ernährungsamtes, dem alle Ernährungsfragen unterstellt sind.
Der Ausschuß richtet <m die Großh. Regierung das Ersuchen, unverzüglich die zur Durchführung dieser Grundsätze erforderlichen Eesetzesvorlagen, soweit sie sich auf die Landstände beziehen, zur Beschlußfassung vorzulegen und die übrigen gesetzgeberischen Maßnahmen in die Wege zu leiten.
In der Aussprache führt Abg. Dr. Osann folgendes aus: In schwerer Arbeit sind die Pläne zur Parlamentarifie- rung zur Vn-roirklichung gekommen, wir legten in den 14 Punkten das nieder, was wir für die Gestaltung unseres Landes für richtig hielten. Mit großer Freude und Genugtuung kann festgestellt werden, daß diese Punkte einstimmig zur Annahme gelangten. Die Einstimmigkeit erfolgte durch Darbringung mancher Opfer der Ueberzengung. Bel den Stürmen in und um das Reich müsien wir in der hesiifchen Negierung und in der Volksvertretung zeigen, daß wir eine einheitliche Auffassung haben. Die einzelnen Leitsätze lassen ersehen, nach welchen Richtungen sich die Vorschläge bewegen. In ausführlicher Weise zergliedert der Redner die einzelnen Punkte des Antrages und fährt fort: Wir werden die Worte des Herrn
Staatsministers nach Einigkeit als Worte eines hochgeachteten und erfahrenen Mannes Hochhalten. In dem ganzen Kriege haben wir Einigkeit in den wesentlichen Punkten gezeigt. Heute krönt die Einigkeit ein Werk, das die künftige Plattform in unserem Hessenlande bietet, dessen Entwicklung wir fördern wollen in dem großen Weltkampfe. Das Land wird uns später dafür dankbar sein.
Abg. v. Helmolt (Bbd.) führt unter Eingehung auf die einzelnen Punkte des Antrages u. a. aus: Dem Volke mußten
wesentliche weitgehendere Rechte eingeräumt werden. Wir legten Wert darauf, daß die Erste Kammer erhalten bleibt, allerdings in einer ganz anderen Form. Auch die Zweite Kammer wird ein ganz anderes Gesicht bekommen. Der Aufhebung der Fideikommission haben wir uns nicht widersetzt, aber wir waren der Auffassung, daß damit etwas Praktisches nicht erreicht worden wäre, denn dadurch wird das gebundene Land noch nicht den Bauern zugeführt. Die Beoenken bezüglich der Wahländerung haben wir zurückgestellt. Bet der Einführung eines Arbeits- und Ernährungsamtes wünschen wir paritätische Wahrung aller Interessen. Arbeiten wir weiter in der Einigkeit für das Wohl unseres Hessenlandes.
Abg. v. Brentano fCtr): Die Umwandlung in einen Volksstaat ist vollzogen. Keine Partei hat auf ihre Prinzipien verzichtet, aber jede Partei hat Opfer gebracht. Daß die religiöse Freiheit und Gleichberechtigung gegeben ist. kann nur zum Segen unseres Landes gereichen. Zur Zeit ist es die allerhöchste Pflicht eines jeden den, Vaterland zu dienen und die innere Ruhe über alles zu stellen. Wir alle wollen eine Fortführung der Politik des Friedens, die wir nur durchführen können, wenn man tm Innern nicht Unruhe stiftet.
Abg. Ulrich fSoz.): In der schweren Schicksalsstunde
unseres Volkes wird es. wenn von der kommenden Regierung die gesetzgeberische Arbeit geleistet wird, möglich sein, das Werk zum glücklichen Ende zu führen. Notwendig ist ein Arbeiten im Geiste unserer Forderungen. Auf einer gemeinsamen Plattform müssen wir uns in dieser großen Zeit zusammen- finden. Die Obrigkeitsregierung hat ausgolebt. eine Volksvertretung tritt nun in die Erscheinung. Das Programm bindet und wer versucht, von diesem Geiste abzuweichen, würde Verrat an den Grundsätzen üben, die ausgestellt sind. Die Masse muß wissen, daß wir entschlossen sind, im Interesse des Volkes zu wirken, damit in Ruhe und Ordnung eine glückliche Zukunft eintreten kann.
Abg. Reh (Freis): Wäre die Demokratie früher gekom
men. dann wäre manches anders geworden. Wir halten fest an dem Einheitsgedonken des Deutschen Reiches. An dem
Erbe unserer Vater feschaltend, lehnen wir jede Verantwirtung' ab für Maßnahmen, die den Frieden erschweren. Dem Volke wollen wir weitergehende Rechte geben. Zu bedauern ist es, daß man sich nicht entschlossen hat, mit den Fideikommissen gründlicher aufzuräumen. Durch die Verhältniswahl kommen die Minderheiten zum Rechte. Etwas selbstverständliches war die Aufhebung aller Kultnrkampfgesetze. Die Regierung werden wir tn der Ausführung des Programms nach jeder Richtung unterstützen. Von dieser Stelle richten wir an die Bevölkerung im Lande den Ruf. die Ruh- zu bewahren, wir sind bereit, olles für das Volk zu tun. was möglich ist.
In der darauffolgenden Abstimmung wurden die 14 Punkte des Antrages einstimmig angenommen.,
Präsident Köhler: Die Tatsache, daß von jetzt ab unser staatliches Wesen auf neuer Grundlage aufgebaut werden soll begleiten wir mit dem Wunsche und der Hoffnung, daß diese Neuordnung zum Glück unseres Hessenvolkes gereichen möge Der Ausdauer und dem Fleiß sämtlicher Mitglieder des Hauses ist dieses Werk in kurzer Zeit gelungen. Die Tatsache völ- licher Einmütigkeit ist das Wichtige. Möge unser Land davor bewahrt bleiben, daß unbesonnene Elemente den Bau, gefährden, dessen Grundlagen wir mit schwieriger Arbeit gelegt haben. An den Herrn Staatsminister richte ich das Ersuchen, darauf hinzuwirken, daß die Erste Kammer zu den Beschlüssen sobald als möglich Stellung nimmt.
Zur weiteren Beratung steht der Amnestieantrag.
Der Ausschuß beantragt: ^Die Kammer wolle beschließen, die Regierung zu ersuchen:
a) eine allgemeine Amnestie und Abolition bezüglich aller politischen Verfehlungen oder Vergehen und Uebertretungen gegen die öffentliche Ordnung herbeizuführen: es sollen eingeschlossen sein die Vergehen und Uebertretungen der Bestimmungen über die Versorgung mit Lebensmitteln und Gegenstände des täglichen Bedarfs, insoweit die zugrunde liegenden Tathandlungen nicht aus wucherischer Vereicherungsabsicht oder doch grob eigennütziger Gesinnung entflossen find.
d) die Staatsanwaltschaften anzuweisen. alle in dieser Richtung noch nicht rechtskräftig erledigten Verfahren und die Strafvollstreckung bereits rechtskräftig erkannter Strafen bis zum Erlaß der Amnestie einzustellen:
c) ferner bei den zuständigen militärischen Kommandostellen eine Amnestie wegen aller disziplinären und anderer militärischen Vergehen der dem hessischen Kontingent angehörigen Militärpersonen sowie die Aenderung der Bestimmungen des Beschwerderechts in dem Sinne zu befürworten, daß die Einlegung der Beschwerde die Vollstreckung einer Strafe bis zur rechtskräftigen Entscheidung ausschiebt.
Der Antrag wird darauf einstimmig angenommen.
Ein weiterer Antrag betrifft die Berufung eines Staats- rates.
Wir beantragen: Die Croßh. Regierung möge bis zur
endgültigen Regelung der schwebenden Fragen und mit Rücksicht auf die gegenwärtige Lage alsbald einen Staatsrat berufen. zu dem die Zweite Kammer 10 Mitglieder vorschlägt. Wir schlagen wor: Köhler. Dr. Osann, Korell-Angenrod. Dr.
Werner, v. Brentano, Uebel, Ulrich. Dr. Fulda, Reh und Henrich.
Staatsminister v Ewald: Die Regierung ist mit dem Antrag einverstanden, er entspricht den Wünschen der gegenwärtigen Regierung. Ich werde die Bildung des Ctaatsrates veranlassen.
Auch dieser Antrag erfährt mit der Vorschlagsliste einstimmige Annahme.
Damit hatte die Kammersitznng gegen V2 Uhr ihr Ende erreicht.
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Ich mache hiermit nochmals daraus o.u.'meri1am,daß die Brenn- ftoffmengen innerhalb 3 Ta en bei Len Händlern abgeholt oder adgerufen sein müssen. Rach diesem Termin nicht abgeholte Drennstoffnrengen verfallen zu Gunsten anderer Haushaltungen.
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