Ausgabe 
21.8.1918
 
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Deutschlands ganzen Bedarf an '£'<£ decken können. Die öffent­liche und sozialistisch« Vewirffchaftung hat die Hoffnungen M- Nichte gemacht. Tofficher wird mm kaum der vierte Teil und dabei noch unter den größten Hindernissen aller Art gewönne-, werden. Zu ändern gibt es daran itichts mehr. Das Kriegs« ernährungsamt tragt die volle Verantwortung.

Was aber die Rapsernte anbelangt, die doch Arbeit nutz 5k,fbert verursacht hat. so mutzte num meinen, daß es die natür- lichste Pflicht sei, die Vergeudung auch nur der geringsten Menge zu verhüten. Auch hier stehen die lästigen Zwangsvorschriften stcrend im Wege. Nicht hundert, sondern abertausende Leute und Familien sind in den Besitz eines kleinen Quantum Samens gekommen, einer Menae von 6- -10 Pfund im Durchschnitt. Teils hat man den Samen gekauft es gibt eben kein Mrttel, dem zu steuern - teils haben ihn sich Arbeitsleute als Lohn au^bsdungen. Alle diese Leute sind überglücklich in dem (be­fühl. sich nun einen bis zwei Liter Ool beschaffen zu können. Die sozialistischen Vorschriften aber lasten es nicht zu. Bezüg­lich der Schlagmühlen und der Schlagberechtigten hat man die schärfsten Bestimmungen erlasten (man lese nur einmal die zu­letzt erlastenen im Kreise Gießen.) Abgesehen davon, daß sie dre Landbevölkerung dem Samenanbau abwendig machen, wird kein Schlagmüller mehr sich der Gefahr einer Gefängnisstrafe aussetzen und noch so crrnren und hungrigen Leuten, die täglich an seine Tür klopfen, rhre paar Pfund im srei-en Verkehr erwor­bener Samenmenge gegen Oel tauschen wollen. Tatsächlich kann nian auf jeden der 750 kleinen Wasser oel mühlen Deutschlands täglich 10 Leute rechnen, die wegen Umtausches lamentierend vorlprech-en uno fluckend abziehen müssen. Und der Samen, den sie haben, der geht verloren, wird den Oelmüllern vor die Füße geschüttet, wird verfüttert, wird vergeudet. Es handelt sich um viele tausende Zentner Oelsämereien, die infolge der bürokratischen und sozialdemokratischen Bewirtfchaftung verwirt­schaftet werden. Man schreit nach Oel, man hat das Oel und man schüttet es auf die Erde. Das behütet eine verloren« Schlacht. Ist denn wirklich niemand mehr im Stande, den Bann zu brechen und Abhilfe zu schaffen, so fragt man sich zorirbebend.

Fleisch oder Fett.

Ar näher der Beginn der fleischlosen Wochen heranrückt desto eifriger wird in der Oeffentlichkeit die Frage erörtert, ob eine erträgliche Ernährung ohne Fleisch möglich ist. und wie di« im Fleisch enthaltenen Nährstoffe durch andere Speisen er­setzt werden können Von den zur Ernährung notwendigen Sub­stanzen Fett, Eiweiß und Kohlehydraten werden dem Körper durch das Fleisch die beiden ersteren zugeführt. Die bisher ge­währten 250 Gramm Fleisch enthielten bei ihrer schlechten Be­schaffenheit in der letzten Zeit nach fachmännischer Berechnung kaum 40 Gramm Eiweiß und so gut wie gar kein Fett. Da der Durchschnittsarbeiter aber täglich 50 Gramm Fett und 90100 Gramm Eiweiß neben 500 Gramm Kohlehydraten zu sich nsh- men muß. wurde bisher schon der größck Teil des Eiweißes und des Fettes auf andere Weise dem Körper zugeführt als durch Fleisch. Außerordentlich eiweißreich sind z. B. Käse und ein­zelne Gemüsearten: Bohnen enthalten bekanntlich mehr Eiweiß als Fleisch, und Erbsen kommen dem Fleisch in dieser Beziehung sehr nahe. Von anderen Nahrungsmitteln feien noch das Brot genannt und Graupen und Erietz, bis 7 Prozent Eiweiß ent» halten. Durch eine größere Zuteilung der genannten Stoffe kann also das Fleisch auf einige Zeit sehr wohl entbehrt wer­den.

So bequem auf der einen Seite auf das Fleisch für wenige Wochen wird verzichtet werden können, so notwendig und un­ersetzlich ist auf der anderen Seite das Fett für die Ernährung. Fett braucht der Körper sowohl für den Aufbau des Organis­mus als auch für den Verdauungsvorgang, und Fett ist auch für die bestere Ausnützung der Nahrungsmittel erforderlich. Im Frieden wurde das Fett dem Körper in der Hauptfachs aus tie­rischen Produkten zugeführt, gegenwärtig aber mutz auch das Pflanzenreich als Fettlieferant herangezogen werden. Es ist bekannt, daß aus Raps, Mohn und Sonnenblumen, sowie aus Obstkernen schon Oel im beträchtlichen Umfange gewonnen wird. Bon den Schlachttieren, die uns mit Fett versorgen, kommen vor allem das Schwein und das Rind in Betracht Die Schwei­nehaltung ist durch die mehrfachen systematischen Abschlachtungen so eingeschränkt worden, daß gegenwärtig auf diese Fettquelle so gut wie gar nicht zu zählen ist Wird dieser Fehler nicht wieder gemacht, so ist damit zu rechnen, daß im Winter, na- mentlich wenn die Kartoffelernte günstig cvusfallen sollte, wie­der Schweinefleisch uüd Fett, wenn auch nur in sehr begrenz- ! tem Umfange, vorhanden sein wird. Das Riird kommt als Fettlieferant namentlich durch die Milch und Butter in Be­tracht Einige Sckonvng der Rindvieh- und Mischbestände wahrend des Sommers und besonders während der Herbst- woidezett wird nicht mir die günstige Folge haben, datz wir im Winter, in dem der Bedarf an Fleisch an sich schon erheblicher ist als im Sommer, wieder eine volle Fleischration erhalten können,^ sondern datz auch die Versorgung der Kinder und der Kranken mit Milch und Butler schon während des Spätsom­mers und Herbstes bester sein wird als gegenwärtig Für die gesamte Bevölkerung werden durch die zeitweise Schonung der Viehbestände in den fleischlosen Wochen zwei Fettquellen ge­speist, die danach um so ergiebiger fließen werden.

Die FlkUliistlagen in den ÜeWolcn Machen.

Das Grotzherzogliche Kreisamt Friedberg gibt bekannt:

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 5. August 1918 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 139) wird folgendes bestimmt'

Die Fleischzulagen für Schwerarbeiter und Schwerst- klrbeiter sowie für Kranke auf Kvankenbezugsscheine werden in den beiden ersten fleischlosen Wochen der kommenden VersorH- urrgsperiode, also in der Woche vom 19. bis 25. August und in der Woche vom 9. bis 15. September, statt in frischem Fletsch tu Speck und geräucherter Dauerware (Wurst, Ueberschutzsleisch)

aUsgegeben. Die Ausgabe dieser Räucherwaren erfolgt durch unsere Kr-öisspecksammelsteve auf Anforderung der einzelnen Gemeinden, die ihren Bedarf zu berechnen und der Specksam­melstelle mitzuteilen haben.

Die Ernndration von Fleisch fällt dagegen weg. Für jede fleischlose Woche erhallen also: % .

1. Schwerarbeiter 50 Gramm Dauerware, x

2. Schwerstarbeit«: 100 Gramm Dauerware

3. Die Kranken die auf Kvankonbegugsscheln angegebene ^ Menge in Dauerware.

Dis Bürgermeistereien haben unverzüglich die hiernach er­forderlichen Gewichtsmengen an Dauerware für Kranke und die anerkannten Schwer- und Schwerstarbeiter kn einem Ver­zeichnis oinzutragen und in einer Zusammenstellung der Ge­samtmenge an die Kröisfpecksammelstelle Friedberg, zu Händen des kaufmännischen Betriebsleiters, Kreisfeuerwehr Inspektor Müller, einzusenden. Gleichzeitig wollen die Grotzh. Bürger­meistereien bei dieser Anmeldung ausdrücklich bemerken, ob sie den Speck für beide Wochen abholen lasten wollen oder db er durch die Kreisfpeckfammelftelle mit der Post auf Kosten und Gefahr der Gemeinde verschickt werden soll.

Die Speckausgabe erfolgt nur gegen Barzahlung. Die Fletschverteilungskommifstonen der Gemeinden haben die Aus­gabe dieser Zulagen an die Bezugsberechtigten zu überwachen. Wir überlasten es den örtlichen Dienststellen, zu entscheiden, ob sie die gelieferte Menge Dauerware für jede einzelne fleischlose Woche getränt oder für beide fleischlosen Wochen zusammen an die Bezugsberechtigten cmsgeben wollen. Wir haben nichts dagegen einzuwenden, wenn die Ausgabe für beide Wochen er­folgt.

Die übrige Bevölkerung hat keinen Anspruch auf Ausgabe von Fleisch oder Dauerware. Solche Kranke, die aus gesund­heitlichen Gründen nach ärztlicher Verordnung Dauerware Nicht genießen dürfen, sondern leicht verdauliches frisches Fleisch bekommen sollen, können von uns die Erlaubnis erhalten, in den fleischlosen Wochen eine entsprechende Menge fleischkarten- pflichttges Geflügel (Hühner, Hähne) zu verbrauchen.

Fm übrigen ist laut einer neuen Anordnung des Staats­sekretärs des Kriegsernährungsamts Berlin vom 1. August die Abgabe von fleischkartenpflichtigem Geflügel und von fleisch- kartonpflichtigem Wild in den fleischlosen Wochen gleichfalls verboten.

Rur der Verkauf und Verbrauch von fleifchkartenfreiem Fleisch bleibt zulässig.

In den Gast- und Schankwirffchaften darf in den fleisch­losen Wochen fleischkartenpflichtiges Fleisch überhaupt nicht ver­abfolgt werden. Zum Verbrauch von Notschlachtungsfleifch be- darf es stets besonderer kreisamtlicher Genehmigung, die nur dann erteilt werden kann, wenn das Fleisch dem Verderb aus» gesetzt sein würde.

Wir beauftragen Sie, an die Metzger und Wirte eins ent. sprechende ortsübliche Anordnung ergehen zu lasten, damit diele über die neuen Vorschriften richtig informiert sind.

Für die erste fleischlose Woche vom 19. bis 25. Angust 191.4 wird eine Zulage von Kartoffeln für die bezugsberechtigte Be­völkerung gewährt. Die Zulage beträgt:

1) 3 Pfund für die vollversorgungsberechtigten Personen der Arbeiter-Gemeinden, sowie für die Schwer- und Schw^rstarbeiter.

2) 1 % Pfund für alle übrigen versorgungsberechtigten Per­sonen der Städte und Landgemeinden des Kreises.

Die Ausgabe von Frühkartoffeln für diese Zwecke erfokgk durch die zuständigen Bürgermeistereien nach besonderer An­weisung des Kommunalverbandes.

Für die späteren fleischlosen Wochen wird als Ersatz für das ausfallende Fleisch voraussichtlich Mehl aus der neuen Ernte ausgegeben werden. Hierüber ergeht gleichfalls noch be­sondere Anweisung.

AnMde m Speck und Dmiernme an die Kkvölkerüng des Kmjes.

Das Friedberger Kreisamt erläßt folgende Bekanntmachung'

Der Kommunalverband wird im Laufe d^s Monat August die noch vorhandenen Vorräte an Speck und anderer Dauerware cm die kreiseingefestene Zivilbevölkerung zur Ausgabe bringen. Es wird uns möglich fein, trotz der Speckausgabe an die Schwer- und Schwerstarbeiter für die Zivilbevölkerung auf den Kopf der erwachsenen Personen etwa 80 bis 100 Gramm Speck und Dauer­ware ausgeben, Die Ausgabe erfolgt in der Woche vom 25. bis 31. August 1918 nur gegen Fleischkarten. Die Fletschbelieferung mit frischem Fleisch wird dann voraussichtlich in der erwähnten Woche nur unerheblich gekürzt werden. Die Höchstwochenmenge für Fleisch beträgt bekanntlich künftig für jede Fletfchkarte 200 Gramm (statt bisher 250 Gramm) Die tatsächliche Belieferung mit frischem Fleisch durch den ViehhandelsverbaNd wird je nach den Anordnungen der Landes-Fleffchstelle Darmstadt nur etwa 100 Gramm auf den Kopf betragen.

Bezugsberechtigt sind für diese Speckbelieferung und Dauer- wcrvenbelieferung alle kreiseingesestenen Zivilpersonen, soweit sie nicht Fleischselbstversorger durch Hausschlachtung oder Fett- slbstversorger sind. Militärperfonen und Ortsfremde haben keimen Anspruch auf diese Sonderbelieferung, auch wenu sie im Besitz von Fleischkartem sind. Desgleichen nicht die Kriegsge­fangenen.

Der Verkaufspreis für die Abgabe von Speck und Dauer, wäre an die bezugsberechtigten Verbraucher wird wie folgt fest­gesetzt:

Für geräuchertem Speck das Pfund 3,50 M., für 100 §r .... 70 Pf., für 80 Fr . < . . 56 Pf.

Andere Räucherware (Dörrfleisch) für das Pfund 3,20 M., für 100 ......... 64 Pf.,

für 80 Fr 52 Pf.,

Kinder unter 6 Fahren erhalten d« Hälfte der oben ange­gebenen Menge, also 50 bezw. 40 Gramm auf die halbe Fleisch, karte.

Diese Sonderausgabe von Dauerware hat mit den Schwe« und Schwecstarbeiterzul-agen und mit der Krankenbelieferung nichts zu tun. Die Ausgabe ist eine einmalige. Die Vorräte des Kommunalverbandes sind damit erschöpft. Die Ausgabe erfolgt Schlachtbezirkswetse durch die Großh. Bürgermeistereien auf dem üblichen Woge. Gast- und Schankwirffchaften werden mit Dauer­ware nicht beliefert.

, Ans der Heimat.

Speckverteilung. Das Kreisamt teilt mit, daß dks Kreisfpecksammelstelle am Donnerstag und Freitag dieser Woche den Speck an die Schlachtbezirke ausgeben wird. Die Schlachtbezicke 1 bis 9 haben den Speck Donnerstags abzuholen, die Schlachtbezirke 10 bis 22 Freitags. Die Ab­holung hat schlachtbezirksweise zu erfolgen. Die Aus­gabe des Specks an die Bevölkerung kann bereits Samstag den 2 4. in allen Ge­meinden erfolgen. Die Ausgabe erfolgt nur gegen Fleischkarten der Woche vom 2. September bis 9. September. Die Fleischkarten der Woche vom 26. August bis 1. September sind in Hessen ungültig, da in dieser Woche Fleisch nicht verausgabt werden darf.

Die neue Soldatenlöhnung beträgt vom 1. August 1918 cm zusammen mit der Zulage monatlich 1. bei mobilen Truppen für Vizefeldwebel, Vizewachtmeister usw. 84 Mk., Sergeanten, Obsvfahnenschmiede 76.50 Mk., für Unteroffiziere, Fohnen- schmiede, Hotofften usw. 57 Mk., für Sanitätsgefreite usw. 37.50 Mk., für Obergefreite und Gefreite 33 Mk., für Gemeine 30 M.; bei immobilen Truppen: für Dizefeldwebel, Vizewachtmeister

usw. 75 Mk., für Sergeanten usw. 66 Mk., für Unteroffiziere usw. 48 Mk., für Sanitätsgefreite usw. 28.50 Mk., für Oberge. freite und Gefreite 22.50 Mk., für berittene und unberittene Gemeine 21 Mk. Die Löhnung für immobile Truppen wird auch an die Soldaten in den Lazaretten gezahlt. Besonders her- vcizuheben fft noch, die höhere Löhnung ist vom 1. August 1918 ab zu zahlen, muß affo von diesem Tage nachgezahlt werden.

Bad-Rauheim. 21 August. Sechstes Sinfoniekonzerl der Kurkapelle, Donnerstag, den 22. August im Korrzert Hause: So­list: Gutia Castrri: Leitung: Hofrat Prof. Hans Winderstein. Der Abend wird eingeleitet durch den Vortrag von Franz Schubert's Unvollendeter Sinfonie in H-moll, welche sich der gleichgroßen Beliebtheit bei Kennern und Laien erfreut: ihr folgt Richard Strauß mit seiner packenden TondichtungDon Jüan" nach Nikolaus Lenau. Den zweiten Teil der Vortrags- ordnung bilden dieVariationen über ein Rococco-Tema" für Diolocello von Tfcharkowsky, welche Herr Eastni zu Gehör bringen wird, und die so beliebte TondichtungDie Moldau" von Smebana, mit welcher das Konzert schließt.

FC. Büdingen. 19. August. Am 25. Juli wurde von unbe­kannter Hand der Landwirt Weber erschossen. Nunmehr wurde Frau Weber, die in die Sache verwickelt zu sein scheint, verhaf. tet, ferner der seinerzett nach Büdingen versetzte Hochbahnschaff­ner Wessel aus Lichtenberg, der zu einer besonderen Komman- dostolle nach hier abkcmmandiert war, bei dem Landwirt Weber wohnte und mit Frau Weber in nähere Beziehungen trat. Auch die Frau Westels ist bet einem gemeinsamen Bad in der Oder in unaufgeklärter Weife ertrunken. Westels Alibrbeweis miß­lang vollständig.

FC. Alsfeld. 19. August. Ein Blatt in Darmstadt brachte unlängst einen Artikel mrter der Spitzmarke:Der Kreisamt­mann als Provisionsbezieher", der sich auch mit dem Gutspäch­ter Heste in Otterbach beschäftigte. Heste erklärt min in der hiesigen Zeitung, daß es unwahr sei, daß er aus der Milchner, sorgung als Vertrauensmann des Milchgebiets Alsfeld jährlich 6000 Mark bezogen. Er habe für feine gesamte Tätigkeit, am 16. Juki d. F. ist Heste zurückgetreten, 3220 Mark erhalten, wo­von die recht hohen Auslagen für Frchrwerk usw. abgehen. Mei. ter erklärt Heste u a., es sei unwahr, daß er von dem Kommu­nalverband Alsfeld Provisionen beziehe. Richtig sei, daß er reklamiert.

Aus Hessen-Rastau.

FC. Wiesbaden, 19. August. Seit etwa einer Woche läßt der Kreisausfchutz im Landkreis Wiesbaden Probemelken vor­nehmen, um die Menge der gesetzlich <rbzulieferirden Milch fest­zustellen.

FC. Schierjtein, 19. August. Weil sie gegen den Wachtbr- amten eine drohende Haltung annahmen, wurden hier drei französische Kneosgefangene in Haft genommen. Bei der voc- genommenen Untersuchung wurde festgcstellt, datz zwffchen den Arbettsgefangenen und einer Anzahl Frauen und Mädchen von hier ein intimer Verkehr stattgefunden hat, der wette Kreise zieht.

FC Dorsweil, 19. August. Die am 1. September frei wer­dende Eemei-ndejagd wurde auf die Dauer von 10 Fahren dem Pächter der Schmittener Jagd, Rittmeister Dr. Fresenius aus Frankfurt a M. zum Pachtbetrag von 4200 Mark freihändig verpachtet. Seither betrug die Pachffumme 1800 Mart.

Aus Nheinhesten.

Mainz, 19. August. Mit Genehmigung der Reichsstelle hak die hessische Landesgemüsestelle die öffentliche Bewirtschaftung der Bohnen in den Gemarkungen Mombach, Budenheim, Fin­then, Go^enheim, Bretzenheim und Marienborn verfügt. Da eine Einhaltung der Höchstpreise bei den Erzeugern nicht zu er­reichen war, greift jetzt die Landesgemüsestelle zu dem Radikal­mittel der öffentlichen Bewirffchaftung. Me Bohnen sind vom Erzeuger an die Landesgemüsestell; zum Erzerigerhöchftpreis ab- zuliefevn. Feder anderweittger Verkauf urrd Kauf wird mit schweren Strafen bedroht. MMtärkommandos überwachen Straßen und Wege. Feder Verstoß gegen die Anordnungen! rvird bestraft. In Heidesherm und anderen Orten Hestenff sind ähnliche 91katznahmen geplant.

Verantwortlich für den politischen und lokalen Teil: Otto H i r s ch e l . Fnedberg; für den Anzeigenteil: N. H e y n e r. Friedberg. Druck und Verlag derNeuen Tageszeitung^ A- G., Friedberg i. ö