Norwegen. spryen mtf Dampfer „Mariiebone" noch TolumLia. -Leider und Zink mit Dampfer „Adriatic" nach Amsterdam und Schweden. Seife mit Dampfer „Melita" noch Deutschland. Dörr, gemüse mit Dampfer „Normanrtta" nach Holland. Gold, und Silberdraht nach Island, und Roten, Bücher und PhotograMea an verschiedene Plätze in Norwegen. Das schwedische Blatt knüpft daran die folgende bittere Kritik: Was ist das mm anders als gewöhnlicher Diebstahl, — Seeräuberei — trotzdem es unter dem schönen Namen von „Konfiskation" geht? — Stellen Sie sich mal vor, daß wir jetzt so tief gesunken sind, daß ei« so frecher Fall in unseren Zeitungen ohne geharnischte Kommentare abgedruckt wird. — Und stellen Sie sich mal vor, daß es noch Leute gibt, die nicht sehen, was England ist — nämlich ein Seeräuber vom schlimmsten Kaliber? —
Es ist nur jammerschade, daß das schwedische Urteil so vereinzelt dasteht. Im allgemeinen wagt die schwedische Presto nicht gegen die englischen Drangsalierungen - ein Wörtchen zu lagen.
Das Laiikrahaag iü lMflfrfi!
Rechtsanwalt Ernst Nötiger-Berlin schreibt in der „D. 'Tageszeitung":
Die Anfrage des Abgeordneten Dr. Noesicke im Reichstag über die Haussuchungen und Durchsuchungen der Wohnungen cruf dem Lande ist sowohl von den Konservativen wie den Nationalliberalen und der Zentrumsfraktion unterstützt worden, ein Beweis, daß das Vorgehen der von den Kriegsorganifatio- nen beauftragten Kontrollbeamten von den einflußreichsten poli. t'scheu Parteien und nicht allein von agrarischer Seite mißbilligt wird. Dr. Noesicke verlangte weiter nichts als den jedem Verbrecher durch die Strafprozeßordnung zugebilligten Schutz auch für die landwirtschaftliche Bevölkerung eine gesetzliche Grundlage für die Durchsuchungen nach Maßgabe der §8 192 ff. der Strafprozeßordnung. wie er auch in der „Deutschen Tageszeitung" wiederholt als notwendig bezeichnet worden ist.
Fast als eine Antwort auf diese von dem Herrn Reichskanzler noch nicht erledigte Anfrage, deren Dringlichkeit, weil sie die jedem Staatsbürger gewährleistete persönliche Freiheit — das Berfastungsrecht — berührt, außer iedem Zweifel steht, muß man die Verschärfung der Durchsuchungsvorschriften in der m Nr. 173 des „Staatsanzeiaers" veröffentlichten Bundesralsverordnung für 191S'l9 ausfasten.
^ Während § 15 der BBO. über Kartoffelversorgung vom 28. Juni 1917 den Polizeibeamten, den Beauftragten der Reichs- karto fielst elle, der Berinittelungsstellen, der Kommunakverbände oder der Polizeibehörde das Betreten und die Besichtigung der Räume gestaltete, „in denen Kartoffeln gelagert, feilgehalten oder verarbeitet werden, sowie die Räume, in denen Vieh gehalten oder gefüttert wird", erstreckt die Kartoffelverordnung für 1918/19, welche am 1. August in Kraft tritt, die Durchsuch- imgsbefugnis dieser Beanrten auch auf „Räume, in denen Kar- löffeln zu vermuten sind". Man fordert ferner im Gegensatz zu 1917 Hilfeleistung bei der Feststellung der Vorräte.- bei Der- Weigerung der Hilfeleistung können die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Verpflichteten durch Dritte vorgenommen werden.
Man wird mir vielleicht entgsgenhalten, daß die neue Kartoffelverordnung sich nur dem Wortlaut des § 3 der BVO. über die Auskunftspflicht vom 12. Juli 1917 angepaßt habe, da diese Gesetzesbestimmung die Untersuchung von solchen Räumen be- veits gestattete, „in denen „angabspflichtige" Gegenstände z» vermuten find."
Tatsächlich hat man aber in parlamentarischen Kreisen wie Ln der Preste — abgesehen von der Sozialdemokratie und dem Freisinn, die erst rebellisch werden würden, wenn die gesiebten Arbeiter und Städter mit einer gleichen Kontrolle bedacht würden —, diese Besttmmung der BVO. über Auskunftspflicht so schorf verurteilt, daß auch den Herren Bearbeitern der neuen Kartoffelverordnung eigentlich die Ohren geklungen haben müßten, wenn — ja nenn — sie nicht bereits allzuttef sich in den Fangseilen des Sozialismus verstrickt hatten.
Es wäre endlich an der Zeit, daß einmal der Reichstag in seiner nationalen Mehrheit eine solche Bundesratsverordnung außer Kraft setzte, die weder vor der Schlafstube des Bauern, noch vor feinem Bett Halt macht, sogar das Erbrechen der Wohn- unb Schlafräume (bei Verweigerung der Hilfeleistung, die auch dann vorliegt, wenn der Bauer sich zur Zeit der unangemeldeten Kontrolle auf dem Felde oder zum Bestich vielleicht seines verwundeten Sohnes auswärts befindet) gesetzlich sanktioniert.
Das Erbrechen der Räume gestattete die BVO. über Aus- kunftspflicht noch nicht einmal. wohl aber nun die Kartoffel- verordnung für das neue Wirtschaftsjahr.
Was hat der Bauer der Regierung getan, daß man ihn so zu behandeln sich erlaubt?
Dem Felde Mrai der Girre.
Ober-Wöllstodt. Musketier Jakob Feuerbach, Sohn des Polizeidieuers Heinrich Feusrbach, erhielt wegen tapferen Verhaltens vor dem Feinde das Eiserne Kreuz. Wir gratulieren!
Weckesheim. Wehrmann Johann Burbones Leim Landwehr-Jnfanieric-Regiment Nr. 87, welcher seit Kriegsbeginn im Felds steht, wurde das Eiserne Kreuz zweiter Klaste perliehen. Wir gratulieren!
Ans der Heimat.
FriedSerg. Auf den Artikel „Das Aehrenlefen im Kreise ßriedberg" von K. Oechler in Ilbeshausen in Nr. 173 unserer Zeitung wurde uns behördlicherseits mitgeteUt. daß die Beschlagnahme des aus dem Aehrenlefen gewonnenen Getteides für den Kommunalverband nicht von dem letzteren, sondern von dem Bundesrat durch § 1 der Reichsgetteideord- nung vom 29. Mai 1918 angeordnet wurde und nicht nur für den Kreis Friedberg, sondern für das ganze Reich, also fiir den Kreis Lauterbach, gilt. In der Bekanntmachung ^
des Kommunalverbandes Mevverg asm 17. Jvll l. Js. ist lediglich hierauf htagewtefe» worden.
«r. Herstellung vo« Dilngemittel«. Ja der letzten Sitzung des Landwirtschaftlichen Kreisvereins Hanau teilte Kornhaus- direktor Thylmami mit, daß die Grnteerttäge der Landwirtschaft jetzt nur durch reichliche Zuführung von künstlichen Düngemitteln wesentlich gesteigert werden können. Das Kriegsamt hat sich jetzt der Herstellung von Düngemitteln besonders angenommen durch die Gründung einer Düngerzentrale. Die Aufgabe der Zentrale ist es, eine allgemeine Richtlinie zur Förderung der Dün-gerherftellu-ng zu geben, die praktische Durchfüh. rung derselben zu überwachen. Die Hauptaufgabe des Kriegsamts ist vorläufig die Arbeiterbefchaffung, die Mittelbeschaf- fung sowie die Beschaffung von Maschinen und Zubehörteilen und Wagenbestellung. Die Zentrafflell« stützt sich auf die Kriegsamtsstelle, die den Unterbau der Organisation bilden. Das Interesse der Landwirtschaft bei der Organifatton wird durch enge Verbindungen mit den Kriegswirtschaftsämtern gewährt. Die Kriegsamtsstelle hat alles Nötige zur Förderung der Dllngorherstellung zu veranlassen und durchzuführen. Zei dom Kriegswirtschaftsamt Frankfurt haben bereits zwei Sitzungen stattgefunden, in denen Direktor Thylmann wiederholt zum Ausdruck gebracht hat, daß neben der Förderung der Düngerherstellung keinesfalls mich die richttge Verteilung der Düngemittel vergessen werden dürfe. Die Anregung wird wohl zur Folge haben, daß, boffe-ntti chnicht in allzu langer Zeit, sich das Kriegswirlschaftsayit mit der zweiten Aufgabe, die gerechte Verteilung der hergestellten Düngemiltelmengen, beschäfttgt, damit einmal der Schleichhandel aufhört und auch andernteils jeder kleine und kleinste Landwirt seine Anteilmenge erhält Vorläufig ist die Ueberwachungsstelle für Dünger in Berlin damit beauftragt, die Verteilung der Düngemittelmengen (inson- de-rheit Ammoniak-Dünger, Thomasmehl und sonstige Phosphor, säurehaltige Düngemittel) zu überwachen. Seit 1. Juli d. I. ist von dieser Stelle der Llbsatz von Thomasmehl derweife geregelt. daß vom Erzeuger und Weiterverkäufer die Lieferungen im Jahre 1913 anteilmäßig gleichmäßig zugrunde gelegt werden muß und bezüglich des Absatzes von Ammoniak-Dünger ist angeovdnet, daß Erzeuger (Kokereien und Gasanstalten) nach dem Bezüge in der Zeit vom 1 Juli 1914 bis 30. Juni 1915 die Weiter Verkäufer (Düngerfabriken, Händler, Genossenschaften) nach den Bezügen in der Zeit vom 1. Juli 1913 bis 30. Juni 1915 anteilmäßig gleichmäßig zu liefern verpflichtet sind. Für Kalkstickstoff besteht eine Absatzregelung nicht.
Vilbel. Sonntag, den 21 Juli fand in der Gastwirtschaft des Herrn Ruckdäschel bei Groß-Karben eine vom Bezirksvorsitzenden Lehrer Will einberufene Versammlung für die Kriegervereine von Groß-Karben und Umgegend statt und am Sonn
tag. den 28. Juli eine solche zu Obererleuöach für die umliegem den Vereine betreffs Organisation der Kolonial-Kriegerfpends Hierauf hielt der Vorsitzende einen Vortrag über: „UuferB
Kttegervereine und die Vereinigungen der Kriegsbeschädigten". An die Ausführungen schloß sich eine roge Aussprache.
Frnakfurt o. M. Dem Milchhändler Friedrich Münz ifl vom Polizeipräsidenten der Handel mit Gegenständen des tag. ttchen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden. Münz hat als Verttauensmann der städtischen Milchverteilungsstelle die von ihm an die Händler zu verteilende Vollmilch teilweise entrahmt und diese Milch als Vollmilch rn den Verkehr gebracht. Münz war Vorsitzender des Frankfurter Milchhandler-Dereins.
AuS Starkknburg.
Darmstadt, 1. August. Wegen Vergehen gegen die Kriegs« gesetze standen gestern der Kaufmann und jetzt zum Heere einberufene C. Budesheim sowie der Ph. Olff aus Griesheim vor der Straftammer dahier. Beide haben auf Anregung einer Ordonnanz des Offizierkastnos des Train-Batl. Nr. 18 dahier für dieses ohne Genehmigung des Diebhandeilsverbandes eill Rind beschafft, das aber noch kurz vor der Ablieferung an das Kasino beschlagnahmt wurde, sodaß das Schleichhandelsaeschäit nicht zur Ausführung kam. Das Schöffengericht hat deshalb die Ordonnanz sowie Budesheim zu je drei Monaten. Olff z« 10 Wochen Gefängnis verurteilt. D. und O. haben Berufung verfolgt, die heute bezüglich des B. verworfen wurde, für O. aber günstig ausfiel, da seine Strafe auf zwei Wochen herabgesetzt wurde.
FC. Neu-Isenburg, 30. Juli. An einem Neubau an de» Wiesenstraße brach das Gerüst, sodaß vier Arbeiter in die Tief« stürzten und so schwere Verletzungen erlitten» daß sie dev» Krankenhause zugeführt werden mußten.
Verantwortlich für den politischen und lokalen Teil: Otto Hirsche!. Friedberg; für den Anzeigenteil: 9t Heyner. Fliedberg. Truck und Verlag der „Neuen Tageszeitung" A- G.. Friedbera i H
Aid-i!W>rk!m!tlMLL7rL7.L'A'.».,:
Offene Stellen:
1 Kutscher. 6 Tagelöhner. 4 Knechte, 2 Verwalter. 1 Schäfer» familie, 1 Müller, 1 Schwemefutterer. 1 russischen Dolmetscher, I Molkereigehiife, 1 männliche Schreibhilfe und 3 Schuhmacher für Ersatz-Bataillon, 1 Bäcker, 5 Dienstmägde, 6 Hausmädchen, Fabrikarbeiter und -Arbeiterinnen.
Stellensuchende?
Mehrere Melkerfan,ilien und ledige Melker, 2 Melkerfamilie» (Frau m. Tochter), 2 Haushälterinnen, 2 Vürofräulein, 10rdonnanz.
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