Ausgabe 
12.6.1918
 
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rikanffche Flottenleitung benachrichtigte bereits Ende Maj alle Schiffe und Küstenbatterien, daß wahrscheinlich feind­liche Tauchboote an den Küsten des Atlantischen Ozeans er­scheinen würden. Diese Warnung wurde abgcsandt, noch kevor das Marinesekretariat von den U-BooftAngrisfen ge- hört hatte. Die Dampfer und Segler auf See und in den Häfen empfingen diese Warnung, aber die langsamen Segler ohne Einrichtung für die drahtlose Telegraphie konnten nicht mehr gewarnt werden. Amtliche Zahlen über die Zahl der Tauchboote, die an der amerikanischen Küste auftreten, sind nicht veröffentlicht worden. Es handelt sich aber um mindestens zwei Tauchboote. In Regierungskreisen ist man teilweise der Ansicht, daß eines davon ein Kampf-tt-Boot ist wahrend das andere ein Vorratsschifs von derDeutschland".' Klasse sei. Die Tauchboote vernichten meistens die Schifte, die sie angreifen. durch Artilleriefeuer und Bomben, nur rn zwei Fällen wurden Torpedos benutzt. Es wurden auch einige Minen gelegt, von denen 12 bereits ausgefischt worden sind.

Bern, 11. Juni. (WB.) Di« Pariser Ausgabe derChi­cago Tribüne" vom 7. Juni bringt eine lange New Yorker Drahtung über die Versenkungen an der amerikanischen Küste durch Tauchboote, worin es heißt:Die Annahme,

daß die Tauchboote die wenigstens 15 Schiffe in einer ver- hältnismäßig geringen Enfternrmg von der Küste versenkt haben, nach Europa zurückgekehrt seien, hat sich als falsch erwiesen, da von einem Zerstörer 48 Ueberlebende nach dem letzten Opfer aufgefischt worden sind. Die interessanteste Erfahrung machte die Besatzung des versenkten Schuners Edna" welche eine Woche fang an Bord des Tauchbootes fcstgehalten wirrde. Die Mannschaft des Tauchbootes er- klarte. Deutschland habe permanente Blockade der ame­rikanischen .Küste errichtet. Das Tauchboot habe Kiel mit Proviant für ein halbes Jahr verlassen, aber man beab- srchtrge ein Jahr auf See zu bleiben und den Proviant von gekaperten Schiffen zu ergänzen. New York bereitet sich auf «llle Möglichkeiten vor, so wurde die Auslöschung aller Lichter mit Ausnahme der Straßenlampen und der Jnnen- beleuchttrng befohlen. Die Polizei kündigt Warmrngssiguale tm Falle von Luftangriffen cm. Alle Lichter in Coney Js- land, Brighton. Seagate und anderen Küstenplätzen wrwden verdunkelt.

Haag, 11. Juni. Reuter meldet aus New York, daß seft LemErfcheinen der deutschen U-Boote in den amerikanischen ^«ffern, dce amerikanischen Kriegswersten,fünfmal so viel Schiffsraum, wie bei den Angriffen verloren gingen, bauten. Dre U-Boote bohrten 16531 Tonnen DarnpfWffe rmd 7800 Hannen Segelschiffe in den Grund, die Wersten vollendettu dangen vom 25. bis zmn 31. 87 500 Tonnen, vom t bis 5. Juru 57 000 Tonnen.

pf 8. KritgSlNkkeihk: 15 Mitlmdkn.

Berlin, 11. Juni. (WB.) Das Ergebnis der 9. Kriegs- Anleihe stellt sich nach Ablarff der Feldzerchmmgsfrist (18. 5.) nunmehr auf

15 001425 400 Mgrk.

^xe bei . der ersten Meldung ausgesprochene Erwartung einer weiteren Erhöhung hat sich also durch Hizukommen **wi rund einw Viertelmilliarde Mark erfüllt.

Rußland.

Die Tschecho-Slowaken.

Die Verbindungen mit Ostsibirien unterbrochen.

Kiew, 10. Juni. (WB.) Nach Meldungen der MoZ- ^uer Presse stehen die Hauptkräfte der ffchecho-llowcki scheu Truppen, etwa 15 000 Mann, im Gebiet von Tscheljabinsk, wo sie einen Teil der sibirischen Bahn besetzt und Waffen und Artillerie erbeutet haben. Di« Truppen der Ratsregie­rung haben Tscheljabinsk geräumt und sichrer Slatoust konzentriert. In den bei dieser Stadt ausgefochtenen Kämpfen sind die ffchechifchen Truppen geschlagen worden. Eine andere Gruppe der ffchechifchen Aufrührer steht bei Samara, desien Lage gefährdet fein soll. Eine dritte Gruppe Tschech^Slowaken hat sich der sibirischen Magisftale von Nowo Nikolaiewsk bis zum Taigan (vermutlich soll es heißen ,,bx f 3 r Natron Taiga", dem Ausgangspunkt der Sffchbahn nach Tomsk. D. Red.) bemächtigt. Der direkte Drahtver- kehr mft Osffibirien soll unterbrochen sein. Nach Meldung der ZeitungNascha Rodina" stehen die ffchecho-slowakiscwn Truppen unter dem Schutz der vier Ententestaaten Eng­land, Frankreich, Italien und Amerika die an die Rats- regierung die Forderung gestellt haben, daß den tschecho- kowaklicben Truppen die Waffen gelassen werden.

Vcnalkmen rinfflwr tichechillker Rk-nmnler.

^* e . n ' 6. Juni. In schriftlicher Beantwortung der In­terpellationen deutscher Abgeordneter über das Verhaften einzelner tschechischer Regimenter gibt der Landesver- teldlgungsmmister die Ergebnisse ferner Erhebungen über das Verhalten einzelner Regimenter auf Grund von Gut- achten höherer Kommandanten bekannt, die jedoch nur Bruch- stucke und die mehr oder weniger subjektiver Auffassung der darstellen, welche gewiß auf die Ehre und Psluht abgegeben, aber nicht immer als streng abjektiv zu be­tracksten sind, da der betreffende Kommandant selbst inmitten der Vorgänge steht oder die Ehre des Truppenkörpers mit t c mer persönlichen Ehre indenüfiziert. Darnach entspricht es nrcht der Wahrheit, daß das Jungbunzlauer Infanterie- cktegiment 36 während der Mobilisierung und des Auf- marsches gemeutert habe. Das Regiment hat sich in den

^ ° e ^ Iten ' Wäter jedoch infolge großer Verluste au akttven Offizieren und verläßlicher alter Mani*

schaff durch Einreihung moralisch verseuchter Elenrente ver­sagt. DaS Regiment wurde am 16. Juli 1915 aufgelost. Das Piseker Infanterie-Regiment 15 hat sich in Serbien stets brav und tapfer gehalten und schönes geleistet und wurde sogar im Heeresbericht erwähnt. Bezüglich des Infanterie- Regiments 102 zählen die Tage von Kolubara zu den Ehrentagen des Regiments.

Die Behauptung eines russischen Blattes beglich des ^nfanterie-Regimentes 88 ist aus der Lust gegriffen und entspricht nicht der Wahrheit. Das Pilsener Infanterie- Regiment 35 verließ die Friedensgarnison in tadelloser Verfassung und bestand die Feuertaufe bei Tomassow glänzend. Dagegen wurde der ungünstige Gesecktsverlaus und die. großen Verluste bei der 19. Jnfanteriettuppen- division nördlich von Tarnopol im September 1915 zmn Teil durch die schlechte Haltung von Teilen des Infanterie- Regimentes 35 verursacht. Bezüglich des Infanterie- Regimentes 28 (Prag) geht ans Aussagen des Regiments­kommandanten mit Sicherheit hervor, daß diese Truppe tni Apnl 1915 in Oberungarn obne einen Schuß abzugeben, von beiläufig einem feindlichen Bataillon gefangen oder eigentlich aus ihrer Stellung abgeholt wurde. Das Re­giment wurde seinerzeit aufgelöst, jedoch isifolge hervor­ragender Haltung seiner Marschbataillone auf dem Doberdo- Plateau im Sommer 1915 mit kaiserlicher Entschließung wie. d«r aufgestellt. Ueber die Altung der ffchechifchen Kriegs- gefangenen und deren Teilnahme an dem hochverräterischen in Rußland abgehaltenen Kongreß der Tschechen und Slovaken sowie über die Bildung einer tschechisch°s!ovakisck>en Brigade in Rußland, die das Gegenstück zu der tschechisch- slovakischen Aianee in Frankreich) bildet, können die Tat­sachen in den Schilderungen des in der Jnterpellaffon an­geführten Berichtes der Birschewija Wjedomosti, der üb­rigens unzweifelhaft zusammenbängt mit dem in Paris während des Krieges erscheinenden BuchesDetruisez t' Amtliche Hongrie des nach Paris entflohenen Prager Dozenten Doktor Benesch. oktenmäßig nicht voll umfaßt werden. Auch die Verhöre der aus der Kriegsgefangenschaft Zurückgekehrten werden aller Voraussicht nach nicht jenen Grad von Klarheit bringen, die im Interesse der Gerechffg- keit und der Monarchie erwünscht wären, wenn sie auch bis- her schon sehr charakteristische Streiflichter auf das Ver­halten der Ezechen in Kriegsgefangenschaft werfen.

Als Lieferung gilt auch die Entnahme der Gegenstands zu Zwecken außerhalb des Geschäftsbetriebs und auf Grund von Versteigerungen, auch wenn der Auftraggeber nicht selbst Gewerbetreibender ist. Als Lieferung im Sinne der Verordnung sind auch Lieferungen aus Werkverttägen anzw sehen, wenn der Unternehmer die Stoffe zu dem Lie- ferungsgegenstand hergibt und es sich dabei nicht um Zu­raten oder Nebensachen handelt. Die Rücklage ist von dem- renrgen zu bilden, der die Lieferung ausführt. Bei Gesell- 'chafteu haften Vorstände oder Geschäftsführer für die Er­füllung der Vorschriften der Gesamtschuldner. Bei Ver­steigerungen haftet der Versteigerer und dieser ist befugt, einen der Rücklage entsprechenden Betrag vom Der- stergerungserlöse zurückzubehalten. Die Rücklage beträgt bei Waren der unter Ziffer 1 genannten Art 20 und bei Waren nach Ziffer 2 und 3 10 vom Hundert des für die Lieferung rcreinncchmten Entgelts. Bei der Entnahme aus dem eigenen Betrieb gelten die Gestehungskosten als Entgelte. Dre zur Bildung der Rückloge Verpachteten haben ein Buch zu führen, in das bei jeder Lieferung nach dem 5. Mai d. Js. der Tag der Lieferung, der Gegenstand nach der Handels- üblichen Bezeichnung, der Betrag des Entgelts, der Tag der Zahlung und der zurückgelegte Betrag einzutragen sind. Das für die Veranlagung des Warenumfatzstemvels zu­ständige Finanzamt hat das Recht, jederzeit Einsickst in die­ses Buch zu nehmen. Das zuständige Finanzamt ist weiter befugt die Einzahlung der Rücklage zu verlangen, wenn das Geschäftsunternehmen eingestellt wird, oder Anlaß zu der Annahme vorliegt, daß die Rücklage ihrem Zweck entzogen wird. Gegen eine Anordnung des Finanzamts in diesem Sinne steht dem Gewerbetreibenden binnen einer Frist von 2 Wochen die Beschwerde an Gr. Ministerium der Finanzen. Abteilung für Steuerwesen zu. Durch die Beschwerde wird die Einzahlung der Rücklage nicht aufgehalten. Die vor­sätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlung gegen die Ver­ordnung wird mit einer Geldstrafe bis zu 30 000 Mark bedroht. Im übrigen wird noch auf den Inhalt der Ver- ordnung Bezug genommen.

Cin Crngestandnrs.

Per Prozeß firarn das plnüflif Kilts Korps.

Marmaros Sziget, 10. Juni. (DB.) Meldung i>« Wiener Korr -Bureaus. Heute begannen auf der Erpositur des Feldgerichts des 7. Generalkommandos in Marmaros Sziget die Hauptverhandlung gegen die Angeklagten des aufgelösten polnischen Hilfskorps. Obwohl nach der Mi- lttär-Sttafprozeß^rdnunq die Hauptverhandlung bei Vec- fahren im Felde rn der Regel nicht öffentlich ist. wurde auf Antrag de Verteidiger die Oeffentlichkeit der Hauptver­handlung verfügt. Der Anttag der Verteidiger, die Haupt­verhandlung in polnischer Sprache durchzuführen. wurde ab- gelehnt unter Hinweis darauf, daß das Feldgericht sich cm* ungarischem Gebiet befindet, wo die polnische Sprache nicht zu den landesüblichen gehöre und die Abweichung von der Diensffpracbe eine e-hebliche Erschwerung und Verzögerung im Verfahren nach sich ziehen würde. Es stehe ein bewährter Dolmeffcher zur Verfügung. Die Verteidiger beherrschten vollständig die deuffche und die polnische Sprache und auch ein Teil der Angeklagten verstehe nnd spreche deutsch Hierauf wurde .die umfangreiche Anklageschrift verlesen. Die Anklage lautet auf Verbrechen wider die Kriegsmacht des Staates, begangen in Kriegszeiten ohne Einverständnis mit dem Feinde durch unbedingte Werbung, Ansffftung eines Desertionskomplotts. Meuterei, Empörung, Diebstahl und öffentliche Gewalttätigkeit.

Nach der Verlesung der Anklageschrift begann die Ver- nehmung eines der Hauptangeklagten, des Legionshaupt- manns Intendanten Dr. Roman Gorecki. Dieser erklärte sich als nichtschuldig und betonte, daß die infolge des Brest- Litowsker Friedensvertrages unter der polnischen Naffon bervorgerufene Mißstimmung wegen der Einverleibung der polnischen Gebiete in die Ukraine, die Gerüchte über eine Auflösung der polnischen Legionen, der Rücktritt der pol­nischen Regierung und die Demission des Regentschaftsrates die Legionäre in ein unhaltbares Verhältnis zu der pol- nischen Oeffentlichkeit und in Widerspruch zu ihren mili­tärischen Pflichten gebracht haben. Die weitere Vernehmung Goreckis erfolgt am Montag.

Lnrusstcuer.

Dem Reichstage ist der Entwurf eines Gesetzes über die Umsatzsteuer zugegangen, das eine erhöhte Abgabe auf den Umsatz von Lurusgegenständen in Kleinhandel vorsieht. Zur Sicherung dieser Abgabe hat der Bundesrat unter dem 2. Mai d. Js. eine mit dem 5. Mai in Kraft getretene Ver­ordnung erlassen, nach der die in Bettacht kommenden Klernhandelsgeschäfte eine Rücklage zu bilden haben. Als Luxusgegenstände im Sinne der Verordnung gelten im wesentlichen folgende Waren:

1. Edelmetalle, Perlen, Edelsteine, einschließlich syn­thetischer Edelsteine, sowie Gegenstände aus oder in Ver­bindung mit diesen Stoffen, einschließlich der mit Edel- metallen doublierten Gegenstände.

2. Werke der Plastik, Malerei und Graphik, sowie Kopien und Vervielfälttgungen solcher Werke, sofern das Entgeld für die Lieferung dreihundert Mark überschreitet.

3. Antiguitäten, einschließlich alter Drucke, und Gegen- stände, wie sie als Liebhaberei von Sammlern erworben wer- oen, sofern diese Gegenstände nicht vorwiegend -u wissen schaftliche« Zweck«, «sammelt m werden vtle^en.

, öon demUnabhängigen Sozialdemokraten" Dr. Breitscheid herausgegebene KorrespondenzSozialisffsche Auslandspolitik" reibt sich in schöner Bruderliebe an den Genossen Scheidemannscher Richtung und bemerkt dabei:

Wenn das BeWmpfen und Herunttrreißen der Sck?eidemann und Genossen, wie es an Hobelbank und Schraubstock im Uebermaß geübt wird, einer Partei die Anhänger in Scharen'zuführen könnte, dann allerdings wäre die Durchdringung der Masten mit unseren Ideen ein Kinderspiel."

Dazu sagt dasZenttalorgan der sozialdemokratischen Partei", derVorwärts" in seiner Nr. 152:

Uns will es scheinen, als ob dasBeschimpfen und Herunterreißen" nicht nur in der Werkstatt, sondern auch in samtlicken Organen und Reden der Unabhängigen die Hauptrolle spielt und dort ebenso wertlos für die wirkliche Aufklärung der Arbeiter ist. Aber wir haben nicht die Hoffnung, daß diese Selbsterkenntnis der Unabhängigen zur Einkehr und Befferung führt."

Undwill es schier bedürften, daß sie alle beide" recht Ftoben. Man wird sich dieses Eingeständnis merken mästen, denn die Zeit wird nicht mehr allzu fern sein, in der nach Beendigung des Krieges Lohn- und Organisationsfragen die Arbeiterschaft stark beschäftigen werden. Die Genossen beider Richtungen sind dann ja nach der Außerttafffetzung des § 153 der Gewerbeordnung in nichts nrehr behindert, ihren eigenen Klassengenossen gegenüber ihre pädagogische Pflicht zu erfüllen", ohne daßdas Sttafgesetz ihnen dabei auf Schritt und Tritt Fallstricke legt". Und wenn dieGe­nossen" schon unter sich reichlich Gebrauch machen von dem Beschimpfen und Herunterreißen, so ist nicht einzusehen, warum sie diesepädagogischePflicht" nicht auch gegen grund­sätzlich anders gesinnte Arbeiter in handgreiflichere Form bringen sollen. Die Uebung bestand ja bereits noch unter der Herrschaft des § 153 der Gew. Ord. trotz aller Ab- leugnuugsversuche. Daß die nicht sozialdemokratische Ar­beiterschaft nun dem roten Terror wehrlos überantwortet worden ist wird auch jetzt Wohl den fozialpolifischen Theoretikern klar werden. Wie die kleine unvorsichtige Zänkerei der feindlichen Brüder erkennen läßt, wird mehr denn je in der Arbeiterbewegung das Wort gelten:Willst du nicht mein Bruder sein, schlag ich dir den Schädel eia.-

Im Dienste des Mammon.

Wir lesen in derWahrheit":

SDer von uns schon oft scharf kritisierte Brauch, die Aus­sichtsratsstellen unserer Großbanken und unserer indu­strieller Wecke mit einer sich immer gleich bleibenden Kligue ton Leuten zu besetzen, die dadurch zu einer Machthärffung schädlichster Art gelangen, hat sich auch während des Welt­krieges nicht geändert. Im Gegenteil kann man aus dem im Finanzverlag G. m. b. H., Berlin, erschienen Adreßbuch der Direktoren und, Aufsichtsräte erkennen, daß auch im Jahre 1917 noch die Häufung von Aufsichtsratsstellen auf wenige Persönlichkeiten Fortschritte gemacht hat. Die Zahl der Personen hat sich gemehrt, die gegenüber dem Vorjahre über. 50 Aufsichtsratsstellen bekleiden. An der Spitze marschiert noch immer der Gch. Kommerzienrat Louis Hagen, der Iw Haber der Bankfirma A. Lewy in Köln, mit 57 Auffichts­ratsposten. Ihm folgen die anderen wohlbekannten Namens dle Fürstenberg. Mammroth, SchwabaH Oppenheim. Arnhold, Vallin usw. Einer der tüchtigsten von ihnen allen ^M_ake^auch üier unterLieftn Deanad eten tolphgr <Vrr Dr.'