Ausgabe 
31.10.1918
 
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Neuregelung dtr fortscbreibung der Ävlibevöllrerung

rum ZwecRRe der Lebenzmlttelversorgung.

Die Gesamtlage unserer Lebensmittelversorgung macht eiKC genaue Feststellung bcc Zahl der verso,gungs berechtigten Bevölkerung unerläßlich, um mit Sicherheit jeden unzulässigen Mehrverbrauch ausschalten zu können. Aus diesem Grunde waren die Kommunatvecbände durch Rundschreiben drs Präsidenten des Kriegsernährungs amts vom 9. Mai 1917 schon bisher angewiesen, unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Volkszählungen ge naue Verzeichnisse der Versorgungsberechttgten aufzuflel len und durch Fortschreibung der Veränderungen auf dem laufenden zu halten. Es hat sich jedoch hcrausge stellt, daß durch die Fortschrcibung nach dem bisherigen Verfahren nicht völlig zuverlässige Unterlagen für die Bevölkerungszahl der Kommunalverbände gewonnen wer den konnten. Zn jedem Fortschreibungstermin überstieg die Zahl der Zuzüge die der" Wegzüge sehr erheblich, während bet richtiger Fortschreibnng die Gesamtzahl der Zuzüge und die Gesamtzahl der Wegzüge innerhalb des Reichsgebiets einander annähernd gleich sein mußten Die Bundcscatsverocdnung vom 24. Oktober 1918 (RGBl. Nr. 143) stellt die Fortschreibung auf neue Grundlagen. Als Zuzüge sollen foetan nur Personen gezählt werden dürfen, welche einen von der zuständigen Behörde ihres bisherigen Aufenthaltsorts ausgestellten Abmeldeschein aus vorgeschricbeuem Vordruck abgeben. Eine Ausnah­me gilt nur für Personen, die aus dem Ausland zuzie. hen; für sie hat der Kommunalverband des Zuzugsorts eine besondere Zählkarte auszufertigen. Als Wegzüge wer­den alle Personen gezählt, denen ein Abmeldeschein aus- gestellt worden ist.

Durch die vom Reichskanzler erlassenen AusfühVUngs- bestimmungen werden die für die Fortschreibung zu be­nutzenden Vordrucke einheitlich festgesetzt, auch wird für dle Abmeldescheine ein Blocksystem eingeführt, welches eine genaue Kontrolle ermöglicht.

Da die Vordrucke wesentlich vereinfacht und deren Kosten auf die Reichskasse übernommen werden, bedeutet die Neuregelung für die Kommunalverbände eine erheb- liche Entlastung in geschäftlicher und finanzieller Hinsicht.

Polilllch«.

Darmstadt Der Landesnusschuß der Fortschritts. Volksparlet für das Großherzogtum Hessen hielt am Sonnlag in Mainz eine aus allen Teilen des Landes stark besuchte Versammlung ab. Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden Landtagsabgeordnete Rkh-A!sfeld hielt zunächst der Reichstagsabgcordnete Kopsch Berlin einen Vortrag über die äußere und innere Politik des deutschen Reiches, der den Zuhöc.rn eine Reihe von wertvollen Aufschlüssen über die Ereignisse der letzten Wochen brachte. Sodann sprach der Landtagsabgeord- ncte Henrich Dacmstadt über Reform der hessischen Ver- sassung. An die Vorträge schloß sich eine rege Aus spräche. Z» dem Vortrag des ersten Referenten über dre Rcichspolitik wurde sodann folgende Resolution an genommen:

Der Landesausschuß der Fortschr. Volkspartei für das Großh. Hessen stimmt der von der jetzigen parlamen­tarischen Regierung des Reichs geleisteten Rcformarbeit rückhaltlos zu. Ec verwirft entschieden die vaterlands­schädigende Wühlarbeit volksgegnerischer, die Einheit ves Reichs untergrabender Kreise, die die entgültig be seitigte Gewaltpolitik und Klassenpolitik wieder aufzuciL» icn suchen. Der Landesausschuß hat das feste Vertrauen zur neuen Volksregterung, daß sie dem deutschen Volke einen Frieden schaffen wird, der ihm selbst wie allen Völkern das Recht der Selbstbestimmung und einer ge­sicherten Zukunft tm Rahmen des Völkerbundes gewähr­leistet. Einem VcrnichtungSwillen unserer Feinde ge­genüber wird das deutsche Volk geschlossen alle Kiäfte zum äußersten Widerstand aufbieten."

Zum Vortrag des zweiten Referenten wurden fol­gende Richtlinien zum Beschluß eehoben:

Der LandcsauSschuß der Fortschr. Volkspartei for­dert die unverzügliche Demokcalisterung der Verwaltung des Großherzogtum Hessen, die Umwandlung des Obrig- kettsstaatS tn einen Volksstaat. Der Ausschuß erwar­tet demzufolge, daß die Abgeordneten der Partei in der Zweiten Kammer eintreten für: 1. Aufhebung aller auf Geburt oder auf Besitz gestützten Vorrechte in, Staat, im Kreise und in den Gemeinden. 2. Einfüh­rung des Einkammersystems, 3. Feauenwahlrecht, 4. Be­seitigung aller das allgemeine und gleiche Wahlrecht so­wie die Wählbarkeit beschränkenden Bestimmungen, 5. Gleichmäßige und gerechte Wahlkrciscinteilung, 6. Ein. führung der Verhältniswahl, 7. Einfühlung oes Lcmd- tagSwahlccchts auch für die Wahlen in den Provinzen, Kreisen und Gemeinden, sowie Erweiterung dcö Sclbst- bestimmungsrechtes der Gemeinden."

Aus Stadl md Land.

* Darmstadt Der Emqualtierungsausschuß gibt folgendes bekannt: Es muß damit gerechnet werden, daß in der nächsten Zeit sämtliche Straßen der Stadt mit Einguartierung (ohne Verpflegung) belegt werden. Um für alle Fälle gerüstet zu sein, empfiehlt es sich, die Quartiere bereit zu halten Umguarttcrungen können von uns nicht mehr vorgenommcn werden. Ein Teil der brfferen Wohnungen sind soweit als nötig, als Ossizlcrsquartwre in Aussicht genommen. Weiter wer­den sämtllche Ställen innerhalb des Stadtgebietes, (auch in Privolhäusecn) zur Einstellung von Pfcrdrn benötigt und sind diese sür den Zweck frei zu machen.

Bekannimachmrg.

Wegen der zahlreichen Erkrankungen unter den Beamten des Fahrdienstes und zur Bewälti- gnng des durch die Anforderungen der Heeres­verwaltung nnd die ^ahrnngsmittelversorgnng der Bevölkerung zur Zeit stark angwachsenrn Mili­tär- usb Güterverkehrs fallen folgende Züge vor- rübergehend aus:

Pz 723 Frankfurt ab 4,13 R., Cassel an 8,29 R. Pz. 722 Cassel ab 8,57 V. Frankfurt an 1,38 R. Um eine Ueberlastung der noch verbleibenden Züge zu vermeiden, wird wiederholt und auf das dringcnste er­sucht, alle nicht unbedingt nötigen Reisen zu unterlassen, da andernfalls noch einschneidendere Maßnahmen zur Einschränkung des Personenverkehrs nicht zu vermeiden sind.

Ir mehr sich das Publikum in seinen Reisen be- schränkt und dadurch mithilft, das durch die Einschrän­kung erstrebte Ziel zu erreichen, je eher wird es mög' lich sein, die Beschränkungen zu mildern oder ganz auf- zuheben. Ebenso hängt es von der Sekbstbeschränkung des Publikums ab, ob die Zahl der zu den einzelnen. Zügen zu verausgabenden Fahrkarten von vornherein ein für alle mal festgesetzt wird. Jedenfalls wird aber schon jetzt der Verkauf sofort eingestellt und die Bahn­steigsperre geschlossen, sobald eine betciebsgefährliche Ueberbesetzung zu befürchten ist.

Gleichzeitig wird unter Hinweis auf die allgem. Ausführungsbestimmung 5 (2) zu § 16 der Etsenbahn- Verkehrsordnung angeordnet, daß

die Fahrt am ersten Tage der Geltungsdauer der Fahrkarten angetreten werden muß.

Hinsichtlich der bereits vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gelösten Fahrkarten gelteu noch die bisherigen Bestimmungen.

Frankfurt (Main), 28. Oktober 1918.

M kisenbabndirelrtion franlrtnrt Ml.)

BekamttMachrmg.

Wegen der zahlreichen Erkrankungen unter den Keamte« des Fahrdienstes und zur Bewälti­gung des durch die Anforderungen der Heeres­verwaltung nnd die NKhr'Ungsmittelversorgnng der Bevölkerung zur 3ttt stark angewachfenen Mili­tär- und Güterverkehrs fallen nachstehende Zuge vor­übergehend aus:

I. Vom 30.Okt. ab: Pz 637 (W) Eitorf ab 2.04 R., Trois­

dorf an 2.46 R. Pz. 644 (W) Troisdorf ab 12.32 N., Ettorf an 1.14 N.

II. Vom 1. Okt. ab: Pz. 83 Betzdorf ab 6 45 V., Cöln

an 8.31 B. Pz. 84 Cöln ab 8.46 N, Betzdorf an 10 40 N.

III. Vom 2. Okt. ab: Nachzg. 643 (Sonnabends) Herborn

ab 8.59 R. Betzdorf an 10.39 N. Vorzg. 638 (Sonnabends) Cöln ab 2.50 N., E.korf an 4.10 N.

Die schon früher ausgefallenen Pz. 651 Gießen ab 5.45 N., Cöln an 9.47 N. und Pz. 652 Cöln ab 8.00V., Gießen an 12.00 Mittags werden auch weiterhin nicht befördert.

Um eine Uebeclastung der noch verbleibenden Züge zu vermeiden, wird wiederholt und auf das dringendste ersucht, alle nicht unbedingt nötigen Reisen zu unterlassen, da andernfalls noch einschneidendere Maßnahmen zur Einschränkung ^)es Personenverkehrs nicht zu vermeiden sind.

I- mehr sich das Publikum in seinen Reisen beschränkt und dadurch mit hilft, das durch die Einschränkung erstrebte Ziel zu erreichen, je eher wird es möglich sein, die Beschränkungen zu mildern oder ganz aufzuheben. Ebenso hängt es von der Selbstbeschränkung des Pub­likums ab. ob die Zahl der zu den einzelnen Zügen zu verausgabenden Fahrkarten von vornherein ein für .alle mal festgesetzt wird. Jedenfalls wird aber schon jetzt der Verkauf sofort eingestellt und die Bahnsteigsperre geschlossen, sobald eine betrirbsgcfäh:liche Ueberbesctzung zu befürchten ist. Gleichzeitig wird unter Hinweis aus die allg. Ausfühcungsbestimmungen 5 (2) zu § 16 d.r Eiser.bahnvcrkchrsordnung angeordnet, daß

die Fahrt am ersten Tage der Geltungsdauer d r Fahr­karten angetreten werden muß.

Frankfurt (Main), den 29. Okt. 1918.

königliche eifenbabndircktion Trankfurt (Main).

BektmntmachKttg.

Frachtstück guter werden am 30. und 31. (Oktober sowie am 1 November znr Beför­derung nicht angenommen.

Frankfurt (Main), den 28. Oktober 1918.

Kgl. eifenbabndirektlon Trankfurt (M)

Verantwortlich: Altzin Klein, Gießen.

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