Ausgabe 
19.10.1918
 
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(Neueste Nachrichten)

Bezugspreis 80 pfg. monatlich

vierteljährlich 2,40Mk., vorauszahlbar, frei inS Haus. Ab ge hält in unserer Expedition oder in den Zweig- ausgabestcllen vierteljährlich 1,80 Mk. Erscheint Dienstag, Donnerstag u. Samstag. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahru,»g oder Rücksen­dung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantier:. Verlag derGießener Zeitung", Gießen.

Ar. 93. Zweites Blatt.

Reformen irr Hessen

Darmstadt. 17. Okk. Der Finanzausschuß der Zweiten Kammer, zu welchem auch die dem Ausschuß nicht ongkhörenden Mitglieder d. Ältestenrates geladen waren, tagte heute unter Vorsitz des Abg. Dr. Osann zunächst zu einer vertraulichen Anssprache. Der Vorsitzende machte Mitteilung von dem Anträge des Abg. Ulrich, betr. die alsbaldige Einberufung des Kam- merplenums zur Beratung des Antrages der sozialdemo­kratischen Kammerfroktion, betr. die Einführung des all gepleincn, direkten Wahlrechtes. In der Aussprache kam zum Ausdruck, daß die Angelegenheit zunächst den besonders hierfür gewählten Verwaltungsgesetzgebungs- Ausschuß passieren müsse, ehe er in dein Plenum der Kammer zur Beratung kommen könne. Abg. Neh teilt mit, daß ec zu dieser Frage noch einige Abänderungs- anträge zu stellen beabsichtigt, was innerhalb acht Tagen geschehen sein könne. Der Vorsitzende dcs Vecwaltungs- gcsetzgebungs-Ausjchussis bestimmte hierauf den Zusam­mentritt dieses Ausschusses auf Samstag, len 26. Oktober. Man hofft dann die Anträge soweit durchberaten zu können, daß sie bis zum Zusammentritt der Kammer, die für den 19.Novemb.r geplant ist, spruchreif werden.

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Expedition: Lüdanlage 21.

Samstag, den 19. Oktober 1918.

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Umsairsteuer. Jfufzeicbnunge- find kuchMruMpllichl

Für sämtliche Gewerbetreibenden und alle sonstigen der Umsatzsteuelpflicht unterliegenden Personen ist es von besonderer Wichtigkeit, daß jeder dem Umsatzsteuer- gesetz vom 26., Juli unterliegende Steuerpflichtige ver­pflichtetist, sämtlichegcweiblichen Einohmen aufzuzeichnen, über sie Buch zu führen. Dabei handelt es sich nicht nur um Einahmen für verkaufte Waren, sondern auch um solche uas der Barzahlung von gewerblichen Leistungen aller Art. Die Verpflichtung erstreckt sich demnach auf diljenigen Gewerbetreibende, welche bisher gesetzlich noch nicht Buch zu führen gezwungen waren, u. o. also auf sämtliche Handwerker, Kleingewerbe treiben - den und Landwirte.

Auch die kleinsten Betriebe sind, vorausgesetzt, daß der Jahresumsatz lder Gesamtbetrag der Entgelte im Kalenderjahr) 3000 Mark übersteigt, hiervon nicht aus» geschlossen. Die Inhaber von Betrieben, in denen Ent­gelte für Leistungen (z. B. Ausführung von N-.pacaturen, Haar und Bacipflege, Herstellung von Kleidungsstücken aus vom Besteller gelieferten Stoffen u. a.) und außer­dem für Lieferung von Waren vereinnahmt worden sind, werden Umsatzsteuer und damit buchführungspfllchtig, wenn die Summe dieser Entgelte jährlich mehr als 3000 Mack beträgt.

Der Auszeichnungspflicht ist genügt, wenn die Toges-

(Gicßcuer Tageblatt)

Knzeigenpreis 24 pfg.

die 44 mm breite Petitzeile, für Auswärts 36 Pfg. Die 90 m m breite Reklame-Zeile 190 Pfennig. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe -berechnet. Rabatt kommt bei Ueverfchreitung desZahtun^s, zieles (30 Taaej, bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall. Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit.

Druck der Gicßener Verlagsdruckerei, Albin Klein.

Telephon Rr. 362. 3l.

einrwhme, die der Steuerpflichtige für seine Leistungen oder Lieferungen e:!t, a l l t ü g l i ch fortlaufend in das für diefeck Zweck angelegte Buch eingetragen, und wnn das Buch am Schluffe jedes Kalenderjahres abgeschlossen wird.

Zur Tageseinnahme zählt auch der Wert der von dem Steueipfllchtigen aus dem eigenen Betriebe zu o deren als gewerblichen Zwecken entnommenen Gegenstände; dab.i ist als Entgelt derjenige Betrog ein- zusetzeii, den der^ Steuerpflichtige als W'ederverkäusec zahlen müßte. Es empfiehlt sich, diese sogenannten Eigenverbrauch bei solchen Unternehmen, in denen die Gcsamteinahme der Entgelte 15 000 Mark jährlich nicht überschreitet, in einer besonderen Spalte nachzuweisen, da ln diesem Fall die Entnahme für den eigenen Bedarf außer Ansatz bleibt, wenn ec im ganzen nicht mehr als 2000 Mark beträgt.

Geschäftliche oder persönliche Ausgaben dürfen von dem steuerpflichtigen Entgelt nicht abgezogen werden. Wer Ausgaben dieser Art gewohnheitsmäßig aus der Tageskasse bestreitet, muß diese ebenfalls all­täglich besonders aufzeichnen, und die Aufzeichnungen mit dem Einnahmebuch sorgfältig aufbewahren, damit ec so­wie das nachpcüfende Umjatzsteueramt am Jahresschlüsse die wirklich vereinnahmten Entgelte ohne Abzug der Ausgaben ermittelst können.

In Unternehmen, der denen die Gesamtheit der vereinnahmten Entgelte im vorhergehenden Kalenderjahre nicht mehr als 30 000 Mark betragen hat, tst tine nur

Oer Staatssekretär des Neichsschahamts, Graf von Nordern, hatte mit Parteiführern des Reichstags eine Aussprache über die Kriegsanleihe. Es waren mit dem Reichstaqspräsidenten Fehrenbach, vom Zentrum die Abgeordneten Gröber und Trimborn, von den Sozi aldem o- traten die Abgeordneten Ebert und Scheidemann, von den Konservativen die Abgeordneten Graf von Westarp und Dietrich, von der Fortschrittlichen Volks Partei die Abgeordneten Wiemer und Fischbeck, von den Nationalliberalen die Abgeordneten Stresemann und Lisi, von der Deutschen Fraktion die Abgeordneten Freiherr von Gamp und Schultz-Dromberg erschienen.

Der (Sfaafefefreför des MLchsschrchamis erllärLe u. a. sstgendes:

Man fragt nach der Sicherheit der Anleihen. Die Anleihen sind gesichert, formell durch das Versprechen von Regierung und Reichstag; materiell durch das. was hinter ihnen steht, die ArbeitS- und Steuersraft des ganzen deutschen Volkes. Treffend hat man di deutsche Kriegsanleihe als eins Hypothek auf unser Volbllvermögsn bezeichnet. Unser Volksvermögen steht in der Hauptsache noch un­angetastet da. o.

Das deutsche Volkseinkommen bietet eine Gewähr dafür, daß auch der Zinsendiensi der Kriegsanleihen gesichert ist.

Bundesrat und Reichstag sind gewillt, den eingegangencn Verpflichtungen gerecht zu werden, insbesondere für Deckung der Kriegs anleihezinsen in voller Höhe Sorge zu tragen.

Bei allen Steuern, die noch kommen, wird der Besitzer von Kriegs­anleihe nicht schlechter gestellt werden wie der, der seiner Pflicht zur Zeichnung in dieser schweren Zeit nicht nachgekommen ist. Ich trete sogar dafür ein, daß derjenige, der sein Vaterland in schwerer Zeit finanziell nicht im Stiche gelassen hat, bevorzugt werden soll.

Die Kriegsanleihe ist eine Volksanleihe im besten Sinne des Wortes geworden, sie ist bereits jetzt in den Händen von Millionen zum großen Teil wenig bemittelter deutscher Reichsangehöriger, sie bildet den Grundstock des Vermögens ungezählter Sparkassen, Genossenschasten, Wohltätiger Stistuugkii, die unseren Aermsten dienen. Und weil das der Fall ist, würde kein Parlament und keine Regierung es wagen können, durch gesetzliche Maßregeln an der Sicherheit ihres Zinsertrages zu rühren.-'

Die Parieiführer des Reichstages

erklärten ihre volle Llebereinstimmung mit der Auffassung, daß es weiter.- Reichstag und Reichsregierung erste Pflicht sein muß, den Zinsendienst der Kriegsanleihen in zugesagter Höhe mit allen Mitteln ficherzustelle«, und daß der Besitzer von Kriegs­anleihe bei allen steuerlichen und sonstigen Maßnahmen keine Benachteiligung, vielmehr nach Möglichkeit eine Begünstigung erfahren soll. Für die Dutt :. daß unsere Anleihen Volksanleihen im beste.:

Sinne des Wortes find, die sich zvm größten Teil in den Händen von Millionen wenig begüterter Volksgenossen befind-...