Die Anträge fanden in folgender Fassung Annahme:
Die Staatsregicrung zu ersuchen: Beim Bundes rat dal,in zu wirken, daß bei der Regelung der Uebec- gongswirtschost folgende Gesichtspunkte berücksichtigt werden: '
1. Weitgehende Hera nziehung deS Handels, seiner Fähigkeiten r nd sachlichen Erfahr rgen sowie besonders seiner Organisationen für die Rohstoffversorgung während der Übei gcmgsze t, wobei a) E nkauf. Einfuhr u Verteilung der Rohstoffe Ersatzstoffe und Halbexzeugniffe durch fachkundige Krris (Einkaufs und Vcrteilungsge- gesellschaften) unter staatlicher Aufsicht erfolgen sollen, b) sachverständige P.rsoncn aus den Berufsorganisatio ncn zur Mitwirkung bei den ges.'mt<n Vorarbcitfn zur organisatorischen Ilmschaltung des Wirtschaftsbetriebes heronzuziehln sind, c) eine durchgreifende Kontrolle der Preisbildung für die Dauer der Uebergangswirt- schaft durch Mitwirkung von Vcrtretern beruflicher Organisationen der Erzeuger, des Harrdels und der Verbraucher zu sichern ist.
2. Rasche und zweckentsprechende Abgabe der bei Kriegsende noch im Besitze der Heeresverwaltung bifind lachen Vorräte an R o h st o ff e n , M a t e r i a l und M a- schinen zu möglichst billigen Preisen unter Ausschluß von Konjukturgcwinnen an Handwerk, Baugewerbe und Industrie, wobei in erster Linie soweit als möglich durch den Krieg geschädigte Handwerker und Gewerbetreibende sowie stillgelcgte Betriebe zu berücksichtigen sind.
3. Förderung der Errichtung von Hypotheken, schutzbanken und Nutzbarmachung der Mittel der öffentlichen Sparkassen und Berufsgcnossenschaften zur Wiederbelebung der Bautätigkeit nach dem Kriege, namentlich durch Hergabe von Hypoth.ken und Baudac- lehen zu möglichst günstigen Verzinsungen und Tilgungsbedingungen.
4. Unterstützung der durch den Krieg oder kriegswirtschaftlichen Maßnahmen besonders hactgetroffenen mittleren und kleineren Gewerbebetriebe durch angemessene Zuweisung von Rohstoffen und öffentlichen Arbeiten, besonders an die genossenschaftlichen Organisationen.
5. Weitestgehende Anerkennung der den Revisions- verbänden angeschlossenen Zentral Rohstoff- u. leiungsfä- higcn kaufmännisch geleiteten Rohstoffgenossenschafte als Großhändler ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt ihrer Gründung.
HriegiWirtfcbaftlicim.
Entziehung der Zuckerkartcrr und Abliefr- rrmgspficht der Huhnerhaiter. Aus Kreisen der ländlich.n Bevölkerung ist darüber Beschwerde geführt worden, daß d Kommunalvei bände vielfach Hühnerhaller, die mit der Ablieferung der festgesetzten Menge von Eiern im Rückstände sind, durch Entziehung der Zucker- karten zu^ Erfüllung ihrer Ablieferungspflicht anhalten. Wenngl d.cfi Zwangsmaßnahme an sich zulässig ist und in g" ff n Fällen nicht entbehrt werden kann, um Huhne ha "jk überhaupt die zur teilweisen Abliefe- run,r ihre. wirtschaftlichen Erzeugnisse Verpflichteten zur Ecfüllu. öffentlich-rechtlichen Pflicht zu zwin
gen, so soll Maßnahme — wie der Staatssekretär des Krtegserr > amts in einem Rundschreiben an
die Bundesre. .ungen zum Ausdruck gebracht hat— doch nur untn besonderen Umständen beim Versagen der sonstigen Zwangsmittel und nur bei festgestelltem Verschulden angewandt werden. Auch darf sich die Entziehung des Zuckers keinesfalls auf den Einmachczucker sowie auf den Zucker, der Kindern, werdenden Müttern und stillenden Frauen sowie Kranken zu gewähren ist, erstreken. Schließlich muß die vorenlhaltene Zuckermenge in angemessenem Verhältnis zu der Menge der rückständigen, abzuliesernden Erzeugnisse stehen, und es darf stets nur ein Teil der Mundzucken ation gesperrt werden.
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** Die Reichs st. lle für Gemüse und Obst hat durch Veröff.ntlichun i tin Reichsanz-ckger Ne. 182 den Grzen- gerpreis für Fruhzwievein ohne Kraut auf 18 Pfennige je Pfund mit Wirkung vom 3 August 1918 ab festgesetzt.
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Schlachtungen von HammrUömmerrr fleisch- ;«?arkenpftichtig! Vvu Genielndcoerwallungen und
:ffc oaipcrjonen sollen w. letzter Zeit zahlreiche Hammel- 'immec zu Masizwccken ang kauft worden sein Um Jcrtümern vorzubeugen, Wied da.auf h ng-wiesen, daß das Fleisch dieser Hammellämmer den Fleischmarrnpslichl ; nterliegt. Privatpersonen, die Hammel oder Hammelläm mir schlachten, habt«, vor'der Schlachtung, ebenso wie bei der Hausschlachtung eine- Schweines, dle Genehmigung öes Kommunalv.rbandcs nnzuholcn; die Schlachtungen unterliegen daher den Bestimmungen über die Hausschlachtungen. Abgesehen von anderen Bedingungen wird eine solche nur dann genehmigt, wenn das Tür 3 Monate lang in eigener Wirtschaft gehalten ist Das Fleisch wild, wie bei anderen Hausschlachtungen, auf die Fleisch- marken angercchnet.
Förderung des Gelfruchtanbans Zur Frage
diö Oeiscucktanbau?, bim für unsere Fetlvelsocgung ausschlaggebende Bedeutung beizumessen ist, ist im Reichstage eine Resolution Dr. Ablaß und Gen. angenommen wurden. Hiernach soll in Zukunft dem Landwirt bei Ablieferung von über 6000 kg OUfrüchten eine im Verhältnis ZUM Gesamtbeträge etzieltcn Ernte stehende Oel- fcüchtmerge bezw. ein weiter steigender Oeliückliefcrungs anspruch zugebilligt werden. Es besteht begründete Aussicht, daß dieser Resolution in gewissem Umfange statt
l gegeben wird. Während nach der jetzig n Regelung bei ! Ablieferung von Oelfrücbten über 6000 kg hinaus eine Steigerung belassenen Oelfruchtmenge bezw. des Oel- lücklicselungsansvruchcs nicht mehr ersolat, also d e bei Ablieferung von 6000 kg Saat belassene Oelfruchtmenge 150 kg Saat bezw. der Oclrücklieferungsanspcuch von 50 kg das Höchstmaß darstellt, würde in Zukunft bei einer Ablieferung über 6000 kg hinaus, die belast.ne Oelfruchtmenge bezw. der Oelrückliefecungsanfpruch im Verhältnis zur Ablieferung ohne Höchstgrenze steifen. Ferner wird beabsichtigt anzuordnen, daß dieOelftuckt Preise, die für die Ernte 1918 gelten und auch schon für 1919 in gleicher Höhe fcstgelegt sind, auch für 19^0 Gültigkeit erhalten, damit die Landwirte in der Lage sind, den Oelfruchtanbau in ihren Wirtschaftsplan mit der Sicherheit, auch in Zukunft ausreichende Preise erzielen zu können, einzusctzen. Don diesen beabsichtigten Maßnahmen wird eine Steigerung deS Oelfruchtanbaus im Großbetciibe erwartet.
Ausgabe von Kieneuzucker zur gerbstfutter-
ung. Die Einkaufsgesellschaft für das Grotzherzo^tum Hessen m. b. H. , Mainz hat soeben die Bezugsscheine für Bienenzucker zur Herbstsütterung an Bürgermeistereien zur Weitergabe an die Bienenzüchter gesandt. Auf daS Volk entfallen 5 kg Zucker, und zwar nur versteuerter Zucker, da infolge Arbeiter- und Kohlenmangel unversteuerter (vergällter) Bienenzucker von den fracht- günstigen benachbarten Fabriken nicht beschafft werden konnte. Im Interesse der einzelnen Imker liegt eS, sofort ihren Bezugsschein bei ihrer Bürgermeisterei anzufordern, damit sie die Herbfütterung rechtzeitig vorneh men können.
Erhöhung der Mehlralion. Die allgemeine Tageskopfmenge an Mehl für die versorgungSbecechtigte Bevölkerung ist vom 19. August ab um 40 Gramm erhöht und auf 200 Gramm festgesetzt worden. Die Festsetzung gilt zunächst bis zum 30. September 1918. Eine Zuteilung von Brotstreckungsmitteln kann vorläufig nicht ersolgen. Die Zulagen an Schwer- und Schwerstarbeitec bleiben in bisheriger Höhe bestehen. Die Ausgabe der Reichsreisebrotmarken, von denen zurzeit vier Stück. 200 Gramm Gebäck für den Tag und Kopf zur Verteilung gelangen, ist vom 19. August ab auf fünf Stück » 250 Gramm Gebäck erhöht worden, so daß die Wochenration an Gebäck 1750 Gramm beträgt.
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krsalrmlttel In Sen fleischlosen Aocben.
Für die Z it vom 1. August bis 31. Oktober sind — wie schon früher bekannt gegeben wurde — in der Fleischdersorgung vier fleischlose Wochen festgesetz worden. Der dadurch entstehende Ausfall an Fleisch wird durch Ersatz entweder in Mehl oder Katoffeln ausgeglichen werden, und zwar sollen in den Ortschaften mit einer festgesetzt-n Wochencation von:
200 § Fleisch: 250 g Mehl oder 1500 g Kartoffeln
150 g „ 185 g „ „ 1250 g „
100 g „ 125 g „ 750 g
zur Verteilung gelangen. Für dle erste—vom 19.—25. August — laufende fleischlose Woche wird nach den erlassenen Anordnungen für das fehlende Fleisch ein Ersatz in Kartoffeln gewährt werden.
Ausgi nommen von der Einhaltung der fleischlosen Wochen sind auf Grund amtsärztlichen Zeugnisses Kranke, insbesondere Zuckerkranke. Ueber die Fortgewährung dir Fleischration an Kranke unter Fortfall der Ersatzlieferungen und über die Weiterverteilung der Krankenzulagen an Fleisch in den flleischlosen Wochen sind entsprechende Anweisungen an die zuständigen Stellen ergangen.
* Knndenlifterr für deu Kchirhrvarenverkarrf?
Die Reichsstelle für Schuhversorgung veröffentlicht einen Entwurf für eine gemeindliche Regelung des Schuhverkaufs, der die Genehmigung der Reichsstelle gefunden hat. Die Regelung beruht auf einer Führung von Kundenlisten, in die die Inhaber von Schuhbedarssscheinen in der Reihenfolge ihrer Anmeldung von den Schuhhändlern ohne Rücksicht auf den Wohnsitz des Verbrauchers eingetragen werden. Gleichzeitig ist der Schuhbedarfsschein an den Schuhhändler unter Angabe der Art und Größe des gewünschten Schuhwerks abzuliefern. Für die Eintragung kann auch schriftlicher Antrag zugelassen werden. Bei schriftlicher Bestellung soll dem Verbraucher der Eingang des Schuhbedarfsscheines unter Angabe der Nummer und des Datums der Eintragung bestätigt werden. Nach Eingang der Ware haben die Händler so viel Besteller zu benachrichtigen, wie aus der Sendung unter Berücksichtigung der verlangten Schuhart und Größe voraussichtlich versorgt werden können. Für die Abnahme des Schuhwerks ist eine Frist zu setzen.
J4us Stadt und Land.
Ueber die Kandlagswahle« hat die Großherzog- liche Regierung der zweiten Kammer elne Vorlage zugc- hen lassen, in der cs heißt: Ecneuerungsw^hlen von Abgeortnctcn der Zweiten Kammer werden aus die zweite Hälfte des Jahres 1919 verschoben. Kriegsteilnehmer verlr ccn ihre Stimmberechttgung nicht dadurch, daß sie 1919 zu einer direkten Staats« oder Gemeindesteuer nicht herangezogcn find.
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Lehrer alsKurgermeistersteUverlreler. Inzahl- reichen^kleinen Landgemeinden werden in letzer Zeit Bolks- schullehrer vom Ministerium des Innern zu Bürgermeister- jtellvertretern verpflichtet. Die hessische Lehrerpresse knüpft an diese Tatsache die Frage, ob nach dem Kriege die Be
stimmung der hessischen Landgemeindeordnung, wonach Volksschullehrern das passive Gemeindewahlrecht nicht zusteht, noch aufrecht erhalten werden soll. Die beiden in Hessen bestehenden Lehrervereine werden den gesetzgebenden Faktoren einen entsprechenden Antrag unterbreiten.
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Was haben wir Morgen für Weiter. Anzeichen für gutes Wetter find: Schönes, gelbes Abendrot. Ferne scheinende Berge. Nach Sonnenuntergang noch helleuchtende Bergspitzen. Am Abend heller wolkenfreier Horizont im Westen. Bei schönem Wetter in der Ferne trübe und dämmerige Luft. Jur Erde fallender Nebel. Senkrecht zum Himmel steigender Rauch. Wenig sichtbare Sterne. Weiß schimmernde leuchtende Milchstraße. Reichlicher Tau am Morgen. Hervorkriechende zahlreiche Eidechsen. Starkes Zirpen der Grillen, lebhaftes Herumfliegen der Ros- und Mistkäfer. Kuckukrufe. Schwärmen der Mücken und Fliegen. Hoher Flug der Schwalben. Fröhlich es Singen der Dögel. Nördliche, nordöstliche und östliche Winde. Keine Wolken oder nachmittags kleine geballte Haufenwolken. Anzeichen für schlechtes Wetter aber sind: Blutigrotes Abendrot. Sehr klar und mehr nahe erscheinende Berge. Eine Wolkenwand am Horizont am Abend. Sehr klare Luft am Horizont. Weit hörbare Lokomotivpfiffe, Glockentöne u s.w. In der Höhe gehender Nebel, langgezogene Nebelstreifen. Sich zu Boden schlagender Rauch. Diel sichtbare glitzernde Sterne. Bleicher oder blutigroter Sonnenaufgang. Am Morgen fehlender Tau. Häufiges Plätschern und Tauchen der Enten und Gänse und das Schreien und Schnattern. Ueber Wasser springende Fische. Dicht über dem Erdboden fliegende Schwalben. Anhaltendes Schreien der Krähen spät abends und früh morgens. Zudringlichkeit der Insekten. Heroorkriechen von Regenwürmern und Schnecken. Südliche, westliche und nordwestliche Winde. Weißlicher Wolkenschleier am Himmel. Schäfchenwolken.
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** Kolonialkriegerspende. Man schreibt uns: Unsere Kolonien sind in Femdeshand. Reu Deutschland, daS der Heimat köstliche Rohstoffe gab, ward darum eine Beute englischer Krämergiec. Bitter fühlbar hat uns diefir Krieg vor Augen geführt, daß unsere gesamte Volkswirtschaft auf Gedeih und Verderb von den Rohstoffen abhängig ist. Gewiß hat deutscher Er- findergeist eS fast überall vermocht, an Stelle der Rohprodukte Kunsterzeugniffe zu setzen. Aber die Haltbarkeit z. B. der Papiecanzüge und Kleider ist vorläufig noch ein Problem. Wir wollen es dem obersten Kolonialbeamten des Reiches danken, daß er als Leitsatz künftiger Kolonialpolitik die Rückgabe des früheren Kolonial bffitzes vertritt. In diesem Zusammenhang ist es zu begrüßen, wenn dle amtlich verwaltete Kolonialkrieger- Spende, deren Reinertrag den schwer geschädigten Deutschen in den Kolonien zufltcßt, in der nächsten Woche mit einer Sammlung an 2 Opfectagen hervortcitt, deren Ergebnis die noch unvernarbten Wunden heilen soll, die der Krieg allen Kolonialdeutschen geschlagen hat. Wir wenden uns an unsere Mitbürger mit der Bitte: Wenn Euch am 17. und 18 August die Sammelbüchsen entgegengestreckt werden, Euer Scherslein aus dem Altar des Vaterlandes zu opfern, dann spendet reichlich. Die Braven und auch so Unglücklichen da drüben—um Deutschlands Ruhm und Ehre — sie Habens hundertfach verdient. Darum die Parole für den Opserffag der Kolonialkrteger- Spende: „Ein tceudeutsches Herz und eine offene Hand
für unsere tapferen Kclonialdeutschen". Dle Durchführung des OpfertngrS hat für das Gcoßhcrzogtum Hffftn, auf Ersuchen des Großh. Ministeriums d. I . die Kcieger- kameradschaft Hassia übernommen, unb sind die Kriegec- veretne in Stadt und Land» bereits rührig bet den Vor- bereitungSarbeiten.
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Zur besseren verwenSung Ser Semusearlen.
Ihre Hoffnung, Deutschland durch Hunger zu bezwingen, haben unsere Feinde jetzt wohl endgiltig aufgegeben. Unsere Landwirtschaft hat sich stark genug erwiesen, unser Volk auch ohne fremde Zufuhren zu ernähren, und das, obgleich ihre Erfolge das eine Jahr durch übermäßige Feuchtigkeit, das andere durch andauernde Trockenheit beeinträchtigt wurden, das einmal die Kortoffeln, das andermal der Hafer eine entschiedene Mißernte brachte und kein einziger der vier Kriegsherbste den berechtigten Erwartungen ganz entsprach. Unb jetzt hat der Friede mit Rußland und Rumänien die reichsten Gebiete landwirtschaftlicher Erzeugung in unsere Gewalt gegeben und unsere Ernährung auf eine so breite Basis gestellt, daß jedes Festhalten an jenem grausamen Aushungerungsplan zum baren Unsinn geworden ist. Trotzdem bleiben unsere Vorräte schmal, und Sparsamkeit ist noch immer geboten. Umso schädlicher ist es, daß wir uns von manchen üblen Gewohnheiten der Friedenszeit noch nicht freigemacht haben und dadurch namentlich von unseren Gemüsen viele wertvolle Nährstoffe vergeuden. Vom Kohlrabi pflegt man nur Knollen zu essen. Und doch ist es chemisch sestgestellt, daß diese nur halb so viel an Eiweiß und Nährsalzen enthalten, wie die Blätter der Pflanze, welche man achtlos wegwirft. Diese werden bei längerem Kochen butterweich und geben mit etwas Essig, Zucker und Nelkengewürz einen trefflichen Salat, der an Nährwert, Wohlgeschmack und Bekömmlichkeit dem Spargelsalat vorzuziehen und dem Bohnensalat gleichzuschätzen ist Diese Blätter mit den Blattstielen und Rippen sind wertvoller für die Ernährung als der beste Spinat und an Eiweiß und Nährsalzen fast so reich, wie der teure Rosenkohl.
Auch bei dem Grünkohl sind die Stiele und Rippen, die man wegzuwerfen pflegt, an Eiweiß etwas reicher als die Blätter und an Zucker sogar dreimal so reich. Da uns dieser für unsere Ernährung nur in sehr bescheidenen Dosen zugeteilt werden kann, so sollte man


