Ausgabe 
27.7.1918
 
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qutes Auskommen hatten, die jedes Johr ein LÜmmchkn zurücklegen konnten und keine Sorgen konnten, hoben beute ihre Etspornisse ieckweise schon oufgezeh t und Be­amte in gehobener Lebensstellung sind kaum noch in der Lage, ih en notwendigsten Verpflichtungen nachzu kommen und lernen, besonders wenn cs sich um grog-re Familien handelt, direkte Not kennen.

Aus diesem Grunde gewählt der Staat seinen samt lieben Beamten und Festangestellten große Darlehen. Wer hilft aber den Nickticstbesoldeten, den Angehörigen der freien Berufe, dem Mittelstand, der bisher fest und sicher auf eigenen Füßen stand, jetzt aber unaufhörlich abwärts gleitet auf der schiefen Ebene? Wer gibt dies n Hunderttaus ndrn und Millionen, die kein günstiger fall zu Kriegsverdienern gemacht hat, Teuerungszulagen und Notstandödarlehen? Wir erleben auf der einen Seite ein plötzliches Anwachsen des Reichtums und auf der anderen Seite ein Versink n in Not und Elend Dazwischen stehen die großen A- beitergruppen, die zwar heute noch sehr reichlich verdienen, zwetf llos obre die nächsten Opfer der unausbleiblichen Reaktion sein werden. Denn daß es so wie jetzt nicht bleiben kann, daß die gesunkene Kaufkraft des Geldes einig.rmaßen weder hergestellt werden muß, das ist klar, einstweilen stecken wir aber noch in der Hochkonjunktur des Kri<-gS, leider aber bedeutet diese gleichzeitig auch die tiftste Baisse suc alle diejenigen, deren wirtschaftliche Existenz nicht , auf den Krieg zugeschnitten ist. Und das heißt' unzählige Familien des deutschen Mittelstandes sind zu einrm vec- zweifelten Kampf gegen die wahnsinnige Teuerung ge­zwungen und müssen in diesem Kampfe unterliegen.

Der Reichstag hat in der verflossenen Woche neue Steuern im Gesamtbetrag von 4 Milliarden bewilligt. Das ist die in Permanenz erklärte Teuerung. Die Mehr­zahl dieser ungeheueren Lasten werden dem Mittelstände auferlegt, derselben Gruppe, die die schwersten Kriegs­lasten auf sich nehmen muß. Dazu kommen die gewal­tig verteuerten laufenden Verpflichtungen, vor allem aber fressen die notwendigsten Anschaffungen nach vier Kriegs- jahren Löcher in die mageren G ldbeutel, die durch kerne noch so fleißige Steigerung der Arblitskraft ausgeglrchen werden können. Mit Verzweiflung sieht mancher Fa- milientmter, daß es ihm trotz seines biehec guten Ein­kommens nicht mehr möglich ist, die Seinen vor drücken­den Entbehrungen zu bewahren. Und wiederum ist es neben dem Beamten der Angehörige des selbständigen Mittelstandes, der kleine Geschäftsmann, Gewnbittei ben.de, der Angkhö ige irg -nd eines selbständigen Berufs, dem die Schwere der Zeit, die traurige Vereinigung von Heldentum und Wuchergeist, den Atem raubt und ihm das Mark in dem furchtbaren Kampf um eine halbwegs anständige bürgerliche Existenz aus den Knochen saugt. Man sammelt hier und dort für den kleinen Mittelstand, aber was vermag die schöne Opferwilligkeit der Bürger­schaft gegen die beferen Ursachen der Mittelstandsnot, gegen Teuerung und Wucher! Immerhin habm die Be- amten durch die Darlehensberertschaft des Staats die Möglichkeit, sich eher über Wasser zu halten als der Nichtfestbesoldete; daß dirsem mit der Politik der kleinen Mittel nicht zu helfen ist, das ist eine traurige Wah heit, die aber keineswegs den Staat feinte Aufgabe enthebt, das Mittelstondspeobstm, das durch den Krieg eine ge­radezu tragische Bedeutung gewonnen hat, in seiner volkswirtschaftlichen, bevölke.ungspolitischcn und Staats- wie Einzelwesen erhaltenden Ausgabe einer>ung ent gegcnzufüheen. Heute sind die Beamten, auch die höher- bezahlten, die Lehrkräfte, alle Diener und Arbeiter des Staats und der Gesamtheit des Vrlk.S übler daran als die Arbeiter, noch übler ergeht >s aber dem Mittelstand; nur verblutet sich dieser im stillen, wie das Beamten tum wied ... am eigenen Leibe die altpreußrsche Tradition von dem Empmhungern in bessere Zeilen hinein ver­spürt. Aber alles was heute zwischen kriegsbeschäftigtec Industriecs gibt auch eine stillgelegte notleidende und kriegsverdienender Arbeiterschaft steht, droht in den wirtschaftlichen Nöten eines neuen Proletariats zu ver­sinken, das eine traurige Frucht notionalökonomischcr Mißbildungen und hemmungslosen Eigennutz.s ist.

II.

Der Wiederaufbau des durch den Weg geschädigten gewerblichen Mittelstandes

Von dem Landtagsabgeordneten De. Osann Dar m stadt wurde bei der Zweiten Kammer der im Nach­stehenden abgedruckte Antrag eingebracht:

Ich beantrage, die Zweite Kammer wolle die Groß- herzogliche Regierung ersuch'n:

I Die im Großherzogtum Hessen bestehenden drei Gewerb'förd'rungsstellen: das Großherzogliche Mini­sterium des Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Han­del und Gewerbe, die Großherzogliche Zinttalstelle für die Gewerbe und die Handwerkskammer unter voller Wahrung ihrer seitherigen.Stellung unter Hinzuziehung eines Beirats von in Handwerkrrfragen erfahren n Männern alsbald für die gem infame Aufgabe zu ver einigen, an dem Wiederaufbau des durch den Krieg ge­schädigten gewerblichen Mittelstandes nsbesondere. des Handwerks mitzua beiten, durch Sammlung und Ver- beeiiung von Erfahrungen, Anregungen und Beispielen über die Möglichkeit von Verbesserungen der handwerk­lichen Techn k und Wirtsaast, des gewerblichen Unter­richts, fotvte des gewerblichen GenosflnschoftSwesins.

H Weiter dahin zu streben, daß die in gl.icher Rich­tung einsetzende Fürsorge für das Handwerk seitens d.r -Reichs-, Staats , nuindeb-Hörden und ünd >'r Selbst verwaltungskörper einh rtltch geregelt und gehandhabt werden möge.

Hl. Weiterhin mit allex Kraft dafür einzutreten, daß auch tu Zukunft die Elgenwtrtschaft die feste und

sickere Grundlage unserer G samtwirtschaft bleibt; rs I,(vt im eigensten Vo t 1 l des Staates und d r Geiamt' Wirtschaft, den freien und s. lbständiaen, zm Ber ücksiä. tigiiug der Forderungen arrch des G m<irwrhls durch­aus geeigneten und gewillten P ivatbel i b zu erhallen, der auch den richtig Verstand nrn Inter, ff n der Arb.i- t- rschaft Rechnun i t ä ft

A.

Für eine einheitlich du chzuiüh en^e Gewerv 'ör- kerung inrbefond re für d s geschädigt' Hand^-e! k wer den folgende Vo schläg- untervreitet:

1. Den durch den Krieg geschädigten Handwerkern ist bftoudeis für d'e U b.rgangswirtichaft von den zue Verfügung siehenden Rohstoffen, Halber-,eugntsstn und Ersatzstoffen ein on r Ml ff ner Teil vorzubehalt.n. Kee ditwürdtgen Hondw riern, die nicht imstande sind, aus eigenen Mitteln oder mit Hilfe p.rsönlichen Kredits ih en Anteil on den Rohstoffen usw- zu bezahlen, ist unt r Bürgschaft von Reich und Staat ausi eckender Kredit zu eröffnen. Dabei ist zu erstreben, daß die sehr be- nächtlichen Mittel der Sozialversicherung, namentlich der Berufsgenosse schäften, die zum großen Teile von dem gewerblichen Mittelstände aufgebracht worden si,d, sür den Wiederaufbau des Gewerbestandes dienstbar gemacht werden können.

2 Zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit ist dafür.

Sorge zu tragen, daß öffentliche Bauten, deren Aus führung während des Krieges zarückgestellt werden mußte, nach Friedensschluß sofort weilergesührt oder so rasch als .fttch begonnen werden können. W.iterhin sind die Vorarbeiten für neu zu vergebende Bauten so wert zu fördern, doß ihrer sofortigen V- rgebung nach dem Kriege nichts entgegeusteht. -

Dabei sind die Arbeiten der verschiedenen Gewerbe in möglichst kleine Lose zu teilen, da? Generalunterneh mertum ist tunlichst auszuschaltrn.

3 Bei Vergebung von Lieferungen und Aufträgen der Reichsbehörden, des H.ereS, der Manne und b t hessischen Staatsbehörd-n ist dem H rndw k, ähnlich wie in Oesterr'ich Ungarn, ein entsprechender Anteil vom Hundert für handwe, ksmäßig herzustellende Lieferungen vorzubehalten.

4 Bei der Demobilisierung des Heeres ist auf die Verhältnisse des geweblichen Mittelpandes in der Alt Rücksicht zu nehlneu, daß die für den Wiede ausbau des Wirtschaftslebens wichtigsten Arbeitsk- äfte zuerst entlassen werden, und daß die Wledereinstellung der Arbeiter in ihre alten Betriebe Zug um Zag mit der Möglichkeit der Beschäftigung erfolgt.

5 Zur Beseitigung des das freie Handwerk schädigen den Wettbewerbs durch Zuchthaus und Grfänanlsarbeil sind die ia den Strafanstalten vo hrndenen Arbettsbe-- triebe auf das äußerste zu beschränken, sie dürfen keines sulls unter Benutzung, motorisch angetriebener Hstfs- mafchtneu fabrikmäßig geleitet werden.

6. Das Verdingungswrsen ist dahingehend umzu- gestalten, daß nicht ohne weiteres dem billigsten Ange­bot dir Zuschlag zufällt, sondern daß vor allem der angemessine P.eis" bewilligt wird.

7. Die kn reifliche Ausbildungsmögliä kei. ist durch Ausbau drS gewerblich n ach- u,.d Fo tbildungSschul- Wesens, durch Meister- und Genosseuschaslskur e w sent- lich zu fördern, es find Staatsmittel bereitzuslellen, um den aus dem Felde heimkrhrenden Meistern und Gesellen, besonders KcregStnvaliden in Sonderkursen d.r Zentral­stelle für die Gewerbe, der gewerblichen schulen und der Chemischen Prüfungsstalion füx die Giwei.be die Möglichkeit zu bitten zur raschen Erlernung neu aufge­kommener Arbeitsweisen und Erprobung neuer Rohstoffe.

8. Reben der Förderung der größereri gewerblichen Unt^rrichtsanstalten ist dem beruflich gegliederten Fort- bildungsschuiwefln auf dem Lande besondere Pflege zu widmen, wozu'mben den zahlreich vochand.nen Hand- werkerzetchenschulen auch die kaufmännisches Fortbil­dungsschulen zu rechnen sind.

Für die weibliche Jugend ist die Pflrchtfortbildungs- schu e einzusühren, in erster Linie zur Vorbereitung für Hausfrauen- und Mutierpflichten und mit Fackuntei- rlcht für die gew'.'r blich tätigen Frauen und Mädchen. Schluß in nächste. Nummer.

darauf bedacht sind, ihre Bevölkerung möglichst gut zu versorgen, darüber ihre Verpflichtung zur Sicherung der Erfassung aller beschlagnahmten Vorräte und der Ab­lieferung aller Ueberschüsse an die Reichsgetreidestelle ver­nachlässigen. Da nun jeder Kommunalverband das gesunde Bestreben haben wird, in erster Linie sür. seine eigenen Angehörigen^zu sorgen, dürfte nach dieser drakonischen Maßregel auch der Fall eintreten, daß eine staatliche Wirtschaft in den Kommunalverbänden Platz greift. Der Allgemeinheit wird auch hiermit nicht gediensi denn die Ausschaltung der Selbstverantwortung der Kommunalver­bände muß eine Nacherweiterung der Kriegsgesellschaften zur Folge haben, mit welcher erfahrungsgemäß eine Ver­minderung der zur Verteilung an die Städter gelangenden Lebensmittelmengen einhergeht.

Mehr Einmachzucker.

Du ck den Erwerb von Zucker in der Ukraine, von dun (tue gewisse Menge m Deutschland bereits einge- troffen ist, rotrö es möglich, nickt nur die SüOgkeiten- industri in dem zu Anfang des Wirtschaftsjahres vor­gesehenen Umsange weiter mit Zucker zu beliefern, son- d rn auck die bisher ausgeteilre Einmachzi ckermenge von 600000 dz auf die vorjährige Menge von 900000 dz zu erhöhen und außerdem eine Menge von 150000 dz den Bundesregierungen für besondere Zwecke (Aus­gleich von Hälten, Versorgung von Krankenanstalten, gegebenenfalls auch zum Ersatz für die ausfallende Brot­menge) zuzuteilen. Die Reichszuckerstelle wird die Be­zugscheine sofort nach Beendigung der Verteilungsarbeiten huausgeben. Durch diese Sonderzuteilungen erledigt sich auch die vielfach aufgeworfene Frage, was mit dem Ukrainezucku werde Es ist bei dem gesamten Stande der Ernährungs- und Zuckerwirschast ausgeschlossen, diesen Zucker in den freien Verkehr zu bringen, weil die öffentliche Zuckerwirtschast ihn nicht entbehren kann. Er ist wie der inländische Zucker der Reichszuckerstelle für ihre Verteilungszwecke zur V rfügung gestellt. Eine gewisse Schwierigkeit macht dabet die Ausbringung der s(hr hoh.n Kosten des Ukrainezuckers. Um nicht den allgemeinen Verbrauch der Bevölkerung damit zu bela- strn, werden von bestimmten Gruppen von Zuckerem- spängern, in erper Linie von der DÜßigkettenmdustrte, erhibliche Zuschläge erhoben.

Beglaubigung dec Unterschristen und Abgabe einer Lebens- ober Wtlwenjchastsbescheinigung bei monatlichen Zahlungen an Nentcnempsängcr auS der Invaliden- und Hmtcrbl ebenen- Versicherung

Zum Zwecke dec gebotenen Entlastung der Gemeinde- Polezeibehöcden usw. ist von dem Reichsvecstcherungs' amt in Berlin durch Runderlaß vom 7. Juni 1918 Ver- suchsweise angeordnet worden, daß bet allen Renten­quittungen über monatliche Z ihlung^n nur einmal alle Viertelzahre eine Beglaubigung der Unterschriften, eine Lebens- oder Witwenschaftsbescheinigung gefordert wer- den darf, und zwar für den letzten Monat eines ftden Vierteljahres. Das Verfahren tritt vom 1. Juli 1918 ob in Kraft. Das gleiche gilt von der die Beglaubigung ersitzenden Stempelung der Quittungen über Zulagen zu d n Jnvaltdenr nten und Witwenrenten. Die Ren- tenenipfäuger haben daher nicht mehr nötig, ihre Quit­tungen j.den Monat dem zur Beglaubigung berechtigten Beamten zur Amtshandlung vorzulegen, sondern es hat dies nur 4 mal im Jahre, also Im letzten Monat eines jeden Kalendervierteljahres (1. März, 1. Juni, 1. Sep- lember und 1. Dezember) zu geschehen.

Bedingte Aufhebung der Selbstversorgung.

Die neue Reichsgetreideordnung enthält einige Be­stimmungen, die ungelegentlichsle Beachtung verdienen. In diesen: Jahre sind auch noch Mais und Lupinen in den Kreis der von Kriegsgesettschaften zu bewirtschaftenden Früchte eingezogen worden, die bisherige völlige Freilas­sung der als frisches Gemüse geernteten Erbsen, Peluschken und Bohnen ist wesentlich eingeschränkt und der Saatgut­verkehr weiter eingeschrenkt worden. Einige neue Bestim­mungen zielen auf eine unmitelbare Aufhebung der wirt­schaftlichen Selbstständigkeit der Landwirte hin. Das sind die 88 65 und 32 der Reichsgetreideordnung, welche die Befugnisse enthalten, den Erzeugern das Recht der Selbstversorgung zu eniziehen und den Kommunalverbänden (K. B.) die Selbstwirtschaft zu nehmen. Wenn ein K. B. sich bewogen fühlen sollte, wie es in einer offiziösen Er­läuterung der Reichgetreideordnung heißt, den Landwirt vor der Versuchung zur Begebung strafbarer Handlungen zu bewahren", so gibt ihm 8 65 der RGO. das Recht, dem Erzeuger seine sämtlichen Früchten wegzunehmen, einschließlich der ihn als Selbstversorger zustehenden Mengen, und ihm letztere, wie der Städter auf seine Karte das Brot erhält, in wöchentlichen oder monatlichen Fristen zur Ernährung zurückzulieseru. Eine ähnliche Wirkung kann auch der 8 ^2 RGO. haben, der den Kommunalverbänden das Recht der Selbstwirtschaft entzieht, wenn diese zwar

Die erhöhten Postgebühren.

Die neue Tariferhöhung erstreckt sich zunächst aus Briese im Orts- und Rachb arortsoerkehr. Während bisher diese Briefe bis zu einen, Gewicht von 250 Gr. l'h, Pfa. kosteten, stellt sich m Zukunft das Porto für Briefe bis zu 20 Gr. auf 10 Pfg. und für Briefe über 20 bis 250 Gr. auf 15 Pfg. Hierdurch wird auch der Zustand beseitigt, dah be> emem G-wuht von über 100 bis 250 Br. die Versendung einer Dnukfache in verschlossenem Brief sich billiger stellt als die offene Be- förde.ung gegen die Drucksachengebuhr. Auch das Porto für Postkarten im Fernverkehr erfahrt eme Er- höhung, und zwar auf 10 Pfg.^. die Postkarte zu 7'/- Pfg. bleibt also nur für den Orts- und Nachbarortsver-

Kehr bestehen. ^ r ,

Ferner haben die Gebühren für Pakete eme abermalige Trhöhung erfahren Pakete b'- 3 ^ ^ewich von 5 Kg. kosteten bisher m der ersten Zone (75 Km.) 30 Pfg. sie kosten in Zukunft 40 Pfg. Für meckere Entfernungen erhöht sich das Porto von 60 auf 75 Pftz. Bei einem Gewicht von über 5 Kg. stelgi das Porto m der ersten Zone bei Sendungen bis zu 6 Kg. von 40 auf 60 Pfg.; für jedes weitere Kilogramm tritt em ZU'cklsig von 5 Pfg. hinzu. Auf weitere Entfernungen erhöht sich in jeder Jone das bisherige Porto um 30 M ' wobei für jedes Kilogramm über. 6 Kg. em Zuschlag \* <*)

gone von 10 bis 50 Pfg. erhoben wird. Eb kostet mit­hin beispielsweise ein Paket innerhalb der 6. I (

1125 Km.) im Gewicht von 7 Kg. 2 Mk.

Auch die Drucksachen erfahren eine Portoer- hohung. Sie kosten in Zukunft bis 50 Gr o 'Pfg-, u ber 50 bis 100 Gr. 7 1 /* Pfg., über 100 b>s 250 Br. ^ Pfg^ über 250 bis 500 Gr. 25 Pfg., über 500 b'S 1000 Gr. 35 Pfg. Gefchäftspapiere betragen \n 3uhunf ^bts 25CKör. ein Porto von 15 Pfgi, über 250 bis oOO Gr. 25 f.fg. über 500 bis 1000 Gr. 35 Pfg. Be, Warenproben tm Gewicht bis 100 Gr. tritt keine Veränderung em, dagegbn erhöht sich für Sendungen über 100 bis 250 Gr. das