Ausgabe 
19.6.1918
 
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Alto. Im Adamello-Abschnitt erstürmten bewährte Hochgcbirgsbataillone den Corrio di Cavento, wobei ]00 Gefangene und 3 feindliche Geschütze eingebracht wurden.

In Albanien wurde am 14. Juni abends ein neuexlichec Angriff der Franzosen im Dcvolital abge-

schlagen.

Der Chef des GcNeralftabes.

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Wien, 17. Juni. An dec veneiianischcn Gebirgs front wurde gestern die Kampftätigkcit durch Wetter und Nebel beträchtlich eingeschränkt. Westlich der Brenta behaupteten olpenländische Regimenter die tags zuvor erkämpften Gebirgsftellungen gegen heftige Angriffe. Im Höhengelände des Montello schoben sich die Divisionen des Feldmarschalleutnants Ludwig Goigingcc kämpfend gegen Westen vor Beiderseits dec Bahn OderzoTrevtso scheiterten starke italienische Gegenstöße. Die am Süd­flügel dec Heeresgruppe des Feldmarschalls von Boroevic vordringenden Stceitkeäfte des Generals dec Infanterie von Csteseri enteisten dem Feinde westlich von San Dona weiter Boden und nahmen Capo Sile. Mit deutschen, österreichischen und ungarischen Mannschaften wetteifernd, legten hier tschechisch- und polnisch-ruthenische Bataillone durch ihr tapferes Verhalten Probe ab, daß die seit Monaten täglich wiederkehrenden Versuche des Feindes, sie zu Verrat und Schurkerei zu verleiten, er- folglos geblieben sind. Für die Piavekämpfe am 15. Juni verdient außer der über alles Lob erhabenen Infanterie das junge obcrungarische Regiment 106 be­sondere Erwähnung. Wie immer, haben nnsere braven Sappeure und unsere Schlacht- und Jagdflieger auch am Erfolg dec letzten Tage hervorragenden Anteil. Die Zahl dec an dec L-üdwestfront eingcbrachten Gefangenen erhöhte sich aus 21000.

Dec Chef des Gcneralstabes.

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Wien, 18. Juni. Die Schlacht in Veneticn nimmt ihren Fortgang. Die Armee des Generalobersten Frhrn. v. Wurm gewann an zahlreichen Stellen Raum. Ihr Südflügel erreichte in zähen Kämpfen den Kanal Foscba. Generaloberst Erzherzog Joseph baute seine Erfolge im Montello Gebiete aus. Italienische Gegenstöße scheiterten an 3 Kampftagen. An 3 Kampftagen wurden in diesem Gebiet 73 italienische Geschütze eingebracht, darunter Zahlreiche schwere Kaliber. Beiderseits der Brenta rannte der Feind abermals vergeblich gegen unsere neuen Stel­lungen an. Ebenso erfolglos verliefen südlich von Asiago mehrere engliche Angriffe. Die Zahl der Gefangenen ist auf 30 000 gestiegen, jene der erbeuteten Geschütze auf 120 . Die Beute an Minenwecfern und Majchincn- gewehren sowie sonstigen Kriegsmitteln ist noch nicht gezählt.

Dec Chef des Genecalstabrs.

männischer Leitung vorgenommen werden dürfen, also nur solchen Betrieben, die L der von der Kontrollstelle für fcrigegeb ncs L der zugeteilt erhalten. Die Aus- bcssecungsaebeiten scllen in der Reihenfolge dec erteilten Aufträge erledigt werden. Bei der Peeisberechnnng dürfen die Richtsätze nicht überschritten werden. Den ausgcbeffertcn Schuhwaren ist bei ihrer Rückgabe ein Begleitschein mit dec Angabe dis darsür berechneten Preises u. s. w. bcigefücst Verboten ist, die Arbeit von der Hergabe von Lebensmitteln oder anderen Ans' Wendungen abhängig zu machen. Unzuverlässige Be- irhbe können gffchloffen werdenVerboten ist der Ver­trieb von Maßschuhwerk in Luxusausführung, dessen Schafthöhe eine bestimmte Größe übeIchrkitel. Natür­lich bezieht sich dies nicht aus Berufsschuhwerk, wie Reit und Wasserstiefel u. s. w.

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* Verwerfliche Methode Als Folgen der häu­figen Nachprüfungen auf dem Lande, macht sich immer mehr das Bestreben bei d<n Landleuten bemerkbar, Vorräte zu vergraben. Wählend, man bislang sich da­mit begnügt hat, Fleischvorräte außerhalb des Gehöftes in Gehölzen, auf Oedland usw. zu vergraben, um sie dex behördlichen Kontrolle zu entziehen, mehren sich jetzt die Fälle, wo die Landbevölkerung beginnt, Etchcntcuhen mit Kleiderstoffen und Leinen einzugraben. Nach der Ucberlieserung haben sich ähnliche Vorgänge auch vor hundert Jahren zur Franzosenzeit abgespielt.

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** Venfrorrshühner. Um Geflügelhalter vor Scha­den zu bewahren wird darauf aufmerksam gemacht, daß das Halten von sogenannten Pensionshühnern unzulässig ist. Infolgedessen ist es auch nicht gestattet, daß in solchen Fällen an den angeblichen Eigentümer Eier abgegeben werden. Dies darf vielmehr erst dann geschehen, wenn die Abgabepflicht für die betreffenden Hühner erfüllt, und wenn gemäß Z 1 Absatz 2 der Bekanntmachung vom 31. Dezember vorigen Jahres hierzu eine besondere Geneh­migung von der Landeseierstelle für das Großh. Hessen in Mainz erteilt ist. Die Eierabgabepflcht ist grundsätzlich nach der Größe des Haushaltes, in dem die Hühner ganz oder teilweise gefüttert werden, ohne Rücksicht darauf, ob diese Tiere im Eigentum des Geflügelhalters stehen oder nicht, bemessen.

* Uachlassen der Ferkelpreisr? Mit einem Nach­lassen der ins Ungemessene gestiegenen Ferkelpreise für weite Gebiete Norddeutschlands ist nach Ansichten maßge­bender Kreise in Kürze zu rechnen. Durch das wilde Aufkäufen in Verbindung mit zügelloser Preisüberbietung ist der Bedarf an Ferkeln und Läuferschweinen jetzt gedeckt,' die Nachfragen sind jetzt schon bedeutend spärlicher gewor­den und werden demnächst in Verbindug mit der Knapp- heit an Mastfutter den Erzeuger zwingen, die Stallferkel zu herabgesetzten Preisen abzustoßen.

Um Stadl t&d Land.

* Der Hessische Landesverein für Krieger-

hrimstätten ist von dem Verein sür chemische Industrie in Mainz durch Ucbelweisuug einexSpende von 10000 Mk. bereits zum zweiten Male in wertvollster Weise unterstützt worden. Auch der Obstund Gartenbau- Verein für den Kreis Büdingen hat dem Verein in freundlichtm Gedenken und in Würdigung seiner bedeut­samen Bestrebungen den Betrag von 1075 Mk. aus seinem Jahreserträgnis zugwandt.

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* Sorrderfchrrhdedarfsjcheirre. Die Reichsstelle für Schuhversorgung hat eine Reihe von Bekanntmach­ungen erlassen, die für unsere künftige Versorgung mit Schuhweck von weittragender Bedeutung sind. Die wichtigste ist, daß in dec Zeit vom 15. Juni bis 15. September d I. jedem Verbraucher auf Antrag ohne Prüfung der Notwendigkeit des Bedarfs einSondec- fchuhbedarfsschein" ausgestellt werden darf. Dieser berechtigt zum einmaligen Bezüge bezugsscheinpflich­tigen Schuhwerks, das bereis vor dem 24. November 1916 her ge st ellt ist. Unter dieses Schuhwerk fallen Hausschuhe oder Pantoffeln, Turm, Tennis- oder sonstige Leinenschuhe sowie Ball- oder Gesellschaftsschnhe, deren Oberteil aus Seide, Samt, Brokat oder anderen Stoffen hergestellt ist. Wichtich ist, daß das auf Sonder, schuhbedarfsscheine bezogene Schuhwerk auf den übrigen Bestand nicht angerechnet wird und daß die Schuhbe. darfsscheine am 1. Oktober ihre Gültigkeit verlieren.

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* Legitimations Zwang beim Kauf von Schuh-

wären. Durch eine Bestimmung, die am 15. Juni in Kraft tritt, wird si.dcr Schuhwaren Händler künftig der pflichtet, vor Ueberlaffung bedarfsscheinpflichtigen Schuh­werks von dim Empfänger die Vorlegung eines Aus­weises über seine Person zu verlangen. Zum Ausweis über die Person können standesamtliche Personenstands- Urkunden, wie Geburtsscheine und Eheschließungs» U - künden, ferner Militär-Pässe, Reise-Ausweise und Hei- mats-Scheine dienen. Wer für einen andern Schuhe kaufen will, muß außer einem schriftlichen Auftrag auch noch einen Ausweis dieser Personen vorlegen können. Die Vollmacht ist nicht nötig, wenn der Haushaltungs Vor­stand für <in Familien-Mitglied Schuhe erstehen will und dieser Haushaltungs-Vorstand in dem vorgewi-.senen Schuhbcdarfs Schein ausdrücklich als Antragsteller ge nannt ist.

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Regen Mihftände bei der Ausbesserung vvu Schnl,waren wendet sich eine weitere Bekannt­machung. Ausbesserungen sollen nur noch durch gelernte Handwerker oder durch AurbesserungSbetriebe unter fach­

* Die Verwendung dev ans Frankreich heim­kehrenden Kriegsgefangenen Dcr Austausch der seit mehr als 18 Monaten in Frankreich kciegsgefan- genen deutschen Hecrcsungehörigen erfolgt bekanntlich gegen ungefähr ebensoviel französische und belgische Kriegsgefangene. Diese befinden sich bisher zum über­wiegenden Teil auf Arbeit. Sie müssen also der deut­schen Wirtschaft entzogen werden, um unseren schweo geprüften kcirgsgefangenen Landsleuten die Heimkehr zu ermöglichen. Die dadurch entstehende zweifellose Schädi­gung der deutschem Krsigswirtschast ist von den beteiligten Stellen um des hohen Zieles willen in den Kauf genommen worden. Die Abgabe der französischen Kriegs­gefangenen war jedoch nur möglich, unter der Voraus­setzung, daß sie baldigst durch die zur.ückkehcenden Deutschen ersetzt würden, die den Platz der Ausschei­denden im Wirtschaftsleben einnehmen müssen. Es liegt auf dec Hand, daß bei d r mächtigen Anspannung dec gesamten deutschen Kriegswirtschaft, die keinen Mann entbehren kann, die Zurückkehccnden früher, als es unter anderen Umständen geschahen würde, zur Arbeit einge­stellt werden müssen Aus diesem Grunde kann dcr ihnen für die Zeit unmittelbar nach Rückkehr aus dec Gefangenschaft zugedachte E-Holungsurlaub im allge­meinen leider nicht über 4 Wochen ausgedehnt werden. Selbstverständlich wird dafür gesorgt werden, daß die Heimk brrnden, wenn es irgend möglich ist, an ihrem alten Wohnort oder in seiner Umgebung, also in dec Nähe ihlcr Angehörigen, Verwendung finden. Dadurch genießen sie gegenüber den nach ihrer Heimkehr aus dec Gefangenschaft wieder in die Armee und unter Umstän­den vor dem Feinde Diensttuenden, wie dies bei den aus Rußland tzeimk^hrenden der Fall ist, erh bliche Vorteile. Die durch die deutsche Regierung aus dec Gefangenschaft befreiten Kriegsgefangenen werden darum zweifellos die durch die Rot dec Züt gebotene Begren­zung ihres wohlv rdinten Urlaubs voll verstehen und alle ihre Kräfte der heimischen Wirtschaft und damit dem Kampfe um.den Entsieg freudig widmen. Von einer militärischen Verwendung der zurückkehlenden Kriegsgefangenen, die die Arbeit an den vorgenannten Stellen übernehmen, wird abgesehen werden.

H. E. Die Zudendarss Spende nimmt in einigen Städten Hessens einen außerordentlich erfreuliche;: Verlauf, während in anderen Landesteilen, wie es scheint, der Ernst und die Notwendigkeit der Sammlung noch nicht hinlänglich klar geworden ist, sonst würde das Gefühl der Pflicht gegen die Kriegsbeschädigten sich im Zeichnungs­ergebnis besser ausdrücken. So hat Offenbach schon heute 431 800 Mark, gegeben von 106 Bürgern, gesammelt, während das größere und viel reichere Darmstadt noch keine 100 000 Mark demselben Zweck zu opfern wußte.

Es sei nochmals herzlich gebeten, daß doch jeder Daheim­gebliebene daran denken möge, was aus seinem Besitz geworden wäre, wenn unser Heer nicht als lebende Mauer festgehalten hätte, wenn nicht Tausenden die Erfüllung der Pflicht gegen die Allgemeinheit höher gestanden hätte als die Sorge um Leben und Zukunft. Wenn jeder Daheim- gebliebene soviel gibt, als er, ohne deshalb irgentwie Not zu leiden, geben kann, dann wird ein Erfolg erreicht werden, der den Zweck, den Ludendorff mit der Sammlung zu erfüllen sucht, sicherstellt. Immer wird es das gute Bei­spiel sein, das Einzelne geben und das die Masse mitreißt. Möge es uns in Hessen bei der Ludendorff-Spende an diesen opferfrohen Mitbürgern nicht fehlen, damit unsere verkrüppelt und krank aus dem Heldenkampfe heimge­kehrten Hessen in der hessischen Ludendorff-Spende dieselbe Hilfe finden wie ihre preußischen, bayerischen, sächsischen, württembergischen und badischen Kameraden in den Samm­lungen unserer Bundesstaaten. Mancher der Daheimge- bliebenen hat sich bei dieser notwendigsten aller Kriegs­sammlungen durch seine Gabe sicher zu niedrig eingeschätzt,' er sei um eine zweite Rate für die Ludendorff-Spende ge­beten, und an die Dielen, die sich noch ganz abseits gestellt haben, ergeht wiederholt die dringende Bitte: Helft mit!

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* Gieße«, 15. Juni. Eine Schaffnerin, die von einem Güterzuge aus über das Nebengleis den Bahn- steig erxeichen wollte, wurde gestern Nacht von dem geraden einfahcenden Frankfurter Nachtschnellzug erfaßt und überfahren. Der Tod trat auf der Stelle ein.

* Udenheim (Rheinh.). Durch ein gewaltiges Groß­feuer wurden hier in der Nacht zum 12. Juni 10 Stall- gebäude, 5 Scheunen und ein Kelterhaus vernichtet. Auch Kühe, Schweine und Geflügel kamen um.

* Marburg Tine besonders Radfahrern interes­sierende Verhandlung beschäftigte am 13. Juni das Schöf­fengericht! Ein junger Landwirt aus Hachborn war in eine Geldstrafe von 15 Mark genommen worden, weil er sich einen sog. Ersatzgummireifen beschafft und dann sein Rad wieder in Benutzung genommen hatte. Er beantragte Gerichtsentscheid und machte geltend, er sei seiner Verpflich­tung bei der Ablieferung seines Gummireifs nachgekommen, den Ersatzreifen habe er sich auf Empfehlung hin von der Firma Stuckenbrok in Einbeck verschafft. Auf Grund der Aussage eines Sachverständigen, die dahin lautete, daß auch das sog. Kunstgummi unter die kriegsgesetzlichen Bestimmungen falle, wurde der Einspruch gegen die Strafe verworfen.

Verantwortlich: Atbin Klein in Gießen.

OesfeNtlichK Aufforöerimg.

Am 15. Mai 1855 verstarb zu Hombec a. d. Ohm dec Landgerichtsdiener Johannes Ueichard Ec war verheiratet mit Luise geb. Hilde­brand und hinterließ mehrere Kinder, deren Nach­kommen ich suche, da sie als Miterben am Nachlasse dec Diakonissin Luise Christiane Reichard in Betracht kommen.

Alle Personen, welche glauben Ecbansprüche ec» heben oder zur Sache zweckdienliche Auskunft geben zu können, werden ersucht, sich mit dem Unterzeichneten Nachlaßpfleger in Verbindung setzen zu wollen.

Darmstadt, den 5. Juni 1918.

Ludwig Naab.

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