Ausgabe 
4.5.1918
 
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Drei neue Rbeinbrflcken.

S, M. der Kaiser hat an ©. Kaiserliche und König­liche Hoheit den Kronprinzen folgendes Telegramm ge­richtet:

Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen!

Es ist Mir eine große Freude, Dir mitzuteilen, daß Ich heute befohlen habe, daß die Rhein- Hisenbahiibriicke bei Engers, welche, in großer Lgndesverteidigung wichtige

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Wilhelm M _

der Preußischen Sstaatseisenbcihnen, welche Mir den Vorschlag. MMacht hat, will dadurch dankbar ,als Heerführer verewigen."

soll, den Namen Kronprinz Brücke führen soll. Die Verwaltung Staatseisenbahnen,

je gleiche,Mrung hat Seine Majestät der Kaiser dem Generalfeldmarschall v. Hindenburg zuteil werden lassen "indem er die neue Rheinbrücke bei Rüdes- heim nach ihm benannte, und dem Ersten General quartiermeister General der Infanterie Ludendorff dessen Name die Rheinbrücke bei R e m a g e n tragen soll An den Generalfeldmarschall v. Hindenburg telegraphierte der Kaiser:

Es ist mir eine ganz besondere Freude, Ihnen, mein lieber Generalfeldmarschall Mitteilen zu können, daß ich der in der Kriegszeit entstandenen Rheineisenbahnblücke bet Rüdeshcim heute den Namen Hindenöurgbrücke beigelegt und befohlen habe, daß Ihr Wappen an derselben angebracht wird. Der für die Landesverteidigung wichtige Bau soll ein Denkmal für den Beschützer des Vater landes sein."

Das Telegramm des Kaisers an den Ersten General, quartiermeister, General der Infanterie Ludendorff, lautete:

Es ist mir eine große Freude, Ihnen mitzuteilen, daß ich der Rheineisenbahnbrücke bei Remagen, welche als Zuführung der Ahrtalbahn demnächst dem Betrieb übergeben werden soll, heute den Namen Ludendorffbrücke beigelegt habe. Die Rhein- fahrec aller Zeiten sollen sich erinnern, was wir den Beschützern des Rhetnstromes verdanken."

Auf das ihm zugegangene Telegramm des Kaisers antwortete der Kronprinz folgendes:

Hocherfreut über Dein gnädiges Telegramm, danke ich sehr herzlich dafür, daß die Rheineisen­bahnbrücke bei Engers auf Deinen Befehl meinen Namen tragen soll. Möge das stolze Bauwerk seinen hohen Zweck erfüllen, die Unantastbarkeit der West grenzen unseres geliebten Vaterlandes für alle Zciten^sicherzustellen." ,

Die beiden anderen bei dem Kaiser eingegangenen Danktelegramme lauten:

Eurer Majestät danke ich freudig bewegten Herzens für den erneuten großen Gnadenbeweis. Möge die zu Füßen des Nationaldenkmals über Deutsch­lands stolzesten Strom führende Hindenburgbcücke in nicht zu ferner Zeit siegreich heim, kehrende Truppen begrüßen und dann unter Eurer Majestät starkem Schutz und gesegneter Regierung dem neu ausblühenden Handel und Wandel des Vaterlandes dienstbar sein. Das walte Gott! Feldmarschall von Hindenburg."

Eurer Majestät wage ich, meinen alleruntec- tänigsten Dank für die neue große Ehrung in tiefster Ehrerbietung zu Füßen zu legen. Daß mein Name mit dem Nheinstrom auf Eurer Majestät Befehl für alle Zeiten verbunden sein soll, erhöht meine tiefe Dankbarkeit gegen über Eurer Majestät und erfüllt mich zugleich mit Stolz und Freude.

Ludendocff, General der Infanterie."

flu; Stadt und Hand.

Noch immer ist in weiten Kreisen der Bevölkerung - insbesondere auf dem Lande das private Seifen- in Uebung, wobei große Mengen Butter und Abfallfette, wie solche in den Haushaltungen sich ansam­meln, verarbeitet und den Zwecken der Volksernährunq entzogen werden.

Die Herstellung von Seife aus pflanzlichen und tieri- jchen Oelen und Fetten ist durch die Bekanntmachung über das Verbot der Verwendung von pflanzlichen und tierischen Oelen und Fetten für technische Zwecke vom 6. Januar 1916 (Reichsgesetzblatt Seite 3) in der Fas­sung der Bekanntmachung vom 21. Juli 1916 (Reichs- gesehblatt Seite 765) mit Strafe bedroht. Die Verbote beziehen sich nicht nur auf die gewerbliche Herstellung, sondern auf jede Herstellung überhaupt. Ferner ist durch o^^^^^imachung über die Errichtung einer Herstellunqs- und Dertriebsgesellschaft in der Seifenindustrie vorn 9. Zum 1917 (Reichsgesetzblatt Seite 485) allen nicht der genannten Gesellschaft angehörenden Personen die Her- stellung fetthaltiger Waschmittel bei Strafe verboten. Es scheinen diese Bestimmungen der Bevölkerung nicht genü­gend bekannt zu sein, weshalb auf ihre Beachtung erneut hmgewiesen wird. Die Orts- und Polizeibehörden sind angewiesen worden, nachdrücklichst darauf hinzuwirken, werden^ ^setzkchen Vorschriften auch tatsächlich befolgt

* Die ArbeilsvermiMnug nach dem Kriege.

Die grundlegenden Vorarbeiten für die spätere Uebec- fuhcung der Heeresangehörigen in das Wirtschaftsleben sind abgeschlossen. Sie haben in engem Zusammenwir­ken der Heeresverwaltung, der Reichs.und Staatsbehör­den und der maßgebenden Organisationen des Wirtschafts­lebens stattgefunden. Gerade die besonders wichtige

Aufgabe der Arbeitsvermittlung ist bis in alle Einzel­heiten mit den Fachkennern des Arbeitsnachweiswesens, der öffentlichen Acbeitsnachweisorganisationen, den Ar­beitsnachweisen der Arbeitgeber und den Arbeitsnach­weisen der Arbeitnehmer durchgeorbeitct worden. Die näheren Bestimmungen darüber werden rechtzeitig be­kanntgegeben werden, s. daß in der OeffentlichkAt keiner­lei Besorgnis zu bestehen braucht, als seien hier nickt rechtzeitig die nötigen Vorkehrungen getroffen. Es ist für die Ueberführung der Hceresangchörigen in das Wirtschaftsleben ebenso durch die Heeresverwaltung vor­gesorgt worden, wie seinerzeit die Mobilmachung selbst vorbereitet war.

* KndLngen. Der Vorstand der Darmstädter Land^ wirtschnftskammer hat den Landtagsabgeocdneten Bähr der ihm zugewstsenen Dienftverrichtungen enthoben. Bähe war in erster Linie mit der Vornahme der von der Kammer veranstalteten Pferdeversteigerungen be­auftragt gewesen.

* Kersfeld. Die älteste deutsche Bronze- g locke ist noch in Hersfeld erhalten. Sie fiel ihres ehrwürdigen Alters wegen nicht der Beschlagnahme und dem Einschmelzen zum Opfer. Die Glocke, die Lullus- glocke genannt, stammt noch aus der im neunten Jahr­hundert erbauten ersten Hersfelder Stiftskirche, die schon im Jahre 1037 den Flammen zum Opfer fiel, aus der­en Trümmer aber die Glocke auf die Nachwelt gekom­men ist.

* Frankfurt a. M. Den 1. Mai benutzte die hiesige Arbeiterschaft zu einer P r o t e st v e r sa m m l u n g. Kurz nach 4 Uhr verließen die Arbeiter zu Tausenden die Fabriken und begaben sich in den Tivoli-Garten, wo sie gegen die von den Arbeitnehmern abgelehnte Forderung aufEinführung des 8^/,-S t u n d e n-A r b e i t s- t a g es Einspruch erhoben und diesen in einer Entschlie­ßung zum Ausdruck brachten. Die Ruhe wurde nirgends gestört, sodaß die in Bereitschaft gehaltene Schutzmann­schaft an keiner Stelle einzugreifen brauchte.

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Sonntag den 5. Mai (Rogate).

In der Stadtkirche. Vormittags 8 Uhr: Zu­gleich Christenlehre für die Neukonfirmierten aus der MatthäuSgemeinde. Pfarrer Mahr. Vormittags 9 1 / 3 Uhr: Pfarrer Schwabe. Vormittags 11 Uhr: Kindec- kirche für die Markusgemeinde. Pfarrer Schwabe. Donnerstag den 9. Mai (Himmelfahrtstag), vormittags 9 1 /* Uhr: Pfarrasststent Liz. Reuning. *

In der Iohanne8kirche. Vormittags 8 Uhr: Zugleich Christenlehre für die Neukonfirmierten aus der Lukasgemeinde. Pfarrer Bechtolsheiner. Vormittags 9^/z Uhr: Pfarrasststent Liz. Reuning. Vormittags 11 Uhr: Kinderkirche für Johannesgemeinde. Pfarrer Ausfeld. Donnerstag den 9. Mat (Himmelfahrtstag), vormittags 9 1 /* Uhr: Pfarrer Bechtolsheimer. Nach­mittags 2 Uhr: in der alten Friedhofkapelle: Pfarrer Ausfeld.

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