Ausgabe 
4.4.1918
 
Einzelbild herunterladen

(Neueste Nachrichten)

(Giesteuer Tageblatt)

Bezugspreis 60 Pfg. monatlich

vierteljährlich 1,80Mk., vorauszahlbar, frei ins Haus. Abgeh oll in unserer Expedition oder in den Zweig­ausgabestellen vierteljährlich 1,50 Mk. Erscheint Mittwochs und Samstags. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rücksen­dung n ich t verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Verlag derVtesteuer Zeitung", Gießen.

Expedition: 5üdanlage21.

Anzeigenpreis 20 pfg.

die 44 mm breite Petitzeile, für Auswärts 30 Pfg. Die 90 mm breite Reklame-Zeile 72 Pfennig. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberfchreitung des Zahlung». zieleS (30 Taae), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall. Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit.

Druck der Giestencr Verlagsdruckerei, Albin Klein.

Nr. 30. _ T elephon Nr. 362, _ Donnerstag, den 4. April 1918. Telephon Nr. SSL 3l. Jahrg.

Die deutschen Truppen nur noch 1« Kilometer von Amiens entfernt.

Amtlicbt deutsche Cagesbericbfe.

wtb. Großes Hauptquartier, 2. April 1918.

Westlicher Kriegsschauplatz:

An der Schlachtfront blieb die Lage unverändert. Gegenangriffe, die der Feind bet Hebuterne und mit besonderer Zähigkeit gegen die von uns genommenen Höhen zwischen dem Luce-Bach und der Avce führte, brachen unter schweren Verlusten zusammen. Kleinere Jnfantertekämpfe zwischen Avre und Oise. Die Fran­zosen setzten die Beschießung von Laon fort. Zahlreiche Einwohner fielen ihr zum Opfer. Eckundungsgefechte auf dem Ostufec der Maas bei Handiomont und süd- östlich von Thann brachten Gefangene ein.

i»>

Gestern wurden 22 feindliche Flugzeuge und 5 Fesselballone abgeschossen. Leutnant Kroll errang seinen 23. Lustsieg. Bei tatkräftiger Durchführung der Fern- aufklärung von der Küste bis südlich der Somme har die Fliegerabteilung 3 unter Führung des Oberleutnants Fcicke Außergewöhnliches geleistet.

O

Bon den anderen Kriegsschauplätzen nichts Neues.

Der Erste Generalquartiermeister: Ludendorff.

Berlin, 2. April, abends. Bon dem Schlacht­felde in Frankreich nichts Neues.

m ,

io Kilometer vor Amiens

Berlin, 2. April. Die deutschen Truppen stehen ungefähr 10 Kilomcker vor Amiens in erbittertem Ringen.

. « :

Berlin, 2. April. Neue U-Bootserfolge im Sperr­gebiet um England: 19000 Br.-Reg.-To. Durch die Versenkungen wurde hauptsächlich der Kciegsmatecial- tcanöport des Feindes im östlichen Teile des Aermel- kanals betroffen. 4 tiefbeladene, bewaffnete Dampfer fielen dort einem unserer Unterseeboote unter Führung des Kapitänleutnants Mahner zum Opfer. An der Ostküste Englands wurde ein armierter Fischdampfec, wahrscheinlich ein Bewachungssahrzeug, von einem U-Boot in einem Artilleriegefecht in Brand geschossen.

Der Chef des Admicalstabes der Marine.

wtb. Großes Hauptquartier, 3. April, 1918.

Westlicher Kriegsschauplatz:

Zeitweilig lebhafter Feuerkampf bei und südlich von Lens. An der Schlachtfront blieb tagsüber die Gefechtstätigkeit auf Actllleriefeuer und Erkundungs- gefechte beschränkt. Ein nächtlicher Vorstoß englischer Kompagnien gegen Avette wurde im Gegenstoß abge­wiesen. Mit stärkeren Kräften griff der Feind am Abend zwischen Marceleave und dem Lure-Bache an. Ec wurde unter schweren Verlusten zurückgeworfen. Durch Handstreich setzten wir uns in den Besitz der Höhe südwestlich von Moreuil. Die Zerstörung von Laon durch französische Artillerie dauerte an. Vor Ver­dun und in den mittleren Vogesen lebte die Artillerie­tätigkeit auf. Südwestlich von Hirzbach brachte ein erfolgreicher Vorstoß Gefangene ein.

«

Rittmeister Freiherr v. Nichthofen errang seinen 75. Luftsieg.

Von den anderen Kriegsschauplätzen nichts Neues.

Der Erste Generalquartiermeister: Ludendorff.

Berlin, 3. April, abends. Von dem Schlacht­felde in Frankreich nichts Neues.

vle canüung ln fiangö.

Berlin, 3. April. Teile unserer Seestreitkräfte haben heute morgen nach beschwerlichem Marsch durch Eis- und Minenfelder die für die Hilfeleistung in Finn­land bestimmten Truppen in Hangö (Südfinnland) gelandet.

Der Chef des Admiralstabes der Marine.

vle neue Mmilbesclilsgnaftme.

Die neue Metallbeschlagnahme erstreckt sich so ziemlich auf alles, waS Metall heißt und was in den Haushaltungen vockommt. Es ist ausnahmslos beschlag­nahmt, und zwar vom Kochtopf bis zu der bronzenen Jungfrau, die in verführerischer Pose in der guten Stube auf demVertikow" steht, von dem Granat­splitter auf dem Schreibtisch bis zumLüstce", von einem diskreten Apparat aus Nickel im Schlafzimmer bis zum zinnernen Gerät auf dem Büfett, alles ist be­schlagnahmt und enteignet. DasAmtsblatt" veröffent­lichte in seinec.Ausgabe vom26.3.18. wieder eine lange Liste der Gegenstände die dem Krieg neuerdings zum Opfer gefallen sind. In 55 Gruppen werden alle möglichen Gegenstände aufgeführt: Ablagen für Kleider, Beklei­dungen der Heizkörper von Zentcalleitungen, Bciesve- schwerer, Briefkastenschilder und Einwürfe, Garderobcn- haken, Schaufensterdekorationen, Handtuchhalter, Petro­leumkannen, Kerzenleuchtec, Namen- und Firmenschilder, Garderobecständec, Treppenläufecstangen, Türknöpfe, Gewichte, Bcauseknöpfe, Treppenschutzstangen, Türklinken usw. Aus dieser kleinen Auswahl der beschlagnahmten Gegenstände ersieht man bereits, daß der Umfang der angeführten Bekanntmachung alles bisher Dagewesene übersteigt. Die betroffenen Gegenstände fallen auch dann unter die Bekanntmachung, wenn sie mit Lack oder Farbe überzogen sind. Die beschlagnahmten Gegen­stände werden gleichzeitig enteignet, allerdings ist der einstweilige ordnungsmäßige Weitergebcauch der be­troffenen Sachen gestattet. Die Meldepflicht tritt nach Aufforderung durch die in Frage kommenden Behörden ein. Die enteigneten Gegenstände sind alsdann ent­sprechend den Anweisungen der Behörden an die Sam­melstellen abzultefecn. Bis zu welchen Zeitpunkten die Ablieferung erfolgen muß, wird noch bestimmt. Die Beschaffung von Ersatzgegenständen, beispielsweise für die Herstellung von Türklinken, regelt die Metall-Ec- satzstelle bei der Metall-Mobilmachungsstelle. Die fest­gesetzten Uebernahmepreise stellten den Gegenwert für abgeliefecten Sachen einschließlich aller mit der Abliefe­rung verbundenen Leistungen dar. Die Bekanntmachung sieht eine Reihe von Ausnahmen von der Beschlag, nähme und Enteignung vor, so z. B. für Gegenstände, die zur gewerbsmäßigen Veräußerung oder Verarbeitung bestimmt sind.

SchubbedarfsTcbeitte.

Wie bereits mitgeleilt, soll es jetzt pro Jahr und Person 1 Paar Schuhe geben. Die Reichsstelle für Schuhversorgung hat am 27. März denSchuh­bedarfsschein" eingeführt zum Unterschied von dem Be­zugsschein. Die am 1. April in Kraft getretene Bekannt­machung über Schuhbedarfscheine beschränkt die Be- darssscheinpfltcht auf neues Lederschuhwerk, dessen Sohle mindestens im Gelenk oder in der Vocderfläche ganz aus Leder besteht, auch wenn die Sohlen mit Sohlenschonern oder mit Halbsohlen aus Ersatzstoffen (z. B. aus Holz) bewehrt sind. Alle anderen Arten Schuhwaren können vom 1. April 1918 ab ohne

Bedarfsschein erworben werden. Dies gilt insbe- sondere für die Kciegsschuhe mit Holzsohlen, sowie für Handschuhe, Pantoffeln, Sandalen, geflochtene Schuhe usw.

Grundsätzlich ist künftig nur derjenige bedarfS- scheinbecechttgt, welcher nicht mehr als ein Paar ge­brauchsfähige Lederschuhe oder Stiefel besitzt; auch darf einer bedarfsscheinbecechtigten Person innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten nur ein Schuhbedarfs­schein ausgestellt werden.

-lur Stadt und Land.

* Zur 8. Kriegsanleihe Den Beamten, Geist- lichen und Lehrern, die außer ihren Dienstbezügen keine nennenswerten Einnahmen aus anderen Quellen be­sitzen, wird eS unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht möglich sein größere Beträge auf die ächte Kriegs­anleihe zu zeichnen. Sie werden deshalb, ebenso wie eine große Zahl der Pcivatangestellten und viele Ar­beiter sich damit begnügen müssen, bei der nächsten Sparkasse oder Kreditgenossenschaft für sich oder ihre Verwandten Sparkarten zu erwerben, die schon in kleinen Beträgen abgegeben werden und sich besonders auch als Weihnachts- und Patengeschenke eignen. Es sei aber an dieser Stelle daraus hingewiesen, daß die Kriegs- anleihe-Perstcherung sich besonders auch für die Bc- rufskcetse eignet, die festen Gehalt oder Lohn beziehen. Diese Art der Versicherung bietet jedermann die Mög­lichkeit, mit geringen vierteljährlichen oder monatlichen Beiträgen verhältnismäßig hohe Kriegsanleihebeträge zu zeichnen und gleichzeitig für die Zukunft ihrer Fa- mtlte zu sorgen. Die Beiträge sind je nach der Dauer der Beitragsleistung (Versicherungsdauec) verschieden hoch; je länger die Versicherungsdauer ist, um so ge­ringer find die vierteljährlichen oder monatlichen Bei­träge. So muß beispielsweise ein Dreißigjähriger, der eine abgekürzte Lebensveisicherung über 1000 Mk. auf das 60. Lebensjahr (Versicherungsdauec also 30 Jahre) abschlteßen will, vierteljährlich nur 89 Mk. Beitrag zahlen. Nach Ablauf der Versicherungsdauec wird ihm die Versicherungssumme in 5 Prozent Kriegsanleihe ausgezahlt. Stirbt ec vor Ablauf der Versicherungs­dauer, so erfolgt die Auszahlung an seine Hinterblie­benen alsbald nach seinem Ableben; Beiträge find dann nicht mehr zu entrichten. Einzelne Gesellschaften ver- zichten bei abgekürzter Versicherungsdauec von 715 Jahren auf eine ärztliche Untersuchung des Versiche­rungsnehmers. Wer in der Lage ist, vierteljährlich oder monatlich einen kleinen Betrag zurückzulegen, dem kann nur dringend empfohlen werden, sich baldigst von einer Lebensversicherungsgesellschaft oder ihrem Vertreter die näheren Bedingungen für die Kriegsanleihe^Verficherung und ein Antragsformular zu beschaffen. Er erweist durch Abschluß einer solchen Versicherung nicht nur dem Reich, sondern auch sich selbst oder seiner Familie einen Dienst.

** Postscheckverkehr. Vom 1. April 1918 ab treten folgende Aenderungen ein: 1. Die Briefe der

Postscheckkunden an die Postscheckämter (Postscheckbriefe), gleichviel ob es sich um Sendungen im Fern- oder Ortsverkehr handelt, werden portofrei befördert, wenn dazu die besonderen von der Postverwaltung vorgeschrie­benen gelben Briefumschläge benutzt werden. 2. Die Gebühr von 3 Pf. für eine Ueberweisung von einem Postscheckkonto aus ein anderes wird aufgehoben. 3. Die Zahlkarten sind vom Absender vor der Einlieferung zur Post mit Freimarken in Höhe der Zahlkartengebühr (bis 25 Mk. ... 5 Pf., über 25. Mk. . . . 10 Pf.) freizumachen. 4. Die durch Postauftrag oder Nachnahme eingezogenen Beträge werden nach Abzug der Zahl- kartengebühr dem Postscheckkonto des Absenders oder

Zreiwillige vor!

Erkundung! Vas Vaterland läutet 5turm:Kriegsanleihe

zeichnen!" wer will Zurückbleiben?? varum alle Mann

heißt er noch einmal vor Kriegsende. Nicht in den Kugelregen, nicht in den Granathagel! Nicht zum kühnen Handstreich, nicht zu todesmutiger

an die Zahlfront!