weitere Kündigung ist nicht zulässig. Die Kündigungen müssen spätestens sechs Monate vor der Rückzahlung und dürfen nur auf einen ginstermin erfolgen.
Für die Verzinsung der Schatzanweisungen und ihre Tilgung durch Auslosung werden —von der verstärkten Auslosung im ochen Auslosungstermin (vergl. Abs. 1) abgesehen - jährlich 5% vom Nennwert ihres ursprünglichen Betrages aufgewendet. Die ersparten Zinsen von den ausgelosten Schahanweisungen werden zur Einlösung mitverwendet. Die auf Grund der Kündigungen vom Reiche zum Nennwert zurückgezahlten Schahanweisungen nehmen für Rechnung des Reichs weiterhin an der Verzinsung und Auslosung teil.
Am 1. Juli 1967 werden die bis dahin etwa nicht ausgelosten Schatzanweisungen mit dem alsdann für die Rückzahlung der ausgelosten Schatzanweisungen maßgebenden Betrage (110%, 115% oder 120%) zurückgezahlt.
4. Zeichnungspreis.
Der Ieichnungspreis beträgt: für die 5% Reichsanleihe, wenn Stücke verlangt werden,
Y8,-M.,
H „ 5% n wenn Eintragung in das
Reichsschuld buch mit Sperre bis zum 15. Oktober 1919 beantragt wird, 9?,80 M., für die 4%% Reichsschatz anweisungen 98,- M., für je 100 Mark Nennwert unter Verrechnung der üblichen Stückzinsen.
5. Zuteilung. Stückelung.
Die Zuteilung findet tunlichst bald nach dem Ieich- nungsschluß statt. Die bis zur Zuteilung schon bezahlten Beträge gelten als voll zugeteilt. 3m übrigen entscheidet die Zeichnungsstelle über bie Höhe der Zuteilung. Besondere Wünsche wegen der Stückelung sind in dem dafür vorgesehenen Raum auf der Vorderseite des Zeichnungsscheines anzugeben. Werden derartige Wünsche nicht zum Ausdruck gebracht, so wird die Stückelung von den Vermittlungsstellen nach ihrem Ermessen vorgenommen. Späteren Anträgen auf Abänderung der Stückelung kann ! nicht stattgegeben werden.*
Zu allen Schatzanweisungen sowohl wie zu den Stücken der Reichsanleihe von 1000 Mark und mehr werden auf Antrag vom Reichsbank-Direktorium ausgestellte Zwischenscheine ausgegeben, über deren Umtausch in endgültige Stücke das Erforderliche später öffentlich bekannt gemacht wird. Die Stücke unter 1000 Mark, zu denen Zwischenscheine nicht vorgesehen sind, werden mit möglichster Beschleunigung fertiggestellt und voraussichtlich im September d. I. ausgegeben werden.
Wünschen Zeichner von Stücken der 5°/ 0 Reichsanleihe unter
1000 Mark ihre bereits bezahlten, aber noch nicht gelieferten kleinen Stiicke bei einer Darlehnskasse des Reichs zu beleihen, so können sie die Ausfertigung besonderer Zlvischenscheine zwecks Berpfälldnng bei der Darlehnskasse bearitragen; die Anträge sind an die Stelle zu richten, bei der die Zeichnung erfolgt ist. Diese Zwischenscheine werden nicht an die Zeichner und Ber-mittlungs- stcllen ausgehändigt, sondern von der Reichsbank unmittelbar der Darlehuskasse übergeben.
6. Einzahlungen.
Die Zeichner können die gezeichneten Beträge vom 28. 'März d. I. an voll bezahlen. Die Verzinsung etwa schon vor diesem Tage bezahlter Beträge erfolgt gleichfalls erst vom 28. März ab.
Die Zeichner sind verpflichtet:
30% des zugeteilten Betrages spätestens am 27. April d. 3., 20°/° 24. Tftrn
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zu bezahlen. Frühere Teilzahlungen sind zulässig, jedoch nur in runden durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwerts. Auch auf die kleinen Zeichnungen sind Teilzahlungen jederzeit, indes nur in runden durch 100 teilbaren-Beträgen des Nennwerts gestattet; doch braucht die Zahlung erst geleistet zu werden, wenn die Summe der fällig gewordenen Teilbeträge wenigstens 100 Mark ergibt.
Die Zahlung hat bei derselben Stelle zu erfolgen, bei der diegeichnung angemeldet worden ist.
Die am 1. August d. 3. zur Rückzahlung fälligen Mark 80000000 4% Deutsche Reichsschatzanweisungen von 1914 Serie l werden bei der Begleichung zugeteilter Kriegsanleihen zum Nennwert — unter Abzug der Stückzinsen vom Zahlungstage, frühestens aber vom 28. März ab, bis zum 31. 3uli. - in Zahlung genommen. Die zu den Stücken gehörenden Zinsscheine verbleiben den Zeichnern.
Die im Laufe befindlichen unver'zin slichen Schatz scheine des Reichs werden-unter Abzug von 50/0 Diskont vom Iahlungstage, frühestens vom 28. März ab, bis zum Tage ihrer Fälligkeit - in Zahlung genommen.
Die Po st an st alten nehmen nur Zeichnungen auf die 5°,'o Reich sanleihe entgegen. Auf diese Zeichnungen kann die Vollzahlung am 28. März, sie mutz aber spätestens am 27. April geleistet werden. Auf bis zum 28. März geleistete Vollzahlungen werden Zinsen für 92 Tage, auf alle anderen Vollzahlungen bis zum 27. April
auch wenn sie vor diesem Tage geleistet werden,
Zinsen für 63 Tage vergütet.
8. Umtausch.
Den Zeichnern neuer 4%% Schatzanweisungen ist es gestaltet, daneben Schuldverschreibungen der früheren Kriegsanleihen und Schatzanweisungen der I , II, IV. und V. Kriegsanleihe in neue 4 1 / 2 % Schahanweisungen um«
! zutauschen, jedoch kann jeder Zeichner höchstens doppelt so viel alte Anleihen (nach dem Nennwert) zum Umtausch anmelden, wie er neue Schatzanweisungen gezeichnet hat. Die Umtauschanträge sind innerhalb der Zeichnungsfrist bei derjenigen Zeichnungs- oder Vermittlungsstelle, bei der die Schatzanweisungen gezeichnet worden sind, zu stellen. - Die alten Stücke sind bis zum 29. Juni 1918 bei der genannten Stelle einzureichen. Die Einreicher der Umtauschstücke -erhalten auf Antrag zunächst Zwischen- scheine zu den neuen Schatzanweisungen.
Die 50/0 Schuldverschreibungen aller vorangegangenen Kriegsanleihen werden ohne Aufgeld gegen die neuen Schahanweisungen umgetauscht. Die Einlieferer von 50/0 Schatzanweisungen erhalten eine Vergütung von M. 2,— für je 100 Mark Nennwert. Die Einlieferer von 4% 0/0 Schatzanweisungen der vierten und fünften Kriegsanleihe haben M. 3,- für je 100 Mark Nennwert zuzuzahlen.
Die mit 3anuar/Iuli-Iinsen ausgestatteten Stücke sind mit ginsscheinen, die am 2. 3anuar 1919 fällig sind, die mit April/Oktober-Iinsen ausgestatteten Stücke mit Iinsscheinen, die am 1. Oktober 1918 fällig sind, einzureichen. Der Umtausch erfolgt mit Wirkung vom 1. Juli 1918, so datz die Cinlieferer von April/Oktober-Stücken auf ihre alten Anleihen Stückzinsen für 1 U 3ahr vergütet erhalten.
Sollen Schuldbuchforderungen zum Umtausch verwendet werden, so ist zuvor ein Antrag auf Ausreichung von Schuldverschreibungen an die Reichsschuldenverwaltung (Berlin SW 68, Oranienstr. 92 - 94) zu richten. Der Antrag mutz einen auf den Umtausch hinweisenden Vermerk enthalten und spätestens bis zum 6. Mai d. 3. bei der Reichsschuldenverwaltung eingehen. Daraufhin werden Schuldverschreibungen, die nur für den Umtausch in Reichsschatzanweisungen geeignet sind, ohne Iinsschein- bogen ausgereicht. Für die Ausreichung werden Gebühren nicht erhoben. Eine Zeichnungssperre steht dem Umtausch nicht entgegen. Die Schuldverschreibungen sind bis zum 29. 3uni 1918 bei den in Absatz 1 genannten Zeichnungs- oder Vermittlungsstellen einzureichen.
* Die zugeteilten Stücke sämtlicher Kriegsanleihen werden auf Antrag der Zeichner von dem Kontor der Reichshauptbant für Wertpapiere in Berlin nach Maßgabe seiner für die Niederlegung gellenden Bedingungen bis zum 1. Oktober 1019 vollständig kostenfrei aufbewahrt und verwaltet. Eine Sperre wird durch diese Niederlegung nicht bedingt; der Zeichner kann sein Depot jederzeit — auch vor Ablauf dieser Frist — zurücknehmen. Die von dem Kontor für Wertpapiere ausgefertigten Depotscheine werden von den Darlehnskassen wie die Wertpapiere selbst beliehen.
Berlin, im März 1918.
Reichs baut-Direkt sriuur.
Havenstein. v. Grimm.
gang der geologischen Eigentümlichkeiten der Ostsee- Provinzen im allgemeinen und speziell der Esthlands ein im Vergleich zu dem übrigen Rußland, wobei er auch ihre Sondercharakter gegenüber den anderen baltischen Provinzen als auch g-genübcr Rußlands hecvor- hob. Mit mehr oder weniger glücklich gewälten und gelungenen B ldern wurde den Anwesenden der Charakter der Geg-ndcn vor Augen geführt. Durch parallele Behandlung von Bildern aus der historischen Geographie, der Pflanzen- und der Tierkunde aus dem eigentümlichen Bau- und den landschaftlichen Sonderheiten cr- giebt sich auch die Sonderstellung bezüglich Klima, Vegetation, der Pflanzendecke und der tierischen Lebc- welt. Ganz besonders ging der Redner auf den bunten etnographischen Charakter der Provinz ein. Weit ausholend führte ec zur Einleitung Kunstdenkmälec auS dem deutschen Mutterlande vor, die einen Begriff geben sollen, aus welchem „Holz" jenes Geschlecht geschnitzt war, welche dieses Ost- und Baltcnland sah. Hieran anschließend kamen seiten gezeigte Bilder des autochtonisch germanischen Einschlages im Völkergemisch dieses Grenzniederungen Mitteleuropas zur Vorführung. Fischer und Jäger von Runö, von einem einsamen Eilande im Rigaischen Meerbusen, erfreuten das Auge durch ihre rassigen Gestalten in farbiger uralter Schwedentracht. Hieraus zogen die arischen indogermanischen Völker der Letten und Litauer als jauch die finnischen, die Esten und Liven an dem Auge der Beschauer vorüber. Den Schluß machte eine Wanderung an Hand geschickt zusammengestellter Bilder durch das „Gottesländchcn" Kurland, durch das altehrwürdige Livland, die stolze Hansastadt Riga, die am besten erhaltene frühgotische Bauart und am besten bis ans den heutigen bewahrte Kultur Esthlands mit der deutschen Universitätsstadt Dorpat und den Seestädten Reval und Narwa. Trotz vor- gerückter Stunde blieben die Anwesenden nach Beendigung des Hauptthema gern sitzen, um noch eine Wanderung mit Herrn Walker durch das eigentliche Rußland im
Geiste zu erleben. Die Ukraine, die Krim, der Kaukasus mit ihren ganz verschiedenen Menschentypen, Bauarten und Landschaften interessierten,^ ganz besonders die deutschen Kolonistendörfir am Schwarzen Meer. Macht man einen Vergleich mit der Zeit Walters von der Vogelweide, der in seinem Liede sang:,, Rach Ostland wollen wir fahren" und der heutigen großen Zeit, so findet man große Aehnlichkeiten. Wir erleben ebenfalls einen großen Zug nach dem Osten, der hoffentlich dem Germanentum und der Ausbreitung deutscher Kultur zum Vorteil gereichen wird. Daß uns hier in Gießen die Gelegenheit gegeben wurde a s dem Munde eines gründlichen Kenners der Balttnlande einen so reich belehrenden Vortrag über das uns nun wieder nahe gerückte Land zu; hören, dafür muß man der Geographischen Gesellschaft Dank sagen.
Kunde an die front.
Bei b^n ungeheuren Kämpfen an der Westfront haben die Hunde durch stärkstes Trommelfeuer die Meldungen aus vorderster Linie in die rückwärtige Stellung gebracht. Hunderten unserer Soldaten ist durch Abnah/ne des Meldeganges durch die Meldehunde dos L.ben erhalten worden. Militärisch wichtige Meldungen sind durch die Hunde rechtzeitig an die richtige Stelle gelangt. — Obwohl der Nutzen der Meldehunde im ganzen Lande bekannt ist, gibt es noch immer Besitzer von keiegsbcauchbaren Hunden, welche sich nicht entschließen können, ihr Tier der Armee und dem Vaterlande zu leihen! — Es eignen sich der deutsche Schäferhund, Dobermann, Airedale Terrier und RotNvctler, auch Kreuzungen auS diesen Nassen, die schnell, gesund, nltndevcnS \ Jahr alt und von über 50 cm Schulter höhe sind. Die Hunde werden von Fcichdcrsseuccn in Hundeschulen ausgebildet und im Erlebensfälle nach dem Kriege an ihre Besitzer zurückzugebcn. Sie erhalten die denkbar sorgsamste Pflege. Sie müssen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. — An alle Besitzer der
vorgenannten Hunderassen ergeht daher nochmals die dringende Bitte: Stellt Eure Hunde in den Dienst des Vaterlandes!
Tie Anmeldungen für die Kricgs-Hunde-Schule und Meld^hundsctulen sind zu richten LN die Inspektion der RLchrichtcntlvppen, Berlin W, Kursürst.ndamm 152, Abt. Mettehunde.
Etis Stadt und Land.
* Die Uereiiligrnrg der Werkvereiue und vaterländischen Arbeitervereine im (»srotzhrrzvg- tnm Kessen teilt uns mit De ^Streik in den letzten Tagen dieses Jahres Hot neben seiner schädlichen Wirkung d m feindlichen Ausland gegenüber doch auch seine guten Seiten gehabt. Ec hat einmal wieder dem dcut. schen Arbeit.r mit erschreckender Deutlichkeit gezeigt, an welchen Abgrund er durch die Verkündigung des Wirt- schastSkampss durch die Sozialisten geführt worden ist. Die Folge war, daß wiederum wette Kreise der Arbeiterschaft dem wirtschastöftiedlichen Gedanken gewonnen worden sind. Beweis dafür ist die in letzter Zeit erfolgte Sammlung der h ss-schen wtttschastkftiedlichen Arbers." jn dir „Vereinigung der Werkvercine und vaterländischen Arbeitervereine im Großherzo^tum Hessen" und die Gründung des „Mitteldeutschen Arbeiterver- bands" in Frankfult. Beide Gründungen hat die so- ziald.mvk.atrsche Presse alsbald mit Beschimpfungen und Verleumdungen der Welkvereine beantwortet, wie cs scheint, immer noch von dem Irrwahn befangen, die Bewegung „Los von den Gewerkschaften" durch solche Mittel ersticken zu können. Es kann nicht unsere Aufgabe sein, die Angriffe auf die einzelnen Werkvereiue an dieser Stelle zu erwidern, das werden die Vereine schon in ihrer eigenen Presse besorgen, aber auf einen ständig wiederkchrcndcn und dadurch immer schlechter werdenden VoNvurf werden wir doch antworten. Daß die sozialdemokratischen Gewerkschaften aus Konkurrenz-


