Ausgabe 
16.3.1918
 
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Kriegsanleihe

Deutsche Reichsanleihe.

4'/-'/. Deutsche Reich

auslösbar mit M ° 0 dir 120 °j 0 .

Zur Bestreitung der durch den Krieg erwachsenen Ausgadeti werden weitere 5°| 0 Schuldverschreibungen des Reichs und 4 1 | 2 °|o Reichsschatzanweisungen hiermit zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt.

Das Reich darf die Schuldverschreibungen frühestens zum 1. Oktober 1924 kündigen und kann daher auch ihren Zinsfuß vorher nicht herabsetzen. Sollte das Reich nach diesem Zeitpunkt eine Ermäßigung des Zinsfußes beabsichtigen, so muß es die Schuldverschreibungen kündigen und den Jtthabern die Rückzahlung zum vollen Nenn­wert anbieten. Das gleiche gilt auch hinsichtlich der früheren Anleihen Die Inhaber können über die Schuldver- schreibungen und Schatzanweisungen wie über jedes andere Wertpapier jederzeit (durch Verkauf, Verpfändung usw.) verfügen.

Die Bestimmung^ über die Schuldverschreibungen finden auf die Schuldbnchforderungen entsprechende An­wendung.

Bedingungem.

1. Annahmestellen

Jeichnungsstelle ist die Reichsbank. Zeich­nungen werden

von Montag, den IS. März, bis Donnerstag, den J8. Kpril M8, mittags \ Uhr

bei dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin (Postscheckkonto Berlin Nr. 99) und bei allen Zweiganstalten der Reichsbank nsit Kasseneinrichtung ent­gegengenommen. Die Zeichnungen können auch durch Vermittlung ber Preußischen Staatsbank (Königlichen See­handlung), der Preußischen Central-Genossenjchaftskasse in Berlin, der Königlichen Hauptbank in Nürnberg und ihrer Zweiganstalten, sowie sämtlicher Banken, Bankiers und ihrer Filialen, sämtlicher öffentlichen Sparkassen und ihrer Verbände, jeder Lebensversicherungsgesellschaft, jeder Kreditgenossenschaft und jeder Postanstalt erfolgen. Wegen der Postzeichnungen siehe Ziffer 7.

Ieichnungsscheine sind bei allen vorgenannten Stellen

zu haben. Die Zeichnungen können aber auch ohne Ver­wendung von Ieichnungsscheinen brieflich erfolgen.

2. Einleitung. Zinsenlauf.

Die Schuldverschreibungen sind in Stücken zu 20 000, 10 000, 5 000, 2 000, 1000, 500, 200 und 100 Mark mit Zinsscheinen zahlbar am 2. Januar und 1. Juli jedes Jahres ausgefertigt. Der Imsenlauf beginnt am 1. Juli 1918, der erste Iinsschein ist am 2. Januar 1919 fällig.

Die Schatzanweisungen sind in Gruppen eingeteilt und in Stücken zu 20 000, 10 000, 5000, 2000, 1000 Mark mit dem gleichen Iinsenlauf und den gleichen Iinsterminen wie die Schuldverschreibungen ausgefertigt. Welcher Gruppe die einzelne Schatzanweisung angehört, ist aus ihrem Text ersichtlich.

3. Eirckösnüg der Schatzanweisungen.

Die Schatzanweisungen werden zur Einlösung in Gruppen im Januar und Juli jedes Jahres, erstmals in: Januar 1919, ausgelost uud an dem auf die Auslosung folgenden 1. Juli oder 2. Januar mit 110 Mark für je

100 Mark Nennwert zurückgezahlt. Die Auslosung ge­schieht nach dem gleichen Plan und gleichzeitig mit den Schahanweisungen der sechsten Kriegsanleihe. Die nach diesem Plan auf die Auslosung im Januar und Juli 1918 entfallende Zahl von Gruppen der neuen Schatz­anweisungen wird jedoch erst im Januar 1919 mit aus- gelost.

Die nicht ausgelosten Schatzanweisungen sind seitens des Reichs bis Mn 1. Juli 1927 unkündbar. Frühestens auf diesen Zeitpunkt ist das Reich berechtigt, sie zur Rückzahlung zum Nennwert zu kündigen, jedoch dürfen die Inhaber alsdann statt der Barrückzahlnng 40,0 ige, bei der ferneren Auslosung mit 115 Mark für je 100 Mark Nennwert rückzahlbare, im übrigen den gleichen Tilgungsbedingungen unterliegende Schatzanweisungen for­dern. Frühestens 10 Jahre nach der ersten Kündigung ist das Reich wieder berechtigt, die dann noch unverlosten Schatzanweisungen Kur Rückzahlung zum Nennwert zu kündigen, jedoch dürfen alsdann die Inhaber statt der Barzahlung 3 1 / 2 °I 0 \q£ mit 120 Mark für je 100 Mark Nennwert rückzahlbare, im übrigen den gleichen Tilgungs­bedingungen unterliegende Schatzanweisungen fordern. Eine

wtb Grußes Hauptquartier, 15 Mäiz. 1918.

Westlicher Kriegsschauplatz:

Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

Die tagsüber schwache Artillerietätigkeit verstärkte sich vor Einbruch der Dunkelheit in wenigen Abschnit­ten. Während der Nacht lebte sie in Verbindung mit eigenen und feindlichen Erkundungsvocstößen vorüber­gehend auf.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.

Die Blinkstelle der Franzosen auf der Kathedrale von Reims wurde erneut in Tätigkeit beobachtet. HI- tiges ZerstÜrungsfeuec von Mittag an auf unseren Stellungen nördlich und nordöstlich von Prosnes. Starke französische Abteilungen, die am Abend in breiter Front vorstießen, konnten nur westlich von der Straße Thnizy

Nauroy in unserem vorderen Graben Fuß fassen; im übriK«n wurden sie im Nahkampf zurückgewiesen.

Auf dem östlichen Maasufer hielt tagsüber ge­steigerte Feuertätigkeit an.

Osten. *

Feindliche Banden, die in der Ukraine die von Gomel und Kiew nach Bachmatsch führenden Bahnen, bedrohten, wurden in mehrfachen Kämpfen zerstreut. Bachmatsch wurde besetzt.

Der Erste Generalquartiermeister: Ludendorff.

. «

Berlin, 15. März, abends. Von den Kriegs­schauplätzen nichts Neues.

Die auslösbaren 4V 2 7, igen Scbatzanweifungen der r. Kriegsanleihe.

Wie bereits mitgeteilt, werden zur 8. Kriegsanleihe neben den 5obigen Schuldverschreibungen wiederum 4V« o/o ige Schatzanweisungen ausgegeben, die den Aus­gabebedingungen nach mit den zur 6. und 7. Kriegs­

anleihe aufgelegten Schatzanweisungen übereinstlm nen. Der Ausgabeku-s von 98 % gewährleistet den Zeichnern einen Zinsgenuß von 4,6% und der Auslosungskurs von 1100/g eröffnet ihnen die Aussicht aus einen Ge­winn von 120 / 0 . Die Schatzanweisungen werden halb­jährlich gruppenweise ausgeiost und müssen spätestens zum 1. Juli 1967 getilgt sein. Der Auslosun.»sgewinn kann im übrigen in späteren Jahren noch größer wer- den, weil bei, einer Herabsetzung des Zinsfußes auf 40 / 0 , die im Wege der Kündigung frühestens am 1. Juli 1927 erfolgen kann (aber erst viel später zu erfolgen braucht), der Auslosungskucs auf 115 0/0 Üeraufgesetzt wird. Bei einer weiteren Herabsetzung des Zinsfußes auf 3 1 / i °l 0l die das Reich frühestens 10 Jahre nach der ersten Kündigung vornehmen kann, steigt der Auslosungskurs sogar auf 120°/ Q . Wer aber von diesen gesteigerten Gewinnmögltchkeiten von 17°/o oder 22% keinen Gebrauch machen will, kann sich b:i jeder der beiden Kündigungen seine Schatzanweisungcn zum Nennwert (nicht zum Ausgabekurs) auszahlen lassen.

Unter diesen Umständen wird auch bei Manchem der Wunsch rege werden. seinen Besitz an früheren Kriegs­anleihen in neue 4%%tge Schatzanweisungen umzu­tauschen. Entgegenkom^ -«der Weise hat daher die. Reichsfinanzverwaltung best daß die Zeichner von i l / 2 °lo\ntn Schatzanweisungcn zugleich bat doppelten Betrag bei vorher erwähnten Papiere Umtauschen können.

Die günstigrn Gewinnauöstchten, die V rcirgerung dcr Anzahl der Schatzanweisungen durch die Tilgung, ferner die gute Verzinsung werden, zumal die glück­lichen Besitzer von ausgelosten Stücken stets geneigt s-.in werden, sich Ersatzstücke zu beschaffen, zweifellos die beste Wirkung auf den Kursstand dieses Wertpapiercs ausübrn. Die Entschließung, ob man Schuldenvecschcei bringen oder Schatzanweisungen wählen soll, muß natür­lich jeder selbst treffen. Aber gerade für denjenigen, der sein Geld auf längere Zeit anlegen will, bilden die 4%%tgen Schatzanweisungen infolge des sicheren Ge­

winnes eine vorzügliche Kapitalsanlag«'. Daher sollte jeder Kapitalist, insbesondere die großen Vermögens- Verwaltungen, die Banken, Sparkassen, Genossenschaften, Versicherungsgesellschaften, industriellen Unternehmungen usw. der Frage der Zeichnung von Schatzanweisungen besondere Beachtung schenken. Die erste Auslosung dieses anläßlich der 6. Kriegsanleihe .neugeschaffenen Wertpapiertyps hat übrigens schon stottgefuuden. Am 1. Juli dieses Jahres werden vier Gruppen der Schatz­anweisungen mit 110o/o zurückgezahlt. Den Inhabern der Schatzanweisungcn der 8. Kriegsanleihe winkt die erste Auslosung ebenfalls sehr bald, nämlich im Januar nächsten Jahres, und Zwar wird im ersten Auslosungs- termin, um diese neuen Schatzanweisungen denen der 6. und 7. Kriegsanleihe völlig gletchzustellen, die drei­fache Anzahl von Gruppen wie in den gewöhnlichen Terminen ausgelost werden.

** Land und Heute der vaMscben Provinzen,

über dieses zeitgemäße Thema sprach am März in der Neuen Universitätsaula der aus Riga stammende Herr Friedrich Walker, wozu der Gießener Verein fürVölkerkunde eingeladen hatte. Trotz des Thea­ters war der Besuch ein sehr guter, was der Vorsitzen­de des Vereins. H.rc Geh. Hofrat Professor Dr. Sie» verL in seiner Begrüßungsansprache besonders an­führen konnte. Der Vortragende behandelte in seiner Einleitung die Besiedelung Livlands als ältester Besitz­stand reiner germanischer Kultur und als Teil einer schnell auswärts gegangenen kolonialen Epoche, die mit der Rückeroberung Ostelbiens anhielt, somit als ein Teil einer großen kolonialen Zeit. Herr Walker be­legte seinen Gedankengang nul Lichtbilder-Beispielen kunsthistorischec und naturhistorischec Natur, darunter mehrere denkwürdige alte Backsteinbauten aus den Ost- secprovtnzen von der Elbe bis zur Narwa. Da der Vortrag vor dem Forum einer geographischen Gesell- schast stattfand, ging Herr Walker mehr auf den Werde-